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ThemaBei Einsatz in Zehlendorf ? Polizei schreibt Rettungswagen ein Knöllchen14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg859933
Datum06.07.2020 10:144828 x gelesen
Bei Einsatz in Zehlendorf ? Polizei schreibt Rettungswagen ein Knöllchen

Geht's noch? Weil ein Rettungswagen der Feuerwehr im Corona-Einsatz in Zehlendorf auf dem Gehweg parkte, schrieben Ordnungshüter ein Knöllchen. Jetzt landete die angezeigte Ordnungswidrigkeit auf dem Tisch des Feuerwehrmannes. Er soll 55 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

na ja ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg859934
Datum06.07.2020 10:262850 x gelesen
Ich bin jetzt mal ganz ganz pingelig. Sonderrechte gelten bei: hoheitlichen Aufgaben und dringend geboten. Waren alle beiden Voraussetzungen gegeben? Vor allem dringend geboten? Ansonsten sind wir - Gott sei Dank - Bürger wie andere auch.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt859935
Datum06.07.2020 10:44   2944 x gelesen
--Achtung, Beitrag enthält Spekulation!--

Das ist etwas viel Aufregung im ersten Moment, aus meiner Sicht.

Ich vermute, die standen halt ohne Blaulicht dort und das Personal war beim Patienten. Somit war für die Person, die das Knöllchen erstellte, die Lage nicht erkennbar. Logische Folge ist dann ersteinmal ein Knöllchen. Als Teil der Blaulichtfraktion gibt es keinen Freifahrtschein.
Jetzt wird in Ruhe geklärt, Einsatz ja, nein etc.
Das läuft so in Deutschland, denke ich, regelmäßig mit Knöllchen, Blitzerfotos etc. ab.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP859937
Datum06.07.2020 11:132705 x gelesen
Bezieht sich das "na ja" darauf, dass der Rettungswagen eigentlich ein "ELW1-Erkunder-Wagen" in der Nebenrolle eines Hausarzttaxis war, oder darauf dass es in Höhe der Spanischen Allee 37 in Berlin am 17. Mai einen Corona-Verdachtsfall gegeben hat, oder einfach nur auf Axel Springer allgemein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern859938
Datum06.07.2020 11:172659 x gelesen
Ist vor Jahren dem DRK in Nienburg/Weser auch passiert. RTW mit blinkenden blauen Lampen stand in der Fußgängerzone, Personal war beim Patienten, Knöllchen gab es trotzdem. Hat sich im Nachhinein (Stichwort Einsatz ja/nein) aber mit der Stadt klären lassen.

Mit der FF fahren wir regelmäßig mit bleuen Lampen bei Fotografen vorbei. Da kommt nichts mehr an, das wird gleich aussortiert.

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg859939
Datum06.07.2020 11:193354 x gelesen
Wieder einmal eine reißerische Überschrift.
Und mir stellt sich hier die Frage ist hier wirklich der PVD gemeint oder doch eher das Ordnungsamt mit der Verkehrsüberwachung? Sind diese in Berlin dem gleichen Amt unterstellt?

Und warum wird das in der Presse breit getreten?
Wurde das von offizieller Stelle bekannt geben?
Oder hat ein Reporter das irgendwie aufgeschnappt und eine Schlagzeile generiert?

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg859941
Datum06.07.2020 12:222793 x gelesen
hallo,

hier steht eine Antwort die ich mir zueigen mache: 'Bei Einsatz in Zehlendorf ? Polizei schreibt Rettungswagen ein Knöllchen' von Sebastian A.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg859959
Datum07.07.2020 12:031847 x gelesen
Somit war für die Person, die das Knöllchen erstellte, die Lage nicht erkennbar. Logische Folge ist dann ersteinmal ein Knöllchen. Als Teil der Blaulichtfraktion gibt es keinen Freifahrtschein.
Jetzt wird in Ruhe geklärt, Einsatz ja, nein etc.
Das läuft so in Deutschland, denke ich, regelmäßig mit Knöllchen, Blitzerfotos etc. ab.


Sehe ich auch so.

Ich nehme von Berufswegen Sonderrechte im Privatfahrzeug war, und da gibt es öfters mal ein Knöllchen oder einen Blitzerbescheid.

Dann schreibt man dahin, legt die Situation dar, soweit datenschutzrechtlich und einsatztaktisch zulässig und beantragt die Aufhebung des Bescheides.

Einzig komische an diesem Fall... Das Fahrzeug war ja wohl auf den Rettungsdienst zugelassen; warum geht der Strafzettel an den Mitarbeiter. Warum klärt das nicht der Rettungsdienst?

Wir haben keine Dienstfahrzeuge, aber bei den Dienstfahrzeuge der Kollegen geht der Bußgeldbescheid bei der Verwaltung ein; es wird der Fahrer ermittelt, der wird um eine Stellungsnahme gebeten und dann schreibt die Dienststelle an die Ordnungsbehörde.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP859962
Datum07.07.2020 12:181935 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Einzig komische an diesem Fall... In Wahrheit wird das alles schon 1. etwas anders, und 2. etwas korrekter gelaufen sein. Ist halt Bild-Zeitung.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen860013
Datum08.07.2020 21:161342 x gelesen
Hallo,

wenn wir uns den $ 35 der STVO betrachten, steht da unter

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Ob das jetzt gegeben war beim Corona-Fall?

Heinrich

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen860015
Datum08.07.2020 21:231247 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias K.Ich nehme von Berufswegen Sonderrechte im Privatfahrzeug war, und da gibt es öfters mal ein Knöllchen oder einen Blitzerbescheid.


Das kannst du mit dem RD nicht vergleichen, da hast du keine Sonderrechte mit dem Privat-PKW.


Geschrieben von Matthias K.Einzig komische an diesem Fall... Das Fahrzeug war ja wohl auf den Rettungsdienst zugelassen; warum geht der Strafzettel an den Mitarbeiter. Warum klärt das nicht der Rettungsdienst?

Wir haben keine Dienstfahrzeuge, aber bei den Dienstfahrzeuge der Kollegen geht der Bußgeldbescheid bei der Verwaltung ein; es wird der Fahrer ermittelt, der wird um eine Stellungsnahme gebeten und dann schreibt die Dienststelle an die Ordnungsbehörde.


Das war wohl ein Fahrzeug von der FW Berlin, die auch RD fährt, das Ticket wird auch wohl an die Dienststelle gegangen sein. Vermutlich haben die es geprüft und festgestellt, das kein Grund für Sonderrechte vorgelegen hat und dann an den Fahrer weitergeleitet. Das ist so wie wenn du mit dem Feuerwehrauto ohne Grund (Einsatz) geblitzt wirst, wenn das offiziell zur Stadt / Gemeinde kommt, musst du halt zahlen.

Heinrich

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW860018
Datum08.07.2020 21:581284 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.wenn wir uns den $ 35 der STVO betrachten, steht da unter

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Ob das jetzt gegeben war beim Corona-Fall?


Wieso Rettungsdienst?

Wenn ich es richtig verstanden habe, war da ein ELW1 als Hausarzt-Zubringer im Einsatz.

Möglicherweise im Auftrag des Gesundheitsamtes. Aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit weder als Rettungsdienst noch als Feuerwehr....

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken860024
Datum09.07.2020 07:231308 x gelesen
Zum einen muss man in der Praxis hinzufügen 'Wenn anzunehmen ist, dass ... ' Ansonsten müssten alle Anfahrten zu Primäreinsätzen ohne Sonderrecht erfolgen, da ja nicht sichergestellt ist, dass wirklich ein Grund zur Ausnahme vorliegt.

Zum anderen deuteten die staatlichen Vorgaben im UMgang mit der aktuellen Pandemie schon darauf hin, dass von einer Gefährdung ausgegangen wird.

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AutorWolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg860028
Datum09.07.2020 08:491315 x gelesen
@Thomas wo soll denn da eine Gefährdung, die auch noch dringendes Handel erforderlich macht vorliegen?

Hätte der Patient/die Patientin akute Gesundheitsproblem gehabt, wäre ein Notarzt und RTW angerückt.

Achtung Vermutung: Hier ging es wohl um einen Abstrich oder um die Kontrolle ob die Quarantäne eingehalten wurde. Dringlichkeit? Keine. Sonderrechte? Keine.

Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.

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 06.07.2020 10:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.07.2020 10:26 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 06.07.2020 10:44 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 06.07.2020 11:17 Stef7an 7R., Papendorf
 07.07.2020 12:03 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 07.07.2020 12:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.07.2020 21:23 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 06.07.2020 11:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.07.2020 12:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.07.2020 21:16 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 08.07.2020 21:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.07.2020 07:23 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 09.07.2020 08:49 Wolf7gan7g K7., Deißlingen
 06.07.2020 11:19 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
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