Thema | Neues zur Dachbeschriftung, war: Luftkennung | 2 Beträge |
Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 859873 |
Datum | 03.07.2020 11:36 | 2795 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich C.Die "Luftkennung" ist das KFZ-Kennzeichen, wieder mal der Auszug aus
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html
"4.19.4Beschriftung der Fahrzeuge
Die Beschriftung erfolgt nach folgenden Regelungen:
- Das Dach wird mit dem KFZ-Kennzeichen nach DIN 14035 (1981-11) beschriftet. Danach ist eine fette Mittel- oder Engschrift nach DIN 1451 mit einer Mindesthöhe von 400 mm in weiß auf rot bzw. schwarz auf weiß zu verwenden.
...
Abb. 4.19.4/1: Dachbeschriftung eines ELW 1 der Feuerwehr Düsseldorf. (Foto: Jürgen Truckenmüller, Düsseldorf)"
..
Abb. 4.19.4/3: Angaben zu den Fahrzeugabmessungen sowie zum KFZ-Kennzeichen auf dem Armaturenbrett helfen dem Fahrer bei der Fahrt durch Engstellen (Brücken, Unterführungen) sowie dem Fahrzeugführer, wenn das Fahrzeug aus der Luft über das Dachkennzeichen, vgl. Abb. 4.19.4/1 angesprochen wird. Hier ausgeführt beim GW-W der Feuerwehr Düsseldorf. (Foto: Cimolino)
Damit ist klar, dass mit Kennzeichenwechsel natürlich auch die Dachbeschriftung geändert werden muss!
hier die Aktualisierung des Erlasses für NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=18573&ver=8&val=18573&sg=0&menu=1&vd_back=N
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 859890 |
Datum | 04.07.2020 12:51 | 1375 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich C. hier die Aktualisierung des Erlasses für NRW: Punkt Nr. 4 trägt wohl die geheime Überschrift: "Willkommen in Deutschland" ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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