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ThemaGesetzliche Regelung Einstellungsuntersuchung BF2 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP859347
Datum09.06.2020 10:582392 x gelesen
Man hat heute die Frage an mich herangetragen wie denn die Einstellungsuntersuchungen bei den BFen geregelt sind. "Strickt" da jede BF ihre eigene Untersuchung, wird an die G26.3 angelehnt, ist das länderseitig geregelt oder sogar Bundesweit?

Vorab: Es geht mir nicht um eine Bewerbung oder geplante Einstellung bei einer BF.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg859348
Datum09.06.2020 12:521683 x gelesen
Guten Tag

Für den Bereich der Feuerwehr Hamburg ist dies in ihrer

" Feuerwehrdienstvorschrift 300 "

festgelegt:

Bei der Feuerwehr Hamburg wurde Anfang des Jahres 2001 eine neue Dienstvorschrift für verbindlich und gültig erklärt. Es handelt sich dabei um die FwDV 300 HH: "Feuerwehrdienstvorschrift 300 - Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr".

Diese neue Vorschrift gilt:

-> für die Feststellung der Feuerwehrdiensttauglichkeit bei Bewerberinnen und Bewerbern,
-> für die Einstellung als Beamtin oder Beamter der Berufsfeuerwehr,
-> für alle Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes, [...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 09.06.2020 10:58 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 09.06.2020 12:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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