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Thema | Gesetzliche Regelung Einstellungsuntersuchung BF | 2 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 859347 | |||
Datum | 09.06.2020 10:58 | 2392 x gelesen | |||
Man hat heute die Frage an mich herangetragen wie denn die Einstellungsuntersuchungen bei den BFen geregelt sind. "Strickt" da jede BF ihre eigene Untersuchung, wird an die G26.3 angelehnt, ist das länderseitig geregelt oder sogar Bundesweit? Vorab: Es geht mir nicht um eine Bewerbung oder geplante Einstellung bei einer BF. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859348 | |||
Datum | 09.06.2020 12:52 | 1683 x gelesen | |||
Guten Tag Für den Bereich der Feuerwehr Hamburg ist dies in ihrer " Feuerwehrdienstvorschrift 300 " festgelegt: Bei der Feuerwehr Hamburg wurde Anfang des Jahres 2001 eine neue Dienstvorschrift für verbindlich und gültig erklärt. Es handelt sich dabei um die FwDV 300 HH: "Feuerwehrdienstvorschrift 300 - Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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