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Thema | Darf ich einen Melder tragen ? | 43 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 858920 | |||
Datum | 20.05.2020 19:24 | 10401 x gelesen | |||
Hallo Ich bin schon seit Jahren begeistert von der Feuerwehr (Fan) Leider kann ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht aktiv dabei sein. Aber ich würde mal interresieren ob man so tun kann als ob und als nicht Mitglied einen DME tragen darf,wenn dieser zwar programmiert ist aber nicht für unsere Feuerwehr. (ist für die Feuerwehr aus Dresden programmiert) Löst also in RLP nicht aus. Oder macht man sich da strafbar ? Ja ich weiß,ist ne komische Frage | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 858921 | |||
Datum | 20.05.2020 20:12 | 6605 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.
Nicht wirklich. Die wichtigste Frage solltest du jedoch selber beantworten; Was machst du wenn du mit Melder zufällig bei einem realen Notfall vor Ort bist und die Leute zeigen mit dem Finger auf dich weil sie von dir qualifizierte Hilfe erwarten...und das mit Recht!? Wenn du damit leben kannst den Leuten in die Augen zu gucken und ihnen zu sagen; "Sorry Leute, aber das ist nur Spass von mir", steck dir einen an den Gürtel....und zieh Turnschuhe dazu an. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 858922 | |||
Datum | 20.05.2020 21:23 | 5625 x gelesen | |||
Hallo! Also einen Melder nur als "Show-Objekt" zu tragen finde ich nicht so toll. Du gibst vor etwas zu sein was Du nicht bist. Könnte auch sein das man Dich fragt in welcher Feuerwehr Du aktiv bist. Mit der Antwort, ich trage das nur so zum Spaß wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit bissige Kommentare und Kopfschütteln ernten. Verständnis werden die wenigsten haben. Was ist denn Dein gesundheitliches Problem das verhindert das Du aktiv zur Feuerwehr kannst? Hast Du schon mal mit Deiner örtliche Wehr gesprochen? Oder mit einem Arzt? Vielleicht kannst Du ja doch aktiv dabei sein. Es werden schließlich nicht nur AGT gebraucht. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 858923 | |||
Datum | 20.05.2020 21:55 | 5562 x gelesen | |||
@Jakob Gesundheitlich PTBS,und ein paar körperliche Leiden (Kaputte Schulter,Diabetes Typ 2 usw.) und ja hab schon mit mehreren Ärtzten gesprochen. Und bei der Feuerwehr hab ich auch schon gefragt. Das einzige wäre FEZ aber da bräuchte ich praktische Erfahrung im aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Mari8an 8K., Kolitzheim / Bayern | 858924 | |||
Datum | 20.05.2020 22:07 | 5137 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht ginge das THW? Angepasste GA und dann in den STAB, ist zwar rückwärtige Bereich ist aber auch wichtig. Der Funkmelder wird sich dann aber auch erst zeigen müssen. Mit freundlichen Gruß Kerler Marian THW OV Gerolzhofen | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 858929 | |||
Datum | 21.05.2020 06:52 | 5564 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Was machst du wenn du mit Melder zufällig bei einem realen Notfall vor Ort bist und die Leute zeigen mit dem Finger auf dich weil sie von dir qualifizierte Hilfe erwarten...und das mit Recht!? Das soll ne Begründung sein, warum einer keinen Melder tragen soll. In der heutigen Zeit laufen so viele Reporter die keine Kenntnisse von Erste Hilfe haben mit einem Melder herum. Was ist denn mit denen? Es ist mir auch völlig neu, dass ich von jedem Menschen der einen Melder am Gürtel hat, qualifizierte Hilfe erwarten kann. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 858930 | |||
Datum | 21.05.2020 08:32 | 5089 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.Aber ich würde mal interresieren ob man so tun kann als ob da sollte man sich immer fragen: will man das wirklich? Für wen will man das? Geschrieben von Michael H. als nicht Mitglied einen da sollte man sich fragen, - wo kommt der Melder her? - vermisst den dann nicht jemand? - darf man so einen Melder überhaupt besitzen - geschweige denn tragen oder gar nutzen? Ein (funktionsfähiger) Funkmeldeempfänger ist ein BOS-Funkgerät, dessen Besitz und Betrieb ist reglementiert... Geschrieben von Michael H. Löst also in RLP nicht aus. naja, ein bißchen an der Technik/Software schrauben.... und dann? Ggf. viel Geld zahlen, hier mal ein Urteil gegen einen sogar aktiven FA: '1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören' ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 858931 | |||
Datum | 21.05.2020 08:35 | 4933 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.Gesundheitlich PTBS, da würde ich dann sowieso erst mal fachärztlichen Rat einholen, ob eine Verbindung (egal welche) zu einer Feuerwehr (oder jeder anderen Gefahrenabwehrorganisation) überhaupt (jetzt) sinnvoll/förderlich ist - oder eben nicht... Ansonsten gibt es ja gerade auch in RLP schon lange Programme zur Aufnahme von Menschen, die nicht voll leistungsfähig sind, vgl. https://www.blick-aktuell.de/Bad-Breisig/Feuerwehren-oeffnen-sich-fuerMenschen-mit-Behinderung-53790.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 858932 | |||
Datum | 21.05.2020 08:43 | 4528 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.FEZ aber da bräuchte ich praktische Erfahrung im aktiven Dienst.Derjenige, der dir das gesagt hat, hat keine Ahnung, oder er will nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 858933 | |||
Datum | 21.05.2020 08:49 | 5226 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Was machst du wenn du mit Melder zufällig bei einem realen Notfall vor Ort bist und die Leute zeigen mit dem Finger auf dich weil sie von dir qualifizierte Hilfe erwarten...und das mit Recht!? Ich denke nur ein kleiner Teil der Bevölkerung bringt ein BOS-FME in Zusammenhang mit erweiterten EH-Kenntnissen. Bei mir z.B. kommt noch dazu dass ich bekennender FME-Hosentaschenträger bin. Meinen DME sieht der Mitbürger gar nicht. Ausserdem gibt es Leute die tragen auch FMEs rum haben aber damit kein Bezug zur BOS: Sieht aus wie ein BOS-DME, hat das selbe Gehäuse wie ein zugelassener BOS-DME, piepst wie ein BOS-DME - ist aber keiner ;-) Das Teil empfängt POCSAG-Meldungen im 70cm-Amateurfunk-Band ... ;-) Dieser Meldertyp gibt es auch als zugelassener DME im 2m-BOS-Band. Ohne die Anzeige im Display kann man da keine Unterschied feststellen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 858935 | |||
Datum | 21.05.2020 11:07 | 4584 x gelesen | |||
@Ulrich 1. Der Melder ist von einem Feuerwehrangehöhrigen aus Dresden und ich hab ihn über Ebay Kleinanzeigen gekauft. 2.Natürlich darf man den Melder besitzen,es gibt viele den sowas Sammeln. 3.Ein Melder ist ein Funkrufempfänger kein Funkgerät. 4.Und ein bischen an der Software schrauben um in umzuprogrammieren geht so einfach nicht Denn die Frequenz und die Ric´s kennt eigendlich nur der Gerätewart und die Leitstelle. | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen | 858936 | |||
Datum | 21.05.2020 13:55 | 4216 x gelesen | |||
Moin, um es so kurz und kanpp zu sagen : Nein. Das Tragen eines FME ist die Vorhaltung eines Gerätes, welches dazu geeignet ist, Funkgespräche des BOS-Funk mitzuhören und/oder auszuwerten. Diese Vorhaltung ist, genau wie der Betrieb, nur Angehörigen der BOS im DIENST gestattet. Und um auch das so klar zu sagen : Einen FME am Gürtel zu tragen, ohne einen Grund dafür zu haben, wirkt auf mich etwas prollig. Sei ein Fan, finde evtl. eine Nische in der du mitmachen kannst (Förderverein, Wettkampfgruppe, Oldtimerverein, Feuerwehrmuseum,...), aber gib nicht mit etwas an, was du nun mal nicht bist. Ich bin z.B. kein AGT. Ich schnalle mir zur Kompensation ja aber in der Freizeit auch kein Atemschutzgerät auf den Rücken. Gruß aus dem Emsland | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 858937 | |||
Datum | 21.05.2020 14:37 | 4351 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.1. Der Melder ist von einem Feuerwehrangehöhrigen aus Dresden und ich hab ihn über Ebay Kleinanzeigen gekauft. das könnte ggf. die Fw DD sehr interessieren... Geschrieben von Michael H. 2.Natürlich darf man den Melder besitzen,es gibt viele den sowas Sammeln. ja - und viele die nicht wissen was sie tun... (vgl. die Sondengänger und Munitionsfunde) Geschrieben von Michael H. 3.Ein Melder ist ein Funkrufempfänger kein Funkgerät. da gibts ganz viele verschiedene Varianten (von Nur-Ton-Empfänger, über Ton und Text, bis hin zu Geräten, die (analogen) Funk mithören können... Geschrieben von Michael H. Denn die Frequenz und die Ric´s kennt eigendlich nur der Gerätewart und die Leitstelle. das klingt nach DME, und "eigentlich" wissen viele, wie man da dran kommt und man das ändert... Und manche sagen, ich hätte von dem Thema grob Ahnung... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 858946 | |||
Datum | 21.05.2020 16:37 | 3993 x gelesen | |||
Hallo, was du nicht darfst: Einen Funkmeldeempfänger tragen/besitzen, der auf eine Frequenz und Codierung/RICs programmiert ist, die in Deutschland von einer BOS verwendet wird und der zum Empfang bereit ist oder ohne größeren technischen Aufwand (z.B. durch Batterie einsetzen) in Betrieb gesetzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nachrichten auch in dem Gebiet, in dem du dich aufhältst, empfangen werden können, also auch der Betrieb eines mit RICs aus Dresden programmierten DME ist im Rest des Landes ebenso für dich nicht erlaubt. Was du darfst: Einen Funkmeldeempfänger besitzen, der "leer" programmiert ist, also analog ohne programmierte Mithörfunktion und ohne Codierungen bzw. Digital ohne programmierte RICs. Den darfst du auch gern mit dir rumtragen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 858947 | |||
Datum | 21.05.2020 16:40 | 4090 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich ja - und viele die nicht wissen was sie tun... (vgl. die Sondengänger und Munitionsfunde) Schau doch mal hier: https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/meldeempfaenger.html" target="_blank">Meine Sammlung | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 858951 | |||
Datum | 21.05.2020 18:52 | 3868 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.was du nicht darfst: Wo findet sich denn die zu diesem Verbot gehörende Rechtsgrundlage? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 858953 | |||
Datum | 21.05.2020 20:06 | 3736 x gelesen | |||
Hallo! Hmmm. sind ja schon ein paar Einschränkungen. Wie es mit der PTBS aussieht weiß ich jetzt nicht. Aber eine Diabetes und eine kaputte Schulter sollten kein Grund sein jemanden komplett vom Feuerwehrdienst auszuschließen. Zumindest im "rückwärtigen Bereich" müsste es doch Einsatzmöglichkeiten geben. Kommt darauf an wie groß die Feuerwehr ist. Wenn Du aus dem Kirrweiler kommst das ich kenne könnte es da evtl. eng werden. Aber wie sieht es in der nächst größeren Gemeinde aus? Ok. klingt jetzt vielleicht ein wenig komisch, aber es werden auch Leute gebraucht die bei einem längeren Einsatz Brötchen schmieren und Versorgungsfahrten machen. FEZ ist natürlich auch eine Lösung, dafür genügen eigentlich nur ein paar Lehrgänge und etwas Erfahrung (Erfahrung bekommt man wenn man mit älteren Kollegen zusammen in der FEZ sitzt). Also ich würde da nicht aufgeben. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 858959 | |||
Datum | 21.05.2020 23:04 | 3542 x gelesen | |||
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/BOS-Funk/bos-funk-node.html "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen | 858963 | |||
Datum | 22.05.2020 00:00 | 3732 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael H.Schau doch mal hier: 1. ist Klaus bei einer BOS. 2. trägt Klaus seine Sammlung nicht ständig am Gürtel oder sonst wie mit sich rum. Vermute ich mal einfach so. 3. schreibt Klaus selber, daß seine Geräte größtenteils nicht funktionsfähig sind. Und er schreibt auch, warum das so bleiben wird. Du hast nun mehrfach den Rat bekommen, den Melder zu Hause zu lassen. Auch wurden dir dafür klare Gründe genannt. Du kannst den Rat nun befolgen oder in den Wind schlagen. Das liegt nun an dir. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 858991 | |||
Datum | 22.05.2020 20:33 | 3207 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/BOS-Funk/bos-funk-node.html Dort steht einiges zur Frequenzvergabe und -Nutzung, aber das behauptete Verbot finde ich dort nicht?! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859002 | |||
Datum | 23.05.2020 20:53 | 3011 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Wo findet sich denn die zu diesem Verbot gehörende Rechtsgrundlage? u.a. ergibt sich das aus §88 und 89 des TKG sowie §201 Abs, 2 und 4 StGB. Wenn einer einen entsprechend programmierten FME/DME mit sich rumträgt, wird man wohl davon ausgehen können, dass zumindest versucht werden sollte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten/Sendungen zu empfangen. Die weiteren evtl. möglichen Paragrafen diverser Vorschriften darfst du dir gern selbst raussuchen. Es mag durchaus sein, dass je nach Richter das ganze etwas unterschiedlich eingestuft wird, wenn man mit einem solchermaßen programmierten Empfänger erwischt wird. Meine Betrachtung gibt eher die sichere Seite für den Fragesteller an. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 859003 | |||
Datum | 23.05.2020 21:24 | 2754 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Wenn einer einen entsprechend programmierten FME/DME mit sich rumträgt, wird man wohl davon ausgehen können, dass zumindest versucht werden sollte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Daten/Sendungen zu empfangen. Dann müssten ja alle Reporter ins Gefängnis. Warum sind sie es denn nicht? Warum bekommen sie keine Strafen? Wieso wird dieses nicht verfolgt? | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 859004 | |||
Datum | 23.05.2020 21:33 | 2777 x gelesen | |||
... weil dann reflexartig die 'Einschränkung der Pressefreiheit' Karte gezogen wird. Das geht sogar noch schneller als die Karte 'Einschränkung des Ehrenamtes' | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 859005 | |||
Datum | 23.05.2020 23:01 | 2620 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Dann müssten ja alle Reporter ins Gefängnis. Warum sind sie es denn nicht? Warum bekommen sie keine Strafen? Wieso wird dieses nicht verfolgt? Seit wann haben Reporter programmierte Meldeempfänger? Es gibt durchaus welche, die per Scanner BOS-Funk mithörten, es gibt auch welche, die dafür empfindliche Strafen kassieren. Dank Digitalfunk bringt der Scanner sowieso nix mehr. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 859006 | |||
Datum | 23.05.2020 23:28 | 2699 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Henning K.Wo findet sich denn die zu diesem Verbot gehörende Rechtsgrundlage? Für den Fall, dass der Empfänger ohne Energiequelle mitgeführt wird halte ich das schon für etwas abwegig. Zumal wenn der Träger wie hier der TE eine zwar etwas sonderbar anmutende, aber durchaus plausible Erklärung hat. Geschrieben von Michael W. wird man wohl davon ausgehen können, dass zumindest versucht werden sollte Wegen der bloßen Vermutung jemand könne möglicherweise versuchen eine Straftat zu begehen repressiv tätig zu werden tut man sich ja schon bei politischen Extremisten schwer, bei denen die Vermutung besteht sie könnten möglicherweise Terroristen sein oder werden. Im vorliegenden Fall wird doch (hoffentlich) nicht mehr als eine Gefährderansprache im Sinne von "Ja wenn Sie da aber eine Batterie einlegen, dann ist das ganz doll verboten und kann auch bestraft werden!" bei herauskommen. | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 859007 | |||
Datum | 24.05.2020 00:13 | 2730 x gelesen | |||
Grüß Dich, Vorsicht mit der Formulierung "das ergibt sich". Das ist zulässig im Verwaltungsrecht und im Verfassungsrecht (nennt sich Analogie), ist im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (zumindest im materiellen) aber verboten. Siehe dazu auch: - § 1 StGB oder - "Analogieverbot zum Nachteil des Täters" oder - "nulla poena sine lege" Das Besondere hier ist, dass dieser Grundsatz eben auch gilt, wenn ganz offensichtlich eine Regelungslücke/Verbotslücke besteht und das manchmal dem gesunden Rechtsverständnis zuwiderläuft. Ich geb Dir mal ein Beispiel: A parkt sein Auto und geht in ein Geschäft. Während seines Einkaufes rollt sein Auto auf ein anderes Auto. A kommt zurück, sieht den Schaden, steigt ein und fährt weg. Der gesunde Menschenverstand sagt einem jetzt dass das ein "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) sein muss. Ist es aber nicht, weil sich nur entfernen kann, wer beim Unfall vor Ort war (ex-ante-Betrachtung). Ganz klar eine Regelungslücke, das ist so wahrscheinlich gar nicht gewollt vom Gesetzgeber - ist aber so, dann hätte der Gesetzgeber beim Schreiben halt besser aufpassen müssen (Näheres siehe StGB-Kommentar Fischer). Eher Recht geb ich Dir bei dem 2. Teil deines Posts: "wird man wohl davon ausgehen können" Ja, da wird man davon ausgehen können, dass hier versucht wird solche Sendungen zu empfangen. Das nennt man "Anscheinsbeweis", das bedeutet, dass der Umstand so stark darauf hindeutet, dass es zu einer sogenannten "Beweislastumkehr" führt. D.h. derjenige muss jetzt beweisen, dass er das nicht getan hat. ABER: Bei den §§ 88 und 89 TKG ist der Versuch nicht bußgeldbewährt (siehe §§ 148, 149 TKG) Von mehr als dem Versuch kann ich aber nicht ausgehen - ich kann nicht einfach annehmen, dass eine Folge eingetreten ist, das muss ich am Schluss wieder beweisen, dass hier tatsächlich z.B. eine Mitteilung abgehört wurde. Mit dem TKG oder dem StGB kommen wir hier nicht weiter fürchte ich. Soweit ich weiß ist es übrigens tatsächlich so, dass der reine Besitz von Funkanlagen keiner Reglementierung unterliegt. Reglementiert ist lediglich der Betrieb/das Empfangen/das Weitergeben... Im Bereich Schifffahrtsfunk/Schifffahrtsrecht geht's noch ein wenig weiter, da darf ich - wenn eine entsprechende Funkanlage an Bord ist - das ganze Boot nicht in Betrieb nehmen. Der reine Besitz der Funkanlage ist aber auch da nicht reglementiert. Ich denke, dass er den Melder - so wie von ihm beschrieben - tragen darf. Den Sinn kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob die Frage echt ist, oder das eher ein Troll ist. Möglich wäre gegebenenfalls - je nach Bundesland - ein polizeirechtliches Wegnehmen des Melders, um ein zukünftiges Abhören zu verhindern, als Präventivmaßnahme. Wenn der Melder auf den örtlichen Funk codiert ist, würde ich das grundsätzlich eher bejahen. Wenn der Melder (noch) nicht auf den örtlichen Funk programmiert ist bedarf es weiterer Anhaltspunkte z.B. eine offensichtliche persönliche Unzuverlässigkeit, die darauf schließen lässt, dass er das tun wird. Schönen Gruß Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 859008 | |||
Datum | 24.05.2020 10:03 | 2583 x gelesen | |||
Also nach all den Infos von euch und daß es wohl nicht ganz klar ist ob ich den Melder in dem Zustand tragen darf,habe ich mich entschieden den Melder vorerst nicht bei mir zu tragen. Jedenfalls nicht solange er programmiert ist. Wenn die Programmierung gelöscht ist kann ich ihn dann ja wie Michael Wayrich geschrieben hat ohne rechtlichen Konsequenzen zu befürchten mit mir rumtragen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859010 | |||
Datum | 24.05.2020 10:42 | 2470 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael H. Wenn die Programmierung gelöscht ist kann ich ihn dann [...] mit mir rumtragen. Nur aus Neugierte, warum willst du überhaupt einen nutzlosem DME mit dir rumtragen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 859011 | |||
Datum | 24.05.2020 11:12 | 2332 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Seit wann haben Reporter programmierte Meldeempfänger? Schon über 20 Jahre. Und im Sommer wenn die Pressefotografen alle nur T-Shirt tragen, tragen sie die DMEs offen für alle sichtbar am Gürtel. In Großstädten ein Bild, dass nun wirklich nicht selten ist. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 859012 | |||
Datum | 24.05.2020 11:23 | 2306 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Olaf F. Und im Sommer wenn die Pressefotografen alle nur T-Shirt tragen, tragen sie die DMEs offen für alle sichtbar am Gürtel. ganz schön mutig MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 859013 | |||
Datum | 24.05.2020 11:31 | 2252 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ganz schön mutig Weil ich hier die Wahrheit ausspreche? Ich würde sagen, die meisten Berufsfeuerwehrleute haben so etwas schon mal gesehen, nur interessiert sie das nicht. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 859014 | |||
Datum | 24.05.2020 11:40 | 2404 x gelesen | |||
@Bernhard Mir ist es nicht wichtig das andere sehen ob ich so ein Ding trage oder nicht ! Wenn ich einen Melder trage fühle ich mich irgendwie zur Feuerwehr zugehörig. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 859015 | |||
Datum | 24.05.2020 11:44 | 2252 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Olaf F. Weil ich hier die Wahrheit ausspreche? absolut nicht das mit dem "mutig" beziehe ich auf die Leute die einen DME offen rumtragen obwohl sie das nicht dürfen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 859016 | |||
Datum | 24.05.2020 11:45 | 2436 x gelesen | |||
Ich werde wohl vorerst nur die leere Meldertasche tragen. Da bin ich auf der sicheren Seite. Meldertasche | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859017 | |||
Datum | 24.05.2020 11:54 | 2533 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael H. Wenn ich einen Melder trage fühle ich mich irgendwie zur Feuerwehr zugehörig. Wäre dann was in der " Form " nicht attraktiver ;-)) ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859023 | |||
Datum | 24.05.2020 14:02 | 2232 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Schon über 20 Jahre. Ist es möglich das die dann eine eigene "Presseschleife" haben? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 859024 | |||
Datum | 24.05.2020 14:18 | 2142 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Ist es möglich das die dann eine eigene "Presseschleife" haben? interessante Idee aber wie soll das rechtlich wasserdicht gemacht werden? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859025 | |||
Datum | 24.05.2020 14:26 | 2106 x gelesen | |||
Na die haben einfach ihre eigene Schleife über die sie nur informiert werde das XY just passiert, nett wenn die Info nach dem ersten Status 4 raus geht damit sie nicht im Weg stehen....äh ne; Damit die Lst. nicht durch secundäres vom Einsatzgeschehen abgelenkt wird. ;) Tagsüber steht er in der Redaktion und wer Geld braucht nimmt ihn nach Feierabend mit nach Hause. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Kirrweiler / | 859026 | |||
Datum | 24.05.2020 14:53 | 2163 x gelesen | |||
Also ich hab noch nie einen Reporter mit Melder gesehen,allerdings gab oder gibt es vielleicht noch,die einen Funkscanner im Auto haben. Was allerdings in den meisten Bundesländern nix mehr nützt,da heute die mehrzal der BOS über Tetra funk. | |||||
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Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 859027 | |||
Datum | 24.05.2020 16:31 | 2079 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Ist es möglich das die dann eine eigene "Presseschleife" haben? Es geht doch hier nur um das Tragen von Meldern (DME) und nicht was da drauf ist. Deine Aussage klang so, als wäre es völlig neu oder gar unmöglich für Dich, dass auch andere Leute Melder tragen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859028 | |||
Datum | 24.05.2020 19:10 | 2165 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf F.Deine Aussage klang so, als wäre es völlig neu oder gar unmöglich für Dich, dass auch andere Leute Melder tragen. Zum einen ist es mir egal ob jemand einen Melder trägt, mir ist es sogar egal ob der Programmiert ist, mir ist es sogar wenn absolut jeder unseren FW-Funk hören könnte. Tatsächlich. Zum anderen würde ich in einem Notfall primär jemanden mit Melder zur Hilfe auffordern und bei Weigerung zwingend Anzeige erstatten, da bin ich ziemlich kleinlich. Bsp.: Schon Jahre her da fuhr jemand mit FW-Schild an einer Unfallstelle vorbei, wie viele andere, sein Kennzeichen jedoch habe ich mit dem Finger auf die dreckige Motorhaube geschrieben und entspr. zur Anzeige gebracht. Nach einer Anhörung konnte der "Kamerad" darlegen das er die Lage nicht richtig eingeschätzt hat weil ja alle vor ihm auch an der Unfallstelle vorbei fuhren= Einstellung. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 859032 | |||
Datum | 25.05.2020 11:03 | 1904 x gelesen | |||
Vielleicht kanst du mal überlegen, ob du nicht in einer andern Organisiation mitmachen willst. Feuerwehr ist natürlich cool, aber an deiner Stelle würde ich mir auch mal das THW, Rotes Kreuz, Maltheser, JUH, ASB, DLRG und die ungenannten ansehen. Alle benötigen die auch Menschen die im Hintergrund den Laden am Laufen halten. Vorerkrankungen und Behinderungen sind dort auch "üblicher" und damit akzeptierter als in der Feuerwehr. Diese Akzeptanz muß gelebt werden, was viel mehr mit den Menschen vor Ort, als mit den Vorgaben oder Vorschriften zu tun hat. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Hohenschambach / Bayern | 859033 | |||
Datum | 25.05.2020 12:19 | 1903 x gelesen | |||
Hallo, ich denke, dass es in einer nicht ganz so großen Wehr bestimmt auch Aufgaben für dich geben könnte. Ich bin selbst Kommandant einer Ortsfeuerwehr und könnte mir da durchaus einiges Vorstellen - Unterstützung des Gerätewarts - Hausmeistertätigkeit - soweit es halt körperlich geht - Unterstützung der Jugend und KinderFW als Betreuer - Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit, Homepage .... - Verwaltungstätigkeiten - Unterstützung bei Absperrdiensten .... Letztendlich sehe ich auch kein übermäßiges Problem, dass du der TM1 Ausbildung zumindest als Gast beiwohnst. So könntest du das nötige Hintergrundwissen erwerben. Sprechfunker sollte auch mit Handycap machbar sein. Bei größeren und länger anhaltenden Einsätzen wie z.B. Unwetterlagen könntest du somit auch als Mann im Hintergrund aggieren (Materialnachschub, Verpflegung ...). Vielleicht suchst du nochmals das Gespräch mit dem Kommandanten deiner Ortswehr oder alternativ auch mit der Wehr der Nachbargemeinde zu suchen. Sprich mit ihm über deine Vorstellungen welche Aufgaben du dir vorstellen könntest. Eventuell kennst du ja auch jemanden in der Wehr der dich als Fürsprecher unterstützen kann. Persönlich finde ich es schade, dass deine Mitarbeit bisher ausgeschlagen wurde. Durch die Vielzahl unserer Aufgaben sind wir irgendwo schon auf jede Mithilfe angewiesen. Viel Erfolg! Matthias | |||||
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