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ThemaBei Brand: Wasserversorger droht Wasser abzudrehen25 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Brandausbruch in einer Scheune - Übergreifen der Flammen auf Wohnhaus verhindert [ Einsatzbericht / Bad Münder Rohrsen ]
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg857288
    Datum19.03.2020 09:426376 x gelesen
    Brandausbruch in einer Scheune - Übergreifen der Flammen auf Wohnhaus verhindert [ Einsatzbericht / Bad Münder Rohrsen ]

    Am heutigen Dienstag (10.03.2020) kam es in Bad Münder-Rohrsen in einer Scheune zu einem Brandausbruch.Nachbarn und zufällig v

    hallo,

    starkes Stück:

    ... Während eines Wohnhausbrandes im dicht bebauten Ortsteil Rohrsen drohte das örtliche Wasserwerk der Feuerwehr, ihr das Wasser abzustellen. Der Grund: Sie habe die maximal erlaubten 43 Kubikmeter Wasser pro Stunde um rund 40 Kubikmeter überschritten. Das Wasserwerk befürchtete anscheinend, dass die Trinkwasserversorgung in der Gegend zusammenbricht. ...
    p.gifBad Münder: Brandausbruch in einer Scheune - Übergreifen der Flammen auf Wohnhaus verhindert

    aha:

    'Bei Brand: Wasserversorger droht Wasser abzudrehen' von Jürgen M.

    wenn Private mitmischen :-(

    [wg. falscher Links korrigiert]
    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857290
    Datum19.03.2020 10:383756 x gelesen
    Normal.

    Die Trinkwasserversorgung ist weder dafür gedacht, noch darauf ausgelegt um uns unendlich mit Löschwasser zu versorgen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen857291
    Datum19.03.2020 10:503556 x gelesen
    Das findest Du "normal", dass während eines Großbrandes mit Trupps im IA der Wasserversorger damit droht, das Wasser abzudrehen? Was stimmt mit Dir nicht?

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 857292
    Datum19.03.2020 11:003295 x gelesen
    ...aus der zitierten HP geht aber nur hervor, daß man für die AbwasserENTsorgung Veolia mit in´s Boot geholt hat.

    Die WasserVERsorgung in diesem Gebiet scheint durch einen Wasserbeschafungsverband sichergestellt - und das klingt für mich nach einer öffentlichen Körperschaft.

    Gruß
    Nils

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg857293
    Datum19.03.2020 11:123691 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Nils J.Die WasserVERsorgung in diesem Gebiet scheint durch einen Wasserbeschafungsverband sichergestellt - und das klingt für mich nach einer öffentlichen Körperschaft.


    da hast du recht.

    wobei da auch ein GmbH mit im Spiel ist:

    Die Wasserversorgung im Stadtgebiet Bad Münder wird durch folgende Dienstleister bzw. Wasserbeschaffungsverbände sichergestellt:

    Purena GmbH, Halchtersche Str. 33, 38304 Wolfenbüttel, für Bad Münder, Luttringhausen, Nettelrede, Nienstedt

    => https://www.purena.de/de/ueber-purena.html

    und dahinter steht:

    => https://www.avacon.de/de/ueber-uns/unternehmensportraet/purena-gmbh.html

    => Avacon ist Teil des E.ON-Konzerns, zugleich aber auch stark kommunal geprägt. Mehr als 80 Kommunen und Landkreise halten 38,5 Prozent der Anteile an Avacon.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken857294
    Datum19.03.2020 11:313368 x gelesen
    Mathias Wille: Das hat Thomas so nicht geschrieben.
    Bitte so lesen, wie es da steht und nichts interpretieren.

    Rainer Endres


    *wie immer nur meine Meinung*
    Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
    Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857295
    Datum19.03.2020 11:423285 x gelesen
    Geschrieben von Mathias W.Das findest Du "normal", dass während eines Großbrandes mit Trupps im IA der Wasserversorger damit droht, das Wasser abzudrehen?

    Ja
    Denn irgendwo steht auch bei denen etwas in dieser amtlichen Art geschrieben;
    Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie der Nachweis der Löschwasserversorgung
    Die Löschwassermenge wird auf 1.600 l/min (96 m³/h) für die Dauer von zwei Stunden und einem Restdruck von 2 bar für erforderlich gehalten.
    Die Löschwasserversorgung wird über das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz sichergestellt. Löschwasser kann aus Hydranten in einem Umkreis von 300 m aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden. Der erste Hydrant muss sich in einer Entfernung von ca. 80-100 m vor dem Bestandsgebäude befinden.


    Klar mag uns das als FW nicht gefallen und viele von uns ignorieren das gerne, aber die primäre Aufgabe unserer Wasserversorger ist die Bereitstellung von Trinkwasser und wenn wir die Leitung leer ziehen verursachen wir Probleme die zumindest ich nicht auf dem Schreibtisch haben möchte.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorOlaf8 W.8, Mainz / Rheinland-Pfalz857296
    Datum19.03.2020 11:453021 x gelesen
    Ein Thema, bei dem uns moderne Zeiten einholen, wenn nicht umfassend geplant wurde. In den Brandschutzgesetzen der Länder ist - mal direkt, mal als Verweis - die Zuständigkeit der Kommune für eine Grundversorgung mit Löschwasser geregelt. Das war früher ja auch ganz einfach, wenn die Kommune das Wassernetz betrieben hat, dann war das damit abgedeckt. Ob das immer absichtlich so war, oder aus Gewohnheit, sei mal offen gelassen.
    Nun werden aber die Wasserversorger immer mehr privatisiert, auch wenn die Kommunen oft noch Anteile an den neuen privaten Konstrukten halten. Wenn da nicht festgehalten wird, dass der Grundschutz durch den neuen Betreiber weiterhin sichergestellt werden muss - und da achten die natürlich drauf, weil das erheblichen Aufwand bedeutet, was die Erhaltung, Erneuerung und vor allem Hygiene angeht - dann ist die Kommune in der Pflicht, die Löschwasserversorgung anderweitig darzustellen, z.B. mit einem separaten Löschwassernetz, Löschwasserbehälter, Löschteichen, größeren und zahlreich vorhandenen TLFs - was man sich halt so vorstellen kann. Und die Führungskräfte in den Wehren müssen darüber natürlich informiert werden, damit das bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden kann. Wenn das nicht passiert, dann kann der private Betreiber mit vollem Recht dafür sorgen, dass nicht weiter Wasser aus seinem Netz entnommen wird. Wäre spannend, zu erfahren, ob eine solche Situation hier vorgelegen hat.

    Aber bei allem Recht: Das Abdrehen während eines laufenden Einsatzes wäre trotzdem in meinen Augen ein ziemlich starkes Stück, wo der Betreiber im Nachgang sicherlich auch die Verhältnismäßigkeit zeigen müsste, besonders dann, wenn dadurch Feuerwehrleute oder Bewohner zu Schaden kommen. Was auch immer für dinglicher oder finanzieller Schaden beim Betreiber ensteht, das dürfte sich nach dem Einsatz immer noch regeln lassen.

    Gruß,
    Olaf

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857297
    Datum19.03.2020 12:023029 x gelesen
    Geschrieben von Mathias W.Trupps im IA der Wasserversorger damit droht, das Wasser abzudrehen

    Mal allein gestellt
    Der Wasserversorger wird garantiert niemanden zur Einsatzstelle schicken um unseren Hydranten abzustellen!
    Der Einsatzleiter ist hier gefordert eine eigene Löschwasserversorgung sicher zu stellen und/ oder seine Taktik anzupassen.

    Abhängige Löschwasserversorgung, erschöpfliche und unerschöpfliche Löschwasserentnahmestellen.
    Der ein oder andere FM/SB sollte das mal gehört haben, zB im Grundlehrgang.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg857298
    Datum19.03.2020 12:183132 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Aber der Unterschied von den 96Kubikmetern zu den 43 die der Wasserversorger Max abgeben möchte ist doch ordentlich!

    Und das ist im Einsatz dann schon merkbar!

    Wenn ich merke das es länger dauert oder ich mehr Wasser brauche muss ich ja sowieso darum kümmern.
    Aber das dauert ja dann meistens etwas.

    Gruß Basti

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 857299
    Datum19.03.2020 12:242825 x gelesen
    Geschrieben von Olaf W.Aber bei allem Recht:

    ... sieht es in Sachsen-Anhalt zumindest so aus:

    Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt §26 (4) Eigentümer und Besitzer von Fahrzeugen, Löschmitteln sowie anderer zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeigneter Geräte und Einrichtungen sind verpflichtet, diese auf Anforderung der Feuer-wehr zur Verfügung zu stellen.

    Das muss doch in anderen Bundesländern auch so (ähnlich) sein?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland857300
    Datum19.03.2020 12:502778 x gelesen
    Vor allem wird wohl bei Übernahme des Netzes durch Private das Thema Wasserversorgung für Brandschutzzwecke vertraglich festgehalten sein. Nach dem Motto:
    Ok Privater du machst die Trinkwasserversorgung , hast aber auch die Feuerwehr an der Backe.

    Gruß Daniel

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857301
    Datum19.03.2020 13:09   3289 x gelesen
    Gibt es eigentlich konkrete, belastbare Quellen, wer vom Wasserversorger hier gegenüber wem von der Feuerwehr was genau gesagt hat?

    Die Aussage "Wenn ihr noch einen Hydranten setzt kriegt ihr gleich nix mehr raus" hört man vermutlich von vielen Wasserversorgern an vielen Einsatzstellen, wie das gemeint ist und was die örtlichen Käseblättchen daraus machen würden, wenn sie es mitbekämen, sei mal dahingestellt.
    Das kann daher auch alles nur ganz großer Mumpitz sein, der medial gerade auf eine gewisse Themeneinseitigkeit und -armut trifft, und deshalb zur nächsten täglichen Welttragödie aufgebauscht wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg857303
    Datum19.03.2020 13:152899 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Mathias W.

    Das findest Du "normal", dass während eines Großbrandes mit Trupps im IA der Wasserversorger damit droht, das Wasser abzudrehen?

    Finde ich auch grundsätzlich allgemein nicht normal, bei laufenden Brandeinsätzen der Feuerwehr das Löschwasser aus formalen Gründen abzustellen bzw. zu reduzieren. Die Sicherstellung der Löschwasser- und/oder Trinkwasserversorgung muß vorher mit den Gemeinden und Wasserversorgungsbetrieben geklärt sein.
    Die Thematik geht auch in die hier schon diskutierte Richtung:

    " Künftige Löschwasserversorgung aus Hydranten ".


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW857306
    Datum19.03.2020 15:002784 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian A.der Unterschied von den 96Kubikmetern zu den 43

    Die Zahlen sind nur ein Beispiel, hier im Fall von einem gewerblichen Objekt.
    Selbstverständlich dürften die Anforderungen für das ein-Geschossige Wohnhaus deutlich darunter liegen und für einen Betrieb welcher zB der Störfall-Verordnung unterliegt deutlich darüber liegen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen857307
    Datum19.03.2020 15:262619 x gelesen
    Geschrieben von Daniel G.Vor allem wird wohl bei Übernahme des Netzes durch Private das Thema Wasserversorgung für Brandschutzzwecke vertraglich festgehalten sein. Nach dem Motto:
    Ok Privater du machst die Trinkwasserversorgung , hast aber auch die Feuerwehr an der Backe.


    Vermutlich, aber wie viel Wasser? Wie oft lesen wir, das gerade in kleinen Ortschaften der Wasserbehälter bei Einsätzen irgendwann leer war und eine Löschwasserversorgung gelegt werden musste. Wenn der Behälter erst mal leer ist, ist Schluß. Und wenn der Trinkwasserlieferant sagt, das er nicht mehr liefern kann und wir mehr abnehmen als nachkommt, dann kann es sich auch so anhören, als wenn er der Feuerwehr das Wasser abstellen will. Denn das schlimmste, was dem Wasserversorger passieren kann, ist das die Leitung leer läuft und Keime hinein kommen.
    Außerdem machen wir uns als Feuerwehr keine Freunde, wenn wir das Dorf trocken legen und Betriebe schließen müssen, weil sie auf Wasser angewiesen sind.

    Gruß
    Heinrich

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg857318
    Datum19.03.2020 21:012410 x gelesen
    Hallo Forum, hallo Thomas,
    Geschrieben von Thomas M. Geschrieben von Sebastian A.
    "der Unterschied von den 96Kubikmetern zu den 43 "
    Die Zahlen sind nur ein Beispiel, hier im Fall von einem gewerblichen Objekt.

    Selbstverständlich dürften die Anforderungen für das ein-Geschossige Wohnhaus deutlich darunter liegen und für einen Betrieb welcher z. B der Störfall-Verordnung unterliegt deutlich darüber liegen.

    Bei einem ausgewachsenen Scheunenbrand benötige ich aber die größere Menge.
    Aus Erfahrung eher mehr als weniger.
    Wenn jetzt die Gemeinde einen Vertrag unterschreibt, bei der ihr nur 43cbm zugestanden wird, muss sie Anderweitig nach Ersatz suchen. Löschwasserbehälter, Zisternen etc.

    Hier sind nach meiner Meinung im Vorfeld Fehler gemacht worden.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland857319
    Datum19.03.2020 21:292174 x gelesen
    Läuft dann in etwa in die Richtung die Sebastian K. in seinem Post beschrieben hat. Die Aussage: Wenn ihr noch 40 Kubik raushaut, ist für Heute das Wasser weg (sprich alle). Könnte dann auch falsch verstanden werden.
    Es kann, sollte, müsste aber vom Versorger (auch kleiner) möglich sein, eine erhöhte Abnahme auch kurzfristig aufzufangen. Der Versorger wird ja nicht davon überrascht, dass plötzlich die Feuerwehr Wasser aus der Leitung zapft, die hat das sicher auch schon vor dem Einsatz gemacht.

    Gruß Daniel

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken857320
    Datum19.03.2020 22:462134 x gelesen
    Ich denke, 40 Kubikmeter ist ja keine Kleinigkeit. Damit sollte man bei den 'normalen' Lagen schon ziemlich weit kommen. Wenn es dann in Richtung 'Brötchen und Werferfeuer' geht, dann muss man halt entsprechend früh die Wasserversorgung auf (zusätzliche) sichere Beine stellen.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW857322
    Datum19.03.2020 23:342162 x gelesen
    Geschrieben von Neumann T.Ich denke, 40 Kubikmeter ist ja keine Kleinigkeit. Damit sollte man bei den 'normalen' Lagen schon ziemlich weit kommen.

    Hab ich auch erst gedacht "80 Kubikmeter in einer Stunde, was haben die denn da gemacht?!", aber dann habe ich mal gerechnet:

    80.000 Liter geteilt durch 60 Minuten macht gerade mal 1.300 Liter pro Minute. Also ein Wenderohr plus ein C-Rohr...

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    AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 857325
    Datum20.03.2020 06:312306 x gelesen
    Hier ein Artikel, der etwas Licht in die Sache bringt:

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rohrsen-Feuerwehr-und-Versorger-streiten-um-Wasser,badmuender192.html



    Eine schwache Wasserversorgung hatten wir in unserem Dorf auch (ca. 600 Einwohner versorgt von EINER Leitung DN80)
    Unser Wasserversorger hat nur gemeint, wir sollen es wenn möglich vermeiden, zu viel Wasser zu entnehmen. Auch wurde vom Wasserversorger bei Einsätzen der Leitungsdruck erhöht, um die Wasserversorgung zu stabilisieren.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857327
    Datum20.03.2020 08:122340 x gelesen
    In der Quelle wird jetzt berichtet, 45 Kubikmeter/Stunde seien vereinbart, in den anderen waren es 43. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Wahrheit eher Richtung 48 geht. Dann landen wir umgerechnet bei dem, was ein DN80-Hydrant an verlässlicher Minutenleistung bringen sollte.

    Insgesamt liest sich das mit diesem NDR-Bericht jetzt so, dass da auch persönliche Animositäten ne Rolle spielen. Und wenn es schon seit Jahren bekannt ist, und eine 650m-WV aus einem offenen Gewässer das Problem löste, liegt der Fehler vielleicht auch nicht wirklich ganz einseitig beim Wasserverband.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOlaf8 W.8, Mainz / Rheinland-Pfalz857442
    Datum24.03.2020 13:331719 x gelesen
    Hatten wir das Video dazu schon?



    https://www.youtube.com/watch?v=qLk7Kzf4crk

    Ich finde ja leider nicht alles so ganz überzeugend, was man da sehen kann. Natürlich läuft nicht alles nach Lehrbuch, und man sieht ja nur Momentaufnahmen, aber dass z.B. für die Wasserversorgung aus dem Freibad zu wenig Personal vorhanden war, oder vorhandene TLFs scheinbar ungenutzt bleiben (es sei denn, es war schon leer), das könnte man schon nochmal aufarbeiten, ob das so lief wie gedacht.
    Gruß,
    Olaf

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW857444
    Datum24.03.2020 14:041600 x gelesen
    Geschrieben von Olaf W.Natürlich läuft nicht alles nach Lehrbuch,
    Logisch, aber das ist doch garnicht Thema. Thema ist, das der stellvertretende Stadtbrandmeister keine Ahnung von Trinkwasserversorgung hat.

    ...aber ich denke mal die Bürger sollten auch dafür verständniss haben das mal für einen kurzen Moment kein Trinkwasser gibt.
    Der genaue Vorwurf war, das im Nachbarort eine Verkeimung des Trinkwassers stattfinden würde. Obwohl wir Rückschlagverhinderer an den Standrohren haben...

    Mit Physik und Logik hat man es wohl nicht so.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP857446
    Datum24.03.2020 14:301618 x gelesen
    Ab ca. 5min kann man sehen, dass man dort auch den Schrecken aller dörflichen Wasserversorgungen hat mitspielen lassen: Das gute alte Magirus-DLK-Wenderohr. Vom Baujahr der Leiter/Aussehen her dürfte das 1200l/min fressen, die Möglichkeit dort noch ein normales Strahlrohr vorne dran zu kuppeln scheint dort, wie m.E. aber noch vielerorts, auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Was genau man mit diesem Wenderohr dort bewirken wollte, kann ich anhand des Videos nicht erkennen. Massive Brandbekämpfung scheint zu dem Zeitpunkt eher nicht erforderlich/zweckmäßig gewesen zu sein. Gezieltes Arbeiten von oben kann hilfreich sein, aber wenn man das an einem durchs Leitungsnetz mit 800l/min grundversorgtem Objekt machen will, kann man die Storzkupplung an diesem Wenderohrausgang nicht einfach so ignorieren.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     19.03.2020 09:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.03.2020 10:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.03.2020 10:50 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     19.03.2020 11:31 Rain7er 7E., Markt Eisenheim
     19.03.2020 11:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.03.2020 12:18 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     19.03.2020 15:00 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.03.2020 21:01 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     19.03.2020 22:46 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     19.03.2020 23:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     19.03.2020 12:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.03.2020 13:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.03.2020 11:00 Nils7 J.7, Wackersdorf
     19.03.2020 11:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.03.2020 11:45 Olaf7 W.7, Mainz
     19.03.2020 12:24 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     19.03.2020 12:50 Dani7el 7G., Überherrn
     19.03.2020 15:26 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     19.03.2020 21:29 Dani7el 7G., Überherrn
     19.03.2020 13:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.03.2020 06:31 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     20.03.2020 08:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.03.2020 13:33 Olaf7 W.7, Mainz
     24.03.2020 14:04 Hara7ld 7S., Köln
     24.03.2020 14:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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