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Thema | Feuerlöschersammelprüfung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Matt8hia8s H8., Bad Münder / Niedersachsen | 854989 | |||
Datum | 08.01.2020 15:01 | 1980 x gelesen | |||
Moin, jeder der sich mit dem Thema schon mal beschäftigt hat, kennt wohl das Informationsblatt des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) zu Feuerlöschersammelprüfungen. U.a. hier nachzulesen. Ganz kurze Zusammenfassung: darin wird gesagt, dass die Feuerwehren wegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §3) keine Feuerlöschersammelprüfungen organisieren dürfen. Man kann jetzt sicher zu jedem darin aufgeführten Punkt ein pro und ein contra finden ... möchte mich aber nicht auf die emotionale Gefühlsebene mit schwachem Halbwissen begeben bitte. Konkrete Frage: hat jemand ein Beispiel für die im Infoblatt genannten Gerichtsurteile oder hat jemand selber Erfahrung damit gemacht? Habe dazu nichts gefunden. Gruß, Matthias | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 854992 | |||
Datum | 08.01.2020 15:29 | 1209 x gelesen | |||
Ich habe, als ich die Prüfungen in der Firma organisierte, meist durchgesetzt das die Löscher der Mitarbeiter kostenlos mit geprüft wurden. War im endeffekt Peanuts in der Gesamtsumme. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 859968 | |||
Datum | 07.07.2020 16:39 | 905 x gelesen | |||
Die Feuerwehr würde in der Gemeinde quasi einen Tag veranstalten/organisieren, wo alle Einwohner die Feuerlöscher prüfen lassen können? Das Merkblatt erwähnt den wichtigen Punkt nur nebenher. Die Feuerwehr muss ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben; sie muss also etwas bekommen oder zumindest im Vorfeld erwartet haben. Zweitens ist zumindest in meinem Bundesland die Feuerwehr eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit, d.h. die Gemeinde würde die Prüfveranstaltung durchführen; wenn Geld im Spiel ist, müsste die Sache evtl. ausgeschrieben werden, wenn keine Geld im Spiel ist, müssten aber auch mindestens die regionalen Anbieter informiert werden, damit sie die Möglichkeit hätte, an der Sache teilzunehmen. Alles andere kann zu Theater führen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 859971 | |||
Datum | 07.07.2020 17:16 | 814 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias K.Das Merkblatt erwähnt den wichtigen Punkt nur nebenher. Die Feuerwehr muss ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben; sie muss also etwas bekommen oder zumindest im Vorfeld erwartet haben. Vielleicht wäre es dann schlau so etwas im Rahmen vom ToT anzubieten? Im Vorfeld Ausschreibung an die Wartungsfirmen wer das ausführen möchte und alles ist gut. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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