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ThemaFeuerlöschersammelprüfung4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMatt8hia8s H8., Bad Münder / Niedersachsen854989
Datum08.01.2020 15:011980 x gelesen
Moin,
jeder der sich mit dem Thema schon mal beschäftigt hat, kennt wohl das Informationsblatt des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) zu Feuerlöschersammelprüfungen. U.a. hier nachzulesen. Ganz kurze Zusammenfassung: darin wird gesagt, dass die Feuerwehren wegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG §3) keine Feuerlöschersammelprüfungen organisieren dürfen.

Man kann jetzt sicher zu jedem darin aufgeführten Punkt ein pro und ein contra finden ... möchte mich aber nicht auf die emotionale Gefühlsebene mit schwachem Halbwissen begeben bitte.

Konkrete Frage: hat jemand ein Beispiel für die im Infoblatt genannten Gerichtsurteile oder hat jemand selber Erfahrung damit gemacht? Habe dazu nichts gefunden.


Gruß,
Matthias

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW854992
Datum08.01.2020 15:291209 x gelesen
Ich habe, als ich die Prüfungen in der Firma organisierte, meist durchgesetzt das die Löscher der Mitarbeiter kostenlos mit geprüft wurden. War im endeffekt Peanuts in der Gesamtsumme.

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg859968
Datum07.07.2020 16:39905 x gelesen
Die Feuerwehr würde in der Gemeinde quasi einen Tag veranstalten/organisieren, wo alle Einwohner die Feuerlöscher prüfen lassen können?

Das Merkblatt erwähnt den wichtigen Punkt nur nebenher. Die Feuerwehr muss ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben; sie muss also etwas bekommen oder zumindest im Vorfeld erwartet haben.

Zweitens ist zumindest in meinem Bundesland die Feuerwehr eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit, d.h. die Gemeinde würde die Prüfveranstaltung durchführen; wenn Geld im Spiel ist, müsste die Sache evtl. ausgeschrieben werden, wenn keine Geld im Spiel ist, müssten aber auch mindestens die regionalen Anbieter informiert werden, damit sie die Möglichkeit hätte, an der Sache teilzunehmen.

Alles andere kann zu Theater führen.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859971
Datum07.07.2020 17:16814 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Das Merkblatt erwähnt den wichtigen Punkt nur nebenher. Die Feuerwehr muss ein wirtschaftliches Interesse an der Veranstaltung haben; sie muss also etwas bekommen oder zumindest im Vorfeld erwartet haben.

Vielleicht wäre es dann schlau so etwas im Rahmen vom ToT anzubieten?
Im Vorfeld Ausschreibung an die Wartungsfirmen wer das ausführen möchte und alles ist gut.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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 08.01.2020 15:01 Matt7hia7s H7., Bad Münder
 08.01.2020 15:29 Hara7ld 7S., Köln
 07.07.2020 16:39 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 07.07.2020 17:16 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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