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Themavfdb 08/024 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorJoch8en 8M., Leimen / Baden-Württemberg851639
Datum26.08.2019 16:453109 x gelesen
Hallo,

wir sind gerade dabei, neue Atemschutzmasken zu beschaffen. Aktuell haben wir die MSA Auer 3S Masken und Interspiro Atemschutzgeräte.
Wir hatten jetzt vor kurzem eine MSA G1 Maske zum Testen. Dabei ist uns aufgefallen, dass die Bauform der Interspiro Lungenautomaten ein Anschließen der Maske verhindert. Ich habe mal versucht zu recherchieren, inwieweit Atemschutzkomponenten verschiedener Hersteller kompatibel untereinander sein müssen.
Dabei bin ich auf die vfdb 08/02 gestoßen. So wie ich es verstanden habe, ist es freiwillig für die Hersteller ihre Komponenten danach testen zu lassen. Ist das so richtig?

Unser MSA Vertreter hat uns mitgeteilt, dass die vfdb 08/02 nicht mehr gültig ist. Daher könnte man auch keine neuen Komponenten mehr danach prüfen lassen. Weiß jemand ob das stimmt?

Danke & Gruß, Jochen

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 851645
Datum26.08.2019 18:001965 x gelesen
Völlig egal was in einer vfdb, BGR oder GUV steht.
Einzig und alleine zählt die Gebrachsanleitung des Herstellers.
Wenn er nicht freigibt das du andere Masken an deinen PA anschließen darfst und der andere Hersteller keine fremden PAs an seinen Masken duldet, darfst du nicht mischen, auch wenns funktionieren würde.

Also frag bei deinen Herstellern nach.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW851657
Datum27.08.2019 09:171876 x gelesen
Geschrieben von Jochen M.Unser MSA Vertreter hat uns mitgeteilt, dass die vfdb 08/02 nicht mehr gültig ist. Daher könnte man auch keine neuen Komponenten mehr danach prüfen lassen. Weiß jemand ob das stimmt?

D


M.W. ging die 0802 in diese DGUV-Info auf:
http://www.kfv-muenchen.de/Download/KUVB/i-8672.pdf

ansonsten ist die m.W. immer noch gültig...
https://www.beuth.de/de/technische-regel/vfdb-08-02/124737836

Von daher: Im Zweifel die Probleme an die vfdb Ref. 8 und an www.atemschutzunfaelle.eu melden...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern851659
Datum27.08.2019 10:501647 x gelesen
Hi,

meines Wissens ist die vfdb 08/02 noch existent. Die aus der vfdb 08/02 hervorgegangene BGI/GUV-I 8672 ist jedoch nicht mehr existent. Vermutlich resultiert daraus die Aussage, dass die vfdb 08/02 nicht mehr gültig ist. Bester Ansprechpartner zu dieser Frage ist das vfdb Referat 8.

Anstelle der BGI/GUV-I 8672 ist die DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr in Kraft getreten.

Das Referat 8 der vfdb und das Sachgebiet "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" der DGUV haben nun die Richtlinie / DGUV Information 205-014 komplett aktualisiert und auch die Schriften:
Auswahl von Chemikalienschutzanzügen (RL 0801 bzw. DGUV Information 205-011)
Auswahl von Atemschutzgeräten (RL 0802 bzw. DGUV Information 205-012)
Auswahl von Leichttauchgeräten (RL 0803) undAuswahl von Infektionsschutzanzügen (RL 0806 bzw. DGUV Information 205-015) darin Integriert.

Ansonsten ist der wichtigste Hinweis bereits genannt worden: Unabhängig von irgendwelchen Vorschriften und Regelwerken ist die Gebrauchsanleitung des Herstellers zwingend zu beachten! Der Hersteller gibt vor, welche Kombinationen geprüft und zulässig sind.

schöne Grüße

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 26.08.2019 16:45 Joch7en 7M., Leimen
 26.08.2019 18:00 Alex7and7er 7H., Neuburg
 27.08.2019 09:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.08.2019 10:50 Mark7us 7H., Auerbach
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