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ThemaBerliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs44 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851087
Datum31.07.2019 04:599097 x gelesen
Berliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs

Sie verdienen schlecht, haben kaum Zeit für Familie und Freunde ? und jetzt streicht die Behörde auch noch Nebenjobs. Bei der Berliner Feuerwehr rumort es weiterhin.

hallo,

oha - das bringt "Feuer unterm Dach"

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRolf8 H.8, Berlin / 851088
Datum31.07.2019 06:124984 x gelesen
"Die Behördenleitung genehmigt nach B.Z.-Informationen keine Nebentätigkeiten bei privaten Krankentransportunternehmen mehr."

welche Firma genehmigt Nebentätigkeiten beim Mitbewerber?

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken851089
Datum31.07.2019 07:174827 x gelesen
haben kaum Zeit für Familie und Freunde

Könnte auch ein Grund dafür sein. Zumindest ist es schon komisch, wenn man sich darüber beklagt und dann noch einen Nebenjob annimmt...

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851090
Datum31.07.2019 07:214659 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.oha - das bringt "Feuer unterm Dach"

Dann liegt aber eine "Brandstiftung" nahe :-)

Ein Blick in den § 29 Abs. 2 Nr. 1 - 4 des Landesbeamtengesetz von Berlin zeigt ganz klar:

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit
1. nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beamten so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
2. den Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen kann,
3. in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
4. die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten beeinflussen kann
...

Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. Die Voraussetzung des Satzes 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, ... , überschreitet.

Eine bestehende, alte Regelung die für alle Beamten im Bundesgebiet landauf landab gilt.
Hier wird nur geltendes Recht richtigerweise umgesetzt.

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen851093
Datum31.07.2019 08:004420 x gelesen
Es kann natürlich auch sein, dass die neue Behördenleitung ernsthaft um die Gesundheit ihrer Beamten besorgt ist. Der hohe Krankenstand ist ja durchaus ein Indikator für eine mögliche Überlastung der Mitarbeiter.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS851094
Datum31.07.2019 08:244296 x gelesen
Wie kann man denn das noch Arbeitszeitrechtlich überhaupt packen als Feuerweehrbeamter Wochenstunden übrig zu haben um noch einer weiteren tätigkeit nachzugehen. Grade aus Berlin hört man da ja regelmäßig Klagen über die hohe Belastung/Viele Überstunden.

Dies ist meine Meinung.

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AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW851098
Datum31.07.2019 12:013625 x gelesen
Guten Tag zusammen,

mich würde mal interessieren, woher die BZ ihre Zahlen zum Einkommen nimmt.

Zitat BZ:

"Etwa 700 der 4000 Behörden-Mitarbeiter haben einen Nebenjob vom Kartenabreißer, über Chauffeur bis zum Komparsen. Vor allem aber Anwärter und Beamte bis hin zur Besoldungsstufe A 10 (ca. 2500 Euro brutto) arbeiten oftmals nebenher bei privaten Krankentransporten."

Nach den aktuellen Tabellen zur Beamtenbesoldung liegt die Besoldung für einen Beamten A 7 (z.B. Brandmeister) aktuell je nach Stufe zwischen 2.511,48 und 3.168,34 brutto, für A 9 (z.B. Hauptbrandmeister) zwischen 2.867.47 und 3.714,89 brutto, für A 10 zwischen 3.069,30 und 4.162,96 brutto, jeweils ohne Zuschläge für DuZ, Kinder etc.

Das ist jetzt natürlich nicht überbezahlt für die Tätigkeit in der Feuerwehr, gerade in Berlin mit recht hohen Mieten, aber dennoch deutlich über den im Artikel genannten 2.500,00 für A 10.

Ob für die Feuerwehrbeamten in Berlin evtl. andere Besoldungen gelten, kann ich nicht sagen. Dann möge man mich korrigieren.

Auch scheint das Problem laut Bericht nur ca. 17,5 % der Feuerwehrbeamten zu treffen (700 von 4.000), die wiederum nur zu einem Teil einen Nebenjob bei privaten Krankentransportunternehmen haben. Die anderen arbeiten in diversen anderen Nebenjobs. Laut dem Artikel der BZ betrifft das Verbot aber nur diese Nebentätigkeiten bei privaten Krankentransporten.

Ich bitte mich nicht falsch zu verstehen, ich gönne jedem Feuerwehrbeamten seinen Nebenjob. Aber der Bericht der BZ ist meiner Meinung nach in Teilen falsch recherchiert bzw. sehr ungenau und bauscht ein Problem auf, das so eigentlich nicht oder nur für eine kleine Gruppe existiert.

Schöne Restwoche allen.

Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen851099
Datum31.07.2019 12:113410 x gelesen
Deine Tabelle gilt wohl für Beamte des Bundes. Das Land Berlin hat ein eigenes Besoldungsgesetz. Einfach mal Beamtenbesoldung Land Berlin googeln.

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AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW851100
Datum31.07.2019 12:153484 x gelesen
Ok danke, mea culpa. Da habe ich selber schlecht recherchiert :-).

Die Besoldungen in Berlin liegen tatsächlich deutlich unter den von mir fälschlich genannten Bundesbesoldungen.

Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern851142
Datum01.08.2019 08:253434 x gelesen
Tja.....
Dann bin ich mal gespannt, wie lange sich das bunte Berlin noch halten kann......


Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851165
Datum01.08.2019 14:173483 x gelesen
Moin,

ich frage mich ehrlich, welche Motive die verantwortlichen Personen zu solchen Entscheidungen bringen, wohlwissend daß die Motivation der noch vorhandenen Mitarbeiter durch miese Bezahlung, miese technische Ausstattung, miesen Rückhalt in der Politik, u.a. sei hier an die jahrelange verfassungswidrige Besoldung erinnert, und Überlastung eh schlecht ist. Den Einwand, daß, wenn man überlastet sei, ein Nebenjob erst recht nicht möglich sei, lasse ich einfach nicht gelten, da einerseits der Nebenjob doch teilweise Notwendigkeit der miesen Bezahlung sein mag. Ist es zudem nicht andererseits so, daß die Überlastung hauptsächlich durch die Anzahl der Alarmierung innerhalb einer Schicht, also der Arbeitsdichte, resultiert und nicht durch mehr Arbeitstage, d.h. Arbeitslänge? Was bringt mir also ein freier Tag mehr, wenn ich während des regulären Arbeitstages keine Minute finde, um wenigstens mal eine Mittagspause zu machen?

Vielleicht mag den Worten des Gesetzes nun (mehr) Geltung verschafft worden sein. Aber ist es das echt wert? Möchte ich unbedingt meine Leute weiter sauer fahren (auch wenn Kartenabreissen ja wohl weiterhin erlaubt sein soll)? Warum wurde der ja offenbar vorhandene, da jahrelang genutzte Ermessensspielraum nicht im Sinne der Erhaltung der noch vorhandenen Restmotivation der Mitarbeiter weiter genutzt? Weil es sich bei den privaten Krankentransportunternehmen um "Mitbewerber am Markt" handelt? Wohl kaum, Krankentransport zählt nicht zum Aufgabenbereich der Feuerwehr Berlin.

Vielleicht fehlt mir als Nicht-Berliner ja tatsächlich der tiefere Einblick oder ich kenne entscheidende interne Details nicht. Gut möglich! Für mich als Externen stellt es sich auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen allerdings so dar, daß Feuerwehrangehöriger in Berlin zu sein, nett ausgedrückt "ein deutlich höheres Maß an Idealismus" als in anderen Städten verlangt. Das gilt für die Kameraden der BF als auch die der FF. Ich weiß nur, daß mir persönlich das Hemd näher als die Hose wäre, wenn man mir als FF-Angehörigem das letzte Fahrzeug vor der Nase abzieht, um finanzierungsbedingte Ausrüstungslücken zu stopfen, oder aber mir als BF-Angehörigem in einer anderen Stadt attraktivere Arbeitsbedingungen angeboten würden.
Auch wenn man dort wohl ebenfalls nicht reich würde, wäre mir weniger "arm aber sexy" bei weniger "überlastet aber sexy" oder "kaum wertgeschätzt aber sexy" lieber.

Frecherweise möchte ich an dieser Stelle exemplarisch hierauf verweisen.
Nein, ich bekomme keine Werbeprämien :-P und ganz sicher ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt!


Beste Grüße aus der auch ganz netten Hansestadt insbesondere nach Berlin

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AutorJens8 D.8, Reichenschwand / Deutschland851170
Datum01.08.2019 16:133107 x gelesen
Hallo,

genau das Problem haben wir nicht nur bei Berufseuerwehren. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft haben auch das Problem, dass Mitarbeiter mit einem 40 Studnen-Vertrag (hier dem sog. "Hauptarbeitgeber") nebenbei noch einen Vertrag bei einer Rettungsorganisation haben. In Summe kommen sie potentiell über die gesetzlich erlaubten Gesamtarbeitszeiten. Das Problem hat dabei der sog. "Hauptarbeitgeber". Der steht voll im Feuer und wird in Regress genommen. Der Hauptarbeitgeber ist lt. Gesetz sogar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Mitarbeiter mit seiner Nebentätigkeit nicht über die erlaubte Wochenarbeitszeit / Tagesarbeitszeit kommt.

Das den Mitarbeitern zu erklären - sie machen ja einen wirklich wichtigen Job für die Gesellschaft zu schlechten Konditionen - ist nicht einfach.

Vlt. spielte dieses Problem eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung in Berlin !?.

Grüße

Jens

Nix im Leben ist für umsonst!

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS851173
Datum01.08.2019 17:202951 x gelesen
Aber die Berufsfeuerwehren nützen die gesetzlichen Zeiten doch meist voll aus bzw. kommen ja oft darüber. Grade aus Berlin kommen da ja viele beschwerden. Wenn jemand bei 48 std. möglicher Arbeitszeit die bei seinem Hauptarbeitgeber auch voll macht, dann bleibt ja eigentlich auch nix für den Nebenarbeitgeber übrig. Oder sehe ich das falsch?

Dies ist meine Meinung.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW851174
Datum01.08.2019 17:482871 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Wenn jemand bei 48 std. möglicher Arbeitszeit die bei seinem Hauptarbeitgeber auch voll macht, dann bleibt ja eigentlich auch nix für den Nebenarbeitgeber übrig.
Und wenn er die Miete nicht zahlen kann, oder sich ein bischen Luxus gönnen möchte?

Der Lohn ist das Problem, im Zusammenhang mit den Mieten.

Interesante Frage am Rande. Braucht man für die RTW auch schon die Fahrerkarte?

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 851175
Datum01.08.2019 17:542778 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Wenn jemand bei 48 std. möglicher Arbeitszeit die bei seinem Hauptarbeitgeber auch voll macht, dann bleibt ja eigentlich auch nix für den Nebenarbeitgeber übrig.

Er kann ja freiwillig über 48 Std arbeiten.

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AutorJens8 D.8, Reichenschwand / Deutschland851178
Datum01.08.2019 19:182749 x gelesen
Freiwillig bedeutet dann aber ehrenamtlich, also unentgeltlich ohne vertragliche Bindung. Das wiederum gilt dann nicht als Nebentätigkeit und ist nicht genehmigungspflichtig?

Nix im Leben ist für umsonst!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 851179
Datum01.08.2019 19:372689 x gelesen
Geschrieben von Jens D.Freiwillig bedeutet dann aber ehrenamtlich, also unentgeltlich ohne vertragliche Bindung. Das wiederum gilt dann nicht als Nebentätigkeit und ist nicht genehmigungspflichtig?

Nein, man kann sich freiwillig beim Arbeitgeber verpflichten über die 48h zu arbeiten.
Bei welchem Arbeitgeber spielt für die Höchstarbeitszeit erstmal gar keine Rolle.

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851180
Datum01.08.2019 20:182479 x gelesen
Geschrieben von Jens D. Das Problem hat dabei der sog. "Hauptarbeitgeber". Der steht voll im Feuer und wird in Regress genommen. Der Hauptarbeitgeber ist lt. Gesetz sogar verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Mitarbeiter mit seiner Nebentätigkeit nicht über die erlaubte Wochenarbeitszeit / Tagesarbeitszeit kommt.

Warum hab ich als Hauptarbeitgeber das Problem? Ich kann nur dafür garantieren, wieviel Stunden der Mitarbeiter in seinem Hauptjob, nämlich bei mir, arbeitet. Wieviel Stunden er nebenbei jobt, kann ich nur überprüfen, wenn ich mir Dienstpläne und Stundenabrechnungen vorlegen lassen.

Als Hauptarbeitgeber kann und muss ich den Mitarbeiter daraufhinweisen, dass er hierfür selbst zu sorgen hat, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. nicht überschritten wird.

In welcher Rechtsnorm steht geschrieben, dass ich auch die Arbeitszeiten meines Mitarbeiters außerhalb seines Hauptbeschäftigungsverhältnis überwachen darf und muss?

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851181
Datum01.08.2019 20:232522 x gelesen
Spannende Konstellation. In einer hauptberuflichen Tätigkeit ehrenamtlich weiter"arbeiten"?
Fragt mal die ganzen Hilfsorganisationen, inwieweit diese Hauptamtliche noch ehrenamtlich einsetzen dürfen.
I.d.R. schließen sich z.B. hauptamtlich im Rettungsdienst und ehrenamtlich im Sanitätsdienst aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen aus, da die ehrenamtliche Beschäftigung der hauptamtlichen Tätigkeit zu nahe ist.
Hat bundesweit schon reihenweise zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen gesorgt.
Als Hauptamtlicher bleibe ich hauptamtlich, auch wenn es vielerorts anders gehandhabt wird.

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851182
Datum01.08.2019 20:292611 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.verpflichten über die 48h

Da sagt aber das Arbeitszeitgesetz was anderes dazu.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer im ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Werktäglich heißt von Montag bis Samstag. Daher kommen auch die 48 Std.


Und wenn man sich nicht daran hält, hilft ein Blick in den § 22 Bußgeldvorschriften ArbZG, der die Folgen beschreibt.
Und wenn man sich beharrlich weigert folgt der

§ 23 Strafvorschriften ArbZG
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Viel Spaß im öffentlichen Dienst eine dauerhafte Überschreitung der Arbeitszeit zuzulassen und dann die Frage nach der Fürsorgepflicht zu beantworten.

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851183
Datum01.08.2019 20:382719 x gelesen
Klar mag das für die Betroffenen ärgerlich sein, wenn bisher toleriertes auf einmal nicht mehr möglich ist.
Die gleiche Diskussion gibt es auch immer wieder, wenn Schichtpläne umgestellt werden und aufeinmal der Nebenjob nicht mehr am "freien" Tag ausgeübt werden kann.
Warum hab ich gleich nochmal frei? War da nicht was mit Ruhezeiten usw.?

Aber der Hauptarbeitgeber ist nun mal der, wo ich meine Brötchen verdiene.

Fakt ist, es gibt eine gesetzliche Grundlage, die nur einen beschränkte Möglichkeit für die Nebentätigkeit bietet und der Dienstherr hat nun einmal beim Beamten das Recht ja oder nein zusagen.

Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitnehmer, auch wenn die Tarifverträge i.d.R. nur eine Anzeigepflicht der Nebentätigkeit fordern. Trotzdem habe ich als Arbeitgeber auch hier die Möglichkeit nein zusagen. So kann z.B. ein Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst einer Straßenmeisterei auch nicht einfach nebenbei bei einem privaten Arbeitgeber im Winterdienst arbeiten.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg851186
Datum01.08.2019 23:172332 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Warum hab ich als Hauptarbeitgeber das Problem? Ich kann nur dafür garantieren, wieviel Stunden der Mitarbeiter in seinem Hauptjob, nämlich bei mir, arbeitet. Wieviel Stunden er nebenbei jobt, kann ich nur überprüfen, wenn ich mir Dienstpläne und Stundenabrechnungen vorlegen lassen.Oder du knüpfst die Genehmigung der Nebentätigkeit an eine bestimmte Stundenzahl.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 851190
Datum02.08.2019 07:172256 x gelesen
Geschrieben von Florian M.Da sagt aber das Arbeitszeitgesetz was anderes dazu.
1. Liest man ein Gesetz von oben.
Zitat:"§ 2 Begriffsbestimmungen
(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

Somit gilt das Gesetz schon nicht mehr für Beamte.

2. Liest man das Gesetz weiter steht da.
§ 7 Abweichende Regelungen
...
Die kannst du dir jetzt mal durchlesen und überlegen ob das zutrifft.

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen851191
Datum02.08.2019 07:432098 x gelesen
Wie verhält es sich den dann mit hauptamtlich Feuerwehrleuten die in der gleichen oder einer anderen Wehr ehrenamtlich tätig sind? Da kenne ich hier so einige. Auch RD Mitarbeiter die ehrenamtlich in einer HIORG sind (oft in der gleichen für die sie arbeiten) gibt es hier einige

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AutorFlor8ian8 M.8, Ingolstadt / Bayern851193
Datum02.08.2019 07:582350 x gelesen
Gut, dass ArbZG findet keine Anwendung für Beamte, bildet aber das Europarecht ab.
Jedes Land inkl. Bund haben entsprechende Arbeitszeitverordnungen für Beamte, so auch Berlin.
Aus Vereinfachungsgründen habe ich mich auf das ArbZG bezogen. Grundsätzlich reden wir aber bei der Höchstarbeitszeit von einer Regelung zum Arbeitnehmerschutz, und der Arbeitnehmerschutz gilt auch für Beamte.

Und wenn man insbesondere in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr und Polizei in Berlin sucht findet man, oh welche Überaschung,
die Regelungen der ArbZG wieder:

§ 2 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit der in § 1 genannten Beamtinnen und Beamten beträgt unter Berücksichtigung der Bereitschaftsdienstzeiten im Durchschnitt 48 Stunden in der Woche.

Abweichungen sieht die AZVO auch für die Berliner Feuerwehrleute und Polizisten vor, genauso wie die EU-Verordnung. Aber unter dem Gesichtspunkt einer vorübergehenden Ausnahme und zeitnahen Ausgleich der Mehrarbeit.

Auf der einen Seite in meinem Hauptjob eine hohe Einsatzbelastung und stundenmäßig eh schon an der zulässigen Obergrenze, auf der anderen Seite aber genug Kraft und Energie habe für einen Nebenjob im Krankentransport, der ebenfalls körperlich fordernd ist.

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851196
Datum02.08.2019 10:012364 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian M.Fakt ist, es gibt eine gesetzliche Grundlage, die nur einen beschränkte Möglichkeit für die Nebentätigkeit bietet und der Dienstherr hat nun einmal beim Beamten das Recht ja oder nein zusagen. Sicher gibt es die. Zudem gibt es aber auch einen Ermessensspielraum, der die Nebentätigkeit im privaten Krankentransport die letzten Jahre über geduldet hat. Welche Auswirkungen nun die Einschränkung dieses Ermessensspielraum gerade jetzt und unter Würdigung der Gesamtumstände bei der Berliner Feuerwehr auf die betroffenen Mitarbeiter haben werden, sollte sich die geneigte Führungskraft jedoch vorher vor Augen führen. Ich halte die Entscheidung für unklug und zudem taktlos.

Geschrieben von Florian M.So kann z.B. ein Mitarbeiter im Straßenbetriebsdienst einer Straßenmeisterei auch nicht einfach nebenbei bei einem privaten Arbeitgeber im Winterdienst arbeiten.Hierbei würde es sich um gleiche Tätigkeitsbereiche handeln. Krankentransport gehört aber genau so wenig zu den Aufgaben der Feuerwehr Berlin, wie die ebenfalls erwähnten und weiterhin gestatteten Tätigkeiten als Komparsen oder Kartenabreisser.


Beste Grüße aus der Hansestadt :-)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 851199
Datum02.08.2019 10:482063 x gelesen
Geschrieben von Florian M.und zeitnahen Ausgleich der Mehrarbeit.
Ich schau jetzt sicher nich 17 AZV an.
Es heißt auch nur das es einen Ausgleich über die 48h geben muss.
Der Ausgleich darf aber auch finanziell stattfinden.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern851203
Datum02.08.2019 11:252130 x gelesen
Es geht mir gar nicht darum, ob es ärgerlich ist, daß wäre ja alles kein Problem....
Es geht darum, daß ich auf der einen Seite Geld für Dinge ausgebe, welches ich gar nicht habe,
z.b. Toiletten für Menschen die nicht wissen ob sie im sitzen oder im stehen pinkeln sollen......
Aber die Beamten dann so mies zu bezahlen, daß sie sich mit Nebenjobs über Wasser halten müssen
um diese dann auch noch zu streichen und mit fadenscheinigen Argumenten abzuspeißen...........
Das wird nicht lange gut gehen und ist eigentlich eine echte sauerei....
Aber was weiß schon ein Handwerker in einer FF....

Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW851205
Datum02.08.2019 12:021972 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Wie verhält es sich den dann mit hauptamtlich Feuerwehrleuten die in der gleichen oder einer anderen Wehr ehrenamtlich tätig sind?

Ehrenamtlich im eigentlichen Sinne kein Problem.
Nebenberuflich: Problem bzw. genehmigungspflichtig.

Gruß, Stefan

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AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen851208
Datum02.08.2019 12:182031 x gelesen
Ja das ist mir schon klar. Aber einer meiner Vorredner hier hat ja gesagt das es auch Probleme mit reiner Ehrenamtlichkeit in der selben Organisation geben kann. Also BF und in der gleich FF tätig oder RD und in der gleich HIORG

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851228
Datum02.08.2019 16:122010 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Der Ausgleich darf aber auch finanziell stattfinden.

Wo steht dass es auch einen finanziellen Ausgleich geben kann/darf?
Nach meiner Meinung ist damit ein Stundenausgleich zum Jahresende gemeint.

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851229
Datum02.08.2019 16:522113 x gelesen
Geschrieben von Florian O.Zudem gibt es aber auch einen Ermessensspielraum

Wo ist denn diese Ermessensspielraum zu finden bzw. hinterlegt? Nach meiner Kenntnis gibt es diesen gar nicht. Aber ich lasse mich gerne belehren.




Geschrieben von Florian O.Krankentransport gehört aber genau so wenig zu den Aufgaben der Feuerwehr Berlin,

Selbstverständlich fährt die Berliner Feuerwehr auch Krankensporte. Ebenso wie z.B. die Feuerwehr Hamburg. Auch wenn sie keine Krankenwagen mehr in ihrem Fuhrpark haben, sind sie immer noch aktiv dabei. Sie fahren z.B. bei Engpässen oder auch reguläre Verlegungen mit RTW+NEF. Oder auch übergewichtige Patienten mit Spezial Fahrzeugen. In Hamburg z.B. mit SRTW, oder GRTW. Nur weil sie keine Krankenwagen mehr haben sind sie als Träger nicht von der Aufgabe befreit.

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851232
Datum02.08.2019 17:482320 x gelesen
Geschrieben von Florian O.Den Einwand, daß, wenn man überlastet sei, ein Nebenjob erst recht nicht möglich sei, lasse ich einfach nicht gelten, da einerseits der Nebenjob doch teilweise Notwendigkeit der miesen Bezahlung sein mag. Ist es zudem nicht andererseits so, daß die Überlastung hauptsächlich durch die Anzahl der Alarmierung innerhalb einer Schicht, also der Arbeitsdichte, resultiert


Wenn eine meint dass er schlecht besoldet wird, dann hat er die Möglichkeit, zu einer anderen Feuerwehr zu wechseln. Das Gleich gilt auch wenn ihm der Job zu viel Stress bereitet. Es gibt über 100 Berufsfeuerwehren und unzählige Feuerwehren die hauptamtliche Kräfte haben. Der Weg ist frei. Oder er arbeitet wieder in seinem erlernten Beruf.
Wie hoch die Besoldung ist und dass es auch mal stressig werden kann bei der Feuerwehr, kann jeder schon bevor er sich bewirbt in Erfahrung bringen.

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851244
Datum04.08.2019 13:052382 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas W.Wenn eine meint dass er schlecht besoldet wird, dann hat er die Möglichkeit, zu einer anderen Feuerwehr
zu wechseln. Das Gleich gilt auch wenn ihm der Job zu viel Stress bereitet. Es gibt über 100 Berufsfeuerwehren und unzählige Feuerwehren die hauptamtliche Kräfte haben. Der Weg ist frei. Oder er arbeitet wieder in seinem erlernten Beruf.
Da bin ich ganz Deiner Meinung. Deswegen schrieb ich ja auch
Geschrieben von mirIch weiß nur, daß mir persönlich das Hemd näher als die Hose wäre, wenn [...]mir als BF-Angehörigem in einer anderen Stadt attraktivere Arbeitsbedingungen angeboten würden.
Auch wenn man dort wohl ebenfalls nicht reich würde, wäre mir weniger "arm aber sexy" bei weniger "überlastet aber sexy" oder "kaum wertgeschätzt aber sexy" lieber.

Warum Du dann auf einen anderen Teil meines posts geantwortet hast, verstehe ich deswegen nicht. Zudem wirst Du doch, wenn Du meinen post, auf den Du geantwortet hast, gelesen hast, auch das "Geheimnis" gelüftet haben, was hinter diesem Link
Geschrieben von mirFrecherweise möchte ich an dieser Stelle exemplarisch hierauf verweisen.steht, oder? ;-)

Geschrieben von Thomas W.[...]dass es auch mal stressig werden kann bei der Feuerwehr, kann jeder schon bevor er sich bewirbt in Erfahrung bringen. Die heutigen Arbeitsbedingungen bei der BF Berlin sollten jedem Interessenten, der sich heute bewirbt, tatsächlich bekannt sein. Dies gilt aber nicht für Kameraden, die bei der BF bspw. vor 20 Jahren ihren Dienst begonnen haben und für die sich im Laufe ihrer Dienstzeit die Arbeitsbedingungen ständig verschlechterten bei signifikant steigenden Einsatzzahlen.

Gruß aus der Hansestadt

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851245
Datum04.08.2019 13:382139 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas W.Wo ist denn diese Ermessensspielraum zu finden bzw. hinterlegt?
Merkwürdige Frage: Wenn es keinen Ermessenspielraum gäbe, wäre einerseits eine Nebentätigkeit bei privaten Krankentransportunternehmen grundsätzlich und damit auch in den Vorjahren untersagt gewesen, andererseits würde es heute keine Differenzierung zwischen z.B. Komparsentätigkeit ("erlaubt") und Krankentransport ("untersagt") geben.

Geschrieben von Thomas W.Selbstverständlich fährt die Berliner Feuerwehr auch Krankensporte. Ebenso wie z.B. die Feuerwehr Hamburg. Auch wenn sie keine Krankenwagen mehr in ihrem Fuhrpark haben, sind sie immer noch aktiv dabei. Sie fahren z.B. bei Engpässen oder auch reguläre Verlegungen mit RTW+NEF. Oder auch übergewichtige Patienten mit Spezial Fahrzeugen.
Natürlich werden hin und wieder auch Krankentransportfahrten durchgeführt. Das habe ich auch nie bestritten. Insbesondere, wenn hierfür genau wie Du schreibst Spezialfahrzeuge benötigt werden, die bei privaten Unternehmen gar nicht vorhanden sind. Dann wird die BF aber lediglich subsidiär tätig (vgl. bspw. Jahresbericht der Feuerwehr Berlin S. 132 oder Jahresbericht der Feuerwehr Hamburg S.4). Wir sprechen hier jedoch von den originären Aufgaben der BF Hamburg und der BF Berlin und dazu gehört der "normale Krankentransport" nun einmal nicht (mehr). Zumindest für Hamburg wurde gemäß §8 HmbRDG der Krankentransport vertraglich am 13. Juli 1999 an Private/HiOrgs deligiert (vgl. bspw. Drucksache 21/9999, Hamburgische Bürgerschaft). Wie die rechtliche Situation zwischen dieser vertraglichen Regelung 1999 und der Einstellung der Krankenbeförderung durch die BF HH bereits in 1990 inkl. Schliessung der "KTW-Wache" F17 aussah, kann ich nicht sagen.

In Berlin wird es bezüglich der Delegierung des Krankentransports eine ähnlich Konstellation geben.


Gruß aus der Hansestadt

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851264
Datum06.08.2019 07:571824 x gelesen
Geschrieben von Florian O.Natürlich werden hin und wieder auch Krankentransportfahrten durchgeführt. Das habe ich auch nie bestritten. Insbesondere, wenn hierfür genau wie Du schreibst Spezialfahrzeuge benötigt werden, die bei privaten Unternehmen gar nicht vorhanden sind. Dann wird die BF aber lediglich subsidiär tätig (vgl. bspw. Jahresbericht der Feuerwehr Berlin S. 132 oder Jahresbericht der Feuerwehr Hamburg S.4). Wir sprechen hier jedoch von den originären Aufgaben der BF Hamburg und der BF Berlin und dazu gehört der "normale Krankentransport" nun einmal nicht (mehr). Zumindest für Hamburg wurde gemäß §8 HmbRDG der Krankentransport vertraglich am 13. Juli 1999 an Private/HiOrgs deligiert (vgl. bspw. Drucksache 21/9999, Hamburgische Bürgerschaft). Wie die rechtliche Situation zwischen dieser vertraglichen Regelung 1999 und der Einstellung der Krankenbeförderung durch die BF HH bereits in 1990 inkl. Schliessung der "KTW-Wache" F17 aussah, kann ich nicht sagen.



Merkwürdig ist die Frage nach dem Ermessungsspielraum nicht. Leiter haben Sie hierzu keine Angaben gemacht, was die Frage aufwirft, Woher Sie Ihre Informationen haben und wodurch sich Ihre Aussage stützt? Ihre Erklärung dazu ist auch, wenn ich das mal so sagen darf, blödsinnig.
Die Feuerwehr führt Krankentransport nicht nur hin und wieder, sondern täglich durch. Merkwürdig ist aber auch, dass Sie hier bis zur Nummer der Drucksache 21/9999, die im Übrigen nichts mit dem Krankentransport zu tun hat, Daten über den Krankentransport der Feuerwehr Hamburg liefen, was von mir eigentlich nur als Beispiel angeführt wurde, weil Sie aus Hamburg sind, aber keine Angaben über Berlin liefern, was ja eigentlich Ihre Aussage war. Ich wollte Ihren zeigen dass Ihre pauschale Aussage über den Krankentransport der Feuerwehr falsch ist. Sie stützen sich auf die Einleitung des Jahresberichtes der Feuerwehr Hamburg. Lesen Sie doch einfach mal den ganzen Jahresbericht. Auf Seite 8 (1.14) wird die Mitwirkung der Feuerwehr im Krankentransport angegeben. Weiter auf Seite 11 (2.4) ist die Anzahl der Krankentransporte zu finden, die durch die Feuerwehr durchgeführt wurden. Dieses ist auf Seite 18 (3.3.1) ebenfalls noch mal zu finden.
Ich finde es auch nicht angebracht, wenn hier Quellen angegeben werden die nicht Ihre Argumentation unterstützen. In der Drucksache 21/9999 wird auf eine Anfrage der FDP geantwortet. In der Anfrage ging es in erster Line um den Abbruch einer Einsatzfahrt eines ASB-RTW. Hierzu wurde dann in der 7 Seiten langen Drucksache, eine Frage mit einem Satz gestellt und mit einem Satz beantwortet.
Originaltext Punkt 6.
Kann die Feuerwehr Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen die Durchführung von Krankentransportfahrten untersagen beziehungsweise
deren Abbruch anordnen?

Antwort:
Krankentransportfahrten liegen vertragsgemäß im Zuständigkeitsbereich der Hilfsorganisationen und werden daher nicht von der Feuerwehr untersagt.

Der Rest der Drucksache 21/9999 bezieht sich auf andere Dinge.
Und diese beiden Sätze sollen nun beweisen dass die Feuerwehr Hamburg keine Krankentransporte durchführt.

Auch gab es keine KTW-Wach F17.
F17 war bis zum 1.1.1990 die Rettungswache Millerntor. Bereits im Okt. 1971 wurde vermerkt das ein
Behelfs-NAW an der Rettungswache Millerntor stationiert wurde. Die Benennung in Krankentransportwache stammte aus dem Jahre 1955. Ist also ein ganz alter Hut.

Ferner sind auch ASB und JUH schon seit 1973 in der Krankenbeförderung in Hamburg tätig damals noch über die DRK Leitstelle. Die HiOrgs sind also schon über 45 Jahre tätig und nicht erst seit 1999. Sie haben hier einiges durcheinander gebracht.


Geschrieben von Florian O.In Berlin wird es bezüglich der Delegierung des Krankentransports eine ähnlich Konstellation geben.

In Berlin wird es????
Sie wissen also gar nicht ob wirklich eine Delegierung vorhanden ist. Es war also, wie fast alles hier von Ihnen nur eine reine Vermutung, oder Sie haben diese Sache irgendwann, irgendwo, von irgendjemanden mal gehört haben. Dieses sollte hier aber nicht als gegeben verkauft werden.


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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851267
Datum06.08.2019 09:55   2151 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas W.Merkwürdig ist die Frage nach dem Ermessungsspielraum nicht. Leiter haben Sie hierzu keine Angaben gemacht, was die Frage aufwirft, Woher Sie Ihre Informationen haben und wodurch sich Ihre Aussage stützt? Ihre Erklärung dazu ist auch, wenn ich das mal so sagen darf, blödsinnig.
Abgesehen davon, daß ich den pampigen Stil sehr unsympathisch finde, ist hier im Forum die Verwendung der 2. Person Singular in der Anrede durchaus üblich, aber jeder wie er mag.
Ich bleibe dabei, daß dem hier Geschrieben von mir Wenn es keinen Ermessenspielraum gäbe, wäre einerseits eine Nebentätigkeit bei privaten Krankentransportunternehmen grundsätzlich und damit auch in den Vorjahren untersagt gewesen, andererseits würde es heute keine Differenzierung zwischen z.B. Komparsentätigkeit ("erlaubt") und Krankentransport ("untersagt") geben. nichts hinzuzufügen ist. Inhaltlich konntest Du dem ja auch nichts entgegnen.

Geschrieben von Thomas W.Die Feuerwehr führt Krankentransport nicht nur hin und wieder, sondern täglich durch.Und nochmals: Du scheinst den Unterschied zwischen originären und subsidiären Tätigkeiten nicht zu kennen.

Ich denke einmal, angesichts dem hier
Geschrieben von Drucksache 21/9999[...]In dem Vertrag wird insbesondere die Durchführung des Krankentransportes im Rahmen
des öffentlichen Rettungsdienstes an die Hilfsorganisationen übertragen sowie
deren Einbeziehung in die öffentliche Notfallrettung konkretisiert.[...]
kann man berechtigterweise eine von dem hier:
Geschrieben von Thomas W.Merkwürdig ist aber auch, dass Sie hier bis zur Nummer der Drucksache 21/9999, die im Übrigen nichts mit dem Krankentransport zu tun hat[...]abweichende Meinung haben.

Geschrieben von Thomas W. [...]was von mir eigentlich nur als Beispiel angeführt wurdeIch habe aufgezeigt, daß dieses Beispiel falsch ist.

Geschrieben von Thomas W.[...]aber keine Angaben über Berlin liefern,[...]Okay, mundgerecht:Geschrieben von Jahresbericht Feuerwehr Berlin 2018, S.132Mitwirkende Organisationen: BF/Krankentransport: X*; * wird in subsidiärer Zuständigkeit durchgeführt

Geschrieben von Thomas W.Sie stützen sich auf die Einleitung des Jahresberichtes der Feuerwehr Hamburg.
Korrekt, da Geschrieben von Jahresbericht Feuerwehr Hamburg 2018, S.41.1 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutz, Technische Hilfeleistung: Ja
Notfallrettung: Ja
Kampfmittelbeseitigung: Ja
Katastrophenschutz: Mitwirkung
Krankenbeförderung: Nein
Ist hieran etwas unklar formuliert?

Geschrieben von Thomas W.Auf Seite 8 (1.14) wird die Mitwirkung der Feuerwehr im Krankentransport angegeben.Ja natürlich. Aber "Mitwirkung" ist etwas anderes als (originäre) "Aufgabe".

Geschrieben von Thomas W.Ich finde es auch nicht angebracht, wenn hier Quellen angegeben werden die nicht Ihre Argumentation unterstützen. Ich auch nicht. Ich finde es jedoch noch verwunderlicher, wenn man, bevor man sich über die Quellenqualität echauffiert, diese offenbar nicht genau gelesen hat.

Geschrieben von Thomas W.Originaltext Punkt 6.
Kann die Feuerwehr Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen die Durchführung von Krankentransportfahrten untersagen beziehungsweise
deren Abbruch anordnen?

Antwort:
Krankentransportfahrten liegen vertragsgemäß im Zuständigkeitsbereich der Hilfsorganisationen und werden daher nicht von der Feuerwehr untersagt.

Der Rest der Drucksache 21/9999 bezieht sich auf andere Dinge.
Und diese beiden Sätze sollen nun beweisen dass die Feuerwehr Hamburg keine Krankentransporte durchführt.

Nein, diese beiden Sätze in Verbindung mit [...]In dem Vertrag wird insbesondere die Durchführung des Krankentransportes im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes an die Hilfsorganisationen übertragen [...] zeigen unmissverständlich, wer welche originäre Aufgabe hat.

Und nochmals: Warum ist es notwendig, zwischen originären "Aufgaben" und subsidiärer "Mitwirkung" zu unterscheiden? Weil es in der Diskussion ursprünglich darum geht, warum gewisse Nebentätigkeiten der Kameraden der BF untersagt werden. Hier wurde dann darauf verwiesen, daß die besagten privaten Organisationen als Mitbewerber im selben Tätigkeitsbereich angesehen werden könnten. Dieses Argument zieht wiederum jedoch nur, wenn die relevante Tätigkeit auch eine originäre Aufgabe der Feuerwehr wäre.

Geschrieben von Thomas W.Auch gab es keine KTW-Wach F17.
F17 war bis zum 1.1.1990 die Rettungswache Millerntor.
Aus diesem Grund schrieb ich [...] "KTW-Wache" F17 [...] auch in Anführungszeichen und es bezieht sich auf die überlieferte Bezeichnung, auf die Du selber hier ansprichst.
Geschrieben von Thomas W.Die Benennung in Krankentransportwache stammte aus dem Jahre 1955. Ist also ein ganz alter Hut. Tja, bei Feuerwehrs werden gerne mal alte Hüte erhalten. Beispielsweise der Begriff "Abspannen" über Funk, stammt, wen wundert es, aus der Zeit pferdegezogener Löschfahrzeuge.

Geschrieben von Thomas W.Ferner sind auch ASB und JUH schon seit 1973 in der Krankenbeförderung in Hamburg tätig damals noch über die DRK Leitstelle. Die HiOrgs sind also schon über 45 Jahre tätig und nicht erst seit 1999.

Mir erschliesst sich nicht, wie man aus dem von mir geschriebenen Wie die rechtliche Situation zwischen dieser vertraglichen Regelung 1999 und der Einstellung der Krankenbeförderung durch die BF HH bereits in 1990 inkl. Schliessung der "KTW-Wache" F17 aussah, kann ich nicht sagen.
darauf kommt, ich hätte behauptet, vor 1999 hätten HiOrgs keine Krankentransporte durchgeführt. Wenn 1990 der Krankentransport durch F eingestellt wurde, wer hätte denn bis 1999 diese durchführen sollen?

Geschrieben von Thomas W.Sie haben hier einiges durcheinander gebracht. Das sehe ich anders ;-)

Geschrieben von Thomas W.In Berlin wird es????
Sie wissen also gar nicht ob wirklich eine Delegierung vorhanden ist. Es war also, wie fast alles hier von Ihnen nur eine reine Vermutung, oder Sie haben diese Sache irgendwann, irgendwo, von irgendjemanden mal gehört haben. Dieses sollte hier aber nicht als gegeben verkauft werden.
Etwas wird nicht durch mehrfache Verwendung von Satzzeichen besser. Der Rest ist in meinen Augen unhöfliches Gepolter.


Beste Grüße trotzdem ;-)

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851269
Datum06.08.2019 13:171639 x gelesen
Hallo, ich noch einmal, weil ich Folgendes vorhin vergessen hatte.

Geschrieben von Thomas W.In Berlin wird es????
Sie wissen also gar nicht ob wirklich eine Delegierung vorhanden ist. Es war also, wie fast alles hier von Ihnen nur eine reine Vermutung, oder Sie haben diese Sache irgendwann, irgendwo, von irgendjemanden mal gehört haben. Dieses sollte hier aber nicht als gegeben verkauft werden.

Demjenigen, der sich auf der ungläubigen Suche nach "etwas Schriftlichem" zur besagten Thematik des Krankentransports in Berlin befindet, könnte ein schlichter Blick in den Gesetzestext Erleichterung verschaffen:
Geschrieben von Rettungsdiensgesetz Berlin
Teil 2
Organisation und Durchführung
§ 5
Aufgabenträger, Beteiligung
[...]
(2) Der Krankentransport wird grundsätzlich von den Hilfsorganisationen und privaten Krankentransportunternehmen in privatrechtlicher Form durchgeführt. Die Berliner Feuerwehr übernimmt die Aufgaben des Krankentransports nur, wenn und soweit die in Satz 1 genannten Aufgabenträger dazu nicht bereit oder in der Lage sind.
[...]

Der letzte Satz erläutert auch, was unter dem Bericht "subsidiär" zu verstehen ist.


Erneut beste Grüße

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AutorSchw8arz8 L.8, Eckernförde / SH851277
Datum06.08.2019 20:191457 x gelesen
Hallo zusammen,

ich gehöre zu dem Leser der Foren hier und nicht zu den Schreibern. Aber ich habe mich heute extra angemeldet, weil es mich einfach stört wie hier miteinander umgegangen wird.
Ich finde es doch sehr erstaunlich wie schnell man hier vom eigentlichen Thema abkommt und dann in ein Niveau verfällt die den Leuten hier unwürdig ist.

Diese Haarspalterei mit Unterton muss doch wirklich nicht sein. Sicherlich kann hier jeder seine Meinung vertreten und es ist auch gewünscht, dass hier darüber diskutiert wird. Aber doch bitte mit einem niedrigeren Testosteronspiegel.

Das Thema war, Berlin verbittet Nebenjobs und jetzt wird hier diskutiert. Wo steht das die Feuerwehr Hamburg Krankentransport fährt und wie irgendeine Wache genannt wurde die schon fast 30 Jahre geschlossen ist. Merkt ihr den Quantensprung wo wir hier hinkommen?

Das ist meine Auffassung, Meinung und Sichtweise.

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851278
Datum06.08.2019 20:33   1634 x gelesen
Jetzt werde Sie unsachlich, beleidigend und arrogant. Sie konnten Ihre Aussagen nicht untermauern.
Stattdessen schreiben Sie Texte und markieren diese in Grau damit andere Leser denken ich hätte sie geschrieben, was aber nicht der Fall ist. Sie verfälschen hier den Verlauf und unterstellen mir Dinge die ich nie geschrieben habe. Das ist untere Schublade.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg851287
Datum07.08.2019 00:131578 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas W.Stattdessen schreiben Sie Texte und markieren diese in Grau damit andere Leser denken ich hätte sie geschrieben, was aber nicht der Fall ist.
Florian hat die Zitatfunktion recht gut verwendet. Er hat sich die Mühe gemacht und bei (fast) allen Zitaten die grau hinterlegt sind die Quelle dazugeschrieben.

z.B. "Geschrieben von Drucksache 21/9999"

Damit ist klar woher jeweils zitiert wird. Nicht alle Zitate stammen also von dir.

Geschrieben von Thomas W.Sie verfälschen hier den Verlauf und unterstellen mir Dinge die ich nie geschrieben habe
das ist hier nicht der Fall!
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSchw8arz8 L.8, Eckernförde / SH851303
Datum07.08.2019 17:571453 x gelesen
Sorry aber hier irrt auch der Webmaster

Die Angabe,

Mitwirkende Organisationen: BF/Krankentransport: X*; * wird in subsidiärer Zuständigkeit durchgeführt

oder

1.1 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutz, Technische Hilfeleistung: Ja
Notfallrettung: Ja
Kampfmittelbeseitigung: Ja
Katastrophenschutz: Mitwirkung
Krankenbeförderung: Nein

beide wurden GRAU markiert, sind aber nicht von Thomas geschrieben worden, sondern von Florian.
Sollte ich mich hierbei selber irre, so bitte ich um Aufklärung.

Aber trotzdem zeigt die ganze Diskussion hier nur, dass Thomas mit seiner Aussage vollkommen recht hat. Ob der Krankentransport nun die originäre Aufgabe ist oder nur die subsidiäre Zuständigkeit durchgeführt wird, Spielt dabei keine Rolle. Die Vergabe der Lizenzen führt die Behörde/Amt durch. In Städten mit BF, die auch im Rettungsdienst tätig oder beteiligt sind, ist es in der Regel die BF. Sie selber bleibt aber immer in der Verantwortung den Krankentransport zu gewährleisten. Die Verantwortung kann sie nach meinem Kenntnisstand, keiner Hilfsorganisation oder Privatunternehmen vollständig übertragen. Sie bleibt also immer für den Krankentranssport zuständig und muss ihn im Bedarfsfalle auch durchführen. Insofern gehört der Krankentransport immer zu den Aufgaben einer BF die im Rettungsdienst tätig oder beteiligt ist.

Auch der Hinweis auf 1.1 Aufgaben der Feuerwehr aus dem Jahresbericht 2018 der Feuerwehr Hamburg ist kein Beweis, denn da steht Krankenbeförderung und eben nicht Krankentransport.

Bevor jetzt gleich die nächste Diskussion losgeht.

Erklären von mir.
nullDer Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen Begriffe 3.17 definiert.

Der Krankentransport ist eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.


Das ist der Fall wenn der Patient z.B. während der Fahrt überwacht werden muss. Das kann ein EKG sein oder auch ein wachsames Auge auf einen frisch operierten Patienten oder weil der Patient einen Keimträger ist. Auch eine Verlegung mit einem NAW kann ein Krankentransport sein. Wenn der Patient z.B. intubiert und beatmet ist. Bei dauerhaften Koma- oder auch Wachkomapatienten zu einer Rehaklinik, oder als Notfallverlegung in ein anderen Krankenhaus.

Eine Krankenbeförderung wird durchgeführt bei Menschen die aufgrund ihres körperlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind selbständig den Weg zur Arztpraxis, Rehaklinik, Dialyse auf sich zu nehmen, weil sie gebrechlich, auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen oder bettlägerig sind, aber nicht weil sie medizinische Hilfe vom Fachpersonal benötigen.


Diese Krankenbeförderung kann dann, siehe Verordnungsformular zur Krankenbeförderung

https://www.google.de/search?source=hp&ei=ZpxKXaiWF4WSmwX_ubiwBw&q=krankenbeförderung&oq=krankenbefö&gs_l=psy-ab.1.0.0l9j0i10.3166.8169..10206...0.0..0.423.1710.0j11j4-1....3..0....1..gws-wiz.....0.Bk2Lj0AdesI

auch von einem Taxi, Mietwagen, Rollstuhlfahrzeug und so weiter durchgeführt werden. Bei liegenden Personen wird dieses in der Regel mit einem Krankenwagen durchgeführt.

Kurzgesagt. Krankentransporte werden von Krankenwagen, Rettungswagen und arztbesetzten Fahrzeugen durchgeführt. Krankenbeförderungen werden von Taxis, Mietwagen und Krankenwagen durchgeführt.

Dann noch mal zum Jahresbericht der Feuerwehr Hamburg.
Auf Seite 4 / 1.1 steht, Krankenbeförderung Nein da dieses nicht dem Tätigkeitsfell entspricht und die Feuerwehr ja weder Taxis noch Mietwagen, Rollstuhlfahrzeug oder Krankenwagen hat.
Auf Seite 8 / 1.14 steht, Mitwirkung im Krankentransport, da die Feuerwehr die Verantwortung hierfür hat und auch die Fahrzeuge z.B. RTW, IRTW oder GRTW.
Auf Seite 11 / 2.3 findet man die Anzahl für die Krankenbeförderung der Feuerwehr. Es gibt eine Art von Krankenbeförderung die nur die Feuerwehr durchführen kann. Dass ist die Beförderung von übergewichtigen Personen. Die nur aufgrund ihres Gewichtes ein besonderes Fahrzeug (SRTW) benötigen.

Viele schmeißen Ausdrücke zusammen oder verwechseln dessen Bedeutung. Viele Leute sagen z.B. dass sie nach dem Unfall mit dem Krankenwagen mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht wurden. Dass es ein RTW oder NAW war wissen sie nicht, da sie den Unterschied nicht kennen. Auch sagen viele, dass ihnen der Blinddarm entfernt wurde. Was sie aber meinen, ist der Wurmfortsatz. Es hat sich in der Bevölkerung über Jahre einfach eingebürgert, den Wurmfortsatz als Blinddarm zu bezeichnen. Selbst Ärzte machen dieses, weil der Patient es dann besser versteht.

Ich hoffe ich habe das jetzt richtig rüber gebracht ohne damit jemanden auf die Füße zu träten. Jetzt sagen sicherlich einige, dass ist aber Haarspalterei. Aber wer hier so auf originäre und subsidiäre Aufgabe der Feuerwehr herumreitet, der muss sich auch dieses gefallen lassen.

Ich bin mir sicher dass Thomas der selber im Rettungsdienst tätig ist, den Unterschied kannte, denn seine Aussagen hierzu waren ja alle korrekt.
Florian kannte den Unterschied offenbar nicht, was aber auch nicht schlimm ist. Schlimm finde ich nur die anschließende hochnäsige Art von ihm. Das muss hier nicht sein.

Und jetzt lasst Ruhe einkehren.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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AutorThom8as 8W., Hannover / Niedersachsen851357
Datum09.08.2019 12:071144 x gelesen
Danke für die nette Aufklärung.
Du hast recht, man sollte hier alles sachlich klären.

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AutorSchw8arz8 L.8, Eckernförde / SH851365
Datum09.08.2019 19:171031 x gelesen
Geschrieben von Florian O.Dies gilt aber nicht für Kameraden, die bei der BF bspw. vor 20 Jahren ihren Dienst begonnen haben und für die sich im Laufe ihrer Dienstzeit die Arbeitsbedingungen ständig verschlechterten bei signifikant steigenden Einsatzzahlen.

Hallo Florian,
es ist doch die ganz normale Entwicklung des Arbeitsaltages in unserem Land. In fast jeder Branche und fast jedem Unternehmen haben sich in den vergangenen 20 Jahren die Arbeitsbelastungen erhöht.
Eine allgemeine Entwicklung die es im gesamten Land gibt, als Hauptargument dafür zu verwenden, dass in einer bestimmen Stadt und bei einer bestimmen Behörde es schlechter wird, ist nach meiner Auffassung nicht nachvollziehbar.
Auch bei der FF haben sich ja in den vergangenen 20 Jahren die Einsatzzahlen stark erhöht. Das ist einfach eine normale Entwicklung in diesem Land.

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xxx

 31.07.2019 04:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
 31.07.2019 06:12 Rolf7 H.7, Berlin
 31.07.2019 07:17 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 31.07.2019 07:21 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 31.07.2019 08:00 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 31.07.2019 08:24 Volk7er 7C., Garbsen
 01.08.2019 16:13 Jens7 D.7, Reichenschwand
 01.08.2019 17:20 Volk7er 7C., Garbsen
 01.08.2019 17:48 Hara7ld 7S., Köln
 01.08.2019 17:54 Alex7and7er 7H., Neuburg
 01.08.2019 19:18 Jens7 D.7, Reichenschwand
 01.08.2019 19:37 Alex7and7er 7H., Neuburg
 01.08.2019 20:29 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 02.08.2019 07:17 Alex7and7er 7H., Neuburg
 02.08.2019 07:58 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 02.08.2019 10:48 Alex7and7er 7H., Neuburg
 02.08.2019 16:12 ., Hannover
 01.08.2019 20:23 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 02.08.2019 07:43 Dani7el 7R., Lauterbach
 02.08.2019 12:02 Stef7an 7H., Karlsruhe
 02.08.2019 12:18 Dani7el 7R., Lauterbach
 01.08.2019 20:18 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 01.08.2019 23:17 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 31.07.2019 12:01 Udo 7G., Lennestadt
 31.07.2019 12:11 Dani7el 7R., Lauterbach
 31.07.2019 12:15 Udo 7G., Lennestadt
 01.08.2019 08:25 Mark7us 7G., Kochel am See
 01.08.2019 20:38 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
 02.08.2019 10:01 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 02.08.2019 16:52 ., Hannover
 04.08.2019 13:38 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 06.08.2019 07:57 ., Hannover
 06.08.2019 09:55 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 06.08.2019 20:19 ., Eckernförde
 06.08.2019 20:33 ., Hannover
 07.08.2019 00:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.08.2019 17:57 ., Eckernförde
 09.08.2019 12:07 ., Hannover
 06.08.2019 13:17 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 02.08.2019 11:25 Mark7us 7G., Kochel am See
 01.08.2019 14:17 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 02.08.2019 17:48 ., Hannover
 04.08.2019 13:05 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 09.08.2019 19:17 ., Eckernförde
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