News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaParken in oder vor der Feuerwehrzufahrt -erlaubt?2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849910
Datum13.06.2019 23:452014 x gelesen
Parken in oder vor der Feuerwehrzufahrt -erlaubt? | EXPERTEHILFT

Der Begriff der Feuerwehrzufahrt müsste jedem Führer eines Kraftfahrzeugs spätestens seit seiner Fahrschulzeit geläufig sein. In der Regel sind die Schilder mit eben jener Aufschrift auch kaum zu übersehen. Oft noch mit der Ergänzung des Schriftzugs ?Halteverbots nach StVO?, welches sich auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) stützt. Doch welche Folgen hat es, wenn man ?

EXPERTEHILFT

hallo,

schön erklärt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAchi8m A8., Uttenreuth / Franken (Bayern)850001
Datum17.06.2019 16:43949 x gelesen
Hier scheint der "Experte" doch nicht so ganz geholfen zu haben. Der Teufel steckt wie immer im Detail!

Wie der "Experte" richtig bemerkt muss die Fwzufahrt nulleindeutig gekennzeichnet sein. Das heißt, allein ein Schild "Feuerwehrzufahrt", unabhängig davon um welche anderen Zeichen es ergänzt wurde muss eindeutig als Schild der "Brandschutzbehörde" erkennbar sein. Dies geschieht z.B. in dem das Schild "Feuerwehrzufahrt" mit dem Hinweis "Stadt XYZ" ergänzt wird. Dies kann auch durch ein Siegel geschehen das deutlich auf dem Schild "Feuerwehrzufahrt" aufgeklebt ist.
Dies gilt zumindest für BY.

Auf dem verwendeten Foto ist die Rechtslage für mich vollends unklar.
Es ist zu vermuten, dass es sich einmal um eine rechtskonform angeordnete Fwzufahrt gehandelt hat. Der Kreis neben "-zufahrt" könnte auf ein ehemals aufgeklebtes Siegel hindeuten. Das Siegel wurde dann rechtswidrig oder rechtskonform entfernt. Wurde es rechtskonform entfernt hätte man natürlich auch konsequenterweise das Fwzufahrtsschild entfernen müssen.
Die Schilderkombination aus "Feuerwehrzufahrt" und "eingeschränkten Halteverbot" halte ich persönlich für vollkommen konträr und irreführend.

------------
mit privaten Grüßen
Achim A.



"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger." (Kurt Tucholsky 1890-1935)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 13.06.2019 23:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.06.2019 16:43 Achi7m A7., Uttenreuth
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt