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ThemaAbgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen52 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Definition Ehrenamt
  • FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde?
  •  
    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849834
    Datum13.06.2019 09:593564 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Ich fände es absolut in Ordnung wenn eine angemessene Aufwandsentschädigung bezahlt werden würde.Ich finde es gibt drei verschiedene Arten von Zahlungen an Feuerwehrleute:
    - Aufwandsentschädigungen (Fahrgeld, Strom, Auslagen)
    - Lohnersatzleistungen
    - Bezahlung

    Erste und zweite sollen dafür sorgen, dass es keine finanziellen Nachteile aus dem Feuerwehrdienst gibt. Eine Bezahlung nach geleisteten Stunden halte ich für falsch.

    Geschrieben von Alexander H.Und wenn man dann sieht das es genügend ehrenamtliche Tätigkeiten gibt die auch eine Aufwandsentschädigung bekommen, wie zB Schulweghelfer (Beispiel München 8,50), dann frag ich mich schon irgendwie warum ein "normaler" Feuerwehrmann keine Aufwandsentschädigung bekommt.Genau das meint der Kommentator: Wenn der eine Ehrenamtler bekommt, will auch der andere. Warum sollte der eine gleicher sein, als der andere?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849835
    Datum13.06.2019 10:042051 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Ich finde es gibt drei verschiedene Arten von Zahlungen an Feuerwehrleute:
    - Aufwandsentschädigungen (Fahrgeld, Strom, Auslagen)

    Jetzt würde mich schonmal interessieren welcher Feuerwehrmann solche Auslagen erstattet bekommt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849839
    Datum13.06.2019 10:33   2065 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Eine Bezahlung nach geleisteten Stunden halte ich für falsch.Es ist rechtlich allerdings nunmal so, dass eine pauschale Aufwandsentschädigung eben auch für die "investierte" Zeit des Ehrenamtlers entschädigt.

    Geschrieben von Christian R.Genau das meint der Kommentator: Wenn der eine Ehrenamtler bekommt, will auch der andere. Warum sollte der eine gleicher sein, als der andere?Weil eben nicht alles, was die Menschen heute nebenher unentgeltlich als Hobby betreiben, gleich ein Ehrenamt/ eine ehrenamtliche Tätigkeit ist.
    Und dass das viele so nicht mehr auseinanderhalten können/wollen, ist eines der größten Probleme der echten Ehrenämter in der heutigen Zeit.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849840
    Datum13.06.2019 10:341896 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian R.Genau das meint der Kommentator: Wenn der eine Ehrenamtler bekommt, will auch der andere. Warum sollte der eine gleicher sein, als der andere?

    weil der Feuerwehrdienst nicht mit anderen Ehrenämter vergleichbar ist

    Nenn mir ein Ehrenamt das unbezahlt ausgeübt wird bei dem man u.U. gesetzlich sanktioniert wird wenn man z.B. schwänzt

    Oder wo mein seine Gesundheit auf Spiel setzt in dem man da reinrennt wo andere rausrennen.

    Feuerwehrdienst ist kein Ehrenamt so wie z.B. Jugendleiter im Sportverein.

    Diese grosse Unterschiede reichen voll aus um Leistungen den Gemeinde an Feuewehrleute ( wie z.B. Übungsgelder usw. ) zu rechtfertigen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849842
    Datum13.06.2019 10:361982 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Jetzt würde mich schonmal interessieren welcher Feuerwehrmann solche Auslagen erstattet bekommt.Aus NRW kenne ich das noch unter dem Begriff "Stiefelgeld", das es für jeden gab (damals in Wuppertal). Funktionsträger bekommen entsprechend weitere Pauschalen für ihren Mehraufwand.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849843
    Datum13.06.2019 10:381885 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Nenn mir ein Ehrenamt das unbezahlt ausgeübt wird bei dem man u.U. gesetzlich sanktioniert wird wenn man z.B. schwänztÄhm, jedes andere echte (!) Ehrenamt?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849844
    Datum13.06.2019 10:411868 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Ähm, jedes andere echte (!) Ehrenamt?

    genau das ist das Problem. Die Definition "Ehrenamt"

    ich differenziere da schon

    - Feuerwehrangehörige

    - Übungsleiter im Sportverein

    Landläufig werden beide (und viele andere) Ehrenämter in ein Topf geworfen.

    was verstehst du jetzt in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "echtes Ehrenamt" ?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849846
    Datum13.06.2019 11:051858 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. was verstehst du jetzt in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "echtes Ehrenamt" ?Für mich sind zwei wesentliche Punkte, dass ein Ehrenamt aufgrund einer Rechtsgrundlage im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistet wird.
    Und es stört mich dabei selbst, dass Helfer in Hospizeinrichtungen nicht darunter fallen, das gehört m.M.n. dringend geändert.
    Alles andere ist aber schlichtweg Hobby, Zeitvertreib, Nebenbeschäftigung, Spass an der Freude.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849847
    Datum13.06.2019 11:151883 x gelesen
    Die Bundeszetrale für politische Bildung bietet hier zwei Seiten mit Definitionen an, die dir aber sicher nicht gefallen:
    Das Ehrenamt. Empirie und Theorie des bürgerschaftlichen Engagements(1) Tätigkeiten, die (2) freiwillig und nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, sowie (3) gemeinwohlorientiert sind, (4) öffentlich beziehungsweise im öffentlichen Raum stattfinden und (5) in der Regel gemeinschaftlich oder kooperativ ausgeübt werden.
    Junges Politik-Lexikon: EhrenamtOhne Bezahlung und meistens freiwillig

    Den Ehrenamtsbegriff werden wir nicht mehr umdeuten können. Aber eine Abgrenzung wäre schon nötig. Ich würde die Grenze ziehen, bei staatstragend oder eben nicht. Ich würde es an der Frage festmachen:

    Müsste der Staat Beamte oder Angestellte beschäftigen, wenn sich niemand ehrenamtlich findet?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849849
    Datum13.06.2019 12:041832 x gelesen
    hallo,

    genau so eine Abgrenzung mein ich

    mich stört es wenn ich als Einsatzkraft der Feuerwehr die nachts aus dem Bett geworfen wird und dann auch ausrücken muss in den selben Topf geworfen werde wie der Übungleiter der A-Jugend des örtlichen Fussballvereins.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen849851
    Datum13.06.2019 12:491725 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Müsste der Staat Beamte oder Angestellte beschäftigen, wenn sich niemand ehrenamtlich findet?

    Schlechtes Beispiel wie die langsam wieder entstehenden Pflichtfeuerwehren zeigen.

    Ansonsten gibt es so viele Graubereiche das die Teilung zwischen "Ehrenamt" und "Hobby" nicht einfach ist:


    Schöffe
    ehrenamtlicher Bürgermeister einer Gemeinde mit 2500 Einwohnern
    Feuerwehrangehöriger
    KatS Helfer einer Hiorg
    Kriseninterventionshelfer einer Hiorg (im Kats Eingebunden)
    Notfallseelsorge-Helfer (nicht im KatS eingebunden)
    Leseförderung für Lernbehinderte
    macht Sterbebegleitung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849852
    Datum13.06.2019 13:091694 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.Ansonsten gibt es so viele Graubereiche das die Teilung zwischen "Ehrenamt" und "Hobby" nicht einfach istEine strikte Abgrenzung zum Hobby finde ich auch nicht glücklich, weil es bei den meisten Ehrenamtsinhabern so sein wird (hoffentlich), dass sie ihre Tätigkeit für sich selbst als Hobby wahrnehmen.
    Nur ist eben umgekehrt nicht jedes Hobby gleich ein Ehrenamt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849854
    Datum13.06.2019 13:281650 x gelesen
    Ich je mehr ich Nachdenke, umso mehr wird mir klar, dass jede Form vom ehrenamtlicher Tätigkeit und bürgerschaftlichem Engagement für unsere Gesellschaft wichtig ist. Selbst die einmalige Teilnahme an einer Demonstration ist für unsere Gesellschaft wichtig.

    Und du bist als Feuerwehrmann ja auch rechtlich viel besser gestellt als der Übungsleiter. Wenn der im Schichtdienst arbeitet, kann der alle paar Wochen eben nicht trainieren. Wenn der Piepser geht darf dir, rechtlich gesehen, alles andere egal sein.

    Aber dieses in einen Topf geschmeiße fängt schon im kleinen an: Warum steht denn die Freiwillige Feuerwehr bei fast allen Gemeinden in der Vereinsliste auf der Webseite? (Auch eine Ergänzung "und Organisationen" macht es nicht besser.)

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849855
    Datum13.06.2019 13:361639 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Ich je mehr ich Nachdenke, umso mehr wird mir klar, dass jede Form vom ehrenamtlicher Tätigkeit und bürgerschaftlichem Engagement für unsere Gesellschaft wichtig ist. Selbst die einmalige Teilnahme an einer Demonstration ist für unsere Gesellschaft wichtig.
    Vollkommen richtig.

    Geschrieben von Christian R.Und du bist als Feuerwehrmann ja auch rechtlich viel besser gestellt als der Übungsleiter. Wenn der im Schichtdienst arbeitet, kann der alle paar Wochen eben nicht trainieren. Wenn der Piepser geht darf dir, rechtlich gesehen, alles andere egal sein.
    Der Vergleich hinkt, aus meiner Sicht.
    Das vom Trainer betreute Training ist gleichzusetzen mit dem normalen Ausbildungsdienst. An dem kann der Feuerwehrmann im Schichtdienst auch regelmäßig nicht teilnehmen.
    Den Teil mit dem Einsatz im Sinne von "Ich muss jetzt sofort los." hat der Trainer so nicht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849857
    Datum13.06.2019 13:421558 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Der Vergleich hinkt, aus meiner Sicht.Nein, er macht die Unterschiedlichkeit deutlich. Von uns wird "sofort Zeit haben" gefordert, deshalb gibt es entsprechende Gesetze, die das ermöglichen.

    Vom A-Jugendtrainer wird das nicht gefordert. Deshalb wird er da auch nicht entsprechend gesetzlich geschützt.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849860
    Datum13.06.2019 13:561718 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es ist rechtlich allerdings nunmal so,

    ...das Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist.
    Wenn wir also anfangen, was Dank Ehrenamtskarte notwendig wäre, zu vergleichen dann beanspruche ich 24/7/350Tage für meinen FW-Dienst.
    Ob ich dann für unangemeldete und ungefragte "Termine" noch mal ein paar Prozente drauf bekomme und ob Sonn- und Feiertags- oder Nachtzuschläge entspr. dem Arbeitsrecht einfach so ignoriert werden sollen ist so fraglich wie Schlechtwetter oder die Berücksichtigung besonderer Belastungen, also nicht nur körperlich sondern auch das Ding mit fremder Leute Körperteile einsammeln.

    Sorry nein, eine Bezahlung kann nicht zielführend sein.
    Ich denke eine gerechte Wertschätzung seitens der "Stadt", die auch einen geldwerten Vorteil haben kann, würde die ehrenamtliche FW deutlich weiter bringen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849861
    Datum13.06.2019 13:561599 x gelesen
    Deshalb habe ich ja geschrieben, das der Trainer dieses "Ich muss sofort weg." nicht hat.
    Der Vergleich des Einsatzes mit der Trainingseinheit hinkt genau deshalb. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

    Ausbildungsdienst FF = Trainingseinheit Sprotverein
    Brandsicherheitswache FF = Wettkampf Sportverein
    Einsatzalarm FF = .....

    Wenn Du damit sagen möchtest, dass die Tätigkeit des Trainers nicht 1:1 mit der einer Einsatzkraft der FF verglichen werden kann, dann sind wir uns einig.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849862
    Datum13.06.2019 14:001601 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.enn Du damit sagen möchtest, dass die Tätigkeit des Trainers nicht 1:1 mit der einer Einsatzkraft der FF verglichen werden kann, dann sind wir uns einig.Genau das will ich. Aber auch, dass aufgrund dieser Unterschiedlichkeit ein unterschiedlicher rechtlicher Rahmen besteht.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849866
    Datum13.06.2019 15:171591 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M. Sorry nein, eine Bezahlung kann nicht zielführend sein.Ihr hängt euch anscheinend irgendwie alle daran auf, dass dieses online-Käseblättchen in der Überschrift schreibt "Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen". Dabei wird schon im Absatz darunter wieder der passende Begriff "Aufwandsentschädigung" genutzt.
    Fakt ist, jemand bekommt Geld. Ob man das "Bezahlung", "Aufwandsentschädigung" oder "Wertschätzung durch geldwerten Vorteil" nennt, ist da doch erstmal völlig wurscht. Steuerlich mag das ne Rolle spielen, aber für den, der Geld bekommt, ist erstmal die Höhe interessant, die ihm davon am Ende bleibt. Ich könnte eine Diskussion über die Höhe eher verstehen, als die über Bezahlung vs. sonstige Zahlung.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849867
    Datum13.06.2019 15:181552 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Das vom Trainer betreute Training ist gleichzusetzen mit dem normalen Ausbildungsdienst.
    Quark. Das ist alles überhaupt nicht miteinender zu vergleichen. Der FA übt ein Ehrenamt aus, was das Wort "Amt" beeinhaltet. Damit ist gemeint, dass er eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, die gesetzlich so gefordert ist. In den Brandschutzgesetzen der Länder steht singemäß drin, dass die Gemeinden den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehren aufzustellen haben. Das ist ein echtes Ehrenamt. Ähnliches gilt für Schöffen und Gemeinderäte.

    In keinem Gesetz steht, dass irgendjemand Sportvereine aufzustellen hat. Das ist eine freiwillige Sache, die zwar durchaus begrüßenswert ist, jedoch nicht gesetzlich gefordert ist. Dies nenne ich nicht Ehrenamt, auch wenn der Begriff inzwischen auch für diese Tätigkeiten gekapert worden ist. Dies ist ein bürgerschaftliches Engagement.

    Auch der Ausbildungsdienst und die Brandsicherheitswache sind gesetzlich gefordert und für den FA verpflichtend, nicht zu vergleichen mit Kicken auf dem Rasenplatz.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849871
    Datum13.06.2019 15:291515 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.In den Brandschutzgesetzen der Länder steht singemäß drin, dass die Gemeinden den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehren aufzustellen haben. Da stehts noch einfacher drin: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nehmen ein öffentliches Ehrenamt für die Gemeinde wahr" (bei dir und mir z.B. § 13 Abs. 1 Satz 1 LBKG)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849872
    Datum13.06.2019 15:421509 x gelesen
    Ich habe nicht gesagt, das die Rechtsgrundlage der Tätigkeit einer Einsatzkraft der Feuerwehr mit einem Trainer eines Sportvereins gleich oder ähnlich ist.

    Es ging um die Gleichstellung einer planbaren Tätigkeit in der Freizeit, mit einer Tätigkeit, die jederzeit, auch während der Arbeitszeit, eintreten kann und bei der man sofort reagieren muss.
    Wenn man unter diesem zeitlichen Gesichtspunkt Trainer und Einsatzkraft vergleicht kommt man zu dem von mir genannten Ergebnis.

    Geschrieben von Oliver S.Auch der Ausbildungsdienst und die Brandsicherheitswache sind gesetzlich gefordert und für den FA verpflichtend, nicht zu vergleichen mit Kicken auf dem Rasenplatz.
    Ja, aber nicht zwingend zu einem bestimmten Termin. Verdienstausfall gibt es für beide auch nicht.

    Das Einsatzkraft einer Feuerwehr und Trainer im Sportverein sind zwei völlig unterschiedlich geartete Tätigkeiten. Da sind wir uns einig.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849875
    Datum13.06.2019 15:511487 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Verdienstausfall gibt es für beide auch nicht.Für Ausbildungsdienst oder Brandsicherheitswachen? Doch, natürlich. Im Regelfall wird man dafür aber Zeiten ansetzen/Leute nehmen, die das eben nicht in Anspruch nehmen müssen. Sofern das aber nicht möglich ist, fallen hier auch ganz normal Freistellungs- und Verdienstausfallansprüche an.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849877
    Datum13.06.2019 15:561504 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Geschrieben von Oliver S."Auch der Ausbildungsdienst und die Brandsicherheitswache sind gesetzlich gefordert und für den FA verpflichtend, nicht zu vergleichen mit Kicken auf dem Rasenplatz."
    Ja, aber nicht zwingend zu einem bestimmten Termin. Verdienstausfall gibt es für beide auch nicht.

    Natürlich gibt es Verdienstausfall für den Ausbildungsdienst, jedenfalls, wenn man Lehrgänge dazu zählt, und die gehören für mich eindeutig dazu.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849882
    Datum13.06.2019 16:041517 x gelesen
    Ich rede von dem normalen Ausbildungsdienst sprich Dienstabend, nicht vom Lehrgang.
    Lehrgang passt ja in diesem Zusammenhang auch nicht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849883
    Datum13.06.2019 16:091564 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ob man das "Bezahlung", "Aufwandsentschädigung" oder "Wertschätzung durch geldwerten Vorteil" nennt, ist da doch erstmal völlig wurscht.Finde ich nicht.
    Bezahlung => Geld gegen Leistung (man hat nachher mehr als vorher)
    Aufwandsentschädigung => Nachteile werden ausgeglichen (man hat nicht mehr als vorher)
    geldwerter Vorteil => Man bekommt Leistungen ohne dafür zu zahlen (oder entsprechend weniger)

    Geschrieben von Sebastian K.Dabei wird schon im Absatz darunter wieder der passende Begriff "Aufwandsentschädigung" genutzt. Es eben keine Aufwandsentschädigung, sondern irgendwie Bezahlung, die aber nicht quantifizierbar ist, bevor man sie erhält. Im schlimmsten Fall, hat man im Vorjahr 350 Euro bekommen, denkt sich "geil, dann hänge ich mich jetzt richtig rein" und im Folgejahr gibt es nur 140, weil sich ganz viele andere auch rein gehangen haben.

    Rechenweg:
    Jahr 1: Eigene Punkte: 5; Gesamtpunkte: 1000 (1/200 von 70.000 = 350)
    Jahr 2: Eigene Punkte: 7; Gesamtpunkte: 3500 (1/500 von 70.000 = 140)

    Christian Rosenau

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849884
    Datum13.06.2019 16:261500 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K. Ich rede von dem normalen Ausbildungsdienst sprich Dienstabend, nicht vom Lehrgang.
    Okay, wenn ein Lehrgang für dich keine Ausbildung ist...
    Aber ich kann dich beruhigen, wenn du aus irgendeinem Grund zu einer, wie du sie nennst, "normalen" Ausbildung, musst, sei es, weil du Angehöriger eines Stabes bist oder in einer sonstigen Sonderfunktion, und sich diese Ausbildung mit deiner Arbeitszeit überschneidet (nicht jeder arbeitet von 8 bis 17 Uhr), hast du selbstverständlich Anspruch auf Ausgleich deines Verdienstausfalls.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849885
    Datum13.06.2019 16:331573 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Aufwandsentschädigung => Nachteile werden ausgeglichen (man hat nicht mehr als vorher)Kann man so vereinfacht nicht sagen, weil auch einfach nur investierte Freizeit mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten werden kann. Dann hat man also keinen monetär bezifferbaren Aufwand einsetzen müssen, und hat folglich unterm Strich doch mehr wie vorher.

    Geschrieben von Christian R.Es eben keine Aufwandsentschädigung, sondern irgendwie Bezahlung, die aber nicht quantifizierbar ist, bevor man sie erhält.Das tatsächliche Punktesystem steht doch offenbar noch gar nicht fest, zumindest ist es auch nicht Teil der Beschlussvorlage. Von daher kann ich nicht beurteilen, ob dass im Vorfeld quantifizierbar ist. Ähnliche Punktmodelle sind es aber regelmäßig, im Zweifelsfall passt man dann eben den Haushaltsansatz an. D.h. jeder Punkt bringt X Euro, es kann dann sein dass vom Haushaltsansatz was übrig bleibt, es kann auch sein dass man den am Jahresende erhöhen oder mittels flexibler Haushaltsführung anpassen muss.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849886
    Datum13.06.2019 16:551510 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ich könnte eine Diskussion über die Höhe eher verstehen, als die über Bezahlung vs. sonstige Zahlung.Ich glaube, dass sich jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann (d/w/m) bei Geld nur eine Entschädigung für seine tatsächlichen Aufwände / Einbußen wünscht:
    - Fahrgeld
    - Auslagen
    - Verdienstausfall
    - ...

    Keiner macht das, um am Ende mehr zu haben, aber weniger will keiner haben. Ich finde das Modell wie bei Schöffen schon sehr gut. Etwas angepasst:
    - Pauschalsatz pro Übungsteilnahme (Zeitaufwand + Fahrgeld)
    - Bei Einsätzen/Lehrgängen pro Stunde 2/3 Mindestlohn (=> aktuell ca. 6 Euro), bzw. 1,5-facher Mindestlohn (=> aktuell ca. 14 Euro) (je inkl. Fahrgeld) oder nachgewiesener Verdienstausfall + Fahrgeld.
    - Erstattung von notwendigen Auslagen und Aufwendungen (auch hier wieder Bagatellpauschale oder Nachweise)
    - beim Fahrtziel (Alarmierung und Übung) innerhalb der der Gemeinde können Kilometer nur ab der Gemeindegrenze angerechnet werden

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849888
    Datum13.06.2019 17:031454 x gelesen
    Beim 1,5fachen Mindestlohnsatz pro Einsatz-/Lehrgangsstunde sind wir aber doch schon arg nah an einer Größenordnung, die eher zu deiner Definition von "Bezahlung" passen dürfte ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849889
    Datum13.06.2019 17:161493 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Keiner macht das, um am Ende mehr zu haben, aber weniger will keiner haben.
    Solche Aussagen, was alle wollen oder nicht wollen, sind grundsätzlich falsch, so homogen ist die Million FA in D sicher nicht.

    Ich finde deinen Ansatz für eine Aufwandsentschädigung ziemlich gut, hätte aber auch nichts gegen ein paar Rentenpunkte für aktive FA oder einen Steuerfreibetrag (der jedoch die nicht berufstätigen benachteiligen würde). Kostenlose kommunale Angebote wie Schwimmbad oder Bücherei finde ich auch okay. Aber sicher gibt es auch Puristen, für die schon das Angebot einer Aufwandsentschädigung eine Beleidigung ist.

    Als Selbstständiger mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es ziemlich schwierig, einen angemessen Ausgleich für entfallene Arbeitszeit zu erlangen. Der Nachweis ist auch schwierig. Keine Ahnung, wie andere das machen. Daher fände ich eine Pauschale für Einsatzzeiten auch nicht schlecht.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849890
    Datum13.06.2019 17:251444 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Beim 1,5fachen Mindestlohnsatz pro Einsatz-/Lehrgangsstunde sind wir aber doch schon arg nah an einer Größenordnung, die eher zu deiner Definition von "Bezahlung" passen dürfte ;-)

    Naja, wird man bei einer Sicherheitswache bezahlt?
    Also soweit ich weiß ist das auch eine Entschädigung und die beträgt in Bayern rund 15.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849891
    Datum13.06.2019 17:311441 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Keiner macht das, um am Ende mehr zu haben, aber weniger will keiner haben.Geschrieben von Oliver S.Solche Aussagen, was alle wollen oder nicht wollen, sind grundsätzlich falsch, so homogen ist die Million FA in D sicher nicht.Wer zur Freiwilligen Feuerwehr geht, um Geld zu verdienen hat irgendwas falsch verstanden. Ich bleibe bei meiner pauschalen Aussage ;-)

    Geschrieben von Oliver S.Als Selbstständiger mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ist es ziemlich schwierig, einen angemessen Ausgleich für entfallene Arbeitszeit zu erlangen. Der Nachweis ist auch schwierig. Keine Ahnung, wie andere das machen. Daher fände ich eine Pauschale für Einsatzzeiten auch nicht schlecht.Kalkulatorischer Unternehmergewinn als ein Ansatz oder der Stundensatz, der Kunden in Rechnung gestellt wird.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz849893
    Datum13.06.2019 17:411475 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.der Stundensatz, der Kunden in Rechnung gestellt wird.
    Ich glaube, das probiere ich mal aus. Das Gesicht des Sachbearbeiters möchte ich sehen! :-))

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849902
    Datum13.06.2019 20:171441 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Beim 1,5fachen Mindestlohnsatz pro Einsatz-/Lehrgangsstunde sind wir aber doch schon arg nah an einer Größenordnung, die eher zu deiner Definition von "Bezahlung" passen dürfte ;-)Joa, ist vielleicht ein bisschen hoch gegriffen. Vielleicht Lehrgangsstunden immer mit dem 2/3-Satz und nur Einsätze mit der Staffellösung, wäre aber wieder schwieriger Wegen der Gerechtigkeit. Andererseits sind Lehrgänge planbar, Einsätze in der Regel nicht.

    Oder ein weiterer Satz für Lehrgänge, die außerhalb der normalen Arbeitszeit liegen, in Höhe von 1/2 Mindestlohn.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849903
    Datum13.06.2019 20:541382 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Ich finde deinen Ansatz für eine Aufwandsentschädigung ziemlich gut, hätte aber auch nichts gegen ein paar Rentenpunkte für aktive FA oder einen Steuerfreibetrag (der jedoch die nicht berufstätigen benachteiligen würde).Zu den Rentenpunkten: Die Frage ist doch auch, wie das Gesamtmodell aussieht:
    NRW: AG muss dich weiter bezahlen, inkl. Sozialversicherung, bekommt die Auslagen erstattet.
    BaWü: AG muss dich freistellen und nicht bezahlen. Also hier mindert die Tätigkeit bei der Feuerwehr aktiv deinen Rentenanspruch. War mir bis gerade gar nicht bewusst.

    Zum Steuerfreibetrag: Da könnte man es machen wie beim Kindergeld: Cash oder Freibetrag, das Finanzamt setzt das für dich günstigere an.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849907
    Datum13.06.2019 22:371359 x gelesen
    In behaupte mal, in 2/3 der Kommunen hat man sich über den Verdienstausfall von Selbständigen noch gar nicht so viel Gedanken gemacht, wie man eigentlich machen müsste.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849908
    Datum13.06.2019 23:161322 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.In behaupte mal, in 2/3 der Kommunen hat man sich über den Verdienstausfall von Selbständigen noch gar nicht so viel Gedanken gemacht, wie man eigentlich machen müsste.

    Tatsächlich?

    Bei uns gilt derzeit:

    Beruflich Selbstständige können in der regelmäßigen Arbeitszeit (die individuell zu ermitteln ist) pauschal 25 Euro je angefangener Stunde geltend machen. Abweichende Zeiten und höhere Stundensätze (bis 80 Euro) können im Einzelfall nachgewiesen werden.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849909
    Datum13.06.2019 23:241316 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Kalkulatorischer Unternehmergewinn als ein Ansatz oder der Stundensatz, der Kunden in Rechnung gestellt wird.

    Dazwischen kann in einer Firma aber ein extremer Unterschied liegen, ein Berater zB der gerne mal deutlich über 100Eur/Std. berechnet aber kurz vor der Pleite steht dürfte da dem Kämmerer ein Lachen abringen oder ihn in Tränen auflösen, je nach dem.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849911
    Datum13.06.2019 23:461351 x gelesen
    Geschrieben von Henning K. Tatsächlich?Für RLP in jedem Fall, hier gilt per Gesetz nur "Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wird der Verdienstausfall auf Antrag in Form eines pauschalierten Stundenbetrags ersetzt". Wie dieser Stundensatz aussieht, müsste man dann entweder im Einzelfall auswürfeln, oder man hat es, wie andere Aufwandsentschädigungen auch, per Satzungsbeschluss festgelegt. Der ist dann gerne einige Jahre alt, und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun, dann sind Selbständige auch eine der Gruppen die gerne auf entsprechende Anträge verzichten...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849912
    Datum13.06.2019 23:561321 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Tatsächlich?

    Tatsächlich! ;)

    Wir haben dieses Jahr neue Antrags-Zettel bekommen, scheinbar liegen die noch bei allen Selbständigen auf dem Schreibtisch weil der ausschließlich für Arbeitnehmer ausgelegt ist.
    Zumindest konnte mir bis jetzt keiner sagen was er da wo einträgt...ausser offensichtliche Lügen, denn ich kann mich ja nicht im Feld >Arbeitnehmer< mit Namen eintragen.

    Ich denk wir werden mal mit leerem Zettel die Treppe rauf müssen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849913
    Datum14.06.2019 00:051344 x gelesen
    Ich kann in eurer Satzung keine Vorschrift finden, in der die Verwendung bestimmter Vordrucke verlangt wird.

    Mit anderen Worten: einfach frei formulieren. Fertig. Wo sollte das Problem sein, einen Geschäftsbrief zu schreiben sollte doch jeder Selbstständige hinbekommen?!

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    AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg849916
    Datum14.06.2019 07:441338 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sebastian K.Weil eben nicht alles, was die Menschen heute nebenher unentgeltlich als Hobby betreiben, gleich ein Ehrenamt/ eine ehrenamtliche Tätigkeit ist.
    Und dass das viele so nicht mehr auseinanderhalten können/wollen, ist eines der größten Probleme der echten Ehrenämter in der heutigen Zeit.
    Was ist denn ein "echtes" Ehrenamt? Wer definiert das?
    Ich finde jedes gesellschaftliche Engagement wichtig, gleich ob es jetzt ein "echtes" Ehrenamt im juristischen Sinne oder im Sinne vieler Feuerwehrleute ist, oder "nur so irgendein Trainer"! Ich kenne Menschen, die für Ihr Engagement außerhalb der Feuerwehr durchaus deutlich mehr Aufwand betreiben, als manch ein Feuerwehrangehöriger.
    Wir sollten uns selbst nicht so wichtig nehmen, sonst stellt sich mir die Frage, was ist die Motivation hinter der Tätigkeit in der Feuerwehr (wenn man Wert darauf legt, das man wichtiger ist als andere)?
    Und ich glaube viele Menschen können durchaus auseinander halten, was die Feuerwehr tut, und was ein Trainer tut. Ich sehe da kein "großes Problem" für die "echten Ehrenämter" (oder für die falcshen). Das Problem sehe ich nur, wenn wir die Leistungen verschiedener Ehrenämter oder "gesellschaftlicher Engagements" miteinander vergleichen wollen und daraus ableiten wollen, wer was "verdient hat" und wer nicht.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt849917
    Datum14.06.2019 07:541332 x gelesen
    Das habe ich hier schon einmal erläutert.
    Wir diskutieren hier haarspalterisch etwas ganz anderes, als das eigentliche Thema, aber bitte:

    Geschrieben von Oliver S.Okay, wenn ein Lehrgang für dich keine Ausbildung ist...
    Das habe ich wo geschrieben?

    Geschrieben von Oliver S.(nicht jeder arbeitet von 8 bis 17 Uhr)
    Wirklich? Kleiner Tipp: In der Diskussion ging es ursprünglich um Trainer/Einsatzkraft im Schichtdienst.

    Geschrieben von Oliver S.Aber ich kann dich beruhigen, wenn du aus irgendeinem Grund zu einer, wie du sie nennst, "normalen" Ausbildung, musst, sei es, weil du Angehöriger eines Stabes bist oder in einer sonstigen Sonderfunktion,
    Genau um die ging es mir nicht, deshalb "normaler Ausbildungsdienst"! Zur Erläuterung: normaler Ausbildungsdienst ist die regelmäßige Standortausbildung, von der jede/r Feuerwehrmann/-frau hoffentlich mehr als 40h im Jahr hat.

    Wobei es auch bei den Ausbildungen für Sonderfunktionen oft Möglichkeiten gibt alternative Termine zu nutzen oder ähnliches.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849944
    Datum15.06.2019 08:50   1657 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Ich kenne Menschen, die für Ihr Engagement außerhalb der Feuerwehr durchaus deutlich mehr Aufwand betreiben, als manch ein Feuerwehrangehöriger.Unbestritten. Es gibt aber doch einen Unterschied, welchen Wert das Engagement für andere, Staat und Gesellschaft im allgemeinen hat. Und da sehe ich durchaus Unterschiede zwischen dem Vorstandsmitglied im Karnevalsverein und dem Feuerwehrangehörigen, egal welches Engagement derjenige für sich selbst da reinsteckt.


    Geschrieben von Thorsten H.was ist die Motivation hinter der Tätigkeit in der FeuerwehrDas ist es ja eben: Die wird bei 200 Feuerwehrleuten 200x unterschiedlich sein. Vielleicht noch in Grundzügen kategorisierbar, aber nicht zu pauschalisieren. Und genau deshalb ist es auch schwierig, den Leuten eine subjektiv so empfundene Wertschätzung entgegenzubringen.

    Vor Jahren hat man in RLP die landesweite "Ehrenamtskarte" ins Leben gerufen. Landespolitisch als Meilenstein in der Förderung des Ehrenamtes gefeiert, in der Umsetzung wunderbar bürokratisch gestaltet, mit Anforderungen die der gemeine Feuerwehrangehörige selten erfüllt, weil die dauernde Bereitschaft nicht auf die Mindeststundenzahl angerechnet werden soll, und die der besonders engagierte, in Funktionen tätige Feuerwehrangehörige nicht erhält, weil er eine Aufwandsentschädidung erhält, was ein Ausschlusskriterium ist. Ein Vorstandsmitglied im Karnevalsverein kann sie aber erhalten. Ähnliche Aktionen in anderen Bundesländern werden allen Feuerwehrangehörigen gewährt, die die Grundausbildung abgeschlossen haben. Das wollte man in RLP nicht, um keine "inflationäre Verbreitung" der Karten zu haben.
    Mittlerweile pfeifen einige Kommunen auf die ein oder andere Voraussetzung, und man erkennt dass die gewährten Vergünstigungen auch sagen wir mal übersichtlich sind, so dass sich das in Feuerwehrkreisen auch beruhigt hat, aber zu Beginn der Aktion war das durchaus ein vieldiskutiertes Thema, weil die damit ausgedrückte Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrangehörigen - und ja, gerade auch im Vergleich zu anderen Engagement - einigen von diesen übel aufgestoßen ist. Auch wenn sowas nicht zu Austrittswellen führt, ist das einfach vermeidbarer Frust, und in Zeiten wo man über Personalbespaßung eigentlich mind. genausoviel müsste als über Personalrekrutierung ist sowas ein Problem.

    Ja, wir sind wichtiger als andere. Andere sollen auch ihren Spaß an ihrem Engagement haben, aber wie das staatlich gefördert wird, sollte sich dann doch lieber am Nutzen für den Staat (oder wenigstens die Gesellschaft) orientieren, nicht an dem fürs eigene Gemüt. Und deshalb brauchen wir eine wieder deutlichere Definition von Ehrenamt und eine staatliche/politische Fokussierung auf die "echten".

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849945
    Datum15.06.2019 11:421355 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Und deshalb brauchen wir eine wieder deutlichere Definition von Ehrenamt und eine staatliche/politische Fokussierung auf die "echten".

    Das fordern wenige ja schon länger
    https://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=818419
    Allerdings habe ich den Eindruck das es a) politisch nicht gewollt ist und b) viele Funktionsträger in der FW gerade zu Angst haben das Problem offen im Rat auszusprechen, man will ja "mit jedem gut Freund sein".
    Allerdings sehe ich in vielen Einsatzgruppen erhebliche Mängel was Ausrüstung und PSA angeht, das fängt beim billigsten Stiefel an, geht über löcherige Handschuhe (vom 2. Satz um die durchnässte oder verdreckte/kontaminierte PSA zu wechseln ganz zu schweigen) bis hin zu baufälligen Gerätehäusern die auf Grund von erheblichen Sicherheitsmängeln nur noch unter Einschränkungen betreten werden dürfen.
    Alles natürlich nur weil der Träger der FW leider kein Geld hat -und damit schließt sich der Kreis- weil zB der Verein XY dringend ein neues Flutlicht brauchte oder oder...

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849946
    Datum15.06.2019 19:201254 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Und deshalb brauchen wir eine wieder deutlichere Definition von Ehrenamt und eine staatliche/politische Fokussierung auf die "echten".

    das wäre doch eine sinnvolle Aufgabe des Deutschen Feuerwehrverbandes

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern849947
    Datum15.06.2019 21:501201 x gelesen
    Allein mir fehlt der Glaube.......


    ;-)

    In Treue fest!

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849980
    Datum17.06.2019 10:511166 x gelesen
    Ich glaube ich würde die Tätigkeiten in Anlehnung an ein beliebiges Feuerwehrgesetz (Feuerwehrgesetz BaWü §2) einschränken:
    Die Tätigkeit ist ausgerichtet auf (das Abwenden von Gefahren für || den Schutz von) Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie anderer wesentlicher Rechtsgüter.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen849981
    Datum17.06.2019 11:591001 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Die Tätigkeit ist ausgerichtet auf (das Abwenden von Gefahren für || den Schutz von) Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie anderer wesentlicher Rechtsgüter.

    O.k. Die Logistik Einheiten der Feuerwehr sind dann raus?, PSNV/ Einsatznachsorge ist raus?
    Der Schöffe und der ehrenamtliche Bürgermeister auch?

    Ist aus meiner Sicht zu stark verkürzt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849984
    Datum17.06.2019 12:36945 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.O.k. Die Logistik Einheiten der Feuerwehr sind dann raus?, PSNV/ Einsatznachsorge ist raus?Wieso? Auch die Logistik-Einheiten sind ja durch einsatzrelevant. Und gerade PSNV / Einsatznachsorge dient doch dem Erhalt der Gesundheit von Menschen, oder?

    Was aber definitiv draußen wäre, ist Jugend- und Kinderfeuerwehr.

    Geschrieben von Ingo z.Der Schöffe und der ehrenamtliche Bürgermeister auch?Das habe ich auch schon überlegt. Schließlich fliegt auch der Wahlhelfer mit raus. Hier könnte man aber eine eigenständige, weitere Definition hinzufügen: Tätigkeiten, die dem Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen. Oder "ehrenamtliche Tätigkeit bei einer juristischen Person öffentlichen Rechts"

    Es ist halt schwierig und es wird nie die Patentlösung geben. Auch weil viele Aufgaben in Deutschland eben aus bürgerschaftlichem Engagement heraus entstanden sind, die von der Bevölkerung durchaus als Staatsaufgabe wahrgenommen werden.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW849985
    Datum17.06.2019 13:00953 x gelesen
    Geschrieben von Ingo z.Ist aus meiner Sicht zu stark verkürzt.

    Jepp,
    deshalb das Ehrenamt einfach wieder ans Amt binden.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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     13.06.2019 08:43 Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen
     13.06.2019 09:59 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 10:04 Alex7and7er 7H., Neuburg
     13.06.2019 10:36 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 10:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 13:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.06.2019 15:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 16:09 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 16:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 16:55 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 17:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 17:25 Alex7and7er 7H., Neuburg
     13.06.2019 20:17 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 17:16 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.06.2019 17:31 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 17:41 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.06.2019 22:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 23:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.06.2019 23:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 23:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     14.06.2019 00:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.06.2019 23:24 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.06.2019 20:54 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     14.06.2019 07:44 Thor7ste7n B7., Bammental
     15.06.2019 08:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.06.2019 11:42 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     15.06.2019 19:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2019 21:50 Mark7us 7G., Kochel am See
     13.06.2019 10:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.06.2019 10:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 10:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.06.2019 11:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 12:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.06.2019 13:28 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 13:36 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     13.06.2019 13:42 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 13:56 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     13.06.2019 14:00 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     13.06.2019 15:18 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.06.2019 15:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 15:42 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     13.06.2019 15:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     13.06.2019 15:56 Oliv7er 7S., Neidenbach
     13.06.2019 16:04 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     13.06.2019 16:26 Oliv7er 7S., Neidenbach
     14.06.2019 07:54 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
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     17.06.2019 12:36 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
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