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ThemaSteuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer???18 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849340
Datum26.05.2019 06:573375 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Solange die Einsatzbereitschaft der DL sichergestellt ist kann die auch z.B. zur Reinigung von Dachrinnen des Rathauses verwendet werden. Oder zur Beseitigung von illegal aufgehängten Wahlplakaten ( egal von welcher Partei)

So einfach wie du schreibst ist das nicht.
Dieses vorgehen kann sogar richtig teuer werden für die Kommune.

Zitat:"Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, ... verwendet werden.

Und weiter beim Zoll.

Zitat:"Zweckfremde Benutzung

Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, so liegt eine zweckfremde Benutzung vor. Eine Benutzung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer ausgelegt ist.
Die zweckfremde Benutzung ist dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

"Die Steuer entsteht in vollem Umfang für den gesamten Zeitraum der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat."

" Hinweis

Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung im Sinne des § 378 Abs. 1 AO geahndet werden."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Allgemeines/allgemeines_node.html


Somit ist das was die Kommune gemacht hat wahrscheinlich (da ich nicht davon ausgehe, das sie Steuern gezahlt hat), mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849341
Datum26.05.2019 09:182394 x gelesen
Welche Tätigkeiten dürfen denn im Ausbildungsdienst mit der Drehleiter noch nebenbei erledigt werden, bis es hier zur Einkerkerung des Bürgermeisters kommt? Und ab welcher Anzahl und welchem Zustand der Dachrinnen oder Wahlplakate würde eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 oder 4 KraftStG denkbar sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849342
Datum26.05.2019 10:172308 x gelesen
Keine Ahnung.
Das wurde uns damals auf der Feuerwehrschule nur erzählt.
Da soll es einen Fall gegeben haben, da wurde auch eine feuerwehrfremde Tätigkeit ausgeführt.
Darauf gekommen sind sie, weil es einen Unfall im Betrieb gab und jemand verletzt wurde.
Anschließend gabs eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, eben mit dieser Begründung, die ich geschrieben habe.

Edit: Es langt eben, wenn nur eine einzige Tätigkeit ausgeübt wird, die nicht unter die Steuerbefreiung fällt.
Wenn man nebenbei etwas während der Ausbildung macht ist es vielleicht noch schwammig.
Wenn der Bürgermeister aber schon schreibt es war kein Feuerwehreinsatz, sondern es wurde einfach nur ein Feuerwehrauto für eine kommunale Aufgabe benutzt, wird es in meinen Augen schon verdammt eng mit der Steuerhinterziehung.

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AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen849343
Datum26.05.2019 11:292124 x gelesen
Und was würde passieren, wenn man die DLK für einen anderen steuerbefreiten Zweck zweckentfremdet?

MfG Hinnerk

MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849344
Datum26.05.2019 11:302171 x gelesen
hallo,

dein Gedankengang hat an sich schon was für sich. Aber meiner Ansicht nach nicht zu Ende gedacht.

Wenn eine Drehleiter z.B. zur Reinigung der Dachrinne des Rathauses verwendet wird wird die doch zu einer "Selbstfahrende Arbeitsmaschine"

Und für die gelten:

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1a FZV zulassungsfrei und dementsprechend i. S. d. § 3 Nr. 1 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Quelle: Selbstfahrende Arbeitsmaschine (WikiPedia)

Damit wäre dann das Kfz-Steuer-Thema über diesen "Umweg" wieder vom Tisch ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849345
Datum26.05.2019 12:292043 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Damit wäre dann das Kfz-Steuer-Thema über diesen "Umweg" wieder vom Tisch ;-)

Denke ich nicht.
Denn die Steuerbefreiung für ein Fahrzeug wird für einen bestimmten Zweck erteilt, dies wird auch so je nach Fahrzeugart in der Fahrzeug Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Ich glaube nicht das man da einfach hin und herswitchen darf.
Deswegen steht ja explizit im Gesetz das Feuerwehrfahrzeuge ausschließlich im Feuerwehrdienst verwendet werden dürfen und nicht einfach,
Fahrzeuge brauchen keine Steuer zahlen wenn sie für:
1. Feuerwehrdienst.
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschine.
3. Land und Forstwirtschaft etc
eingesetzt werden.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849346
Datum26.05.2019 12:322128 x gelesen
Geschrieben von Hinnerk P.Und was würde passieren, wenn man die DLK für einen anderen steuerbefreiten Zweck zweckentfremdet?

Denke ich wirst du das gleiche Problem haben. (Wie gesagt ich denke, ich weiß es nicht)
Da es eben explizit heißt Feuerwehrfahrzeuge die ausschließlich im Feuerwehrdienst verwendet werden.
Da in der Zulassungsbescheinigung auch explizit der Typ drin steht und wahrscheinlich auch in dem Antrag für die KFZ Steuerbefreiung wird genau dafür auch die Steuerfreiheit erteilt.
Im Gesetz stehen ja Fahrzeugarten drin die jeweils für bestimmte Zwecke von der Steuer befreit sind und eben nicht das Kraftfahrzeuge allgemein befreit sind, die für die aufgeführten Tätigkeiten benutzt werden.

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AutorMatt8hia8s J8., Krumbach / 849355
Datum26.05.2019 23:531831 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Fahrzeuge brauchen keine Steuer zahlen wenn sie für:
1. Feuerwehrdienst.
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschine.
3. Land und Forstwirtschaft etc
eingesetzt werden.


Könnte man eigentlich eine DLK nicht gleich als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen? Also nur mal theoretisch gefragt.
Geht bei Hubarbeitsbühnen ja auch und ich sehe da keinen relevanten baulichen Unterschied* zur HAB der das ausschließen würde.



*In der Hinsicht auf "selbstfahrende Arbeitsmaschine" - ansonsten sind mir die Unterschiede durchaus klar.

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AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg849381
Datum28.05.2019 19:551385 x gelesen
Geschrieben von Matthias J.Könnte man eigentlich eine DLK nicht gleich als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassen? Also nur mal theoretisch gefragt.
Geht bei Hubarbeitsbühnen ja auch und ich sehe da keinen relevanten baulichen Unterschied* zur HAB der das ausschließen würde.


Bei einer Hubarbeitsbühne kannst Du allerdings kein Blaulicht und kein Martinshorn mehr genehmigt bekommen. Das hängt meines Kenntnisstandes nach zusammen. Ich kann mich allerdings auch täuschen.

Unabhängig davon ist es allerdings zulässig und möglich, dass ich ein für einen bestimmten Zweck steuerbefreites Fahrzeug die Steuern für einen bestimmten Zeitraum bezahle und dann kann ich wieder machen was ich will (Mindestdauer er Steuerzahlung: ein Monat).
Nur wer kontrolliert das wirklich?
z.B: Jugendausfahrt einer Feuerwehr/HiOrg mit einem steuerbefreiten MTW -> steuerpflichtig
Altennachmittag der Gemeinde mit Shuttleservice durch Feuerwehr-MTWs -> steuerpflichtig
Maibaumaufstellen mit dem Ladeboardkran Feuerwehr/THW -> steuerpflichtig
etc. etc. etc.

HiOrgs gehen daher mittlerweile dazu über Fahrzeuge nicht mehr steuerbefreit anzumelden, weil es eh jeden Monat mindesten eine Fahrt gibt die einem nicht steuerbefreiten Zweck dient. Dann kommt man auch in nichts rein.

Gruß
Simon

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg849382
Datum28.05.2019 20:301318 x gelesen
Hier mal eine unwissende Frage!

Woran erkenne ich das das Feuerwehrfahrzeug Steuerbefreit fährt?
Grüne Nummer?

Dann kenne ich nämlich kein Fahrzeug das so zugelassen wäre.

Gruß Basti

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849389
Datum28.05.2019 23:391211 x gelesen
Geschrieben von Simon S.Unabhängig davon ist es allerdings zulässig und möglich, dass ich ein für einen bestimmten Zweck steuerbefreites Fahrzeug die Steuern für einen bestimmten Zeitraum bezahle und dann kann ich wieder machen was ich will (Mindestdauer er Steuerzahlung: ein Monat).

Welchen Steuersatz müsste ich denn bezahlen, wenn ich mein Feuerwehrfahrzeug als selbstfahrende Arbeitsmaschine einsetzen möchte?

Geschrieben von Simon S.z.B: Jugendausfahrt einer Feuerwehr/HiOrg mit einem steuerbefreiten MTW -> steuerpflichtig

Natürlich ist auch die Verwendung bei der JF eine dienstliche Verwendung der Feuerwehr, warum also sollte §3 Satz 1 Nummer 5 KraftStG hier nicht greifen?!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW849390
Datum28.05.2019 23:481239 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.Woran erkenne ich das das Feuerwehrfahrzeug Steuerbefreit fährt?

In der Regel überhaupt nicht.

Geschrieben von Sebastian A.Grüne Nummer?

Nur, wenn das Fahrzeug nicht auf eine Behörde zugelassen ist (siehe §9 Absatz 2 Nr. 1 FZV)

Geschrieben von Sebastian A.Dann kenne ich nämlich kein Fahrzeug das so zugelassen wäre.

Hier was ganz Besonderes:

Feuerwehrfahrzeug mit grünem Saisonkennzeichen.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849397
Datum29.05.2019 09:241094 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.Woran erkenne ich das das Feuerwehrfahrzeug Steuerbefreit fährt?
Grüne Nummer?


Nicht pauschal. Wir hatten privat einen steuerbefreiten Anhänger mit schwarzem Nummernschild.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz849411
Datum29.05.2019 10:591092 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald S.Nicht pauschal. Wir hatten privat einen steuerbefreiten Anhänger mit schwarzem Nummernschild.

Interessant, welche Begründung gab es da für die schwarze Nummer? Bei "ziviler" (egal ob privat oder gewerblich) Zulassung bzw. bei Kennzeichenpflicht für zulassungsfreie Fahrzeuge sollte bei steuerbefreiten Fahrzeugen immer eine grüne Nummer dran sein. Zumindest ist mir kein Zweck bekannt, bei dem da eine schwarze Nummer draufkommt. Ich hatte selbst schon Sportanhänger und auch Arbeitsmaschinen in meinem privaten Fuhrpark, beides mit grüner Nummer.

Gruß,
Michael

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW849412
Datum29.05.2019 11:151079 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Interessant

fand ich auch. Wurde bei uns in NRW einige Zeit lang so gemacht. Ich kenne mehrere Beispiele

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849445
Datum30.05.2019 07:55933 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Fahrzeugen, solange sie ausschließlich im Feuerwehrdienst, ... verwendet werden.Wie sieht es dann mit Amtshilfe aus?

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 849446
Datum30.05.2019 08:47880 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Wie sieht es dann mit Amtshilfe aus?
Sorry, keine Ahnung.
Ich bin weder Rechtsanwalt, Steuerberater oder beim Zoll.
Ich hab nur das wiedergegeben was uns auf der Feuerwehrschule beim DLK Maschinistenlehrgang wiedergegeben wurde mit der Begründung warum das damals so war.
Wie es bei diversen Einzelfällen ist, kann ich dir aufgrund mangelndem Wissen nicht sagen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP849452
Datum30.05.2019 13:58879 x gelesen
Geschrieben von Christian R.Wie sieht es dann mit Amtshilfe aus?Amtshilfe ist eine gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr, deren Durchführung sich nach dem für die Feuerwehr geltenden Recht richtet. Daher ist das kaum ein Problem. Zumindest dort, wo man weiß, für wen man überhaupt Amtshilfe leisten kann.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 25.05.2019 13:32 Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr als Wahlkampfhelfer???
 26.05.2019 06:57 Alex7and7er 7H., Neuburg
 26.05.2019 09:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.05.2019 10:17 Alex7and7er 7H., Neuburg
 26.05.2019 11:29 Hinn7erk7 P.7, Göttingen
 26.05.2019 12:32 Alex7and7er 7H., Neuburg
 26.05.2019 11:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.05.2019 12:29 Alex7and7er 7H., Neuburg
 26.05.2019 23:53 Matt7hia7s J7., Krumbach
 28.05.2019 19:55 Simo7n S7., Gomaringen
 28.05.2019 23:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.05.2019 20:30 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 28.05.2019 23:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.05.2019 09:24 Hara7ld 7S., Köln
 29.05.2019 10:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 29.05.2019 11:15 Hara7ld 7S., Köln
 30.05.2019 07:55 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 30.05.2019 08:47 Alex7and7er 7H., Neuburg
 30.05.2019 13:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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