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ThemaBrandenburg an der Havel: Ärger mit der Stadt - Ehrenamtlicher Katastrophenschutz streikt17 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849277
Datum22.05.2019 23:054795 x gelesen
Ärger mit der Stadt: Ehrenamtlicher Katastrophenschutz streikt

Die Ehrenamtler des Katastrophenschutzes in Brandenburg/Havel befinden sich in einer Art Streit. Sie haben sich bei Oberbürgermeister Steffen Scheller abgemeldet. Hoffentlich passiert kein schwerer Unfall.

MAZ - Märkische Allgemeine

hallo,

zur Abwechslung mal was Anderes :-()

"Denn die vielen gut ausgebildeten Helfer der Katastrophenschutz-Bereitschaft sind seit Freitag in eine Art Streik getreten weil sie das Gefühl haben, dass die Verwaltung ihnen misstraut. Zugleich bürde sie den Ehrenamtlern zu viel Bürokratie auf."

Es geht um die Nutzung von Fahrzeugen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8fen8 V.8, Ketzin/Havel / Brandenburg849280
Datum23.05.2019 07:452882 x gelesen
[SVV] Katastrophenschutz wieder einsatzbereit

Die Katastrophenschützer des DRK sind ab sofort wieder einsatzbereit, sie meldeten sich heute wieder mit dem Status 2 auf der Wache an. Vorausging ein Krisengespräch zwischen dem Roten Kreuz und dem Ordnungsbeigeordneten Michael Brandt. "Die wechselseitigen Erwartungen, Ansichten und Auffassungen wurden ausgetauscht. ? Zu Fragen der Dokumentation und Antragstellung erfolgte eine Verständigung", sagte Oberbürgermeister Steffen Scheller gerade vor der SVV.

Man einigte sich und die Helfer sind wieder einsatzbereit.

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849282
Datum23.05.2019 08:032811 x gelesen
hallo,

...Die Stadt will ihm zufolge sicherstellen, dass das Rote Kreuz mit deren Einsatz keine gewerblichen Einnahmen erzielt und die Fahrzeuge für rein ehrenamtliche Tätigkeit genutzt werden.

Aus diesem Grund hat Feuerwehrchef Mathias Bialek eine neue Linie aufseiten der Verwaltung eingeführt. Die Ehrenamtler müssen für jede einzelne Fahrzeugnutzung einen zweiseitigen Antrag und einen Nutzungsvertrag ausfüllen. Die Kreisbereitschaftsleiter fühlen sich durch die untere Katastrophenschutzbehörde gegängelt. ...


jetzt wäre es interessant wie die nun dieses Thema geregelt haben.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorStef8fen8 V.8, Ketzin/Havel / Brandenburg849291
Datum23.05.2019 22:372139 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.jetzt wäre es interessant wie die nun dieses Thema geregelt haben.

Das Antragsverfahren soll wohl vereinfacht worden sein, ganz umgehen ließe sich das wohl nicht.

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen849295
Datum24.05.2019 08:381873 x gelesen
Geschrieben von Steffen V.Das Antragsverfahren soll wohl vereinfacht worden sein, ganz umgehen ließe sich das wohl nicht


Sagt wer? Die Regelungen in Brandenburg kenne ich nicht aber wir sollten uns von Schreibtischtätern nicht alles bieten lassen. Wir fahren (in Niedersachsen) unsere Bundesfahrzeuge ohne irgendeine Beeinflussung durch die Behörden. Hauptsache wir fahren genug.

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AutorPasc8al 8S., Hamburg / Hamburg849298
Datum24.05.2019 10:211708 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wir fahren (in Niedersachsen) unsere Bundesfahrzeuge ohne irgendeine Beeinflussung durch die Behörden.
Bei uns im Kreis (S-H) brauchen Bund- / Landes- / Kreisfahrzeuge auch eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung bei Benutzung zu Sanitätsdiensten oder HiOrg-eigenen Veranstaltungen.
Einzig und alleine bei SEG-Diensten, Einsätzen und vorgeschriebenen Bewegungsfahrten (also "Kreisfahrten") geht dieses ohne Genehmigung. Das BBK schreibt meines Wissens nach für den GW-San z.B. 50 km / Monat vor.

MfG
Pascal

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849299
Datum24.05.2019 11:011572 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Pascal S.Bei uns im Kreis (S-H) brauchen Bund- / Landes- / Kreisfahrzeuge auch eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung bei Benutzung zu Sanitätsdiensten oder HiOrg-eigenen Veranstaltungen.
für jede einzelne Aktion ein Antrag oder wird das relativ pauschal gehandhabt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen849300
Datum24.05.2019 11:171587 x gelesen
Geschrieben von Pascal S. Das BBK schreibt meines Wissens nach für den GW-San z.B. 50 km / Monat vor.

600km im Jahr

siehe
hier Seite 7.


Nutzung für Satzungsgemäße Zwecke der Hiorg ist übrigens ausdrücklich Vorgesehen, Nutzung in der Gefahrenabwehr wird nur geduldet (Seite 4/5).

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz849301
Datum24.05.2019 11:171545 x gelesen
Bei genauerer Betrachtung ein interessantes Spannungsfeld.
Wie wird das bei Nutzung des Bund-/ Land-/Kreisfahrzeuges gehandhabt, wenn dieses im Einsatz bei einem Sanitätsdienst ist und unterdessen ein Einsatz für die jeweilige Bund-/Land-/ und am wahrscheinlichsten Kreiskomponente aufläuft?

Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten".

Wie wird sowas in den Regionen geregelt?
Bze.: Ist wo wird das überhaupt explizit geregelt?

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen849302
Datum24.05.2019 11:281563 x gelesen
Geschrieben von Ingo z. Nutzung in der Gefahrenabwehr wird nur geduldet (Seite 4/5).

Was in der Kosequenz heißt, dass der niedrigschwellige SEG-Einsatz eigentlich nicht vorgesehen ist.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg849307
Datum24.05.2019 12:551491 x gelesen
Es geht glaube ich viel mehr um das verhindern von illegalen Subventionen, wie es im Artikel stehtDie Stadt will ihm zufolge sicherstellen, dass das Rote Kreuz mit deren Einsatz keine gewerblichen Einnahmen erzielt und die Fahrzeuge für rein ehrenamtliche Tätigkeit genutzt werden.Da ist vermutlich jemandem aufgefallen, dass das ein Problem sein kann. Und dann kann es durch aus berechtigt sein, erstmal "Stop!" zu rufen und das Gespräch zu suchen*.

Ich vermute mal, dass mit den gewerblichen Einnahmen sowas wie Krankenfahrdienste oder Hausnotrufedienste gemeint sein könnten. Dann könnte die Lösung auch sein: "Mit denen haben wir außer dem Logo nichts gemeinsam". Aber das ist sehr spekulativ...

*: Oder jemand denkt sich, da brauchen wir einen Prozess, der das sicherstellt und setzt den erstmal ohne Rücksprache mit den betroffenen um.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW849316
Datum24.05.2019 20:181307 x gelesen
Geschrieben von Marco I.Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten".

Die Fälle sind ja im Vorfeld bekannt. Da kann die KatS-Behörde ja vorher sagen, dass sie die Einsatzeinheiten für die Gefahrenabwehr eingeplant hat und die Bundes-/Landesfahrzeuge nicht für Org-eigene Zwecke verwendet werden können.

Gruß, Stefan

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW849322
Datum25.05.2019 10:451160 x gelesen
Geschrieben von Marco I.Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten".

Für "besondere Vorplanungen" kommt i.d.R. auf dem Dienstweg eine Mitteilung das die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten für diese Vorplanung freizuhalten sind. Sprich alle Fahrzegue der EE (auch die Organisationseigenen) fallen aus dem SWD raus.


Geschrieben von Marco I.Wie wird das bei Nutzung des Bund-/ Land-/Kreisfahrzeuges gehandhabt, wenn dieses im Einsatz bei einem Sanitätsdienst ist und unterdessen ein Einsatz für die jeweilige Bund-/Land-/ und am wahrscheinlichsten Kreiskomponente aufläuft?

Da die Fahrzeuge für den Einsatz Statusmäßig in der 3 stehen wird vom ELR entsprechender Ersatz eingeplant.........

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849328
Datum25.05.2019 13:321085 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael R.Für "besondere Vorplanungen" kommt i.d.R. auf dem Dienstweg eine Mitteilung das die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten für diese Vorplanung freizuhalten sind. Sprich alle Fahrzegue der EE (auch die Organisationseigenen) fallen aus dem SWD raus.

nur die Fahrzeuge oder auch die "dazugehörige" Mannschaft?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW849329
Datum25.05.2019 14:381026 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.nur die Fahrzeuge oder auch die "dazugehörige" Mannschaft?


Grundsätzlich werden Fahrzeuge mit Besatzung vorgeplant ;-)
Technik ohne Personal ist Sinnlos.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz849332
Datum25.05.2019 17:181086 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Da die Fahrzeuge für den Einsatz Statusmäßig in der 3 stehen wird vom ELR entsprechender Ersatz eingeplant.........

Das kann in einem handelsüblichen Landkreis schon mal spannend werden, wenn sich die einzelnen Komponenten der SEG-S oder auch des BHP50 auf diversen Veranstaltungen als SanDienst tummeln.
In manchem Flächenkreis sieht es da ziemlich schnell sehr düster aus. Und ob da überall im ELR eine Alternative hinterlegt ist...

Aber das ist wie immer: Wenns ordentlich geplant ist passt es. Wenn nicht wird es schwer. Evtl. hat im Ausgangssachverhalt ja ein neuer Besen versucht die Planungsgrundlagen zu straffen....

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW849354
Datum26.05.2019 22:16957 x gelesen
Geschrieben von Marco I.Das kann in einem handelsüblichen Landkreis schon mal spannend werden, wenn sich die einzelnen Komponenten der SEG-S oder auch des BHP50 auf diversen Veranstaltungen als SanDienst tummeln.
In manchem Flächenkreis sieht es da ziemlich schnell sehr düster aus.


Naja da sich das ganze hier auf 5 EE abstützt und nur 2 für einen BHP50B benötigt werden ist da eine gewisse Ausfallsicherhit gegeben. Der Gleichzeitige Einsatz BTP500B und BHP50B ist ja ausgeschlossen ;-)

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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 22.05.2019 23:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.05.2019 07:45 Stef7fen7 V.7, Ketzin/Havel
 23.05.2019 08:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.05.2019 22:37 Stef7fen7 V.7, Ketzin/Havel
 24.05.2019 08:38 Ingo7 z.7, Handeloh
 24.05.2019 10:21 Pasc7al 7S., Hamburg
 24.05.2019 11:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.05.2019 11:17 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 24.05.2019 12:55 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 24.05.2019 20:18 Stef7an 7H., Karlsruhe
 25.05.2019 10:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 25.05.2019 13:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.05.2019 14:38 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 25.05.2019 17:18 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 26.05.2019 22:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.05.2019 11:17 Ingo7 z.7, Handeloh
 24.05.2019 11:28 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
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