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Thema | Brandenburg an der Havel: Ärger mit der Stadt - Ehrenamtlicher Katastrophenschutz streikt | 17 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849277 | |||
Datum | 22.05.2019 23:05 | 4795 x gelesen | |||
zur Abwechslung mal was Anderes :-() "Denn die vielen gut ausgebildeten Helfer der Katastrophenschutz-Bereitschaft sind seit Freitag in eine Art Streik getreten weil sie das Gefühl haben, dass die Verwaltung ihnen misstraut. Zugleich bürde sie den Ehrenamtlern zu viel Bürokratie auf." Es geht um die Nutzung von Fahrzeugen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8fen8 V.8, Ketzin/Havel / Brandenburg | 849280 | |||
Datum | 23.05.2019 07:45 | 2882 x gelesen | |||
Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849282 | |||
Datum | 23.05.2019 08:03 | 2811 x gelesen | |||
hallo,...Die Stadt will ihm zufolge sicherstellen, dass das Rote Kreuz mit deren Einsatz keine gewerblichen Einnahmen erzielt und die Fahrzeuge für rein ehrenamtliche Tätigkeit genutzt werden. jetzt wäre es interessant wie die nun dieses Thema geregelt haben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Stef8fen8 V.8, Ketzin/Havel / Brandenburg | 849291 | |||
Datum | 23.05.2019 22:37 | 2139 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.jetzt wäre es interessant wie die nun dieses Thema geregelt haben. Das Antragsverfahren soll wohl vereinfacht worden sein, ganz umgehen ließe sich das wohl nicht. Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 849295 | |||
Datum | 24.05.2019 08:38 | 1873 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen V.Das Antragsverfahren soll wohl vereinfacht worden sein, ganz umgehen ließe sich das wohl nicht Sagt wer? Die Regelungen in Brandenburg kenne ich nicht aber wir sollten uns von Schreibtischtätern nicht alles bieten lassen. Wir fahren (in Niedersachsen) unsere Bundesfahrzeuge ohne irgendeine Beeinflussung durch die Behörden. Hauptsache wir fahren genug. | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Hamburg / Hamburg | 849298 | |||
Datum | 24.05.2019 10:21 | 1708 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wir fahren (in Niedersachsen) unsere Bundesfahrzeuge ohne irgendeine Beeinflussung durch die Behörden. Bei uns im Kreis (S-H) brauchen Bund- / Landes- / Kreisfahrzeuge auch eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung bei Benutzung zu Sanitätsdiensten oder HiOrg-eigenen Veranstaltungen. Einzig und alleine bei SEG-Diensten, Einsätzen und vorgeschriebenen Bewegungsfahrten (also "Kreisfahrten") geht dieses ohne Genehmigung. Das BBK schreibt meines Wissens nach für den GW-San z.B. 50 km / Monat vor. MfG Pascal | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849299 | |||
Datum | 24.05.2019 11:01 | 1572 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Pascal S. Bei uns im Kreis (S-H) brauchen Bund- / Landes- / Kreisfahrzeuge auch eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung bei Benutzung zu Sanitätsdiensten oder HiOrg-eigenen Veranstaltungen. für jede einzelne Aktion ein Antrag oder wird das relativ pauschal gehandhabt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 849300 | |||
Datum | 24.05.2019 11:17 | 1587 x gelesen | |||
Geschrieben von Pascal S.Das BBK schreibt meines Wissens nach für den GW-San z.B. 50 km / Monat vor. 600km im Jahr siehe hier Seite 7. Nutzung für Satzungsgemäße Zwecke der Hiorg ist übrigens ausdrücklich Vorgesehen, Nutzung in der Gefahrenabwehr wird nur geduldet (Seite 4/5). | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 849301 | |||
Datum | 24.05.2019 11:17 | 1545 x gelesen | |||
Bei genauerer Betrachtung ein interessantes Spannungsfeld. Wie wird das bei Nutzung des Bund-/ Land-/Kreisfahrzeuges gehandhabt, wenn dieses im Einsatz bei einem Sanitätsdienst ist und unterdessen ein Einsatz für die jeweilige Bund-/Land-/ und am wahrscheinlichsten Kreiskomponente aufläuft? Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten". Wie wird sowas in den Regionen geregelt? Bze.: Ist wo wird das überhaupt explizit geregelt? | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 849302 | |||
Datum | 24.05.2019 11:28 | 1563 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo z.Nutzung in der Gefahrenabwehr wird nur geduldet (Seite 4/5). Was in der Kosequenz heißt, dass der niedrigschwellige SEG-Einsatz eigentlich nicht vorgesehen ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849307 | |||
Datum | 24.05.2019 12:55 | 1491 x gelesen | |||
Es geht glaube ich viel mehr um das verhindern von illegalen Subventionen, wie es im Artikel stehtDie Stadt will ihm zufolge sicherstellen, dass das Rote Kreuz mit deren Einsatz keine gewerblichen Einnahmen erzielt und die Fahrzeuge für rein ehrenamtliche Tätigkeit genutzt werden.Da ist vermutlich jemandem aufgefallen, dass das ein Problem sein kann. Und dann kann es durch aus berechtigt sein, erstmal "Stop!" zu rufen und das Gespräch zu suchen*. Ich vermute mal, dass mit den gewerblichen Einnahmen sowas wie Krankenfahrdienste oder Hausnotrufedienste gemeint sein könnten. Dann könnte die Lösung auch sein: "Mit denen haben wir außer dem Logo nichts gemeinsam". Aber das ist sehr spekulativ... *: Oder jemand denkt sich, da brauchen wir einen Prozess, der das sicherstellt und setzt den erstmal ohne Rücksprache mit den betroffenen um. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 849316 | |||
Datum | 24.05.2019 20:18 | 1307 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco I.Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten". Die Fälle sind ja im Vorfeld bekannt. Da kann die KatS-Behörde ja vorher sagen, dass sie die Einsatzeinheiten für die Gefahrenabwehr eingeplant hat und die Bundes-/Landesfahrzeuge nicht für Org-eigene Zwecke verwendet werden können. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 849322 | |||
Datum | 25.05.2019 10:45 | 1160 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco I.Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten". Für "besondere Vorplanungen" kommt i.d.R. auf dem Dienstweg eine Mitteilung das die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten für diese Vorplanung freizuhalten sind. Sprich alle Fahrzegue der EE (auch die Organisationseigenen) fallen aus dem SWD raus. Geschrieben von Marco I. Wie wird das bei Nutzung des Bund-/ Land-/Kreisfahrzeuges gehandhabt, wenn dieses im Einsatz bei einem Sanitätsdienst ist und unterdessen ein Einsatz für die jeweilige Bund-/Land-/ und am wahrscheinlichsten Kreiskomponente aufläuft? Da die Fahrzeuge für den Einsatz Statusmäßig in der 3 stehen wird vom ELR entsprechender Ersatz eingeplant......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 849328 | |||
Datum | 25.05.2019 13:32 | 1085 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael R. Für "besondere Vorplanungen" kommt i.d.R. auf dem Dienstweg eine Mitteilung das die Fahrzeuge der Einsatzeinheiten für diese Vorplanung freizuhalten sind. Sprich alle Fahrzegue der EE (auch die Organisationseigenen) fallen aus dem SWD raus. nur die Fahrzeuge oder auch die "dazugehörige" Mannschaft? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 849329 | |||
Datum | 25.05.2019 14:38 | 1026 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.nur die Fahrzeuge oder auch die "dazugehörige" Mannschaft? Grundsätzlich werden Fahrzeuge mit Besatzung vorgeplant ;-) Technik ohne Personal ist Sinnlos. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 849332 | |||
Datum | 25.05.2019 17:18 | 1086 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Da die Fahrzeuge für den Einsatz Statusmäßig in der 3 stehen wird vom ELR entsprechender Ersatz eingeplant......... Das kann in einem handelsüblichen Landkreis schon mal spannend werden, wenn sich die einzelnen Komponenten der SEG-S oder auch des BHP50 auf diversen Veranstaltungen als SanDienst tummeln. In manchem Flächenkreis sieht es da ziemlich schnell sehr düster aus. Und ob da überall im ELR eine Alternative hinterlegt ist... Aber das ist wie immer: Wenns ordentlich geplant ist passt es. Wenn nicht wird es schwer. Evtl. hat im Ausgangssachverhalt ja ein neuer Besen versucht die Planungsgrundlagen zu straffen.... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 849354 | |||
Datum | 26.05.2019 22:16 | 957 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco I.Das kann in einem handelsüblichen Landkreis schon mal spannend werden, wenn sich die einzelnen Komponenten der SEG-S oder auch des BHP50 auf diversen Veranstaltungen als SanDienst tummeln. Naja da sich das ganze hier auf 5 EE abstützt und nur 2 für einen BHP50B benötigt werden ist da eine gewisse Ausfallsicherhit gegeben. Der Gleichzeitige Einsatz BTP500B und BHP50B ist ja ausgeschlossen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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