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Thema | Garantie - Insolvenz Fahrzeugausbauer | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Math8ias8 S.8, Stuttgart / | 849227 | |||
Datum | 21.05.2019 12:52 | 2867 x gelesen | |||
Hallo, habe eine rechtliche Frage, die uns aktuell betrifft. Folgende Sachlage: Ein Fahrzeugausbauer hat Insolvenzantrag gestellt (voraussichtliche Insolvenz in 2-3 Monaten). Da unser ELW sich noch im Garantiezeitraum befindet und Reparaturen/Fehlerbehebungen anstehen sind wir derzeit unsicher, welche Auswirkungen das auf unsere Garantie hat und welche rechtlichen Schritte wir einleiten können, damit diese Reparaturen/Fehlerbehebungen doch noch durchgeführt werden können... Gibt es hier Erfahrungsberichte/Experten/etc.? Schon jetzt vielen Dank im Voraus. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg | 849229 | |||
Datum | 21.05.2019 13:53 | 1659 x gelesen | |||
Hallo Mathias, Pauschal wird man dies nicht sagen können. Durch die Insolvenzanmeldung wissen die Lieferanten von der Lage der Firma und werden unter Umständen die Firma nicht mehr beliefern oder nur gegen Vorkasse. Dies wird jeder Lieferant persönlich aufgrund der bisherigen Außenstände des Schuldners und der eigenen persönlichen Lage entscheiden. Wenn nun die Firma für die Reparatur eures Fahrzeugs auf die Beschaffung von Ersatzteilen angewiesen ist, da nichts mehr auf Lager wäre, ist dies nicht so einfach. Denn nun kommt es darauf an, wie die exakte Kassenlage aussieht. Wenn die Kunden der Firma in dieser Lage auch noch meinen für fertige Fahrzeuge die Rechnungen nicht (fristgerecht) bezahlen zu müssen ist die Lage für Vorauskassezahlungen an Lieferanten natürlich noch viel schwieriger und dann wird auch so schnell keine Aussage möglich sein, wann die benötigten Teile geliefert werden können und so eine Reparatur möglich wird. Viele Lieferanten sichern sich (verständlicherweise) ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung ab. Ist die Reparatur nur durch Arbeitsleistung erreichbar darf die Durchführung kein Problem sein. Für genauere Auskünfte empfehle ich euch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren. Dieser (sein Team) muss euch entsprechend weiterhelfen. Zumindest kann er euch mitteilen ob und wann eine Reparatur möglich wäre. Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 849232 | |||
Datum | 21.05.2019 15:10 | 1453 x gelesen | |||
Grundsätzlich ist es so, dass evtl. Garantieleistungen wie Geld- oder andere Schulden behandelt werden. D.h., nach einer Insolvenz erhält man nur einen Teil zurück, wenn überhaupt. Lasst Euch rechtlich beraten - aber nicht anonym in einem Internetforum sondern real von einem Juristen, der auch wirklich den Einzelfall beurteilen kann. Hier geht es doch letztlich um Geld der Gemeinde, da würde ich mich nicht im Stile eines Prvatmenschen im Internet informieren, sondern die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 849236 | |||
Datum | 21.05.2019 16:35 | 1264 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan G.Lasst Euch rechtlich beraten - Grade das sollte für Öffentliche Feuerwehren ja kein problem sein. Eigentlich hat ja jede gemeinde ihren "Hausjuristen", oft sogar in Form eines Rechtsamtes. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Brühl / | 849241 | |||
Datum | 21.05.2019 19:13 | 1090 x gelesen | |||
Hallo, Soweit ich gehört habe, werden die Angebote usw abgegeben an andere Ausbaufirmen oder irre ich mich da? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 849245 | |||
Datum | 21.05.2019 21:56 | 1037 x gelesen | |||
Hallo, da wir hier mit Realnamen und Ortsangabe arbeiten gehe ich davon aus das sich das Thema erledigt hat, da die Stuttgart nicht nur über eine Berufsfeurwehr sondern auch über ein Rechtsamt verfügen. Sollte sich bei der Ortsangabe von Dir ein Fehler eingeschlichen haben kannst du gerne Jürgen zwecks wieder Freigabe kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Michael R. Moderator Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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