alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaGarantie - Insolvenz Fahrzeugausbauer6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Insolvenz Fahrzeugausbauer: Blickle & Reuter Sonderfahrzeugbau GmbH
  •  
    AutorMath8ias8 S.8, Stuttgart / 849227
    Datum21.05.2019 12:522867 x gelesen
    Hallo,

    habe eine rechtliche Frage, die uns aktuell betrifft. Folgende Sachlage:
    Ein Fahrzeugausbauer hat Insolvenzantrag gestellt (voraussichtliche Insolvenz in 2-3 Monaten).
    Da unser ELW sich noch im Garantiezeitraum befindet und Reparaturen/Fehlerbehebungen anstehen sind wir derzeit unsicher, welche Auswirkungen das auf unsere Garantie hat und welche rechtlichen Schritte wir einleiten können, damit diese Reparaturen/Fehlerbehebungen doch noch durchgeführt werden können... Gibt es hier Erfahrungsberichte/Experten/etc.?
    Schon jetzt vielen Dank im Voraus.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg849229
    Datum21.05.2019 13:531659 x gelesen
    Hallo Mathias,

    Pauschal wird man dies nicht sagen können.

    Durch die Insolvenzanmeldung wissen die Lieferanten von der Lage der Firma und werden unter Umständen die Firma nicht mehr beliefern oder nur gegen Vorkasse. Dies wird jeder Lieferant persönlich aufgrund der bisherigen Außenstände des Schuldners und der eigenen persönlichen Lage entscheiden.

    Wenn nun die Firma für die Reparatur eures Fahrzeugs auf die Beschaffung von Ersatzteilen angewiesen ist, da nichts mehr auf Lager wäre, ist dies nicht so einfach. Denn nun kommt es darauf an, wie die exakte Kassenlage aussieht. Wenn die Kunden der Firma in dieser Lage auch noch meinen für fertige Fahrzeuge die Rechnungen nicht (fristgerecht) bezahlen zu müssen ist die Lage für Vorauskassezahlungen an Lieferanten natürlich noch viel schwieriger und dann wird auch so schnell keine Aussage möglich sein, wann die benötigten Teile geliefert werden können und so eine Reparatur möglich wird. Viele Lieferanten sichern sich (verständlicherweise) ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung ab.

    Ist die Reparatur nur durch Arbeitsleistung erreichbar darf die Durchführung kein Problem sein.

    Für genauere Auskünfte empfehle ich euch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu kontaktieren. Dieser (sein Team) muss euch entsprechend weiterhelfen. Zumindest kann er euch mitteilen ob und wann eine Reparatur möglich wäre.

    Gruß
    Sven

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen849232
    Datum21.05.2019 15:101453 x gelesen
    Grundsätzlich ist es so, dass evtl. Garantieleistungen wie Geld- oder andere Schulden behandelt werden. D.h., nach einer Insolvenz erhält man nur einen Teil zurück, wenn überhaupt.

    Lasst Euch rechtlich beraten - aber nicht anonym in einem Internetforum sondern real von einem Juristen, der auch wirklich den Einzelfall beurteilen kann. Hier geht es doch letztlich um Geld der Gemeinde, da würde ich mich nicht im Stile eines Prvatmenschen im Internet informieren, sondern die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS849236
    Datum21.05.2019 16:351264 x gelesen
    Geschrieben von Stefan G.Lasst Euch rechtlich beraten -
    Grade das sollte für Öffentliche Feuerwehren ja kein problem sein. Eigentlich hat ja jede gemeinde ihren "Hausjuristen", oft sogar in Form eines Rechtsamtes.

    Dies ist meine Meinung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 M.8, Brühl / 849241
    Datum21.05.2019 19:131090 x gelesen
    Hallo,

    Soweit ich gehört habe, werden die Angebote usw abgegeben an andere Ausbaufirmen oder irre ich mich da?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW849245
    Datum21.05.2019 21:561037 x gelesen
    Hallo,

    da wir hier mit Realnamen und Ortsangabe arbeiten gehe ich davon aus das sich das Thema erledigt hat, da die Stuttgart nicht nur über eine Berufsfeurwehr sondern auch über ein Rechtsamt verfügen.

    Sollte sich bei der Ortsangabe von Dir ein Fehler eingeschlichen haben kannst du gerne Jürgen zwecks wieder Freigabe kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael R.

    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     21.05.2019 12:52 Math7ias7 S.7, Stuttgart
     21.05.2019 13:53 Sven7 R.7, Karlsdorf-Neuthard
     21.05.2019 15:10 Stef7an 7G., Dieburg
     21.05.2019 16:35 Volk7er 7C., Garbsen
     21.05.2019 19:13 Andr7eas7 M.7, Brühl
     21.05.2019 21:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt