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ThemaWelche DIN gilt bei Änderung während Beschaffung5 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorAndr8eas8 S.8, Bitburg / Rheinland-Pfalz848985
Datum12.05.2019 08:542708 x gelesen
Hallo,

Wenn in der Laufzeit der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges bzw in der laufenden Bauzeit beim Hersteller sich die DIN ändert, welche DIN muss bei Auslieferung dann erfüllt sein. Die zur Zeit der Bestellung oder die bei der Auslieferung

Danke

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / 848986
Datum12.05.2019 09:021792 x gelesen
Oft gibt es Übergangsfristen, dann dürfen beide angewandt werden.

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AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen848987
Datum12.05.2019 10:471624 x gelesen
Hallo,

was bestellt ist, ist erstmal bestellt. Es wurde ja nach den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Normen geplant (setzen wir mal voraus).
Von "plötzlichen" Änderungen ist der Aufbauhersteller bestimmt nicht unbedingt begeistert.
Fordert die neue Norm "plötzlich" bestimmte Dinge, die man sehr gerne hätte, helfen Gespräche mit Aufsichtsbehörden, dem Auftragnehmer und natürlich auch dem, der bezahlt (Stadt / Gemeinde).

Uns betraf das mal in einer Vorstufe: während des Genehmigungsvorganges änderte sich die Norm von TLF 20/40-SL in PTLF 4000. Auf Anfrage hat uns die Aufsichtsbehörde freigestellt, ob das Fahrzeug dann als dieses oder jenes entstehen soll. Am Zuschuss hat sich nichts geändert.
Daraufhin sind wir, um auf aktuellstem Stand zu sein, auf PTLF 4000 umgeschwenkt. Soo groß war der Unterschied sowieso nicht.

Ich empfehle daher: beide Normen, alt und neu, prüfen und gegenüberstellen, dann eigene Vorentscheidung treffen und zum Schluß falls erforderlich die entsprechenden Gespräche suchen. Sollte ein lösbares Problem sein, da ja nicht die ganze Beschaffung über den Haufen geworfen wird. Wenn das Fahrzeug schon im Bau ist, so wäre das je nach Baufortschritt natürlich kritischer zu sehen.

Gruß an alle
Martin

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW848991
Datum12.05.2019 12:481627 x gelesen
Geschrieben von Andreas S.Wenn in der Laufzeit der Beschaffung eines neuen Fahrzeuges bzw in der laufenden Bauzeit beim Hersteller sich die DIN ändert, welche DIN muss bei Auslieferung dann erfüllt sein. Die zur Zeit der Bestellung oder die bei der Auslieferung


Es gilt - sofern nicht eine "automatische" Klausel wie "es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung (noch schlimmer wäre der Abnahme) (!) gültige jeweilige DIN" im LV steht - IMMER die Norm zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (was auch sonst?)!
(Im Einzelfall kann so eine Klausel dazu führen, dass das Preisgefüge gesprengt wird, ein Nachtrag erforderlich wird - oder wenn das nicht möglich ist, keine Angebote eingehen, oder der Zuschlag so nicht baubar wird...)

Sind Änderungen absehbar (gute Beschaffer/Planer und die Firmen wissen das und weisen die Feuerwehren rechtzeitig darauf hin), dann muss man sich überlegen, ob man das Verfahren ggf. bewusst beschleunigt - oder verzögert (v.a. dann wenn man von Projektförderungen = Zuschüssen abhängig ist). Das gilt auch für andere Änderungen, wie z.B. bei den Schadstoffeinstufungen/-klassen = Abgasnormen und deren Ausnahmen - bzw. deren Laufzeiten.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg849006
Datum13.05.2019 08:24991 x gelesen
Grundsätzlich gilt, dass geliefert werden muss, wie bestellt wurde.

Kommt also darauf an, wie es in der Bestellung formuliert wurde.

Würde drin stehen: "Nach der bei Auslieferung gültigen DIN XY"; dann müsste der Lieferant bei einer DIN-Änderung die Bestellung anpasse (allerdings nicht zum Nulltarif).

So ein Satz steht aber meist nirgendwo.

Im Regelfall steht hinter einzelnen genormten Teilen maximal "entspricht DIN XY Stand 201X"; und dann gibt es auch nur das.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 12.05.2019 08:54 Andr7eas7 S.7, Bitburg
 12.05.2019 09:02 Alex7and7er 7H., Neuburg
 12.05.2019 10:47 Mart7in 7S., Gelnhausen-Hailer
 12.05.2019 12:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.05.2019 08:24 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
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