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Thema | Insolvenz Fahrzeugausbauer: Blickle & Reuter Sonderfahrzeugbau GmbH | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Math8ias8 S.8, Stuttgart / | 848934 | |||
Datum | 10.05.2019 00:17 | 5477 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe zwei Fragen die ich gerne an euch stellen würde. 1.) Ist ebenfalls jemandem zu Ohren gekommen, dass die Firma Blickle und Scherer Insolvenz gegangen ist? 2.) Wie ist die rechtliche Lage im Falle einer Insolvenz, wenn sich das Fahrzeug im Ausbau befindet und teilweise schon bezahlt wurde? Vielen Dank vorab! | |||||
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Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 848935 | |||
Datum | 10.05.2019 02:24 | 3441 x gelesen | |||
Hallo, die Firma Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co KG nicht, jedoch hat die Firma Blickle & Reuter Sonderfahrzeugbau GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet... Schöne Grüße! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 848942 | |||
Datum | 10.05.2019 10:12 | 2807 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias S.2.) Wie ist die rechtliche Lage im Falle einer Insolvenz, wenn sich das Fahrzeug im Ausbau befindet und teilweise schon bezahlt wurde? Die Anzahlung geht in der Regel die Insolvenzmasse und man kann seine Forderung beim Insolvenzverfahren anmelden. Mit großer Wahrscheinlichkeit bekommt man dieses Geld aber nicht vollumfänglich zurück. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 848951 | |||
Datum | 10.05.2019 13:54 | 2462 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Die Anzahlung geht in der Regel die Insolvenzmasse und man kann seine Forderung beim Insolvenzverfahren anmelden. Es kann durchaus sein, das der Insolvenzverwalter das Fahrzeug fertig bauen lässt. Schließlich will er Geld erlösen Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 848952 | |||
Datum | 10.05.2019 14:40 | 2268 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Es kann durchaus sein, das der Insolvenzverwalter das Fahrzeug fertig bauen lässt. Kann sein, muss aber nicht. Deswegen schrieb ich auch in der Regel. Und in solch einem Fall ist es erstmal besser davon auszugehen, dass das Geld futsch ist, als auf irgendetwas zu hoffen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848954 | |||
Datum | 10.05.2019 16:07 | 2222 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. Es kann durchaus sein, das der Insolvenzverwalter das Fahrzeug fertig bauen lässt. Schließlich will er Geld erlösen da kann es dann aber sein das man die Anzahlung nochmals zahlen darf und den Betrag den man vor der Insolvenz angezahlt hat als Forderung anmelden darf. siehe: 'Ziegler Insolvenz' von Patrick A. und 'Ziegler Insolvenz' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 848959 | |||
Datum | 10.05.2019 23:27 | 1770 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. da kann es dann aber sein das man die Anzahlung nochmals zahlen darf und den Betrag den man vor der Insolvenz angezahlt hat als Forderung anmelden darf. Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand zur Ziegler Insolvenz. Anzahlungen waren futsch. Die Versicherung, die für die Anzahlungsbürgschaften zuständig war, hat angeblich auch nur Teile ausgezahlt. Hinzu kam, dass manche Dinge, die Angeboten waren anscheinend nicht mehr möglich waren. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 849007 | |||
Datum | 13.05.2019 08:33 | 1632 x gelesen | |||
Die Lage ist schwierig. Die Anzahlung ist jetzt Teil der Insolvenzmasse, sofern überhaupt eine Masse vorhanden ist. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, den Betrieb in flüssige Mittel zu verwandeln. Dies kann geschehen, durch die Ausführung und Abarbeitung noch offener Aufträge, aber auch durch die Auflösung und Verwertung des Betriebes. Wenn der Betrieb in Insolvenz ist, dann sollte der Besteller am besten Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen und nachfragen, was geplant ist. Wenn das Fahrzeug nicht mehr gebaut wird, dürfte man einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung oder eines Teiles davon haben. Der wäre dann zur Insolvenztabelle anzumelden. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Jan 8G., Raunheim / Hessen | 849008 | |||
Datum | 13.05.2019 09:22 | 1540 x gelesen | |||
Unabhängig des Gemütszustandes der verunsicherten und ggfs. verärgerten Auftraggeber, finde ich es sehr schade das dieses Unternehmen in solche Schwierigkeiten bekommen ist. Wir sind seit zwei Jahren sehr zufriedene Betreiber eines Blickle ELW1. Es gab und gibt absolut nichts zu bemängeln - viele Stimmen bei uns sprechen vom "besten Auto" das wir je ausgeliefert bekommen haben... Ich wünsche dem Insolvenzverwalter also ein glückliches Händchen bei all' seinen Entscheidungen - dann kann ein guter Ausbauer gerettet und die jetzigen Kunden doch noch milde gestimmt werden. Schade das gute Qualität anscheinend immer zu günstig verkauft werden muss... | |||||
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