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ThemaAbbiegeassistenzsysteme für Fahrzeuge >3,5t Feuerwehr58 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Förderprogramm des Bundes für Abbiegeassistenzsysteme
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Magdeburg / Sachsen-Anhalt847773
    Datum26.03.2019 10:137814 x gelesen
    Hallo,
    aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich grade mit dem o.g. Thema.
    https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12360140/2019-03-22-abbiegeassistenz/
    Mir liegt inzwischen hierzu eine Stadtratsanfrage vor.

    Ich hätte folgende Fragen an Euch, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
    1. Hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Systemen im Bereich Feuerwehr?
    2. Ist eine Nachrüstung an Bestandsfahrzeugen sinnvoll und mit welchem Aufwand ist bei einer Nachrüstung zu rechnen?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Claus
    Magdeburg

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847774
    Datum26.03.2019 11:244133 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Systemen im Bereich Feuerwehr?

    Gehören da die sogenannten Totwinkelassistenten dazu ?
    Wenn ja, siehe aktuell:

    -> UB " Ziegler: Erste Löschfahrzeuge mit Totwinkelassistent "

    Die Ziegler-Gruppe liefert sieben baugleiche Fahrzeuge des Typs LF20 KatS an die Stadt Aachen aus. Die auf einem MAN-Fahrgestell aufgebauten Löschfahrzeuge verfügen neben firmenspezififschen Komponenten zusätzlich über einen sogenannten Totwinkelassistenten, der Unfälle mit Radfahrern verhindern soll. [...]


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Magdeburg / Sachsen-Anhalt847776
    Datum26.03.2019 12:123993 x gelesen
    Vielen Dank für den link.

    Es scheint ja doch bereits Lösungen im Feuerwehrbereich zu geben.

    Viele Grüße

    Ulrich Claus
    Magdeburg

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    AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen847780
    Datum26.03.2019 14:313622 x gelesen
    Moin,
    bei uns sollen jetzt die Fahrzeuge teilweise nachgerüstet werden. Es soll wohl knapp 2400 Euro pro Fzg. kosten. Verbaut wird diesesSystem.
    Wenn die ersten Erfahrungen gesammelt sind, kann ich dazu ja mal berichten.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847781
    Datum26.03.2019 15:103529 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ulrich C.

    Es scheint ja doch bereits Lösungen im Feuerwehrbereich zu geben.

    Bestimmt. Hilfreich wäre evtl. mal auf den Webseiten der einschlägigen FW-Fahrzeugehersteller unter "Auslieferungen" der letzen Zeit mal zu schauen; solche Besonderheiten werden i.d.R. gerne veröffentlicht.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS847785
    Datum26.03.2019 17:103341 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.bei uns sollen jetzt die Fahrzeuge teilweise nachgerüstet werden. Es soll wohl knapp 2400 Euro pro Fzg. kosten.
    Im Nachbarort und Langenhagen auch. Beschlüsse sind gefasst. Ist in der Umsetzung.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg847788
    Datum26.03.2019 17:443307 x gelesen
    Fördermöglichkeiten sind bekannt?

    https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/AAS.html

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern847789
    Datum26.03.2019 18:293169 x gelesen
    Das hat aber nicht lange gehalten:
    Geschrieben von ---www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/AAS.html--- Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 20. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    und am 25.1.2019, also nach 36 Tagen, kommt dann die Meldung:
    Die für das Förderprogramm im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die bisher eingegangenen Förderanträge gebunden. Für weitere Anträge können derzeit keine weiteren Fördermittel zugesagt werden.

    Was war denn da drin in dem Topf?

    Edit:

    Habs selbst gefunden:

    Geschrieben von ---www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/neues-foerderprogramm-aktion-abbiegeassistent.html--- Das neue Förderprogramm wird ein Volumen von fünf Millionen Euro pro Jahr haben und voraussichtlich fünf Jahre gelten.

    Macht maximal 3333 Anträge in dem Zeitraum (maximale Förderung je System 1500€ bzw. maximal 80% der Kosten).

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    AutorChri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen847790
    Datum26.03.2019 18:553177 x gelesen
    Moin,
    mir persönlich ist die Fördermaßnahme bekannt. Da ich nicht zu den Geheimnisträgern gehöre, kann ich über die Umrüstung keine Details nennen. Die Stadt rüstet auch die Fahrzeuge vom Baubetriebshof und Stadtentwässerung nach, das wird wohl im Rathaus entschieden worden sein.
    Gruss Christian

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg850802
    Datum18.07.2019 22:413108 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Ulrich C.

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Systemen im Bereich Feuerwehr?

    Demnächst die Berliner Feuerwehr:

    -> " Abbiegeassistenten für mehr Sicherheit "

    [...] Nachdem nun das erste Abbiegeassistenzsystem eine Zulassung erhalten hat, werden zunächst jeweils 2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge sowie 2 Fahrzeuge der Notfallrettung nachgerüstet. [...]


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP850806
    Datum19.07.2019 08:022907 x gelesen
    Nachdem nun das erste Abbiegeassistenzsystem eine Zulassung erhalten hat, werden zunächst jeweils 2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge sowie 2 Fahrzeuge der Notfallrettung nachgerüstet.Das sind nach kurzem Blick auf die Berliner Homepage stolze 4 von 704 Fahrzeugen. Damit sieht man sich "unter den Vorreitern" und geht "mit gutem Beispiel voran". Weil man ja erst noch testen muss, ob ein zugelassenes Assistenzsystem auch zurecht zugelassen wurde, und an den großen Feuerwehrlastern die total anders sind wie andere Laster auch funktioniert. So eine PM kann eigentlich nur aus Berlin kommen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW850807
    Datum19.07.2019 08:562860 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.ob ein zugelassenes Assistenzsystem auch zurecht zugelassen wurde,
    Das vielleicht nicht, aber ob es auch sinnvoll genutzt werden kann, oder ob es den Fahrer noch mehr belastet.
    Das ganze Thema wäre irrelevant, wenn Fahrräder mehr Platz bekämen. Die ganzen Assistenten sind doch nicht mehr als Trostpflaster.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW850808
    Datum19.07.2019 09:053011 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Das ganze Thema wäre irrelevant, wenn Fahrräder mehr Platz bekämen.

    Nö, das hat damit nur herzlich wenig zu tun, weil es ENTWEDER am LKW-Fahrer liegt, der ohne zu gucken oder direkt zu eng, oder falsch, oder ohne Lichtzeichen abbiegt, ODER am Radfahrer, weil er rechts überholt, sich nicht an sonstige Verkehrsregeln hält, oder mit Gewalt seine Vorfahrt durchsetzt, die aber kein anderer so einfach erkennen kann, weil z.B. Bäume oder parkende Autos den parallel laufenden Radweg verdecken (München will da ja jetzt endlich was dran ändern...)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW850810
    Datum19.07.2019 09:142837 x gelesen
    Schau mal nach Amsterdam. Insbesondere in den Außenbezirken.

    Meine Meinung:
    Ich glaube der Stadt Köln erst dann, das sie den Fahrradverkehr wirklich verbessern will, wenn die Hälfte der Venloer Straße für Radfahrer reserviert wird. Das gilt natürlich entsprechend für andere Städte.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW850811
    Datum19.07.2019 09:192936 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Schau mal nach Amsterdam. Insbesondere in den Außenbezirken.


    in den Außenbezirken gibts 5-8-spurige Straßen, die immer an großen Parkflächen/-häusern vorbei führen...
    Ansonsten sorgen dort die Radfahrer untereinander und mit Fußgängern für eine höhere Unfallrate (auch mit Toten!) als im Rest der Niederlande...
    Glaubst Du nicht...? Ist aber so..
    https://www.iamexpat.nl/expat-info/dutch-expat-news/amsterdam-netherlands-most-dangerous-city-cyclists-pedestrians

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW850812
    Datum19.07.2019 11:192752 x gelesen
    Glaube ich nicht. Heute erst wieder erlebt. An der Ampelkreuzung als Linksabbieger gewartet, da Ei Radfahrer auf dem Radweg entgegen kommt. Der wartet, da für in die Ampel rot zeigt. Da kommt ein Rennradler mit voller Pulle angeschossen und fährt über die rote Ampel. Da hätte kein Assistenzsystem geholfen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW850814
    Datum19.07.2019 11:572889 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.glaube ich nicht. Heute erst wieder erlebt. An der Ampelkreuzung als Linksabbieger gewartet, da Ei Radfahrer auf dem Radweg entgegen kommt. Der wartet, da für in die Ampel rot zeigt. Da kommt ein Rennradler mit voller Pulle angeschossen und fährt über die rote Ampel. Da hätte kein Assistenzsystem geholfen.

    Noch besser sind die eRoller-Fahrer, ich habe Anfang dieser Woche einen Tag gehabt, da hab ich viele davon gesehen, es hat sich KEINER an die Verkehrsregeln gehalten (entweder fahren die zu zweit, oder auf trotz Radweg auf der Fahrbahn, oder entgegen Einbahnstraßen, oder bei rot, oder trotz Warnleuchten über StraBa-Übergänge usw.)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW850816
    Datum19.07.2019 14:022709 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Ist aber so..
    hätte ich nicht gedacht

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg869652
    Datum01.06.2021 11:552849 x gelesen
    Guten Tag

    Zum Thema Nachrüstung und Förderung:

    -> FW HD " Dank Abbiegeassistent sicherer unterwegs "

    [...] Gefördert wird die Nachrüstung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das BAG gewährt für Bestandsfahrzeuge eine Förderung, wenn diese innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage mit einem zugelassenen Abbiegeassistenten nachgerüstet werden.
    Dank dieser Förderung kann die Feuerwehr Heidelberg 10 Fahrzeuge, was der maximal möglichen Förderquote entspricht, mit einem Abbiegeassistenten ausstatten.
    Insgesamt stehen der Feuerwehr Heidelberg somit 15.000 Euro für die Nachrüstung zur Verfügung.
    [....]



    Der Förderbetrag wurde erhöht:

    -> MM " Abbiege-Assistenten an Fahrzeugen nachgerüstet - Förderung für die Feuerwehr "

    22 Großfahrzeuge der Heidelberger Feuerwehr sind bereits mit einem Abbiege-Assistenten nachgerüstet.
    [...]
    Das Bundesamt für Güterverkehr hat insgesamt 30 000 Euro für die Feuerwehr Heidelberg zur Verfügung gestellt die maximal mögliche Förderhöhe. [...]




    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin869666
    Datum01.06.2021 18:472712 x gelesen
    Wenn die Dinger

    - tatsächlich den toten Winkel auf 4 Uhr erfaßten (was sie in der Regel nicht tun),

    - nicht ständig Fehlalarme verursachten, bis man sie abschaltet,

    wäre das supertoll.



    Hans-Joachim

    P.S.: Aber mit Abbiegeassistent zum BMA-Fehlalarm zu fahren, das hat schon was. Gesamtkunstwerk.

    Meine Prognose für Deutschland: 20000 Coronatote + 100000 Föderalismustote + 500.000 Long-Covid-Patienten.

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    AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt869670
    Datum02.06.2021 09:582528 x gelesen
    Wir haben an unseren neu gebauten GW-Betreuung einen Abbiegeassistenten verbauen lassen. Dieser deckt durch Sensoren und Kamera alle Bereiche rechts des Fahrzeuges ab. Fehlalarme haben wir bisher damit nicht festgestellt.

    Ich würde also diese System nicht von grund auf verteufeln, ggf. liegt deine Erfahrung am jeweiligen Gerät?

    Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
    Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin869710
    Datum05.06.2021 13:242387 x gelesen
    Geschrieben von André P.Wir haben an unseren neu gebauten GW-Betreuung einen Abbiegeassistenten verbauen lassen. Dieser deckt durch Sensoren und Kamera alle Bereiche rechts des Fahrzeuges ab.

    Auch den 4Uhr-Bereich in größerer Distanz?

    Du hast Sicht bis 3 Uhr aus dem Seitenfenster, mit etwas größerer Distanz. Dazu für den Bereich direkt neben dem Führerhaus den Rampenspiegel. In einem sehr engen Bereich von wenigen Grad den normalen großen Rückspiegel. Den Bereich um 5 Uhr deckt der zusätzliche Weitwinkelspiegel gut ab (wobei der aus geometrischen Gründen so stark verkleinert, daß Du Probleme haben wirst, schnelle Radfahrer in größerer Entfernung damit zuverlässig zu sehen, aber zumindest siehst Du alle, die nicht mehr bremsen können).

    Auf 4 Uhr klafft eine Lücke zwischen Weitwinkelspiegel und Fenster. Die ist beim Sattelzug sehr viel relevanter als bei Deinem Kompaktauto. Die Kreativität von Verkehrsplanern (von denen nach einem Unfall noch niemals einer verurteilt worden ist) wird in den meisten Städten aber zumindest an einigen Punkten dafür sorgen, daß Du den Radfahrer auf 4 Uhr hast.

    Ich habe noch keinen Abbiegeassistenten gehabt, der tatsächlich vor Radfahrern in jenem Winkel warnt, in dem man sie keinesfalls sehen kann.




    Geschrieben von André P. Fehlalarme haben wir bisher damit nicht festgestellt.

    Davon kenne ich jede Menge. Beim Volvo FH schaltet man entweder ab, oder stellt seine Verhaltensweisen um. Also beispielsweise: Wenn man am Dreieck Charlottenburg (ein vielen Berliner Feuerwehrleuten wohlvertrauter Ort)
    3eckCburg.jpg
    Richtung Wedding (Ost) unterwegs ist und nach der Fahrbahntrennung in die rechte Spur einfährt - keinesfalls blinken! Sonst trötet sofort das Horn in der Beifahrertür los. In der Spur, in die man einfährt, ist nichts, dann kommt eine Sperrfläche, die Distanz zu den Autos jenseits der Sperrfläche vergrößert sich, aber da das Mistding parallel eine Bewegung gemessen hat: TÖÖÖÖT!
    Das ist natürlich nicht der einzige Fall, nur der am leichtesten nachfahrbare.


    Es ist zum Mäusemelken. Nach weiteren 5 Jahren Entwicklungszeit hätte man ja mal einen Prototypen auf den Markt bringen können.



    Geschrieben von André P.ggf. liegt deine Erfahrung am jeweiligen Gerät?

    Nicht völlig auszuschließen, aber ich fahre wechselnde Fahrzeuge. Nach Volvo FH erst einen nagelneuen Atego, jetzt einen alten* Actros mit dem unsäglichen Daimler-Getriebe, das immer erst nach Wörth um Erlaubnis telefonieren muß, ob es wirklich losfahren darf.


    Vielleicht liegt es ein wenig auch an 300km/Tag vs. Feuerwehrfahrleistung. Da fällt es einem schneller auf, wenn ein Warnassistent zu >99% völlig sinnlose Warnungen produziert. In 3 Monaten Volvo FH hatte ich zahlreiche Warnungen und genau eine, die ich nicht als deplaziert eingeordnet habe.


    Vielleicht liegt es auch an einer gewissen Tendenz von Feuerwehrleuten, das schöne neue Auto nach 25 Jahren mit dem Vorgänger nicht zu kritisieren. ;-) Öffentlich las ich EIN EINZIGES MAL, daß Feuerwehren in Rettungsgassen Probleme mit Notbremsassistenten hatten, nämlich nach Indienststellung neuer LHF hier in Berlin. Das konnte nicht anders sein, trotzdem wurde es beschwiegen.



    Hans-Joachim


    P.S.: Nach Volvo iShift, Daimler Lenkstockschaltung und Daimler Knubbelschaltung binnen einer Woche denke ich erneut:
    Sobald Ihr automatisierte Schaltungen aus 20 Jahren im Stall habt, werdet Ihr Eure Wenigkilometerfahrer niemals vernünftig ausbilden können für all die Varianten, die es bis dahin gibt. 6Gang manuell, das ist feuerwehrtauglich.

    *Nachtrag: Kommerz-alt, nicht Feuerwehr-alt. 8 Jahre.

    "Everybody is entitled to his own views. Everybody is not entitled to his own facts."
    James Schlesinger, 1975

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz869721
    Datum06.06.2021 08:422198 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Vielleicht liegt es ein wenig auch an 300km/Tag vs. Feuerwehrfahrleistung. Da fällt es einem schneller auf, wenn ein Warnassistent zu >99% völlig sinnlose Warnungen produziert. In 3 Monaten Volvo FH hatte ich zahlreiche Warnungen und genau eine, die ich nicht als deplaziert eingeordnet habe.

    Natürlich wird ein Assistenzsystem nicht 100%ig richtig warnen können ohne jegliche Fehlalarme. Wenn aber das System zu 99% Fehlalarme produziert oder gar (wie bei Notbremsassistenten) Bremseingriffe zu 99% unnötig sind, wird der geneigte (LKW-)Fahrer das Ding (sofern man es abschalten kann) meist abschalten, weil es schlichtweg mehr nervt als nützt. Da macht es auch wenig Sinn, die Abschaltung wegzulassen, man muss diese Systeme einfach praxistauglicher machen.
    Bei meinem PKW hat der Notbremsassistent erst einmal eine Bremsung (unnötigerweise) eingeleitet. Warnungen kommen öfter, sind aber noch in erträglichem Maße bzw. verständlich gewesen in der jeweiligen Situation.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Öffentlich las ich EIN EINZIGES MAL, daß Feuerwehren in Rettungsgassen Probleme mit Notbremsassistenten hatten, nämlich nach Indienststellung neuer LHF hier in Berlin.

    Da gab es doch auch mal Meldungen über Probleme bei Sprinter-RTW, die durch Notbremsassistenten im Einsatzdienst kaum fahrbar waren.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.P.S.: Nach Volvo iShift, Daimler Lenkstockschaltung und Daimler Knubbelschaltung binnen einer Woche denke ich erneut:
    Sobald Ihr automatisierte Schaltungen aus 20 Jahren im Stall habt, werdet Ihr Eure Wenigkilometerfahrer niemals vernünftig ausbilden können für all die Varianten, die es bis dahin gibt. 6Gang manuell, das ist feuerwehrtauglich.


    Der Meinung, dass 5- oder 6-Gang-Schaltgetriebe das einzig feuerwehrtaugliche neben Vollautomaten sind, war ich auch mal. Ist aber inzwischen nicht mehr so. Zum Einen sind außer bei den kleineren Fahrzeugen keine oder kaum noch 5- oder 6-Gang-Getriebe mehr lieferbar, zum anderen haben sich Automatikgetriebe oder automatisierte Schaltgetriebe auch im PKW-Bereich inzwischen zu einem großen Teil durchgesetzt. Desweiteren sind auch die Schaltprogramme automatisierter Getriebe in den LKWs deutlich weiterentwickelt worden. Ich nehm da immer den 2005er Atego mit Schaltautomatik als Vergleichsbasis. Der macht andeuernd Probleme, völlig feuerwehruntauglich. Andererseits einen recht neuen MAN TGM mit 12-Gang-Schaltautomat: Völlig unproblematisch, einfach bedienbar und feuerwehrtauglich. Während bei der manuellen Schaltung quasi meist gleiche Bedienung vorherrscht, ist das bei Automatik anders. Von Hebel mit mehreren Richtung und kombiniert mit Taste über einfachen Drehknopf bis Tasten gibt es zig Varianten, das macht es nicht einfacher.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin869726
    Datum06.06.2021 13:102086 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Natürlich wird ein Assistenzsystem nicht 100%ig richtig warnen können ohne jegliche Fehlalarme.

    Das ist auch nicht meine Erwartung. Zwei Drittel oder drei Viertel Fehlwarnungen fände ich völlig okay. Aber ständige Fehlwarnungen führen entweder zum Abschalten oder Nichtbeachten.

    Und dazu kommt dann ja noch, daß die Abbiegeassistenten normalerweise genau dort blind sind, wo die Unfallgefahr ist, auf der 4-Uhr-Position, die vom Bio-Sensor (Eyeball Mk 1) nicht erfaßt wird.
    Wobei ich den Verdacht hege, daß die meisten Beschaffer niemals geprüft haben, ob das Gerät einen aus diesem Winkel herannahenden Radfahrer erkennt.


    Geschrieben von Michael W.Bei meinem PKW hat der Notbremsassistent erst einmal eine Bremsung (unnötigerweise) eingeleitet. Warnungen kommen öfter, sind aber noch in erträglichem Maße bzw. verständlich gewesen in der jeweiligen Situation.

    "Unnötige Bremsung" geht überhaupt nicht. Hatte ich einmal im 2017er Atego, und es führte dazu, daß ich für einen Moment verlor, was man im Englischen so schön "situational awareness" nennt. Weil ich nicht verstand, was gerade passierte. Das war hier:
    niemoeller.jpg
    Da fährt ein 15-Tonner mit ca. 50 km/h an einer Reihe Linksabbieger vorbei, völlig problemfrei, und Daimler ist der Meinung, da plötzlich eine Vollbremsung veranstalten zu sollen. Die Schwelle dazu, daß der 15-Tonner mit 40 km/h in eine lange Reihe PKW hineinkachelt, weil der Fahrer orientierungslos ist, diese Schwelle war wirklich extrem gering. Und danach kriegt ihr richtig was zu tun!

    Anschließend habe ich in diesen Ategos immer und grundsätzlich das Mistding abgeschaltet.

    Und auch eine Nachricht an Kirsten Lühmann geschrieben und nachgefragt, ob sie denn von allen guten Geistern verlassen sind, so etwas vorschreiben zu wollen. Na gut - ich hab's ein bißchen netter formuliert. Glaube aber nicht, daß das viel hilft.


    Geschrieben von Michael W.Desweiteren sind auch die Schaltprogramme automatisierter Getriebe in den LKWs deutlich weiterentwickelt worden. Ich nehm da immer den 2005er Atego mit Schaltautomatik als Vergleichsbasis. Der macht andeuernd Probleme, völlig feuerwehruntauglich. Andererseits einen recht neuen MAN TGM mit 12-Gang-Schaltautomat: Völlig unproblematisch, einfach bedienbar und feuerwehrtauglich.

    Ich habe gerade einen Atego 16-Tonner aus 2020 oder 2021 gehabt. Da würde ich mich beim Schlauchwagen nach wie vor nicht auf die Ladebordwand stellen wollen, wenn mit dieser tollen Automatik angefahren wird.


    Geschrieben von Michael W.Während bei der manuellen Schaltung quasi meist gleiche Bedienung vorherrscht, ist das bei Automatik anders. Von Hebel mit mehreren Richtung und kombiniert mit Taste über einfachen Drehknopf bis Tasten gibt es zig Varianten, das macht es nicht einfacher.

    Weissagung: In 10 Jahren wird es Euch passieren, daß Einsatzfahrzeuge nicht ankommen, weil es der Fahrer nicht geschafft hat, den Rückwärtsgang einzulegen. Bzw. verspätet doch noch ankommen, weil es dem Fahrer kreativ mit Ausschalten und Neustart gelungen ist, den Rückwärtsgang einzulegen. In 2031 weiß einfach niemand mehr, daß Daimler zu Beginn dieses Jahrhunderts eine Leerlauftaste gegenüber der Umschalttaste angeordnet hat, ohne die man nicht in den Rückwärtsgang kam, damals. Das wissen 2031 nur noch wenige Feuerwehrleute und HiOrgler, die so etwas noch ständig fahren.

    Nur mal so als ein Beispiel von vielen. Dazu kommt ja noch, daß nicht nur das Interface anders ist, sondern auch die Steuerung. Da wird noch so manches rote Auto plötzlich einen Satz machen.



    Hans-Joachim

    "Everybody is entitled to his own views. Everybody is not entitled to his own facts."
    James Schlesinger, 1975

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz869730
    Datum06.06.2021 13:462134 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans-Joachim Z."Unnötige Bremsung" geht überhaupt nicht. Hatte ich einmal im 2017er Atego, und es führte dazu, daß ich für einen Moment verlor, was man im Englischen so schön "situational awareness" nennt. Weil ich nicht verstand, was gerade passierte.

    Naja, unnötig ist relativ. Vor mir war ein Rechtsabbieger, der sehr langsam abbog. Dem kam ich wohl etwas nahe, so dass das Notbremssystem eingriff. Aber nur kurz und auch nicht ganz ohne Grund. Wäre der dort ganz stehen geblieben, wäre ich ihm aufgefahren. Er fuhr aber ja. Also keine Situation, wo ich jetzt sagen würde, die Bremsung war grundfalsch oder völlig ohne Grund.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.In 2031 weiß einfach niemand mehr, daß Daimler zu Beginn dieses Jahrhunderts eine Leerlauftaste gegenüber der Umschalttaste angeordnet hat, ohne die man nicht in den Rückwärtsgang kam, damals. Das wissen 2031 nur noch wenige Feuerwehrleute und HiOrgler, die so etwas noch ständig fahren.


    Da gibt es deutlich bessere Beispiele für einfache und logische Bedienung von Schaltautomatiken. Aber während man früher ja auch einfach in einen PKW einstieg und losfuhr funktioniert das heute ja auch meist nicht mehr so einfach. Schon bei den Grundbedienelementen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW869731
    Datum06.06.2021 14:582044 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Aber während man früher ja auch einfach in einen PKW einstieg und losfuhr

    Was verstehst du unter "früher"?

    Da gab es für die Schaltung zum Beispiel den auch heute noch üblichen Hebel in der Mitte, die Lenkradschaltung und die Krückstockschaltung im Armaturenbrett. Mindestens die ersten beiden bisweilen auch als Automatik, dazu noch die eine oder andere Halbautomatik. (Drucktastenschaltung bei Automatik war wohl auch in den 50er und 60er Jahren einigen Exoten vorbehalten)

    Die Feststellbremse gab und gibt es als Handhebel wahlweise rechts oder links vom Sitz, oder als Spaizerstock oder als Fußpedal. Letzteres mit mindestens zwei verschiedenen Lösevarianten.

    Von so Details wie den Schaltern für Scheibenwischer, Blinker und Fernlicht mal ganz abgesehen...

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz869732
    Datum06.06.2021 15:292058 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Was verstehst du unter "früher"?

    Sagen wir's mal so: So etwa von den 70ern bis zumindest in die 2000er Jahre hinein hatte sich eigentlich bis auf wenige Kleinigkeiten oder exotische Fahrzeuge vieles vereinheitlicht. Klar, die Position des Rückwärtsganges war unterschiedlich und dessen Sperre. Auch mal ein Kombischalter im Bezug auf den Scheibenwischer oder Fernlicht mit oder ohne Rastposition.
    Natürlich gab es Ausnahmen bei einigen Fahrzeugen (z.B. Lenkradschaltung beim Trabi, aber dessen Entwicklung war ja auch schon vor dem oben genannten Zeitraum, ebenso wie beim R4 oder dem 2CV; oder die fußbetätigte Feststellbremse bei einigen Mercedes-Fahrzeugen). Kurzum, wenn man sich vor 20 Jahren in ein "normales" Auto der gängigen Hersteller setzte, kam man eigentlich auf Anhieb damit klar. Auch Automatikfahrzeuge hatten fast alle die gleiche Bedienung.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen869733
    Datum06.06.2021 19:561986 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Andererseits einen recht neuen MAN TGM mit 12-Gang-Schaltautomat: Völlig unproblematisch, einfach bedienbar und feuerwehrtauglich.

    Moin,

    ich habe mit der Tipmatik im TGM Baujahr 2017 auch schon mehrmals interessante Erfahrungen gemacht. Zum Glück nicht auf Einsatzfahrt. Nach relativ kurzer Strecke ging eine Warnhupe an und das Getriebe schaltete selbstständig in neutral, so dass ich nur noch ausrollen und anhalten konnte. Danach durfte ich den Drehregler erst auf N und im Anschluss wieder zurück auf D schalten, um wieder vom Fleck zu kommen. Dabei setzte sich der Schaltrechner offensichtlich auf Werkseinstellung zurück, denn im Anschluss wurden die Gänge im Ds-Modus wieder mit besonders viel Elan reingekracht.

    MfG Hinnerk

    MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

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    AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt869734
    Datum06.06.2021 21:482040 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Auch den 4Uhr-Bereich in größerer Distanz?

    Du hast Sicht bis 3 Uhr aus dem Seitenfenster, mit etwas größerer Distanz. Dazu für den Bereich direkt neben dem Führerhaus den Rampenspiegel. In einem sehr engen Bereich von wenigen Grad den normalen großen Rückspiegel. Den Bereich um 5 Uhr deckt der zusätzliche Weitwinkelspiegel gut ab (wobei der aus geometrischen Gründen so stark verkleinert, daß Du Probleme haben wirst, schnelle Radfahrer in größerer Entfernung damit zuverlässig zu sehen, aber zumindest siehst Du alle, die nicht mehr bremsen können).


    Das Fahrzeug ist aktuell wegen nachträglicher Arbeiten in der Vertragswerkstatt. Wenn er zurück ist, kann ich gern mehr dazu sagen und auch die verwendete Technik näher beschreiben.

    Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
    Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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    AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg874886
    Datum02.02.2022 18:132141 x gelesen
    Moin,

    wer kann mir da mal bitte "über die Straße helfen", hab ich's denn überhaupt richtig verstanden, dass ein "Totwinkel-Assistent" - bei Neu-Fahrzeugen - ab July 2024 Pflicht wird.
    Und gilt das für Datum der Anmeldung, auch dann, wenn das Fahrgestell - wie bei Feuerwehr's ja eher üblich - schon "älter" ist (bei Aufbauer auf Halde stand)?

    dankbar für jede Info.

    Grüße
    Hansi

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg874888
    Datum02.02.2022 18:221990 x gelesen
    Muss man halt das Fahrzeug einen Tag zulassen und dann wieder abmelden. *Achselzuck*

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW874890
    Datum02.02.2022 20:381908 x gelesen
    Geschrieben von Darre H.wer kann mir da mal bitte "über die Straße helfen", hab ich's denn überhaupt richtig verstanden, dass ein "Totwinkel-Assistent" - bei Neu-Fahrzeugen - ab July 2024 Pflicht wird.
    Und gilt das für Datum der Anmeldung, auch dann, wenn das Fahrgestell - wie bei Feuerwehr's ja eher üblich - schon "älter" ist (bei Aufbauer auf Halde stand)?


    Das kommt aus der VO (EU) 2019/2144 (GSR Stufe II). Die gilt wiederum für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O.

    Unsere Einsatzfahrzeuge kommen in der Regel über nationale Einzelgenehmigungen (§21 StVZO) in den Verkehr und sind deswegen (dann) nicht betroffen.


    Nur der Vollständigkeit, was die Fristen angeht: 06.07.2022 für neue Typen, 07.07.2024 für neue Fahrzeuge.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW874891
    Datum02.02.2022 20:481874 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Muss man halt das Fahrzeug einen Tag zulassen und dann wieder abmelden. *Achselzuck*

    Das war ja bisweilen aufgrund von auslaufenden Emissionsklassen "interessant".

    Funktioniert aber nur dort, wo die Zulassungsstelle auch mitspielt. Das nackte Fahrgestell ist ja in der Regel alleine nicht zulassungsfähig.

    (klar, man kann sich natürlich auch eine einfache Pritsche irgendwo ausleihen, die nacheinander auf 15 Fahrgestelle montieren und alle einmal als "LKW offener Kasten" begutachten lassen und anmelden...)

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    AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg874894
    Datum02.02.2022 22:071887 x gelesen
    Moin Henning,

    deine Antwort hört sich so an, als ob unsere Einsatzfahrzeuge also von der Pflicht (ab 07.07.2024) ausgenommen sind.

    Denn mir wurde erzählt, man MUSS (ab 07.07.2024) Neu-Fahrzeuge zwingend mit Totwinkel-Assistent beschaffen.

    Grüße
    Hansi

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt874898
    Datum03.02.2022 07:491767 x gelesen
    Der Termin sollte aus mehreren Gründen kein Thema sein, meiner Meinung nach:

    * In der Ausschreibung steht doch garantiert etwas wie "entsprechend den Vorschriften zum Zeitpunkt der Auslieferung" drin. -> Euer Lieferant muss sich einen Kopf machen.
    * Das Fahrgestell steht doch bestimmt nicht ca. 2,5 Jahre (ab heute gerechnet) beim Aufbauhersteller rum. Soviel Lagerkapazitäten kosten doch ne Menge Geld. Wenn doch, muss sich der Aufbauhersteller überlegen, wie er die Fahrgestelle los wird und gegebenenfalls nachrüsten.
    * Das Fahrgestell steht doch bestimmt nicht ca. 2,5 Jahre (ab heute gerechnet) bei Euch rum. Soviel Lagerkapazitäten kosten doch ne Menge Geld.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874900
    Datum03.02.2022 08:331732 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas K.Der Termin sollte aus mehreren Gründen kein Thema sein, meiner Meinung nach:

    Korrekt. Selbst bei Fahrzeugen in aktueller Beschaffung wird das oft schon einfach mit angeboten. Auch bei laufenden Beschaffungen, die auf jeden Fall noch deutlich vor den genannten Terminen zugelassen werden, wurde uns das schon vom Fahrgestellhersteller mit angeboten, obwohl nicht explizit gefordert.

    Im Übrigen haben wir gerade 10 Fahrzeuge mit Zuschuss nachgerüstet. Da zwei unterschiedliche Fahrgestellhersteller, kamen zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Bisher sind mir keine massiven Fehlfunktionen bekannt, sind aber auch erst seit ein paar Wochen eingebaut. Ein Fahrzeug habe ich aber selbst schon recht umfangreich ausprobiert. Ich sehe jedenfalls bei diesen Systemen überhaupt keinen Grund, sie nicht haben zu wollen. Abschaltbar dürfen sie übrigens nicht sein (zumindest nicht dann, wenn man bei Nachrüstung die Förderung in Anspruch nimmt).

    Gruß,
    Michael

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW874901
    Datum03.02.2022 08:571683 x gelesen
    Bei uns im Versuch ein TGM und ein Atego beide mit Radarsystem ohne Kamera. Ging Problemlos zu montieren.... bis auf den Umstand das wir mit dem Sensor gefährliche 5 cm weiter nach vorn müssten. Was eine Diskussion mit der Prüforganisation..... Nebenbei kann mir einer sagen wo Fahrzeugfront bei einer DLK 23 anfängt. Mit Korb locker im Montagefenster aber nach Meinung des Sachbeschäftigten sollte das die Motorhaube werden. Mit der Argumentation Fahrzeuglänge aus den Papieren müsste ja von vorn bis hinten sein kam man nicht klar. Also sprecht bei sowas erst mit dem sonst wirds unter umständen teuer. Nebenbei er wollte dann doch für die 5cm, das wir den Sensor ca 15x15cm Groß auf die Geräteraumverschlüsse schrauben.....

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz874905
    Datum03.02.2022 10:071650 x gelesen
    Hallo,

    Eintragung steht bei uns noch aus, dürfte aber kein Problem geben, da zu den Systemen jeweils eine ABE vorliegt und die Vorgaben dort eingehalten werden konnten. So sah das auch die zuständige Prüfstelle in einem kurzen Telefonat vorab.

    Es wurden jeweils Systeme mit Kamera/Monitor verbaut, bei dem von der Mercedes-Werkstatt verbauten System sitzt das System vorne an der Ecke knapp unterhalb des Rückspiegelhalters, bei den seitens der MAN-Niederlassung verbauten Systeme oben zwischen Beifahrer- und Mannschaftsraumtür. In letztem Fall musste noch ein Distanzstück verbaut werden. Selbst bei Truppfahrerhäusern passt das.

    Gruß,
    Michael

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    AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg874912
    Datum03.02.2022 11:341669 x gelesen
    Moin,

    übrigens, es geht überhaupt gar nicht darum, das Assistenz-System nicht zu beschaffen, sondern eher darum, ob man ohne beschaffen darf, denn die Nachrüstung kommt dann "aus einem anderen Topf" im Haushalt.

    Grüße
    Hansi

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW874939
    Datum03.02.2022 20:281806 x gelesen
    Geschrieben von Darre H.deine Antwort hört sich so an, als ob unsere Einsatzfahrzeuge also von der Pflicht (ab 07.07.2024) ausgenommen sind.

    So lese ich die VO (EU) 2019/2144.

    Geschrieben von Darre H.Denn mir wurde erzählt, man MUSS (ab 07.07.2024) Neu-Fahrzeuge zwingend mit Totwinkel-Assistent beschaffen.

    Nach Rücksprache mit unserem technischen Kompetenzzentrum ist man dort tatsächlich anderer Meinung als ich:

    Grundsätzlich gelte die GSR II auch für nationale Einzelgenehmigungen, man müsse im Einzelfall prüfen ob das System mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs in Konflikt stehen würde.

    Ich bin mal gespannt, ob sich diese Auslegung bis 2024 nochmal ändert...

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    AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen874994
    Datum07.02.2022 16:211611 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael W. Da zwei unterschiedliche Fahrgestellhersteller, kamen zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Bisher sind mir keine massiven Fehlfunktionen bekannt, sind aber auch erst seit ein paar Wochen eingebaut. Ein Fahrzeug habe ich aber selbst schon recht umfangreich ausprobiert. Ich sehe jedenfalls bei diesen Systemen überhaupt keinen Grund, sie nicht haben zu wollen.

    seid froh. Wir haben auch zwei verschiedene Systeme verbaut. Beim TLF 3000 haben wir ein System mit der Kamera oben an der B-Säule verbaut. Der Bildbereich entspricht in etwa dem des Rampenspiegels plus seitlich noch ca. einen Meter zusätzlich. Der Erfassungsbereich von Personen entspricht ziemlich genau dem des Rampenspiegels, also bis ca. 1m seitlich vom Fahrzeug weg und 2-2,5m breit. In Richtung Heck wir vom System nichts überwacht. "Netterweise" liegt auch der seitliche Blinker auf dem Kotflügel im Erfassungsbereich und wird unregelmäßig als "Person" erkannt. Dementsprechend häufig produziert der Abbiegeassistent falschen Alarm.

    Im LF 10/6 ist ein System, bei dem eine Weitwinkelkamera vorne am Fahrzeug auf ca. 1,2m Höhe verbaut ist und den Bereich seitlich von der Fahrzeugkante bis zum Heck bildlich erfassen kann. Die Personenerkennung funktioniert hier über mehrere Rückfahrsensoren, die auf der Fahrzeugseite verteilt sind. Dieser Assistent ist wärend der Fahrt tatsächlich fehlerfrei. Das einzige, was mich etwas stört ist, dass der Assistent sich auch bei eingeschaltetem Warnblinker aktiviert. Wenn man auf der Straße neben geparkten Autos in Bereitschaft steht, während sich der GF beim Einsatzleiter der BF arbeitssuchend meldet oder erkundet, warnt das System die ganze Zeit pflichtbewusst vor sich hin.

    MfG Hinnerk

    MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin875087
    Datum12.02.2022 21:151451 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Im Übrigen haben wir gerade 10 Fahrzeuge mit Zuschuss nachgerüstet. Da zwei unterschiedliche Fahrgestellhersteller, kamen zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Bisher sind mir keine massiven Fehlfunktionen bekannt


    Dann hast Du Glück gehabt. Oder nicht ausprobiert, ob sie vor einem schnell herannahenden Radfahrer auf der 4-Uhr-Position tatsächlich warnen. Ich kenne bisher ausschließlich Geräte, die vor beweglichen Objekten rechts der Fahrertür warnen (für die es schon vorher Rampenspiegel, Seitenfenster und bei einigen Herstellern Türfenster gab). Vor jenen Radfahrern, die auch von einem halbwegs umsichtigen Fahrer tatsächlich totgefahren werden, warnt eigentlich keines.

    Aber ich kenne natürlich nicht alle.



    Geschrieben von Michael W.Abschaltbar dürfen sie übrigens nicht sein (zumindest nicht dann, wenn man bei Nachrüstung die Förderung in Anspruch nimmt).

    Nicht abschaltbare wären ein Alptraum. Bei abschaltbaren kann man ja die Abschaltvorgänge zählen und die Hersteller können was lernen, auch wenn sie die Qualitätsbewertung vielleicht nicht gern zur Kenntnis nehmen. Nicht abschaltbare führen dazu, daß sich LKW-Fahrer das Blinken rechts abgewöhnen, das willst Du nicht wirklich, denn dann können auch die Radfahrer Unfälle nicht mehr verhindern.

    Funktioniert? => Sicherheitsgewinn.
    Jede Menge Fehlalarme? => Trainingsgerät für's Nichtblinken => Sicherheitsverlust.



    Hans-Joachim

    Pars magna Italiae est, si verum admittimus, in qua nemo togam sumit nisi mortuus. (Decimus Iunius Iuvenalis)

    In der Fläche außerhalb Roms gibt es allerdings, das muß zugegeben werden, vor dem Tod keinen Anlaß, ein schönes Gewand anzulegen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz875090
    Datum13.02.2022 10:571333 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Dann hast Du Glück gehabt. Oder nicht ausprobiert, ob sie vor einem schnell herannahenden Radfahrer auf der 4-Uhr-Position tatsächlich warnen. Ich kenne bisher ausschließlich Geräte, die vor beweglichen Objekten rechts der Fahrertür warnen (für die es schon vorher Rampenspiegel, Seitenfenster und bei einigen Herstellern Türfenster gab). Vor jenen Radfahrern, die auch von einem halbwegs umsichtigen Fahrer tatsächlich totgefahren werden, warnt eigentlich keines.

    Zumindest warnt das eine bei uns verbaute (selbst ausprobiert, Dometic) auch von Objekten, die man im Seiten-/Rampenspiegel (noch) nicht sieht.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Nicht abschaltbare wären ein Alptraum. Bei abschaltbaren kann man ja die Abschaltvorgänge zählen und die Hersteller können was lernen, auch wenn sie die Qualitätsbewertung vielleicht nicht gern zur Kenntnis nehmen. Nicht abschaltbare führen dazu, daß sich LKW-Fahrer das Blinken rechts abgewöhnen, das willst Du nicht wirklich, denn dann können auch die Radfahrer Unfälle nicht mehr verhindern.

    Nichtblinken ändert nichts, das Gerät ist immer aktiv. Lediglich der akustische Alarm wird bei Rückwärtsfahrt und bei/nach linksblinken unterdrückt. Links blinken und rechts abbiegen wird trotzdem vermutlich keiner machen, um das akustische Signal zu unterdrücken, dann würde man eher den Stecker vom akustischen Signal ziehen, wenn es denn wirklich so viele Fehlalarme machen würde. Das bei uns verbaute zeigt auf dem Monitor Hindernisse mit einem roten Pfeil im Display markiert an, es reagiert nur auf Hindernisse, die sich rechts schneller vorbeibewegen als man selbst fährt.

    Das bei den Mercedes-Fahrzeugen nachgerüstete (Wühlhorst) habe ich nicht selbst ausprobiert, ich weiß nur, dass das wohl auch auf den Lenkeinschlag reagiert und dass bisher noch keine Beschwerden kamen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen875095
    Datum13.02.2022 11:251422 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Geschrieben von Michael W.
    Im Übrigen haben wir gerade 10 Fahrzeuge mit Zuschuss nachgerüstet. Da zwei unterschiedliche Fahrgestellhersteller, kamen zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Bisher sind mir keine massiven Fehlfunktionen bekannt



    Dann hast Du Glück gehabt. Oder nicht ausprobiert, ob sie vor einem schnell herannahenden Radfahrer auf der 4-Uhr-Position tatsächlich warnen. Ich kenne bisher ausschließlich Geräte, die vor beweglichen Objekten rechts der Fahrertür warnen (für die es schon vorher Rampenspiegel, Seitenfenster und bei einigen Herstellern Türfenster gab). Vor jenen Radfahrern, die auch von einem halbwegs umsichtigen Fahrer tatsächlich totgefahren werden, warnt eigentlich keines.

    Aber ich kenne natürlich nicht alle.

    Die warnen auch nicht vor Radfahrern, wenn zwischen Strasse und Radweg noch ein Parkstreifen / Grünstreifen liegt. Dann ist der Abstand wohl zu weit.

    Geschrieben von Michael W.
    Abschaltbar dürfen sie übrigens nicht sein (zumindest nicht dann, wenn man bei Nachrüstung die Förderung in Anspruch nimmt).


    Nicht abschaltbare wären ein Alptraum. Bei abschaltbaren kann man ja die Abschaltvorgänge zählen und die Hersteller können was lernen, auch wenn sie die Qualitätsbewertung vielleicht nicht gern zur Kenntnis nehmen. Nicht abschaltbare führen dazu, daß sich LKW-Fahrer das Blinken rechts abgewöhnen, das willst Du nicht wirklich, denn dann können auch die Radfahrer Unfälle nicht mehr verhindern.

    Funktioniert? => Sicherheitsgewinn.
    Jede Menge Fehlalarme? => Trainingsgerät für's Nichtblinken => Sicherheitsverlust.



    Hans-Joachim

    Leider gibt es auch Geräte, sie auf feste Hindernisse, die zu nahe am Strassenrand stehen, reagieren. Das ist nicht nur nervig, sondern führt auch dazu, das man irgendwann das Signal nicht mehr ersnst nimmt. Ind das ist dann ein Sicherheitsverlust.

    Heinrich

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    AutorMark8us 8S., Seevetal / Nds875111
    Datum14.02.2022 23:241293 x gelesen
    Moin,

    wir sind grad kurz vor Fertigstellung Fzg.-Ausschreibung.
    Wir wären natürlich schon sehr dankbar, ein Modell mit möglichst wenig "Falsch-Alarmierungen" auszuschreiben.
    Welche wären denn da bisher so zu empfehlen?

    In uns vorliegenden Ausschreibungen sind bisher als Modell/Typ benannt:
    Typ Wüllhorst WUE AAS-4.0
    Abbiege-Assistenten mit Kamera-System und akustischem Signal TurnCam Firma Rosho.

    Mit herzlichem Dank und grüßen
    Schulzi

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 875157
    Datum17.02.2022 11:331343 x gelesen
    Hallo Henning,

    ich will hier nochmal einhaken:

    es geht ja nicht nur um dem allseits bekannten Abbiegeassistenten , sondern auch über weitere Systeme, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen (sollen) und die deswegen nach der VO (EU) 2019/2144 ab bestimmten Daten in neuen Fahrzeuge vorhanden sein müssen:
    - Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    - Notbremslicht
    - Rückfahrassistent
    - Hochentwickelte Notbremsassistenzzsysteme (ausgenommen Fahrzeuge m. besonderer Zweckbestimmung)
    - Notfall-Spurhalteassistent (ausgenommen Fahrzeuge m. besonderer Zweckbestimmung)
    - Spurhaltewarnsystem
    - Hochentwickeltes Notbremsassistenzsystem für Busse und Nfz. (für Neu-Zulassungen bereits ab 06.07.22 nötig)
    - Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollsionswarner für Füßgänger und Radfahrer
    - Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
    - Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
    - Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
    - Schutz des Fahrzeugs gg. Cyber-Angriffe
    - Reifendrucküberwachungssysteme
    - u.a.
    Die Liste is ja noch länger kann u.a. hier eingesehen werden.

    Die meisten o.a. Systeme sind bei Zulassung ab 07.07.2024 verpflichtend. Für neue Typen ab 06.07.2022.

    Der vfdb (ich bin auch ein Link) teilt wohl auch die Auffassung Deines techn. Kompetenzzentrum: die meisten der o.a. Assistenzsysteme werden auch bei feuerwehrs eingebaut werden müssen. Ausnahme für Einsatzfahrzeuge (=besonderer Verwendungszweck) sind überschaubar:

    Geschrieben von vfdb Zur Einführung neuer oder geänderte bzw. erweiterte Rechtsakte werden in den einschlägigen ECE Regelungen in der Regel drei verscheiden Datumsangaben genannt. Das erste Datum bezieht sich auf die Genehmigung neuer Typen von Fahrzeugen oder Fahrgestellen. Das zweite Datum bezieht sich auf die Genehmigung vorhandener Typen von Fahrzeugen und Fahrgestellen. Das dritte Datum nennt einen letztmöglichen Tag der ersten Zulassung für alle anderen Fahrzeuge und Fahrgestelle. Dieses Datum gilt dann auch für Fahrzeuge, welche im nationalen Einzelverfahren genehmigt werden sollen. (die Unterstreichung is von mir)

    Im BayStMI macht man sich wohl derzeit ein wenig Gedanken, ob man an der Regelung "drehen" soll und kann. Sollte es aber dabei bleiben und man will sein neues Fahrzeug eher assistenzlos haben, dann muß man eigentlich JETZT schon mit der Beschaffung anfangen, sonst wird des mit der Zulassung vor dem 07.07.24 nix mehr.

    Grüße aus der Oberpfalz
    Nils

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern875159
    Datum17.02.2022 15:401211 x gelesen
    Hallo Nils,
    Geschrieben von Nils J.Ausnahme für Einsatzfahrzeuge (=besonderer Verwendungszweck) sind überschaubar:

    andererseits gibt es nicht vieles was zwingend vorgeschrieben ist und einiges auf der Liste ist durchaus mehr als sinnvoll.
    Für die Großfahrzeuge sind viele Assistenten gar nicht lieferbar oder mit der Zweck vereinbar.
    Bremsassistent wurde z.B. durch den Hersteller vom Angebot genommen, da er nicht mit der Anbauplatte vereinbar war.
    Im Moment bin ich noch beruhigt und zuversichtlich, dass die ca. 60 LKW aus der laufenden Beschaffung mit der alten Typgenehmigung geliefert werden.
    Außerdem hätten die Hersteller noch die Möglichkeit das Fahrzeug/Fahrgestell vor der Frist zuzulassen.

    Ansonsten greift der Schlusssatz, dass das angebotene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe zulassungsfähig sein muss.
    Mit den Ausnahmegenehmigung etc. muss sich der Hersteller herumschlagen oder entsprechende Aufrüstung vorhalten. (Wobei ich keine Ausnahmen akzeptieren würde, da sie später eine Wertminderung darstellen. )
    Aus diesem Grund würde ich mir schon mal keinen Kopf um die Assistenten oder gar einem konkreten Produkt machen.

    Gruß
    Dirk

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 875169
    Datum18.02.2022 13:541164 x gelesen
    Hallo Dirk,

    diese Assistenzsysteme erachte für den zivil/gewerblichen Bereich auch als absolut sinnvoll!
    Allerdings sehe ich Probleme darin, daß hier Systeme vorgeschriebenerweise verbaut werden müssen, die darauf programmiert werden, daß man sich (mehr-oder-weniger) im Rahmen der STVO bewegt. Selbst das scheint schon schwierig zu sein - und unsere Fahrweise is halt teilw. überhaupt nicht STVO-konform:
    Die Einsatzfahrt in einer belebten Fußgängerzone mag, aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit, für ein solches System noch händelbar sein - bei zügiger Durchfahrt einer Autobahnrettungsgasse bin ich mir da nicht mehr so sicher. Mein Privat-PKW fängt ja schon beim Überholen in Autobahnbaustellen teilw. des Spinnen an.

    Wir haben jetzt schon das Problem, daß wir derzeit ein Großfahrzeug beim Aufbauer stehen haben und vor zwei Jahren hatte sich keiner den Kopf darum gemacht, ob da jetzt der "Hochentwickelte Notbremsassistent" drin sein soll oder nicht. Da die Zulassung aber vor dem 06.07. nicht zu schaffen ist haben wir nachfragen müssen: der Fgst-Lieferant hat diesen Assistenten ungefragt von sich aus weggelassen!

    Geschrieben von Dirk S. Ansonsten greift der Schlusssatz, dass das angebotene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe zulassungsfähig sein muss.
    ...und dann kommt irgendwann mein Lieblingssatz: "Jooo, können wir machen, wird dann halt teurer und das Auto kommt später..." :-)

    Wenn eine Ausnahme bedeutet, daß der Einsatzwert des Fahrzeugs erhöht wird, ist mir doch die Wertminderung wurscht. Allein mit dem "Behördenmotor" bzw. dessen Programmierung ist der Verkauf des Fahrzeugs in 20 Jahren schon erschwert.

    Gruß aus der Oberpfalz
    Nils

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern875172
    Datum18.02.2022 18:351150 x gelesen
    Hallo Nils,
    das ist ein Treffer ins Schwarze.
    Der Abbiegeassistent hat auf Einsatzfahrten mit dem Blitzer schon seine Problem. Zumindest wurde das bei der Abnahme von einigen Kameraden vom konkreten Modell berichtet.
    Stand heute sind die technischen Helfer nur Assistenzsysteme. Wie würde bei einer Einsatzfahrt niemals dem Spurhalteassi die Kontrolle übergeben.
    Aber die Welt wird sich weiterdrehen. Vor wenigen Jahren wurden Heckkamera bei Einsatzfahrzeugen als unsinniges Spielzeug abgetan. Heute angenehmer Standard.
    Geschrieben von Nils J.Allein mit dem "Behördenmotor" bzw. dessen Programmierung ist der Verkauf des Fahrzeugs in 20 Jahren schon erschwert.
    Wird kein großes Thema sein, solange man das mit dem Laptop beseitigen kann. Altes Fahrgestell, ohne Schnittstelle für den modernen Helfer, das ist dann ein Problem! Vor allem wenn in 20 Jahren keine Teile mehr verfügbar sind und das Fahrgestell aus einer "exotischen" Linie stammt und nicht ganz dem Serienstand entspricht.

    Geschrieben von Nils J....und dann kommt irgendwann mein Lieblingssatz: "Jooo, können wir machen, wird dann halt teurer und das Auto kommt später..." :-)
    Nein der kommt nicht. Und wenn, netter Versuch teurer wird es sowieso.

    Muster Leitungsausschreibungen beim Bund enthalten in der Regel alle diese Lieblingssätze. Nicht ohne Grund bei langsamer Behörde und langen Beschaffungswegen. Aber vielleicht will man sich die Peinlichkeit ersparen, dass Fahrzeuge nicht zulassungsfähig sind und trotzdem bezahlt werden müssen.
    In Einzelfällen soll das ja bei der einen oder anderen FW vorgekommen sein. Man muss sich nicht wundern, wenn dann der Wunderwuzzi 1 Jahr in der Gerage steht, weil der TÜV nein sagt.
    Viele Themen/Probleme schließen sich dadurch schon im Ansatz aus.

    - Das Fahrzeug wird im Geltungsbereich der StVZO zugelassen.
    - Für das Fahrzeug muss entweder eine EG-Typgenehmigung, eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach der StVZO oder eine Einzelabnahme durch TÜV/TÜA vorliegen.
    - Sollten für die Zulassung der angebotenen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, so sind diese vom Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragten bei der zuständigen Behörde einzuholen und dem Auftraggeber zu überlassen!
    - Diese Ausnahmegenehmigungen sind durch den Fahrzeughersteller in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung II u.ä.) vor Auslieferung der Fahrzeuge eintragen zu lassen.
    - Es ist eine Konformitätserklärung des Auftragnehmers über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers vorzulegen.
    - Die Bestimmungen für Importfahrzeuge sind zu beachten.

    Man kann sich jetzt überlegen, ob man sowas aufnimmt. Wie bei Mario Barth, jede Entscheidung hat ein gute und eine schlechte Konsequenz.

    Gruß
    Dirk

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen875181
    Datum19.02.2022 17:251023 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.- Das Fahrzeug wird im Geltungsbereich der StVZO zugelassen.
    - Für das Fahrzeug muss entweder eine EG-Typgenehmigung, eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach der StVZO oder eine Einzelabnahme durch TÜV/TÜA vorliegen.
    - Sollten für die Zulassung der angebotenen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, so sind diese vom Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragten bei der zuständigen Behörde einzuholen und dem Auftraggeber zu überlassen!
    - Diese Ausnahmegenehmigungen sind durch den Fahrzeughersteller in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung II u.ä.) vor Auslieferung der Fahrzeuge eintragen zu lassen.
    - Es ist eine Konformitätserklärung des Auftragnehmers über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers vorzulegen.
    - Die Bestimmungen für Importfahrzeuge sind zu beachten.

    Man kann sich jetzt überlegen, ob man sowas aufnimmt. Wie bei Mario Barth, jede Entscheidung hat ein gute und eine schlechte Konsequenz.

    Gruß
    Dirk


    Ja, und wenn es dann irgendwann ein zweites Leben bekommen soll, ist es ohne die fehlenden Teile nicht zulassungsfähig. Da braucht es keine zwanzig Jahre, bei uns im Rettungsdienst werden die Fahrgestelle bzw. die Fahrzeuge nach 6-7 Jahren ausgetauscht. Die wirst du dann auch nicht mehr los.

    Heinrich

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin875184
    Datum19.02.2022 18:181071 x gelesen
    Geschrieben von Nils J.diese Assistenzsysteme erachte für den zivil/gewerblichen Bereich auch als absolut sinnvoll!



    Sinnvoll sind die Einschränkungen, die anderen auferlegt werden, deren Arbeitsprozeß man nicht kennt. Daß es im eigenen Arbeitsumfeld zu Problemen kommen kann mit den angeblichen Helferlein, ist Dir hingegen bekannt: Stichwort Rettungsgasse.


    Ich würde Dich gern mal 500 km am Stück jene Holperalleen fahren lassen, die durch das Überasphaltieren schmaler DDR-Kopfsteinpflastersträßchen entstanden sind. Die sind breit genug für einen LKW und einen PKW, und vielleicht gerade noch so für zwei hochkonzentrierte LKW-Fahrer.

    In Brandenburg wird an solchen Straßen gern der Baumbeschnitt eingespart, der das Lichtraumprofil freihalten soll, und durch Schilderaufstellen ersetzt.
    zusatzzeichen_1006-39.png
    Die Straßen haben meist einen Mittelstreifen.

    In meiner schmutzigen Phantasie schicke ich Dich 500 km am Stück solche Straßen entlang, nicht mit einem Feuerwehrfahrzeug, sondern einem Standard-LKW, also 4m Eckhöhe. Mit einem nicht abschaltbaren Spurhalteassistenten.




    Hans-Joachim

    P.S.: Daß die famosen Assistenten allesamt nicht nach oben gucken, ist Dir doch klar, oder?

    MEPHISTOPHELES (in Fausts langem Kleide):

    Verachte nur Vernunft und Wissenschaft,
    Des Menschen allerhöchste Kraft,
    Laß nur in Blend- und Zauberwerken
    Dich von dem Lügengeist bestärken,
    So hab ich dich schon unbedingt --

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 875188
    Datum19.02.2022 23:591016 x gelesen
    Hallo Hans-Joachim,

    die Zeiten, in denen ich mir meine Brötchen "auf dem Bock" verdienen mußte, sind vorbei. Ich kenne diese Straßen noch ohne diesen "Überasphalt" aber mit "Honecker-Beton" auf den spärlich vorhandenen Autobahnen. Ich muß mir mittlerweile "nur" noch u.a. Gedanken darüber machen, mit welchen Assistenten ich die (zugegebenermaßen kleineren) Fahrzeuge unseres Fuhrparks bestelle...
    In meinem damaligen Arbeitsumfeld wurde u.a. über furchtbare Ausstattungen wie Anschnallgurt und dessen Anlegepflicht sowie EPS- bzw. Telligent-Schaltung diskutiert. Automatik jedweder Coleur war Teufelswerk :-)!

    JA! Ich erachte diese Assistenzsysteme als sinnvoll! Das heißt aber nicht, daß sie nicht verbessert gehören - und da gibts´s mMn einiges Verbesserungspotential.
    Und weil diese Assistenten nicht nach oben gucken können müssen sie halt "durch eine Abfolge von Handlungen" abschaltbar gestaltet sein. Diese Zeit sollte ein gewerblich tätiger Fahrer uU haben - bei feuerwehrs ist das mit der Zeit aber halt so eine Sache.
    Und wenn die Gemeinde es nicht auf die Kette bekommt das Lichtraumprofil wenigstens "feuerwehrtauglich" freizuhalten, dann gibt´s, wenn´s gut läuft, eine neue Schiebleiter. Wenn´s schlecht läuft ist der Aufbau hin aber das ist dann nicht mein Problem - der Kämmerer darf sich überlegen, was günstiger ist...

    Grüße und immer gute Fahrt
    Nils

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen875193
    Datum20.02.2022 11:38976 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.In meiner schmutzigen Phantasie schicke ich Dich 500 km am Stück solche Straßen entlang, nicht mit einem Feuerwehrfahrzeug, sondern einem Standard-LKW, also 4m Eckhöhe. Mit einem nicht abschaltbaren Spurhalteassistenten.




    Das ist doch jetzt Polemik. Ich mache ganz einfach den Blinker an und schon ist der Spurhalteassistent ausgeschaltet. Denn da ist der Assistent lehrreich: Spurwechsel ohne zu blinken mag der nicht, also wird man (wieder) zum blinken erzogen.

    Heinrich

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    AutorDarr8e H8., hamburg / Hamburg883194
    Datum09.05.2023 11:501123 x gelesen
    Moin,

    gibt es bzgl. Abbiege-Assistent-PFLICHT bzw. Ausnahme für So.Kfz Feuerwehr mittlerweile "behörden-seitig" belastbare neue/aktuelle Aussagen.

    Zumindest in dem hier bereits schon verlinkten vfdb-Merkblatt 06/09 von Aug. 2021 steht ja überhaupt gar nix zu einer möglichen Ausnahme.

    Mit Dank und Gruß
    Hansi

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883195
    Datum09.05.2023 11:54990 x gelesen
    Hallo,

    mit welcher Begründung sollte es da Ausnahmen geben?

    Gruß,
    Michael

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg883196
    Datum09.05.2023 13:051011 x gelesen
    Nationale Ausnahmen sind in der Richtlinie nicht vorgesehen.
    Aber es sollte noch mit ein bißchen Glück noch möglich sein, für eine Nachrüstung Fördergelder zu bekommen.

    Grüße
    Udo

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    AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 883207
    Datum10.05.2023 12:36583 x gelesen
    Moin nach HH,

    is zwar nix behördenseitiges aber: wir hatten vorletzte Woche (27.04.) MAN bei uns zwecks Vorführung zur Ersatzbeschaffung eines LF 16.
    Lt. Aussage von MAN werden bereits mit Beginn des Produktionsjahres 2024 alle Fahrzeuge mit den ab 07.2024 geforderten Assistenzsystemen gebaut. Ohne Ausnahme. Teilweise sind sie (wie in der Verordnung ermöglicht) einzeln abschaltbar ausgeführt - sind bei Neustart des Fahrzeuges aber immer wieder alle aktiv. Dazu gehört dann auch der Abbiegeassistent...

    Gruß aus der Oberpfalz
    Nils

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