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Thema | Anerkennung Lehrgänge FwDV2 zum B1 Lehrgang | 6 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Toni8 T.8, Heringen / Thüringen | 847621 | |||
Datum | 20.03.2019 13:31 | 3737 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, ich bin langjähriges Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Thüringen. Ich habe dort nach FwDV2 folgende Lehrgänge abgeschlossen: Truppmann, Truppführer, BOS-Sprechfunker, Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Ausbilder Sprechfunk und Leiter einer Feuerwehr. Zusätzlich bin ich ausgebildeter Rettungssanitäter. Nun habe ich mich bei einer Werkfeuerwehr beworben. Leider fehlt mir dort der B1-Lehrgang. Aber es wurde mir gesagt, ich könne meine Lehrgänge von der FF anerkennen lassen und die fehlenden Sachen nachholen und anschließend die B1-Laufbahnprüfung abschließen. Hat das von euch schon jemand versucht? Wenn ja wie? Vielen Dank www.feuerwehr-heringen.de.vu | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 847622 | |||
Datum | 20.03.2019 13:41 | 2426 x gelesen | |||
Geschrieben von Toni T.Aber es wurde mir gesagt, ich könne meine Lehrgänge von der FF anerkennen lassen Wer, wenn nicht die Feuerwehr, bei der Du anfangen willst, sollte die Lehrgänge anerkennen? Alle mir bekannten Leute, die bisher in dieser Richtung unterwegs waren, egal ob BF oder WF, haben die B1-Ausbildung komplett durchlaufen. Die vorhandene Ausbildung bei der FF hat da keine Rolle gespielt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 847627 | |||
Datum | 20.03.2019 16:19 | 2242 x gelesen | |||
Das kenne ich zwar auch so, aber sag niemals nie, vor allem im Bereich Werkfeuerwehr ... Für eine anerkannte Werkfeuerwehr braucht man übrigens keine B1-Laufbahnausbildung, wie der Name schon sagt, geht es dabei um eine Ausbildung nach Beamtenrecht. Diese ist hier aber nicht erforderlich. Bei der Werkfeuerwehr heißt das Brandschutzfachkraft (=B1 ohne Beamtenrecht) oder Brandschutzmeister (=B3). Hier gibt es Anbieter auf dem freien Markt, bei denen ich einfach mal anfragen würde. Die Lehrgänge schließen normal mit einer IHK-Prüfung ab. Vielleicht können die ja einzelne Inhalte erlassen. Wobei Dir die Führungslehrgänge FF da sicher nicht viel helfen. Frag doch z.B. mal bei Feurex nach, die bieten solche Lehrgänge an: www.feurex.de Gruß Peter | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 847628 | |||
Datum | 20.03.2019 17:34 | 2073 x gelesen | |||
Servus, Es wird mittlerweile einiges anerkannt. Die Feuerwehr München erkennt z.B. den Maschinistenlehrgang an. Aber: Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Ausbilder Sprechfunk und Leiter einer Feuerwehr.sind nicht relevant, der B1 hat komplett andere Bereiche. Zuerst liegt ein großer Schwerpunkt auf Brandbekämpfung, also viel Atemschutzausbildung inc. Heißausbildung. Bei THL z.B. Unfälle an Schienenfahrzeugen, Kettensäge, Sondergeräte des RW, Absturzsicherung, Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen... Dazu noch die ABC-Ausbildung. Nachdem der B1 doch sehr umfangreich ist kommt man da mit FF-Ausbildung nicht gegen an. Ich mache selbst Grundausbildung bei der FF, der Unterschied ist nicht wegzudiskutieren. Einfach nur die Dienststunden zu Addieren ist auch kein sinnvoller Vergleich. Das soll nicht bedeuten dass diese schlecht ist, man hat schlicht nicht die Zeit. Viele Themen sind für kleine FFen auch nicht so relevant. Bei FFen geht man daher den Weg der allgemeinen Grundausbildung und ergänzt diese durch notwendige Sonderausbildungen. In ihren Spezialgebieten liegen die FFen oft über dem BF-Durchschnittsniveau. Die meisten Zusatzausbildungen der FF sind aber eben Grundausbildung der BF. Ich würde dir raten einen BFK/B1 zu machen. Einerseits ist es ein toller Lehrgang aus dem man viel mitnimmt, andererseits steigerst du deinen Marktwert in der Branche. Oft zahlt der zukünftige Arbeitgeber den Lehrgang. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Andr8é V8., Braunschweig / Niedersachsen | 847732 | |||
Datum | 24.03.2019 13:55 | 1959 x gelesen | |||
Hallo Toni Grundsätzlich ist die Feuerwehrausbildung Landesrecht, d.h. es unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich. So stimmt Peter Freis Antwort sicherlich für Bayern. In Thüringen und Niedersachsen kann es da schon anders aussehen. Hier kann eine WF durchaus die Auflage haben, dass ihre Mitarbeiter eine Ausbildung gemäß APVO-Feu vorweisen müssen. In meiner Antwort beziehe ich mich auf die Situation in Niedersachsen und du musst sehen, inwieweit du es auf Thüringen übertragen kannst. Gemäß der Nds. APVO-Feu kann man Lehrgänge der FF bei der Laufbahnausbildung der BF anerkennen lassen. Warum wird es nicht angewandt? Dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste Grund ist: Es ist einfach nicht umzusetzen. Anders als bei der FF beginnt die Laufbahnausbildung bei einer nds. BF mit einer 6-monatigen Grundausbildung, in der alle Inhalte vermittelt werden. Nun muss man sich diese 6 Monate nicht wie eine Aneinanderreihung von Lehrgängen vorstellen. Sondern die Themen werden, wie in jeder Ausbildung bzw. an jeder Schule, verschachtelt. Zunehmend orientiert sich die hauptamtliche Ausbildung an handlungsorientierten Lernansätzen, wodurch die Trennung nach Lehrgängen innerhalb der Grundausbildung fast unmöglich wird. Ein Beispiel: Was macht man während der AGT-Unterrichte und Praxiseinheiten mit den Teilnehmern, die eine AGT-Ausbildung anerkannt bekommen haben? Da sie eine 40-Stundenwoche haben, kann man sie schlecht zu Hause lassen. Schließlich haben sie ja eine Arbeitswoche zu erfüllen. Wenn sie nicht an den Unterrichten teilnehmen, dann müssten sie anders beschäftigt werden. Was macht man aber in den Stunden, in denen die Themen vermittelt werden? Nach Hause schicken geht nicht. Werkstattarbeit ist organisatorisch für die paar Stunden alles andere als sinnvoll. Auf dem Löschzug einsetzen, geht auch nicht, da der B1-Lehrgang noch nicht abgeschlossen ist. Die Ausbildung verkürzen geht auch nicht, da die AGT-Ausbildung nicht direkt am Anfang der Ausbildung verortet ist. Man kann die AGT-Ausbildung nun auch nicht streichen, wenn 9 von 10 Teilnehmer einen AGT-Lehrgang haben. Der/die eine Teilnehmer/-in muss ja schließlich den Lehrgang absolvieren. Einen AGT-Lehrgang für einen Teilnehmer anzubieten ist schlicht unmöglich. Und hier bist du schon bei dem Kernproblem deines Anliegens. Auch wenn deine Lehrgänge anerkannt würden, wie kommst du zu den fehlenden Unterrichtseinheiten? Du müsstest ja innerhalb der 6 Monate nur dann erscheinen, wenn die fehlenden Inhalte angeboten werden. Was machst du mit der restlichen Arbeitszeit von 40h/Woche? Gehst du in deinen Betrieb? Einzig ein speziell auf dich zugeschnittener Lehrplan würde Abhilfe schaffen. Nur, wer will das bezahlen? Ein weiterer Grund ist die einheitliche Ausbildung. Auf die Anerkennung zu verzichten, bietet einen weiteren Vorteil für die Feuerwehr. Die Teilnehmer/-innen erhalten eine einheitliche Ausbildung an den Geräten mit denen sie zukünftig arbeiten und entsprechend den landesspezifischen Vorgaben nach denen die Prüfung am Ende der Ausbildung erfolgt. Diese Vorgehensweise steigert nicht nur die Qualität. Die FF-Ausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (Inhalte, Aufbau etc.). Ebenso unterscheidet sich die Qualität der Ausbildung. Die Brandmeisteranwärter/-innen einer BF kommen oftmals aus unterschiedlichen Bundesländern. Für ihre Tätigkeit bei der BF brauchen sie aber einen einheitlichen Ausbildungsstand gemäß APVO-Feu. Diesen einheitlichen Ausbildungsstand kann man nur mit einer einheitlichen Ausbildung gewährleisten. Und dann ist ja am Ende auch noch die Laufbahnprüfung, die es zu bestehen gilt. Der nächste Grund betrifft eher dich persönlich. Die Grundausbildung ist etwas besonderes. Die Arbeit im Team in dieser Zeit und das Erlebnis Ausbildung ist einmalig. Ebenso wird dein Fachwissen aufgefrischt, eventuell vertieft und manche Lücke geschlossen. Gerade mit Blick auf die Laufbahnprüfung und deine spätere hauptberufliche Tätigkeit kann ich dir nur empfehlen, die B1-Ausbildung zu absolvieren. Du erhältst am Ende deiner Ausbildung eine Benotung, in der die Grundausbildung, die RD-Ausbildung, die Praxisphasen und natürlich die Laufbahnprüfung einfließen. Diese Benotung kann für dein weiteres Berufsleben durchaus von Bedeutung sein. Verzichtest du auf die B1-Ausbildung, so wirst du mit deinem jetzigen Kenntnisstand in die Laufbahnprüfung gehen. Falls Du Fragen hast, schreib mir einfach eine PN Gruß André Achja, bevor ich es vergesse: Wir haben aktuell Stellen für Brandmeisteranwärter/-innen ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft noch bis zum 1.5.2019. Einfach mal auf der Internetseite der Stadt Braunschweig vorbei schauen ;-) Ausbildung bei der Feuerwehr Braunschweig | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 847733 | |||
Datum | 24.03.2019 15:21 | 1623 x gelesen | |||
Moin! Sehr gute und sachlich geschriebene Begründung, André! Was man noch anfügen könnte, sind die Unterschiede der Lernzielkataloge der B-Ausbildung in den einzelnen Bundesländern, was höhere Zeitvorgaben und ein Mehr an Inhalten der einzelnen Äquivalente zu F-Lehrgängen angeht, im Vergleich zu den Vorgaben der FwDV 2. Gruss, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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