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Thema | Ehrenamtlicher Kreisbrandrat ausgeschrieben | 16 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 847450 | |||
Datum | 13.03.2019 20:34 | 5681 x gelesen | |||
Liebes Forum, heute ist mir eine bis dato in Bayern ungewöhnliche Stellenanzeige über den Weg gelaufen. Der Landkreis Günzburg sucht per Stellenanzeige einen ehrenamtlichen Kreisbrandrat: Stellenanzeige KBR Gab es so etwas in Bayern schon mal? Danke und schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zum Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847451 | |||
Datum | 13.03.2019 21:17 | 3224 x gelesen | |||
hallo, interessant: Rechtsstellung des Kreisbrandrats: böse Zungen könnten behaupten: da will man jemand mit einer bestimmten Qualifikation für wenig Geld ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 847452 | |||
Datum | 13.03.2019 21:21 | 3248 x gelesen | |||
Kenn ich von unsere ILS.... Die suchen doch glatt Ehrenamtler, die mind 20 Std im Monat für 7,50 die Stunde machen.... Ungefähr das gleiche....;-) In Treue fest! | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Erlenbach / Unterfranken | 847467 | |||
Datum | 14.03.2019 11:10 | 2472 x gelesen | |||
Ob es das schon mal gab weiß ich nicht. Aber meines Wissens ist der KBR bei uns im Lkr. auch ehrenamtlich tätig und enthält entsprechende Entschädigung für die Einsatz-/Dienstzeiten. Korrigiert mich wenn ich mich irre. Und ja, man könnte auch hier denken, der Lkr scheut die Ausgaben für eine hauptamtliche Kraft im gD/hD, welche bei ca 100 FF und ner Handvoll WF, ca 126000 Einwohner auf 1300km² sinnvoll erscheinen mag. Aber das ist nicht mein Problem. Ich schreibe hier meine private Meinung. Diese steht in keinem Zusammenhang mit der Meinung meiner FF oder der meines Dienstherrn. | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8B., Chieming / Bayern | 847469 | |||
Datum | 14.03.2019 11:37 | 2503 x gelesen | |||
Hallo, ein hauptamtlicher Kreisbarandrat ist in Bayern laut bayerischem Feuerwehrgesetz (leider) nicht möglich. Bei der letzten Änderung des Gesetzes wurde an diesem Punkt wieder festgehalten: https://www.lfv-bayern.de/media/filer_public/b1/94/b194f2ac-8b91-43ab-b0ba-56191905b2ec/10_novellierung-bayer-fw-gesetz_aktuell.pdf Beim Termin am 28.01.2016 bei Innenminister Herrmann, Staatssekretär | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 847502 | |||
Datum | 15.03.2019 08:19 | 2089 x gelesen | |||
Hallo Florian, Hallo Forum, ich sehe das eigentlich total positiv und als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Stellenausschreibung ist aus meiner Sicht absolut konform zum BayFwG und könnte derzeit gar nicht anders geschrieben werden. Würde man schreiben "Hauptamtlicher KBR" und/oder "gehobener feuerwehrtechnischer Dienst" wäre das entgegen geltendes Recht. Die Stellenausschreibung schließt aber eine solche Kombination auch nicht aus, im Gegenteil, vielleicht soll sie genau dieses ermöglichen. Würde sich jemand mit der entsprechenden Qualifikation bewerben, der auch menschlich passt, sind die Voraussetzungen doch gar nicht so schlecht. Es wird sogar unterschwellig eine Stelle beim Landkreis angeboten, die da lauten könnte: "Sachbearbeiter Feuerwehrwesen und Leiter der Brandschutzdienstelle". Wenn man das Ganze dann entsprechend ausgestaltet und ordentlich einstuft (mindestens EG 12/13) könnte da ein Schuh draus werden. Ich verstehe die Ausschreibung als sehr intelligenten Versuch einen mehr oder weniger hauptamtlichen KBR zu etablieren. Wenn das funktioniert, kann das in Bayern durchaus Schule machen. @ Markus Greiner: Bei der Mitarbeit ILS geht es doch meines Wissens um die zusätzlichen Abfrageplätze bei Unwetterlagen und dergleichen, da wären doch 7,50 gar nicht so schlecht ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847507 | |||
Datum | 15.03.2019 09:15 | 1949 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Wenn man das Ganze dann entsprechend ausgestaltet und ordentlich einstuft (mindestens EG 12/13) könnte da ein Schuh draus werden.Allerdings sollte so eine Stelle schon haushaltsrechtlich vorgesehen und im besten Fall auch irgendwie bewertet worden sein. Das Prozedere umzudrehen soll zwar hier und da auch mal vorkommen, gerade im Hinblick auf die erst noch notwendige Wahl des KBR ist das auch durchaus nachvollziehbar, aber es ist nicht der komplett richtige Weg. Und ob man die Einstufung komplett im Verhandlungsweg auswürfeln kann, damit es zum Bewerber passt, hm... Soweit würde ich nicht gehen. Hat man eine passende Stelle zum Bewerber, kann man ihn da gerne auch hauptamtlich noch was machen lassen. Allerdings hat man ja hier noch eine andere komfortable Stellschraube, die man einfacher (und den anderen Beschäftigten gegenüber ehrlicher) anpassen kann: Die "angemessene Aufwandsentschädigung". Deren Höchstbetrag kann nach § 13 AVBayFwG ja immerhin 2.000EUR/Monat betragen. Da muss die Entgeltgruppe des Hauptamtes nicht mehr alleine für den Lebensunterhalt sorgen, wenn der ehrenamtliche Aufwand schon angemessen genug entschädigt wird ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 847510 | |||
Datum | 15.03.2019 10:21 | 1785 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Schwierig wird's unter Umständen mit dem Hauptamt, wenn die Wahl kein zweites Mal funktioniert. mkg Werner | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 847511 | |||
Datum | 15.03.2019 11:36 | 1779 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Bei der Mitarbeit ILS geht es doch meines Wissens um die zusätzlichen Abfrageplätze bei Unwetterlagen und dergleichen, Da Lob ich mir doch das RLP-System bei dem die Leitstellen bei BFs angesiedelt sein (sollen) und bei Plötzlichen Flächenlagen Kräfte der BF mal eben schnell zur Leitstelle laufen und da solange aushelfen bis die alamierte Freischicht verstärkend eingreift. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847519 | |||
Datum | 15.03.2019 14:15 | 1589 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Schwierig wird's unter Umständen mit dem Hauptamt, wenn die Wahl kein zweites Mal funktioniert.Funktioniert bei Bürgermeistern doch auch: Beamter auf Zeit. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 847521 | |||
Datum | 15.03.2019 14:58 | 1613 x gelesen | |||
Hallo, kann mal jemand einem Hessen erklären wie die Stelle "hierarchisch" einzuordnen ist? Also in Hessen ist der "oberste Brandschützer" in einem Landkreis der Kreisbrandinspektor. Der ist, zumindest soweit ich weiß, in allen Landkreisen hauptamtlich und ich glaube auch mittlerweile überall mit mindestens gD Ausbildung. Und er oder sie hat zumindest in Hessen auch nicht nur den abwehrenden sondern auch den vorbeugenden sprich baulichen Brandschutz unter sich. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 847522 | |||
Datum | 15.03.2019 15:29 | 1471 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel R. kann mal jemand einem Hessen erklären wie die Stelle "hierarchisch" einzuordnen ist? ... der bayrische Kreisbrandrat ist das funktionale Equivalent zum hessischen Kreisbrandinspektor in der Funktion als "Brandschutzaufsicht" Geschrieben von Daniel R. Der ist, zumindest soweit ich weiß, in allen Landkreisen hauptamtlich Ja Geschrieben von Daniel R. und ich glaube auch mittlerweile überall mit mindestens gD Ausbildung. Nein (zumindest nicht "gD Feuerwehr"). Geschrieben von Daniel R. Und er oder sie hat zumindest in Hessen auch nicht nur den abwehrenden sondern auch den vorbeugenden sprich baulichen Brandschutz unter sich. Nein, ist zwar "Soll" lt. HBKG, aber nicht überall "Ist". Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 847523 | |||
Datum | 15.03.2019 15:30 | 1383 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel R. Und er oder sie hat zumindest in Hessen auch nicht nur den abwehrenden sondern auch den vorbeugenden sprich baulichen Brandschutz unter sich.Mir ist mindestens ein hessischer Landkreis bekannt, wo der VB in der Bauaufsicht angesiedelt ist oder zumindest bis vor kurzem war. Das ist also nicht zwingend mit der Brandschutzdienststelle verknüpft. Auch gibt es hessische KBIs, die Fachdienstleiter einer doch recht großen Organisationseinheit mit Brandschutzaufsicht, VB, KatS, Rettungsdienst und daher in A13 oder A14 unterwegs sind, während andere "nur" eine Fachstelle Brandschutzaufsicht mit zwei oder drei Entgeltgruppen weniger leiten. Auch innerhalb Hessens gibt es da durchaus Unterschiede. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 847524 | |||
Datum | 15.03.2019 15:55 | 1597 x gelesen | |||
Das ist mir alles bewusst. Es gibt da (auch) in Hessen von Landkreis zu Landkreis teilweise erhebliche Unterschiede. Wollte da in meinem Beitrag oben auch nur ganz grob darauf eingehen damit klar ist was ich mit meiner Frage nach der Hierarchie meine. Aber zumindest ist der KBI in Hessen überall hauptamtlich und wird nicht gewählt oder? Und wo ist diese Position in Hessen den nicht mindesten mit gD besetzt? Im LK Wetterau ist glaube ich momentan ausgeschrieben, aber auch da mit möglichst gD oder? | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 847527 | |||
Datum | 16.03.2019 12:39 | 1141 x gelesen | |||
Es gibt halt nicht überall BF´s in Reichweite ... | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 847560 | |||
Datum | 18.03.2019 12:44 | 1006 x gelesen | |||
Hallo zusammen; Geschrieben von Florian F. Gab es so etwas in Bayern schon mal? Ja 2018 im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Aus dem Bewerbungen wählte der Landrat dann 4 Kandidaten aus und stellte dies den Kommandanten vor. Aufgrund der damaligen Vorgeschichte der einzig richtige Weg. Infos: Link Gruss Markus | |||||
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