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ThemaHeulsirene & Unfall = rechtliche Probleme?68 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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  • Sondersignal vergleich Deutschland vs USA (Autor: Lukas Kolb)
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846948
    Datum24.02.2019 21:4310222 x gelesen
    hallo,

    zuerst mal Videos:






    hat mich schon verwundert. Das Thema Sondersignal ist ja durch Normen usw. geregelt. Da kommt aber so eine "Amerikanische Polizeisirene" nicht vor.

    Jetzt dann das:
    Am Sonnabend kam es in Neustrelitz zu einem Unfall mit einem Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz. Ein Unfall, der Fragen aufwirft.

    Die Kameraden befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Einsatzfahrt nach Blumenholz. Dort sollte ein Wohnhaus brennen, wie die Feuerwehr mitteilte. Der Unfall mit dem besagten Feuerwehrfahrzeug ereignete sich in der Hohenzieritzer Straße in Neustrelitz. Der Einsatzleitwagen kollidierte auf einer Einmündung mit einem Auto, das in die Dr.-Schwentner-Straße abbiegen wollte. Auf Höhe des Fahrzeugs kam es während des Überholvorgangs dann zum Zusammenstoß.

    Der Einsatzleitwagen (ELW) wurde durch den Aufprall schwer beschädigt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 8000 Euro. ...

    soweit "normal" - aber:

    Mehrere Leser berichteten, die Feuerwehr Neustrelitz nutze hin und wieder ein Sondersignal, welches man sonst nur aus amerikanischen Actionfilmen kennt und in Deutschland gar nicht zulässig ist. Die Recherche beim Videodienst YouTube offenbart tatsächlich ein kurioses Martinshorn, das die Neustrelitzer Feuerwehr wohl nutzt. Gleich in mehreren Videosequenzen ist eben genau dieses Einsatzfahrzeug zu sehen, wie es mit eingeschaltetem Blaulicht und einer offenbar amerikanischen Sirene zu einem Einsatz ausrückt.
    Quelle: https://www.svz.de/22749332 ©2019

    noch "lustiger":

    ... Wie uns der stellvertretende Kreisbrandmeister Stephan Drews auf Nachfrage erklärte, weiß er von der Nutzung der Signalanlage. Drews habe im Internet entsprechende Videos gesehen. Ich habe mit den Kameraden der Feuerwehr Neustrelitz gesprochen. Sie haben erklärt, dieses spezielle Einsatzhorn nachträglich und zusätzlich zur fest verbauten Sondersignalanlage installiert zu haben, sagte Drews.

    Die Kameraden sagten aber auch, dass die deutsche DIN-Tonfolge des Herstellers als zu leise empfunden wurde, weshalb man auf eine andere Sirene setzte, erklärte Drews weiter. ...

    Quelle: https://www.svz.de/22749332 ©2019

    Egal wie der Unfall nun passiert ist. Die Nutzung des "Wail-Signal" ist gefundenes Fressen für Anwälte und Versicherungen.

    Ich möchte jetzt nicht der Haut des Fahrers und der oder des Verantwortlichen in der Feuerwehr bzw. Stadt stecken ...


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW846950
    Datum24.02.2019 22:355948 x gelesen
    Mit komischen Tönen rumfahren können andere auch


    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen846953
    Datum25.02.2019 08:125024 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Egal wie der Unfall nun passiert ist. Die Nutzung des "Wail-Signal" ist gefundenes Fressen für Anwälte und Versicherungen.

    Wieso, wenn man denn gar nicht weiß, wie der Unfall passiert ist?

    Wäre so etwas auch ein gefundenes Fressen? Immerhin noch die originale SoSi-Anlage, sozusagen zugelassen mit Bestandsschutz?


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds846955
    Datum25.02.2019 08:364619 x gelesen
    Hallo,
    der gesunde Menschenverstand würde jetzt sagen, dass es egal ist. Hauptsache das Auto macht Krach und kann Aufmerksamkeit erregen. Dazu kommt noch, dass mE jeder Mensch wissen dürfte, was dieser Ton zu bedeuten hat. Wer schaut schon erst im Gesetztestext nach und entscheidet dann; ok, Feuerwehrsirene, ich muss Platz machen...

    Auf der anderen Seite ist das (deutsche) Recht nicht immer mit gesunden Menschenverstand aufgebaut. Mancher Jurist schafft es ganze Gesetztestexte zu kippen, weil er ein falsch gesetztetes Komma gefunden hat. (mal übertrieben ausgedrückt)

    Was mir auf den Videos allerdings aufgefallen ist (ist es in der Realität auch so?): Der Heulton scheint leiser & schwächer als das Presslufthorn zu sein. Wie ist die akkustische Wahrnehmung um Kurven herum bzw. in größerer Entfernung? Zumindest in den Videos kann ich die Ansicht von Kreisbrandmeister Stephan Drews nicht teilen...

    mkg Jens

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846956
    Datum25.02.2019 08:394678 x gelesen
    Also:
    Ein altes Boschhorn als "Elektrotröte" ist bei heutigen Umweltbedigungen recht leise und wenn dann im tiefergelegten Opel Corsa die Musik laut spielt hört man in diesem Fahrzeug die SoSi-Anlage nicht.
    Sieht man sich das Video der betrofefnen Feuerwehr an, dann finde ich dass das ausrückende LF mit Presslufthorn deutlich lauter und besser erkennbar ist als der ELW mit Wail-Horn.

    Kann es sein, dass man man sich berauscht fühlte von dem vermeindlich moderneren SoSi aus den USA? Als Anwalt des Unfallgegeners würde ich mich auf jeden Fall auf dieses Wail-Horn stürzen um etwas für meinen Mandaten herauszuholen (versuchen). Und hier die Frage an unsere Rechtsanwältin im Forum : kann u.U. durch eine nicht zugelassene SoSi-Anlage die ABE des Fahrzeuges entfallen?

    Zur Frage, ob das alte "Elektrohorn/Sirene Ost" Bestandschutz hat bin ich überfordert. Aber berechtigt finde ich die Frage schon. Man hört aber im Video, dass es auch recht leise ist - also für mich keinen Sinn mehr macht.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846957
    Datum25.02.2019 08:404528 x gelesen
    Gesunder Menschenverstand ist nicht automatisch rechtskonform. Und wie soll der GMV definiert sein?

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846959
    Datum25.02.2019 09:134547 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven K.Wäre so etwas auch ein gefundenes Fressen? Immerhin noch die originale SoSi-Anlage, sozusagen zugelassen mit Bestandsschutz?
    ich kenn mich jetzt in den Feinheiten des Einigungsvertrages nicht aus. Da gibt es schon Beispiele für Bestandsschutz. Z.B. bei der Schwalbe.

    Ob und wie das bei Sondersignalanlagen gibt müsste jemand erklären der sich da auskennt.

    Aber beim ELW von Neustrelitz kann ich mir das nicht vorstellen:

    Bezeichnung: ELW 1

    Funkkennung: Florian 02-11-01
    Fahrgestell: Volkswagen T 5
    Aufbauhersteller: Fahrtec Neubrandenburg
    Baujahr 2006


    Einsatzfahrzeuge die 2006 gebaut wurden dürften in Sachen SoSi kein Bestandschutz haben. Da galt und gilt die entsprechende DIN-Norm.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds846963
    Datum25.02.2019 10:504229 x gelesen
    wie soll der GMV definiert sein?
    Ich denke, dass der GMV sich daran orientieren muss, wie der Durschnittsbürger denkt. In diesem Fall würde die Frage lauten, kann er den Heulton als gleichberechtigtes Martinshorn erkennen? Und da denke ich schon, dass das klappen könnte.
    Wie oben gesagt, ich kennen keinen, der erst im Internet nachschaut, ob das was er hört ein Alarmsignal oder irgendetwas anderes ist

    Das der GMV nicht unbedingt dem Gesetzestext entspricht, habe ich oben auch gesagt. Schade eigentlich, mit etwas mehr GMV würden Gesetztstexte besser verständlich sein...

    mkg Jens

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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt846965
    Datum25.02.2019 11:004174 x gelesen
    Hm, ich hab sie jetzt nicht vor mir liegen...bin mir aber sicher, dass die DIN 14610:2009-01 da sehr genaue Angaben zu Tonhöhen, -Frequenzen, -dauer getroffen hat (zumindest was das "deutsche Sondersignal" betrifft ;-) ).

    "Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 (3) für bevorrechtigte Wegebenutzer (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.
    In dieser Norm werden Bauanforderungen, wie zum Beispiel Betriebsart, Klangfolge, Schallpegel und Schallspektrum sowie Prüfung, Kennzeichnung und Einbau von akustischen Warnvorrichtungen festgelegt.
    Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-02 AA "Elektrische Betriebsmittel" des FNFW erstellt."

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846967
    Datum25.02.2019 11:244124 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Werner G.Hm, ich hab sie jetzt nicht vor mir liegen...bin mir aber sicher, dass die DIN 14610:2009-01 da sehr genaue Angaben zu Tonhöhen, -Frequenzen, -dauer getroffen hat (zumindest was das "deutsche Sondersignal" betrifft ;-) ).
    und der hü-Autofahrer ist auf TaTü getrimmt nicht auf Wail ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken846968
    Datum25.02.2019 11:344149 x gelesen
    Zum anderen ist das gezeigte TLF ja auch nicht mehr im (schutzwürdigen) Originalzustand, sondern z.B. durch Frontblitzer etc. modernisiert. (Vergleiche die Problematik mit dem nachträglichen Einbau einer Gasanlage in Fahrzeuge mit H Kennzeichen...).

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846969
    Datum25.02.2019 11:394086 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    der hü-Autofahrer ist auf TaTü getrimmt nicht auf Wail ...

    Ganz unbekannt dürfte so ein Heulsignal den Autofahrern nicht sein, einen lauten Heulton "Yelp" wird von der Polizei bisher zum Anhalten von Fahrzeugen eingesetzt.*
    Solch ein Ton bei Feuerwehrfahrzeugen zu hören dürfte ihn aber erstmals verunsichern ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    * Hab ihn aber selbst noch nie bei Polizeifahrzeugen gehört !

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen846970
    Datum25.02.2019 13:193948 x gelesen
    Geschrieben von Neumann T.Zum anderen ist das gezeigte TLF ja auch nicht mehr im (schutzwürdigen) Originalzustand, sondern z.B. durch Frontblitzer etc. modernisiert.

    Wage ich zu bzweifeln. Das sind definitv "Frontblitzer" aus DDR-Zeiten. Gibt auf Youtube auch noch ein Video wo das gleich Fahrzeug 1993 ausrückt, ebenfalls mit diesen Front-Blinkern (-blitzer sind es ja nicht wirklich ;-))

    Ich vermute fast, dass diese schon vor 1990 dran waren.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz846975
    Datum25.02.2019 15:303736 x gelesen
    Geschrieben von Werner G.Hm, ich hab sie jetzt nicht vor mir liegen...bin mir aber sicher, dass die DIN 14610:2009-01 da sehr genaue Angaben zu Tonhöhen, -Frequenzen, -dauer getroffen hat (zumindest was das "deutsche Sondersignal" betrifft ;-) ).

    Ich habe sie hier vorliegen, und du hast völlig Recht, die Klangfolge ist sehr detailliert beschrieben. Das gezeigte Wail fällt da sowas von raus...

    Interessant finde ich die Frage nach der Zulassung. Ich könnte mir vorstellen, dass für einen Privat-PKW mit dem Wail die Betriebserlaubnis sofort erlischt, und mir fällt kein vernünftiger Grund ein, warum das bei einem FW-Fahrzeug anders sein sollte. Eine TÜV-Abnahme mit Eintragung halte ich bei dem Gerät für, sagen wir mal, schwierig.

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen846979
    Datum25.02.2019 17:283557 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Oliver S.Ich habe sie hier vorliegen, und du hast völlig Recht, die Klangfolge ist sehr detailliert beschrieben. Das gezeigte Wail fällt da sowas von raus...Das nahm ich an, schon die Quellen die auf die DIN 14610 verweisen deuten an, dass es in dieser nur um urdeutsches Tatütata gehen kann ;o)

    Aber: Wer verpflichtet uns denn, die DIN 14610 zu berücksichtigen, wenn wir uns ein Einsatzhorn für unser Feuerwehrauto aussuchen? Das ist ja erstmal nur ein Papier von einem lustigen Verein!

    Ich hatte dazu vorhin einen recht langen Beitrag geschrieben, der aber kurz vor dem Speichern abhanden kam. Daher die Kurzform:

    - § 38 StVO sagt dem Verkehrteilnehmer: "Mach Platz, wenn Blaulicht und Einsatzhorn kommen!" - Aber wie klingt ein "Einsatzhorn"?

    - § 55 StVZO sagt: Wer Blaulicht am Auto hat, der braucht auch eine "Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn)". Aber auch dort steht nicht, wie genau die Klänge klingen müssen, und auch ein Wail hat ganz sicher Töne verschiedener Frequenzen.

    - § 22a Abs. 1 Nr. 19 StVZO sagt aber schonmal aus, dass so ein "Einsatzhorn" in einer "amtlich genehmigten Bauart" ausgeführt sein muss. Wir kommen also der Sache näher, dass irgendwer irgendwie entscheidet, wann ein Tatütata gut ist und dass ein Wiuiu kein Tatütata sein darf.

    - Dazu gibt es die "Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (Fahrzeugteileverordnung - FzTV)", dort steht z.B. drin, dass unser Tatutawiuwiu nach § 7 ein Prüfzeichen mit "W" vorne bekäme, Anlage 1 verrät, dass wir zwei Muster sowie Zeichnungen und Beschreibungen zur Wirkungsweise einreichen müssen und dank Anlage 2 erfahren wir, dass wir all dies nach Garching zum TÜV München als zuständige Prüfstelle schicken müssen. Aber wie das verdammte Ding klingen soll, das steht da auch schon wieder nicht. Aber irgendwie muss es ja geregelt sein, sonst wissen die Menschen in Garching ja garnicht, WAS sie da prüfen sollen - könnte ja auch die Farbe des Gehäuses oder der Klang beim Runterschmeißen von der Werkbank sein.

    - Damit kommen wir zu den "Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO" Dieses hochgeheime Werk beschreibt in Teil II Abschnitt B in den dortige TA 32 und TA 32a zumindest vermutlich auch die Anforderungen an Einsatzhörner und ebenso vermutlich steht dort dann ein Verweis auf die DIN 14610 drin.

    Rückwärts gilt dann: Keine Konformität mit DIN 14610 -> Keine Bauartprüfung -> Verbot des Einbaus in ein Kraftfahrzeug -> Kann somit nicht im Auto sein -> Kann deshalb gar nicht genutzt werden -> Braucht keiner kennen und als Aufforderung nach § 38 StVO verstehen.


    Es könnte so einfach sein, nun treibt mich aber noch ein Gedanke um: Moderne Anlagen wie z.B. die DBS-Baureihe von Haensch erlauben mit mehr oder weniger großem Einsatz, dass ich mir das Signalhorn meiner Wahl aus einem bunten Portfolio internationalen Gejaules heraussuche. Gleichzeitig bin ich mir aber sehr sicher, dass diese Anlagen eine Typprüfung haben und somit problemlos in Deutschland verbaut und genutzt werden dürfen. ;o)
    Könnte es also gar sein, dass sich die Prüfung und Zulassung nur auf die Verwendung des deutschen Tonsignals beschränkt und daher gar in einer wie auch immer gearteten Zulassungsurkunde genau so eine Einschränkung zu finden ist? Dazu fehlen mir aber entsprechende Unterlagen (und offenbar auch passende Google-Fragestellungen), um das zu beurteilen.

    Denn falls nicht: Anlage ist geprüft, hat ein Zulassungszeichen, somit könnte ich ja darauf vertrauen, dass alles was die so abgeben kann auch ein "Einsatzhorn" nach dem Willen des Gesetzgebers ist...?

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken846983
    Datum25.02.2019 18:463391 x gelesen
    Nun ja, man muss ja auch noch unterscheiden, ob es dann im Straßenverkehr betrieben werden darf.
    Ich denke, keiner verbietet Dir beim Tag der offenen Tür oder beim JF Aktionstag oder beim Besuch des Kindergartens ein 'Internationales TaTüTaTa Ratspiel' durchzuführen.
    Ob Du aber ein 'ausländisches' Signal im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst, und ob Du dann erwarten kannst, dass Dir dann deutsche (und nicht nur amerikanische oder französiche oder oder... ) Fahrzeugführer Wegerechte zugestehen, dass steht auf einem ganz anderen Blatt...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846985
    Datum25.02.2019 19:213435 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.Daher die Kurzform:

    Der Weg ist richtig, aber warum gibst du so kurz vor dem Ziel auf? ;-)

    Geschrieben von Sebastian W."Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO" Dieses hochgeheime Werk

    Warum geheim?

    Die ursprüngliche Fassung vom 5. Juli 1973 wurde doch ganz offiziell im Verkehrsblatt Seite 559 Nr. 241 veröffentlicht (und zuletzt am 21.Juli 2006 geändert, wenn ich nicht noch eine Änderung verpasst habe...). Natürlich sind die TA in jeder guten Sammlung von Straßenverkehrsrichtlinien enthalten. ;-)

    Die TA 32 (die 32a ist ja das Anhaltehorn) schreibt für das Einsatzhorn tatsächlich vor:
    "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz müssen DIN 14610 entsprechen."

    Im Anschluss erfolgt aber auch noch eine nähere Beschreibung der Klangfolge.


    Geschrieben von Sebastian W.Moderne Anlagen wie z.B. die DBS-Baureihe von Haensch erlauben mit mehr oder weniger großem Einsatz, dass ich mir das Signalhorn meiner Wahl aus einem bunten Portfolio internationalen Gejaules heraussuche. Gleichzeitig bin ich mir aber sehr sicher, dass diese Anlagen eine Typprüfung haben und somit problemlos in Deutschland verbaut und genutzt werden dürfen. ;o)

    Natürlich bezieht sich die deutsche Bauartgenehmigung nur auf die in Deutschland zulässigen Signale.

    Ist wie beim ganzen Auto: Natürlich kannst du bei vielen modernen Autos "US-Standlicht" codieren. Trotzdem bezieht sich die deutsche (bzw. europäische) Zulassung nur auf die Beleuchtung nach ECE-R48, und wenn du die Codierung änderst ist das Auto zu mindestens mal unvorschriftsmäßig.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846986
    Datum25.02.2019 20:383414 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ich möchte jetzt nicht der Haut des Fahrers und der oder des Verantwortlichen in der Feuerwehr bzw. Stadt stecken ...Wenn die bald alle eingefangen und weggesperrt werden, muss man aber arg aufpassen wer die abholten fährt. Die, die oder gar die hätten womöglich leichte Glaubwürdigkeitsprobleme.
    Andererseits, in Zeiten von Globalisierung und Integration, immerhin hat man es mancherorts sogar schon soweit geschafft, sollte man diese alberne Nummer vielleicht einfach mal nicht so dramatisieren? Oder ist etwa auch noch der Datenschutz betroffen? ;-)
    Aber bevor der letzte Link hier Weltanschauungen durcheinanderwirft: Nein, der Ami kann auch immer noch anders. Irgendwie legal, auf unseren deutschen Straßen. Und gar nicht mal so selten. Von daher werden Anwalt/Versicherung mit dem einfachen Argument, damit könne man niemals nicht rechnen oder das hätte den armen Autofahrer leider komplett verwirrt, darauf hoffen müssen von einem eher realitätsfernen Richter bespaßt zu werden.

    Geschrieben von Jürgen M.Egal wie der Unfall nun passiert ist.Na das hoffe ich doch nicht. Das wird die Versicherungen schon eher interessieren. Alleine mit dem falschen Rumheulen kommt man hier nicht weit.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846987
    Datum25.02.2019 21:063250 x gelesen
    Geschrieben von Jens E.der gesunde Menschenverstand würde jetzt sagen, dass es egal ist. Hauptsache das Auto macht Krach und kann Aufmerksamkeit erregen.

    Der Gesetzgeber folgt nicht der Ansicht "viel hilft viel", sondern strebt ein möglichst eindeutiges Signalbild an. Sowohl in Optik wie auch in Akustik.

    Geschrieben von Jens E.Dazu kommt noch, dass mE jeder Mensch wissen dürfte, was dieser Ton zu bedeuten hat.

    Das bestreite ich.

    Für "Wegerechtsfahrzeuge" ist der deutsche Verkehrsteilnehmer auf das Zweiklanghorn konditioniert.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846989
    Datum25.02.2019 21:243178 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.wer die abholten fährt.

    Und wenn die dann noch so leuchten fällt der deutsche Verkehrsrechtler tot vom Hocker.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8H., Stuttgart / BW846990
    Datum25.02.2019 21:413277 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAlleine mit dem falschen Rumheulen kommt man hier nicht weit.

    Nun ja, kommt darauf an. Es spricht schon eine ganze Menge dafür, dass Kollisionen mit Einsatzfahrzeugen primär dann geschehen, wenn der Unfallgegner eigentlich Vorfahrt hätte, wäre nicht das Einsatzfahrzeug mit Vorrang unterwegs. Ohne Einsatzhorn - und irgendwelche Phantasie-Soundeffekte sind kein Einsatzhorn - gibt es aber keinen Vorrang.

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen846991
    Datum26.02.2019 03:193109 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Henning K.Der Weg ist richtig, aber warum gibst du so kurz vor dem Ziel auf? ;-)Weil ich bemerkte, dass die "hochgeheime TA-Sammlung" nur käuflich zu erwerben und nicht per Google zu finden ist - und ihr allesamt mir das nicht wert wart ;o)

    Geschrieben von Henning K.Die TA 32 (die 32a ist ja das Anhaltehorn) schreibt für das Einsatzhorn tatsächlich vor:
    "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz müssen DIN 14610 entsprechen."
    Das verleiht mir gerade ein Gefühl tief empfundener Befriedigung...

    Geschrieben von Henning K.Natürlich bezieht sich die deutsche Bauartgenehmigung nur auf die in Deutschland zulässigen Signale. Wird das dann bei der Urkunde über die Bauartprüfung so beschrieben? Konkret habe ich eine Anleitung zum Umstellen der Hella RTK QS auf div. Ländervarianten gefunden - wenn ich nun also Hein Blöd wäre und mich nur auf das Prüfzeichen auf dem Gehäuse verließe, könnte ich dann nicht sagen "Ding hat ein Prüfzeichen, Ding kann ich so, so, oder so einstellen - muss wohl alles legal sein!" ?

    Ich vermute aber sowieso, dass auch die Sondersignal-Lalas meist ein europäisches Prüfzeichen haben und eher nicht eine rein deutsche Bauartgenehmigung, gerade weil sie softwaretechnisch auf zig Ländervarianten eingestellt werden können. Setzt man da nun noch eine deutsche "Zusatzprüfung" drauf, dass das Teil auch auf deutsche Signale eingestellt sein mus? Sonst könnte doch Hein Blöd von oben wieder kommen mit "Hat ein e-Prüfzeichen, darf ich im Rahmen der vorhandenen Einstelloptionen wohl so einstellen wie ich mag".

    Rein tatsächlich und nach GMV ist die Sache natürlich klar - aber um damit zufrieden zu sein, hätte ich was vernünftiges studiert haben müssen ;o)

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846992
    Datum26.02.2019 07:382931 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian W.Es könnte so einfach sein, nun treibt mich aber noch ein Gedanke um: Moderne Anlagen wie z.B. die DBS-Baureihe von Haensch erlauben mit mehr oder weniger großem Einsatz, dass ich mir das Signalhorn meiner Wahl aus einem bunten Portfolio internationalen Gejaules heraussuche. Gleichzeitig bin ich mir aber sehr sicher, dass diese Anlagen eine Typprüfung haben und somit problemlos in Deutschland verbaut und genutzt werden dürfen. ;o)

    Das Problem hast du bei allen irgendwie konfigurierbaren "Geräten", denn kaum ein Hersteller baut irgendetwas nur für einen Markt. Die passende Einstellung (egal ob nun über Hardware wie z.B. spezielle Teile, Konfigurationsschaltereinstellung) oder Konfiguration per Software kann hier durchaus mit zu einer speziellen (landesspezifischen) Zulassung gehören. Nur weil eine elektronische SoSi-Anlage auch auf UiUiUi umkonfiguriert werden kann, ist das noch lange nicht zulässig. Irgendwo im Kleingedruckten bzw. der Betriebsanleitung steht das dann aber üblicherweise auch.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen846994
    Datum26.02.2019 08:042933 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Es spricht schon eine ganze Menge dafür, dass Kollisionen mit Einsatzfahrzeugen primär dann geschehen, wenn der Unfallgegner eigentlich Vorfahrt hätte, wäre nicht das Einsatzfahrzeug mit Vorrang unterwegs. Ohne Einsatzhorn - und irgendwelche Phantasie-Soundeffekte sind kein Einsatzhorn - gibt es aber keinen Vorrang.

    Um jetzt wieder zum konkreten Fall zurückzukommen. Laut anderen Medienberichten stellt sich das konkrete Unfallszenario wie folgt dar:

    Fahrzeug mit Sosi überholt ein anderes. Dieses biegt unvermittelt nach links ab, ohne vorher zu blinken.
    https://www.nordkurier.de/neustrelitz/feuerwehrauto-wird-in-neustrelitz-in-unfall-verwickelt-2334650802.html


    Und da die Horn-Diskussion solangsam in der Presse ankommt, hier aus einem andren Nordkurier-Artikel ein mehr als treffendes Zitat:

    Geschrieben von ---https://www.nordkurier.de/neustrelitz/ungewohnte-feuerwehr-sirene-loest-in-strelitz-aufschrei-aus-2534668402.html--- Den ganzen Shitstorm finde ich ungeheuerlich, sagt ein Sprecher der Neustrelitzer Feuerwehr dem Nordkurier. Der Unfall sei auf keinen Fall durch den ungewohnten Signal-Ton provoziert worden.

    Mehr sollte man dazu nicht mehr sagen.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846995
    Datum26.02.2019 08:062959 x gelesen
    Geschrieben von Jens E.Wer schaut schon erst im Gesetztestext nach und entscheidet dann; ok, Feuerwehrsirene, ich muss Platz machen...

    Der nicht, aber eventuell dessen Anwalt im Falle eines Unfalls.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846996
    Datum26.02.2019 08:182882 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.Wird das dann bei der Urkunde über die Bauartprüfung so beschrieben? Konkret habe ich eine Anleitung zum Umstellen der Hella RTK QS auf div. Ländervarianten gefunden - wenn ich nun also Hein Blöd wäre und mich nur auf das Prüfzeichen auf dem Gehäuse verließe, könnte ich dann nicht sagen "Ding hat ein Prüfzeichen, Ding kann ich so, so, oder so einstellen - muss wohl alles legal sein!" ?

    Ich hatte vor kurzem, beruflich, Funkmodems zur Datenüberttragung in der Hand. Da kanne ich auch dakann ich auch Ffunktechnisch einiges einstellen, was in anderen Staaten zulässig ist, aber nicht bei uns. Betrieben werden dürften die mit den falschen Einstellungen hier mit Sicherheit nicht. In der Konfiguration über Weboberfläche steht nur der jeweilige Ländername und fertig.

    So lange niemand das betrachtet oder prüft, wird das nicht aufffallen. Falls aber Störungen, in unserem Fall VU, auftreten und jemand die falschen Einstellungen der Funkmodems als Ursache ermittelt, wird es mit Sicherheit ungemütlich.

    Dazu ein bekannter Satz: "Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht."

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland846998
    Datum26.02.2019 08:322926 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    also hier in der Region kommen auch mal Einsatzfahrzeuge der amerikanischen Streitkräfte , oder vom französischem und Luxemburger Rettungsdienst auf dem Weg zum Krankenhaus der Maximalversorgung durch und der gemeine Autofahrer macht da keinen Unterschied wie das Fahrzeug jammert und blinkt. auf auffällig wird entweder der nette Herr vom Tüv - aber mal ehrlich hat der bei euch schon mal bei der HU die Sosi geprüft - oder halt die Staatsanwaltschaft nachdem etwas passiert ist.

    Gruß Philip

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847000
    Datum26.02.2019 08:423319 x gelesen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847001
    Datum26.02.2019 09:332822 x gelesen
    Geschrieben von Philip K.auffällig wird entweder der nette Herr vom Tüv - aber mal ehrlich hat der bei euch schon mal bei der HU die Sosi geprüftAnekdote am Rande: Das habe ich echt schonmal erlebt, als ich selbst ein Fahrzeug dort vorgeführt habe.
    TÜV: Jetzt bitte einen Durchlauf des Sondersignals.
    Ich: Welche der drei Varianten willste den haben? (Elektrotröte mit den Modi Schüchtern Land, Schüchtern Stadt und IchwärelieberPressluftgeworden)
    Der Prüfer sah schon einigermaßen lebenserfahren aus, aber das nicht alle Blauhörner gleich blauhörnen war anscheinend auch für ihn noch eine neue Erkenntnis. Er hat dann alle drei zu hören bekommen, den Kopf geschüttelt und war glücklich...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847002
    Datum26.02.2019 09:352971 x gelesen
    Hat dich die bemerkenswerte Kompaktheit des Leiterparks sprachlos gemacht? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847003
    Datum26.02.2019 09:382934 x gelesen
    hallo,

    ein Bild Video sagt mehr als 1000 Worte ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStep8han8 W.8, München / 847004
    Datum26.02.2019 09:572903 x gelesen
    Naja zumindest eines der am anfang genannten Videos ist schonmal von der Plattform verschwunden...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847005
    Datum26.02.2019 10:062875 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephan W.Naja zumindest eines der am anfang genannten Videos ist schonmal von der Plattform verschwunden...
    Beweismittel beseitigen ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen847007
    Datum26.02.2019 10:292791 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Beweismittel beseitigen ...

    Für was?

    Was sollen alte Youtube-Videos für einen Beweiswert haben? Das man auch früher schon mit dem bösen Show-Horn gefahren ist?

    Mag sein das die Neustrelitzer da etwas -in welchem Umfang auch immer- benutzt haben, was keine Zulassung hat/ hatte.

    Ändert aber nichts daran, dass man als Linksabbieger auch einen Schulterblick machen sollte.


    Mir tut die Wehr jedenfalls mit der jetzigen Hexenjagd ziemlich leid. Hinterlassen nämlich in ihrer sonstigen Außendarstellung einen sehr soliden Eindruck.

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847008
    Datum26.02.2019 10:382841 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven K.Was sollen alte Youtube-Videos für einen Beweiswert haben? Das man auch früher schon mit dem bösen Show-Horn gefahren ist?
    das mit dem nicht zugelassenden Horn Einsatzfahrten gemacht wurden

    Geschrieben von Sven K.Ändert aber nichts daran, dass man als Linksabbieger auch einen Schulterblick machen sollte.
    richtig

    aber der Linksabbieger könnte argumentieren das er mit einem "richtigen" Horn eher auf den ELW aufmerksam geworden wäre.

    Geschrieben von Sven K.Mir tut die Wehr jedenfalls mit der jetzigen Hexenjagd ziemlich leid.
    klar - so ein Shitstorm ist doof.

    Wenn man aber bewusst sich über geltende Vorschriften hinwegsetzt muss man mit dem Echo leben.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt847010
    Datum26.02.2019 10:522843 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.aber der Linksabbieger könnte argumentieren das er mit einem "richtigen" Horn eher auf den ELW aufmerksam geworden wäre.
    Oder schlimmer noch. Er könnte behaupten, durch das unbekannte und nich zuzuordnende Geräusch total verunsichert worden zu sein. Wäre das nicht gewesen, hätter er geblinkt und einen Schulterblick gemacht.
    Ob das stimmt bzw. wirklich was bringt, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings wäre es möglich.
    Allerdings tun Unfallbeteiligte, Versicherungen und Anwälte einiges um weniger Schuldprozente zu bekommen. Da werden, aus eigener Erfahrung, schon einmal sehr seltsame und nicht immer dem GMV entsprechende Vergleiche bzw. Argumente angeführt.

    Geschrieben von Jürgen M.klar - so ein Shitstorm ist doof.
    Bisher sehe ich keinen Shitstorm sondern eine relativ sachliche Diskussion. Dabei spielt, nach meinem Empfinden, das wo und wer keine große Rolle.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847011
    Datum26.02.2019 10:54   3264 x gelesen
    ...und auch hier stelle ich mir wieder die grundsätzlichen Fragen:
    - Waren den Verantwortlichen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bekannt?
    - Gibt es einen zwingenden Grund, die gesetzlichen Vorgaben zu übertreten?
    - War dem Fahrer der nicht-rechtskonforme Zustand seines Einsatzfahrzeuges bekannt?

    Wenn "die Karre" nicht von anderen Verkehrsteilnehmern gehört wird, dann ist die Sofortmaßnahme "Wegerecht nicht einfordern" und die dauerhafte Maßnahme "Zustand ändern". Also investiere ich das Geld in richtige Pressluft o.ä.

    Wenn ich im Zuge des technischen Fortschrittes ein Wail einführen will, dann läuft der Weg über das Beantragen einer Ausnahmegenehmigung und hoffentlich über eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung. Zum Beispiel Videoauswertung der unterschiedlichen Einsatzfahrten mit Bosch-Hörnchen, Wail und Pressluft.
    Aber eben nicht mit Eigenmächtigkeiten!

    Irgendwann kommt der Nächste ums Eck und findet Storz-Kupplungen zu schwer, verbaut stattdessen Gardena. Und nun der Einsatz gemeinsam mit der Nachbarwehr, Wassertransport über lange Wegstrecke...

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz847014
    Datum26.02.2019 12:052725 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Es spricht schon eine ganze Menge dafür, dass Kollisionen mit Einsatzfahrzeugen primär dann geschehen, wenn der Unfallgegner eigentlich Vorfahrt hätte, wäre nicht das Einsatzfahrzeug mit Vorrang unterwegs.
    War das denn hier der Fall? Es stellt sich für mich so dar: Fahrzeug 1 biegt links ab ohne zu blinken, Fahrzeug 2 (FW) überholt. Dieses Szenario kann genau so ohne Sondersignal täglich passieren. Aus meiner Sicht wird die Hauptschuld beim abbiegenden Fahrzeug ohne Blinker liegen. Wenn dies aber schon ohne Sondersignal und Sonderrechte so ausssieht, dann kann man sich die ganze Diskussion um erlaubte oder nicht erlaubte Signale sparen. Irgendwelche kruden Argumente, ohne dieses seltsame Signal hätte sich der erste Fahrer korrekt verhalten, kann man getrost als schlechte Ausrede übergehen.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847015
    Datum26.02.2019 12:13   2945 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.ohne dieses seltsame Signal hätte sich der erste Fahrer korrekt verhalten, kann man getrost als schlechte Ausrede übergehen.
    Übergehen kann man es nicht, im Zweifelsfall wird es ein Richter objektiv bewerten.
    Und wenn es in diesem Fall so eindeutig zu sein scheint, dann sollte es allen Wail-Fans als letzte Warnung dienen, diese Dinger endlich stillzulegen und vor einer Wiederinbetriebnahme eine Ausnahmegenehmigung beschaffen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz847016
    Datum26.02.2019 12:152976 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Oliver S.Es stellt sich für mich so dar: Fahrzeug 1 biegt links ab ohne zu blinken, Fahrzeug 2 (FW) überholt. Dieses Szenario kann genau so ohne Sondersignal täglich passieren. Aus meiner Sicht wird die Hauptschuld beim abbiegenden Fahrzeug ohne Blinker liegen.

    Letztlich ist ein Überholender, wenn es kracht, immer mit dem Vorwurf "Überholen bei unklarer Verkehrslage" bedacht, wird also auch immer eine Mitschuld tragen. Ob man dem Überholten nachweisen kann, dass er keinen Blinker an hatte, wird von Zeugenaussagen abhängen. Das kann schwierig werden. Ist das nicht der Fall, ist der Überholende wieder mit höherer Schuld im Boot. Dabei spielt es vermutlich auch keine große Rolle, ob das SoSi an war oder nicht, eine deutliche Mitschuld hat er da immer.

    Gruß,
    Michael

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken847020
    Datum26.02.2019 22:452363 x gelesen
    Und wenn er nach links abbiegen will, dann hat er sicherlich auch die Geschwindigkeit verringert. kann man auch so und so interpretieren (a: Der Fahrer des ELW dachte, der lässt ihn überholen, b: Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges besondere Sorgfalt walten zu lassen. Eine Geschwindigkeitsverlangsamung auf freier Strecke ist eine Zeichen der Unsicherheit und erfordert vom Führer des Einsatzfahrzeuges erhöhte Vorsicht und erhöhte Reaktionsbereitschaft auch für untypisches Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers)

    Wird spannend.... wäre es sicher auch mit normalen Blauhorn...

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW847021
    Datum26.02.2019 23:492373 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.
    Ich vermute aber sowieso, dass auch die Sondersignal-Lalas meist ein europäisches Prüfzeichen haben


    Die Akustik ist rein national geregelt, da gibt es keine Alternative zur BG.

    Wenn da ein internationales Prüfzeichen drauf ist wird das nur für die EMV sein.

    Die Optik ist heute üblicherweise nach ECE-R 65 genehmigt, kombinierte Anlagen haben dann das nationale Prüfzeichen für die Akustik und das ECE-Prüfzeichen für die Optik. Plus ggf ein weiteres für die EMV.

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    AutorGern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark847022
    Datum27.02.2019 08:522321 x gelesen
    Kurze Zwischenfrage, war das akustische Signal der Einsatzfahrzeuge in der ehem. DDR nicht auch eine Art Sirene mit auf- und abschwellenden Tönen?
    Wurde das komplett gestrichen bzw. mussten die ehem. DDR Fahrzeuge die DIN-Tonfolge nachrüsten?

    www.atemschutzunfaelle.ee --> LIVE 2019 - Coburg - 13. April 2019

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW847025
    Datum27.02.2019 09:582360 x gelesen
    Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten bzw zu begründen, weil sich der Einigungsvertrag etwas schwer liest und ich keine Ahnung habe, was zwischenzeitlich noch zu der Thematik geregelt wurde.

    Aber nach meinem Verständnis sieht es so aus:
    Fahrzeuge die nach der DDR StVZO vorschriftsmäßig waren sind das grundsätzlich auch heute noch. Die DDR StVZO gilt insofern als BRD Recht weiter (mit Ausnahme der Vorschriften über Kennzeichen und Fahrerlaubnisse).

    Allerdings waren die Sondersignale in der DDR offensichtlich komplett in der StVO geregelt, einschließlich der Ausrüstung der Fahrzeuge Die ist aber inzwischen komplett außer Kraft gesetzt, so dass es keine Rechtsgrundlage mehr für die Verwendung der DDR Akustik gibt. Wegerechte bewirkt diese jedenfalls auch nicht mehr. (die Bauartgenehmigung der Blaulichter dürfte aber weiterhin Bestand haben)

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen847027
    Datum27.02.2019 10:462333 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Das ist nicht so ganz einfach zu beantworten

    Hierzu auch noch ein schönes Beispiel von 1992 ;-)



    https://www.youtube.com/watch?v=xRBqGyNAuc4
    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg847029
    Datum27.02.2019 13:102110 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.so dass es keine Rechtsgrundlage mehr für die Verwendung der DDR Akustik gibt. Wegerechte bewirkt diese jedenfalls auch nicht mehr. Das erstere o.k. - das letztere ... hmm, bist du dir da wirklich sicher?!

    Siehe dazu folgenden E-Mail-Auszug, Antwort auf entsprechende Anfrage im BMVI, bezogen auf Nicht-DE-Sondersignal:
    Geschrieben von ---BMVI, K14--- § 38 Absatz 1 StVO verlangt blaues Blinklicht und ist daher bei der Verwendung von rotem Blinklicht nicht einschlägig. Wenn sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nähert, haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift sofort freie Bahn zu schaffen. In solchen Notfällen erübrigt sich selbstredend die Frage, ob dem Zulassungsrecht genüge getan wird, zumal eine Fehleinschätzung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

    Anders gesagt:
    Die Kombination "Blaulicht" (oder Blaulicht+Rotlicht) mit Einsatzhorn (egal welches) erfüllt die grundsätzliche Anforderung an die verkehrsrechtliche Weisung des § 38 StVO.

    Gelblicht und Sondersignal bzw. Rotlicht und Sondersignal hingegen nicht.

    Die rechtliche Prüfung auf Zulässigkeit des Einbaus/Anbaus und/oder der Nutzung wäre dann Sache der zuständigen Behörden im Rahmen z.B. einer Anzeige.


    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen847032
    Datum27.02.2019 13:201956 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Henning K.Die Akustik ist rein national geregelt, da gibt es keine Alternative zur BG. [...] kombinierte Anlagen haben dann das nationale Prüfzeichen für die Akustik und das ECE-Prüfzeichen für die Optik. Plus ggf ein weiteres für die EMVUnd diese Info war das mir noch fehlende Fragment. Danke!

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW847036
    Datum27.02.2019 14:051977 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H. eine Ausnahmegenehmigung beschaffen.

    Da wie oben mehrfach zu sehen selbst neue Einsatzfahrzeuge der Polizei damit ausgerüstet wurden (werden?) sollte das ja kein Problem sein.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz847040
    Datum27.02.2019 14:361893 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Da wie oben mehrfach zu sehen selbst neue Einsatzfahrzeuge der Polizei damit ausgerüstet wurden (werden?) sollte das ja kein Problem sein.
    Vorsicht! Bei der Polizei soll das Wail-Signal als neues Anhalte-Signal etabliert werden, hat also eine grundsätzlich andere Bedeutung als unser Tatütatü. Diese Funktion, einen Verkehrsteilnehmer zum Anhalten aufzufordern, braucht die Feuerwehr nicht. Ich würde nicht sagen, dass das kein Problem darstellt, sondern eher das Gegenteil: Keine Chance auf eine Genehmigung.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW847041
    Datum27.02.2019 14:391879 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.als neues Anhalte-Signal

    äh, in den Filmen nutzen die das aber eindeutig für den 38er

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz847043
    Datum27.02.2019 14:571968 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.äh, in den Filmen nutzen die das aber eindeutig für den 38er

    Geschrieben von StVZO §55 (3a) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung, dem Einsatzhorn, mit einer zusätzlichen Warneinrichtung, dem Anhaltehorn, ausgerüstet sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Anhaltehorn nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal und dem Signalgeber für rote Lichtschrift aktiviert werden kann. Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847045
    Datum27.02.2019 15:261974 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Bei der Polizei soll das Wail-Signal als neues Anhalte-Signal etabliert werdenNicht Wail, sondern Yelp. Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRaim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen847048
    Datum27.02.2019 17:172004 x gelesen
    hier gibt es sowas auch



    oder hier

    LG

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen847049
    Datum27.02.2019 17:381964 x gelesen
    Moin moin,

    also nachdem das "Wail"-Signal ja jetzt bei vielen Feuerwehren im Osten noch gang und gäbe zu sein scheint, tippe ich jetzt mal auf so eine Art Lokalpatriotismus. Man möchte sich das Westdeutsche tatütata nicht aufzwingen lassen und benutzt aus Trotz und/oder Protest noch das Sondersignal aus der DDR weiter. Es menschelt also...
    Vermutlich rechtlich nicht zulässig, wird aber geduldet. Bis es wie jetzt mal schief geht und ein Richter genauer hinschaut.

    Gruß
    Mathias

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847050
    Datum27.02.2019 17:551852 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Die Akustik ist rein national geregelt
    Dann könnte man diesen aktuellen Skandal doch gut zum Anlass nehmen, und das ganze System mal national überdenken. Weg von dem eh zu lauten Horn, mit dem man dem mündigen Bürger seine Vorfahrt rauben will, hin zu einem dem Dienstleistungsgedanken folgsamen, kundenorientierten Sondersignaleinsatz.
    Das bedeutet, der Fahrer eines Sondersignalfahrzeugs (oder der olle Beifahrer, der hat eh nix zu tun) erkundet auf der Anfahrt das Fahrzeug des vorfahrenden Verkehrsteilnehmers und die in dessen Radio laufende Musik und passt die Lautstärke und Tonfolge daran situationsbedingt an:

    Hört der Fahrer Proletenrap, darf alles außer Wail verwendet werden, das hört der sonst nicht.

    Hört der Fahrer aber Techno, scheidet das Yelp grundsätzlich aus.

    Bei Rammstein wird das traditionelle eher als Teil mancher Songs wahrgenommen,

    bei Volksmusik (und gelbem Nummernschild auf der BAB) ist eine langsamere Version angemessen.

    Aber Achtung, genereller Ausnahmefall: Läuft gerade die Seitenbacher-Werbung, ist senderübergreifend unbedingt das volle Register zu ziehen!

    Durch diese neue Vielfalt (hey, Fördergelder!) werden vielleicht die Radiosender irgendwann gezwungen, nur noch Helene Fischer zu spielen, die Autoradios fliegen alle aus den Autos, Motoren machen dank E-Wahnsinn dazu auch keinen Krach mehr, und die Sondersignalanlage kann auf höfliche Lautsprecherdurchsagen reduziert werden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW847055
    Datum27.02.2019 21:181817 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Anders gesagt:
    Die Kombination "Blaulicht" (oder Blaulicht+Rotlicht) mit Einsatzhorn (egal welches) erfüllt die grundsätzliche Anforderung an die verkehrsrechtliche Weisung des § 38 StVO.


    Naja, aber wann ist ein Mann ein Mann ist eine Akustik ein Einsatzhorn?

    Bei einem nicht-DIN/TA-gerechten Zweiklanghorn dürfte das leicht mit positiv zu beantworten sein (andere Tonhöhen, intermittierendes Signal; also z.B. das Französische Signal oder die verschiedenen Signale aus Österreich).

    Beim Yelp würde ich dagegen klar "nein" sagen, nicht zuletzt weil das im deutschen Straßenverkehr als Anhaltehorn definiert ist.

    Ein klares "ja" für Wail sehe ich in dem Schreiben des Mysteriums nämlich auch nicht. Und mal als Extrembeispiel: Was ist denn mit der guten alten Rasselglocke?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW847057
    Datum27.02.2019 21:351762 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Da wie oben mehrfach zu sehen selbst neue Einsatzfahrzeuge der Polizei damit ausgerüstet wurden (werden?)

    Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt.

    Im Gegenteil gehe ich davon aus, dass es sich hier entweder um einzelne Fehler oder auch um bewusste Regelverstöße einzelner Beteiligter handelt. Die vermutlich (unabhängig davon, dass die Szenen bei YT für ziemlich lange Zeit erhalten bleiben) schon lange behoben wurden und deren Urheber möglicherweise inzwischen auch schon mindestens einem erhobenen Zeigefinger begegnet sind.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern847060
    Datum28.02.2019 09:001666 x gelesen
    Im Vergleich zur Pressluft ist die "US-Jauletröte" wieder einmal leiser...

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJens8 B.8, Falkenstein/Harz / Sachsen-Anhalt847074
    Datum28.02.2019 11:501581 x gelesen
    An der Bergischen Universität Wuppertal wurde mal ein Vergleich der Sondersignale durchgeführt.

    Akustische Wahrnehmung von Fahrzeugen mit Sondersignal - Im internationalen Vergleich Deutschland vs USA (Autor: Lukas Kolb) als PDF Download verfügbar.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847078
    Datum28.02.2019 12:321706 x gelesen
    hier mal ein Bild von dem verunfallten ELW:

    Nach Unfall: Ungewohnte Feuerwehr-Sirene löst in Strelitz Aufschrei aus | Nordkurier.de

    Nachdem ein Feuerwehr-Bus in Neustrelitz in einen Unfall verwickelt wurde, hallt Kritik am Signal durch die Öffentlichkeit. Denn das Sirenen-Jaulen wie in Amerika soll den beteiligten Autofahrer irritiert haben.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg847145
    Datum01.03.2019 19:471760 x gelesen
    Guten Abend

    " Jetzt gibt es Klarheit im Streit um Feuerwehr-Sirene ", schreibt der Nordkurier:

    [...] Im Fall des kaputtgefahrenen Feuerwehr-Busses mit ungewöhnlich jaulender Sirene ermittelt die Polizei nicht weiter. Die umstrittene Signalanlage des Neustrelitzer Einsatzwagens sei laut Polizei beim Unfall zwar mit aufgenommen worden, werde von den Beamten aber nicht weiter untersucht.

    Das MV-Verkehrsministerium stellt außerdem klar, dass Blaulicht und Einsatzhorn grundsätzlich in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Mit einem beiliegenden Gutachten der Prüfstelle von Tüv oder Dekra sei die Vorrichtung zuvor immer dem Kraftfahrt-Bundesamt vorzulegen. [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorRolf8 H.8, Berlin / 847148
    Datum02.03.2019 08:531550 x gelesen
    hi

    der Redakteur des Nordkuriers hat eine komische Ansicht zu der Straßenverkehrsordnung



    Mit dem Generalverdacht hat der Recht.

    Aber die Behauptung das die Nutzung des illegalen Sondersignals kein fahrlässiges Verhalten sei ist falsch!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW847151
    Datum02.03.2019 10:021534 x gelesen
    Geschrieben von Rolf H.Aber die Behauptung das die Nutzung des illegalen Sondersignals kein fahrlässiges Verhalten sei ist falsch!


    Natürlich: bezüglich des illegalen Sondersignals dürfte wohl Vorsatz vorliegen.

    Ob dadurch aber bezüglich des Unfalls schuldhaft gehandelt wurde kann wohl aus der Ferne nicht beurteilt werden

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg847157
    Datum02.03.2019 13:02   1642 x gelesen
    Der Vergleich mit Stadt- und Landhorn ist ja in dem Zusammenhang schon ein bisschen zum schmunzeln...

    ...und dann werden im Kommentar wieder die Lieblingsphrasen "Es ist den freiwilligen Helfern hoch anzurechnen [...] ohne Gegenleistung [...] Lösungen suchen, noch schneller Hilfe leisten zu können."

    Um wie viel war denn das Wail preisgünstiger als ein "richtiges Presslufthorn"?
    Und selbst, wenn es nur 10% gekostet hat: Ich erwarte von einer öffentlichen Einrichtung (und nichts anderes ist eine kommunale Feuerwehr) Vorbildfunktion, auch im Beachten von gesetzlichen Regelungen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz847161
    Datum02.03.2019 16:37   1639 x gelesen
    Hallo,

    für den weiteren Verlauf wird es nicht groß eine Rolle spielen, ob die Polizei in dem Fall weiter ermittelt, es gibt da auch wenig weiter zu ermitteln. Für die Signalanlage in der Form gab es keine Betriebserlaubnis, selbst wenn man da kein Bußgeld verhängt wird das spätestens für die Versicherung des Gegners ein gefundenes Fressen sein.

    Was der Kommentar untendrunter soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Das hat auch mit freiwilligen Feuerwehren oder dem Ehrenamt nichts zu tun. Ich kann noch verstehen, wenn man sich im Bereich von Heckabsicherungsanlagen nicht ganz an die Zulassungen für den Feuerwehrbereich hält und da Dinge einsetzt, die normal nur in anderen Bundesländern und/oder andere Fahrzeuge wie Baustellenabsicherung usw. zulässig ist. Im Bereich des Einsatzhorns gibt es aber jede Menge zulässige und sehr gut wahrnehmbare sowie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht irritierende weil völlig ungewohnte Töne. Da frag ich mich echt, wie man überhaupt seitens einer Feuerwehr auf solche Gedanken kommt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorLars8 J.8, Kaarst / NRW847167
    Datum02.03.2019 21:061420 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Um wie viel war denn das Wail preisgünstiger als ein "richtiges Presslufthorn"?
    Und selbst, wenn es nur 10% gekostet hat: Ich erwarte von einer öffentlichen Einrichtung (und nichts anderes ist eine kommunale Feuerwehr) Vorbildfunktion, auch im Beachten von gesetzlichen Regelungen.


    Für eine originale Martin-Anlage kann man schon so 1300 Euro Einzelstückpreis kalkulieren. Kommt dann noch der Einbau fachgerecht dazu ist man sicher bei 2000 Euro. Ab Werk zusätzlich zum Balken mit E-Horn sicher etwas dazwischen. Stadt-/Landumschaltung können elektronische Sondersignalanlagen aber eigentlich alle, kommt dann auf die Konfiguration und das Bedienteil an. Genauso lassen sich ganz einfach andere Ländertonfolgen einrichten.

    Bei der analog angeschlossen Hella RTK 7 muss man dazu nur ein wenig mit Zündung, Blaulichtschalter und Hornschalter spielen. So ließe sich dann bei dem Modell auch das elektronische Kompressorhorn (Pressluftsimulation) einstellen. Wird hier denke ich eine do-it-yourself-Lösung gewesen sein. Soweit ich das erkennen kann ist dort ein Technodesign/Rauwers/Federal Signal Vama-Balken verbaut. Ist auch dort alles möglich. Dann kann man jedoch auch gar nicht mehr die DIN-Tonfolge schalten, wenn's nicht entsprechend programmiert oder verdrahtet wurde

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