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ThemaHey Normausschuss...21 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846600
Datum14.02.2019 19:387154 x gelesen
Ist das jetzt noch ein TSA-W, oder schon ein MLA?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW846601
Datum14.02.2019 20:164001 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Ist das jetzt noch ein TSA-W, oder schon ein MLA?

Das müsste ein DDLTSA-LF sein... (Doppel-Drehleiter-TSA-LF)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846602
Datum14.02.2019 20:533684 x gelesen
Hallo,

ganz klar ein TSA-W, für ein MLA wäre eine vom festeingebaute, vom Traktor per Zapfwelle angetriebene Pumpe nötig. Wobei die fahrbare Schlauchaspel am Heck doch was vom LA20 hat...

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846605
Datum15.02.2019 07:243086 x gelesen
Mit Tank und Atemschutz, die können sofort loslegen und müssen nicht auf die blöde Stützpunktwehr warten :-)
Und so eine Haspel hilft auch ungemein wenn man Wasserversorgung aufbauen will.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846606
Datum15.02.2019 07:442963 x gelesen
Hallo,

die Ausrüstung ist doch nicht schlecht. Aber ich frage mich ernsthaft, wieso man da einen solch aufgepimpten Anhänger bauen lässt und nicht gleich ein komplettes Fahrzeug. Vielleicht liegt ja das Problem bei den Fahrern, den Feuerwehrführerschein will man aus Sicherheitsgründen nicht (da haben ja schon einige hier den Untergang des Abendlandes befürchtet, wenn man Leute ohne "richtigen" Führerschein auf die Menschheit loslässt), der "richtige" Führerschein ist zu teuer.
So jedoch hat man endlich eine legale Möglichkeit, auch 16jährige mittels FS-Klasse T legal ein Einsatzfahrzeug fahren zu lassen, die leidige 7,5t-Grenze kann man damit auch vergessen.

Gruß,
Michael

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846607
Datum15.02.2019 08:072853 x gelesen
Guten Morgen

und noch den passenden Tanklöschanhänger mit 24.000 l Wasser und 3.000 l Schaum als Nachläufer dazu ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846608
Datum15.02.2019 08:212794 x gelesen
Geschrieben von Michael W.die Ausrüstung ist doch nicht schlecht. Ist sie auch nicht, und angesichts der Ortsgröße (240 Einwohner) ist die ganze Entstehungsgeschichte des Anhängers und der Fortbestand einer Feuerwehr auch schon eine gewisse Leistung. Es mutet nur seltsam an, manche Merkmale für schnelles Eingreifen (Tankgröße, PA, Haspel) zu verbauen und das ganze dann vom Trecker durch die Landschaft ziehen zu lassen.

Geschrieben von Michael W.wieso man da einen solch aufgepimpten Anhänger bauen lässt Man kauft gebraucht, und baut selber. Und da wird es richtig kurios, denn die vorbesitzende Wehr hat den Hänger nach 6 Jahren schon wieder abgegeben, als dort ein LF 10 in Dienst gestellt wurde.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen846610
Datum15.02.2019 09:092632 x gelesen
Geschrieben von Michael W.So jedoch hat man endlich eine legale Möglichkeit, auch 16jährige mittels FS-Klasse T legal ein Einsatzfahrzeug fahren zu lassen, die leidige 7,5t-Grenze kann man damit auch vergessen.

Das ist so nicht richtig:
Geschrieben von TÜV Nord - FSK T die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Was bedeutet, dass der Trecker nur für die land- und forstwirtschaftlichen Zwecke eingesetzt werden darf. Der Feuerlöschdienst ist kein solcher. Zweckfremde Verwendung ist nach meinen Infos erst ab 18 Jahren möglich.

Grüße
Kai

Einzig und allein meine Meinung!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846611
Datum15.02.2019 09:232609 x gelesen
Geschrieben von Michael W. wieso man da einen solch aufgepimpten Anhänger bauen lässt

Vermutlich weil man da in Eigenleistung etwas auf die Beine stellen konnte was allein über die Stadtkasse unerreichbar geblieben wäre.
Allein einen IBC-Container als Tank zu nutzen wäre doch für viele hier - Hand auf´s Herz- unter der Würde.

Geschrieben von Michael W.die leidige 7,5t-Grenze kann man damit auch vergessen.
Ich glaube der Anhänger kommt nicht mal über 3,5to

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846613
Datum15.02.2019 09:482552 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kai S.Was bedeutet, dass der Trecker nur für die land- und forstwirtschaftlichen Zwecke eingesetzt werden darf. Der Feuerlöschdienst ist kein solcher. Zweckfremde Verwendung ist nach meinen Infos erst ab 18 Jahren möglich.

Da liegst du aber falsch:

1. Zweckbindung bei Klasse L oder T ist immer vorhanden (Ausnahme Klasse L mit entsprechender Schlüsselzahl weil Altinhaber alter Klasse 4 bzw. 5).

2. Feuerlöschzwecke gehören nach StVOuaVsAusnV 2 auch zu den Zwecken, die man mit FS-Klasse L oder T fahren darf. Allerdings muss der Fahrer dann 18 sein, siehe Absatz 2 mit Verweis auf die in Absatz 1 genannten Zwecke.

Bei Führerscheinfragen würde ich weder den Informationen des TÜV noch irgendwelcher Fahrschulen oder ähnlichem auf Internetseiten trauen. Da steht viel Müll geschrieben. Schau lieber direkt in die betreffenden Gesetze und Verordnungen, da steht's aus erster Quelle drin.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg846616
Datum15.02.2019 11:252371 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Vermutlich weil man da in Eigenleistung etwas auf die Beine stellen konnte was allein über die Stadtkasse unerreichbar geblieben wäre.
Allein einen IBC-Container als Tank zu nutzen wäre doch für viele hier - Hand auf´s Herz- unter der Würde.


Hallo,
mit beiden Aussgaen dürftest zu ziemlich Recht haben, und deswegen gebührt diesen Wehren und Aktiven mein Respekt wenn sie mit solch einem Engagement die Leistungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit erhalten oder gar aufwerten.
Natürlich kann man darüber streiten ob diese Lösung aufgrund der Führerscheinklasse und Ihrer Nutzungsbeschränkung so gut ist.
Wenn man den Anhänger an einen Unimog ranhängt was ist dann? Den darf ich je nach Gewicht mit dem alten 3er also jetzt dem C1E fahren und dann? Wissen wir es wie es gehandhabt wird? Wir kennen nur dieses Bild.

Beispiels aus meiner Heimatabteilung mit Grüßen dorthin:
Umbau LF8 auf LF8/6

Gruß Martin

"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846617
Datum15.02.2019 11:392317 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin S.Natürlich kann man darüber streiten ob diese Lösung aufgrund der Führerscheinklasse und Ihrer Nutzungsbeschränkung so gut ist.

Das mit den Führerscheinklassen war eher ein wenig als Spaß gedacht. Ich glaube kaum, dass das der Grund für diese Beschaffung war. Man kann über Sinn und Unsinn dieses Anhängers sicher geteilter Meinung sein, ich finde den schon irgendwie gut und sinnvoll ausgestattet. Allerdings wäre da evtl. ein Gebrauchtfahrzeug sinnvoller gewesen, den gleichen Aufwand reingesteckt hätte man da was ebenso sinnvolles hinbekommen. Und so viel teurer im Unterhalt muss das auch nicht sein.

Geschrieben von Martin S.Wenn man den Anhänger an einen Unimog ranhängt was ist dann? Den darf ich je nach Gewicht mit dem alten 3er also jetzt dem C1E fahren und dann?

Ja, und? Wer den Unimog fahren darf, darf das, sofern er den alten 3er oder C1E und nicht den reinen C1 hat auch dann mit diesem Anhänger. Der scheint mir normal zugelassen zu sein, Geschwindigkeitsschilder sehe ich auch nicht auf den Fotos.

Geschrieben von Martin S.Beispiels aus meiner Heimatabteilung mit Grüßen dorthin:
Umbau LF8 auf LF8/6


Auch sinnvoll gemacht und richtig, dass man erkannt hat, dass die 7,5t nicht reichen und das Fahrzeug, da es ja anscheinend technisch möglich war, aufgelastet hat.

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846619
Datum15.02.2019 12:312274 x gelesen
Geschrieben von Michael W.2. Feuerlöschzwecke gehören nach StVOuaVsAusnV 2 auch zu den Zwecken, die man mit FS-Klasse L oder T fahren darf. Allerdings muss der Fahrer dann 18 sein, siehe Absatz 2 mit Verweis auf die in Absatz 1 genannten Zwecke.

Damit sind eure Aussagen ja doch deckungsgleich:

Trecker fahren für Feuerwehrzwecke geht erst ab 18.

Was aber gerne übersehen wird: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, siehe Absatz 4 Nummer 2 der genannten Vorschrift!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846621
Datum15.02.2019 13:092160 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Damit sind eure Aussagen ja doch deckungsgleich:

Nein. Nach der Aussage meines Vorschreibers gäbe es generell ab 18 keine Zweckbindung bei Klasse T und L. Das stimmt so nicht. Vielmehr sind mit Klasse T und L auch Fahrten zu Feuerwehrzwecken erlaubt, lediglich gilt das erst ab 18.

Geschrieben von Henning K.Was aber gerne übersehen wird: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, siehe Absatz 4 Nummer 2 der genannten Vorschrift!

Macht zwar in dem Zusammenhang absolut keinen Sinn und stammt höchstwahrscheinlich aus der Frühzeit dieser Ausnahmeverordnung, die mehrfach angepasst wurde, stimmt aber so. Damals ging es erstmal um Zulassungsfreiheit der Anhänger, die bei LoF-Anhängern üblicherweise bis 25km/h geht und damals auch bei Klasse L als einziges erlaubt waren. Heute sind mit schnelllaufenden Traktoren vielfach zugelassene Anhänger, die mindestens mit 40, teils auch schneller, bewegt werden dürfen. Auch dieser FW-Anhänger hat eine offizielle Zulassung und keine Schilder, dürfte also wohl auch hinter anderen Fahrzeugen schneller bewegt werden.

Gruß,
Michael

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846622
Datum15.02.2019 13:142150 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Nur für den Rückweg ;)

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS846625
Datum15.02.2019 14:322246 x gelesen
Da fehlt ein TH-Sauger und Sprungretter.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW846629
Datum15.02.2019 16:302229 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Henning K.Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Nur für den Rückweg ;)


Wie befreist du dich auf dem Hinweg von der Steuerpflicht der Zugmaschine? ;-)

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846738
Datum19.02.2019 01:021659 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Es mutet nur seltsam an, manche Merkmale für schnelles Eingreifen (Tankgröße, PA, Haspel) zu verbauen und das ganze dann vom Trecker durch die Landschaft ziehen zu lassen.Nein!

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg846741
Datum19.02.2019 08:301479 x gelesen
IB-Container-Container schreiben ist wie LC-Display-Display schreiben ;-)

dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern848601
Datum27.04.2019 23:551573 x gelesen
Wieso sollte die Zugmaschine auf dem Hinweg steuerpflichtig sein?

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW848602
Datum28.04.2019 02:061554 x gelesen
Das ist doch offensichtlich ;-)

Die Steuerbefreiung für den lof-Zweck (§3 Nr.7 KraftStG) entfällt ja beim Feuerwehr-Einsatz.

Stattdessen greift die Steuerbefreiung nach Nummer 1 (Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht nach §3(1) FZV ausgenommen sind), wenn das Fahrzeug gemäß §1(1) Nr.3 der StVOuaVsAusnV 2 für den Feuerwehr-Einsatz betrieben wird. Diese Ausnahme von der Zulassungspflicht mit der Folge der Ausnahme von der Steuerpflicht gilt aber gemäß §1(4) Nr2. StVOuaVsAusnV 2 nur dann, wenn die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird. Dass bei höherer Geschwindigkeit auch die Ausnahmen von der FZV, StVZO usw. wegfallen lässt sich ja im Bedarfsfall über die Sonderrechte regulieren.

Die allgemeine Steuerbefreiung für Feuerwehrzwecke nach §3 Nr. 5 KraftStG greift hier leider nicht, weil die fragliche Zugmaschine wohl kaum "äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar" ist.

Bleibt für die Praxis die Hoffnung, dass es eben doch nicht so offensichtlich ist und niemand so genau danach fragt...

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 14.02.2019 19:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.02.2019 20:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2019 20:53 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2019 07:24 Thom7as 7E., Nettetal
 15.02.2019 07:44 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2019 08:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.02.2019 01:02 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 15.02.2019 09:09 Kai 7S., Weyhe
 15.02.2019 09:48 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2019 12:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.02.2019 13:09 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2019 13:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.02.2019 16:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.04.2019 23:55 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
 28.04.2019 02:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.02.2019 09:23 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 15.02.2019 11:25 Mart7in 7S., Eggenstein
 15.02.2019 11:39 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.02.2019 08:30 Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
 15.02.2019 08:07 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.02.2019 14:32 Volk7er 7C., Garbsen
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