Thema | Like-Buttons - war: kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook ... | 4 Beträge |
Rubrik | Feuerwehr + Internet |
Infos: | Kartellamt untersagt Facebook das Sammeln von Daten mit Like-Button auf fremden Websites
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846398 |
Datum | 07.02.2019 12:13 | 1909 x gelesen |
hallo,
betrifft auch Feuerwehr-Webseiten die Like-Buttons von Facebook direkt einbinden:
Kartellamt untersagt Facebook das Sammeln von Daten mit Like-Button auf fremden Websites
Die Untersagung betrifft zwar "nur" Facebook direkt. Aber ich denke die Feuerwehren die jetzt noch Like-Buttons direkt eingebunden haben sollte sich schon mal Gedanken machen.
Für die Betreiber von Feuerwehr-Webseite gilt:
Das Wichtigste zum Datenschutz beim Facebook-Like-Button in Kürze:
- Eine anerkannt rechtssichere Methode, den Facebook-Like-Button einzubinden, gibt es aktuell nicht. Seit Januar 2017 ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Entscheidung bezüglich der Buttons betraut.
- Allein die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons über das Facebook-Plugin führt dazu, dass personenbezogene Daten über die Websitebesucher an die Facebook Inc. weitergeleitet werden ohne dass dagegen widersprochen werden kann.
- Die Zwei-Klick-Lösung sowie die manuelle Verlinkung zur Like-Seite könnten den Datenschutzrichtlinien entsprechen dies ist jedoch noch nicht gerichtlich bestätigt.
- Alternativ zum Facebook-Like-Button können Sie einen Link zu Ihrer Facebook-Seite setzen oder Teilen-Buttons mit dem Plugin Shariff einbauen hierbei werden keine personenbezogene Daten per se übermittelt.
Quelle: https://www.datenschutz.org/facebook-like-button-datenschutz/
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 846403 |
Datum | 07.02.2019 13:15 | 1028 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen M.Alternativ zum Facebook-Like-Button können Sie einen Link zu Ihrer Facebook-Seite setzen oder Teilen-Buttons mit dem Plugin Shariff einbauen hierbei werden keine personenbezogene Daten per se übermittelt.
Link zu Shariff: https://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html
Wir setzen aktuell noch die Vorgänger-Lösung ein: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html Beitrag bewerten |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851044 |
Datum | 29.07.2019 17:23 | 928 x gelesen |
hallo,
dürfte auch die eine oder andere Feuerwehr-Webseite betreffen:
"Like Button": EuGH nimmt Websites in die Pflicht
Explizite Einwilligung der Nutzer durch Betreiber laut aktuellem Urteil zwingend erforderlich
Webseiten mit einem integrierten "Like Button" von Facebook, der die IP-Adresse von Usern überträgt, benötigen vorab eine Einwilligung des Nutzers. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://curia.europa.eu .
Die Richter nehmen mit ihrer heute, Montag, getroffenen Entscheidung folglich die Betreiber von Webseiten mit in die Pflicht, wobei es hierbei jedoch lediglich um die Erhebung sowie Übertragung der Daten geht. Denn die folgende Verarbeitung dieser Infos fällt alleinig in den Verantwortungsbereich von Facebook. Auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins sind von der EuGH-Entscheidung betroffen.
Sieg für Verbraucherschützer
Weil der "Gefällt mir"-Button beim Laden der Webseite die IP-Adresse sowie Webbrowser-Kennung und Datum und Zeit des Aufrufes auch ohne ein Drücken des Knopfes übertragt oder einen Account des Nutzers erfordert, war eine juristische Entscheidung hierzu erwartet worden. Hintergrund ist ein Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Modehhändler Fashion ID von Peek & Cloppenburg. Laut den Verbraucherschützern verstoße die Nutzung des Like Buttons gegen geltendes Datenschutzrecht.
Laut den Luxemburger EuGH-Richtern kann das Unternehmen dank der Einbindung des Knopfes auf seiner Webseite entsprechende Werbung für seine Waren optimieren, weil diese dann auf Facebook für den User besser sichtbar gemacht werden. Es bestehe demnach ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID "zumindest stillschweigend" dem Sammeln personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe. Für die anschließende Datenverarbeitung durch Facebook ist laut dem EuGH die Webseite aber nicht verantwortlich.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 851288 |
Datum | 07.08.2019 00:27 | 732 x gelesen |
ein Ratgeber
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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