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ThemaMLF mit 3 teiliger Schiebleiter unter 7,5t51 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • DIN 14530-25: Mittleres Löschfahrzeug MLF
  • FW-Forum: MLF in RLP mit begehbarem Dach und Ausführung
  • FW-Magazin: 12 Fakten zum MLF
  •  
    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846312
    Datum05.02.2019 09:456589 x gelesen
    Hallo liebe Feuerwehr-Forum Gemeinde,

    in unserer kleinen TSF Feuerwehr steht wohl eine Fahrzeugbeschaffung laut Bedarfsplan an.
    Es ist alles noch relativ ungewiss. Darum auch sehr wenig konkrete Informationen.
    Was uns in unserem Gesprächen immer wieder zum stolpern bringt ist die Frage
    Ist ein MLF mit 3 teiliger Schiebeleiter unter 7,5t (Feuerwehrführerschein) möglich und vor allem sinnvoll.
    Beschaffung findet in Bayern statt.
    Das Thema LF10 wir auch betrachtet hat aber gerade das große Thema LKW Führerschein als Problem stehen da zur Zeit nur 2 LKW Führerscheine vorhanden sind.

    ICh hoffe ich habe alles soweit beschrieben was benötigt wird.

    Kameradschaftliche Grüße
    Jochen

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern846313
    Datum05.02.2019 09:553680 x gelesen
    Servus,

    unsere Feuerwehr (auch in Bayern) bekommt jedes Jahr ein Kontingent LKW-Führerscheine gezahlt.

    Kostet, umgerechnet auf die Gesamtkosten der Feuerwehr, garnicht soo viel.

    Ist ausserdem super für die jung-Feuerwehrler und auch deren Arbeitgeber.


    Da das auch viele umliegenden Gemeinden machen fällt auch den Arbeitgebern auf, dass von den Jungen vor allem die Feuerwehrler große Führerscheine haben.

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern846314
    Datum05.02.2019 10:023498 x gelesen
    Hallo Jochen,

    unabhängig von der FwDV 10 ist die Mitführung einer dreiteiligen Schiebleiter auf einem MLF ziemlicher Unsinn: Zwei Trupps brauchst du alleine zum Aufstellen, faktisch ist deine Staffel damit also schon zu 2/3 beschäftigt. Die Schiebleiter steht nicht umsonst nur in der Normbeladung von LöschGRUPPENfahrzeugen.

    Abgesehen davon ist ein MLF mit 7,49 t und max. 6,50 m Länge eh schon mehr als sportlich, da soll dann die Schiebleiter mit 5,60 m und 75 kg drauf + Halterung? Google mal "MLF Feuerwehr Schiebleiter", ich bezweifle das eines der Fahrzeuge da unter 7,5 Tonnen bleibt.

    Solltet ihr die Schiebleiter wirklich brauchen (ich komme bei uns leider auch nicht drumrum), nehmt lieber was größeres zzgl. der Führerscheine, die Kosten dafür sind im Verhältnis zum Anschaffungspreis des Fahrzeugs Peanuts.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846315
    Datum05.02.2019 10:033386 x gelesen
    Geschrieben von Jochen O.Das Thema LF10 wir auch betrachtet hat aber gerade das große Thema LKW Führerschein als Problem stehen da zur Zeit nur 2 LKW Führerscheine vorhanden sind.

    Wenn ich ein Fahrzeug benötige, müssen auch die passenden Führerscheine dazu her. Wenn man die Führerscheine kontinuierlich (jährlich 1-2 o.ä.) beschafft, ist das kein riesen Posten im Haushalt.
    Zumal man auch für 7,5t mehr als den PKW-Führerschein braucht. Wo kommen die denn her?

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846316
    Datum05.02.2019 10:193276 x gelesen
    schon mal Danke für die schnellen Antworten.
    Das Argument mit der "viel zu großen Leiter" für ein "viel zu kleines Fahrzeug" finde ich in Zusammenhang mit der Staffelbesatzung sehr sinnvoll.
    Ich bin auch der Meinung sollte hier eine Schiebeleiter verlastet sein müssen kommt nur ein LF in Frage.
    Auch hab ich Google schon mit der Anfrage zu MLF mit Schiebeleiter beschäftigt und die Antworten wie vermutet bekommen. MLF mit Schiebeleiter nur über 7,5t.
    Somit habt ihr meinen derzeitigen Informationsstand bestätigt.
    Wenn Schiebeleiter dann auf einem LF10.

    Zur Führerscheinthematik. Ich denke die Befürchtungen das Fahrzeug irgendwann auf Grund von fehlendem Fahrer mit LKW Schein nicht zum Einsatzort zu bringen sind durchaus berechtigt. Wie ihr aber auch schon schreibt ist es eine reine finanzielle Geschichte einfach immer wieder Führerscheine nachzuschieben.
    Und rein von der technischen Seite ist das LF10 meiner Meinung nach sowieso das zukunftsorientiertere Fahrzeug.

    Nochmals Danke schon mal für die Antworten

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    AutorFabi8an 8B., Sprotta / 846317
    Datum05.02.2019 10:202871 x gelesen
    Wie immer ganz subjektiv:
    Ich gehe davon aus, dass eine TSF Feuerwehr (soll nicht abwertend sein) meist viele Brunnen, offene Gewässer, etc. als Wasserentnahme nutzt oder gar in Kombination mit FwA zum Wegstrecken-Aufbau eingesetzt wird.
    Daher bin ich (persönlich!) immer für TSF-W statt MLF, weil: Die PFPN abgesetzt werden kann und das Fahrzeug noch mobil ist (siehe Schlauchverlegung), die Pumpenwellenmitte durch die mobile Pumpe deutlich näher an die Wasseroberfläche kommt (gerade in trockenen Sommern, kann der Meter wichtig sein) und die Pumpe halt entnehmbar ist und bei Defekt nicht das Fahrzeug aus Status 6 muss, da eine alte TS8 sicher irgendwo im Gemeindeverbung steht.

    + man kan günstiger als ein MLF mit City-Fahrgestellt (Man 8.180) einen Allrad-Transporter bestellen (Iveco 7.180)
    + Im Falle einer Menschenrettung gab es schon die 8 teilige Steckleiter, daher halte ich 4 teilige Schiebeleiter vom TSF-W + Erweiterung im Fall der Fälle für sinnvoller als ein Citiy-Fahrgestellt mit enormer Dachlast. (Ja, der Leitereinsatz mit 5 Teilen ist nicht DV-gemäß.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846318
    Datum05.02.2019 10:222782 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Fabian B. Im Falle einer Menschenrettung gab es schon die 8 teilige Steckleiter, daher halte ich 4 teilige Schiebeleiter vom TSF-W + Erweiterung

    ????

    kannst du uns das mit den von dir erwähnten Leitern erklären?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846319
    Datum05.02.2019 10:242842 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jochen O.

    Ist ein MLF mit 3 teiliger Schiebeleiter unter 7,5t (Feuerwehrführerschein) möglich

    Möglich schon....

    und vor allem sinnvoll.

    Siehe Diskussion...


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846320
    Datum05.02.2019 10:263076 x gelesen
    Geschrieben von Jochen O.Ich denke die Befürchtungen das Fahrzeug irgendwann auf Grund von fehlendem Fahrer mit LKW Schein nicht zum Einsatzort zu bringen sind durchaus berechtigt.
    Das hast Du doch bei 7,5t auch oder wo kommen die Leute mit C1 her?

    Geschrieben von Jochen O.Und rein von der technischen Seite ist das LF10 meiner Meinung nach sowieso das zukunftsorientiertere Fahrzeug.
    Dass kommt auf die konkreten Bedürfnisse bei Euch an. Wenn eine Schiebleiter wirklich benötigt wird, macht das LF10 oder gleich ein aber mehr Sinn, als ein MLF, denke ich.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg846321
    Datum05.02.2019 10:282789 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    kannst du uns das mit den von dir erwähnten Leitern erklären?


    Siehe z.B. diese Diskussion:

    -> FW-Forum " Suche Foto 8 teilige Steckleiter "

    [...] Am 09.09.1987 kam es in Köln zu einem Einsatz einer 8 teiligen Steckleiter. (Hohenzollernring 88 / Hildeboldplatz) [...]

    Das war aber eine sehr gewagte Ausnahme und darf nicht zur Regel werden !



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW846322
    Datum05.02.2019 10:293216 x gelesen
    Geschrieben von Jochen O.Ist ein MLF mit 3 teiliger Schiebeleiter unter 7,5t (Feuerwehrführerschein) möglich und vor allem sinnvoll.

    1. vielleicht (leichtestes Fahrgestell, kleinster Tank, keinerlei Zusatzbeladung!
    2. nein! (Schiebeleiter ist ein Mittel für höhere Gebäude (v.a. in Städten) und bedarf neben dem Platz/Gewicht im Auto auch einer erheblichen Ausbildung, ausserdem gehört da IMHO ein Sprungrettungsgerät dazu (vgl. die Linie LF 16, LF 16/12, (H)LF 20(/16), weil die Leute häufig beim Eintreffen springen, wenn in Not, vgl. eigenen Thread hier dazu)
    Eigentlich ist die als Rettungsgerät damit allenfalls eine Notlösung.

    Wenn es einzelne Gebäude bei Euch im Bestand gibt, Alternativen prüfen:
    1. Bedarf ernsthaft prüfen (noch bewohnt, noch so genutzt)?
    2. Baulich ertüchtigen?
    3. Nachbarfeuerwehr mit passendem LF hinzuziehen.
    (4. ggf. Anhängeleiter prüfen - ggf. sogar als quasi stationäre Lösung am/im Objekt.)

    Was sagt denn der Bedarfsplan konkret aus?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846323
    Datum05.02.2019 10:362689 x gelesen
    Wenn man das so plant, ist es keine Notlösung in einem absoluten Ausnahmefall zur Menschenrettung mehr!
    Wenn entsprechende Notwendigkeiten im Bereich sind und man keine anderen Lösungen plant und auch umsetzt, wird das zur Regel
    Die Notlösung kauft Dir dann kein Richter ab, wenn es schief geht.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW846324
    Datum05.02.2019 10:373097 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D."Ist ein MLF mit 3 teiliger Schiebeleiter unter 7,5t (Feuerwehrführerschein) möglich"

    Möglich schon....


    1. was wiegt denn das Fahrzeug heute real?
    2. sind die Armaturen für den Trinkwasserschutz schon verlastet?
    3. wegen der normativen Ergänzungen werden Neufahrzeuge schwerer, in Euro 6 sowieso.

    RLP hat übrigens schon 2015 dazu geschrieben: nur mit 1.000 L Tank förderungsfähig, wenn mit Schiebleiter (oder THL), dann Gesamtmasse von 9.000 kg...

    https://www.bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/7835/34/dokumente/150901_Festbetrags%C3%BCbersicht%20.pdf

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846325
    Datum05.02.2019 10:372911 x gelesen
    Hallo,

    ein MLF unter 7,5t zul. Gesamtmasse geht nicht in allen Fällen. Wollt ihr auf ein LKW-Fahrgestell aufbauen (z.B. MAN TG-L 8.180), so werdet ihr die 7,5t ziemlich sicher nicht schaffen, es sei denn, ihr beschränkt euch auf einen 600l-Tank und habt kaum (durchaus sinnvolle) Zusatzbeladung an Bord und achtet schon bei Fahrgestellausstattung und Aufbau auf gewichtssparende Bauweise. Mit einer 3-teiligen Schiebeleiter wird das schon ziemlich knapp.
    Andere Alternative wäre ein Transporterfahrgestell (z.B. Iveco Daily), das mehr Nutzlastreserve bietet. Damit dürfte das durchaus machbar sein, natürlich auch dann nicht, wenn außer der 3teiligen Schiebeleiter noch jede Menge andere Zusatzbeladung an Bord soll.

    In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist die 3-teilige Schiebeleiter durchaus als Option auf dem MLF angedacht, wenn diese aufgrund der Abdeckung der Rettungshöhen erforderlich ist. Nur deswegen gleich ein LF zu beschaffen, wäre vielleicht etwas oversized. Allerdings ist dann in RLP eine höhere zul. Gesamtmasse erlaubt, weil man da aber auch 1000l Wasser generell auf dem MLF fordert.

    Die Kosten der wirklich benötigten Führerscheinausbildung (Klasse C reicht in der Regel, BrKF-Module sind für die FW auch nicht nötig) fallen selbst, wenn sie für 10 Personen bezahlt werden, nicht wirklich ins Gewicht im Vergleich zu den Kosten für ein neues Feuerwehrfahrzeug. Auch die Folgeuntersuchungen alle 5 Jahre nicht. Daher wäre für mich der FS kein Grund, mich bei den Gewichten derart zu beschränken.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW846326
    Datum05.02.2019 10:383094 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist die 3-teilige Schiebeleiter durchaus als Option auf dem MLF angedacht, wenn diese aufgrund der Abdeckung der Rettungshöhen erforderlich ist. Nur deswegen gleich ein LF zu beschaffen, wäre vielleicht etwas oversized. Allerdings ist dann in RLP eine höhere zul. Gesamtmasse erlaubt,

    nicht erlaubt, sondern verlangt!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen846327
    Datum05.02.2019 10:412862 x gelesen
    Hallo Andreas,

    wenn du aber Glück hast und genug FA mit Geburtsjahr 1977-1980 in der Einsatzabteilung , die heut so um die 39-42 Jahre alt sind, dann genug C1 Führerscheine vorhanden.

    Am 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde zum 1. Januar 1999 in deutsches Recht umgesetzt.
    Also jeder FA der vor dem 1.1.99 einen Führerschein Pkw erworben hat, hat heute automatisch C1.

    Somit sollte dann bei z.B. von 25 FA , wo 15 Kameraden ggf. o.a. Geburtsjahre sind , ggf noch ein paar dabei die zwischen 50- 60 jahre alt sind, genug Persional für Führerscheine und benötigte C1 bis 7,5 t vorhanden sein.

    Wenn natürlich nur heute 18-20 jährige und ein paar vereinzelt ältere Kameraden von 39 + X in der Einsatzabteilung hast, dann gibts natürlich auch schon bei C 1 - Fahrzeugen Probleme.

    MkG

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    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846328
    Datum05.02.2019 10:522696 x gelesen
    Das hast Du doch bei 7,5t auch oder wo kommen die Leute mit C1 her

    Hier kann ich bei 7,49t ja den Feuerwehrführerschein ausbilden

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846329
    Datum05.02.2019 10:532719 x gelesen
    Geschrieben von Jochen O.Fahrzeugbeschaffung laut Bedarfsplan Was steht denn da überhaupt genau drin? Es sollte wohl mehr sein wie "2019 braucht die FW ein neues, nicht mehr ganz kleines aber auch nicht riesengroßes Fahrzeug" ;-)
    Allerdings liest es sich bislang nicht so...

    Fragen, die zu einem aktuellen Bedarfsplan führen könnten, wären z.B.:
    Ihr habt derzeit ein TSF, habt schon eine Schiebeleiter - warum und wo verlastet - oder braucht diese zukünftig - warum?
    Wodurch wird das Fahrzeug im Einsatz ergänzt, was bringen die üblichen Nachbarn mit? Und was fehlt diesen, was euer Fahrzeug darstellen sollte/könnte?

    Wieviel Tankinhalt soll das MLF haben? Wenn es mit Schiebeleiter unter 7,5to bleiben soll, landet ihr eher zwangsläufig bei der Mindestmenge von 600l. Dann könnt ihr zwar sagen ihr fahrt Wasser durch die Gegend, aber für den klassischen IA-Erstangriff reicht die Menge nach allgemeiner Ansicht so nicht aus, da sollten es schon 1.000l sein. Also was wollt/braucht ihr diesbezüglich?

    MLF mit Schiebeleiter findet man in RLP häufig, das Personalargument fürs Aufstellen taugen nur Gruppenfahrzeug halte ich auch für ziemlich unsinnig, allerdings waren 1000l hier schon lange Pflicht, und für die Schiebeleiter durften die Fahrzeuge von der Förderrichtlinie her dann auch schwerer sein. Wir haben sowas gerade letztes Jahr noch mit 8,8to in Dienst gestellt. Das hat dann auch noch ein bisschen Reserve und Zusatzbeladung, wie sieht es damit in euren Planungen aus?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846330
    Datum05.02.2019 10:562724 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.1. was wiegt denn das Fahrzeug heute real?

    Kann dir für unser gerade noch Euro 4-MLF auf TG-L 8.180 ziemlich genaue Daten liefern. Euro 5 war damals mit +25kg angegeben bei diesem Fahrgestell, mit Euro 5 bekommt man dieses Fahrzeug heute noch. Damals waren die 7500kg mit ein wenig gewichtssparen trotz ein wenig Zusatzbeladung bei 1000l-Tank gerade so einzuhalten. Bei Norm-Grundbeladung geht das also mit 1000l-Tank gerade noch so bzw. bei 600l-Tank mit wenig Reserve. Zu anderen Fahrgestellen kann ich keine konkreten Zahlen liefern.

    Geschrieben von Ulrich C.2. sind die Armaturen für den Trinkwasserschutz schon verlastet?

    Nein. Da ist aber doch außer einem Systemtrenner nichts weiter dabei im Normentwurf, oder?

    Geschrieben von Ulrich C.3. wegen der normativen Ergänzungen werden Neufahrzeuge schwerer, in Euro 6 sowieso.

    Was kommt denn da (vom Systemtrenner abgesehen) noch relevantes dazu? Dass Euro 6 schwerer ist, ist auch klar.

    Geschrieben von Ulrich C.RLP hat übrigens schon 2015 dazu geschrieben: nur mit 1.000 L Tank förderungsfähig, wenn mit Schiebleiter (oder THL), dann Gesamtmasse von 9.000 kg...

    Ja, weil man in RLP den 1000l-Tank immer haben will und dann gemerkt hat, dass zumindest bei Aufbau auf LKW-Fahrgestelle die 7,5t nicht mehr machbar sind, wenn man noch irgendwas ergänzend draufpacken will. Inzwischen geht man in RLP aber generell bis 9t beim MLF.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846331
    Datum05.02.2019 11:002784 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars B.wenn du aber Glück hast und genug FA mit Geburtsjahr 1977-1980 in der Einsatzabteilung , die heut so um die 39-42 Jahre alt sind, dann genug C1 Führerscheine vorhanden.

    Wie kommst du gerade auf 1977? Dürfen die nicht älter als 42 sein oder was? Verstehe ich nicht. Vor 1999 Führerschein gemacht ist klar, alte Klasse 3 bzw. umgeschrieben C1.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846332
    Datum05.02.2019 11:012729 x gelesen
    Geschrieben von Lars B.Am 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde zum 1. Januar 1999 in deutsches Recht umgesetzt.
    Also jeder FA der vor dem 1.1.99 einen Führerschein Pkw erworben hat, hat heute automatisch C1.

    Somit sollte dann bei z.B. von 25 FA , wo 15 Kameraden ggf. o.a. Geburtsjahre sind , ggf noch ein paar dabei die zwischen 50- 60 jahre alt sind, genug Persional für Führerscheine und benötigte C1 bis 7,5 t vorhanden sein.


    Richtig, dann verschiebst man aber das Thema nur nach hinten. Das fällt einem eventuell vor der nächsten Neubeschaffung schon auf die Füsse. Deshalb muss man auch in dem durch Dich beschriebenen Fall jetzt anfangen zu handeln.
    Deshalb kann der Führerschein kein Argument bei der Diskussion um die Fahrzeuggewichte bei Löschfahrzeugen sein.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846333
    Datum05.02.2019 11:022659 x gelesen
    Zum Bedarfsplan:
    Es steht als Fazit die Empfehlung
    LF10 mit Schiebeleiter

    nochmal als Erklärung.
    Wenn eine FW mit TSF und somit keinen benötigten LKW Scheinen auf ein LF10 umstellen soll dann macht man sich natürlich in alle Richtungen gedanken.
    In Bayern gibt es eine klare Gewichtsgrenze beim MLF von 8,5t. Der Feuerwehrführerschein geht bis 7,47t.
    Darum ja die Frage ob jemand ein MLF kennt das unter 7,49t ist und eine Schiebeleiter mitführt.

    Somit ist für mich die Frage auch hier beantwortet.
    Wir werden mit Schiebeleiter die 7,49t reißen. Ergo wir brauchen Führerscheine denn egal ob MLF oder LF10 beide sind über 7,49t.

    Auch die 600l Tank sehe ich als kritisch.

    Nochmals danke euch allen für die Gedanken.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846334
    Datum05.02.2019 11:052604 x gelesen
    Der kostet Euch doch auch was oder?
    Ist das wirklich soviel weniger?
    Es muss ja auch nicht unbeding CE sein. C reicht, wenn keine größeren Anhänger vorhanden und in Sicht sind, gegebenenfalls aus.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846336
    Datum05.02.2019 11:072786 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.nicht erlaubt, sondern verlangt!

    Nein. Erlaubt.
    Ursprünglich waren in RLP nur MLF bis 7,5t förderfähig, der 1000l-Tank war Pflicht. Mir ist eine FW bekannt, die 2011 aufgrund der Notwendigkeit einer 3teiligen Scheibeleiter über 7,5t gehen durfte, in der Folge merkte man, dass bei Zusatzbeladung (Mindestsatz TH nach FwVO RLP, 3-teilige Schiebeleiter oder sonstwas) die 7,5t zumindest bei LKW-Fahrgestell nicht zu halten sind und erlaubte bei MS-TH und/oder Schiebeleiter bis maximal 8,5t. Seit kurzem sind generell bis 9t für MLF in RLP freigegeben.

    Gruß,
    Michael

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    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846337
    Datum05.02.2019 11:082579 x gelesen
    nein die Ausbildung kann innerhalb der Organisation stattfinden und somit fallen nur Verwaltungsgebühren an.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846338
    Datum05.02.2019 11:102569 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas K.Der kostet Euch doch auch was oder?

    Ja, Spritkosten, Abnutzung des Fahrzeuges, ein paar Cent für die Scheine selbst. Schlimmstenfalls Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ausbilder und Prüfer.

    Geschrieben von Andreas K.Ist das wirklich soviel weniger?

    Obiges gegenüber "normaler" Fahrschulausbildung? Faktor 20 würde ich schätzen...

    Geschrieben von Andreas K.Es muss ja auch nicht unbeding CE sein. C reicht, wenn keine größeren Anhänger vorhanden und in Sicht sind, gegebenenfalls aus.

    Bei Faktor 20 ist das schon berücksichtigt. Beim Vergleich mit CE sprechen wir von Faktor 40.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846339
    Datum05.02.2019 11:142602 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jochen O.In Bayern gibt es eine klare Gewichtsgrenze beim MLF von 8,5t. Der Feuerwehrführerschein geht bis 7,47t.

    Ein MLF mit 1000l-Tank und 3-teiliger Schiebeleiter ist mit 8,5t problemlos machbar.
    Der FW-FS geht bis einschließlich 7,5t, ebenso wie der C1.

    Geschrieben von Jochen O.Wir werden mit Schiebeleiter die 7,49t reißen. Ergo wir brauchen Führerscheine denn egal ob MLF oder LF10 beide sind über 7,49t.

    Das dürfte so sein. Aber der Unterschied zwischen MLF und LF10 dürfte deutlich größer sein als die Kosten, die für 10 Leute für den Klasse C-Führerschein anfallen.

    Geschrieben von Jochen O.Auch die 600l Tank sehe ich als kritisch.

    Die Beschränkung hast du bei 8,5t auch mit Schiebeleiter nicht.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846340
    Datum05.02.2019 11:252546 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Fabian B.Ich gehe davon aus, dass eine TSF Feuerwehr (soll nicht abwertend sein) meist viele Brunnen, offene Gewässer, etc. als Wasserentnahme nutzt oder gar in Kombination mit FwA zum Wegstrecken-Aufbau eingesetzt wird.

    Da gehst du falsch aus. Bei uns war auch ein TSF stationiert, wir haben genau 3 Stellen, wo ich ans offene Gewässer bzw. ansaugen muss. Dort macht das aber nicht die erstangreifende Wehr sondern die nächste, die dann zur Ergänzung kommt (sofern die erste die min. 1000l für den Erstangriff an Bord hat).

    Geschrieben von Fabian B.Daher bin ich (persönlich!) immer für TSF-W statt MLF, weil: Die PFPN abgesetzt werden kann und das Fahrzeug noch mobil ist (siehe Schlauchverlegung), die Pumpenwellenmitte durch die mobile Pumpe deutlich näher an die Wasseroberfläche kommt (gerade in trockenen Sommern, kann der Meter wichtig sein) und die Pumpe halt entnehmbar ist und bei Defekt nicht das Fahrzeug aus Status 6 muss, da eine alte TS8 sicher irgendwo im Gemeindeverbung steht.

    Und ich in dem Fall immer gegen eine separate Pumpe. Man muss 2 Motoren warten, hat eine weitere Batterie und damit wesentlich mehr Ausfallwahrscheinlichkeit als bei einer fest eingebauten Pumpe. Von doppelten Abgasen, die da am Fahrzeug und der Pumpe rauskommen, will ich gar nicht erst reden (auf den Ma bezogen, der da drin steht).

    Geschrieben von Fabian B.+ man kan günstiger als ein MLF mit City-Fahrgestellt (Man 8.180) einen Allrad-Transporter bestellen (Iveco 7.180)

    Spätestens wenn du einen Allrad-Transporter nimmst, ist der Preisvorteil des Transporterfahrgestells dahin. Der ist auch sonst nicht wirklich groß.

    Geschrieben von Fabian B.+ Im Falle einer Menschenrettung gab es schon die 8 teilige Steckleiter, daher halte ich 4 teilige Schiebeleiter vom TSF-W + Erweiterung im Fall der Fälle für sinnvoller als ein Citiy-Fahrgestellt mit enormer Dachlast. (Ja, der Leitereinsatz mit 5 Teilen ist nicht DV-gemäß.)

    Unsinn. Eine 8-teilige Steckleiter ist in keinster Weise zulässig oder vernünftig einsetzbar. Die 3-teilige Schiebeleiter kann und darf man aber sehr wohl auf ein MLF verlasten.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW846341
    Datum05.02.2019 11:272973 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Nein. Erlaubt.

    Stimmt, nochmal nachgelesen, danke für die Korrektur...

    Geschrieben von Michael W.Seit kurzem

    09/2015? Kinder, wie die Zeit vergeht... ;-)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846342
    Datum05.02.2019 11:372627 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C. 09/2015? Kinder, wie die Zeit vergeht... ;-)Oh ja...
    (Festbetragsübersicht 2018)


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846343
    Datum05.02.2019 11:382576 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.der Unterschied zwischen MLF und LF10 dürfte deutlich größer sein als die Kosten, die für 10 Leute für den Klasse C-Führerschein anfallen.Mal auf die Schnelle aus den Infoangeboten des schlingenden Mannes: Ein LF10 (Straße) für 244.329, und ein MLF 151.162 Euro (unser 8,8to-MLF mit 1000l und Schiebeleiter landete 2018 bei 161.290 EUR).
    Dazu den um 21.000 höheren Landeszuschuss, bleiben unterm Strich Führerscheine für alle ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846344
    Datum05.02.2019 11:572572 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.09/2015? Kinder, wie die Zeit vergeht... ;-)

    Nö. "Seit kurzem" bezog sich auf die generelle RLP-Freigabe für MLF bis 9t. Die gilt erst seit Ende 2018. In der 2015er waren mehr als 7,5t nur bei MS-TH und/oder Schiebeleiter freigegeben.

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen846348
    Datum05.02.2019 14:502443 x gelesen
    Hallo Jochen,

    Geschrieben von Jochen O.Ch hoffe ich habe alles soweit beschrieben was benötigt wird.

    Nach dem durchlesen der Beiträge stelle ich mir die Frage wie die Schiebleiter bei euch in den Bedarfsplan gekommen ist? Als offizielles Rettungsmittel ist die Schiebleiter nur bei Bestandsgebäuden denkbar. Die Gebäude die diese erfordern dürften schon einige Tage in eurer Ortschaft stehen. Als Rettungsmittel bei Gebäuden aus der jüngeren Zeit ist sie nicht zulässig. Wie kam es, dass ihr bisher ohne ausgekommen seid und nun eine braucht? Wie wurde dieser Mangel denn bisher bei euch kompensiert?
    Ohne Aichach näher zu kennen fiel mir bei der Sicht auf die Karte auf, dass eure Ortsteile recht nah an Aichach angrenzen. Wäre es eventuell denkbar, dass die bereits vorhandenen Rettungsmittel aus Aichach zeitnah zur Verfügung stehen können und ihr so auf eine Schiebleiter wie bisher verzichten könntet?

    MfG Flo

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern846350
    Datum05.02.2019 15:212367 x gelesen
    Nach kurzer Recherche bin ich auf diesen Artikel gestoßen:

    https://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Feuerwehr-kann-Hilfsfrist-nicht-ueberall-einhalten-id41316211.html

    Dort wird explizit von wasserführenden Fahrzeugen und Schiebleitern gesprochen.

    Ändert aber nichts an der Tatsache, dass in Bayern die Schiebleiter für den 2. Rettungsweg normalerweise nicht akzeptiert wird ... da gibt es auch keinen Bestandsschutz. Die Schiebleiter wird nur in besonderen Einzelfällen als 2. Rettungsweg akzeptiert (Baudenkmäler, dichte Altstadtbebauung) und es müssen u.a. KBR und betroffener Kdt. explizit zustimmen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Alexander


    Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


    unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846353
    Datum05.02.2019 17:022401 x gelesen
    Geschrieben von Alexander M.Ändert aber nichts an der Tatsache, dass in Bayern die Schiebleiter für den 2. Rettungsweg normalerweise nicht akzeptiert wird ... da gibt es auch keinen Bestandsschutz. Die Schiebleiter wird nur in besonderen Einzelfällen als 2. Rettungsweg akzeptiert (Baudenkmäler, dichte Altstadtbebauung) und es müssen u.a. KBR und betroffener Kdt. explizit zustimmen.

    Man kann ja nicht sicher sein, dass früher immer schön alles regelgerecht war. Hier in der Stadt gibt es auch Gebäude aus den 70er Jahren, da wird es schon mit der Schiebeleiter eng und die Zufahrt ist nicht für eine DLK ausgelegt. Als wir vor 6 Jahren über den Ersatz unseres LF anfingen zu planen, durfte die Schiebeleiter explizit nicht wegfallen, da man bei uns auch die eine oder andere Bausünde vermutet.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJoch8en 8O., Aichach / 846356
    Datum05.02.2019 20:312282 x gelesen
    ich habe befürchtet, dass die Diskussion wieder wie meistens in eine Richtung läuft wo es heißt warum braucht ihr sowas.
    Da der Bedarfsplan von einem unabhängigen Gutachter angefertigt wurde ist es halt so.
    Und die Frage war ja auch nicht brauchen wir eine Schiebeleiter oder nicht sondern die Frage war ja
    Kennt ihr ein MLF mit 3teiliger Schiebeleiter.
    Alle weiteren Diskussionen werden dann zur gegeben Zeit tatsächlich mit KBR Stadt und den notwendigen Stellen geführt.
    Ich danke euch nochmals allen für die Antworten.
    kameradschaftliche Grüße

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen846357
    Datum06.02.2019 06:501952 x gelesen
    Hallo Michael,

    ich hatte nur ein Geburtsjahr angegeben, kann ja in einigen Gemeinden/ Ortschaften vorkommen, das man mal einen besonders geburtsstarken Jahrgang in der Feuerwehr hat.

    Also Stichtag wäre quasi Geburtsjahr 1980 , also alle die bis einschl.31.12.1998 den Führerschein für Pkw erworben haben.Alle anderen Kameraden davor natürlich dito.

    Gruß Lars

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen846358
    Datum06.02.2019 07:031921 x gelesen
    Hallo Andreas,

    das ist richtig, das sich die Problematik nach hinten verschiebt, aber dann hast du bzw. die Gemeinde einen Zeitpuffer um ausbilden zu können.

    Außerdem ging es ja in der Ausgangsfrage um eine TSF - Wehr, also eine eher kleine Gemeinde die ein neues Fahrzeug beschaffen muss, sprich wenn sich an der Gefährdungslage bzw. Einteilung der Risikoklassen nichts ändert, sollte da ein TSF -W oder MLF mit 7,5 t zGG durchaus ausreichen.

    Von daher meine Aussage, wenn genug FA (z.B. 15 von 25)mit Geburtsjahr 1980 und davor vorhanden sind, hast du erstmal kein größeres Problem(außer von den in meinem Fall angenommenen 15 FA sind 95 % dabei, die kurz vor Ausscheiden aus dem Einsatzdienst sind)dann kannst du diese Problematik mit Besuch der Fahrschule in den nächsten Jahren gut kompensieren ohne kurzfristig in Not zu geraten.

    Schlimmer ist der Fall wie geschildert, das da nur 2 Klasse C Führerscheine vorhanden sind, wenn ich dann ein Fhz mit > 7,5 t beschaffe, dann stehe ich natürlich sofort vor einem Riesenproblem, da kriege ich vermutlich von der kleinen und nicht ganz finanzstarken Gemeinde keine 10 Führerscheine zusätzlich zum Fahrzeug und weiteren Bedarf für die Fw auf einen Schlag finanziert.

    MkG

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846360
    Datum06.02.2019 08:401802 x gelesen
    Richtig. Allerdings liegt ein ähnlicher Zeitraum zwischen der Umsetzung der Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht und der Einführung des Feuerwehrführerscheines. Da hätte man schon viel Zeit gehabt, etwas zu tun. Dann wäre die Krücke Feuerwehrführerschein und die Diskussion um Fahrzeuggewichte von Löschfahrzeugen wegen den Führerscheinen nicht notwendig geworden.
    Meiner Meinung nach, führt die Verschiebung nach hinten bei der Gemeinde zu der Erkenntnis, es geht auch so und wir müssen weiterhin nichts in Richtung Führerschein tun.
    Davon ab ist eine Fahrzeugbeschaffnung auch nicht so schnell durch. Von dem scheinbaren jetzigen Stand bis zur Auslieferung können da, bei einem Neufahrzeug, locker noch 3 Jahre vergehen. In der Zeit lassen sich auch noch ein paar Führerscheine umsetzen, wenn ein derartiges Fahrzeug wirklich notwendig ist.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt846361
    Datum06.02.2019 08:451903 x gelesen
    Diese Diskussionen wirst Du hier nicht wirklich verhindern/vermeiden können. Das geht ganz automatisch. Genauso automatisch hört sie irgendwann auch wieder auf. ;-)

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846362
    Datum06.02.2019 09:141926 x gelesen
    Geschrieben von Jochen O. Und die Frage war ja auch nicht brauchen wir eine Schiebeleiter oder nicht sondern die Frage war ja
    Kennt ihr ein MLF mit 3teiliger Schiebeleiter.
    Also hätte ein einfaches "Ja." als Antwort schon gereicht? ;-)

    Geschrieben von Jochen O. Da der Bedarfsplan von einem unabhängigen Gutachter angefertigt wurde ist es halt so.Och, unabhängige Gutachter haben auch schon viel Elend in die Welt gesetzt...
    Aus der Sichtweise heraus braucht ihr aber auch nicht zu überlegen, ob ihr von der Empfehlung des Gutachters nach unten abweicht (wobei "nach unten" hier bei LF10 und MLF durchaus fraglich ist). Fahrzeug kaufen, und es ist halt so.
    Wenn euch die Folgekosten wegen den Führerscheinen abschrecken, habt ihr ansonsten weitere mögliche Folgen/Kosten auch bedacht? Ist der Stellplatz geeignet, nach den Vorgaben oder wenigstens tatsächlich? LF10 ist in den max. Abmessungen gegenüber einem MLF 80cm länger, 20cm höher. Seit ihr als TSF-Standort mit Atemschutz ausgestattet und ausgebildet? In Bayern bei TSF ja durchaus möglich, darauf zu verzichten, aber bei höherwertigem Fahrzeug kommt ihr da wohl nicht drumherum. Bedacht?

    Unsere MLF-Schiebeleiter ist im Übrigen auch eine alte VB-Sünde, für ein bestimmtes Gebäude im Ausrückebereich des Fahrzeugs. Da ist es gar nicht so verkehrt, wenn die Diskussion auch in diese Richtung läuft, um zu sehen wie wird das anderswo gehandhabt, vielleicht ergeben sich daraus Ansatzpunkte wie man das in der Zukunft doch irgendwann mal ändern könnte. Mit den wenigsten Fragen steht man in der Welt alleine da, u.a. deshalb wurden irgendwann mal Diskussionsforen erfunden ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS846368
    Datum06.02.2019 09:561766 x gelesen
    Geschrieben von Lars B.m 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde zum 1. Januar 1999 in deutsches Recht umgesetzt.
    20 Jahre her. Somit habe ich für Gemeinden/Feuerwehren die heute damit noch Probleme haben Null Verständnis

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern846370
    Datum06.02.2019 10:071944 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Jochen O.Das Thema LF10 wir auch betrachtet hat aber gerade das große Thema LKW Führerschein als Problem stehen da zur Zeit nur 2 LKW Führerscheine vorhanden sind.

    Gut gemeinter Tipp:
    Arbeitet an einer vernünftigen Lösung, die für euch zuständige RvS wird daran auch interessiert sein.
    Wenn das ganze absehbar ist mit der Kommune sprechen und bereits jetzt in Führerscheine investieren, das Fahrzeug wird ja noch ein Weilchen dauern, dann kann man bis dahin sicherlich schon einige Führerscheine machen, wenn man das gesammelt angeht kann man dabei sicher auch ein paar Euro sparen.

    Ist in jedem Fall sinnvoller als eine Murkslösung zu forcieren und das Problem nur ein paar Jahre zu verschieben denn die C1 Fahrer werden auch bei euch weniger.


    Viele Grüße
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorFran8k A8., Ilbesheim / Rheinland-Pfalz846371
    Datum06.02.2019 10:431819 x gelesen
    Zum Thema Schiebeleitern gab es von Montag auf Dienstag Nacht in Paris einen furchtbaren Brand mit mehreren Todesopfer. Rettung musste wohl größten Teils über den Hinterhof erfolgen und Drehleiter war nicht in Stellung zu bringen.
    http://www.pompiersparis.fr/fr/news/interventions/incendies/feu-d-immeuble-paris-16-50-sauvetages-8-personnes-decedees-1-urgence-absolue-et-36-urgences-relatives

    https://www.youtube.com/watch?v=QtUVRXV_sq8

    Respekt vor der französischen Hakenleiter!

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    AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen846372
    Datum06.02.2019 11:261918 x gelesen
    Geschrieben von Jörn V.Solltet ihr die Schiebleiter wirklich brauchen (ich komme bei uns leider auch nicht drumrum)

    Wer fordert denn explizit eine Schiebleiter und auf welcher Grundlage?
    Entweder ist dein Gefahrenpotential sowieso so hoch das da ein LF stehen soll oder.....?

    Gruß

    HeiLo

    Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
    Konrad Adenauer


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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen846379
    Datum06.02.2019 13:421602 x gelesen
    Da bin ich voll bei dir,

    leider hat der Ersteller dieses Themas Jochen Ostermayer nicht geschrieben, wie groß seine Wehr, wieviel Führerscheinbesitzer C1 (alt 3) derzeit vorhanden, von daher alles rein spekulative Betrachtungsweise.

    Bei uns hat es damals von Beschluss ,über Ausschreibung und Indienststellung des TSF-W etwas mehr als 1 Jahr gedauert, aber ja, wie du ausgeführt hast, auch innerhalb eines Jahres kann man sicherlich tätig werden und geeignete Kandidaten zur Fahrschule entsenden.

    Das mit dem EU-Führerschein liegt m.W. sogar noch länger zurück, das wurde soweit ich mich erinnere 1991 im EU-Parlament verhandelt,das er 1996 eingeführt wird und Deustchland dann 1999 umgesetzt hat, also lagen da schon quasi 8 Jahre dazwischen, nur waren da vermutlich der ein oder andere heute FA noch in der JFw und nicht führerscheinfähig.

    MkG

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen846381
    Datum06.02.2019 13:591511 x gelesen
    Hallo Volker,

    sicherlich magst du da Recht haben, allerdings, und ich will damit auch keinen in Schutz nehmen, wieviel Karteileichen gibts/gabs heute/damals in genau diesen Wehren, für die der alte 3 er , heute C1 ausreichend wäre/war.Wenn man betrachtet, das man quasi mit den alten 3er Scheinen damals sogar noch ein LF 8 bewegen durfte,
    Immer natürlich auch auf die so viel belächelten "örtlichen Verhältnisse" betrachtet muss man sehen wer seine Hausaufgaben gemacht hat und wer nicht.
    Wenn ich damals eine Wehr mit z.B. 30 aktiven FA habe, wovon Stichtag 01.01.1999 70 % der Mannschaft noch 30 oder mehr Jahre Dienst vor sich hat, dann habe ich heute immer noch mind.20 Fahrer für Fahrzeug < 7,5 t in der Wehr.

    Habe ich natürlich einen anderen Altersschnitt, so das 1999 schon nur 10 Fahrer vorhanden sind und man hoffte das die Lkw-FS durch die Bundeswehr nach und nach augebildet würden, dann hat man halt verpokert und heute ein größeres Problem

    Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt, alo knapp 10 Jahre später

    Aber selbst da hätte man, mittlerweile knapp 9 Jahre her , seine Wehr betrachten müssen und schauen, ob und wie es sich mit den FS verhält und ob es nicht Sinn macht, den ein oder anderen Kameraden aus der Mannschaft zur Fahrschule zu entsenden.

    MkG

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846382
    Datum06.02.2019 14:331596 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Volker C.20 Jahre her. Somit habe ich für Gemeinden/Feuerwehren die heute damit noch Probleme haben Null Verständnis

    Dann schau mal genauer hin, denn es haben sich nicht nur die Führerscheinklassen vor 20 Jahren geändert, es gab zwischendurch noch ein paar weitere Änderungen, die vermutlich ebensolche Auswirkungen hatten:
    - Fahrzeuge wurden schwerer, hatte Mitte der 90er ein TSF 3,2 bis 3,5t, liegen wir heute bei gut 4t. Hatte ein LF8 damals maximal 7,5t, liegen wir beim Nachfolger LF10 schon deutlich jenseits der 10t.
    - Feuerwehren sind besser ausgestattet: Wo früher ein TSF stand, steht heute entweder ein schwereres TSF, ein KLF, ein TSF-W, ein MLF oder sogar ein (H)LF10.
    - Die Wehrpflicht entfiel: Ein durchaus nennenswerter Anteil früherer LKW-Führerscheinbesitzer hatte seine Fahrerlaubnis bei der BW erworben
    - Die Führerscheinausbildung insgesamt ist deutlich teurer geworden, gab es früher noch einige (z.B. auch Studenten), die im Nebenjob LKW fuhren und dann auch den Schein privat gemacht haben, so ist das seit der nötigen Berufskraftfahrerquali eher selten der Fall. Man sucht sich lukrativere Nebenbeschäftigungen

    Es ist also nicht einfach nur die Einführung der neuen Führerscheinklassen vor 20 Jahren, da hat sich noch viel mehr geändert. Gleichzeitig wurden die vorhandenen Altinhaber weniger. Aber richtig ist: Wer da erst heute ein Problem erkennt, hat einiges verschlafen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen846385
    Datum06.02.2019 16:151870 x gelesen
    Hallo Jochen!

    Geschrieben von Jochen O.ich habe befürchtet, dass die Diskussion wieder wie meistens in eine Richtung läuft wo es heißt warum braucht ihr sowas.

    Bei den wenigen Informationen zur Ausgangslage lässt es sich kaum vermeiden, dass auch solche Fragen aufkommen. Ich finde sie sind hin und wieder auch wichtiger Teil einer Diskussion.

    Es ist schließlich nicht üblich, dass der Bedarf für eine Schiebleiter "einfach so" entsteht. Ich kenne den Fall da wurde eine solche für ein Altenheim in Betracht gezogen. Denkbar wäre aber auch, dass der Bedarf schon immer da war, aber der Mangel nie auffiel. Auch das genannte Beispiel, dass die Schiebleiter für nur ein einzelnes Objekt benötigt wird, ist ein wunderbares Einzelfallbeispiel. Alle Fälle zeigen, dass man sich mit mehr oder weniger Nachfragen den "Klotz" Schiebleiter auch fernhalten kann.

    Das es bei euch durch eine Bedarfsplanung (zur Erfüllung der Hilfsfristen) dazu kam, ist wieder ein anderer Fall und klärt die Nachfrage zum "Warum?" doch recht gut.

    In diesem Sinne hoffe ich, dass ich mit meiner Gegenfrage nicht nur Unverständnis bei dir erreicht habe ;)

    Gruß Flo

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorJörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern848597
    Datum27.04.2019 21:06   1596 x gelesen
    Servus Jochen,

    ich hab mit meiner Truppe vor 4 Jahren den Umstieg von einem TSF ohne Atemschutz auf ein MLF mit Atemschutz mit gemacht, auch in Bayern.

    Wir mussten eine ähnliche Diskussion führen, nur sollte bei uns ein Drucklüfter aufs MLF, keine Schiebleiter.

    Es konnte uns keiner erklären wer bei einem ersteintreffenden, staffelbesetzten MLF (also Einsatz im eigenen Wachbereich) die ersten 10 Minuten den Drücklüfter einsetzen sollte... zumal wir im Umfeld mit Drucklüftern auf Gruppenfahrzeugen benachtbarter Feuerwehren gut versorgt werden.
    Außerdem fürchteten wir den Ausbildungsaufwand (der ist bei der Druckbelüftung wie bei der Schiebleiter nicht zu unterschätzen). Der vorhersehbare Ausbildungsaufwand für die Maschinisten beim Umstieg von TS8/8 auf FPN mit Wassertank und der Ausbildungsaufwand für den Kaltstart in Sachen Atemschutz trieb uns eh schon den Angsschweiß auf die Stirn.

    Es kam kein Drucklüfter aufs Fahrzeug...
    Es kam auch sonst nix aufs MLF was da in Bayern laut SFS-R nicht drauf gehört (okay, außer einem AED, einer WBK und einem Rettungsbrett).

    Man möchte es nicht glauben, aber man kann tatsächlich mit einem Norm-MLF erfolgreich Einsätze fahren.

    Einer der großen Fehler bei Fahrzeugbeschaffungen, in kleineren und mittleren Feuerwehren, ist meiner Meinung nach, dass nur das eigene Fahrzeug und/oder der eigene Wachbereich betrachtet wird... wie wenn es nebenan keine weiteren Einsatzmittel außer dem eigenen gäben würde! Dann wird alles aufs neue Fahrzeug gepackt, des soll dann alles alleine können. Kaum jemand analysiert welche Einsatzmittel wurden die letzten 15 Jahre im eigenen Wachbereich tatsächlich benötigt, welche davon kamen und kommen aus der Nachbarschaft, welche könnten die nächsten 15 Jahre benötigt werden, wenn sich der Wachbereich weiter entwickelt.

    Immer alles drauf aufs TSF, TSF-W, MLF, Drucklüfter, Schiebleiter, Gerätesatz Absturzsicherung, Türöffnungssatz, Schaummittelzumischung, Druckluftschaum, Glasmanagment, Säbelsäge, möglichst viele verschiedene Strahlrohre, akkubetriebene Rettungsgeräte, Pumpenbedienung über n Display mit mehreren Modis zum durchblättern... und dann, wenn man irgendwas davon mal alle 5 Jahre braucht, kann dann auch jeder sicher, effektiv und erfolgreich damit umgehen, schließlich übt man ja einmal im Monat damit.

    Grüße, Jörg

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg848615
    Datum28.04.2019 17:331073 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jörg V.

    Einer der großen Fehler bei Fahrzeugbeschaffungen, in kleineren und mittleren Feuerwehren, ist meiner Meinung nach, dass nur das eigene Fahrzeug und/oder der eigene Wachbereich betrachtet wird... wie wenn es nebenan keine weiteren Einsatzmittel außer dem eigenen gäben würde! Dann wird alles aufs neue Fahrzeug gepackt, des soll dann alles alleine können. Kaum jemand analysiert welche Einsatzmittel wurden die letzten 15 Jahre im eigenen Wachbereich tatsächlich benötigt, welche davon kamen und kommen aus der Nachbarschaft,

    Das Kirchturmdenken ist noch in etlichen FF verhanden, es gibt aber auch positive Beispiele gerade im MLF-Sektor. Ich kenne eine FF einer VG in RLP, welche in den letztem jahren kurz hintereinander mehrere MLF in Dienst stellte, und deren Beladung sich -außer der normativen Standardbeladung- unterscheidet. So führt ein MLF erweitete THL-Beladung wie Glasmanagment, Unterbaumaterial und Kombi-Schneidgerät/Speizer, andere MLF zusätzlich Waldbrandausstattung und eine weiteres MLF zusätzliche Schaumausrüstung mit.

    Immer alles drauf aufs TSF, TSF-W, MLF,

    Das liese sich auch auf Fahrzeuge der LF-10 und TLF 2000 bzw. 3000 Klasse erweitern.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     05.02.2019 09:45 Joch7en 7O., Aichach
     05.02.2019 09:55 Adri7an 7R., Utting
     05.02.2019 10:02 Jörn7 V.7, Grafrath
     06.02.2019 11:26 Heik7o L7., Maintal
     05.02.2019 10:03 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.02.2019 10:19 Joch7en 7O., Aichach
     05.02.2019 10:26 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.02.2019 10:41 Lars7 B.7, Zwinge
     05.02.2019 11:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     06.02.2019 06:50 Lars7 B.7, Zwinge
     05.02.2019 11:01 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     06.02.2019 07:03 Lars7 B.7, Zwinge
     06.02.2019 08:40 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     06.02.2019 13:42 Lars7 B.7, Zwinge
     06.02.2019 09:56 Volk7er 7C., Garbsen
     06.02.2019 13:59 Lars7 B.7, Zwinge
     06.02.2019 14:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:52 Joch7en 7O., Aichach
     05.02.2019 11:05 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.02.2019 11:08 Joch7en 7O., Aichach
     05.02.2019 11:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:20 Fabi7an 7B., Sprotta
     05.02.2019 10:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.02.2019 10:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.02.2019 10:36 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     05.02.2019 11:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     05.02.2019 10:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2019 10:56 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2019 10:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2019 11:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 11:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2019 11:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.02.2019 11:57 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 10:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.02.2019 11:02 Joch7en 7O., Aichach
     05.02.2019 11:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     05.02.2019 11:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     05.02.2019 14:50 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt/ Erfurt
     05.02.2019 15:21 Alex7and7er 7M., Eiselfing
     05.02.2019 17:02 Thom7as 7E., Nettetal
     05.02.2019 20:31 Joch7en 7O., Aichach
     06.02.2019 08:45 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     06.02.2019 09:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2019 16:15 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt/ Erfurt
     06.02.2019 10:43 Fran7k A7., Ilbesheim
     06.02.2019 10:07 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     27.04.2019 21:06 Jörg7 V.7, Breitenbrunn
     28.04.2019 17:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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