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Thema | Lagerung von Kraftstoffen | 58 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 846266 | |||
Datum | 04.02.2019 07:38 | 6103 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir sind am planen für den Fall eines Großflächigen Stromausfalles Treibstoff für die Fahrzeuge (Diesel) und Stromerzeuger (Super) zu lagern. Wie bzw. wie viel Treibstoff bevorratet ihr. Es geht um Bayern. Da darf in Fahrzeughallen Treibstoff nur in unerheblichen Mengen gelagert werden. Allein der Stromerzeuger für die Versorgung des Feuerwehrhauses braucht in der Woche kappe 1000 l. Habt ihr separate Räume oder Schränke? Lager ihr in 20 Liter Kanistern oder mobile Tankstellen? Gruß Holger | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846267 | |||
Datum | 04.02.2019 08:25 | 3655 x gelesen | |||
Hallo, Wie lange wollt ihr denn "autark" arbeiten können? Welche Mengen müssen deshalb bei euch gelagert werden? Gibt es Rückgriffmöglichkeiten auf kommunale oder private Eigenverbrauchstankstellen? Mobile Tankstellen gibt es nicht, das sind Gefahrgut- und Gefahrstoffrechtlich in den meisten Fällen IBC mit Entnahmemöglichkeit. Für Diesel durchaus sinnvoll, für Ottokraftstoff aufgrund der Anforderungen, z.B. EX-Schutz, sehr deutlich teurer, da sind Kanister einfacher zu händeln. Aber auch an die Transportproblematik denken, es gilt das ADR! Gefahrstoffschränke sind aufgrund des begrenzten Lagervolumens für diesen Zweck ungeeignet, seperate Räume in Gebäuden sind Kostenfresser, insbesondere wenn diese erst nachträglich eingerichtet werden (müssen). Besser, einfacher und deutlich kostengünstiger sind Gefahrstoffcontainer als Außenlager, guck dazu mal bei Denios oder Cemo. Zu Beachten sind unter anderem die TRGS 510, TRGS 509, AwSV und diverse landes- und kommunalrechtliche Regelungen (konkret bitte bei eurer Kommune erfagen). Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 846271 | |||
Datum | 04.02.2019 09:40 | 3456 x gelesen | |||
"Da darf in Fahrzeughallen Treibstoff nur in unerheblichen Mengen gelagert werden." Hallo Holger, wo steht das? Ich kenne den Passus nur aus der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Laut Oberster Bauaufsicht in Bayern, gilt diese aber in der Regel nicht für Feuerwehrhäuser, da Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern vielfältige Nutzungen haben und nicht nur zum Abstellen der Fahrzeuge dienen. Es gibt zwar leider immer wieder Bauaufsichten in Bayern, die die GaStellV anwenden, das ist aber definitiv falsch. Sie ist nur dann anzuwenden, wenn Gebäudeteile ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen dienen, das ist bei Feuerwehrhäusern aber in der Regel nicht der Fall (Übungsdienst, Arbeiten an Fahrzeugen, Schutzkleidung ...). Trotzdem sollte das Ganze natürlich sinnvoll gemacht werden und es empfiehlt sich eine rechtzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht, falls ein Bauantrag notwendig wird. Für den Raum des Stromerzeugers sollte ggf. die Verordnung zum Bau elektrischer Betriebsräume (EltBauV) beachtet werden, auch wenn Feuerwehrhäuser eigentlich nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Die Brennstofflagerung außerhalb des Gebäudes macht grundsätzlich Sinn. Gruß Peter | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 846274 | |||
Datum | 04.02.2019 10:16 | 3389 x gelesen | |||
Hallo, ich hab mal überschlagen für 7 Tage autark brauchen wir 1150 l Diesel und 1200 l Benzin, das Problem wird sein das wir ja den Kraftstoff regelmäßig durchtauschen müssen, und da wird's beim Benzin eng. Weil wir haben keinen Benziner als Fahrzeug. beim SUchen habe ich nich die GUV I 8561 gefunden "Gefahrstoffe auf Bauhöfen im öffentlichen Dienst" die könnte auch auf Feuerwehren angewedet werden, da steht viel über die Lagerung drin. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 846276 | |||
Datum | 04.02.2019 10:16 | 3141 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger S.Allein der Stromerzeuger für die Versorgung des Feuerwehrhauses braucht in der Woche kappe 1000 l. Abgesehen von der Lagerung: Habt ihr ein Konzept wie ihr diese Treibstoffmengen umschlagt? Es gibt ja die Studie des BBK wonach gerade Diesel erstaunlich schnell umkippt... Sinnvoll ist in meinen Augen die Zusammenlegung mit dem Bauhof, danach ist der Sprit wenigstens immer halbwegs frisch. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 846282 | |||
Datum | 04.02.2019 10:58 | 3165 x gelesen | |||
Wer als FF 7 Tage autark sein möchte hat noch ganz andere Probleme als nur die Betriebsstoffversorgung, aber das steht auf einem anderen Blatt Papier. Umschlagshäufigkeit ist das Thema, kauf dem Bauhof eine kleine Betriebstankstelle mit Zugriff durch euch, dann habt ihr schon einmal ein großes Problem weniger... | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 846283 | |||
Datum | 04.02.2019 11:04 | 3174 x gelesen | |||
Und halt auch alle Fahrzeuge etc. nach jedem nennenswerten Kraftstoffverbrauch wieder volltanken, auch wenn normalerweise ein Tank ein Jahr lang hält... | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846286 | |||
Datum | 04.02.2019 13:01 | 3070 x gelesen | |||
Warum für 7 Tage? Wären 48 Stunden nicht effektiver und besser vom Lagerhändling? Setzt allerdings voraus, dass ihr eine einspeisefähige öffentliche oder private (bewachte) Tankstelle in akzeptabler Reichweite habt. Vorsicht mit der GUV I 8561, das Teil ist Stand 2007, die derzeit gültige Version der TRGS 510 von 2013. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846288 | |||
Datum | 04.02.2019 13:08 | 2984 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter F.Laut Oberster Bauaufsicht in Bayern, gilt diese aber in der Regel nicht für Feuerwehrhäuser, da Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern vielfältige Nutzungen haben und nicht nur zum Abstellen der Fahrzeuge dienen.Gibt es dazu etwas Schriftliches? Die Legaldefinition in Art. 2 BayBO nimmt jedenfalls nur Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge aus. Würde ein Feuerwehrhaus diesen Kategorien zugerechnet, greift die TRGS 510 ... Beim Rest ... ACK. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Matt8hia8s J8., Krumbach / | 846296 | |||
Datum | 04.02.2019 16:54 | 2867 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn V.kauf dem Bauhof eine kleine Betriebstankstelle mit Zugriff durch euch, dann habt ihr schon einmal ein großes Problem weniger... ... oder ein Problem mehr, oder wie stellt ihr sicher dass die Betriebstankstelle immer gefüllt ist? Die Realität wird wohl eher so aussehen dass das gute Stück erst aufgefüllt wird wenn es einigermaßen leer ist - was wiederum blöd ist wenn genau dann auch Stromausfall ist... Mal abgesehen davon könnte es auch schwere Interessenskonflikte geben wenn der Bauhof für seine Zwecke - für Winterdienst z.B.- selbst Treibstoff braucht. Meiner Meinung nach ist eine Lagerung nur bei der Feuerwehr selbst die deutlich bessere Variante - auch wenn sich dadurch natürlich das Problem der Umschlagshäufigkeit ergibt. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 846298 | |||
Datum | 04.02.2019 18:48 | 2696 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias J.Meiner Meinung nach ist eine Lagerung nur bei der Feuerwehr selbst die deutlich bessere Variante - auch wenn sich dadurch natürlich das Problem der Umschlagshäufigkeit ergibt. Geht ganz schön ins Geld. Ein paar 10000 pro Jahr bestimmt. Da dürfte es deutlich billiger sein, eine Tankstelle in der Nähe bei Bedarf zu Hijacken. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 846299 | |||
Datum | 04.02.2019 18:54 | 2750 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias J.der ein Problem mehr, oder wie stellt ihr sicher dass die Betriebstankstelle immer gefüllt ist? Das schreibt man in den Vertrag. Wenn ich für 7Tage 1000L Diesel brauche wird so geplant das bei min. 1000l Restmenge der Tankwagen anrollt, will der "Betrieb" auch 500l muß der Tankwagen halt bei 1500l vor der Tür stehen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 846300 | |||
Datum | 04.02.2019 22:19 | 2519 x gelesen | |||
Hallo, mit dem Thema haben sich schon andere beschäftigt! Ich hatte in Erinnerung, dass es nicht reicht eine Tankstelle mit Strom zu versorgen und man bekommt dann den Sprit aus der Zapfsäule. Ich kann mich auch an endlose Diskussionen über Dieselpest erinnern. Von der Lagerfähigkeit von Biodieselkraftstoffen ganz zu schweigen. Für eine kleine Einheit oder geringen Verbrauch macht es wenig Sinnn. Da ist das Verhältnis zwischen Normalverbrauch/Umschlag und Einsatzverbrauch ungünstig. Der Vorgeschlagene Weg es über Verträge der übergeordneten Behörden zu stemmen macht mehr Sinn und sollte eigentlich heute schon vorhanden sein. Im Prinzip muss man sich auf Landkreisebene damit beschäftigen. Hier ist man dann ganz schnell bei ganz anderen Mengen. Die werden dann ja auch von überörtlichen Kräften genutzt. Auch wenn einige Einheiten ihren Spritt für ein paar Stunden/Tage mitbringen. Hier eine nützliche Quelle zum Thema: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_18_Praxis_BS_Treibstoffversorgung.pdf?__blob=publicationFile Also macht es Sinn, sich mit einer eigenen Tankanlage zu beschäftigen und im Kleinen zu denken? Ich denke es ist Zielführender sich mir der Frage zu beschäftigen, wo finde ich Sprit, in welchen Mengen, über welchen Zeitraum und komme ich ohne Probleme dran. Wer übernimmt die Versorgung und Verteilung. Wieviel Treibstoff muss/kann ich selber lagern. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 846302 | |||
Datum | 04.02.2019 23:21 | 2540 x gelesen | |||
Hallo Udo, es gibt zwei Schreiben der Obersten, kann Dir aber leider die Aktenzeichen nicht mehr sagen. Ich hatte zu dem Thema schon mal Kontakt mit der OBB und da wurde mir das auch so bestätigt. Wenn Du die Schreiben brauchst, dann kannst Du auch direkt bei der OBB anfragen. Da bekommt man immer recht fix eine Antwort. Gruß Peter | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846303 | |||
Datum | 05.02.2019 08:34 | 2215 x gelesen | |||
Danke! Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846305 | |||
Datum | 05.02.2019 08:38 | 2237 x gelesen | |||
Nur die Eigenversorgung über 24/48 Stunden UND die langfristige Versorgungsicherheit zusammen machen Sinn. Einzeln für sich sind sie weder taktisch sinnvoll noch effektiv. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 846309 | |||
Datum | 05.02.2019 09:16 | 2277 x gelesen | |||
Man kann die Probleme auch heraufbeschwören, das ist eine reine Organisationsfrage. Man leistet sich hier sogar den Luxus von zwei Containern, einer für Winter-, einer für Sommerdiesel, heisst faktisch für den Notfall ist immer einer voll. Solange du aus dem Problem Umschlagshäufigkeit nicht rauskommst, wir man mit anderen Lösungen leben müssen. | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 846310 | |||
Datum | 05.02.2019 09:22 | 2228 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Da dürfte es deutlich billiger sein, eine Tankstelle in der Nähe bei Bedarf zu Hijacken. Kann man machen, da kommt aber ohne Strom leider trotzdem kein Sprit raus. In Deutschland gibt es ca. 14.500 Tankstellen, davon sind laut BBK ganze zehn bis fünfzehn Stück mit einer Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausgerüstet, wenn ich mich richtig erinnere. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 846346 | |||
Datum | 05.02.2019 14:18 | 2252 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Im Prinzip muss man sich auf Landkreisebene damit beschäftigen. Hier ist man dann ganz schnell bei ganz anderen Mengen. Die werden dann ja auch von überörtlichen Kräften genutzt. Richtig Hier könnte der Bund über die Betriebserlaubnis NEA-Tankstellen berücksichtigen, im Gegenzug könnten BOS und HiOrg dort auch im Alltag tanken. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846349 | |||
Datum | 05.02.2019 15:20 | 2195 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. NEA-Tankstellen ??? was ist das? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 846352 | |||
Datum | 05.02.2019 16:28 | 2265 x gelesen | |||
:) N_etz E_ersatz A_nlage Also hier eine Tankstelle die mit dem eigenen zB Stromerzeuger betrieben werden kann. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846364 | |||
Datum | 06.02.2019 09:42 | 2158 x gelesen | |||
Da gibt es schon Regelungen zu diesem Thema, die den "Stand der Technik" zu diesem Thema wiedergeben. https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8561.pdf Ob Bauhof der Gemeinde, Greenkeeperbetrieb des Golfplatzes oder Gerätehaus der Feuerwehr... der Stand der Technik ist für Alle gleich. In einem Arbeitsraum dürfen in Sicherheitsschränken (F30) entzündbare Flüssigkeiten bis zu folgenden Höchstmengen gelagert werden: bei leichtentzündlichen Flüssigkeiten => in zerbrechlichen Gefäßen max. 100 Liter, in unzerbrechlichen Gefäßen max. 500 Liter (das sind dann die berühmten 20 Liter Kanister im Sicherheitsschrank gelagert) bei entzündbaren Flüssigkeiten => 300 bzw. 4.000 Liter Sieht man sich jetzt die entsprechenden Sicherheitsschränke an, die dafür in Frage kommen und entsprechend zertifiziert sind, dann kostet so ein Schrank irgendwo zwischen 1.600,- und 2.500,- Ohne irgend eine Wertung oder Empfelung für einen Hersteller abzugeben, hier ein beliebiger Internet-Link zu einem solchen Hersteller. http://www.adesatos.com/shop/sicherheitsschrank-f30.html?x6d44e=5ad1279502aef4de3a713d62b4823bc1 Das gibt den Stand der Technik wieder, wenn wir von Ottokraftstoffen sprechen. Reden wir über die Lagerung von Dieselkraftstoffen, so gilt (Zitat): "Die Anforderungen an die Lagerung von Dieselkraftstoff (Flammpunkt > 55 °C) müssen den Brandschutzanforderungen des Baurechts für die Lagerung von Heizölen in Gebäuden genügen. Eine Zusammenlagerung mit entzündbaren Flüssigkeiten ist zulässig, sofern die Lagerhaltung den Anforderungen an diese Flüssigkeiten entspricht" Alltagstauglich ist die Bevorratung von bis zu 1000 Litern Diesel in einer mobilen Tankanlage mit einem entsprechend gestalteten Tankplatz, der das Eindringen von Kraftstoff in den Boden verhindert - sprich kraftstoffdichte Auffangwanne. Beispielhaft (und ohne hier einer Herstellerempfehlung abzugeben) findet man im Internet dann solche Angebote: https://www.profishop.de/betriebs-und-lagerausstattung/behaelter-und-tanks/tanks/452337/cemo-dieseltank-mobil-easy-980-l-dieseltank-premium-10827 1000 Liter Diesltankstelle und ausreichend dimensionierte Sicherheitsschrank für Kanister wäre ein Lösungsansatz der größenordnungsmäßig mit 5.000,- Beschaffunsgksoten zu Buche schlägt. Wollte man "mehr" bevorraten, dann geht an einem entsprechend geplanten und gebauten Treibstoffbunker kein Weg mehr vorbei. Das ist dann aber eine ganz ander "Hausnummer". ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846367 | |||
Datum | 06.02.2019 09:54 | 2018 x gelesen | |||
..es gibt Betriebstankstellen mit Handpumpe oder 12Volt Pumpe..... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 846369 | |||
Datum | 06.02.2019 10:03 | 1981 x gelesen | |||
Danke für die ganzen Infos´s. Dann wird ich mich mal weiter einarbeiten. | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 846373 | |||
Datum | 06.02.2019 11:39 | 2087 x gelesen | |||
Darf ich diese Dieseltankstelle bzw Benzintankstelle in der Fahrzeughalle Lagern? https://www.tankundlager.com/mobile-tankstellen/964/mobiler-dieseltank-truckmaster-430-liter https://www.tankundlager.com/mobile-tankstellen/985/kraftstoffcontainer-quadro-cv-mobile-tankstelle-diesel-/-benzin?number=R-99263 | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846374 | |||
Datum | 06.02.2019 12:07 | 1980 x gelesen | |||
Du hast eine private Nachricht ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 846375 | |||
Datum | 06.02.2019 12:27 | 1958 x gelesen | |||
Unabhängig davon was andere dir noch empfehlen. Der erste Behälter ist einwandig und hat deshalb wahrscheinlich auch eine baurechtliche Zulassung. Damit darfst du eigentlich nicht lagern. Der zweite Behälter hat beide Zulassungen, damit kann man lagern und transportieren. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846376 | |||
Datum | 06.02.2019 12:29 | 1938 x gelesen | |||
Bei dem Fassungsvermögen von 380 Litern ist die Tankstellenlösung wesentlich teuerer als die gleiche Menge Diesel in 20 Liter-Kanistern im Sicherheitsschrank..... Und wie tankst Du die Kleintankstelle vom Tankwagen aus nach? Wie schützt Du gegen Überlaufen, etc. Da landest Du dann bei einem Aufwand bauseits wie bei einer privaten Heizöltankanalge + Aufwand Umwelteinfluss bei missglücktem Tankvorgang Fahrzeug einzugrenzen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846377 | |||
Datum | 06.02.2019 12:32 | 1948 x gelesen | |||
Richtig! Aber bitte bedenken, diese Kleintankstelle muss ihrerseits nachfüllbar sein - und zwar so, dass "nichts daneben gehen kann" ... :-) Deswegen würde ich es bevorzugen sie ins Freie zu stellen - Zufahrtmöglichkeit für Tankwagen und eine Auffangwanne für übergelaufenen Diesel bei mißglücktem Betankungsvorgang vorsehen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846378 | |||
Datum | 06.02.2019 13:35 | 1974 x gelesen | |||
Wenn es nach der Garagenverordnung geht, nein. (dass die Bauaufsicht in Bayern bei Feuerwehren etwas anderer Ansicht sein könnte, hatten wir ja im Thread). Allgemein zu diesen Teilen: Ob gelagert werden darf oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei weniger als 0,22m³ fällt die Lagerung unter die Bagatellgrenze des Wasserrechts (u.a. WHG, AwSV), aber die Lagerung muss in jedem Fall "sicher" sein (Besorgnisgrundsatz, Gewässerschutz). Weiterhin gilt die Betriebssicherheitsverordnung, d.h. Gefährdungsbeurteilung, EX-Schutz-Beurteilung, Prüfungen, Beachtung der Regelungen der TRGS 510 u.s.w. Werden diese (mobilen) Kraftstoffcontainer länger als 6 Monate nicht transportiert, gelten diese als ortsfest, dann brauchen die u.U. eine bauaufsichtliche Zulassung (in dem Thema bin ich nicht ganz so fit, deshalb keine näheren Ausführungen). Bei mobilen Kraftstoffcontainern, die außerhalb der Ausnahmen, z.B. zur internen oder externen Versorgung, transportiert werden, gilt hinsichtlich der Verwendungsdauer und der Prüfungen das ADR. Bei Verpackungen entfällt die Prüfpflicht, ist das Teil als IBC zugelassen: Prüfung alle 2,5 Jahre gemäß den Vorgaben. Kunststoffbehälter dürfen maximal 5 Jahre ab Herstellungsdatum verwendet werden. Sonst fällt mir ad hoc nichts mehr ein ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846380 | |||
Datum | 06.02.2019 13:48 | 1887 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Bei dem Fassungsvermögen von 380 Litern ist die Tankstellenlösung wesentlich teuerer als die gleiche Menge Diesel in 20 Liter-Kanistern im Sicherheitsschrank..... Sicher? Alleine der Sicherheitsschrank FWF90 in der notwendigen Größe liegt bei 5 bis 6 Mille. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846383 | |||
Datum | 06.02.2019 14:38 | 1786 x gelesen | |||
Bei F90 stimme ich Dir mit den Kosten zu. Wenn Du aber bei einem Brandabschnitt bleibst und die genannten Mengenbegrenzungen berücksichtigst reicht F30 (siehe DGUV-Musterbeispiel) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846384 | |||
Datum | 06.02.2019 14:40 | 1987 x gelesen | |||
Danke für die Ergänzung zum Nutzungsdauer Kunststoffbehälter.!!! Ist wichtig und ich hatte es vergessen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 846405 | |||
Datum | 07.02.2019 13:19 | 1695 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn V.Kann man machen, da kommt aber ohne Strom leider trotzdem kein Sprit raus. Ich würde mal Wetten, das ein halbwegs begabter Elektriker das in einer bis zwei Stunden hin bekommt. Voraussetzung ist, das die Schaltpläne vorhanden sind. Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 846406 | |||
Datum | 07.02.2019 13:26 | 1684 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt. Warum ex? Lange Kabeltrommel reicht doch auch. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 846407 | |||
Datum | 07.02.2019 14:21 | 1540 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt. Für was? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 846408 | |||
Datum | 07.02.2019 14:26 | 1638 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Warum ex? Lange Kabeltrommel reicht doch auch. Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 846409 | |||
Datum | 07.02.2019 14:30 | 1648 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein. Hast du mal einen Link zu einem derartigen Aggregat? Ade Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 846411 | |||
Datum | 07.02.2019 14:45 | 1606 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Harald S.
?! Steht wo von wem? Und was soll ein ex-Aggregat anders machen als ein gewöhnliches außerhalb der Zonen (die bei Tankstellen nun auch nicht sonderlich groß sind) aufgestellt? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 846412 | |||
Datum | 07.02.2019 14:51 | 1524 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein. Damit wäre die normgemäße Beladung sämtlicher GW-G ziemlicher Unfug. Ich kenne da nur Nicht-Ex-Aggregate, geht's in den Ex-Bereich, gibt es entsprechende Ex-geschützte Betriebsmittel inkl. Kabeltrommel. Ich gehe davon aus, dass die Einspeisung der Tankstelle nicht im Ex-Bereich erfolgt sondern an der Elektroverteilung der Tankstelle. Diese liegt üblicherweise irgendwo im Shop-Bereich, also weit außerhalb des Ex-Bereiches. Wozu sollte man also ein Ex-Aggregat haben? Kommt da Ex-geschützter Strom raus? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846413 | |||
Datum | 07.02.2019 14:53 | 1617 x gelesen | |||
Zu den EX-Zonen einer handelsüblichen Tankstelle guckst du in die TRGS 3151 / TRGS 751, Abschnitt 4.1.10. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 846415 | |||
Datum | 07.02.2019 15:31 | 1646 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein. Das wäre mir neu. Ist ja im normalen Leben auch nicht so. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 846454 | |||
Datum | 08.02.2019 18:35 | 1426 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Ich würde mal Wetten, das ein halbwegs begabter Elektriker das in einer bis zwei Stunden hin bekommt. Voraussetzung ist, das die Schaltpläne vorhanden sind. Ex Schutz da sollte man sich in diesen Sinn keine so großen Gedanken machen, wenn man es vorher richtig organisiert. Man kann ja direkt an die Panzersicherung und die liegt nicht im Ex-Bereich. Tankstellenbetreiber hat auch ein Plan für die Ex-Bereiche. In den Ex-Bereichen hat jemand mit Stromkabeln eh nichts zu suchen - also Weg mit der Idee die Pumpe anzuklemmen! Ich würde mit ausreichend Leistung einfach ins Ortsnetz einspeisen. Das kann man im Vorfeld mit dem Netzversorger planen. Mit einem kleinen Notstromaggregat sollte man nicht einspeisen. Evtl. fehlende Schutzeinrichtung, fehlende Netzstabilität. Ich bin aber kein Netzersatzanlagenexperte. Lt, Tankstellenbetreiber einer kleineren Tankstelle braucht er für die Tankanlage ca. 50KVA. Also nichts kein Spielzeug für die Einspeisung! Nur es bringt in den meisten Fällen nichts! Das Kassensystem für Preis und Mengenabgabe muss auch laufen. Spätestens wenn die Netzwerkverbindung zur Zentrale erforderlich ist, ist Feierabend. Da braucht es dann einiges an Kreativität (lokales Kundenkonto). Deshalb vorher organisieren und mal durchspielen! Gruß Dirk | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 846455 | |||
Datum | 08.02.2019 20:14 | 1415 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.die Netzwerkverbindung zur Zentrale Das schwirrte mir schon seit geraumer Zeit durch den Kopf. Die Preise kommen online aus der Zentrale und nur mit dem kann die Zapfsäule frei geschaltet werden, Strom hin oder her, wenn der Server weg ist bleibt die Pumpe aus?! "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 846462 | |||
Datum | 08.02.2019 23:15 | 1376 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein. Quelle ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846468 | |||
Datum | 09.02.2019 10:36 | 1389 x gelesen | |||
Wenn das mit dem Tankstellenbetreiber vernünftig geplant ist, geht das auch nachträglich ohne Anbindung an die "Zentrale". Erfordert aber eine enge Zusammenarbeit mit Pächter und Betreiber. Denn eine für die Bevölkerung weithin sichtbare "Leuchtreklame" (hier geht was!) wird zwangläufig auch Begehrlichkeiten wecken, denen mit hoher Sicherheit auch Polizei und Sicherheitsdienste nicht mehr gewachsen sind. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 846597 | |||
Datum | 14.02.2019 17:31 | 1343 x gelesen | |||
Beim zweiten Produkt tendiere ich "ja" zu sagen. Sollte aber vorher noch einmal in Regelwerken blättern um nicht blöderweise etwas zu übersehen. Oder Du fragst den Hersteller explizit...... Produkt Nummer zwei hat übrigens auch eine Handpumpe, was bei black-out von Vorteil ist ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 846609 | |||
Datum | 15.02.2019 08:43 | 1261 x gelesen | |||
Hallo, bei Kraftstoffbehältern aus Kunststoff gibt es eine Maximale Nutzungsdauer. In der Regel beträgt diese 5 Jahre. Dies ist bei der Anschaffung vorher zu klären, da damit ja dann wiederkehrende Kosten entstehen und ein Behälter aus verzinktem Stahlblech damit auf die Nutzungsdauer hin gesehen günstiger ist. Gruß Philip | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846638 | |||
Datum | 16.02.2019 08:53 | 1240 x gelesen | |||
Die fünf Jahre nach ADR 4.1.1.15 (ab Herstellungsdatum, "Kunststoffuhr")gelten ausschließlich bei der Beförderung nach ADR - bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen also faktisch nur bei einer internen oder externen Versorgung. Bei Nutzung der Freistellungen nach ADR 1.1.3.1 bis ADR 1.1.3.5 (bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen eher die Regel) oder bei der Lagerung gilt diese Regelung nicht. Dafür müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, BetrSichV) Nutzungsfristen und Prüfungen (Art, Umfang, Fristen, Prüferqualifikation) festgelegt werden, und das nicht nur für Kraftstoffbehälter aus Kunststoff. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 846645 | |||
Datum | 16.02.2019 13:10 | 1158 x gelesen | |||
Bedeutet für die Allgemeinheit: Es müssen nicht bei der 2. PKW-HU alle Reservekanister erneuert werden? | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 846649 | |||
Datum | 16.02.2019 15:51 | 1090 x gelesen | |||
Wobei bei der Feuerwehr und deren Nutzungsverhalten ADR nicht reicht. Da braucht man auch eine baurechtlichen Genehmigung und die sehen das etwas anders. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846651 | |||
Datum | 16.02.2019 16:39 | 1073 x gelesen | |||
Wie kommst du denn darauf?? Wenns für rein private Zwecke ist, kannst du selbst den Plastekanister aus den Sechzigern noch mitführen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846652 | |||
Datum | 16.02.2019 16:56 | 1112 x gelesen | |||
Nicht ganz. Es hängt von der Art der Lagerbehälter und den gelagerten Mengen ab. Denk auch an die Bagatellgrenze der AwSV von 0,22 m³ ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 846844 | |||
Datum | 21.02.2019 06:46 | 953 x gelesen | |||
Hallo, also die Fahrzeughallen der Feuerwehr fallen nicht unter der GAragenverordnung in Bayern. Anbei die Antwort des Referat-27 des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Geschrieben von Referat 27 Auf ein "herkömmliches" Feuerwehrhaus mit Fahrzeughalle wird nach unserer Auffassung die Definition des Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO in aller Regel nicht zutreffen, weil der Gesetzgeber mit einer Garage Gebäude meint, die (nahezu) ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen, während in der Fahrzeughalle eines Feuerwehrhauses in der Regel nicht nur Fahrzeuge abgestellt werden, sondern auch Arbeitsvorgänge stattfinden (Reinigung, Wartung, Reparatur, Bestückung der Fahrzeuge usw.), die sie in unseren Augen eher einem "Werkraum" nach Satz 3 vergleichbar macht. Insofern fallen Feuerwehrhäuser mit Fahrzeughalle nach unserer Auffassung zumindest nicht regelmäßig unter die "Garagen" | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 846851 | |||
Datum | 21.02.2019 08:34 | 935 x gelesen | |||
Danke! 'Daumenhoch' Dann schaue ich mal, welche Meinung mein Land vertritt. Wenn jemand in einem der anderen Länder Lust auf eine entsprechende Anfrage hat, eine kleine Zusammenstellung hier könnte sicherlich nicht schaden. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Tuttlingen / Baden - Württemberg | 846856 | |||
Datum | 21.02.2019 10:42 | 1046 x gelesen | |||
Besser wäre m. E. eine Tankstelle in der Nähe mit einer Einspeisemöglichkeit auszurüsten. Wenn der Kraftstoff (1000 l ) ewig in den Kanistern bleibt, habt ihr ruckzuck den Dieselpilz drin und dann ist der Krafstoff teurer Sondermüll. Evtl. auch mal Landwirte in der Nähe befragen ob sie eine Hoftankstelle haben. | |||||
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