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ThemaLagerung von Kraftstoffen58 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
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  • FW-Forum: Spritmangel
  • FW-Forum: Handwerkerregelung statt ADR ausreichen?
  • BBK: Treibstoffversorgung bei Stromausfall
  • WIKI: Netz-Ersatz-Anlage
  •  
    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern846266
    Datum04.02.2019 07:386103 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wir sind am planen für den Fall eines Großflächigen Stromausfalles Treibstoff für die Fahrzeuge (Diesel) und Stromerzeuger (Super) zu lagern.

    Wie bzw. wie viel Treibstoff bevorratet ihr. Es geht um Bayern. Da darf in Fahrzeughallen Treibstoff nur in unerheblichen Mengen gelagert werden.


    Allein der Stromerzeuger für die Versorgung des Feuerwehrhauses braucht in der Woche kappe 1000 l.

    Habt ihr separate Räume oder Schränke? Lager ihr in 20 Liter Kanistern oder mobile Tankstellen?


    Gruß Holger

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846267
    Datum04.02.2019 08:253655 x gelesen
    Hallo,

    Wie lange wollt ihr denn "autark" arbeiten können?
    Welche Mengen müssen deshalb bei euch gelagert werden?
    Gibt es Rückgriffmöglichkeiten auf kommunale oder private Eigenverbrauchstankstellen?

    Mobile Tankstellen gibt es nicht, das sind Gefahrgut- und Gefahrstoffrechtlich in den meisten Fällen IBC mit Entnahmemöglichkeit.
    Für Diesel durchaus sinnvoll, für Ottokraftstoff aufgrund der Anforderungen, z.B. EX-Schutz, sehr deutlich teurer, da sind Kanister einfacher zu händeln.
    Aber auch an die Transportproblematik denken, es gilt das ADR!

    Gefahrstoffschränke sind aufgrund des begrenzten Lagervolumens für diesen Zweck ungeeignet, seperate Räume in Gebäuden sind Kostenfresser, insbesondere wenn diese erst nachträglich eingerichtet werden (müssen).
    Besser, einfacher und deutlich kostengünstiger sind Gefahrstoffcontainer als Außenlager, guck dazu mal bei Denios oder Cemo.

    Zu Beachten sind unter anderem die TRGS 510, TRGS 509, AwSV und diverse landes- und kommunalrechtliche Regelungen (konkret bitte bei eurer Kommune erfagen).

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern846271
    Datum04.02.2019 09:403456 x gelesen
    "Da darf in Fahrzeughallen Treibstoff nur in unerheblichen Mengen gelagert werden."

    Hallo Holger,

    wo steht das? Ich kenne den Passus nur aus der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Laut Oberster Bauaufsicht in Bayern, gilt diese aber in der Regel nicht für Feuerwehrhäuser, da Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern vielfältige Nutzungen haben und nicht nur zum Abstellen der Fahrzeuge dienen. Es gibt zwar leider immer wieder Bauaufsichten in Bayern, die die GaStellV anwenden, das ist aber definitiv falsch. Sie ist nur dann anzuwenden, wenn Gebäudeteile ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen dienen, das ist bei Feuerwehrhäusern aber in der Regel nicht der Fall (Übungsdienst, Arbeiten an Fahrzeugen, Schutzkleidung ...).

    Trotzdem sollte das Ganze natürlich sinnvoll gemacht werden und es empfiehlt sich eine rechtzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht, falls ein Bauantrag notwendig wird. Für den Raum des Stromerzeugers sollte ggf. die Verordnung zum Bau elektrischer Betriebsräume (EltBauV) beachtet werden, auch wenn Feuerwehrhäuser eigentlich nicht in deren Anwendungsbereich fallen. Die Brennstofflagerung außerhalb des Gebäudes macht grundsätzlich Sinn.

    Gruß Peter

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    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern846274
    Datum04.02.2019 10:163389 x gelesen
    Hallo,

    ich hab mal überschlagen für 7 Tage autark brauchen wir 1150 l Diesel und 1200 l Benzin, das Problem wird sein das wir ja den Kraftstoff regelmäßig durchtauschen müssen, und da wird's beim Benzin eng. Weil wir haben keinen Benziner als Fahrzeug.

    beim SUchen habe ich nich die GUV I 8561 gefunden "Gefahrstoffe auf Bauhöfen im
    öffentlichen Dienst" die könnte auch auf Feuerwehren angewedet werden, da steht viel über die Lagerung drin.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern846276
    Datum04.02.2019 10:163141 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.Allein der Stromerzeuger für die Versorgung des Feuerwehrhauses braucht in der Woche kappe 1000 l.

    Abgesehen von der Lagerung:

    Habt ihr ein Konzept wie ihr diese Treibstoffmengen umschlagt?

    Es gibt ja die Studie des BBK wonach gerade Diesel erstaunlich schnell umkippt...


    Sinnvoll ist in meinen Augen die Zusammenlegung mit dem Bauhof, danach ist der Sprit wenigstens immer halbwegs frisch.

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern846282
    Datum04.02.2019 10:583165 x gelesen
    Wer als FF 7 Tage autark sein möchte hat noch ganz andere Probleme als nur die Betriebsstoffversorgung, aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.

    Umschlagshäufigkeit ist das Thema, kauf dem Bauhof eine kleine Betriebstankstelle mit Zugriff durch euch, dann habt ihr schon einmal ein großes Problem weniger...

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken846283
    Datum04.02.2019 11:043174 x gelesen
    Und halt auch alle Fahrzeuge etc. nach jedem nennenswerten Kraftstoffverbrauch wieder volltanken, auch wenn normalerweise ein Tank ein Jahr lang hält...

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846286
    Datum04.02.2019 13:013070 x gelesen
    Warum für 7 Tage?

    Wären 48 Stunden nicht effektiver und besser vom Lagerhändling?

    Setzt allerdings voraus, dass ihr eine einspeisefähige öffentliche oder private (bewachte) Tankstelle in akzeptabler Reichweite habt.

    Vorsicht mit der GUV I 8561, das Teil ist Stand 2007, die derzeit gültige Version der TRGS 510 von 2013.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846288
    Datum04.02.2019 13:082984 x gelesen
    Geschrieben von Peter F.Laut Oberster Bauaufsicht in Bayern, gilt diese aber in der Regel nicht für Feuerwehrhäuser, da Fahrzeughallen von Feuerwehrhäusern vielfältige Nutzungen haben und nicht nur zum Abstellen der Fahrzeuge dienen. Gibt es dazu etwas Schriftliches?
    Die Legaldefinition in Art. 2 BayBO nimmt jedenfalls nur Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge aus.
    Würde ein Feuerwehrhaus diesen Kategorien zugerechnet, greift die TRGS 510 ...

    Beim Rest ... ACK.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMatt8hia8s J8., Krumbach / 846296
    Datum04.02.2019 16:542867 x gelesen
    Geschrieben von Jörn V.kauf dem Bauhof eine kleine Betriebstankstelle mit Zugriff durch euch, dann habt ihr schon einmal ein großes Problem weniger...

    ... oder ein Problem mehr, oder wie stellt ihr sicher dass die Betriebstankstelle immer gefüllt ist?
    Die Realität wird wohl eher so aussehen dass das gute Stück erst aufgefüllt wird wenn es einigermaßen leer ist - was wiederum blöd ist wenn genau dann auch Stromausfall ist...
    Mal abgesehen davon könnte es auch schwere Interessenskonflikte geben wenn der Bauhof für seine Zwecke - für Winterdienst z.B.- selbst Treibstoff braucht.

    Meiner Meinung nach ist eine Lagerung nur bei der Feuerwehr selbst die deutlich bessere Variante - auch wenn sich dadurch natürlich das Problem der Umschlagshäufigkeit ergibt.

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW846298
    Datum04.02.2019 18:482696 x gelesen
    Geschrieben von Matthias J.Meiner Meinung nach ist eine Lagerung nur bei der Feuerwehr selbst die deutlich bessere Variante - auch wenn sich dadurch natürlich das Problem der Umschlagshäufigkeit ergibt.

    Geht ganz schön ins Geld. Ein paar 10000 pro Jahr bestimmt. Da dürfte es deutlich billiger sein, eine Tankstelle in der Nähe bei Bedarf zu Hijacken.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846299
    Datum04.02.2019 18:542750 x gelesen
    Geschrieben von Matthias J.der ein Problem mehr, oder wie stellt ihr sicher dass die Betriebstankstelle immer gefüllt ist?
    Das schreibt man in den Vertrag.
    Wenn ich für 7Tage 1000L Diesel brauche wird so geplant das bei min. 1000l Restmenge der Tankwagen anrollt, will der "Betrieb" auch 500l muß der Tankwagen halt bei 1500l vor der Tür stehen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern846300
    Datum04.02.2019 22:192519 x gelesen
    Hallo,
    mit dem Thema haben sich schon andere beschäftigt!

    Ich hatte in Erinnerung, dass es nicht reicht eine Tankstelle mit Strom zu versorgen und man bekommt dann den Sprit aus der Zapfsäule.
    Ich kann mich auch an endlose Diskussionen über Dieselpest erinnern. Von der Lagerfähigkeit von Biodieselkraftstoffen ganz zu schweigen.
    Für eine kleine Einheit oder geringen Verbrauch macht es wenig Sinnn. Da ist das Verhältnis zwischen Normalverbrauch/Umschlag und Einsatzverbrauch ungünstig.

    Der Vorgeschlagene Weg es über Verträge der übergeordneten Behörden zu stemmen macht mehr Sinn und sollte eigentlich heute schon vorhanden sein.
    Im Prinzip muss man sich auf Landkreisebene damit beschäftigen. Hier ist man dann ganz schnell bei ganz anderen Mengen. Die werden dann ja auch von überörtlichen Kräften genutzt. Auch wenn einige Einheiten ihren Spritt für ein paar Stunden/Tage mitbringen.

    Hier eine nützliche Quelle zum Thema:
    https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_18_Praxis_BS_Treibstoffversorgung.pdf?__blob=publicationFile

    Also macht es Sinn, sich mit einer eigenen Tankanlage zu beschäftigen und im Kleinen zu denken?
    Ich denke es ist Zielführender sich mir der Frage zu beschäftigen, wo finde ich Sprit, in welchen Mengen, über welchen Zeitraum und komme ich ohne Probleme dran. Wer übernimmt die Versorgung und Verteilung. Wieviel Treibstoff muss/kann ich selber lagern.

    Gruß
    Dirk

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    AutorPete8r F8., Murnau / Bayern846302
    Datum04.02.2019 23:212540 x gelesen
    Hallo Udo,

    es gibt zwei Schreiben der Obersten, kann Dir aber leider die Aktenzeichen nicht mehr sagen. Ich hatte zu dem Thema schon mal Kontakt mit der OBB und da wurde mir das auch so bestätigt. Wenn Du die Schreiben brauchst, dann kannst Du auch direkt bei der OBB anfragen. Da bekommt man immer recht fix eine Antwort.

    Gruß Peter

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846303
    Datum05.02.2019 08:342215 x gelesen
    Danke!

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846305
    Datum05.02.2019 08:382237 x gelesen
    Nur die Eigenversorgung über 24/48 Stunden UND die langfristige Versorgungsicherheit zusammen machen Sinn. Einzeln für sich sind sie weder taktisch sinnvoll noch effektiv.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern846309
    Datum05.02.2019 09:162277 x gelesen
    Man kann die Probleme auch heraufbeschwören, das ist eine reine Organisationsfrage. Man leistet sich hier sogar den Luxus von zwei Containern, einer für Winter-, einer für Sommerdiesel, heisst faktisch für den Notfall ist immer einer voll. Solange du aus dem Problem Umschlagshäufigkeit nicht rauskommst, wir man mit anderen Lösungen leben müssen.

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    AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern846310
    Datum05.02.2019 09:222228 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Da dürfte es deutlich billiger sein, eine Tankstelle in der Nähe bei Bedarf zu Hijacken.

    Kann man machen, da kommt aber ohne Strom leider trotzdem kein Sprit raus.

    In Deutschland gibt es ca. 14.500 Tankstellen, davon sind laut BBK ganze zehn bis fünfzehn Stück mit einer Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausgerüstet, wenn ich mich richtig erinnere.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846346
    Datum05.02.2019 14:182252 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Im Prinzip muss man sich auf Landkreisebene damit beschäftigen. Hier ist man dann ganz schnell bei ganz anderen Mengen. Die werden dann ja auch von überörtlichen Kräften genutzt.

    Richtig
    Hier könnte der Bund über die Betriebserlaubnis NEA-Tankstellen berücksichtigen, im Gegenzug könnten BOS und HiOrg dort auch im Alltag tanken.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846349
    Datum05.02.2019 15:202195 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas M.NEA-Tankstellen
    ??? was ist das?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846352
    Datum05.02.2019 16:282265 x gelesen
    :)
    N_etz
    E_ersatz
    A_nlage
    Also hier eine Tankstelle die mit dem eigenen zB Stromerzeuger betrieben werden kann.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846364
    Datum06.02.2019 09:422158 x gelesen
    Da gibt es schon Regelungen zu diesem Thema, die den "Stand der Technik" zu diesem Thema wiedergeben.

    https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8561.pdf

    Ob Bauhof der Gemeinde, Greenkeeperbetrieb des Golfplatzes oder Gerätehaus der Feuerwehr... der Stand der Technik ist für Alle gleich.


    In einem Arbeitsraum dürfen in Sicherheitsschränken (F30) entzündbare Flüssigkeiten bis zu folgenden Höchstmengen gelagert werden:
    bei leichtentzündlichen Flüssigkeiten => in zerbrechlichen Gefäßen max. 100 Liter, in unzerbrechlichen Gefäßen max. 500 Liter (das sind dann die berühmten 20 Liter Kanister im Sicherheitsschrank gelagert)
    bei entzündbaren Flüssigkeiten => 300 bzw. 4.000 Liter

    Sieht man sich jetzt die entsprechenden Sicherheitsschränke an, die dafür in Frage kommen und entsprechend zertifiziert sind, dann kostet so ein Schrank irgendwo zwischen 1.600,- und 2.500,-
    Ohne irgend eine Wertung oder Empfelung für einen Hersteller abzugeben, hier ein beliebiger Internet-Link zu einem solchen Hersteller. http://www.adesatos.com/shop/sicherheitsschrank-f30.html?x6d44e=5ad1279502aef4de3a713d62b4823bc1 Das gibt den Stand der Technik wieder, wenn wir von Ottokraftstoffen sprechen.

    Reden wir über die Lagerung von Dieselkraftstoffen, so gilt (Zitat): "Die Anforderungen an die Lagerung von Dieselkraftstoff (Flammpunkt > 55 °C) müssen den Brandschutzanforderungen des Baurechts für die Lagerung von Heizölen in Gebäuden genügen. Eine Zusammenlagerung mit entzündbaren Flüssigkeiten ist zulässig, sofern die Lagerhaltung den Anforderungen an diese Flüssigkeiten entspricht"

    Alltagstauglich ist die Bevorratung von bis zu 1000 Litern Diesel in einer mobilen Tankanlage mit einem entsprechend gestalteten Tankplatz, der das Eindringen von Kraftstoff in den Boden verhindert - sprich kraftstoffdichte Auffangwanne.

    Beispielhaft (und ohne hier einer Herstellerempfehlung abzugeben) findet man im Internet dann solche Angebote: https://www.profishop.de/betriebs-und-lagerausstattung/behaelter-und-tanks/tanks/452337/cemo-dieseltank-mobil-easy-980-l-dieseltank-premium-10827

    1000 Liter Diesltankstelle und ausreichend dimensionierte Sicherheitsschrank für Kanister wäre ein Lösungsansatz der größenordnungsmäßig mit 5.000,- Beschaffunsgksoten zu Buche schlägt. Wollte man "mehr" bevorraten, dann geht an einem entsprechend geplanten und gebauten Treibstoffbunker kein Weg mehr vorbei. Das ist dann aber eine ganz ander "Hausnummer".

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846367
    Datum06.02.2019 09:542018 x gelesen
    ..es gibt Betriebstankstellen mit Handpumpe oder 12Volt Pumpe.....

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern846369
    Datum06.02.2019 10:031981 x gelesen
    Danke für die ganzen Infos´s.


    Dann wird ich mich mal weiter einarbeiten.

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    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern846373
    Datum06.02.2019 11:392087 x gelesen
    Darf ich diese Dieseltankstelle bzw Benzintankstelle in der Fahrzeughalle Lagern?


    https://www.tankundlager.com/mobile-tankstellen/964/mobiler-dieseltank-truckmaster-430-liter


    https://www.tankundlager.com/mobile-tankstellen/985/kraftstoffcontainer-quadro-cv-mobile-tankstelle-diesel-/-benzin?number=R-99263

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846374
    Datum06.02.2019 12:071980 x gelesen
    Du hast eine private Nachricht

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846375
    Datum06.02.2019 12:271958 x gelesen
    Unabhängig davon was andere dir noch empfehlen. Der erste Behälter ist einwandig und hat deshalb wahrscheinlich auch eine baurechtliche Zulassung. Damit darfst du eigentlich nicht lagern.
    Der zweite Behälter hat beide Zulassungen, damit kann man lagern und transportieren.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846376
    Datum06.02.2019 12:291938 x gelesen
    Bei dem Fassungsvermögen von 380 Litern ist die Tankstellenlösung wesentlich teuerer als die gleiche Menge Diesel in 20 Liter-Kanistern im Sicherheitsschrank.....

    Und wie tankst Du die Kleintankstelle vom Tankwagen aus nach? Wie schützt Du gegen Überlaufen, etc. Da landest Du dann bei einem Aufwand bauseits wie bei einer privaten Heizöltankanalge + Aufwand Umwelteinfluss bei missglücktem Tankvorgang Fahrzeug einzugrenzen.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846377
    Datum06.02.2019 12:321948 x gelesen
    Richtig! Aber bitte bedenken, diese Kleintankstelle muss ihrerseits nachfüllbar sein - und zwar so, dass "nichts daneben gehen kann" ... :-)
    Deswegen würde ich es bevorzugen sie ins Freie zu stellen - Zufahrtmöglichkeit für Tankwagen und eine Auffangwanne für übergelaufenen Diesel bei mißglücktem Betankungsvorgang vorsehen.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846378
    Datum06.02.2019 13:351974 x gelesen
    Wenn es nach der Garagenverordnung geht, nein.
    (dass die Bauaufsicht in Bayern bei Feuerwehren etwas anderer Ansicht sein könnte, hatten wir ja im Thread).

    Allgemein zu diesen Teilen:
    Ob gelagert werden darf oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Bei weniger als 0,22m³ fällt die Lagerung unter die Bagatellgrenze des Wasserrechts (u.a. WHG, AwSV), aber die Lagerung muss in jedem Fall "sicher" sein (Besorgnisgrundsatz, Gewässerschutz). Weiterhin gilt die Betriebssicherheitsverordnung, d.h. Gefährdungsbeurteilung, EX-Schutz-Beurteilung, Prüfungen, Beachtung der Regelungen der TRGS 510 u.s.w.

    Werden diese (mobilen) Kraftstoffcontainer länger als 6 Monate nicht transportiert, gelten diese als ortsfest, dann brauchen die u.U. eine bauaufsichtliche Zulassung (in dem Thema bin ich nicht ganz so fit, deshalb keine näheren Ausführungen).

    Bei mobilen Kraftstoffcontainern, die außerhalb der Ausnahmen, z.B. zur internen oder externen Versorgung, transportiert werden, gilt hinsichtlich der Verwendungsdauer und der Prüfungen das ADR. Bei Verpackungen entfällt die Prüfpflicht, ist das Teil als IBC zugelassen: Prüfung alle 2,5 Jahre gemäß den Vorgaben. Kunststoffbehälter dürfen maximal 5 Jahre ab Herstellungsdatum verwendet werden.

    Sonst fällt mir ad hoc nichts mehr ein ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846380
    Datum06.02.2019 13:481887 x gelesen
    Geschrieben von Volker L.Bei dem Fassungsvermögen von 380 Litern ist die Tankstellenlösung wesentlich teuerer als die gleiche Menge Diesel in 20 Liter-Kanistern im Sicherheitsschrank.....
    Sicher? Alleine der Sicherheitsschrank FWF90 in der notwendigen Größe liegt bei 5 bis 6 Mille.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846383
    Datum06.02.2019 14:381786 x gelesen
    Bei F90 stimme ich Dir mit den Kosten zu.

    Wenn Du aber bei einem Brandabschnitt bleibst und die genannten Mengenbegrenzungen berücksichtigst reicht F30 (siehe DGUV-Musterbeispiel)

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846384
    Datum06.02.2019 14:401987 x gelesen
    Danke für die Ergänzung zum Nutzungsdauer Kunststoffbehälter.!!!

    Ist wichtig und ich hatte es vergessen.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW846405
    Datum07.02.2019 13:191695 x gelesen
    Geschrieben von Jörn V.Kann man machen, da kommt aber ohne Strom leider trotzdem kein Sprit raus.

    Ich würde mal Wetten, das ein halbwegs begabter Elektriker das in einer bis zwei Stunden hin bekommt. Voraussetzung ist, das die Schaltpläne vorhanden sind.
    Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846406
    Datum07.02.2019 13:261684 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt.
    Warum ex? Lange Kabeltrommel reicht doch auch.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846407
    Datum07.02.2019 14:211540 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt.
    Für was?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW846408
    Datum07.02.2019 14:261638 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Warum ex? Lange Kabeltrommel reicht doch auch.

    Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern846409
    Datum07.02.2019 14:301648 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

    Hast du mal einen Link zu einem derartigen Aggregat?


    Ade
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen846411
    Datum07.02.2019 14:451606 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Harald S.
    Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

    ?!
    Steht wo von wem?

    Und was soll ein ex-Aggregat anders machen als ein gewöhnliches außerhalb der Zonen (die bei Tankstellen nun auch nicht sonderlich groß sind) aufgestellt?

    Gruß,
    Thorben

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz846412
    Datum07.02.2019 14:511524 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Harald S.Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

    Damit wäre die normgemäße Beladung sämtlicher GW-G ziemlicher Unfug. Ich kenne da nur Nicht-Ex-Aggregate, geht's in den Ex-Bereich, gibt es entsprechende Ex-geschützte Betriebsmittel inkl. Kabeltrommel.

    Ich gehe davon aus, dass die Einspeisung der Tankstelle nicht im Ex-Bereich erfolgt sondern an der Elektroverteilung der Tankstelle. Diese liegt üblicherweise irgendwo im Shop-Bereich, also weit außerhalb des Ex-Bereiches.

    Wozu sollte man also ein Ex-Aggregat haben? Kommt da Ex-geschützter Strom raus?

    Gruß,
    Michael

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846413
    Datum07.02.2019 14:531617 x gelesen
    Zu den EX-Zonen einer handelsüblichen Tankstelle guckst du in die TRGS 3151 / TRGS 751, Abschnitt 4.1.10.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846415
    Datum07.02.2019 15:311646 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Nein. Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

    Das wäre mir neu. Ist ja im normalen Leben auch nicht so.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern846454
    Datum08.02.2019 18:351426 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Harald S.Ich würde mal Wetten, das ein halbwegs begabter Elektriker das in einer bis zwei Stunden hin bekommt. Voraussetzung ist, das die Schaltpläne vorhanden sind.
    Kleines Notstromagregat mit ex vorrausgesetzt.


    Ex Schutz da sollte man sich in diesen Sinn keine so großen Gedanken machen, wenn man es vorher richtig organisiert. Man kann ja direkt an die Panzersicherung und die liegt nicht im Ex-Bereich. Tankstellenbetreiber hat auch ein Plan für die Ex-Bereiche. In den Ex-Bereichen hat jemand mit Stromkabeln eh nichts zu suchen - also Weg mit der Idee die Pumpe anzuklemmen!
    Ich würde mit ausreichend Leistung einfach ins Ortsnetz einspeisen. Das kann man im Vorfeld mit dem Netzversorger planen.
    Mit einem kleinen Notstromaggregat sollte man nicht einspeisen. Evtl. fehlende Schutzeinrichtung, fehlende Netzstabilität. Ich bin aber kein Netzersatzanlagenexperte.
    Lt, Tankstellenbetreiber einer kleineren Tankstelle braucht er für die Tankanlage ca. 50KVA. Also nichts kein Spielzeug für die Einspeisung!

    Nur es bringt in den meisten Fällen nichts! Das Kassensystem für Preis und Mengenabgabe muss auch laufen. Spätestens wenn die Netzwerkverbindung zur Zentrale erforderlich ist, ist Feierabend. Da braucht es dann einiges an Kreativität (lokales Kundenkonto).
    Deshalb vorher organisieren und mal durchspielen!

    Gruß
    Dirk

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846455
    Datum08.02.2019 20:141415 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.die Netzwerkverbindung zur Zentrale

    Das schwirrte mir schon seit geraumer Zeit durch den Kopf.
    Die Preise kommen online aus der Zentrale und nur mit dem kann die Zapfsäule frei geschaltet werden, Strom hin oder her, wenn der Server weg ist bleibt die Pumpe aus?!

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW846462
    Datum08.02.2019 23:151376 x gelesen
    Geschrieben von Harald S.Sobald eine Leitung in die Ex Zone geht, muss es zwingend ein Ex Agregat sein.

    Quelle ?

    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846468
    Datum09.02.2019 10:361389 x gelesen
    Wenn das mit dem Tankstellenbetreiber vernünftig geplant ist, geht das auch nachträglich ohne Anbindung an die "Zentrale".
    Erfordert aber eine enge Zusammenarbeit mit Pächter und Betreiber.

    Denn eine für die Bevölkerung weithin sichtbare "Leuchtreklame" (hier geht was!) wird zwangläufig auch Begehrlichkeiten wecken, denen mit hoher Sicherheit auch Polizei und Sicherheitsdienste nicht mehr gewachsen sind.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern846597
    Datum14.02.2019 17:311343 x gelesen
    Beim zweiten Produkt tendiere ich "ja" zu sagen. Sollte aber vorher noch einmal in Regelwerken blättern um nicht blöderweise etwas zu übersehen. Oder Du fragst den Hersteller explizit...... Produkt Nummer zwei hat übrigens auch eine Handpumpe, was bei black-out von Vorteil ist

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland846609
    Datum15.02.2019 08:431261 x gelesen
    Hallo,

    bei Kraftstoffbehältern aus Kunststoff gibt es eine Maximale Nutzungsdauer. In der Regel beträgt diese 5 Jahre. Dies ist bei der Anschaffung vorher zu klären, da damit ja dann wiederkehrende Kosten entstehen und ein Behälter aus verzinktem Stahlblech damit auf die Nutzungsdauer hin gesehen günstiger ist.

    Gruß Philip

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846638
    Datum16.02.2019 08:531240 x gelesen
    Die fünf Jahre nach ADR 4.1.1.15 (ab Herstellungsdatum, "Kunststoffuhr")gelten ausschließlich bei der Beförderung nach ADR - bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen also faktisch nur bei einer internen oder externen Versorgung.

    Bei Nutzung der Freistellungen nach ADR 1.1.3.1 bis ADR 1.1.3.5 (bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen eher die Regel) oder bei der Lagerung gilt diese Regelung nicht.

    Dafür müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, BetrSichV) Nutzungsfristen und Prüfungen (Art, Umfang, Fristen, Prüferqualifikation) festgelegt werden, und das nicht nur für Kraftstoffbehälter aus Kunststoff.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8R., Haibach / Bayern846645
    Datum16.02.2019 13:101158 x gelesen
    Bedeutet für die Allgemeinheit: Es müssen nicht bei der 2. PKW-HU alle Reservekanister erneuert werden?

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW846649
    Datum16.02.2019 15:511090 x gelesen
    Wobei bei der Feuerwehr und deren Nutzungsverhalten ADR nicht reicht. Da braucht man auch eine baurechtlichen Genehmigung und die sehen das etwas anders.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846651
    Datum16.02.2019 16:391073 x gelesen
    Wie kommst du denn darauf??

    Wenns für rein private Zwecke ist, kannst du selbst den Plastekanister aus den Sechzigern noch mitführen.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846652
    Datum16.02.2019 16:561112 x gelesen
    Nicht ganz. Es hängt von der Art der Lagerbehälter und den gelagerten Mengen ab.
    Denk auch an die Bagatellgrenze der AwSV von 0,22 m³ ...


    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern846844
    Datum21.02.2019 06:46953 x gelesen
    Hallo,
    also die Fahrzeughallen der Feuerwehr fallen nicht unter der GAragenverordnung in Bayern. Anbei die Antwort des Referat-27 des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

    Geschrieben von Referat 27
    Auf ein "herkömmliches" Feuerwehrhaus mit Fahrzeughalle wird nach unserer Auffassung die Definition des Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO in aller Regel nicht zutreffen, weil der Gesetzgeber mit einer Garage Gebäude meint, die (nahezu) ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen, während in der Fahrzeughalle eines Feuerwehrhauses in der Regel nicht nur Fahrzeuge abgestellt werden, sondern auch Arbeitsvorgänge stattfinden (Reinigung, Wartung, Reparatur, Bestückung der Fahrzeuge usw.), die sie in unseren Augen eher einem "Werkraum" nach Satz 3 vergleichbar macht. Insofern fallen Feuerwehrhäuser mit Fahrzeughalle nach unserer Auffassung zumindest nicht regelmäßig unter die "Garagen"
    nach Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO und damit auch nicht in den Anwendungsbereich der Garagen- und Stellplatzverordnung. Dies könnte aber dann der Fall sein, wenn in einem Feuerwehrhaus eine Fahrzeughalle geplant wird, die tatsächlich nur dem Abstellen von Fahrzeugen dient.

    Die Lagerung von Kraftstoffen regelt das Bauordnungsrecht außer für Garagen nicht. Ggf. ergeben sich Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen, z.B. dem Arbeitsstättenrecht, für das die Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind.

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg846851
    Datum21.02.2019 08:34935 x gelesen
    Danke! 'Daumenhoch'

    Dann schaue ich mal, welche Meinung mein Land vertritt.

    Wenn jemand in einem der anderen Länder Lust auf eine entsprechende Anfrage hat, eine kleine Zusammenstellung hier könnte sicherlich nicht schaden.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8R., Tuttlingen / Baden - Württemberg846856
    Datum21.02.2019 10:421046 x gelesen
    Besser wäre m. E. eine Tankstelle in der Nähe mit einer Einspeisemöglichkeit auszurüsten. Wenn der Kraftstoff (1000 l ) ewig in den Kanistern bleibt, habt ihr ruckzuck den Dieselpilz drin und dann ist der Krafstoff teurer Sondermüll.
    Evtl. auch mal Landwirte in der Nähe befragen ob sie eine Hoftankstelle haben.

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     04.02.2019 07:38 Holg7er 7S., Adelsdorf
     04.02.2019 08:25 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 10:16 Holg7er 7S., Adelsdorf
     04.02.2019 13:01 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 09:40 Pete7r F7., Murnau
     04.02.2019 13:08 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 23:21 Pete7r F7., Murnau
     05.02.2019 08:34 Udo 7B., Schiltach
     21.02.2019 06:46 Holg7er 7S., Adelsdorf
     21.02.2019 08:34 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 10:16 Adri7an 7R., Utting
     04.02.2019 10:58 Jörn7 V.7, Grafrath
     04.02.2019 11:04 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     04.02.2019 16:54 Matt7hia7s J7., Krumbach
     04.02.2019 18:48 Hara7ld 7S., Köln
     05.02.2019 09:22 Jörn7 V.7, Grafrath
     06.02.2019 09:54 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 10:03 Holg7er 7S., Adelsdorf
     07.02.2019 13:19 Hara7ld 7S., Köln
     07.02.2019 13:26 Thom7as 7E., Nettetal
     07.02.2019 14:26 Hara7ld 7S., Köln
     07.02.2019 14:30 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     07.02.2019 14:45 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     07.02.2019 14:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.02.2019 14:53 Udo 7B., Schiltach
     07.02.2019 15:31 Thom7as 7E., Nettetal
     08.02.2019 23:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     07.02.2019 14:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     08.02.2019 18:35 Dirk7 S.7, Lindau
     08.02.2019 20:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.02.2019 10:36 Udo 7B., Schiltach
     04.02.2019 18:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.02.2019 22:19 Dirk7 S.7, Lindau
     05.02.2019 08:38 Udo 7B., Schiltach
     05.02.2019 14:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.02.2019 15:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.02.2019 16:28 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.02.2019 09:16 Jörn7 V.7, Grafrath
     06.02.2019 09:42 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 11:39 Holg7er 7S., Adelsdorf
     06.02.2019 12:07 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 12:27 Thom7as 7E., Nettetal
     06.02.2019 12:32 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 12:29 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 13:48 Udo 7B., Schiltach
     06.02.2019 14:38 Volk7er 7L., Erlangen
     06.02.2019 13:35 Udo 7B., Schiltach
     06.02.2019 14:40 Volk7er 7L., Erlangen
     14.02.2019 17:31 Volk7er 7L., Erlangen
     15.02.2019 08:43 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     16.02.2019 08:53 Udo 7B., Schiltach
     16.02.2019 13:10 Thom7as 7R., Haibach
     16.02.2019 16:39 Udo 7B., Schiltach
     16.02.2019 15:51 Thom7as 7E., Nettetal
     16.02.2019 16:56 Udo 7B., Schiltach
     21.02.2019 10:42 Chri7sti7an 7R., Tuttlingen
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