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Thema | Stuttgart 49-Jähriger fährt Notarztwagen zur Seite | 30 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 845957 | |||
Datum | 24.01.2019 11:41 | 6339 x gelesen | |||
Ein 49 Jahre alter Mann hat am Dienstagabend (22.01.2019) in der Wagenburgstraße unberechtigt einen Notarztwagen, der sich im Einsatz befand, auf die Seite gefahren. Was ich an der Sache nicht verstehe ist, warum hat denn der Fahrer den Fahrzeugschlüssel stecken lassen? Bei uns werden alle Fahrzeuge an der Einsatzstelle abgeschlossen. Nur der guten Ordnung halber. Es war kein NAW sondern ein NEF. | |||||
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Autor | Jan 8D., Bad Lauterberg / | 845960 | |||
Datum | 24.01.2019 13:17 | 3732 x gelesen | |||
Hallo, hm, habt ihr zwei Schlüssel mit? Einen damit das Fahrzeug weiterlaufen kann, eins um abzuschließen? Jan | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 845962 | |||
Datum | 24.01.2019 13:35 | 3590 x gelesen | |||
Muss man das NEF mit laufendem Motor und blinkender Lichtorgel parkieren? Ist der Notarzt raus, ist doch niemand mehr drin? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845963 | |||
Datum | 24.01.2019 13:46 | 3668 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas H. Muss man das NEF mit laufendem Motor und blinkender Lichtorgel parkieren? wäre ev. zur Verkehrsabsicherung sinnvoll. Ob das aber bei diesem Einsatz in der Wagenburgstrasse notwendig war? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 845964 | |||
Datum | 24.01.2019 13:48 | 3701 x gelesen | |||
Na ja, also da schlaegt ja wieder mal mein Techniker-Herz: was ist daran schlimm ? Wenn man einfach mal von dem juristischen Aspekt "nicht berechtigt" absieht hat der Mann doch genau DAS getan was noetig war um die Situation zu bereinigen. Natuerlich soll das jetzt nicht bedeuten dasz sich jedermann ein Einsatzfahrzeug "schnappen" kann. Aber wenn man so auf die juristische Seite guckt: Was ist denn mit dem Aspekt der Verleitung zum Diebstahl durch ein unverschlossenes Fahrzeug ? Da faellt mir eine eigene Begebenheit von vor Jahren ein: Riesengroszer Parkplatz am Fusze des Drachenfels und ausser meinem ein einziges weiteres Fahrzeug: Streifenwagen, unverschlossen - Zuendschluessel steckte... Ich hab lange ueberlegt: Sind die Baemten in misslicher Lage / Gefahr, rufe ich die Wache an, womoeglich mit unangenehmen Folgen fuer die Beamten... Damals hatte ich mich fuer Stillhalten entschieden... - ob's wirklich richtig war ? Also wenn da bei dem Einsatz weiter nix passiert ist, dadurch dasz der Mann seine Einfahrt frei gemacht hat wuerd' ICH eher sagen: gut gemacht ! Der Arzt fuehlte sich ein wenig in seiner "Ehre" gekraenkt, aber wirklich was schlimmes ist doch nicht passiert. Jedenfalls hier im Ort packt jeder da an wo's gerade gebraucht wird und ich bin sicher: Ein Einheimischer hier haett sich eher bedankt als so ein Fass aufzumachen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845966 | |||
Datum | 24.01.2019 14:10 | 3384 x gelesen | |||
hallo, etwas O.T.: Geschrieben von Juergen W. Da faellt mir eine eigene Begebenheit von vor Jahren ein: Riesengroszer Parkplatz am Fusze des Drachenfels und ausser Der Remstal-Rebell Helmut Palmer hat in einer ähnlichen Situation anders entschieden: Der hat auch mal einen nicht verschlossenen Streifenwagen gefunden. Er stieg ein und fuhr ihn zum nächsten Polizeirevier. Dort gab er die Fundsache ab ... Ob das der Stuttgarter das mit seiner "Fundsache" auch so hätte machen sollen? MkG Jürgen Mayer der den Remstal-Rebell persönlich kannte ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 845970 | |||
Datum | 24.01.2019 14:57 | 3523 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Muss man das NEF mit laufendem Motor und blinkender Lichtorgel parkieren? In unserem Fahrzeug (RTW von MB) gibt es einen Knopf den man drücken kann und der Motor läuft weiter, obwohl man den Schlüssel abzieht. Wenn wir dann alle draußen sind, Zentralverrieglung rein und schon ist das Fahrzeug verschlossen mit laufenden Motor. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 845971 | |||
Datum | 24.01.2019 16:37 | 3104 x gelesen | |||
Geschrieben von Juergen W.was ist daran schlimm ? Ich habe mal gelernt das man ohne Not nicht fremder Leute Sachen anpackt, so ändern sich die Zeiten. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 845979 | |||
Datum | 24.01.2019 21:37 | 2841 x gelesen | |||
Hallo Thomas, Hallo Forum; Geschrieben von Thomas M. Ich habe mal gelernt das man ohne Not nicht fremder Leute Sachen anpackt, so ändern sich die Zeiten.Ich auch, und das halte ich auch für gut so. Aber eben ohne Not! Der Betreffende wollte weg fahren (Wir wissen nicht warum und wohin/ Notfall?) und wurde durch das NEF gehindert. Er versetzte es einige Meter und hätte wegfahren können. Die Einsatzkräfte sollten auch ein Auge darauf haben die anderen Bürger nicht unnötig zu behindern! Wenn es gleich möglich gewesen wäre, ohne Behinderung der Bürger, das NEF 2m weiter abzustellen, wäre dies sicher auch kein Fehler gewesen. Aber das sind Spekulationen. Der Fall zeigt aber mal wieder: Wir müssen unser Verhalten im Nachhinein immer wieder mal reflektieren und so Verbesserungen für uns und unsere Mitbürger finden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 845980 | |||
Datum | 24.01.2019 22:38 | 2625 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.
Geschrieben von Michael B. Ich auch, und das halte ich auch für gut so. Ob das bei uns jetzt Konsequenzen für denjenigen hätte, der das Fahrzeug weggefahren hat, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall für denjenigen, der das NEF so hat da stehen lassen. Was wäre wohl gewesen, wenn das Fahrzeug weg gewesen wäre? Oder nur ein Teil der Beladung (BTM!)? Ich dachte immer, das die Zeiten, wo man das Fahrzeug mit offenen Türen stehen ließ, vorbei sind. Oder ist das nur in der Stadt so? Wenn das Fahrzeug schon mit laufendem Motor da stehen mußte, wieso hatte das keine Motor-weiterlauf-Schaltung? Ist das nicht mittlerweile nach Norm so vorgegeben? Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 845981 | |||
Datum | 25.01.2019 07:34 | 2472 x gelesen | |||
Ich habe mal gelernt das man ohne Not nicht fremder Leute Sachen anpackt, so ändern sich die Zeiten. Grundsaetzlich - so glaube ich - stimmen dem alle zu. Fuer mich ist interessant wie diese, ansich doch kleine, nebensaechliche Begebenheit uns hier "beschaeftigt", ja eben es sogar zu einer Zeitungsmeldung gebracht hat. Ich selbst versuche das ganz nuechtern zu sehen: Im Fall das Leben in hoechster Gefahr ist, also bspw. jemand zu ersticken droht und wirklich jede Sekunde zaehlt ist es doch erstmal vollkommen nebensaechlich dasz des NEF so abgestellt wurde wie geschildert. Wenn ich bremse oder gar anhalte um einen Zusammenstosz mit einem Fuszgaenger zu verhindern musz ggf. auch ein vollbesetzter Bus hinter mir warten. Da sieht aber auch jeder dasz es (i.d.R,) gleich weiter geht. Derjenige, der seine Auffahrt frei gemacht hat hatte mit Sicherheit keinerlei Info darueber wie lange diese Situation haette dauern koennen. Wenn er nun alles abwaegt: warten auf unbestimmte Zeit, womoeglich den Zug zur Arbeitsstelle verpassen, Stunden spaeter die Arbeit beginnen usw. - dagegen 10 Sekunden vorsichtiges Handeln und alles ist vergessen - also ICH haette genauso gehandelt ! - Aber - wie geschrieben - sehr interessant aus welchen Perspektiven man das alles "beleuchten" kann. Wir mueszen uns nur auch vor Augen halten: Nun ist es nachher - da ist man immer schlauer und keiner von uns war in der Situation dabei. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 845985 | |||
Datum | 25.01.2019 09:00 | 2370 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Ich habe mal gelernt das man ohne Not nicht fremder Leute Sachen anpackt, so ändern sich die Zeiten. Grundsätzlich stimmt das. Aber ich habe auch schon vor 50 Jahren gelernt, das man von Regeln manchmal geschickt abweichen muss. Der Mitbürger hat sich doch durchaus vorbildlich verhalten, oder hat er den Wagen beschädigt (gab es hier ja schon), die Mannschaft angepöbelt (dto), oder gar den Rettungseinsatz behindert(auch schon gesehen). Nein, er hat die Mittel und das Können gehabt, den Rettungseinsatz zu unterstützen. Wenn auch nur um die Behinderung der Mitmenschen zu reduzieren. Jehova | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 845986 | |||
Datum | 25.01.2019 09:58 | 2192 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Er versetzte es einige Meter und hätte wegfahren können. Und in nicht wenigen Hiorgs(SB) sind für die vorgesehenen Fahrer extra Unterweisung nötig nur um überhaupt das Fahrzeug mal anmachen geschweige denn bewegen zu dürfen. Und da soll es Ok sein wenn Thomas Müller da einfach so einsteigt und fährt? Wie würde derjenige reagieren man machte es mit seinem Privat-KFZ? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 845987 | |||
Datum | 25.01.2019 11:10 | 2095 x gelesen | |||
Habe ich tatsächlich letzten Sommer gemacht. Zwar mit einem Boot, aber die Frau des "Kapitäns" fand es gut. zumindest habe ich nicht noch mehr Beulen in die Schleusentore gemacht ;-) Geschrieben von Volker C. nd in nicht wenigen Hiorgs(SB) sind für die vorgesehenen Fahrer extra Unterweisung nötig nur um überhaupt das Fahrzeug mal anmachen geschweige denn bewegen zu dürfen. Und da soll es Ok sein wenn Thomas Müller da einfach so einsteigt und fährt? Ja und zwar zurecht. Gilt das in diesen Hiorg aber auch für: Den Mechaniker auf Probefahrt? Den Hausmeister, der das Fahrzeug zur anderen Wache fährt? Den Fahrer einer anderen Hiorg, dem das Fahrzeug im Kat überantwortet wurde? | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 845988 | |||
Datum | 25.01.2019 11:45 | 2008 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Gilt das in diesen Hiorg aber auch für: nach meinem Wissen gibt es da, außer beim THW, keine einheitliche Regelung. In Trier war es die Einweisung Hier in Garbsen ist es die Einweisung inkl. Probefahrt durch den Gerätewart und mind. 15 Fahrten zu Nicht-Einsätzen. Da kocht wohl jeder sein eigenes Süppchen. Oder anders: Nach Örtl. Belangen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 845989 | |||
Datum | 25.01.2019 12:43 | 1947 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Hier in Garbsen ist es die Einweisung inkl. Probefahrt durch den Gerätewart und mind. 15 Fahrten zu Nicht-Einsätzen. Ihr bringt den Wagen in die Werkstatt und verlangt, das der Monteur 15 Fahrten zu Nichteinsätzen mit euch macht? Das macht ja noch nicht mal die Bundeswehr und die Polizei! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 845990 | |||
Datum | 25.01.2019 14:15 | 1795 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.den Wagen in die Werkstatt und verlangt, das der Monteur 15 Fahrten Bleibt eine Dienstanweisung gültig wenn das betreffende Gerät nicht im Dienst ist resp. an eine andere Dienststelle übergeben wurde? Aber ja, manchmal trägt die Fürsorgepflicht unserer Führer besonders bunte Blüten. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845991 | |||
Datum | 25.01.2019 14:27 | 1933 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Den Mechaniker auf Probefahrt? ich denke ein KfZ-Mechaniker einer Fachwerkstatt kann das Fahrzeug warten + reparieren. Da gehört auch das Fahren mit dazu. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 845995 | |||
Datum | 25.01.2019 16:34 | 1788 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich denke ein KfZ-Mechaniker einer Fachwerkstatt kann das Fahrzeug warten + reparieren. Da gehört auch das Fahren mit dazu. Demzufolge braucht der auch keinen Führerschein dazu? Ich kenne genügend KFZ-Mechaniker, die an Fahrzeugen, für die sie noch nicht mal einen Führerschein haben, rumschrauben. KFZ-Mechaniker alleine ist also keine Qualifikation für das Fahren eines KFZ. Gruß, Michael | |||||
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Autor | tobi8as 8d., hameln / ns | 846017 | |||
Datum | 26.01.2019 23:45 | 1518 x gelesen | |||
Bei einem NA-Einsatz mit NEF sind 4 Kräfte vor Ort. Zumindest der Fahrer des NEF könnte den NEF umparken, ggfs auch den RTW. Auch vernüftig währe es, wenn der Fahrer, sich um die Rückfahrt Gedanken macht und beide Fahrzeuge wegfährt um zuwenden. Bei einem NA-Einsatz mit NAW stehen auch nur 3 Kräfte zur Verfügung, also ist der 4 mal für ne Minute abkömmlich um Fahrzeuge zuwenden und besser zuparken. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Hannover / Niedersachsen | 846034 | |||
Datum | 27.01.2019 12:50 | 1472 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Zumindest der Fahrer des NEF könnte den NEF umparken, Es kommt immer auf die Einsatzart an. Es gibt auch Einsätze wo keiner abkömmlich ist und dann muss eben der Verkehrsteilnehmer warten. Wenn bei den ganzen Beiträgen keiner etwas Schlimmes daran findet, wenn einer den Wagen eines Anderen umparkt, dann können doch alle die in zweiter Reihe parken einfach ihre Schlüssel stecken lassen und wenn es einen stört kann er dann eben mal schnell den Wagen umparken. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 852314 | |||
Datum | 28.09.2019 13:14 | 1674 x gelesen | |||
Guten Tag ähnlicher Fall in BaWü: -> SWR " Umgeparkter Rettungswagen in Böblingen: Busfahrer hatte wohl Zeitproblem " Ein Busfahrer soll in Böblingen einen Rettungswagen umgeparkt haben, weil der im Weg stand. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852315 | |||
Datum | 28.09.2019 13:25 | 1515 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Ein Busfahrer soll in Böblingen einen Rettungswagen umgeparkt haben, weil der im Weg stand. [...] Naja, in der StVO steht eigentlich klipp und klar Zitat:" § 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (2) ... 2Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern." Jetzt ist der RTW Fahrer zwar grundsätzlich von der StVO befreit, aber warum war es dringend geboten für den Einsatzverlauf den Motor laufen zu lassen und den Schlüssel stecken zu lassen? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 852318 | |||
Datum | 28.09.2019 16:56 | 1379 x gelesen | |||
Hallo Alexander, warum ist es nötig bei einem Feuerwehrfahrzeug das mit Blaulicht und Warnblinker an einer Einsatzstelle steht den Motor laufen zu lassen? Auch wenn gerade nicht die Pumpe oder ein Aggregat läuft? Und auch bei den jetzigen Temperaturen ist ein heizen des Patienten Raumes schon nötig. Oder im Sommer die Kühlung. Und gerade bei Lebensbedrohenden Situationen ist so ein Einsatz nicht in 15min vorbei. Da kann das Auto schon mal ne Stunde oder mehr stehen. Und dann sollte das Auto noch fahren können und nicht mit leerer Batterie stehen bleiben. Gruß Basti | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 852319 | |||
Datum | 28.09.2019 17:03 | 1317 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Hallo Alexander, Also, wenn ich die Straße mit meinem Feuerwehrauto nicht dicht mach weil wir irgendwo im Hinterhof ne Wohnungstür aufmachen bzw ne Personenrettung über DLK machen, mach ich in den 20-30 Minuten sehrwohl den Motor aus. Geschrieben von Sebastian A. Und auch bei den jetzigen Temperaturen ist ein heizen des Patienten Raumes schon nötig. Sollte doch wohl über die Standheizung funktionieren, die braucht bekanntlich kein Fahrmotor. Geschrieben von Sebastian A. Und dann sollte das Auto noch fahren können und nicht mit leerer Batterie stehen bleiben. Wenn das bei den RTWs so ach problematisch ist und das Auto immer laufen muss, dann sind die in meinen Augen falsch gebaut. Dann müßte es eben so gebaut sein, das der Motor läuft, aber man das Auto trotzdem zusperren kann. Edit: Und bei uns stehen regelmäßig die RTWs mit Warnblinker und verschlossenen RTWs am Straßenrand. | |||||
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Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852320 | |||
Datum | 28.09.2019 17:03 | 1323 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Alexander H. Jetzt ist der RTW Fahrer zwar grundsätzlich von der StVO befreit, aber warum war es dringend geboten für den Einsatzverlauf den Motor laufen zu lassen und den Schlüssel stecken zu lassen? Leider manchmal ist es manchmal notwendig. Wenn du deinen RTW je nach Situation mit wehendem Blauhorn, Warnblinke, eventuell Licht und vielleicht noch Heizung abstellen musst, geht selbst bei inzwischen eingesetzten LED-Lichtern und Zusatzbatterie dieselbe schneller in den Keller als dir lieb ist (je schneller, je älter). Eine Motorweiterlaufschaltung ist bei vielen RTW noch nicht vorhanden. Alternative also: Schlüssel stecken lassen und........hoffen :-( Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852321 | |||
Datum | 28.09.2019 19:48 | 1174 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lars B. Alternative also: Schlüssel stecken lassen und........hoffen :-( Dann steht der Betreiber der Rettungswagen ohne Motorweiterlaufschaltung rechtlich in der Verantwortung. Stichtwort "Organisationsverschulden" Falls das bei Einsätzen zwingend notwendig ist dann müssen Vorkehrungen getroffen werden das das Fahrzeug von Unbefugten bewegt bzw. betreten werden kann. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 852322 | |||
Datum | 28.09.2019 20:09 | 1202 x gelesen | |||
Keine Angst, das haben die Verantwortlichen auch begriffen. Die neuen Modelle sind damit ausgestattet. Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 852359 | |||
Datum | 30.09.2019 10:42 | 1004 x gelesen | |||
https://www.istockphoto.com/de/foto/rotes-autot%C3%BCr-gm91746373-9573645 Geschrieben von Jürgen M. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 852368 | |||
Datum | 30.09.2019 14:22 | 879 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas W.Wenn bei den ganzen Beiträgen keiner etwas Schlimmes daran findet, wenn einer den Wagen eines Anderen umparkt, dann können doch alle die in zweiter Reihe parken einfach ihre Schlüssel stecken lassen und wenn es einen stört kann er dann eben mal schnell den Wagen umparken. ganz ehrlich? Kann man machen, passt schon. | |||||
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