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ThemaErsthelfer für den Jugendfeuerwehrdienst5 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Erste Hilfe Ausbildung in der JF
  • FW-Forum: Erste-Hilfe Kurs verkürzt auf 9 Stunden - und was macht die Feuerwehr?
  •  
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845708
    Datum15.01.2019 11:062611 x gelesen
    Guten Tag

    In der demnächst in Kraft tretenden " - Feuerwehren DGUV Regel 105-049 " wird unter Ziff. 4.3 " Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr " gefordert:

    [...] Für eine schnelle Erste Hilfe in Kinder- und Jugendgruppen der Feuerwehr müssen bei allen Diensten mindestens eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer zugegen sein.


    Wie weit verfügen die Feuerwehren /Jugendfeuerwehren für den Dienstbetrieb in ihren JF über genügend Ersthelfer im Sinne der DGUV-Regel ?
    Wie weit und/oder ab welchem Alter können JF-Angehörige, die beispielsweise über eine " Erste-Hilfe-Ausbildung " verfügen, als Ersthelfer in JF-Dienst gezählt und eingesetzt werden ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg845709
    Datum15.01.2019 11:101615 x gelesen
    hallo,

    ist nicht jeder Jugendleiter der die Feuerwehr-Grundausbildung abgeschlossen hat ein Ersthelfer im Sinne die DGUV-Regel?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845710
    Datum15.01.2019 11:161623 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    ist nicht jeder Jugendleiter der die Feuerwehr-Grundausbildung abgeschlossen hat ein Ersthelfer im Sinne die DGUV-Regel?

    Ich denke schon, siehe für BaWü z.B. auch:

    -> LFS BaWü " Feuerwehrgrundausbildung wird als Nachweis für die Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt "

    Probleme kann es evtl. bei der Umsetzung der Ziff. 2.7. der DGUV Regel 105-049 geben:

    [...] Die Fortbildung in der Ersten Hilfe ist in der Regel alle zwei Jahre zu wiederholen.

    Da müssen die FF dann dahinter sein dass die EH-Fortbildungen auch wahrgenommen werden.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW845719
    Datum15.01.2019 16:241194 x gelesen
    Also ich sehe das alles ein wenig entspannter:
    Der Satz enthaelt doch - sicher vom "Erfinder" ganz gezielt gewollt - die Formulierung:
    ..."in der Regel..." - und genau diese Floskel kommt doch immer dann zur Anwendung wenn bereits
    zum Zeitpunkt der Niederschrift oder Aussprache feststeht dasz der gesamte Satzinhalt (bezw. Text auf den
    sie sich bezieht) genauso gut auch vollkommen ignoriert werden kann.
    Mal ganz gezielt gefragt: was soll denn passieren wenn eben 3, vier, fuenf oder mehr Jahre keine Fortbildung erfolgt ?
    Antwort: GARNICHTS, denn dann ist es eben nicht "in der Regel" und ist auch gut. Genau das besagt doch diese Floskel !
    Das kennen wir doch alle auch von aehnlicher Formulierung wenn irgendwo steht "...es soll xy erfolgen (oder so aehnlich).
    Auch da wissen wir dasz dasz derartige Formulierungen genausogut auch haetten weggelassen werden koennen. Gerade
    Arbeitgeber machen da sehr gerne Gebrauch von wenn es bspw. im Haustarif heisst "...der AN soll mind. xy tage vor einem Dienstzeitwechsel informiert werden..." - Ich habe mich an den Stellen immer dafuer eingesetzt dasz das Wortchen soll durch "musz" ersetzt wird, wenn es sich um eine entsprechend vorteilhafte Vereinbarung handelt.
    Somit, denke ich, mueszt Ihr Euch um dieses "Problem" keine Gedanken machen.
    Gruz
    Juergen

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845729
    Datum16.01.2019 10:54827 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Juergen W.

    Also ich sehe das alles ein wenig entspannter:

    Ich sehe das Thema " EH und JF " auch entspannt, zumal im mir überschaubaren Bereich die JF-Betreuer und Helfer über ausreichende EH-Grund-Kenntnisse -und vielfach darüber hinaus- verfügen. Die Passage der verbindlichen Regelung zur EH im JF-Dienst fiel mir u.a. halt bei der Lektüre der Neufassung zur UVV-Feuerwehren auf.
    Zur Fortbildung beispielsweise siehe auch die DGUV-Info 205-010 Seite 17.


    Mal ganz gezielt gefragt: was soll denn passieren wenn eben 3, vier, fuenf oder mehr Jahre keine Fortbildung erfolgt ?

    Klagefreundliche Eltern, dessen Sprössling durch nicht fristgerecht EH-Fortgebildte JF-Betreuer seine Fingerschnittverletzung auch nicht fachgerecht versorgt wurde ?! ;-))

    Somit, denke ich, mueszt Ihr Euch um dieses "Problem" keine Gedanken machen.

    Wie gesagt, die Thematik raubt mir und vielen anderen FW-Angehörigen nicht den Schlaf, nur so ganz schlüssig bin ich mit diesem Thema, was aber im BaWü bekanntlich geregelt ist.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     15.01.2019 11:06 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.01.2019 11:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.01.2019 11:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.01.2019 16:24 Juer7gen7 W.7, Frechen
     16.01.2019 10:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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