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Thema | Freigrenzen / Umsatzsteuer / Vereine: war - Kassenbuch in MS Excel führen | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 844907 | |||
Datum | 13.12.2018 17:44 | 1695 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Veranstaltungen (insbesondere mit Bewirtung/Ausschank gegen Entgelt) sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig (und vorsteuerabzugsberechtigt) -> Wirtschaftsbetrieb. Stellt in gewissen Grenzen überhaupt kein Problem dar. Umsatzsteuerpflicht tritt erst dann auf, wenn dies vom Finanzamt auf Grund der Steuererklärung vergangener Jahre (unser e.V. muss alle 3 Jahre die Kasse dem Finanzamt vorlegen) festgestellt und angeordnet wurde. Dies trifft in der Regel zu wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, d.h. der Umsatz des laufenden Jahres überschreitet 17.500 Euro und wird im Folgejahr vorraussichtlich 50.000 Euro überschreiten. Vereinsbeiträge und Spenden fallen hierbei logischerweise NICHT unter Umsätze. Ansonsten ist ein Kassenbuch mit Excel kein Problem, wichtig ist nur, dass zu jeder Buchung auch ein Beleg existiert. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 844908 | |||
Datum | 13.12.2018 18:52 | 1090 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred B.Dies trifft in der Regel zu wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, d.h. der Umsatz des laufenden Jahres überschreitet 17.500 Euro und wird im Folgejahr vorraussichtlich 50.000 Euro überschreiten. Das muss "oder" heißen, nicht "und": Dies trifft in der Regel zu wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, d.h. der Umsatz des laufenden Jahres überschreitet 17.500 Euro oder wird im Folgejahr vorraussichtlich 50.000 Euro überschreiten. | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 844911 | |||
Datum | 14.12.2018 00:12 | 978 x gelesen | |||
Nein, im §19 UStG heisst es ausdrücklich "und". http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Was bedeutet, dass ein Verein auch mal über 50.000 Euro Umsatz aus Wirtschaftbetrieb machen kann, wenn der Umsatz im Vorjahr kleiner 17.500 Euro war. Natürlich sollte man tunlichst darauf achten, in den nächsten Jahren wieder unter die 17.500 Euro Umsatz zu kommen. Dann ist zumindest in Sache Umsatzsteuer vom Finanzamt her nichts zu befürchten. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 844912 | |||
Datum | 14.12.2018 08:11 | 924 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred B.Was bedeutet, dass ein Verein auch mal über 50.000 Euro Umsatz aus Wirtschaftbetrieb machen kann, wenn der Umsatz im Vorjahr kleiner 17.500 Euro war. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Bitte genau lesen (gekürzt): Geschrieben von UStG Umsatzsteuer wird von Unternehmern ... nicht erhoben, wenn der ... Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Das heißt im logischen Umkehrschluss, die Steuer wird erhoben, wenn im vergangenen Jahr die 17500 Euro überschritten wurden oder im aktuellen Jahr 50000 Euro überschritten werden. Vielleicht liest ein (unter Feuerwehrs nicht so häufig anzutreffender) Steuerberater hier mit und kann dies bestätigen. Ich selbst bin nur als ehemaliger Kleinunternehmer (im Studium) davon betroffen gewesen. | |||||
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Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 844914 | |||
Datum | 14.12.2018 08:34 | 813 x gelesen | |||
Im LFV Bayern sind im Fachbereich 2 3 Steuerberater ehrenamtlich tätig. Vielleicht findet sich ja im LFV des TO auch der ein oder andere StB. | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 844919 | |||
Datum | 14.12.2018 09:48 | 861 x gelesen | |||
Stimmt, Fehler von mir. Der Umsatz muss also UNTER 50.000 sein. | |||||
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Autor | Fran8k W8., Erftstadt / NRW | 844920 | |||
Datum | 14.12.2018 10:07 | 815 x gelesen | |||
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz (echte Mitgliedsbeiträge und Spenden sind ausgenommen) Im letzten Jahr weniger als 17.500 Euro betragen hat UND im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH 50.000 nicht überschreitet. Letzteres ist eine Prognoseentscheidung. Wer also Anfang 2018 dachte (vernünftige kaufmännische Schätzung), es werden weniger als 50.000 Euro braucht für 2018 keine Umsatzsteuer zahlen, selbst wenn der Umsatz dann 100.000 Euro beträgt (Rückfragen des Finanzamts sind dann aber vorprogrammiert). Für 2019 ist dann aber definitiv Umsatzsteuerpflicht angesagt denn für 2018 lag der Umsatz dann nämlich über 17.500 Euro. Wenn der Umsatz in 2017 schon über 17.500 Euro lag (und sei es nur ein einziger Euro), dann ist erstmal egal, wie die Umsatzprognose für 2018 bzw. der tatsächliche Umsatz in 2018 Jahr. Für 2018 besteht dann Umsatzsteuerpflicht. Veranschaulicht: Umsatz 2017 <= 17.500 Umsatz 2018 voraussichtlich <= 50.000 keine USt-Pflicht für 2018 Umsatz 2017 <= 17.500 Umsatz 2018 voraussichtlich > 50.000 USt-Pflicht für 2018 Umsatz 2017 >17.500 Umsatz 2018 voraussichtlich <= 50.000 USt-Pflicht für 2018 Umsatz 2017 > 17.500 Umsatz 2018 voraussichtlich > 50.000 USt-Pflicht für 2018 Bezüglich Kassenbuch / Buchführung: Wenn das, was da im Kassenbuch steht, irgendwie Eingang in die Steuererklärung findet wirds kritisch. Sind da Einnahmen / Ausgaben enthalten, die in den Gewinn des Vereins (ob eingetragen oder nicht, ist dabei übrigens egal) einfließen, der in der Steuererklärung eingetragen wird, kann man nur dringend empfehlen auf Excel-Kassenbücher zu verzichten! Sämtliche steuerrelevanten Unterlagen auch digitale müssen unveränderbar (= darf nicht undokumentiert verändert werden können) aufbewahrt werden (und zwar über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist). Sobald Software eingesetzt wird, müssen die Buchungen irgendwie journalisiert, festgeschrieben, abgeschlossen werden. Für die Getränkekasse (sofern die Getränke nicht durch den Verein verkauft werden) ist Excel kein Problem, da dies nicht der Besteuerung unterliegt. Entweder Aufzeichnungen von Hand, oder eine Vereinssoftware mit Buchhaltungsfunktion, die das kann. Man kann aber als Verein auch mal seinen Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen, wie streng er das sieht. Achtung: Das Finanzamt ist da dann nicht dran gebunden. | |||||
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