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Thema | Fahrermangel in den Freiw. Feuerwehren ? | 44 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844569 | |||
Datum | 30.11.2018 16:57 | 8044 x gelesen | |||
Guten Abend Wirklich ein deutschlandweites Problem ? -> spiegel.de " Deutschland - Wenn die Feuerwehr ausrücken will - und keiner den Führerschein hat " Es brennt, aber die freiwillige Feuerwehr kann nicht losfahren: Fahrermangel. In Deutschland passiert das immer wieder. Und in Zukunft wohl noch öfter. [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Immenstedt / S-H | 844570 | |||
Datum | 30.11.2018 17:05 | 4722 x gelesen | |||
Moin, ich würde eher sagen, ein Problem von Feuerwehren, wo sich nicht im Vorfeld gekümmert wurde.. Es gibt Feuerwehren die jedes Jahr x-Führerscheine ausbilden lassen und dann gibt es auch die Feuerwehren, die sich drücken und irgendwann von der Lage eingeholt werden. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844571 | |||
Datum | 30.11.2018 17:42 | 4118 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Wirklich ein deutschlandweites Problem ?Nein, nur dort, wo man zu blöde war auf sich 20 Jahre (+) lang abzeichnende und frühzeitig im Ergebnis feststehende Entwicklungen vernünftig zu reagieren. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844574 | |||
Datum | 30.11.2018 19:54 | 4365 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel W. Es gibt Feuerwehren die jedes Jahr x-Führerscheine ausbilden lassen und dann gibt es auch die Feuerwehren, die sich drücken und irgendwann von der Lage eingeholt werden. Meist liegt das Problem aber nicht an den "Feuerwehren" sondern den Verwaltungen, die für die Kosten aufkommen müssten. Vielfach wurden da bestenfalls Zuschüsse zum Führerschein bezahlt, man könnte den Führerschein ja evtl. privat nutzen. Die Tatsache, dass der Träger der Feuerwehr auch die Ausbildung der Kräfte bezahlen muss, auch wenn es sich dabei um Ausbildungen außerhalb der FwDVen handelt, die u.U. auch Geld kostet, ist leider vielerorts noch nicht angekommen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Tors8ten8 D.8, Gaiberg / Baden-Württemberg | 844575 | |||
Datum | 30.11.2018 20:39 | 3765 x gelesen | |||
1. Die Fahrerlaubnisumstellung war schon weit früher bekannt und man konnte rechtzeitig weitere Fahrer ausbilden lassen. 2. Wenn die Feuerwehren speziell im ländlichen Bereich nicht immer so auf grosse Fahrzeuge anspringen würden, könnte man auch noch immer mit dem 7,5t-FW-Führerschein auskommen, der weniger kostet. 3. Wenn die FWDV mal aktualisiert würde und man das MLF statt einem nie vollständig bemannten LF für eine Gemeinde vorschreiben würde, wären die 7,5t auch einhaltbar. 4. Wenn eine Gemeinde meint, nur einen Zuschuss für eine Fahrerlaubnis zahlen zu müssen, ist es Aufgabe der FW-Führung hier die Gemeinde aufzuklären und das durchzusetzen. Oder anderenfalls bei Alarm nicht auszurücken, um es der Verwaltung klar zu machen. Jetzt nach so vielen Jahren darüber einen Artikel zu schreiben klingt eher nach wir haben verzweifelt ein Thema gesucht. - Alles meine persönliche Meinung. Gruss aus Gaiberg | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 844576 | |||
Datum | 30.11.2018 20:43 | 4045 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Die Tatsache, dass der Träger der Feuerwehr auch die Ausbildung der Kräfte bezahlen muss, auch wenn es sich dabei um Ausbildungen außerhalb der FwDVen handelt, die u.U. auch Geld kostet, ist leider vielerorts noch nicht angekommen. Genau das wäre dann Aufgabe der jeweiligen Führung das der Verwaltung zu erklären ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844577 | |||
Datum | 30.11.2018 21:07 | 4208 x gelesen | |||
Leider hat es der Gesetzgeber dann ja obendrein noch geschafft, genau für diese Argumentation auch noch die passende Rechtsgrundlage zu basteln (§ 13 Abs. 11 LBKG). Dabei ist diese Variante ein klassischer Fall von vorzeitigem Denkabschluss, und es haben mittlerweile doch schon einige Kommunen von der halben zur ganzen Finanzierung gewechselt, weil man gemerkt hat dass das irgendwie nicht die günstigste Lösung ist, und auch nur vermeintlich die billigste. Auch hier hat man das erst nach einigen Jahren gemerkt. Knackpunkt ist hier etwas, was die wenigsten dabei auf dem Schirm haben: Die Personalauswahl. Wenn es um andere spezielle Fortbildungen geht, wird gerne mal intensiv nachgedacht wen man dahin schicken könnte, damit man hinterher auch was davon hat. Bei der halbfinanzierten Fahrerlaubnis laufen die Einheitsführer stattdessen händeringend durch die Landschaft und suchen Leute, die bereit sind, den Eigentanteil zu zahlen. Fündig wird man dann in zwei Schubladen von Feuerwehrangehörigen: 1. die Bekloppten, 2. diejenigen, die wirklich einen privaten Nutzen aus dem Erwerb der Fahrerlaubnis ziehen wollen. Schublade Nr. 1 ist nicht unbedingt prall gefüllt, und nicht jeder davon ist im positiven Sinne bekloppt, manche davon will man vielleicht auch lieber nicht am Steuer des Einsatzfahrzeugs sitzen haben. Schublade 2 füllt sich immer mal wieder neu auf, und die Leute werden dann natürlich gerne genommen. Die machen dann eine Fahrerlaubnis, bezahlen brav ihren Eigenanteil - und dann satteln sie beruflich um, freuen sich in Zeiten der Berufskraftfahrer-Qualifikation wenigstens ein bisschen gespart zu haben. Und dann heult die Sirene dienstags vormittags, die Gemeinde hat zig halbe Führerscheine bezahlt, und all diese halben Führerscheine fahren werktags dann im neuen Job überall durch die Gegend, nur am Gerätehaus kommt dummerweise keiner davon an. Weil die Kommune statt Feuerwehreinsatzfahrern eben doch nur Feuerwehrsonntagsfahrer ausgebildet hat. Deshalb: Aufhören mit dem Blödsinn, § 13 Abs. 11 gekonnt ignorieren, die Azubis in vernünftiger Personalauswahl festlegen und dann ganze Führerscheine bezahlen, von denen man hinterher auch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen Nutzen hat. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844578 | |||
Datum | 30.11.2018 21:09 | 3737 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torsten D. 1. Die Fahrerlaubnisumstellung war schon weit früher bekannt und man konnte rechtzeitig weitere Fahrer ausbilden lassen. Wenn man seitens der Verwaltung 1. den Bedarf auch wahrgenommen bzw. ernstgenommen hat und 2. auch Führerscheinausbildungen bezahlt Geschrieben von Torsten D. 2. Wenn die Feuerwehren speziell im ländlichen Bereich nicht immer so auf grosse Fahrzeuge anspringen würden, könnte man auch noch immer mit dem 7,5t-FW-Führerschein auskommen, der weniger kostet. Auch der bedarf einiger Ausbildung. Bei manchen ist sogar der Untergang des Abendlandes angesagt, wenn man den nutzt. Dazu kommt noch, dass inzwischen spätestens beim TSF-W Schluß bei den Fahrzeugen <=7,5t ist. MLFs in der Kategorie gehen bestenfalls auf Kleintransporter-Fahrgestellen mit all ihren Nachteilen, auf LKW-Fahrgestellen geht da aktuell eigentlich nix mehr. Geschrieben von Torsten D. 3. Wenn die FWDV mal aktualisiert würde und man das MLF statt einem nie vollständig bemannten LF für eine Gemeinde vorschreiben würde, wären die 7,5t auch einhaltbar. Ich wüsste nicht, in welcher FwDV ein LF für eine Gemeinde vorgeschrieben ist. Geschrieben von Torsten D. 4. Wenn eine Gemeinde meint, nur einen Zuschuss für eine Fahrerlaubnis zahlen zu müssen, ist es Aufgabe der FW-Führung hier die Gemeinde aufzuklären und das durchzusetzen. Oder anderenfalls bei Alarm nicht auszurücken, um es der Verwaltung klar zu machen. Man kann das bei der Verwaltung vorbringen. Man wird auch nicht ausrücken, wenn keine entsprechenden Fahrer da sind. Warum ich aber nicht ausrücken sollte, um irgendwas der Verwaltung klar zu machen verstehe ich nicht. Was meinst du damit? Dass keiner ohne die passende Fahrerlaubnis fährt, dürfte klar sein. Geschrieben von Torsten D. Jetzt nach so vielen Jahren darüber einen Artikel zu schreiben klingt eher nach wir haben verzweifelt ein Thema gesucht. Nö, das Thema ist nach wie vor aktuell. Selbst bei Feuerwehren, bei denen von der Verwaltung Führerscheine bezahlt werden. Es sind heute deutlich weniger Fahrer verfügbar als früher. Alleine weil 1. heute mehr Fahrzeuge > 3,5t bzw. >7,5t da sind als früher 2. weniger Leute mit passendem Führerschein zur Feuerwehr kommen 3. auch andere Arten, den LKW-Führerschein zu erhalten, weggefallen sind (Wehrdienst) Selbst wenn Führerscheine bezahlt werden, ist das meist nicht gerade für 50-80% des Personals. So viele Führerscheininhaber gab es früher teilweise bei den Wehren. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844579 | |||
Datum | 30.11.2018 21:41 | 3666 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Nein, nur dort, wo man zu blöde war auf sich 20 Jahre (+) lang abzeichnende und frühzeitig im Ergebnis feststehende Entwicklungen vernünftig zu reagieren. Zu blöde, ja so kann man es auch ausdrücken. Blöd, dass die Feuerwehr auf dem Land heute nicht mehr von Landwirten und Handwerken getragen wird, die ihre Klasse 2 Führerscheine bei der Bundeswehr gemacht haben. Und blöd, dass die Berufskraftfahrer, die fachlich geeignet sind, sich bei einem Alarm irgendwo zwischen Hamburg und Mailand befinden. Es ist einfach der demographische Wandel, hin zur Individualisierung und Arbeiten in den Zentren. Man muss sich auch mal die Altersstrukturen ansehen und beobachten in welchen Alter die Leute kommen und welche Entwicklung sie Beruflich/Familiär durchlaufen. Da entscheiden sich dann viele notgedrungen gegen den aktiven Dienst. Meist fällt die Zeit kurz nach dem Erwerb des Führerscheins. Wenn bei vielen Feuerwehren bei Tagesalarm nur noch eine Fensterbesatzung zur Verfügung steht, dann können natürlich auch wichtige Flunktionsträger fehlen das ist Statistik. Die Personalnot kann man auch bei andere Funktionsträgern beobachten. Da ist die Hürde und Abhängigkeit geringer. Wie viele Führungskräfte werden ausgebildet und wie lange sind sie dann in ihrer Funktion? Es gibt Einheiten, da welchselt alle 3-5 Jahre die Führung. Bei Kraftfahrern ist sowas fatal. Wenn jemand dagegen ein allgemein anwendbares Rezept hat, dann raus damit! Ich meine das wird noch eine harte Nuss! Das was man im Moment beobachtet ist erst der Anfang. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844580 | |||
Datum | 30.11.2018 22:47 | 3754 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Leider hat es der Gesetzgeber dann ja obendrein noch geschafft, genau für diese Argumentation auch noch die passende Rechtsgrundlage zu basteln (§ 13 Abs. 11 LBKG). das nicht alle User rätseln bzw. suchen müssen: Geschrieben im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) § 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen: (11) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden unentgeltlich ausgebildet. Verursacht eine Ausbildung, insbesondere zum Erwerb einer Fahrerlaubnis, der Gemeinde besondere Kosten und kann die hierdurch vermittelte Erlaubnis auch außerhalb des Feuerwehrdienstes verwendet werden, kann die Gemeinde mit dem Feuerwehrangehörigen vereinbaren, dass die Ausbildungskosten anteilig zu erstatten sind, wenn der Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Ausbildung nicht mindestens fünf Jahre bei dieser Feuerwehr oder einer anderen Feuerwehr Einsatzdienst leistet. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 844581 | |||
Datum | 30.11.2018 23:28 | 3526 x gelesen | |||
Eine Rückzahlungsvereinbarung ist aber doch etwas anderes, als von vorneherein nur einen Teil der Kosten zu übernehmen! Beides funktioniert aber nur dann, wenn auch genügend FM(SB) mitspielen. Dazu zwingen wird man wohl niemanden können. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844582 | |||
Datum | 01.12.2018 08:32 | 3368 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. lang abzeichnende und frühzeitig im Ergebnis feststehende Entwicklungen vernünftig zu reagieren. Dazu gehört auch, dass manche FW ein altes LF-8 mit 6 t durch ein neues LF 10 mit 13 t ersetzen und bei Inbetriebnahme nach zwei Jahre Beschaffungszeitraum erst dann merken, dass es ja kaum einer ihrer FW-Angehörigen überhaupt fahren darf. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844583 | |||
Datum | 01.12.2018 10:02 | 3400 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Eine Rückzahlungsvereinbarung ist aber doch etwas anderes, als von vorneherein nur einen Teil der Kosten zu übernehmen!Grundsätzlich ja, aber - der angesprochene Punkt mit der Personalauswahl. - weitere Baustellen: Vereinbart man 5 Jahre Laufzeit, und nach 3 Jahren wechselt der Ausgebildete dann tatsächlich die Feuerwehr: Bekommt die Wehr/Kommune A dann überhaupt mit, ob in B die Restlaufzeit geleistet wird? Muss B an A eine "Ablöse" zahlen? LBKG regelt nunmal, wer für die Ausbildung "seiner" Kräfte verantwortlich ist, aber auch, dass jeder Aufgabenträger seine Personalkosten zu tragen hat. Ob dann die Kosten für Kommune A über die 2 Jahre Restlaufzeit, weiter in deren Haushalt aufgelöst werden, darf gerätselt werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 844584 | |||
Datum | 01.12.2018 11:59 | 3328 x gelesen | |||
Hmm, das Problem kann man wenigstens Zeitnah durch Geld lösen. Mir machen die auszufüllenden Funktionen im Feuerwehrauto mehr Sorgen: - Gibt es einen Gruppenführer - Hab ich den 4 Atemschutzgeräteträger - Was kann der Rest der Mannschaft Um solche Qualifikationen zu erreichen braucht es zum Geld auch noch viel Zeit. Klar kann man das auch durch andere Maßnahmen abdecken wie einfach mehr zu alarmieren. Leider denkt die Politik nur in Wahlperioden und kommunal gibt es halt auch noch andere Interessen Wenn dann wir die Feuerwehr auch nicht langfristig denken kommen halt dann die Probleme. ----------------------------------------------------------- Grüße vom See Markus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844585 | |||
Datum | 01.12.2018 12:53 | 3364 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Markus R. das Problem kann man wenigstens Zeitnah durch Geld lösen. Und das ist mancherorts das Hauptproblem in der Führerscheinthematik. Mir machen die auszufüllenden Funktionen im Feuerwehrauto mehr Sorgen: Da gibt es Gemeinden, dort erfüllt oftmals eine/wenige Personen bei Einsätzen ( meist Werktagsüber ) sämtliche Funktionen: GF/MA/AGT. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844593 | |||
Datum | 02.12.2018 10:00 | 2880 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Markus R. Mir machen die auszufüllenden Funktionen im Feuerwehrauto mehr Sorgen: Nochwas hierzu: GF, AGT, fähige Mannschaft, alles wichtig; aber was nützt mir das wenn kein Fahrer/Maschinist im Alarmfall zur Verfügung steht um diese Mannschaft zur E-Stelle zu bringen ? Daher müssen die Träger der Feuerwehr, sprich Gemeinden, ein kluges und machbares Gesamtausbildungskonzept für ihre Feuerwehr haben. Und dazu gehört neben der Feuerwehrausbildung ( TM, TF, GF, AGT, uvm. ) auch die Ausbildung genügender FW-Angehöriger auf Gemeindekosten mit der für ihre FW-Fahrzeuge benötigten Fahrerlaubnis. Gibt es eigentlich Gemeinden, Landkreise oder andere Gebietskörperschaften die eine gemeinsame Führerscheinausbildung mehrerer Abteilungen, Gemeindefeuerwehren etc. organisieren um Kosten zu sparen ? Oder Fahrschulen von BF nutzen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bori8s-A8ndr8eas8 T.8, Wittlage / Niedersachsen | 844598 | |||
Datum | 02.12.2018 12:21 | 2808 x gelesen | |||
Moin In Osnabrück Stadt nutzen die Freiwilligen Feuerwehren das Angebot bei der BF den Führerschein zu erwerben. In wie weit dort Rechnungen gestellt werde, weiß ich nicht. Ich biete auch für die Gemeinden im Umkreis an, dass bei mehreren Anmeldungen zumindest eine Vergünstigung im Grundbetrag gewährt werden kann (Zivile Fahrschule). Allerdings muss ich als Fahrlehrer auch wirtschaftlich denken. Anders sähe es aus,wenn die Feuerwehr z.B. das Fahrzeug stellen könnte (FTZ könnte ja ein passendes GW-L ja vorhalten), dann würden ja "nur" Grundbetrag für Theorie und Fahrlehrerkosten dazu kommen. Und nicht zu vergessen die Prüfgebühren von über 150 für TÜV/DEKRA sowie Antragstellung inkl med Untersuchungen Viele Gemeinden haben auch schon erkannt,dass der Führerschein Klasse C > 2.000 in der Regel kostet . Und dann gibt es Gemeinden die 750 als voll und ganz ausreichend ansehen. MkG | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844599 | |||
Datum | 02.12.2018 12:28 | 2915 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Boris-Andreas T. Ich biete auch für die Gemeinden im Umkreis an, dass bei mehreren Anmeldungen zumindest eine Vergünstigung im Grundbetrag gewährt werden kann (Zivile Fahrschule). [...] wenn die Feuerwehr z.B. das Fahrzeug stellen könnte Wurde ähnlich ( zivile Fahrschule, FW-Fahrzeug ) vor Jahren hier im Unterkreis für mehrere FF gemeinsam durchgeführt; zwischenzeitlich ist diese sinnvolles Vorgehen irgendwie -warum auch immer ?-eingeschlafen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844623 | |||
Datum | 03.12.2018 07:25 | 2498 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Bernhard D. Fahrschulen von BF nutzen ? Oder eine " Landkreiseigene Behördenfahrschule " dazu einrichten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 844644 | |||
Datum | 03.12.2018 13:08 | 2413 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich hänge mich einfach mal an den Thread mit meiner Anfrage. Wir waren in den letzten Jahren zum Glück weitsichtig genug das Problem zu erkennen und haben jedes Jahr mit einer gewissen Anzahl an Führerscheinen nachgesteuert. Diese wurden nach GMV verteillt, sprich entweder wenn es irgendwo dünn wurde oder wenn jemand dauerhaft Tagsüber zu Verfügung stand. (Gemeindebedienstete). Das Resultat ist das wir uns jetzt anhören müssen mehr oder weniger willkürlich Führerscheine verteilt zu haben. Wir haben jetzt die Anforderung bekommen ein "Führerscheinkonzept" über die Vorhaltung und Ausbildung benötigter Führerscheine zu verfassen. Jetzt meine Frage an die Runde, hat so etwas schon jemand und möchte mir dies als Vorlage zur Verfügung stellen. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844646 | |||
Datum | 03.12.2018 13:37 | 2273 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Andreas F. Diese wurden nach GMV verteillt, sprich entweder wenn es irgendwo dünn wurde oder wenn jemand dauerhaft Tagsüber zu Verfügung stand. (Gemeindebedienstete). Das ist doch schonmal eine Grundlage für ein bedarfsorientiertes " Führerescheinkonzept ". Das Resultat ist das wir uns jetzt anhören müssen mehr oder weniger willkürlich Führerscheine verteilt zu haben. Von wem ? Neider gibts es ( fast ) immer. Wir haben jetzt die Anforderung bekommen ein "Führerscheinkonzept" über die Vorhaltung und Ausbildung benötigter Führerscheine zu verfassen. Wer verlangt dieses Konzept ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844647 | |||
Datum | 03.12.2018 14:22 | 2217 x gelesen | |||
Wir haben dazu in unserem "5-Jahres-Plan" nur allgemein festgehalten:Bei der Auswahl der Personen ist ein besonderes Augenmerk auf den Beschäftigungsort und die Anwesenheit während der Tagesalarmierung zu legen. Voraussetzung zur Führerscheinausbildung ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei der Feuerwehr sowie die Grund- und Maschinistenausbildung. Die Wehrleitung entscheidet abschließend über die zur Führerscheinausbildung zuzulassenden Personen. Will/soll man dazu Zahlen zugrunde legen, könnte man dieses Verfahrenanwenden, oder eine Auswertung der Einsatzteilnahmen der jüngeren Vergangenheit, wenn man das namentlich festgehalten hat. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Harburg / Bayern | 844648 | |||
Datum | 03.12.2018 14:25 | 2370 x gelesen | |||
grundsätzlich teile ich schon auch die Meinung, dass der Wehrführer hier eine gewisse Weitsicht haben sollte .. wer sich nicht rechtzeitig drum kümmert, wird über kurz oder lang ein Problem haben. Ich weiß jetzt nicht, wie die Regelungen in der anderen Bundesländern sind, aber Bayern hat zu diesem Thema mit der Einführung des "Feuerwehr-Führerscheins" vor einigen Jahren (ich glaube es war 2015) schon rechtzeitig vorgebeugt. Das besondere an diesem bayerischen Feuerwehr-Führerschein ist ja, dass er für Fahrzeuge bis 7,5 t. zGG. von der jeweiligen Wehr selbst ausgebildet werden darf! Insbesondere für die Vielzahl an kleinen Feuerwehren (z.B. mit TSF, TSF-W, MLF) eine nahezu unbürokratische Lösung. Das vereinfacht die Sache und spart zudem enorme Kosten ein. Müssten die Kommunen den Fw.-FS finanzieren, hätten wir dieselben Probleme wie hier in der Diskussion schon mehrfach geschildert: Kommune zahlt (wenn überhaupt) nur eine begrenzte Anzahl oder einen Anteil und freiwillig wird kaum ein Aktiver den entsprechend FS machen... Wir haben bereits in 2 Ausbildungsrunden insgesamt 9 Aktive unserer Wehr entsprechend ausgebildet. Den obligatorischen theoretischen Schulungsabend übernimmt unser KBM, die praktische Ausbildung übernimmt die Fw. vor Ort, wobei der Ausbilder mind. 30 J. alt sein muss, den FS (ehem.) Klasse 3 haben muss und keine Punkte in Flensburg haben darf. Die Prüfung nehmen wir dann über Kreuz ab, d.h. Ausbilder Fw. A prüft Aktive der Fw. B und anders herum. Anschließend die Niederschrift ans Landratsamt und einige Tage später kommt der Fw.-FS als Zusatz zum regulären Führerschein des Kameraden. Insgesamt eine echt tolle Sache. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844649 | |||
Datum | 03.12.2018 14:46 | 2325 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander B. Ich weiß jetzt nicht, wie die Regelungen in der anderen Bundesländern sind, aber Bayern hat zu diesem Thema mit der Einführung des "Feuerwehr-Führerscheins" vor einigen Jahren (ich glaube es war 2015) schon rechtzeitig vorgebeugt. Was ist jetzt an dem bayerischen Feuerwehrführerschein anders als an dem in anderen Bundesländern? Ich kenn die Regelungen aus RLP und dem SL, da ist das ebenso. So weit mir bekannt auch in weiteren Bundesländern. Geschrieben von Alexander B. Insbesondere für die Vielzahl an kleinen Feuerwehren (z.B. mit TSF, TSF-W, MLF) eine nahezu unbürokratische Lösung. Zumindest der letztgenannte Fahrzeugtyp kommt auch heute immer öfter über die 7,5t-Grenze, da hilft der FW-FS nichts mehr. In manchen Bundesländern betrifft das sogar diverse TSF-W, die fernab der Norm auf deutlich größeren Fahrgestellen aufgebaut werden. Die recht weit verbreiteten LF10/HLF10 liegen auch weit jenseits der 7,5t, während früher das LF8 und sogar noch das LF8/6 in der Straßenversion üblicherweise unter den 7,5t blieb. Also kein vollwertiger Ausgleich. So lange die Ausbildung aber qualifiziert abläuft, finde ich den FW-FS keine schlechte Sache. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844655 | |||
Datum | 03.12.2018 17:26 | 2494 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander B. Insgesamt eine echt tolle Sache. insgesamt eine tolle Sache, ja! (Wirklich!) Aber hat man den Ausbildern auch gesagt, welche Verantwortung sie bei der Ausbildung übernehmen? Welche Folgen es hat, wenn ein Unfall passiert? Uns schon! Stichwort verantwortlicher Fahrzeugführer. Wir reden da nicht von der Haftung - das übernimmt die Gemeinde oder Stadt. Fahrzeug ohne Eingriffsmöglichkeiten bei der Fahrschulausbildung mit einem Klein LKW, den Schuh ziehen sich dann viele Ausbilder nicht mehr an! Und da sind wir dann bei der Fahrerauswahl! Ich kann nicht jeden nehmen, der meint er kann Autofahren. Dann braucht man Leute, die eine gewisse Erfahrung mitbringen. Die im Einsatzfall auch verfügbar sind Die Anzahl der Kandidaten nimmt immer weiter ab. Wenn ich dann noch "Fremde" ausbilden soll, dann hab ich ein kleines Problem. Die 7,5t Regelung ist deshalb nur eine Krücke. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 844656 | |||
Datum | 03.12.2018 17:52 | 2100 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris-Andreas T.Moin Wir zahlen nur die Anmeldungs- und Prüfungsgebühren sowie für die Lernunterlagen. Wir bilden i.d.R. den CE aus, da mittlerweile einige Anhänger existieren, die mit dem C1 bzw C nicht mehr gefahren werden dürfen. Neben Angehörigen der BF und FF OS werden auch städt. Mitarbeiter (Grünflächenamt, Müllabfuhr, Werkstattpersonal) sowie bei Bedarf Angehörige der HiOrg´s ausgebildet. Hier allerdings nur die Fahrer, für die der Bund bzw. das Land die Fahrerlaubnis bezahlt. Wir wollen und dürfen den privaten Fahrschulen keine Konkurrenz machen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 844667 | |||
Datum | 04.12.2018 00:42 | 2047 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.während früher das LF8 und sogar noch das LF8/6 in der Straßenversion üblicherweise unter den 7,5t blieb Die zulässige Gesamtmasse von LF8 auf Opel Blitz lag üblicherweise bei 3,8 bis 4,1t. Der leere Kastenwagen hat meines Erinnerns ca. 1,7t gewogen. 62 PS aus einem Benzinmotor reichten ja für ein LF. Hans-Joachim | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844669 | |||
Datum | 04.12.2018 07:33 | 2041 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans-Joachim Z. Die zulässige Gesamtmasse von LF8 auf Opel Blitz lag üblicherweise bei 3,8 bis 4,1t. Der leere Kastenwagen hat meines Erinnerns ca. 1,7t gewogen. Kommt hin. Selbst das LF8 schwer mit Allrad gab es früher auch mal auf einem "richtigen" LKW-Fahrgestell unter 7,5t. Da war dann aber schon ein Diesel mit 100 bis 130PS drin. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844671 | |||
Datum | 04.12.2018 07:50 | 2001 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk S. Aber hat man den Ausbildern auch gesagt, welche Verantwortung sie bei der Ausbildung übernehmen? Welche Verantwortung übernehmen andere Ausbilder in der Feuerwehr? Zum Beispiel beim Atemschutzgeräteträgerlehrgang? Geschrieben von Dirk S. Fahrzeug ohne Eingriffsmöglichkeiten bei der Fahrschulausbildung mit einem Klein LKW, den Schuh ziehen sich dann viele Ausbilder nicht mehr an! Fahrschulausbildung Klasse T in der Fahrschule. Da sitzt ein 16jähriger auf dem 10t schweren Trecker mit 3-Achs-Anhänger. Ohne Eingriffsmöglichkeiten des Fahrlehrers, der im Auto hinterherfährt. Und der hat keine Klasse B und ein paar Jahre PKW-Fahrerfahrung. Bei meiner LKW-Ausbildung (Klasse C/CE) kann ich mich an kein einziges Mal erinnern, dass der Fahrlehrer die Pedale betätigen musste. Das dürfte da auch selten sein, wenn der betreffende Auszubildende schon lange Fahrerfahrung auf PKW und vielleicht auch 3,5-Tonnern hat. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 844702 | |||
Datum | 04.12.2018 17:50 | 2068 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Aber hat man den Ausbildern auch gesagt, welche Verantwortung sie bei der Ausbildung übernehmen? Nun stellt euch mal vor, es hätte die Änderung der Fahrerlaubnisklassen nicht gegeben und wir dürften immer noch Fahrzeug bis 7,5 t mit dem PKW Führerschein bewegen. Wie sähe dann unsere Ausbildung der Fahrer aus? Wäre die auch so Intensiv wie jetzt beim Feuerwehrführerschein oder wäre es eine Fahreinweisung auf 1 - 2 Dienstabenden? Hört euch doch mal in eurer Feuerwehr um, fragt die Älteren, wie es vor der Führerscheinumstellung war oder vielleicht seid ihr ja selber auch schon in dem Alter, wo ihr noch den alten "3er" hattet und mit dem zum LKW-Fahrer "geadelt" wurdet. Meint ihr wirklich, die heutigen Führerscheinneulinge sind blöder als wir früher? Heinrich | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 844708 | |||
Datum | 04.12.2018 21:44 | 2091 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Meint ihr wirklich, die heutigen Führerscheinneulinge sind blöder als wir früher? In den USA geht der PKW-Führerschein bis ca. 11 tonnen/15 Personen, scheint kein ernsthaftes Problem darzustellen. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Sprotta / | 844714 | |||
Datum | 05.12.2018 08:51 | 1952 x gelesen | |||
Blöder keinesfalls, aber hier wirken technisch-praktische Erfahrungen der Generation Instagram und Fahrzeugentwicklungen zusammen (mMn). Ein Benz SK1 1222 mit 1200l Wasser, Zwillingsreifen verzeiht Fahrfehler leichter als das Iveco 150E30 Staffelkabinen-TLF mit 7 Geräteräumen, hochgezogenem Tank und Singlereifen :-) um bewusst zu überspitzen. Die Generation, die damals auf dem Lande noch mit dem Bauern (oder selbst) den Wasseranhänger mit dem Traktor über das Feld gefahren hat, hat mehr Handlinggefühl als unsere "Instagram-Jugend". Da finde ich ECHTE Klasse C Führerscheine sinnvoller als Unterweisungen um Großfahrzeuge zu führen. Aber ich sage das auch subjektiv, da ich gerade in der Fahrschule sitze und C/CE im Auftrag der Gemeinde mache ;). | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844717 | |||
Datum | 05.12.2018 10:07 | 1835 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Meint ihr wirklich, die heutigen Führerscheinneulinge sind blöder als wir früher?Das schon, aber meine Ansicht zum Feuerwehrführerschein ist unabhängig davon ;-) Zum alten 3er sehe ich zwei Unterschiede, weshalb ich vom Feuerwehrführerschein weiterhin kein Freund werde: kleiner Grund Nr. 1: Wer mit dem alten 3er die damaligen Fahrzeuge bewegen durfte, saß da zwar größenmäßig schon in von PKWs deutlich abweichenden Vehikeln, die aber eher selten mit Druckluftbremsen bzw. einer Dauerbremse ausgestattet waren. Das ist heute gerade bei den auf die 7,5to abgelasteten MLF/TSF-W-Fahrgestellen aber häufig der Fall, und für mich ist das ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugtechnik, der auch vernünftig ausgebildet werden sollte. U.a. deshalb läuft unsere Ausbildung zur FW-Fahrerlaubnis auch in einer Fahrschule, und nicht mit internen Kräften, denn dort kann man das auch am Modell vernünftig darstellen. Mit entsprechendem Theorieteil, wogegen es anderenorts auch heute noch Ausbildungen geben soll die die komplette Einweisung während der Fahrt meinen abhalten zu können. großer Grund Nr. 2: In einer Fahrschule hat noch niemand das Fahren gelernt. Das kommt erst danach, durch Fahrpraxis. Und es ist bis heute so, und wird sich wohl auch nicht ändern, dass derjenige, der aus dem Tiefschlaf gerissen mit entsprechend Adrenalin das rote Auto blauhornend zum VU/Feuer mit gefährdeten Menschenleben bewegen darf, das am Wochenende auf dem Bau oder beim Umzug aushelfend mit einem gleichen Fahrgestell nicht darf. Das könnte man über entsprechende Mindestübungsfahrten wenigstens ansatzweise regeln, aber wer macht das schon? Die jährlichen Kilometerleistungen diverser FW-Fahrzeuge sind ja bekannt. Mit dem alten 3er sind vermutlich noch sehr viele, die in den BOS bis 7,5to unterwegs waren, auch privat oder im Job mit ähnlichen Fahrzeugen unterwegs gewesen. Diese Fahrpraxis fällt jetzt völlig weg, und das ist Mist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844718 | |||
Datum | 05.12.2018 10:17 | 1744 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. kleiner Grund Nr. 1: Wer mit dem alten 3er die damaligen Fahrzeuge bewegen durfte, saß da zwar größenmäßig schon in von PKWs deutlich abweichenden Vehikeln, die aber eher selten mit Druckluftbremsen bzw. einer Dauerbremse ausgestattet waren. Das ist heute gerade bei den auf die 7,5to abgelasteten MLF/TSF-W-Fahrgestellen aber häufig der Fall Kann ich so nicht bestätigen. Auch in den 80er/90er Jahren waren schon fast alle Fahrzeuge der 7,5t-Klasse mit Druckluftbremsanlage ausgestattet. Dauerbremse nicht unbedingt, die war damals wie heute erst an 9t vorgeschrieben. Damals aber war der sinnvolle Umgang mit der Bremse noch viel wichtiger als heute, denn die Bremsen waren nicht so standhaft. Natürlich war das damals und ist es auch heute noch ein Riesenunterschied zum normalen PKW oder 3,5-Tonner. Geschrieben von Sebastian K. großer Grund Nr. 2: In einer Fahrschule hat noch niemand das Fahren gelernt. Das kommt erst danach, durch Fahrpraxis. Und es ist bis heute so, und wird sich wohl auch nicht ändern, dass derjenige, der aus dem Tiefschlaf gerissen mit entsprechend Adrenalin das rote Auto blauhornend zum VU/Feuer mit gefährdeten Menschenleben bewegen darf, das am Wochenende auf dem Bau oder beim Umzug aushelfend mit einem gleichen Fahrgestell nicht darf. Genau das Problem hast du aber doch auch, wenn der Fahrer in der normalen Fahrschule seinen C/C1 macht. Dort hat er auch keine nennenswerte Fahrpraxis. Die bekommt er in beiden Fällen erst durch Übung. Geschrieben von Sebastian K. Mit dem alten 3er sind vermutlich noch sehr viele, die in den BOS bis 7,5to unterwegs waren, auch privat oder im Job mit ähnlichen Fahrzeugen unterwegs gewesen. Diese Fahrpraxis fällt jetzt völlig weg, und das ist Mist. Ich kannte eher viele, die irgendwann beim Bund Klasse 2 gemacht haben, dann 10-20 Jahre nix größeres als einen PKW gefahren sind, um dann wieder ein größeres Feuerwehrfahrzeug zu steuern, Fahrpraxis in der Zwischenzeit gleich Null. Oder die Alt-Klasse-3-Inhaber, die nach kurzer Einweisung den 7,5-Tonner bei der FW fahren mussten. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 844719 | |||
Datum | 05.12.2018 10:20 | 1846 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wer mit dem alten 3er die damaligen Fahrzeuge bewegen durfte, saß da zwar größenmäßig schon in von PKWs deutlich abweichenden Vehikeln, die aber eher selten mit Druckluftbremsen bzw. einer Dauerbremse ausgestattet waren. Das ist heute gerade bei den auf die 7,5to abgelasteten MLF/TSF-W-Fahrgestellen aber häufig der Fall, und für mich ist das ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugtechnik, der auch vernünftig ausgebildet werden sollte. Meine persönliche Erfahrung ist da ähnlich. Ich habe in jungen Jahren ein TLF 8/21 auf Mercedes 818 gefahren. Das Ding hatte keine Servolenkung und ein Lenkrad Marke Wagenrad. Damit war es ziemlich gefährlich für neue Fahrer ordentlich um die Kurve zu kommen. Bei uns werden die Fahrer, trotz Klasse C, intensiv auf unseren Großfahrzeugen eingewiesen. Ein 16 Tonner mit 8,6 m Länge ist nicht immer einfach zu handhaben. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Baiersdorf / Bayern | 844723 | |||
Datum | 05.12.2018 13:21 | 1636 x gelesen | |||
Hallo zusammen, dazu gibt´s aber auch schon mindestens ein Urteil , das die "Ablöse" für unrechtmäßig erklärt hat. Gruß aus Franken Stefan Brunner Meine eigene Meinung, sonst nichts... https://www.facebook.com/stefan.brunner.9421?ref=tn_tnmn | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844724 | |||
Datum | 05.12.2018 14:30 | 1717 x gelesen | |||
Das Urteil lässt sich so aber nicht übertragen. Die Rückzahlungsvereinbarung ist für Bayern unrechtmäßig, weil man keine Rechtsgrundlage hatte (bzw. dadurch nur eine genau gegensätzliche). Hier in RLP hat man aber nun eine, damit sind rechtmäßige Vereinbarungen möglich. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844728 | |||
Datum | 05.12.2018 18:40 | 1601 x gelesen | |||
Hallo Heinrich, Geschrieben von Heinrich B. Nun stellt euch mal vor, es hätte die Änderung der Fahrerlaubnisklassen nicht gegeben und wir dürften immer noch Fahrzeug bis 7,5 t mit dem PKW Führerschein bewegen. Wie sähe dann unsere Ausbildung der Fahrer aus? Wäre die auch so Intensiv wie jetzt beim Feuerwehrführerschein oder wäre es eine Fahreinweisung auf 1 - 2 Dienstabenden? Hört euch doch mal in eurer Feuerwehr um, fragt die Älteren, wie es vor der Führerscheinumstellung war oder vielleicht seid ihr ja selber auch schon in dem Alter, wo ihr noch den alten "3er" hattet und mit dem zum LKW-Fahrer "geadelt" wurdet. Meint ihr wirklich, die heutigen Führerscheinneulinge sind blöder als wir früher? Grundsätzlich nicht. Außerdem löst es nicht das Problem. Irgendwann fängt man immer bei Null an. Da hast Du vollkommen recht! Aber die Fahrzeugtechnik hat sich in den letzten zwanzig Jahren doch deutlich geändert. Wer früher vom PKW auf ein Großfahrzeug (früher mit Tricks bis 14t!) umgestiegen ist, hat das deutlich gemerkt und war auch nicht in der Lage das Fahrzeug auszufahren. Das heutige Fahrzeughändling vermittelt Eigenschaften eines PKW´s, die aber in Extremsituationen nachweislich nicht vorhanden sind, einfach weil die Technik anders als beim PKW reagiert. Da muss man sich darauf einstellen, so oder so. Frage zum Nachdenken: Welcher Fahranfänger, im Alter zwischen 18 und 23 Jahren, kennt noch das Fahrverhalten eines Auto ohne ABS, ESP? Warum kommen viele PKW Fahrer heute mit 5cm Schnee nicht mehr zurecht? Gute und vernünftige Standortausbildung ist das A und O. Das hat nicht viel damit zu tun, ob an der Fahrschule oder durch eigene Kräfte ausgebildet wird. Die Fahrschule kann nur das Grundwissen vermitteln und die Verantwortung abnehmen (siehe unten). Als Angehöriger einer Bundesorganisation und ehem. KF-Ausbilder habe ich nur überörtliche Ausbildung (u.a. Geretried) von Fahrlehrern genossen, deshalb kann ich das mit dem Adeln nicht selber nachvollziehen. Aber richtig, man hat das beobachtet. Das ist aber Sache des Ausbilders und der Organisation, die das duldet und nicht Sache des Fahrschülers. Ihn dann als blöd hinzustellen ist falsch. Wenn was passiert machen wir das aber schnell. Der Hinweis und Kritik zur internen Ausbildung betrifft primär doch den Ausbilder! Die Fahrschullehrerausbildung hat ja seine Berechtigung, ansonsten könnte jeder seinem Sprössling das Fahren selber beibringen (Auf dem Land nicht unüblich). Wenn man in der Dienstbesprechung sitzt und es wird vom Feuerwehrführerschein geschwärmt, dann kreuzen sich ganz schnell die Blicke. Natürlich spricht man dann den Ausbilder an, der das locker mal an einem Dienstabend machen sollte. Dann kommt man auf den verantwortlichen Fahrzeugführer und seiner Bedeutung. Das ganze hört sich abstrakt an, deshalb ein ganz einfaches Beispiel, wie es regelmäßig (siehe Forum) vorkommt oder vorkommen kann. (Der Mensch verdrängt das Unangenehme als unwahrscheinliche Ereignis) Aber ich denke hier findet man sich schnell wieder: Man fährt mit seinem Fahrschüler und ein paar andere Kameraden eine Straße entlang. Der Fahrschüler hat alles im Griff, alles läuft cremig. Bis zum Moment, wo er meint, er muss seinen Seitenspiegel etwas hektisch aus dem Gegenverkehr nehmen. Fahrzeug kommt auf Bankett, etwas Gegenlenken und das Auto liegt im Graben. Kein Problem, wenn sich nicht jemand verletzt hätte. Notruf absetzen Kripo kommt von allein- die muss man nicht extra rufen! Und dann geht der Spaß los. Im Forum eine weiterer Fall von Spiegel unter Fahrzeug und blabla wie dusselig etc... Am Ende steht der Ausbilder als verantwortlicher Fahrzeugführer wegen Körperverletzung vor Gericht. Je nach Einkommen bewegen wir uns schnell in einem vierstelligen Betrag. Das ist dann die Realität! Und nein, es gibt kein Ehrenamtbonus! Und da muss ich sagen, für lau, übernehme ich die Verantwortung dann doch nicht, nur weil jemand ein paar Euro Steuergeld sparen will. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 844729 | |||
Datum | 05.12.2018 19:32 | 1565 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk S. Wer früher vom PKW auf ein Großfahrzeug (früher mit Tricks bis 14t!) umgestiegen ist, (...) Wie kommst du auf 14t? Es gab die Grenze bei 7,5t (Solofahrzeug) bzw. daran noch einen Anhänger, Gespanne aber bis maximal 3 Achsen (Tandemachsen unter 1m = 1 Achse). Somit konnte man unter Ausnutzung der StVZO Gespanne bis über 18t zul. Gesamtmasse bewegen. Unter Nutzung zulassungsfreier Anhänger gab es sogar gar keine Grenze nach oben mit dem alten 3er. Nahm man z.B. eine Zugmaschine mit 7,5t zul. GG (Beispiel Unimog), so konnte man dahinter einen zulassungsfreien (weil Anhänger Arbeitsmaschine) Großstromerzeuger auf 3-Achs-Anhänger mit mehr als 20t zul. Gesamtmasse völlig legal ziehen. Rein führerscheinrechtlich gab es beim alten 3er nur die Grenze bei Zugfahrzeug mit 7,5t und Zügen mit maximal 3 Achsen. Geschrieben von Dirk S. Man fährt mit seinem Fahrschüler und ein paar andere Kameraden eine Straße entlang. Der Fahrschüler hat alles im Griff, alles läuft cremig. Bis zum Moment, wo er meint, er muss seinen Seitenspiegel etwas hektisch aus dem Gegenverkehr nehmen. Fahrzeug kommt auf Bankett, etwas Gegenlenken und das Auto liegt im Graben. Kein Problem, wenn sich nicht jemand verletzt hätte. Und was passiert dir dann? Die Insassen dürften doch durch die Fahrzeughaftpflicht versichert sein, Vorsatz war auch nicht im Spiel. Blöd gelaufen, aber dafür gibt es Versicherungen. Mit dem Argument darfst du gar nichts mehr (ehrenamtlich) machen, in der Haftung bist du auch an anderer Stelle. Nehmen wir mal an, du machst gegen eine geringe Aufwandsentschädigung oder völlig unentgeltlich die Atemschutzgerätewartung. Durch einen blöden Fehler passiert einem Kollegen was im Einsatz, das auf einen Fehler beim Zusammenbau eines Atemschutzgerät oder eines Teils davon zurückzuführen ist, das du vorher gewartet hast. Wenn du dann Glück hast, geht es nur um Körperverletzung. Nix anderes als der Ausbilder beim FS. Klar, am sichersten ist es, wenn du nix machst. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844730 | |||
Datum | 05.12.2018 21:53 | 1412 x gelesen | |||
Hallo Michael, korrekt, durchgehende Bremsanlage x1,5. Geschrieben von Michael W. Wenn du dann Glück hast, geht es nur um Körperverletzung. Nix anderes als der Ausbilder beim FS. Bedenke eines! Wenn Du bei der Wartung eines Atemschutzgerät oder was auch immer einen Fehler machst, dann ist das Sch..., aber dein Fehler für den du einstehst. Denn Fehler kannst du aber auch selber durch dein Verhalten beeinflussen. Als Beifahrer hast du wenig bis keinerlei Chance auf das akute Geschehen Einfluss zu nehmen. Als Kraftfahrzeugausbilder haftest du für den Fehler des Fahrschülers! Haftung=Strafrechtlich. Insofern ist das doch was anderes. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 844731 | |||
Datum | 05.12.2018 22:17 | 1630 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Als Beifahrer hast du wenig bis keinerlei Chance auf das akute Geschehen Einfluss zu nehmen. Straftaten kann man nur fahrlässig oder vorsätzlich begehen. Wer nichts falsch gemacht hat, haftet auch nicht im strafrechtlichen Sinne. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 844744 | |||
Datum | 06.12.2018 16:28 | 1355 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Straftaten kann man nur fahrlässig oder vorsätzlich begehen. Der Fahrer ist der Fahrlehrer/Einweiser. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 844749 | |||
Datum | 06.12.2018 22:43 | 1211 x gelesen | |||
Der ist gemäß StVG der Fahrzeugführer, ja. Und der macht sich nicht strafbar, wenn er selber nichts falsch gemacht hat. Auch nicht, wenn sein Fahrschüler Bockmist baut. | |||||
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