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Thema | Jugendfeuerwehr bei Busunfall ( ManV ) - war: Jugendfeuerwehr auf der BAB??? | 14 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844160 | |||
Datum | 16.11.2018 10:09 | 5939 x gelesen | |||
Guten Tag Ja ich weiß, schon Jahrzehntelang und tausendmal kontrovers hier diskutiert; aber müssen bei solch einem Melde- und Schadensbild ungedingt JF-Angehörige mit auf Einsatzstelle auf der BAB ausrücken ? Könnte man ja auch in rückwärtigen Dienst einsetzen ? siehe Bilder: -> ARD " 26 Menschen bei Busunfall verletzt " -> BR " 30 Verletzte bei schwerem Busunfall bei Ammerndorf " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844161 | |||
Datum | 16.11.2018 10:34 | 3275 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. auf der BAB ausrücken Korrektur: Die Unfallstelle befand sich auf einer Landstraße ! Ändert m.E. am Schadens- und Meldebild allerdings nicht viel mehr. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 844162 | |||
Datum | 16.11.2018 10:36 | 3221 x gelesen | |||
hallo, ich hab den Thread jetzt mal abgespaltet und den Titel angepasst. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844163 | |||
Datum | 16.11.2018 11:31 | 3038 x gelesen | |||
Guten Tag um einige kritische PM zu beantworten; ich stelle den Einsatzdienst von JF-Angehörigen so ab 16 Jahren im Ländern ( z.B. Bayern, RLP, ? ), in denen dies erlaubt ist, nicht in Frage, meine Frage war ob bei einem Melde- und Schadensbild ( MANV-Bus- etc. ) unbedingt JF-Angehörige an die E-Stelle ausrücken sollen. In unserer morgendliche Kaffeetrink- und Zeitungsleserunde mit unseren " HA-FWA* " und einigen Führungskräfte kam die Diskussion darüber auf. Wir hatten vor paar Wochen ebenfalls einen ähnlichen schweren Busunfall , da wäre keinem unserer verantwortlichen Führungskräfte auf die Idee gekommen JF-Angehörige mit an die E-Stelle zu nehmen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard * 1 WL, 2 Gerätewarte, 1 FSJ-ler :-)) " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 844164 | |||
Datum | 16.11.2018 11:46 | 2800 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.um einige kritische PM zu beantworten; ich stelle den Einsatzdienst von JF-Angehörigen so ab 16 Jahren im Ländern ( z.B. Bayern, RLP, ? ), in denen dies erlaubt ist, nicht in Frage, meine Frage war ob bei einem Melde- und Schadensbild ( MANV-Bus- etc. ) unbedingt JF-Angehörige an die E-Stelle ausrücken sollen. In RLP sind das reguläre FW Mitglieder, die abhängig von ihrer Ausbildung eingesetzt werden, nix Jugendfeuerwehr. Wenn diese ihre Grundausbildung abgeschlossen haben (frühestens mit 17), sind sie den übrigen FW Angehörigen gleichgestellt. Dass man bei belastenden Einsätzen schaut, wem man das zumuten kann, ist natürlich in Ordnung, wenn man denn die Auswahl hat. Wir waren jedenfalls auch mehrfach mit Minderjährigen bei VU mit Todesfolge. Dafür, dass die Jüngeren davon stärker belastet wären als die Älteren, gibt es bisher keine Anzeichen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844165 | |||
Datum | 16.11.2018 11:59 | 2722 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Oliver S. In RLP sind das reguläre FW Mitglieder, die abhängig von ihrer Ausbildung eingesetzt werden, nix Jugendfeuerwehr. Gut, dann nennen wir sie junge FW-Angehörige/FW-Anwärter ( ich kenne auch diese Thematik in RLP ). Wenn diese ihre Grundausbildung abgeschlossen haben (frühestens mit 17), sind sie den übrigen FW Angehörigen gleichgestellt. In BaWü durch das FwG im § 11 " Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr " so geregelt: " (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, " Neben dem Alter von 18 Jahren wird für die Einsatztätigkeit noch die TM-1 Ausbildung verlangt, aber die Thematik wurde hier schon oft in alle Richtungen und Varianten diskutiert. Dass man bei belastenden Einsätzen schaut, wem man das zumuten kann, ist natürlich in Ordnung, wenn man denn die Auswahl hat. Wir waren jedenfalls auch mehrfach mit Minderjährigen bei VU mit Todesfolge. Soll ja mancherorts -mehr im ländlichen Raum ?!- öfters vorkommen. Dafür, dass die Jüngeren davon stärker belastet wären als die Älteren, gibt es bisher keine Anzeichen. In dem beschriebenen Fall hätte es vorkommen können, dass die Minderjährigen es mit verunfallten Klassenkameraden, Freunden, Verwanden zu tun hätten; hätte da vielleicht andere Reaktionen hervorrufen können ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 844166 | |||
Datum | 16.11.2018 12:53 | 2469 x gelesen | |||
Auf der BAB hat die JF grundsätzlich für mich grundsätzlich nix verloren, denn ich unterstelle das ein JF´ler nicht genug (Lebens-)Erfahrung hat um sich dort sicher bewegen und agieren zu können. Auf anderen Straßen sollte man den JF´ler wie jeden Anfänger beurteilen und einsetzten, nach Jahren im der JF-Dienst traue ich da ggf. einem 17J. mehr zu als dem 22J. direkt-Einsteiger mit frischem Grundlehrgang. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 844167 | |||
Datum | 16.11.2018 14:40 | 2092 x gelesen | |||
In Bayern ist die Jugend nun mal bis 27 Jahre (jung) damit Zuscgüsse über den Bayerischen Jungendring beantragt werden können. Grüsse | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844168 | |||
Datum | 16.11.2018 14:53 | 2101 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernadette S. In Bayern ist die Jugend nun mal bis 27 Jahre (jung) damit Zuscgüsse über den Bayerischen Jungendring beantragt werden können. Zwar OT zum Thema aber: Es handelt sich um eine spezielle Alterregelung nach dem " § 7-SGB VIII Begriffsbestimmungen " ( Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe ). Wir haben bei der Kreisjugendfeuerwehr bei der Erhebung dieser Altergruppe auf Kreisebene u.a. zur Zuschußbeantragung z.B. vom Kreisjugendring oder aus dem Landesjugendplan zwischen JF-Angehörigen ( bis 17 Jahre ) und jungen FF-Angehörigen ( bis 27 Jahre ) unterschieden; die Angehörigen der EA wollten keine JF-Angehörige mehr sein ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 844170 | |||
Datum | 16.11.2018 15:02 | 2024 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Thomas M. Auf der BAB hat die JF grundsätzlich für mich grundsätzlich nix verloren, denn ich unterstelle das ein JF´ler nicht genug (Lebens-)Erfahrung hat um sich dort sicher bewegen und agieren zu können. Wobei es auf einer ( anfangs ) nicht gesicherten Landstraße gefährlicher sein kann als auf einer vollgesperrten BAB oder vierspurigen Bundesstraße. Auf anderen Straßen sollte man den JF´ler wie jeden Anfänger beurteilen und einsetzten, nach Jahren im der JF-Dienst traue ich da ggf. einem 17J. mehr zu als dem 22J. direkt-Einsteiger mit frischem Grundlehrgang. Kommt wieder auf den Einzelfall an, ein frisch vom Grundlehrgang gekommener 22-Jähriger, der macht was man ihm sagt, wäre mir lieber als eine Allerdings sagt mir meine langjährige berufliche und bei der JF/FF erlebte Praxis auch, dass diese Altergruppe alles andere als homogen ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 844174 | |||
Datum | 16.11.2018 16:14 | 2002 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Kommt wieder auf den Einzelfall an Richtig, deshalb war mein den JF´ler wie jeden Anfänger beurteilen personenbezogen gemeint, kam wohl nicht richtig rüber. Geschrieben von Bernhard D. Wobei es auf einer Absolut! Ich gehe aber immer davon aus das wir nicht wissen was uns erwartet. Selbstverständlich dürfte bei mir der JF´ler mit auf die BAB wenn ich vor Abfahrt weiß das er im sicheren Bereich verbleibt. Möglich wäre das zB auch auf einem Parkplatz oder im ...Superstau, letzteres könnte ja mit kommendem Schnee bald wieder so weit sein ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844176 | |||
Datum | 16.11.2018 18:11 | 2040 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Könnte man ja auch in rückwärtigen Dienst einsetzen?Bei einem solchen Einsatz gibt es umso mehr "rückwärtigen Dienst", der in der Nähe der Einsatzstelle erfolgt. Nicht alle Einsatzkräfte* stehen da in der ersten Reihe und werden mit den wildesten Eindrücken konfrontiert. Und auf den Bildern der Berichte scheint man mit dem Gröbsten nun wirklich schon durch zu sein. Die Überlegung, welche Einsatzkraft man in welchem Szenario bis wohin was machen lassen kann, hat der Depp vom Dienst auf dem Beifahrerplatz grundsätzlich, und das ist sicher keine der einfacheren Aufgaben, besonders in Einsatzphasen wo das vorhandene Personal realistisch eh nur zum gemeinsamen Schei**-Schreien ausreicht. Dort, wo man U18 mit in den Einsatz nehmen darf, kommt diese Überlegung vielleicht etwas mehr in den Fokus, aber auch in den anderen Wehren mit konsequent Ü18 kann man das nicht einfach wegwischen. Von daher ist diese Differenzierung in der Diskussion eigentlich auch etwas unsinnig, da zu vereinfacht. Man kann auch nicht vollkommen außer Acht lassen, dass Leute zwischen 16 und 18 auf den gut gemeinten Hinweis, dass man sie grundsätzlich erst ab 18 mit in Feuerwehreinsätze nehmen will, unter Umständen auch antworten "Kein Problem, bin jetzt eh erstmal zur Ausbildung bei der Bundeswehr" oder auch "Das passt mir ganz gut, denn ich muss lernen, hab ja bald schon meine Zwischenprüfung zur Bestattungsfachkraft". Eine Einzelfallentscheidung halt, von der Wehrleitung/dem Einheitsführer, unter Berücksichtigung des Landesrechts, des Einsatzes und auch des Alters, aber eben bei letzterem nicht eindeutig und endgültig festzumachen am Geburtsdatum. Und ob dir am Ende der 50jährige Dauererstausrücker nach seinem 250. VU auf einmal quer läuft, weißt du vorher auch nicht. *Übersicht der eingesetzten Kräfte (wohl noch unvollständig) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 844189 | |||
Datum | 17.11.2018 19:29 | 1348 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Und auf den Bildern der Berichte scheint man mit dem Gröbsten nun wirklich schon durch zu sein. Und deshalb spurtet der Rettungsdienst durchs Bild. So ganz war das gröbste nach Anschein nicht vorbei. Der Junior steht in unmittelbarer Nähe teilnahmslos vor dm Bus. Einen richtigen Auftrag scheint er nicht zu haben. Unabhängig von den Ferndiagnosen sollte man sich schon die Frage stellen, ob es sein muss, dass ein Jugendlicher bei derartigen Einsätzen mitspringt. Oder bekommen PTBS nur Familienväter mit min. 10 Dienstjahren? Ich meine der 50 Jährige kann vorher etwas besser beurteilen, ob er sich bestimmte Bilder zumuten kann. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 844192 | |||
Datum | 18.11.2018 08:10 | 1344 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk S.Ich meine der 50 Jährige kann vorher etwas besser beurteilen, ob er sich bestimmte Bilder zumuten kann. Das vergiss ganz schnell. Bei Ihm ist es nur wahscheinlicher, das er dadurch nicht völlig aus der Bahn geworfen wird | |||||
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