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ThemaAGT mit Filtergeräten18 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen843423
Datum13.10.2018 16:264358 x gelesen
Hallo zusammen,

folgendes Problem.

Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen. Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt?

Gruß Uwe

man(n) lernt nie aus

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843425
Datum13.10.2018 17:542874 x gelesen
Geschrieben von Uwe T.Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen.
Wenn du die Atemschutzübungen meinst.
Geschrieben von Uwe T.Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt?

Ja.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS843429
Datum13.10.2018 23:372350 x gelesen
Wer nicht üben will der braucht auch nicht in den Einsatz?
Wer nicht üben kann, der kann ja wohl auch nicht in den Einsatz.

Dies ist meine Meinung.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843432
Datum14.10.2018 07:552391 x gelesen
Geschrieben von Uwe T.Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen.

Reden hilft schon mal...

Geschrieben von Uwe T. Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt?

Wenn wegen s.o. als AGT mit Behältergerät körperlich und seelisch nicht mehr dazu imstande, dann prüfen, ob G 26.2 möglich ist, oder sogar die G 26.3 weiter bestanden wird.
Wenn ja, dann Einweisung in die Filtergeräte prüfen (sollte aber eigentlich ja als AGT bekannt sein) und ggf. ein Übungsprogramm dafür ausarbeiten.
Der Einsatz von Atemfiltern (im Freien und unter weiteren definierten Bedingungen!) hat NICHTS mit dem Innenangriff zu tun. Die Atemschutzübungsanlage muss daher m.E. nicht mit Filter absolviert werden!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen843434
Datum14.10.2018 09:042165 x gelesen
Ich meine den jährlichen Besuch auf der Atemschutzstrecke mit Belastungsübung und Hindernissestrecke.
Das die jährlichen Übungen und Unterweisungen zu absolvieren sind, steht außer Frage.

Gruß Uwe

man(n) lernt nie aus

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AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen843435
Datum14.10.2018 09:282150 x gelesen
Das ist auch meine Einschätzung.

man(n) lernt nie aus

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843438
Datum14.10.2018 12:341895 x gelesen
Geschrieben von Uwe T.Ich meine den jährlichen Besuch auf der Atemschutzstrecke mit Belastungsübung und Hindernissestrecke.
Ist auch für das Tragen von Filtergeräten vorgeschrieben.
Die FwDV7 macht hierüber keine Unterschiede.
Der einzigste Unterschied liegt darin welche G26 der AGT absolvieren muß.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843439
Datum14.10.2018 12:391814 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Der Einsatz von Atemfiltern (im Freien und unter weiteren definierten Bedingungen!) hat NICHTS mit dem Innenangriff zu tun. Die Atemschutzübungsanlage muss daher m.E. nicht mit Filter absolviert werden!


Naja, meinem Verständnis nach macht die FwDV7 keinen Unterschied welches Atemschutzgerät getragen wird.

Es heißt nur
Zitat:
"Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
· eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen."

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP843441
Datum14.10.2018 13:011764 x gelesen
Geschrieben von Alexander H....nach macht die FwDV7 keinen Unterschied welches Atemschutzgerät getragen wird.... Doch. Die Anlage 4 ist überschrieben mit "(Muster)ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)". In diesen Erläuterungen der DV7-Väter heißt es dazu näher:
In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungs-
ordnungen nicht festgelegt. Sie sind unter Beachtung des Gerätetyps und der zu erwartenden Einsatzanforderung von der jeweiligen Feuerwehr
selbst zu erstellen.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen843442
Datum14.10.2018 13:241688 x gelesen
Das stimmt soweit, die mitgeltende DGUV Regel 112-190 '' Benutzung von Atemschutzgeräten'' führt hierzu noch aus:

Abschnitt 3.2.4.2.3 3.2.4.2.3 Dauer der Unterweisung

Für die Dauer der Erstunterweisung sind erfahrungsgemäß ca. 2 Stunden vorzusehen. Die Dauer der jährlichen Wiederholungsunterweisung richtet sich nach Art, Häufigkeit und Umfang des Einsatzes. Auf die Wiederholung der praktischen Übung kann verzichtet werden, wenn die Filtergeräte häufig, etwa monatlich benutzt werden.Geschrieben von

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843445
Datum14.10.2018 15:361622 x gelesen
Naja, ich interpretiere es anders.
In der FwDV 7 steht das jeder AGT eine Belastungsübung durchführen muss.
In den Erläuterungen steht dann nur wie die Belastungsübung in einer Übungsstrecke auszusehen hat, inkl. den Werten für Pressluftatmer.
Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu.

Und sicher kann man jetzt sagen, der muß nicht durch den Käfig.
Passiert aber etwas, wird wahrscheinlich genau geprüft ob das was man dann anders gemacht hat überhaupt realistisch ist und 1 oder 2 Stunden einen Flächenbrand unter einem Filter zu bekämpfen ist auch nicht harmlos, aufgrund des höheren Einatemwiderstandes ist das wahrscheinlich zumindest gleich belastend.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843446
Datum14.10.2018 15:481815 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.In den Erläuterungen steht dann nur wie die Belastungsübung in einer Übungsstrecke auszusehen hat, inkl. den Werten für Pressluftatmer.
Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu.


Weil die FwDV 7 sich an der Stelle nicht primär an den Filterträger richtet!

Mit Atemschutzgeräten ist im Sinne der FwDV 7 nämlich NICHT die Gesamtmenge an Atemschutzgeräten gemeint, sondern meist die verschiedenen Formen der Behältergeräte.
Begründung: Ein großer Teil der in Tab. 2 aufgezählten Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ist mit Filtergeräten gerade im Sinne der FwDV 7 unzulässig!

Die Belastungsübung unter Filtergerät liefert dazu noch eine im Einatembereich weit höhere Belastung, als die mit Atemschutzgerät (aufgrund des höheren Atemwiderstands!), das wiederum kann schnell Folgen haben, die mit der Untersuchung nach G 26.2 eben NICHT vorsorglich abgedeckt werden - und die G 26.2 ist die Untersuchung, die man mind. für den geplanten Filteratemschutz haben muss (nicht aber für Fluchtaktionen...).

Lasst einfach die Zusatzinterpretationen, das war und ist weder im Sinne der Vorschrift, noch der Anwender!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843455
Datum14.10.2018 21:191487 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu.

Natürlich nicht, weil ja das Gegenteil in der FwDV7 steht. Allerdings macht die DV für die Wiederholungsübung der Filter-Träger keine Vorgaben. Die muss (wie hier schon erläutert wurde) die betreffende Feuerwehr für sich definieren.

Geschrieben von Alexander H.Passiert aber etwas

Ja, als Führungskraft einer Feuerwehr hat man Verantwortung...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW843456
Datum14.10.2018 21:211447 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Die Belastungsübung unter Filtergerät liefert dazu noch eine im Einatembereich weit höhere Belastung, als die mit Atemschutzgerät (aufgrund des höheren Atemwiderstands!), das wiederum kann schnell Folgen haben, die mit der Untersuchung nach G 26.2 eben NICHT vorsorglich abgedeckt werden - und die G 26.2 ist die Untersuchung, die man mind. für den geplanten Filteratemschutz haben muss (nicht aber für Fluchtaktionen...).

Damit drängt sich ja geradezu die Frage auf, ob die Belastungsübung unter PA denn überhaupt für den Einsatz mit Filtergeräten ausreicht?

Vermutlich antworten jetzt ungefähr 98% mit "ja natürlich", und möglicherweise war das auch so gedacht.

Aber wenn der Filter-Einsatz doch eine ganz andere Belastung ist als der unter PA?

Immerhin ist für CSA-Träger ja auch eine eigene Übung pro Jahr vorgeschrieben...

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AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg843459
Datum15.10.2018 09:091267 x gelesen
Andere Belastung im Sinne von "erhöhter Einatemwiderstand".

Die Belastung bei PA ist insbesondere durch die Umgebungsbedingungen, das Gerätegewicht und meist auch durch die (zusätzliche) Schutzkleidung eine völlig andere und beide sind nicht wirklich vergleichbar
.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen843463
Datum15.10.2018 12:421193 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ulrich C.Mit Atemschutzgeräten ist im Sinne der FwDV 7 nämlich NICHT die Gesamtmenge an Atemschutzgeräten gemeint, sondern meist die verschiedenen Formen der Behältergeräte.

Dann ist die FwDV 7 aber höchstgradig inkonsistent und sollte dringend überarbeitet werden. Sie enthält nämlich in Anlage 1 die ziemliche eindeutige Definition:
Atemschutzgerät
Das Atemschutzgerät ist ein Gerät, das den Geräteträger vor Atemgiften schützt. Es besteht aus Atemanschluss und Luftversorgungssystem beziehungsweise aus Atemanschluss und Atemfilter.


Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843464
Datum15.10.2018 13:591023 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Dann ist die FwDV 7 aber höchstgradig inkonsistent und sollte dringend überarbeitet werden. Sie enthält nämlich in Anlage 1 die ziemliche eindeutige Definition:

Die Beschreibung in der Grafik (Bild 1) sagt das Gleiche.

Die Aus- und Fortbildungsinhalte (Tab. 2) direkt dahinter können sich aber mehrheitlich NUR auf BG beziehen - weil die Verwendung von Maske+Filter für die genannten Umgebungen in der gleichen Vorschrift praktisch schlicht verboten sind, vgl. 7.3.
Dementsprechend sieht dann auch die Musterausbildungsordnung in Anlage 4 aus.

Es steht Dir aber frei, einen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu stellen. Bearbeitende Stelle ist m.W. die Landesfeuerwehrschule, federführend in der PG FwDV ist die SFS Wü, Dr. Demke:

https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen843465
Datum15.10.2018 14:171029 x gelesen
Auf der genannten Seite sind auch die Kommentare zur FwDV7 zu finden. In diesen steht:

In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger
für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte
(z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungsordnungen
nicht festgelegt. Sie sind unter Beachtung des Gerätetyps und der zu erwartenden
Einsatzanforderung von der jeweiligen Feuerwehr selbst zu erstellen.


Ich denke, nun sollte Klarheit bestehen.

VG

Mario

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 13.10.2018 16:26 Uwe 7T., Thallwitz
 13.10.2018 17:54 Alex7and7er 7H., Neuburg
 14.10.2018 09:04 Uwe 7T., Thallwitz
 14.10.2018 12:34 Alex7and7er 7H., Neuburg
 13.10.2018 23:37 Volk7er 7C., Garbsen
 14.10.2018 07:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.10.2018 09:28 Uwe 7T., Thallwitz
 14.10.2018 12:39 Alex7and7er 7H., Neuburg
 14.10.2018 13:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 14.10.2018 13:24 Mich7ael7 S.7, Gießen
 14.10.2018 15:36 Alex7and7er 7H., Neuburg
 14.10.2018 15:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.10.2018 21:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.10.2018 09:09 Udo 7B., Schiltach
 15.10.2018 12:42 Seba7sti7an 7W., Linden
 15.10.2018 13:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2018 14:17 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 14.10.2018 21:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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