News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | AGT mit Filtergeräten | 18 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 843423 | |||
Datum | 13.10.2018 16:26 | 4358 x gelesen | |||
Hallo zusammen, folgendes Problem. Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen. Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt? Gruß Uwe man(n) lernt nie aus | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843425 | |||
Datum | 13.10.2018 17:54 | 2874 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe T.Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen. Wenn du die Atemschutzübungen meinst. Geschrieben von Uwe T. Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt? Ja. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 843429 | |||
Datum | 13.10.2018 23:37 | 2350 x gelesen | |||
Wer nicht üben will der braucht auch nicht in den Einsatz? Wer nicht üben kann, der kann ja wohl auch nicht in den Einsatz. Dies ist meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843432 | |||
Datum | 14.10.2018 07:55 | 2391 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe T.Es gibt AGT die den vorgeschriebene Besuch auf der ASÜ nicht mehr absolvieren können/wollen. Reden hilft schon mal... Geschrieben von Uwe T. Ist diesen AGT auch der Einsatz unter Filtergräten untersagt? Wenn wegen s.o. als AGT mit Behältergerät körperlich und seelisch nicht mehr dazu imstande, dann prüfen, ob G 26.2 möglich ist, oder sogar die G 26.3 weiter bestanden wird. Wenn ja, dann Einweisung in die Filtergeräte prüfen (sollte aber eigentlich ja als AGT bekannt sein) und ggf. ein Übungsprogramm dafür ausarbeiten. Der Einsatz von Atemfiltern (im Freien und unter weiteren definierten Bedingungen!) hat NICHTS mit dem Innenangriff zu tun. Die Atemschutzübungsanlage muss daher m.E. nicht mit Filter absolviert werden! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 843434 | |||
Datum | 14.10.2018 09:04 | 2165 x gelesen | |||
Ich meine den jährlichen Besuch auf der Atemschutzstrecke mit Belastungsübung und Hindernissestrecke. Das die jährlichen Übungen und Unterweisungen zu absolvieren sind, steht außer Frage. Gruß Uwe man(n) lernt nie aus | |||||
| |||||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 843435 | |||
Datum | 14.10.2018 09:28 | 2150 x gelesen | |||
Das ist auch meine Einschätzung. man(n) lernt nie aus | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843438 | |||
Datum | 14.10.2018 12:34 | 1895 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe T.Ich meine den jährlichen Besuch auf der Atemschutzstrecke mit Belastungsübung und Hindernissestrecke. Ist auch für das Tragen von Filtergeräten vorgeschrieben. Die FwDV7 macht hierüber keine Unterschiede. Der einzigste Unterschied liegt darin welche G26 der AGT absolvieren muß. | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843439 | |||
Datum | 14.10.2018 12:39 | 1814 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Der Einsatz von Atemfiltern (im Freien und unter weiteren definierten Bedingungen!) hat NICHTS mit dem Innenangriff zu tun. Die Atemschutzübungsanlage muss daher m.E. nicht mit Filter absolviert werden! Naja, meinem Verständnis nach macht die FwDV7 keinen Unterschied welches Atemschutzgerät getragen wird. Es heißt nur Zitat: "Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens · eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen." | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843441 | |||
Datum | 14.10.2018 13:01 | 1764 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H....nach macht die FwDV7 keinen Unterschied welches Atemschutzgerät getragen wird....Doch. Die Anlage 4 ist überschrieben mit "(Muster)ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)". In diesen Erläuterungen der DV7-Väter heißt es dazu näher: In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungs- "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 S.8, Gießen / Hessen | 843442 | |||
Datum | 14.10.2018 13:24 | 1688 x gelesen | |||
Das stimmt soweit, die mitgeltende DGUV Regel 112-190 '' Benutzung von Atemschutzgeräten'' führt hierzu noch aus:Abschnitt 3.2.4.2.3 3.2.4.2.3 Dauer der Unterweisung | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843445 | |||
Datum | 14.10.2018 15:36 | 1622 x gelesen | |||
Naja, ich interpretiere es anders. In der FwDV 7 steht das jeder AGT eine Belastungsübung durchführen muss. In den Erläuterungen steht dann nur wie die Belastungsübung in einer Übungsstrecke auszusehen hat, inkl. den Werten für Pressluftatmer. Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu. Und sicher kann man jetzt sagen, der muß nicht durch den Käfig. Passiert aber etwas, wird wahrscheinlich genau geprüft ob das was man dann anders gemacht hat überhaupt realistisch ist und 1 oder 2 Stunden einen Flächenbrand unter einem Filter zu bekämpfen ist auch nicht harmlos, aufgrund des höheren Einatemwiderstandes ist das wahrscheinlich zumindest gleich belastend. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843446 | |||
Datum | 14.10.2018 15:48 | 1815 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.In den Erläuterungen steht dann nur wie die Belastungsübung in einer Übungsstrecke auszusehen hat, inkl. den Werten für Pressluftatmer. Weil die FwDV 7 sich an der Stelle nicht primär an den Filterträger richtet! Mit Atemschutzgeräten ist im Sinne der FwDV 7 nämlich NICHT die Gesamtmenge an Atemschutzgeräten gemeint, sondern meist die verschiedenen Formen der Behältergeräte. Begründung: Ein großer Teil der in Tab. 2 aufgezählten Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ist mit Filtergeräten gerade im Sinne der FwDV 7 unzulässig! Die Belastungsübung unter Filtergerät liefert dazu noch eine im Einatembereich weit höhere Belastung, als die mit Atemschutzgerät (aufgrund des höheren Atemwiderstands!), das wiederum kann schnell Folgen haben, die mit der Untersuchung nach G 26.2 eben NICHT vorsorglich abgedeckt werden - und die G 26.2 ist die Untersuchung, die man mind. für den geplanten Filteratemschutz haben muss (nicht aber für Fluchtaktionen...). Lasst einfach die Zusatzinterpretationen, das war und ist weder im Sinne der Vorschrift, noch der Anwender! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843455 | |||
Datum | 14.10.2018 21:19 | 1487 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Daraus zu schließen das ein reiner Filterträger gar keine Belastungsübung durchführen muss, steht weder in der 7 noch in den Erläuterungen dazu. Natürlich nicht, weil ja das Gegenteil in der FwDV7 steht. Allerdings macht die DV für die Wiederholungsübung der Filter-Träger keine Vorgaben. Die muss (wie hier schon erläutert wurde) die betreffende Feuerwehr für sich definieren. Geschrieben von Alexander H. Passiert aber etwas Ja, als Führungskraft einer Feuerwehr hat man Verantwortung... | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843456 | |||
Datum | 14.10.2018 21:21 | 1447 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Die Belastungsübung unter Filtergerät liefert dazu noch eine im Einatembereich weit höhere Belastung, als die mit Atemschutzgerät (aufgrund des höheren Atemwiderstands!), das wiederum kann schnell Folgen haben, die mit der Untersuchung nach G 26.2 eben NICHT vorsorglich abgedeckt werden - und die G 26.2 ist die Untersuchung, die man mind. für den geplanten Filteratemschutz haben muss (nicht aber für Fluchtaktionen...). Damit drängt sich ja geradezu die Frage auf, ob die Belastungsübung unter PA denn überhaupt für den Einsatz mit Filtergeräten ausreicht? Vermutlich antworten jetzt ungefähr 98% mit "ja natürlich", und möglicherweise war das auch so gedacht. Aber wenn der Filter-Einsatz doch eine ganz andere Belastung ist als der unter PA? Immerhin ist für CSA-Träger ja auch eine eigene Übung pro Jahr vorgeschrieben... | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 843459 | |||
Datum | 15.10.2018 09:09 | 1267 x gelesen | |||
Andere Belastung im Sinne von "erhöhter Einatemwiderstand". Die Belastung bei PA ist insbesondere durch die Umgebungsbedingungen, das Gerätegewicht und meist auch durch die (zusätzliche) Schutzkleidung eine völlig andere und beide sind nicht wirklich vergleichbar . Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 843463 | |||
Datum | 15.10.2018 12:42 | 1193 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Ulrich C. Mit Atemschutzgeräten ist im Sinne der FwDV 7 nämlich NICHT die Gesamtmenge an Atemschutzgeräten gemeint, sondern meist die verschiedenen Formen der Behältergeräte. Dann ist die FwDV 7 aber höchstgradig inkonsistent und sollte dringend überarbeitet werden. Sie enthält nämlich in Anlage 1 die ziemliche eindeutige Definition: Atemschutzgerät Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843464 | |||
Datum | 15.10.2018 13:59 | 1023 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Dann ist die FwDV 7 aber höchstgradig inkonsistent und sollte dringend überarbeitet werden. Sie enthält nämlich in Anlage 1 die ziemliche eindeutige Definition: Die Beschreibung in der Grafik (Bild 1) sagt das Gleiche. Die Aus- und Fortbildungsinhalte (Tab. 2) direkt dahinter können sich aber mehrheitlich NUR auf BG beziehen - weil die Verwendung von Maske+Filter für die genannten Umgebungen in der gleichen Vorschrift praktisch schlicht verboten sind, vgl. 7.3. Dementsprechend sieht dann auch die Musterausbildungsordnung in Anlage 4 aus. Es steht Dir aber frei, einen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu stellen. Bearbeitende Stelle ist m.W. die Landesfeuerwehrschule, federführend in der PG FwDV ist die SFS Wü, Dr. Demke: https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 843465 | |||
Datum | 15.10.2018 14:17 | 1029 x gelesen | |||
Auf der genannten Seite sind auch die Kommentare zur FwDV7 zu finden. In diesen steht: In der Anlage 4 ist eine Ausbildungsordnung für die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger für Pressluftatmer als Beispiel abgedruckt. Für andere Atemschutzgeräte (z.B. Filtergeräte, Langzeit-PA, Regenerationsgeräte) sind entsprechende Ausbildungsordnungen nicht festgelegt. Sie sind unter Beachtung des Gerätetyps und der zu erwartenden Einsatzanforderung von der jeweiligen Feuerwehr selbst zu erstellen. Ich denke, nun sollte Klarheit bestehen. VG Mario | |||||
| |||||
|