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ThemaMaßnahmenpaket 2019/2020 - Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg14 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842397
Datum27.08.2018 21:564054 x gelesen
Die Landesregierung in Brandenburg hat ein größeres Maßnahmenpaket beschlossen, um den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg zu fördern: Landtagsdrucksache (.pdf)

Das Papier enthält nach meiner Ansicht einige der üblichen Dinge, die zwangsläufig drin sein müssen, einiges, was in anderen Ländern so schon umgesetzt wurde, aber daneben auch ein paar sehr interessante neue Ansätze:
  • Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre

  • Prämienzahlungen für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisation für zehn, zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig Jahre aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit. Hier sind für den Bereich der Feuerwehr die Staffelungen von 500, 750, 1.000, 1.250 und 1.500 Euro und für den Bereich der Hilfsorganisationen von 250, 375, 500, 625 und 750 Euro vorgesehen. Die Zahlungen werden vollständig aus Landesmitteln geleistet.

  • Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist

  • Entlastung der Feuerwehren durch Subsidiaritätsklausel (...nur zuständig, wenn kein anderer...) im BbgBKG

  • Differenzierte Schutzziele Stadt-Land:
    In Oberzentren: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung mit mindestens zehn Funktionen und nach weiteren fünf Minuten zusätzlich mindestens sechs Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.
    In Mittelzentren: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung mit mindestens sechs Funktionen und nach weiteren fünf Minuten zusätzlich mindestens zehn Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.
    In allen übrigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von zwölf
    Minuten nach der Alarmierung mit mindestens sechs Funktionen und nach weiteren fünfMinuten zusätzlich mindestens zehn Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.



"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg842404
Datum28.08.2018 03:002315 x gelesen
Du hast dir das Maßnahmenpaket schon in Gänze durchgelesen. Daumen hoch, das steht mir noch bevor. ;)

Daher möchte ich hier nur noch ergänzen wie das Papier zustande gekommen ist.

Es gab im 1. Halbjahr 2017 5 Regionalkonferenzen.

Dort wurde diskutiert:

Geschrieben von LFV BB Ohne Denkverbote, Ohne Vorgaben, Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Pickel auf dem Schulterstück des Gegenübers So trafen sich Kameradinnen und Kameraden aus dem ganzen Bundesland mit Entscheidern aus der Politik in verschiedenen Workshops und stellten ihre Ideen vor.
und

Geschrieben von LFV BB Nicht das Wiederholen der bekannten Probleme stand im Vordergrund, sondern vielfältige (und durchaus auch außergewöhnliche) Lösungsansätze aus den Reihen der aktiven Kameradinnen und Kameraden.
Mehr Basisdemokratie geht kaum.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg842406
Datum28.08.2018 08:212033 x gelesen
Und es gibt wieder Helfer zweiter Klasse....

Das manche Helfer gar nicht berücksichtigt werden, ist ja schon normal.

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AutorJens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt842407
Datum28.08.2018 09:041935 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Und es gibt wieder Helfer zweiter Klasse....

Das manche Helfer gar nicht berücksichtigt werden, ist ja schon normal.


wie meist du dies?

MFG

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg842411
Datum28.08.2018 10:171885 x gelesen
Naja, der Helfer bei der Feuerwehr bekommt mehr als derjenige, der bei den Hilfsorganisationen ist.

Das Helfer vom THW in den Länder bzw. Kommunen nicht unterstützt werden ist ja leider normal.
Ich weis jetzt kommt das Argument - Aufgabe des Bundes.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg842412
Datum28.08.2018 10:571648 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Das Helfer vom THW in den Länder bzw. Kommunen nicht unterstützt werden ist ja leider normal.

Warum sollte eine einzelne Kommune, auf deren Gemarkung zufällig ein THW-OV angesiedelt, ist diese unbedingt unterstützen ?
Evtl. wäre das bei THW-OV mit Ausstattung der " Örtlicher Gefahrenabwehr " zuprüfen.
Andere THW-lose Gemeinden wären da dann fein raus, ungerecht ?!

Ich weis jetzt kommt das Argument - Aufgabe des Bundes.

Genau, eine Bundesanstalt hat/darf der Bund zu unterstützen.
Die THW-Helfer können da auch be. Bedarf durch ihre THW-Bundesvereinigung e.V. hinwirken.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorDani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz842413
Datum28.08.2018 11:071729 x gelesen
Hallo!

Bitte nicht falsch verstehen, Grundsätzlich bin ich bei dir, dass es nicht Aufgabe einer Kommune ist THW (aber auch HiOrg) in dieser Art zu unterstützen.
Wo kommt denn das Geld her für diese Prämien für langjährige Tätigkeit im KatS, von der Kommune oder dem Land?
Denn:
Geschrieben von Bernhard D.Warum sollte eine einzelne Kommune, auf deren Gemarkung zufällig ein THW-OV angesiedelt, ist diese unbedingt unterstützen ?
Evtl. wäre das bei THW-OV mit Ausstattung der " Örtlicher Gefahrenabwehr " zuprüfen.
Andere THW-lose Gemeinden wären da dann fein raus, ungerecht ?!


Das gilt ja dann auch analog für HiOrgs... Kommune A soll dem DRK Ortsverein die Prämien für seine Helfer bezahlen, der aber auch die KatS Einheit für alle anderen Kommunen im Landkreis stellt, die keinen eigenen DRK OV haben?

MfG
Daniel

Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg842414
Datum28.08.2018 11:111632 x gelesen
Bei reinen Geld bin ich bei dir.

Wenn es hier um die viel diskutierten Vergünstigungen geht, könnte ich mir da schon was lokales vorstellen. Da es dabei in der Regel um kleine lokale Einrichtungen geht.

In der Regel kommen die THW Helfer auch nicht nur aus einem Ort, sondern auch aus den Umliegenden Orten. Bei uns z.B. kommen die Helfer aus dem ganzen Landkreis, teilweise sogar aus den angrenzenden.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg842415
Datum28.08.2018 11:241677 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Daniel B.

Bitte nicht falsch verstehen,

Verstehe das wirklich nicht falsch, könne jedem Helfer eine Entschädigung !

Wo kommt denn das Geld her für diese Prämien für langjährige Tätigkeit im KatS, von der Kommune oder dem Land?

Ich bleibe mal bei BaWü und der Feuerwehr, da macht jede Gemeinde was sie will oder für notwendig hält. Ich erinnere nur mal an so was banales wie den kostenlosen Freibadeintritt für FF-Angehörige und die Diskussionen in manchen Gemeinden darüber. In unserer Stadt seit vielen Jahren üblich und kein Problem, anderorts solls nicht gehen.

Zm Thema für BaWü auch das: " Strategiepapier FREIWILLIG.stark! "

Am einfachtsen wäre ein " Bundeshelferentschädigungsgesetz " oder wie man es nennen will, das für alle Helfer gleich und bundesweit gelten sollte, aber ein Traum ?!


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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(Heinrich Heine)


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg842416
Datum28.08.2018 11:581495 x gelesen
Geschrieben von Tobias H.Und es gibt wieder Helfer zweiter Klasse....
Zunächst mal ist das ein Strategiepapier , das muss jetzt durch Beschlüsse der Landesregierung untersetzt werden. Wobei ich da relativ optimistisch bin.

Ich würde das auch nicht als Zweiklassengesellschaft empfinden. Es gibt eine Prämienhöhe für die Freiwillige Feuerwehr. Die macht örtliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz. Und es gibt die Helfer im Kat-Schutz welche eben vorrangig Kat-Schutz machen. Die Belastung, wenn man auch örtliche Gefahrenabwehr macht, ist doch schon um einiges höher, dem wird mit der abgestuften Prämienhöhe Rechnung getragen.

Das die Helfer vom THW nichts bekommen sollen kann ich jetzt aus dem Papier nicht raus lesen. Weiterhin ist angedacht das die Prämien direkt vom Land kommen.

Das Maßnahmenpaket wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet in der sämtliche Verbände und Organisationen welche mit Brand- und Katastrophenschutz zu tun haben beteiligt waren.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg842417
Datum28.08.2018 12:121503 x gelesen
Und eine Feuerwehr hat 3 Einätze im Monat und die andere 3 am Tag....
Auch eine unterschiedliche Belastung. Finde ich ein schwaches Argument.

Es kann natürlich sein, dass das THW unter die Hilfsorganisationen fällt in dem Papier. Würde mich aber überraschen, da sonst das THW in der Regel extra aufgeführt wird. Unter den Hilfsorganisationen werden in der Regel DRK, ASB MHD usw. verstanden.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg842419
Datum28.08.2018 12:351650 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von der Landesregierung in Brandenburg:

Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist

Was kann man darunter verstehen, oberhalb der bisherigen üblichen FF-Ausbildung gem. FwDV 2 ( GF, ZF, VF ) unterhalb der BF-Ausbildung ( mD, gD, hD. - hier ggf. entsprechende Qualifikationsebene ) ?
Oder will man zur Thematik was in die neue FwDV-2 aufnehmen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW842431
Datum28.08.2018 22:541330 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das Papier enthält nach meiner Ansicht einige der üblichen Dinge, die zwangsläufig drin sein müssen, einiges, was in anderen Ländern so schon umgesetzt wurde, aber daneben auch ein paar sehr interessante neue Ansätze:

in der Tat!

Geschrieben von Sebastian K.Prämienzahlungen

Geld verdirbt den Charakter....

(aber man sieht ja auch hier, dass das erstmal das wichtigste Thema ist)

Geschrieben von Sebastian K.Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist

Meine Rede: Es wird zukünftig neben (zwischen) den beiden Varianten "EA mit F-Ausbildung" und "HA mit B-Ausbildung" noch (mindestens) eine weitere geben müssen. (bzw. wird man eine halbwegs saubere Rechtsgrundlage schaffen müssen für das, was mancherorts schon heute gemacht wird weil es einfach notwendig ist...) Da ist Brandenburg IMNSHO ganz vorne, und alle anderen sollten aufmerksam schauen wie sich das entwickelt!

Geschrieben von Sebastian K.Differenzierte Schutzziele Stadt-Land:

Auch hier ein ehrlicher und mutiger Ansatz, der aber letztlich auch nur der Praxis Rechnung trägt.
Ich fürchte aber, die zweite Hilfsfriststufe wird man zumindestens für die ländlichen Bereiche nochmal überdenken müssen.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg845741
Datum16.01.2019 16:46997 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Prämienzahlungen für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisation für zehn, zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig Jahre aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit. Hier sind für den Bereich der Feuerwehr die Staffelungen von 500, 750, 1.000, 1.250 und 1.500 Euro und für den Bereich der Hilfsorganisationen von 250, 375, 500, 625 und 750 Euro vorgesehen. Die Zahlungen werden vollständig aus Landesmitteln geleistet.


Dazu gibt es einen ersten Gesetzentwurf Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)

Etwas anders als ursprünglich angedacht aber dafür auch für alle Mitwirkenden im Katschutz einschließlich THW.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

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 27.08.2018 21:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.08.2018 03:00 Ralf7 H.7, Drebkau
 28.08.2018 08:21 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 09:04 Jens7 R.7, Weißenfels
 28.08.2018 10:17 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 10:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 11:07 Dani7el 7B., Worms
 28.08.2018 11:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 11:11 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 11:58 Ralf7 H.7, Drebkau
 28.08.2018 12:12 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 12:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.01.2019 16:46 Ralf7 H.7, Drebkau
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