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ThemaRechnung für 'Polizeiersatz'12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken842384
Datum27.08.2018 14:384263 x gelesen
https://www.br.de/nachrichten/bayern/unfallverursacherin-muss-fuer-feuerwehreinsatz-zahlen,R1v6C30


Interessantes Urteil. Die FW wurde nur (laut Artikel) zur Verkehrslenkung alarmiert. Das ganze nur, weil die Polizei nicht genug Personal hatte. Kostenbescheid von ca. 3000Euro dafür ist rechtens...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842385
Datum27.08.2018 14:582426 x gelesen
Das Ergebnis ist eigentlich völlig normal, alles andere wäre interessanter gewesen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg842386
Datum27.08.2018 15:022382 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.alles andere wäre interessanter gewesen.
ich finde trotzdem zwei Punkte interessant:

Der Anwalt der Stadt Thannhausen erklärte vor der Beweisaufnahme, dass in dieser Grundsatzfrage eigentlich der Freistaat Bayern in seiner Personalverantwortung für Polizei und Straßenmeistereien hätte angeklagt werden müssen, wenn es um die Frage geht, warum dort nicht genug Personal vorhanden war und nicht die Stadt Thannhausen als Verantwortliche für die Feuerwehr.
Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesen

und

Für deren Einsatz hatte die Stadt Thannhausen insgesamt 3.000 Euro verlangt, die Hälfte davon hatte die Haftpflichtversicherung der verstorbenen Fahrerin übernommen, nachdem ein Versicherungsgutachter den Sachverhalt geprüft hatte.
warum nur die Hälfte?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken842387
Datum27.08.2018 15:202257 x gelesen
Hi,
evtl. ist die Hälfte ungefähr dass, was die zuständigen sonst in Rechnung stellen.

Tomy

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842388
Datum27.08.2018 15:312238 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesen
Die dauerhafte Vorhaltung von zusätzlichem Personal bei Polizei und Straßenmeisterei mit Ausnahmefällen wie diesem zu begründen, ist aber schon etwas humoristisch veranlagt. Die meisten Länder schaffen es ja nichtmal die genannten Institutionen für angemessenen Regelbetrieb vernünftig vorzuhalten. Und mit den Vorgaben vom BayFwG, dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen und letztlich auch den bloßen Amtshilferegelungen im Verwaltungsrecht sind solche Ausnahmefälle auch schon genügend abgedeckt.
...wäre eigentlich Aufgabe von Polizei und Straßenmeisterei gewesen, die dafür jedoch nicht genügend Personal hatten, weil an dem Januartag chaotische Wetterverhältnisse geherrscht hatten.


Geschrieben von Jürgen M. warum nur die Hälfte?Das könnten Versicherungsnehmer und Versicherung klären. Wobei mir aus der Berichterstattung zugegeben auch nicht klar ist, ob jetzt die Versicherung alles zahlen wird, oder ob es da wirklich um einen bei der Angehörigen verbliebenen Teilbetrag geht, oder ob es da noch eine Runde 2 zwischen Versicherung und Angehörigen geben könnte.
Die Höhe eines Kostenersatzes anzuzweifeln, ist eigentlich eine beliebte Spielwiese der Versicherungen, weil die Berechnungsgrundlagen feuerwehrseitig allzuoft einen netten Angriffspunkt dafür bieten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW842390
Datum27.08.2018 15:432023 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
warum nur die Hälfte?


Jepp, ich dachte dafür sei man Pflichtversichert?!

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842393
Datum27.08.2018 18:461875 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Höhe eines Kostenersatzes anzuzweifeln, ist eigentlich eine beliebte Spielwiese der Versicherungen, weil die Berechnungsgrundlagen feuerwehrseitig allzuoft einen netten Angriffspunkt dafür bieten.

Leider hab ich nur die Kostensatzung gefunden, die interessante Anlage fand ich leider nicht.
Ich finde die Höhe von 3.000 schon recht sportlich für Verkehr regeln.

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW842438
Datum29.08.2018 11:491583 x gelesen
Interessant. Im Bericht heißt es:
[...]die Rettungskräfte und Feuerwehrleute hatten sie aus dem Autowrack geschnitten, die Unfallstelle gesichert und den Verkehr umgeleitet.[...]
https://www.br.de/nachrichten/bayern/unfallverursacherin-muss-fuer-feuerwehreinsatz-zahlen,R1v6C30

Wenn dem so war, diente die Sicherung der Unfallstelle und die Umleitung des Verkehrs doch der Sicherung der Einsatzkräfte - also ain ganz normaler Einsatz...

Oder ist eine Leichenbergung nicht vorgesehen im BayFwG ???

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AutorJens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt842439
Datum29.08.2018 12:471282 x gelesen
Hallo Zusammen,

was ich an diesem Fall aber immer noch nicht verstehe ist warum die Haftpflicht dafür nicht aufkommt?
Nicht bezahlt?

MFG

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842441
Datum29.08.2018 13:061280 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J.Wenn dem so war, diente die Sicherung der Unfallstelle und die Umleitung des Verkehrs doch der Sicherung der Einsatzkräfte - also ain ganz normaler Einsatz...
Solange der eigentliche Einsatz läuft hast du recht.
Ist die Rettung/Bergung der verunfallten Person abgeschlossen und regelt die Feuerwehr den Verkehr bis der Abschlepper kommt wirds kostenpflichtig.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842443
Datum29.08.2018 14:311240 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Ist die Rettung/Bergung der verunfallten Person abgeschlossen und regelt die Feuerwehr den Verkehr bis der Abschlepper kommt wirds kostenpflichtig.Vorher ist es das doch auch schon?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern842444
Datum29.08.2018 15:391163 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Vorher ist es das doch auch schon?

Finde leider das Urteil nicht mehr.
Laut BayFwG dürfen Kosten für Tätigkeiten die unmittelbar mit der Rettung und Bergung von Mensch und Tieren nicht verrechnet werden.
Das Gericht sagte das ein Absichern der Einsatzstelle unmittelbar zur Rettung des Verunfallten zählt, erst wenn der Verunfallte befreit wurde, ist das Absichern der Einsatzstelle abrechenbar.

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 27.08.2018 14:38 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 27.08.2018 14:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.08.2018 15:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.08.2018 15:20 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 27.08.2018 15:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.08.2018 18:46 Alex7and7er 7H., Neuburg
 27.08.2018 15:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 29.08.2018 11:49 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 29.08.2018 12:47 Jens7 R.7, Weißenfels
 29.08.2018 13:06 Alex7and7er 7H., Neuburg
 29.08.2018 14:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.08.2018 15:39 Alex7and7er 7H., Neuburg
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