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Thema | Anzahl Übungen pro Jahr | 7 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Klau8s O8., Freudenberg / Baden Württemberg | 841523 | |||
Datum | 28.07.2018 23:29 | 2739 x gelesen | |||
Hallo. Gibt es eine Empfehlung oder Vorschrift, wieviele Übungen ein Feuerwehrangehöriger im Jahr besuchen soll bzw. muss? Ich habe irgendwas im Kopf von 6 Übungen, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, habe aber nichts darüber im Netz oder in den FwDvs gefunden. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 841526 | |||
Datum | 28.07.2018 23:44 | 1728 x gelesen | |||
Für NRW steht es in der FwDV2 unter "1. irgendwas" das mind. 40 Std. im Jahr Fortbildung gemacht werden sollen. Komische Sache da so nach 30J. Dienst jeder mind. Zugführer sein müsste ;) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841527 | |||
Datum | 28.07.2018 23:45 | 1588 x gelesen | |||
FwDV2, Nummer 1.10: Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. Selbst wenn man eine "Übung" mit 4 UE (3 Zeitstunden) ansetzt, reichen 6 davon im Jahr also nicht aus, man müsste schon 10 machen. Sind die Übungen kürzen, dann entsprechend mehr. Für zusätzliche Funktionen oder Qualifikationen entsprechend zusätzliche Fortbildungen... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 841528 | |||
Datum | 28.07.2018 23:47 | 1514 x gelesen | |||
FwDV 2, Punkt 1.10: Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841529 | |||
Datum | 28.07.2018 23:47 | 1551 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Komische Sache da so nach 30J. Dienst jeder mind. Zugführer sein müsste ;) gleich ein Punkt vorher wird geklärt: Eine funktionsgerechte und regelmäßige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Einsätzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich. Die Fortbildung erweitert also den Stand nicht, sondern erhält ihn lediglich. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841530 | |||
Datum | 28.07.2018 23:47 | 1658 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Klaus O. von 6 Übungen, um die Einsatzfähigkeit zu erhalten wenn man pro Übung 2 Stunden ansetzt reicht das nicht zu diesem Thema etwas Lesestoff: 'Gibt es bei euch eine Anzahl an Plichtübungen im Jahr?' von Jürgen M. 'Mindestübungsstunden pro Jahr ?' von Alexander B. 'Anzahl Ausbildungsdienste für kleinere Feuerwehr' von Andreas K. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Klau8s O8., Freudenberg / Baden Württemberg | 841541 | |||
Datum | 29.07.2018 10:03 | 1314 x gelesen | |||
Danke für die schnellen Antworten. Das ist eine hinreichende Antwort zu meiner Frage. Viele Grüße Klaus | |||||
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