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Thema | LKW schert im Stau vor TLF auf Einsatzfahrt aus, 3 verletzte FA | 4 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 841474 | |||
Datum | 27.07.2018 21:03 | 2491 x gelesen | |||
Auf dem Weg zu schwerem Unfall: Drei Feuerwehrmänner verletztNach bisherigen Erkenntnissen geriet das Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000 auf der A4 mit einem Lkw zusammen, der im Stau stand und laut Angaben der Kameraden "urplötzlich" aus der Warteschlange ausscherte. Bei der Kollision erlitten drei Feuerwehrmänner leichte Verletzungen und kamen in ein Krankenhaus, welches sie zum Nachmittag aber bereits wieder verlassen konnten. Hört sich nach einem Unfallverursacher an, der mit der Rettungsgasse überfordert war? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 841475 | |||
Datum | 27.07.2018 22:17 | 1590 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Hört sich nach einem Unfallverursacher an, der mit der Rettungsgasse überfordert war? Das Ich lese hier zB den § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr; 2. (wer) Hindernisse bereitet oder () und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Denn wenn ein Berufskraftfahrer auf eine für ihn ungeeignete Spur wechselt und dabei ein BlauHorn nicht wahrnimmt dem möchte ich Vorsatz oder eine Ignoranz unterstellen die das führen von KFZ ausschließt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 841484 | |||
Datum | 28.07.2018 10:44 | 1180 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas M. Denn wenn ein Berufskraftfahrer auf eine für ihn ungeeignete Spur wechselt und dabei ein BlauHorn nicht wahrnimmt dem möchte ich Vorsatz oder eine Ignoranz unterstellen die das führen von KFZ ausschließt. Als Vielfahrer konnte man in den letzten Jahren feststellen das die, man entschuldige jetzt bitte meine Ausdrucksweise, die "Arschlochdichte" bei LKW-Fahrern die "Arschlochdichte" der PKW-Fahrer langsam übertrifft. Es gibt sie aber noch, und ich bin überzeugt das es die Mehrheit ist, die anständigen und verantwortungsbewussten Brummifahrer. Denen gilt mein Dank für ihre schwere und stressige Arbeit. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841487 | |||
Datum | 28.07.2018 11:23 | 1214 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.2. (wer) Hindernisse bereitet Da es hier um verkehrsfremde Hindernisse geht, sollte das flach fallen. Damit ist gemeint das du eine Mülltonne auf die Straße stellst. Ein Fahrzeug auf einer Straße kann per Definition ja schon fast kein Hinderniss sein. Desweiteren muß die Tat vorsätzlich mit Schädigungsabsicht begangen werden. Außerdem hat der Fahrer eine Vergewisserungspflicht, daß alle Verkehrsteilnehmer das Einsatzhorn gehört haben und auch so befolgen wie er möchte. Also so pauschal will ich jetzt nicht sagen, daß der LKW Fahrer alleine Schuld bekommt. Wie sinnvoll es allerdings ist tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit durch eine Rettungsgasse zu fahren will ich nicht beurteilen, daß sollen lieber Gerichte machen. | |||||
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