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ThemaLKW schert im Stau vor TLF auf Einsatzfahrt aus, 3 verletzte FA4 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • LKW fährt in Rettungsgasse und stösst mit TLF zusammen
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP841474
    Datum27.07.2018 21:032491 x gelesen
    Auf dem Weg zu schwerem Unfall: Drei Feuerwehrmänner verletzt
    Nach bisherigen Erkenntnissen geriet das Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000 auf der A4 mit einem Lkw zusammen, der im Stau stand und laut Angaben der Kameraden "urplötzlich" aus der Warteschlange ausscherte. Bei der Kollision erlitten drei Feuerwehrmänner leichte Verletzungen und kamen in ein Krankenhaus, welches sie zum Nachmittag aber bereits wieder verlassen konnten.
    Hört sich nach einem Unfallverursacher an, der mit der Rettungsgasse überfordert war?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW841475
    Datum27.07.2018 22:171590 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Hört sich nach einem Unfallverursacher an, der mit der Rettungsgasse überfordert war?

    Das dürfte sollte sein kleinstes Vergehen sein.
    Ich lese hier zB den § 315b
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr; 2. (wer) Hindernisse bereitet oder
    ()
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Denn wenn ein Berufskraftfahrer auf eine für ihn ungeeignete Spur wechselt und dabei ein BlauHorn nicht wahrnimmt dem möchte ich Vorsatz oder eine Ignoranz unterstellen die das führen von KFZ ausschließt.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 841484
    Datum28.07.2018 10:441180 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Thomas M.Denn wenn ein Berufskraftfahrer auf eine für ihn ungeeignete Spur wechselt und dabei ein BlauHorn nicht wahrnimmt dem möchte ich Vorsatz oder eine Ignoranz unterstellen die das führen von KFZ ausschließt.

    Als Vielfahrer konnte man in den letzten Jahren feststellen das die, man entschuldige jetzt bitte meine Ausdrucksweise, die "Arschlochdichte" bei LKW-Fahrern die "Arschlochdichte" der PKW-Fahrer langsam übertrifft.

    Es gibt sie aber noch, und ich bin überzeugt das es die Mehrheit ist, die anständigen und verantwortungsbewussten Brummifahrer.
    Denen gilt mein Dank für ihre schwere und stressige Arbeit.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern841487
    Datum28.07.2018 11:231214 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M. 2. (wer) Hindernisse bereitet

    Da es hier um verkehrsfremde Hindernisse geht, sollte das flach fallen.
    Damit ist gemeint das du eine Mülltonne auf die Straße stellst.
    Ein Fahrzeug auf einer Straße kann per Definition ja schon fast kein Hinderniss sein.
    Desweiteren muß die Tat vorsätzlich mit Schädigungsabsicht begangen werden.

    Außerdem hat der Fahrer eine Vergewisserungspflicht, daß alle Verkehrsteilnehmer das Einsatzhorn gehört haben und auch so befolgen wie er möchte.
    Also so pauschal will ich jetzt nicht sagen, daß der LKW Fahrer alleine Schuld bekommt.
    Wie sinnvoll es allerdings ist tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit durch eine Rettungsgasse zu fahren will ich nicht beurteilen, daß sollen lieber Gerichte machen.

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     27.07.2018 21:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.07.2018 22:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.07.2018 10:44 Jako7b T7., Bischheim
     28.07.2018 11:23 Alex7and7er 7H., Neuburg
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