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ThemaBrände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür)60 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Einsatzdatenbank auf www.FEUERWEHR.de
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW841110
    Datum20.07.2018 11:2810284 x gelesen
    Hallo,

    aus einem AK erreichte mich die Frage nach Brände in Feuerwachen, Gerätehäusern etc.

    M.W. gibt es dazu bisher keine Übersicht, oder?

    Wir könnten ja hier unter dem Thema mal sammeln....
    - Fahrzeugbrände (also originäre Fahrgestellthematik)
    - Brände in Fahrzeugen (meist Ladetechnik, da ist interessant, ob primär durch Aufbauer verbaut oder nachgerüstet)
    - Brände am (also zunächst außerhalb!) Fahrzeug (auch meist Ladetechnik)

    Handelt es sich um 12/24 oder 230 V?
    Standard-Stecker oder Spezialkonstruktion?

    Bei 230 V aufwärts:
    Mit VDE-Abnahme oder ohne?
    Mit regelmäßiger Prüfung aller Komponenten (wie durch wen)?

    usw.

    Wäre ggf. auch was für eine Ba/Ma-Thesis....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein841123
    Datum20.07.2018 14:224737 x gelesen
    Bei dem Brand bei uns konnte die Brandausbruchsstelle zwar ungefähr auf ein Fahrzeug eingegrenzt werden, eine genauere Ursache, die Deine Fragen beantworten würde (also WAS genau den Brand ausgelöst hat), wurde meines Wissens nicht festgestellt. Ich gucke mal, ob ich da noch etwas näheres erfahren kann.

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    AutorManf8red8 R.8, Rösrath / NRW841129
    Datum20.07.2018 15:514547 x gelesen
    Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht auch, ob BMA, Rauchmelder mit Alarmierungsweitergaben an Sicherheitsfirmen, vernetzte Rauchmelder mit Handy-Alarmierung etc. vorhanden waren und eine frühzeitige automatisierte Brandmeldung zu einer Schadenbegrenzung geführt hatten bzw. geführt hätten.

    Die Brände in Feuerwehrhäusern, über die berichtet wurde, lassen eher den Schluss zu, das nichts dergleichen vorhanden war.

    Gruß aus dem Rheinland

    Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre

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    AutorDr. 8Tho8mas8 W.8, Herzberg am Harz / NDS841131
    Datum20.07.2018 18:424407 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich hätte diese Auflistung hier (nicht zwangsläufig nach Brandursachen sortiert):

    01.05.2017, Grafengehaig (BY): zerstörter Dachstuhl und Schulungsraum, Brandausbruch gegen 6 Uhr, Schaden: 150.000 ;
    13.02.2017, Bad Wiessee (BY): gemeinsam mit Wasserwacht und Rettungsdienst genutzte Fahrzeughalle wird vollständig zerstört, Brandursache Schweißarbeiten, Brandausbruch gegen 14 Uhr, Schaden in Millionenhöhe;
    22.02.2017, Kronshagen (SH): Komplettverlust von Fahrzeughalle und acht Fahrzeugen, Brandursache technischer Defekt, Brandausbruch gegen 4 Uhr, Schadenshöhe unbekannt;
    11.01.2017, Radolfzell (BW): Brand eines Feuerwehrfahrzeuges auf dem Hof, Brandursache technischer Defekt, Brandausbruch gegen 16 Uhr, Schadenshöhe unbekannt;
    24.07.2016, Kressbronn (BW): Komplettverlust der Fahrzeughalle inkl. 7 Fahrzeugen, Brandursache unbekannt, Brandausbruch gegen 17 Uhr, Schadenshöhe mehrere Millionen ;
    28.03.2016, Buxheim (BY): Komplettverlust von Fahrzeughalle und zwei Fahrzeugen, Brandausbruch gegen 12 Uhr, Schadenshöhe ca. 1 Mio.
    22.02.2016, Geestland (NI): Verlust von zwei Fahrzeugen und Fahrzeughalle, Brandausbruch gegen 2:30 Uhr;
    10.12.2014, Göppingen (BW): Verlust von drei Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeughalle, Brandausbruch gegen 8 Uhr, Brandursache technischer Defekt an Fahrzeug, Schadenshöhe ca. 450.000 ;
    02.07.2014, Crumstadt (HE): Verlust des Werkstattbereichs, Brandausbruch gegen 14:30 Uhr, Brandausbruch im Bereich von Ladegeräten für Funkgeräte, Schadenshöhe unbekannt;
    05.07.2013; Kandern (BW): Verlust von zwei Fahrzeugen und Teilen der Fahrzeughalle, Brandausbruch gegen 12:40 Uhr, Brandursache technischer Defekt, Neubau Fahrzeughalle erforderlich, Schaden ca. 800.000 .

    Schöne Grüße, Thomas Wündrich

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    AutorThom8as 8S., Sünching / Bayern841134
    Datum20.07.2018 20:494052 x gelesen
    Hallo,
    hier noch ein aktueller Fall aus Bayern:
    https://www.rosenheim24.de/rosenheim/rosenheim-land/riedering-ort76495/riedering-brand-bricht-feuerwehrhaus-10046299.html

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    AutorKlau8s P8., Heinsberg / NRW841135
    Datum20.07.2018 21:364083 x gelesen
    Hallo Ulli ....

    Geschrieben von Ulrich C.Bei 230 V aufwärts:
    Mit VDE-Abnahme oder ohne?
    Mit regelmäßiger Prüfung aller Komponenten (wie durch wen)?


    mit diesen Fragen bewegen wir uns hier auf verdammt dünnem Eis....

    Geschrieben von Ulrich C.Mit VDE-Abnahme oder ohne?

    die Vorschriften gehen inzwischen dahin das selbst in privat genutzten Räumen zumindest bei einer Ergänzung einer bestehenden Installation eine Prüfung / Messung gem. VDE durchgeführt werden muss(!) ....

    in einem Gerätehaus einer Feuerwehr würde ich mich bei den heutigen Vorschriften nicht mehr trauen, mal eben "etwas zu ergänzen" und wenn´s nur eine neue Steckdose neben einer Werkbank ist .... ohne ein entsprechendes Messprotokoll zur Errichtung/Ergänzung einer bestehenden Anlage anzulegen ....


    Geschrieben von Ulrich C.Mit regelmäßiger Prüfung aller Komponenten (wie durch wen)?


    habe gerade auf die Schnelle nix besseres gefunden ...
    nur mal grundsätzlich zu Prüffristen etc ...

    die Vorgabe (das Wunschziel) etlicher Feuerwehren, bevorzugt Kameraden/innen mit (elektro)handwerklicher Ausbildung in führende Positionen zu bringen, hat auch hier einen praktischen Hintergrund.... denn sie erfüllen unter anderem...

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen

    verfügt also eine Feuerwehr über ein paar Elektrofachkräfte in ihren eigenen Reihen ... können diese Kameraden / innen zumindest diesen Absatz erfüllen ...

    Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, daß die elektrische Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

    Unternehmer ist in diesem Sinne die Gemeinde / Stadt ....

    achja ... der lückenlose Nachweis zur Einhaltung von Vorschriften .....

    Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden. 1) Anmerkung: Nach VOB Teil C und DIN VDE 0105, Abs 5.3.3.6 sowie Betriebssicherheitsverordnung § 11 sind die Prüfungsergebnisse aufzuzeichnen (Prüfprotokoll).

    und ...

    (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen 1)

    das würde ich mit meinem Bildungshintergrund /und / oder .. schon anordnen und nicht erst empfehlen ...

    achja ... ich erinnere mich da an die heissen Diskussionen zur BauVo NRW mit dem Kameraden Jonas - den ich immer noch sehr hoch schätze auch wenn wir "damals" die heissen Diskussionen hatten ...

    ... das fiel mir so ein wie ich das Thema gelesen habe ......

    mkg Klaus

    jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
    sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein841138
    Datum20.07.2018 23:354089 x gelesen
    Geschrieben von Dr. Thomas W.22.02.2017, Kronshagen (SH): Komplettverlust von Fahrzeughalle und acht Fahrzeugen, Brandursache technischer Defekt, Brandausbruch gegen 4 Uhr, Schadenshöhe unbekannt;
    Schadenshöhe ca. 5 Millionen Euro

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen841166
    Datum21.07.2018 23:433724 x gelesen
    Hallo,
    dazu passt dann noch
    03.06.2017, Lotte (NRW): Feuer durch Defekt im Technikraum des Feurwehrhauses LZ Wersen, Brandausbruch ca. 2:30 Uhr, Schaden durch Rauch hauptsächlich am Gebäude und der Einrichtung, jedoch so hoch, das ein Abriss und Neubau in Erwägung gezogen wurde

    Gruß
    Heinrich

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    AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern841226
    Datum23.07.2018 12:413463 x gelesen
    - 24.04.2018, Berlin. Brand in Fahrzeug einer BF-Wache. Mit Live-Video eines Passanten... Quelle

    Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird.

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland841236
    Datum23.07.2018 13:563325 x gelesen
    Brennt GKW in Garage THW Hauenstein

    Gruß Philip

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    AutorJens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt841237
    Datum23.07.2018 14:263226 x gelesen
    Hallo Klaus,


    ich als Elektrotechniker würde meine Unterschrift für die Wiederkehrende Prüfungen
    elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel nicht zu Verfügung stellen.


    DGUV Information 203-072

    Man tut niemanden einen Gefallen wenn man als Freiwilliger in der Feuerwehr der Stadt 400 Euro ersparen will.

    Bei diesen Prüfungen reicht es nämlich nicht aus nur die fachliche Eignung zu besitzen sondern man benötigt dazu auch noch die richtigen und vorallem geprüfte Mess und Prüfmittel.
    Und selbst wenn man dies alles zusammen hat kommt immer noch die Frage der Haftung dazu falls man doch einen Fehler macht.

    Hatte man hierzu überhaupt einen Auftrag der Gemeinde diese Prüfungen durchzuführen????

    Dann vergibt man es lieber Extern und macht eine gründliche Dienstaufsicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz841238
    Datum23.07.2018 14:353218 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens R.Und selbst wenn man dies alles zusammen hat kommt immer noch die Frage der Haftung dazu falls man doch einen Fehler macht.

    Die Haftung dürfte in etwa so sein, wie die des Prüfers, wenn man mit seinem Auto zur HU vorfährt...

    Gruß,
    Michael

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen841239
    Datum23.07.2018 14:593353 x gelesen
    26.12.2010 Gerätehaus Bad Berneck Brandausbruchstelle im ELW

    Diese Aufzählung im feuerwehr-Webblog ist bereits bekannt?

    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841267
    Datum23.07.2018 19:353014 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Die Haftung dürfte in etwa so sein, wie die des Prüfers, wenn man mit seinem Auto zur HU vorfährt...

    Warum sollte das Land dafür haften, wenn ein Mitarbeiter einer Gemeinde durch Fahrlässigkeit der Gemeinde einen Schaden zufügt?

    Ich würde eher davon ausgehen, dass dann genau das gleiche gilt wie wenn mir beim Übungsdienst das Funkgerät ins Wasser fällt: Die Gemeinde zahlt die Reparatur und fertig.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841268
    Datum23.07.2018 19:393034 x gelesen
    Geschrieben von Jens R.Bei diesen Prüfungen reicht es nämlich nicht aus nur die fachliche Eignung zu besitzen sondern man benötigt dazu auch noch die richtigen und vorallem geprüfte Mess und Prüfmittel.

    Man muss wissen was man tut, und man muss es ordentlich machen. Ja, wie immer im Leben halt auch bei der Feuerwehr.

    Geschrieben von Jens R.Und selbst wenn man dies alles zusammen hat kommt immer noch die Frage der Haftung dazu falls man doch einen Fehler macht.

    Wie immer im Leben, ja.

    Geschrieben von Jens R.Dann vergibt man es lieber Extern

    Habt ihr auch externe Fahrer für eure Einsatzfahrzeuge?

    Die haben ja auch einen immensen Wert, und auch da stellt sich die Haftungsfrage, wenn man die kaputtfährt....


    Für mich ist neben der fachlichen Eignung und der notwendigen Ausrüstung (bzw. der Wirtschaftlichkeit, solche anzuschaffen) vor allem der benötigte Zeitansatz ein Argument gegen die Durchführung der "Elektroprüfung" mit eigenen (vor allem: ehrenamtlichen) Kräften. Die Haftung dagegen eher nicht.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz841271
    Datum23.07.2018 20:153011 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Warum sollte das Land dafür haften, wenn ein Mitarbeiter einer Gemeinde durch Fahrlässigkeit der Gemeinde einen Schaden zufügt?

    Ich wüsste jetzt nicht, wo ich geschrieben hätte, dass das Land haftet? Woraus liest du das?

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841273
    Datum23.07.2018 21:042981 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich wüsste jetzt nicht, wo ich geschrieben hätte, dass das Land haftet? Woraus liest du das?

    Da der Prüfer bei der Hauptuntersuchung im Auftrag des Landes tätig wird, haftet für ihn das Land im Rahmen der Amtshaftung.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW841274
    Datum23.07.2018 21:082876 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Für mich ist neben der fachlichen Eignung und der notwendigen Ausrüstung (bzw. der Wirtschaftlichkeit, solche anzuschaffen) vor allem der benötigte Zeitansatz ein Argument gegen die Durchführung der "Elektroprüfung" mit eigenen (vor allem: ehrenamtlichen) Kräften. Die Haftung dagegen eher nicht.

    Wenn man die Prüfung machen will, braucht man das Fachwissen und die entsprechenden Geräte. Wenn man beides hat kann man das selbst machen. Wenn nicht, dann sollte man die Finger davon lassen. Als Ehrenamtes sollte man das nur auf Anweisung machen.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW841275
    Datum23.07.2018 21:102964 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Da der Prüfer bei der Hauptuntersuchung im Auftrag des Landes tätig wird, haftet für ihn das Land im Rahmen der Amtshaftung.

    Der TÜV arbeitet im Auftrag des Landes? Das ist ja ganz neu. Wofür haben wir eigentlich den TÜV

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz841277
    Datum23.07.2018 21:272942 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Da der Prüfer bei der Hauptuntersuchung im Auftrag des Landes tätig wird, haftet für ihn das Land im Rahmen der Amtshaftung.

    Das wäre mir neu. Aber auch egal. Diverse Berichte bestätigen was anderes: Du kommst mit deinem Fahrzeug zur HU, der Prüfer klebt die Plakette, weil er nicht genau hinschaut. Noch keine 100m vom Hof, versagt deine Bremse aufgrund einer weggerotteten Leitung, die man auch hätte erkennen können. Meinst du, der Prüfer haftet? Keine Chance.
    Nicht anders ist es hier.

    Gruß,
    Michael

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841282
    Datum23.07.2018 22:292915 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Der TÜV arbeitet im Auftrag des Landes?

    Ja, die Ausführung der StVZO ist Sache der Länder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841283
    Datum23.07.2018 22:332850 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Diverse Berichte bestätigen was anderes: Du kommst mit deinem Fahrzeug zur HU, der Prüfer klebt die Plakette, weil er nicht genau hinschaut. Noch keine 100m vom Hof, versagt deine Bremse aufgrund einer weggerotteten Leitung, die man auch hätte erkennen können. Meinst du, der Prüfer haftet?

    Die Reparatur der Bremse wird der Prüfer sicher nicht bezahlen, die hat er ja nicht kaputt gemacht.

    Für etwaige Unfallfolgen wird er ggf. haftbar sein, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Prüfung vermieden worden wäre. (was allerdings im beschriebenen Fall wohl nicht so wäre, weil der Unfall ja auch ohne Plakette passiert wäre...).

    Der springende Punkt ist der Nachweis des Verschuldens und natürlich der Kausalität. Insofern gebe ich dir recht: diese Fragestellung dürfte sich bei der Elektro-Prüfung durch FM(SB) recht ähnlich verhalten. Ohne nachgewiesenes Verschulden keine Haftung, mit nachgewiesenem Verschulden greift (bei Fremdschäden) die Amtshaftung für den zivilrechtlichen Teil, ein etwaiger strafrechtlicher Aspekt (fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung) trifft immer den Verursacher direkt.

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)841292
    Datum24.07.2018 08:24   3438 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Sven K.Diese Aufzählung im feuerwehr-Webblog ist bereits bekannt?
    Aber Hallo! Warum der Aufzähler zu "Feuer bei der Feuerwehr" gerade dieses Symbolbild gewählt hat weiß ich nicht, ich freue mich aber über die Darstellung des "architektonisch sehr wertvollen" Gerätehauses, in dem ich einen Großteil meiner Jugend verbracht habe und in dem ich von einigen altehrwürdigen Löschmeistern sehr Wesentliches meines Feuerwehrhandwerks erlernt habe.
    Einen Brand durch (Fahrzeug)Technik gab es dort meines Wissens nach Gott sei Dank aber nicht. Könnte ich mich an ein "Brand"-Ereignis erinnern? Höchstens an einen Ferienkinderaktionstag, an dem ein jung-dynamischer Feierdeifi (heute promovierter Pharmazeut) eigentlich meinen Experimentalvortragsteil übernommen hat, als ich die Gesamtleitung der Veranstaltung übernehmen musste. Gekrönt hat er seinen Part mit der Auslösung eines 12kg-Pulverlöschers im Lehrsaal . Die Kinder waren begeistert und dachten, es sei ein Teil des "Events", wir haben dann nach der Veranstaltung bis in die Nacht aufwändig-vielhändig den Saal gereinigt. Hei, das waren noch Zeiten!

    Apropos Zeiten, das waren auch noch die Zeiten, als man die Reichsbeleuchtungskörper noch bedarfsbedingt auf der Werkbank geladen hat, als viele Ladehalterungen im Fahrzeug noch Zukunftsmusik waren und als noch nicht jedes Gerätehaus mit Alarmfax, Alarmmonitoren, Zugangs- und Bewegungsbeleuchtungsschaltungen und hochwertiger GLT ausgestattet war.
    Mit jedem nur erdenklichen technischen Schnickschnack steigt aber auch entsprechend die Brandentstehungsgefahr. Die Technik selbst ist dabei nur bedingt auslösend, weil die 3 häufigsten Brandursachen sind nämlich ... ?

    (Denkpause, Dudelmusik, ...)

    Diese Frage stelle ich oft bei diversen Schulungen. Und nachdem dann die üblichen Antworten Brandstiftung (jaja, wir sind schon ein ganzes Volk von Pyromanen ), Blitzschlag, elektrischer Defekt usw. ... durch sind, kommt die Auflösung.
    Die 3 häufigsten Brandursachen sind:
    Männer
    Frauen (mittlerweile auch bei der Feuerwehr)
    Kinder (s.o.)

    Das angerissene oder geknickte Kabel, die falsch verdrahtete oder verdreckte oder nasse Ladehalterung, die Kippe im Mülleimer, das verhunnackelte Experiment mit der Benzinrutsche, die überhitzte Pfanne in der Teeküche, das Nachfüllen von Treibstoff nach dem Einsatz in ein heißes Aggregat, die Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose, hat letztendlich einen Ursprung in einem gewissen menschlichen Versagen. Und somit sind Brandereignisse nie ganz auszuschließen. Man tut sich als Feuerwehrs nur sehr schwer damit, das zu akzeptieren. Da können wir noch so viel prüfen (natürlich als Fachkraft mit geeigneten Messgeräten, egal ob ehrenamtlich oder als Vollprofi), es ist immer eine Momentaufnahme, die schon kurz darauf durch das Stolpern über ein Kabel oder durch Aufladen des superprofessionellen Messgerätes in der Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose in der Dreifachsteckdose wieder eine ganz andere Ausgangssituation haben kann.

    Besonders lustig finde ich die vielverbreitete Forumsmeinung, dass Feuerwehrhäuser unbedingt eine BMA haben müssen. Und bei "BMA" kommen dann immer noch so lustige Vorschläge wie vernetzte Rauchwarnmelder mit Wählgerät, Ansage auf das Kommandantenhandy, BMA light mit nur vereinzelten Meldern hier und da, , und viele andere lustige Bastellösungen, um ja doch noch einen Cent zu sparen und wenigstens ein bisschen was, aber meist nix sinnvolles, vermeintlich sicherheitsproduzierendes zu haben.
    Vom privaten Bauherrn verlangt man, dass die BMA einen Entstehungsbrand zuverlässig frühzeitig anzeigt, sodass unverzüglich die (öffentliche!) alarmauslösende Stelle benachrichtigt und die zuständige Feuerwehr alarmiert wird. Würde da nur eine Nachricht aufs Handy des Besitzers laufen, --> WELTUNTERGANG!!!
    Jedem privaten Bauherrn, der ein (baurechtlich oder kompensatorisch) BMA-pflichtiges Bauvorhaben hat, würden Feuerwehrs solche Bastellösungen um die Ohren hauen. Wehe, der weicht von der TAB ab! Das ist aus Feuerwehrsicht bei Todesstrafe verboten!!! Lustig finde ich immer nur, dass die - meist von den Feuerwehren selbst (und nicht von der TECHNISCH angeschlossenen alarmauslösenden Stelle) herausgegebenen - technischen Anschlussbedingungen ja eigentlich die Alarmorganisation der Feuerwehr für eine gezielte, einheitliche Alarmverfolgung beschreiben sollen, aber dann werden über die für Feuerwehrs relevanten Bedieneinrichtungen hinaus weiter lustig alle möglichen technischen Normen als unbedingt verpflichtend einzuhalten aufgezählt (liegt wohl am falsch gewählten Namen des Papiers), weil man die mal im Zusammenhang mit BMA gehört hat. Das führt dann nicht selten zu einer sinnlosen Normhörigkeit, die eine eigentliche Fachplanung verhindert.
    (Kleiner Seitenhieb aus der Praxiserfahrung mit BMAs: Zugführer führen Züge, "Fach"-Planer "planen" dann eine fachgerechte Anlage, Zitronenfalter falten Zitronen. Leider schreiben manche "Fach"-Planer statt fachgerecht zu planen nur Normen ab, ohne nur ein Jota davon abzuweichen und versuchen, ihre Verantwortung für Ausnahmen oder Normabweichungen - was eigentlich ihre FACHPLANUNG wäre - dem anlagenunerfahrenen Brandschutzplaner raufzuhängen. Und dann kommt dazu noch ein haustechnischer Prüfer, der statt der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage nur prüft, ob der "Fachplaner" auch wirklich die Norm genau abgeschrieben hat. Nicht selten auch ein wesentlicher Kostenfaktor ohne wesentlichen Mehrwert)
    Nicht zuletzt wendet man für BMA bei Feuerwehrs gerne ganz eigennützig das St.-Florians-Prinzip an, á la verschon mir die Kosten hängs anderen rauf!
    Gesetzt den Fall, die BMA detektiert den Brand im Gerätehaus und die zuständige (eigene?) Feuerwehr wird wirklich alarmiert, bevor ein Melderhandynutzer man nachschauen fährt. Ist dann die zuständige Feuerwehr auch noch in der Lage, die Gefahrenabwehr sicherzustellen? Oder versucht man dann schlimmstenfalls nur noch Hals über Kopf, wie der Privatbauherr vielleicht auch in Schlappen und Schlafanzug, etwas aus der verrauchten Fahrzeughalle notdürftig zu bergen oder herauszuholen und bringt sich dabei selbst sauber in Gefahr? Und wann bleibt der Melderhandynutzer (oder auch der sammelalarmierte Feuerwehrmann selbst) lieber auf dem Sofa liegen, wenn das x+1-te mal die Bastelanlage wieder eine Fehlfunktion hat und ohne Brandereignis alarmiert? Ja, wir sind dann die, vor denen wir in eigenen Schulungen vielfach gewarnt haben!

    Je technikverliebter die Feuerwehr wird, umso mehr verlässt man sich auf die Technik, statt bauliche Maßnahmen zu bevorzugen. Dabei vergessen viele: Die BMA detektiert zwar ein Brandereignis, sie beugt aber primär keiner Ausbreitung von Feuer und Rauch und somit einer Schadensausbreitung vor!

    Gab es früher noch häufig baulich getrennte Fahrzeughallen /-boxen, so kann die Halle heute nicht groß genug sein. Eine konsequente - und durchaus mögliche - bauliche Trennung, auch mit entsprechenden zulässig offengehaltenen Öffnungsabschlüssen, ist jeder Brandmeldetechnik vorzuziehen. Funktionsräume / Werkstätten / Lager feuerwiderstandsfähig baulich getrennt, Umkleideräume feuerwiderstandsfähig baulich getrennt (nicht nur für schwarz-weiß gut!), 2-3 Teilhallen feuerwiderstandsfähig getrennt (jeweils für ein Löschfahrzeug + Sonderfahrzeug/e). Türen mit geeigneten (und vollständig eingebauten) Feststellanlagen, so ganz ohne Feuerwehrkeil. Dazu noch andere bauliche Maßnahmen, die den Rauch- und Wärmeabzug fördern, wie z.B. die bei Feuerwehrs ach so gefürchteten Nagelplattenbinder, und vielleicht noch - weil man es ohne nicht will - das eine oder andere technische aber unaufwändige Schmankerl wie automatisch öffnende Rauchableitungsöffnungen. Schutzzielorientiertes Bauen kann manchmal so einfach sein, und Geld für eine BMA (einschließlich laufender Kosten durch aufwändige Wartung und Inspektion/Prüfung) kann man deutlich sinnvoller ausgeben!
    Viele sind begeistert von preisgekrönten Entwürfen eines Gerätehauses/einer Feuerwache, die Hallen immer größer und transparenter darstellen. Im Sinne einr Redundanz / Ausfallsicherheit ist so eine Planung aber definitiv nicht! Macht aber nix, dafür gibt es ja eine BMA Dann stehen Feuerwehrs vor einem rauchenden Haus und warten mit Tränen in den Augen auf die Kollegen aus dem Nachbarort, auf deren völlig unnötigen GW-Wunderwuzzi man dann plötzlich gar nicht mehr neidisch ist.

    Brände bei Feuerwehrs werden sich auch in Zukunft nicht ganz vermeiden lassen, da kann man auch noch so prüfen. (Es gibt immer noch die 3 Hauptbrandursachen ) Man könnte aber kostengünstig die spürbaren Auswirkungen deutlich verringern, und das auch ganz ohne BMA-Schnickschnack.

    Abschließende Frage: man könnte beim VU doch auch auf die halbe (oder ganze) Absicherung verzichten, weil man ja einen Verbandkasten oder Notfallrucksack dabeihat? Und der ist auch schön nach Norm gefüllt und geprüft aktuell gehalten. Wer macht das?

    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern841293
    Datum24.07.2018 09:502928 x gelesen
    19.7.2017 Brand des Gerätehauses der FF München-Freimann mit Totalschaden.

    https://www.feuerwehr-freimann.de/abteilung-freimann/geraetehausbrand

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz841309
    Datum24.07.2018 14:282601 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Die Reparatur der Bremse wird der Prüfer sicher nicht bezahlen, die hat er ja nicht kaputt gemacht.

    Das meinte ich auch nicht. Es geht um einen Schaden, der aus einem Unfall aufgrund der defekten Bremse passiert. Aufgrund eines Mangels, den der Prüfer bei ordentlicher Prüfung hätte entdecken müssen. Beispiele dafür gibt es genug, so weit mir bekannt, war der entsprechende Prüfer bisher nie zu belangen.

    Geschrieben von Henning K.Für etwaige Unfallfolgen wird er ggf. haftbar sein, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Prüfung vermieden worden wäre. (was allerdings im beschriebenen Fall wohl nicht so wäre, weil der Unfall ja auch ohne Plakette passiert wäre...).

    Mit der Argumentation kann ich mir aber die Prüfung ersparen bzw. der Prüfer ist IMMER aus der Haftung.

    Geschrieben von Henning K.Der springende Punkt ist der Nachweis des Verschuldens und natürlich der Kausalität.

    Der Prüfer ist nicht schuld am Unfall direkt. Hätte er aber korrekt geprüft, wäre der Unfall vermieden worden. Ob dies nun wie in meinem Beispiel einfach durch Verschleiß oder aber durch fehlerhaften Einbau (Beispiel Elektroinstallation) passiert, ist nochmal ein anderer Fall. In letzterem ist dann jedenfalls der Installateur verantwortlich, sofern der greifbar ist.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY841314
    Datum24.07.2018 15:242818 x gelesen
    Geschrieben von Manfred R. Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht auch, ob BMA, Rauchmelder mit Alarmierungsweitergaben an Sicherheitsfirmen, vernetzte Rauchmelder mit Handy-Alarmierung etc. vorhanden waren und eine frühzeitige automatisierte Brandmeldung zu einer Schadenbegrenzung geführt hatten bzw. geführt hätten.


    Ist zwar etwas am Thema vorbei. Aber bei uns wurde ein Brand im Feuerwehr Haus schon durch eine Rauchmelderanlage mit sms Weiterleitung erkannt und warscheinlich schlimmeres verhindert. Die Weiterleitung war zwar nicht notwendig da noch jemand im Haus war. Aber alarmiert hat die Anlage trotzdem. War ein großes Netzteil für die Heizung.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW841352
    Datum24.07.2018 23:132589 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Der Prüfer ist nicht schuld am Unfall direkt. Hätte er aber korrekt geprüft, wäre der Unfall vermieden worden.

    Wenn das so ist, kann er für seinen Fehler auch belangt werden.

    Für einen Unfall "nach 100 Metern" aber nur, wenn er jegliche weitere Benutzung des Fahrzeugs hätte untersagen müssen.

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    AutorInes8 B.8, Reilingen / 841463
    Datum27.07.2018 12:482601 x gelesen
    Hier ein Beispiel aus Berlin....https://www.youtube.com/watch?v=SKnSVVIYnL4&list=PLGK8A5ytrjtQ7SQcL7njsfFn2keupugEG&index=10....Feuerwache Spandau.....beim schnellen ausfahren der Fahrzeuge wurde auch noch die Drehleiter beschädigt.....zum Glück keine Personenschäden

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland844590
    Datum01.12.2018 21:162825 x gelesen
    Hallo zusammen,
    heute hat es einen Löschbezirk der Freiwilligen Feuerwehr Saarbrücken erwischt.
    Bericht Brand Gerätehaus FFW Saarbrücken-Altenkessel

    Gruß Philip

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    AutorDr. 8Tho8mas8 W.8, Herzberg am Harz / NDS867833
    Datum16.03.2021 22:582794 x gelesen
    Hallo,

    gestern Abend in Wulften/Harz im Landkreis Göttingen:

    Technischer Defekt - Feuerwehr Wulften muss eigenes Feuerwehrhaus löschen

    Bilanz: FF außer Dienst, FGH und Fahrzeuge stark verrußt...

    Schöne Grüße, Thomas

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW872269
    Datum13.09.2021 18:452831 x gelesen
    Olsberg Sauerland Feuer

    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

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    AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen872270
    Datum13.09.2021 22:532433 x gelesen
    Brand im Feuerwehrhaus: Alle Einsatzfahrzeuge beschädigt

    Olsberg (NW) ? Im Feuerwehrhaus des Löschzugs Bigge-Olsberg (Hochsauerlandkreis) ist ein Schlauchwagen (SW) 2000-Tr in Flammen aufgegangen. Durch den Brand sind auch sämtliche anderen Feuerwehrfahrzeuge beschädigt worden und zunächst nicht mehr einsatzbereit. Zum Fuhrpark der Olsberger zählen neben dem SW 2000-Tr ein ELW 1, ein LF 20, eine DLAK 23/12, zwei HLF, ein GW-Logistik sowie...

    Feuerwehr-Magazin

    Schon krasse Bilder... :-(

    Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt872273
    Datum14.09.2021 07:482457 x gelesen
    Von diesem Thema abgeleitet die Frage, wie sieht es mit BMA in Feuerwehrhäusern aus? Wie verbreitet sind die eigentlich?
    Spontan fallen mir wenig bis keine ein.

    Manchmal habe ich den Eindruck, der Schuster hat die schlechtesten Schuhe. In diesem Fall geht es weniger um Personenschutz, aber um KRITIS.

    Ich rede hier explizit nicht von 24/7 besetzten Wachen.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen872274
    Datum14.09.2021 08:252643 x gelesen
    Moin,

    Und heute schon das nächste abgebrannte Haus, diesmal aus Schleswig-Holstein.

    NDR S-H

    Grüße, Arne

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen872277
    Datum14.09.2021 09:092467 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas K.Von diesem Thema abgeleitet die Frage, wie sieht es mit BMA in Feuerwehrhäusern aus? Wie verbreitet sind die eigentlich?
    Spontan fallen mir wenig bis keine ein.


    ... bei mir in der Gemeinde: 100%
    - ein FwH mit "offizieller" BMA
    - ein FwH mit "Hausalarmanlage" mit Rauchmeldern und Weiterleitung an ständig besetzte Stelle

    Gruß
    Gerhard

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY872381
    Datum20.09.2021 09:021978 x gelesen
    Es braucht meiner Meinung nach auch keine vollwertige BMA in einem Feuerwehrhaus. Das schafft nur Probleme. Dennoch sind Rauchmelder mit Weiterleitung via sms oder web eine sinnvolle Möglichkeit. Unser Feuerwehrhaus ist mit einer derartigen Lösung ausgestattet. Funktioniert sehr zuverlässig.

    Aber es gibt auch den Mittelweg. Einige andere öffentliche Gebäude sind bei uns mit einer BMA ausgestattet die jedoch nicht direkt bei der Leitstelle auffällt, sondern bei einem Sicherheitsunternehmen. Das Unternehmen reagiert dann je nach Meldung entsprechend. Dadurch können auch noch andere Meldungen/Störungen kostengünstig überwacht werden.

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    AutorMart8in 8G., Alkoven / Oberösterreich872383
    Datum20.09.2021 09:201893 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.s braucht meiner Meinung nach auch keine vollwertige BMA in einem Feuerwehrhaus. Das schafft nur Probleme.

    Welche Probleme schafft denn eine vollwertige BMA (außer der Kosten)? In meiner ehem. Feuerwehr wurde das 2003 neu errichtete Feuerwehrhaus mit BMA-Vollschutz ausgestattet, inkl. Aufschaltung an die Leitstelle. Fehlalarme bisher 0.

    Grüße
    Martin

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY872393
    Datum20.09.2021 16:011804 x gelesen
    Geschrieben von Martin G.Welche Probleme schafft denn eine vollwertige BMA (außer der Kosten)?

    - Weil nicht jede Feuerwehr für die Fahrzeuge eine Abgasabsauganlage besitzt. Das ist halt in einigen Feuerwehren noch die Realität.

    - Weil Feuerwehrhäuser auch gerne mal für Feste verwendet werden.

    - Weil bereiche von Feuerwehrhäuser auch hin und wieder für Übungen vernebelt werden.

    - Weil regelmäßige Reinigungsarbeiten mit Laubbläser und Dampfreiniger nichtmehr möglich sind.

    - Weil herausnehmen von Meldergruppen nicht verhindert dass der Melder ansich verschmutzt wird. Was langfristig zu probleme führt.

    - Weil eine vollwertige BMA baurechtlich nicht erforderlich ist und somit im bezug auf Installation und Wartung gewissermaßen veruntreuung von Steuergelder ist.

    - Weil eine vernünftig beplante BMA nicht die eigene Fahrzeuge in der Leitstelle alarmiert. Sondern die der umliegenden Feuerwehren. Was auch nochmal kosten verursacht.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz872397
    Datum20.09.2021 17:491777 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sascha H.- Weil nicht jede Feuerwehr für die Fahrzeuge eine Abgasabsauganlage besitzt. Das ist halt in einigen Feuerwehren noch die Realität.

    - Weil Feuerwehrhäuser auch gerne mal für Feste verwendet werden.

    - Weil bereiche von Feuerwehrhäuser auch hin und wieder für Übungen vernebelt werden.

    - Weil regelmäßige Reinigungsarbeiten mit Laubbläser und Dampfreiniger nichtmehr möglich sind.


    Dafür gibt es Melder die auf Rauch und Temperatur reagieren. Handelsübliche Technik heute und technisch kein Problem.

    Geschrieben von Sascha H.- Weil herausnehmen von Meldergruppen nicht verhindert dass der Melder ansich verschmutzt wird. Was langfristig zu probleme führt.

    Wenn das ein Argument wäre (Verschmutzung) könnten viele Industriebetriebe keine BMA haben.

    Geschrieben von Sascha H.- Weil eine vollwertige BMA baurechtlich nicht erforderlich ist und somit im bezug auf Installation und Wartung gewissermaßen veruntreuung von Steuergelder ist.

    Ich glaube da finden sich in jedem (größeren) Feuerwehrhaus größere Einsparpotentiale...

    Geschrieben von Sascha H.- Weil eine vernünftig beplante BMA nicht die eigene Fahrzeuge in der Leitstelle alarmiert. Sondern die der umliegenden Feuerwehren. Was auch nochmal kosten verursacht.

    Man kann sich die Kosten
    a) gegenseitig hin- und herschieben
    oder
    b) darauf verzichten, weil das gegenseitig erfolgt. Funktioniert doch auch bei überörtlicher Hilfe nicht kostenpflichtiger Einsätze genauso.

    Gruß,
    Michael

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen872398
    Datum20.09.2021 17:581704 x gelesen
    Hallo,

    also aus über 10 jähriger Erfahrung mit zwei FwH mit BMA:

    Geschrieben von Sascha H.Weil Feuerwehrhäuser auch gerne mal für Feste verwendet werden.

    ... da kann man - solange Festbetrieb ist - die BMA ganz oder teilweise ablegen

    Geschrieben von Sascha H.Weil bereiche von Feuerwehrhäuser auch hin und wieder für Übungen vernebelt werden.

    ... da kann man - solange die Übung läuft - die BMA ganz oder teilweise ablegen

    Geschrieben von Sascha H.Weil regelmäßige Reinigungsarbeiten mit Laubbläser und Dampfreiniger nichtmehr möglich sind.

    .... seltsam, war hier nie ein Problem (wobei: was will man mit einerm Laubbläser in Innenräumen?)

    Geschrieben von Sascha H.Weil herausnehmen von Meldergruppen nicht verhindert dass der Melder ansich verschmutzt wird. Was langfristig zu probleme führt.

    ... bisher - nach 14 bzw. 11 Jahren - kein erkennbares Problem.

    Geschrieben von Sascha H.Weil eine vollwertige BMA baurechtlich nicht erforderlich ist und somit im bezug auf Installation und Wartung gewissermaßen veruntreuung von Steuergelder ist.

    ... ziemlich starker Tobak - da könnte man auch fragen, ob der wissentliche Verzicht auf eine Brandfrüherkernnung und Inkaufnahme eines Totalverlustes von Gebäude und insbesondere Ausrüstung nicht eine größere Veruntreuung von Steuergeldern ist ...

    Geschrieben von Sascha H.Weil eine vernünftig beplante BMA nicht die eigene Fahrzeuge in der Leitstelle alarmiert. Sondern die der umliegenden Feuerwehren. Was auch nochmal kosten verursacht.

    ... ja und? Ist - wenn überhaupt hierfür nennenswerte Kosten entstehen - im Verhältnis zum verhütbaren Schaden vernachlässigbar. Fehlalarmquote <1/Jahr!
    Was machst Du bei einer "Bastel-BMA" ? Mit einem Mann gucken fahren? Ist das sinnvoll?

    Gruß
    Gerhard

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    AutorThom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg872399
    Datum20.09.2021 18:471692 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Holland - Weil eine vernünftig beplante BMA nicht die eigene Fahrzeuge in der Leitstelle alarmiert. Sondern die der umliegenden Feuerwehren. Was auch nochmal kosten verursacht.

    Eine BMA alarmiert keine Fahrzeuge, eine BMA löst in der Leitstelle einen Alarm aus.

    Für das Feuerwehrhaus ist dort dann in der AAO ein entsprechender Objekteinsatzplan zu hinterlegen.

    Die AAO muss sowieso gemacht werden. Und auch unabhängig von der BMA sollte für ein Feuerwehrgerätehaus eine vom "Standardbrand" abweichende AAO erstellt werden, denn auch ohne BMA kann das Gerätehaus mal brennen. Und mit BMA ist da kein Unterschied.

    dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg872402
    Datum20.09.2021 23:051561 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B.ziemlich starker Tobak - da könnte man auch fragen, ob der wissentliche Verzicht auf eine Brandfrüherkernnung und Inkaufnahme eines Totalverlustes von Gebäude und insbesondere Ausrüstung nicht eine größere Veruntreuung von Steuergeldern istEigentlich kann man die Frage relativ leicht beantworten: Wie viele Brände in Feuerwehrhäusern gab es in den letzten Jahren, welche Schäden sind entstanden? Dem gegenüber stellt man die Kosten solcher Anlagen für alle Standorte und welche Schäden man dadurch verhindert hätte. Eventuell lohnt sich auch eine Kategorisierung nach Gesamtwert (Gebäude + Fahrzeuge) der Standorte. Eine BMA an einem Ein-Fahrzeug-Standort hat in meinen Augen weniger Sinn, wenn das Fahrzeug brennt, dürfte der größte Wert weg sein, ob da eine BMA Bescheid sagt oder nicht...

    Und dann kann man sich fragen, ob andere Maßnahmen (z.B. Unterteilung der Halle in F30-Brandabschnitte) nicht auch eine erhebliche Senkung des Schadens bewirkt hätten.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW872404
    Datum21.09.2021 07:171575 x gelesen
    Geschrieben von Christian R. Eventuell lohnt sich auch eine Kategorisierung nach Gesamtwert (Gebäude + Fahrzeuge) der Standorte. Eine BMA an einem Ein-Fahrzeug-Standort hat in meinen Augen weniger Sinn, wenn das Fahrzeug brennt, dürfte der größte Wert weg sein, ob da eine BMA Bescheid sagt oder nicht...


    Es muss nicht immer eine vollwertige BMA sein, gerade für kleinere Standorte gibts weit einfachere Lösungen - bis hin zum Heimrauchmelder...


    Geschrieben von Christian R.Und dann kann man sich fragen, ob andere Maßnahmen (z.B. Unterteilung der Halle in F30-Brandabschnitte) nicht auch eine erhebliche Senkung des Schadens bewirkt hätten.

    Dagegen spricht die Multinutzbarkeit von Fahrzeughallen z.B. zur Ausbildung im Winter drinnen..

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW872405
    Datum21.09.2021 07:221622 x gelesen
    Geschrieben von Sascha H.- Weil nicht jede Feuerwehr für die Fahrzeuge eine Abgasabsauganlage besitzt. Das ist halt in einigen Feuerwehren noch die Realität.


    spielt aber keine Rolle, weil man auch Melder kaufen kann, die das berücksichtigen....
    Aber natürlich sollte die Priorität da eher auf der Abgasabsauganlage liegen...


    Geschrieben von Sascha H.- Weil Feuerwehrhäuser auch gerne mal für Feste verwendet werden.

    Ernsthaft? Du stellst eine sicherheitsrelevante Einrichtung wegen "Festen" in Frage?


    Geschrieben von Sascha H.- Weil bereiche von Feuerwehrhäuser auch hin und wieder für Übungen vernebelt werden.

    Dann nimmt man die Bereiche aus, oder schaltet die Anlage dafür dann partiell ab (wiedereinschalten nicht vergessen!).


    Geschrieben von Sascha H.- Weil herausnehmen von Meldergruppen nicht verhindert dass der Melder ansich verschmutzt wird. Was langfristig zu probleme führt.
    Komisch, all das erwartet "Feuerwehr" aber von jedem Betrieb mit diesen Anlagen...


    Geschrieben von Sascha H.- Weil eine vollwertige BMA baurechtlich nicht erforderlich ist und somit im bezug auf Installation und Wartung gewissermaßen veruntreuung von Steuergelder ist.

    Sorry, das ist nun wirklich kapitaler Unsinn!
    1. muss es nicht immer eine vollwertige BMA sein, wenn die gar nicht baurechtlich verlangt ist!
    2. liegt der Neubeschaffungswert eines Löschzugs mit den üblichen Begleitfahrzeugen heute bei ca. 2 - 3 Mio Euro - und was noch wichitger ist: Dauert ca. 2 - 3 Jahre! (Bis dahin darf man dann versuchen, aus alten Industriehallen, verwaisten KFZ-Werkstätten für LKW o.ä. eine Behelfsfeuerwache zu bauen und mit Gebraucht-/Leihfahrzeugen zu besetzen.


    Geschrieben von Sascha H.- Weil eine vernünftig beplante BMA nicht die eigene Fahrzeuge in der Leitstelle alarmiert. Sondern die der umliegenden Feuerwehren. Was auch nochmal kosten verursacht.

    Falsch!
    1. die BMA alarmiert KEINE Feuerwehren, das macht die Leitstelle!
    2. die Einsatzmittelkette definiert nicht die BMA, sondern Menschen!
    3. Natürlich muss die betroffene Feuerwehr mitalarmiert werden!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMart8in 8G., Alkoven / Oberösterreich872408
    Datum21.09.2021 09:281437 x gelesen
    Keiner der von dir genannten Punkte ist ein tatsächliches Problem - siehe die Antworten der anderen Kameraden.

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    AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen872416
    Datum21.09.2021 12:151366 x gelesen
    Hallo zusammen,

    nachdem unsere Kernstadt in den 90er Jahren "gebranntes Kind" wurde, war es klar, dass vorerst mal Neubauten von Feuerwehrhäusern mit BMAn ausgestattet werden.

    Unser Feuerwehrhaus, bezogen 2013, verfügt über eine solche.
    Zwar nicht mit allem drum und dran, aber immerhin.

    Sie hat keine Aufschaltung auf die Leitstelle und auch keine Hardware außen (FSD, FSE, usw.)
    Der Rest ist aber "handelsüblich".
    Die Weiterleitung einer Auslösung erfolgt über ein automatisches Wähl- und Ansagegerät an die Leitstelle,
    Störungsmeldungen erfolgen über den gleichen Weg auf mein Handy.

    Fehlalarme bisher: genau einer. Ausgelöst durch die Wartungsfirma bei Erweiterungsarbeiten.

    Warum soll eine BMA bei Festen behindern ? - Kapier ich nicht.
    Kosten für Fremdfeuerwehren bei Fehlalarmen ? - Kann ja wohl nicht ernst gemeint sein.

    Ich finde, dass eine BMA (am Besten auch gleich mit E(inbruch)MA) "serienmäßig" in einem Feuerwehrhaus sein müsste.
    Wenn ich dran denke, was damals in der Kernstadt noch alles hätte passieren können, erst recht.

    Selbst, wenn sie (hoffentlich) nie einen Brand meldet, eignet sie sich doch auch hervorragend zur Ausbildung.

    Gruß an alle
    Martin

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    AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg872418
    Datum21.09.2021 12:511314 x gelesen
    Geschrieben von Martin S.Sie hat keine Aufschaltung auf die Leitstelle und auch keine Hardware außen (FSD, FSE, usw.)
    Der Rest ist aber "handelsüblich".
    Die Weiterleitung einer Auslösung erfolgt über ein automatisches Wähl- und Ansagegerät an die Leitstelle,


    Hi,
    da stellt sich mir die Frage nach dem Hintergrund?

    Keine "richtige" Aufschaltung an die Leitstelle, aber stattdessen ein Wähl- und Ansagegerät an die Leitstelle?!

    Ging es hier um die Kosten?!

    VG
    Florian

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    AutorDani8el 8W., Immenstedt / S-H872420
    Datum21.09.2021 12:591303 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C. s muss nicht immer eine vollwertige BMA sein, gerade für kleinere Standorte gibts weit einfachere Lösungen - bis hin zum Heimrauchmelder...

    mir ging da gerade ein Gedanke durch den Kopf. Kann ich nen Rauch-/Wärmemelder auf die Steuerleitung der Sirene setzen? Quasi parallel zum häufig noch vorhanden Druckknopfmelder am Feuerwehrhaus? Keine großen Kosten und es kommen bei Alarm genug gucken?

    Gruß
    Daniel

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    AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen872423
    Datum21.09.2021 13:531264 x gelesen
    Sicher ging es um die Kosten.

    Bei einer freiwilligen BMA versucht man schon zu sparen, wo es nur geht...

    Irgendwo muss es ja herkommen, dass die seinerzeit geplanten Baukosten eingehalten wurden.
    Ich weiss zwar nicht, was die Mietleitungen kosten, aber so konnte wie gesagt einiges an Hardware eingespart werden, ohne großartig an Schutzniveau zu verlieren.

    Gruß an alle
    Martin

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    AutorMart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen872424
    Datum21.09.2021 13:581340 x gelesen
    Warum nicht ?

    Rauchmelder mit Schaltausgang gibt es bestimmt, und ob dieser Schaltausgang einen zweiten Rauchmelder, eine Lampe oder eben die Schütze für einen 4,9kW Elektromotor ansteuert, ist dem Rauchmelder egal.

    Man sollte nur noch was eingebaut haben, das die Rauchmelderauslösung im Feuerwehrhaus auch anzeigt; nicht, dass man die Druckknopfmelder abfährt, nichts findet und bei der Rückkehr der Schuppen abgebrannt ist...

    Gruß an alle
    Martin

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken872440
    Datum22.09.2021 12:311145 x gelesen
    Hi,

    man sollte auch bedenken, dass eine Sirene + Steuerung auch ein technisches Gerät ist, dass zum einen selbst brennen oder zum anderen brandbedingt ausfallen kann.
    Wobei Sirene als Einbruchwarnanlage schon was hätte.

    Tomy

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken872441
    Datum22.09.2021 12:351172 x gelesen
    Mit z.B. GSM-SPS könnte man einen 'stillen Alarm' auslösen, aber auch nachschauen, ob das Licht an ist etc.

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    AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY872465
    Datum23.09.2021 08:251115 x gelesen
    Und was für vorteile bringt jetzt diese BMA gegenüber einer Rauchmelderanlage mit Alarmweiterleitung?

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg879602
    Datum21.10.2022 08:40981 x gelesen
    hallo,

    kopfschüttel:

    Vor etwa einem Jahr brannte das Feuerwehrgerätehaus aus. Die Politik hatte schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen:

    Nach Brand: Oldenburger Feuerwehr wartet weiter auf Hilfe

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJuli8a S8., Schramberg / BW879603
    Datum21.10.2022 09:31829 x gelesen
    Kann das Deutschland überhaupt? Unbürokratische Hilfe?
    Siehe Ahrtal, siehe damals beim Oderhochwasser!

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg879606
    Datum21.10.2022 10:29826 x gelesen
    Hallo Julia,

    Geschrieben von Julia S.Kann das Deutschland überhaupt? Unbürokratische Hilfe?Nein, können wir nicht!
    Es melden sich sonst immer wieder Bürger die auch betroffen waren, oder dies meinen, und sich benachteiligt fühlen.

    Wir müssen unbedingt unsere Neidgesellschaft zurückfahren. Und abschaffen das jeder gleich und gerecht behandelt werden soll.

    Meine Überzeugung: Wenn ich jedem gerecht werden will, tue ich der großen Masse Unrecht!

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H. / Baden-Württemberg879626
    Datum21.10.2022 15:48713 x gelesen
    Geschrieben von Michael Bayer Meine Überzeugung: Wenn ich jedem gerecht werden will, tue ich der großen Masse Unrecht!

    Und genau da liegt oft der Fehler. Jedem gerecht zu werden heißt nicht, jeden gleich zu behandeln.

    Gruß Alex

    Dies ist meine persönliche Meinung!

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    AutorMarc8 S.8, Olsberg / Deutschland879633
    Datum21.10.2022 21:37602 x gelesen
    Ohne den Gebäudeschaden in Oldenburg genau zu kennen, es kann auch in Deutschland mal schnell gehen.
    Wenn Stadtverwaltung, Politik, Versicherer und Feuerwehr das gleich Ziel haben und eine gute Zusammenarbeit gegeben ist!

    https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=pfbid02g2df9wxXjpi28QCXaLquvfiMoBEfHjzNuChB5tFvQ5tznrqmNsym6mdw4zRb9Vrbl&id=874803425936985

    https://www.bigge-online.de/index.php/aktuelles-hauptmenue-186/70-erblick/9664-vertrag-f%C3%BCr-neues-feuerwehr-grundst%C3%BCck-in-der-ramecke-in-aussicht?fbclid=IwAR3bV8XKS8tkITMokpWAVJIXLtJJLFJpY9m8iB-x056AFYcjHpCLA21e7bo

    Private Grüße aus Olsberg

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg887358
    Datum28.03.2024 19:57658 x gelesen
    Guten Abend

    Zur Thematik Handlungsempfehlung vom LFV Schleswig-Holstein:

    -> Brandschutz in Feuerwehrhäusern

    Diese Handlungsempfehlung gilt für Gebäude der Feuerwehren, des Katastrophenschutz, sowie von Feuerwehrtechnischen Zentralen
    gleichermaßen. Zur Vereinfachung wird im Folgenden die Bezeichnung Feuerwehrhäuser als Oberbegriff für die genannten Arten von Gebäuden verwendet.
    Bei Neubauten können Maßnahmen zum Brandschutz schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. Bei Bestandsgebäuden sollte geprüft
    werden, ob auch hier einzelne Maßnahmen zielführend nachgerüstet bzw. umgesetzt werden können. Sowohl bei Neubauten als auch im Bestand ist eine brandschutztechnische Gesamtbetrachtung des Objektes (Brandschutzkonzept) sinnvoll.
    [...]



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     20.07.2018 11:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     20.07.2018 15:51 Manf7red7 R.7, Rösrath
     24.07.2018 15:24 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
     20.07.2018 18:42 Dr. 7Tho7mas7 W.7, Herzberg am Harz
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     20.07.2018 23:35 Kevi7n M7., Kronshagen
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     20.07.2018 21:36 Klau7s P7., Heinsberg
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