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ThemaSabotage bei der Freiwilligen Feuerwehr Henstedt-Ulzburg15 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Henstedt-Ulzburg: Sabotage bei der freiwilligen Feuerwehr
  • Strafgesetzbuch: § 258 Strafvereitelung
  • Onlinestrafanzeige in Schleswig-Holstein
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840315
    Datum15.06.2018 10:017397 x gelesen
    hallo,

    :-()

    schon ein starkes Stück:

    Unbekannte beschädigen in Henstedt-Ulzburg Einsatzfahrzeuge und Schutzkleidung.

    Die Freiwillige Feuerwehr Henstedt-Ulzburg ist mehrfach Opfer von Sabotage geworden: Unbekannte legten die Energieversorgung von Einsatzfahrzeugen lahm, ließen Luft aus Reifen und kippten Nägel in Stiefel. Viele Vorfälle liegen bereits ein Jahr zurück, doch die Staatsanwaltschaft Kiel erfuhr erst jetzt durch eine Anfrage des Hamburger Abendblatts davon. Nach diesen Schilderungen hat die Staatsanwaltschaft unbedingt ein Interesse an der Verfolgung, sagt Oberstaatsanwalt Axel Bieler. Die Polizei wird von uns eingeschaltet.

    Die Polizei in Henstedt-Ulzburg kennt nach offizieller Darstellung die Fälle nicht. Nur in einem Fall sei ermittelt worden, sagte ein Polizeisprecher. Dabei ging es um den Missbrauch von Notrufen mit einer SIM-Karte aus einem Feuerwehrfahrzeug. Der Täter konnte jedoch nicht ermittelt werden.

    Er kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus den eigenen Reihen, sogar Verdächtige sind im Gespräch, doch Klarheit herrscht bis heute nicht. Gemeindewehrführer Jan Knoll hat resigniert: Ich habe keine Handhabe.

    Die Serie in den Feuerwehrhäusern der Ortswehren Götzberg, Henstedt sowie Ulzburg an der Maurepasstraße im Jahr 2017 begann damit, dass von einem Löschfahrzeug das Ladekabel stumpf durchgeschnitten wurde: Es wäre als viertes Fahrzeug bei einem Alarm ausgerückt, erklärt Knoll. Durch die fehlende Spannung aus dem Netz hatten Einsatzutensilien wie Funkgeräte an Bord des Fahrzeugs die Fahrzeugbatterien weitgehend entladen. Der Motor konnte nicht mehr gestartet werden. ...

    vollständiger Artikel auf abendblatt.de

    Damit nicht genug: Plötzlich war der Einsatzleitrechner auf einem Einsatzfahrzeug mit einem unbekannten Kennwort geschützt. Wir mussten das gesamte System neu aufspielen. Dafür musste einiges an Geld aufgewandt werden, sagt Knoll
    usw.

    Ich verstehe nicht warum die Wehrführung da nicht gleich die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet hat.

    Warum erfahren die Ermittlungsbehörden durch eine Zeitung von diesen Vorfällen?

    Wurden da ev. Täter von den Verantwortlichen der Feuerwehr gedeckt?

    Ich könnte mir vorstellen das es da sogar angebracht wäre gegen die Wehrführung zu ermitteln. Ev. haben sich da verantwortliche Führungskräfte sogar selbst wg. Strafvereitelung (§ 258 StGB) strafbar gemacht?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken840316
    Datum15.06.2018 10:323532 x gelesen
    Das liest sich sehr so, als ob der/die Täter bekannt sind. Warum sie von der Leitung gedeckt werden, wäre interessant. Aber spätestens wenn es um städtisches Material geht müsste auch die Stadt tätig werden und die Strafverfolgung einleiten.
    Da gibt's schon viele Fragezeichen...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg840318
    Datum15.06.2018 10:513405 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Neumann T.Aber spätestens wenn es um städtisches Material geht müsste auch die Stadt tätig werden
    nicht nur wg. städtischem Material das beschädigt wurde sondern - was meiner Ansicht nach noch schlimmer - wg. der Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft und vor allem wg. der Beschädigung von Schutzkleidung. Da kommt das Thema Körperverletzung mit ins Spiel.

    Ich fasse mal die in dem Zeitungsartikel erwähnten Vorfälle die dies betreffen könnten mal zusammen:
    • Ladekabel durchschnitten
    • Stecker auseinandergebaut, die Litzen einzeln herausgezogen und dann der Stecker wieder zusammengebaut (Ladekabel)
    • Reifen platt (Gerätewartfahrzeug)
    • Einsatzleitrechner mit Passwort gesperrt
    • Schutzjacke mit Angelsehne zusammengenäht
    • rostige Nägel in Einsatzstiefel
    • Gabel in Stiefel

    Gerade die Sache mit dem Einsatzleitrechner legt den Schluss nahe das da ein Insider am Werk ist.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg840323
    Datum15.06.2018 11:283258 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Gerade die Sache mit dem Einsatzleitrechner legt den Schluss nahe das da ein Insider am Werk ist.
    Also das klingt auf jeden Fall nach einem, der sich auskennt. Wobei die Bezeichnung Einsatzleitrechner vermutlich etwas "hochgegriffen" ist. Für mich klingt das nach dem Laptop auf dem ELW. Ob man beim gesperrten Rechner dann von fehlender Einsatzbereitschaft sprechen kann (es gibt ja anscheinend 2 ELW1 dort) ist für mich fraglich.

    Außer Frage steht für mich, dass man hier auf jeden Fall als Feuerwehrführung. offizielle Schritte hätte einleiten müssen, ob das dann gleich die Anzeige bei der Polizei ist, ist auch wieder ein anderes Thema. Anscheinend hat der Wehrleiter resigniert, dann hätte man das auf jeden Fall weiter eskalieren müssen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Sascha

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein840326
    Datum15.06.2018 12:03   3380 x gelesen
    Welche offiziellen Schritte, die keine Anzeige bei der Polizei beinhalten, meinst Du denn?

    Neben Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung steht durch die Nägel in den Stiefeln auch versuchte gefährliche Körperverletzung im Raum. Ich sehe da keinen Grund, NICHT die Polizei einzuschalten.

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    AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg840327
    Datum15.06.2018 12:243157 x gelesen
    Also für Baden-Württemberg denke ich hier an §14 FwG:
    (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 13 Abs. 3 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören.


    Also gibt es noch den Weg des "Verweises" und eines Bußgeldes.
    Je nach "Intension" der Tat kann ich mir das schon vorstellen. Wobei man hier schon den Einzelfall genau betrachten muss.

    Kleine Anekdote: Ein Kamerad ist betrunken in den Einsatz gefahren und das als Maschinist. An der Einsatzstelle ist dies dann richtig aufgefallen, wohl auch der anwesenden Streife. Die haben das dem Einsatzleiter mitgeteilt. Dieser hat den Kameraden dann auswechseln lassen und ihn dann in den MTW setzen lassen. Die Polizei hat darauf hin keine weiteren Schritte folgen lassen, aber es gab intern dann schon noch weiteres dazu. Neben einer allgemeinen Belehrung zu Alkohol und Einsatzdienst kam dann für den Kameraden eine mehr Monatige "Einsatzpause".
    Hätte der Kommandant hier dann doch noch Anzeige erstatten sollen?

    War das oben genannte "Mobbing"? War es ein "Maischerz"? War es vielleicht ein "dummer Jungenstreich" der zu arg ausgeartet ist? Das alles in "" weil ich keine genaueren Hinweise habe. Und auch in "" weil ich das Verhalten nicht in Schutz nehmen will oder verharmlosen. Es kann aber schon mal vorkommen, dass aus einer Laune heraus das ein oder andere zu weit geht.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Sascha

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein840328
    Datum15.06.2018 13:403022 x gelesen
    Sicher gibt es da verschiedene Abstufungen der Geschichten. Was genau bedeutet "betrunken" in deinem Beispiel? Wenn es über 0,5 oder gar 1,1 ist, hätte schon die Polizei eine Anzeige erstatten müssen.

    Zum Ausgangssachverhalt: In meinen Augen ist das kein "ausgearteter" Dummerjungenstreich. Wenn mir ein "Kamerad" Nägel in die Stiefel kippen und der betreffende im Nachhinein ermittelt werden würde, würde ich da keinen Spaß verstehen und den in jedem Fall angezeigt wissen wollen.

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    AutorStef8an 8G., Dieburg / Hessen840329
    Datum15.06.2018 15:27   3267 x gelesen
    Geschrieben von Sascha E.ob das dann gleich die Anzeige bei der Polizei ist, ist auch wieder ein anderes Thema.

    Die (rostigen) Nägel oder die Gabel in den Stiefeln sind eine versuchte (oder vollendete) gefährliche Körperverletzung, das ist ein Offizialdelikt und nicht mehr mit Geld- sondern mit Freiheitsstrafe bedroht. Da ist die Schwelle deutlich überschritten, das noch intern "regeln" zu wollen. So Jemand gehört vor den Strafrichter!
    Schade, dass es offensichtlich immer noch so ist, dass selbst schwere Straftaten von "Kameraden" gedeckt werden, nur um den eigenen Verein nicht in schlechtem Licht dastehen zu lassen... :-(

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg840586
    Datum25.06.2018 16:192253 x gelesen
    Hier war der Kommandant aus der Sache raus, denn mit der Polizei war ein Strafverfolgungsbehörde vor Ort, die die Sache hätte weiterverfolgen können, bzw. dazu verpflichtet wäre, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben hätte.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein840587
    Datum25.06.2018 16:321965 x gelesen
    "Aus der Sache raus" aber nur, was die Strafverfolgung betrifft. Interne Maßnahmen, wie Verbot des Fahrens von Einsatzfahrzeugen, Suspendierung etc. bleiben ja trotzdem im Verantwortungsbereich des Wehrführers/Kommandanten.

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    AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg840589
    Datum25.06.2018 16:392421 x gelesen
    Geschrieben von Kevin M."Aus der Sache raus" aber nur, was die Strafverfolgung betrifft.

    Klar, nur darauf wollte ich mich beziehen.

    Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH843091
    Datum28.09.2018 10:131579 x gelesen
    Update

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP843093
    Datum28.09.2018 10:361459 x gelesen
    Der Artikel ist leider hinter einer Bezahlschranke...

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH843111
    Datum28.09.2018 12:301423 x gelesen
    Moin,

    wenn aber über die FB-Seite des KBA geht funktioniert es zumindest bei mir.

    Habe den Artikel aber auch noch einmal als PDF hier. Kann man die irgendwie anfügen?

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H843125
    Datum28.09.2018 21:47935 x gelesen
    Nicht, wenn man über Google geht:
    Abendblatt via Google

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     15.06.2018 10:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2018 10:32 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     15.06.2018 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2018 11:28 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
     15.06.2018 12:03 Kevi7n M7., Kronshagen
     15.06.2018 12:24 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
     15.06.2018 13:40 Kevi7n M7., Kronshagen
     25.06.2018 16:19 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     25.06.2018 16:32 Kevi7n M7., Kronshagen
     25.06.2018 16:39 Matt7hia7s K7., Rottenburg
     15.06.2018 15:27 Stef7an 7G., Dieburg
     28.09.2018 10:13 Mitj7a S7., Pinneberg
     28.09.2018 10:36 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     28.09.2018 12:30 Mitj7a S7., Pinneberg
     28.09.2018 21:47 Olaf7 L.7, Preetz
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