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Thema | Sabotage bei der Freiwilligen Feuerwehr Henstedt-Ulzburg | 15 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840315 | |||
Datum | 15.06.2018 10:01 | 7397 x gelesen | |||
hallo, :-() schon ein starkes Stück: Unbekannte beschädigen in Henstedt-Ulzburg Einsatzfahrzeuge und Schutzkleidung. vollständiger Artikel auf abendblatt.de Damit nicht genug: Plötzlich war der Einsatzleitrechner auf einem Einsatzfahrzeug mit einem unbekannten Kennwort geschützt. Wir mussten das gesamte System neu aufspielen. Dafür musste einiges an Geld aufgewandt werden, sagt Knoll usw. Ich verstehe nicht warum die Wehrführung da nicht gleich die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet hat. Warum erfahren die Ermittlungsbehörden durch eine Zeitung von diesen Vorfällen? Wurden da ev. Täter von den Verantwortlichen der Feuerwehr gedeckt? Ich könnte mir vorstellen das es da sogar angebracht wäre gegen die Wehrführung zu ermitteln. Ev. haben sich da verantwortliche Führungskräfte sogar selbst wg. Strafvereitelung (§ 258 StGB) strafbar gemacht? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 840316 | |||
Datum | 15.06.2018 10:32 | 3532 x gelesen | |||
Das liest sich sehr so, als ob der/die Täter bekannt sind. Warum sie von der Leitung gedeckt werden, wäre interessant. Aber spätestens wenn es um städtisches Material geht müsste auch die Stadt tätig werden und die Strafverfolgung einleiten. Da gibt's schon viele Fragezeichen... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840318 | |||
Datum | 15.06.2018 10:51 | 3405 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Neumann T. Aber spätestens wenn es um städtisches Material geht müsste auch die Stadt tätig werden nicht nur wg. städtischem Material das beschädigt wurde sondern - was meiner Ansicht nach noch schlimmer - wg. der Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft und vor allem wg. der Beschädigung von Schutzkleidung. Da kommt das Thema Körperverletzung mit ins Spiel. Ich fasse mal die in dem Zeitungsartikel erwähnten Vorfälle die dies betreffen könnten mal zusammen:
Gerade die Sache mit dem Einsatzleitrechner legt den Schluss nahe das da ein Insider am Werk ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 840323 | |||
Datum | 15.06.2018 11:28 | 3258 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Gerade die Sache mit dem Einsatzleitrechner legt den Schluss nahe das da ein Insider am Werk ist. Also das klingt auf jeden Fall nach einem, der sich auskennt. Wobei die Bezeichnung Einsatzleitrechner vermutlich etwas "hochgegriffen" ist. Für mich klingt das nach dem Laptop auf dem ELW. Ob man beim gesperrten Rechner dann von fehlender Einsatzbereitschaft sprechen kann (es gibt ja anscheinend 2 ELW1 dort) ist für mich fraglich. Außer Frage steht für mich, dass man hier auf jeden Fall als Feuerwehrführung. offizielle Schritte hätte einleiten müssen, ob das dann gleich die Anzeige bei der Polizei ist, ist auch wieder ein anderes Thema. Anscheinend hat der Wehrleiter resigniert, dann hätte man das auf jeden Fall weiter eskalieren müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 840326 | |||
Datum | 15.06.2018 12:03 | 3380 x gelesen | |||
Welche offiziellen Schritte, die keine Anzeige bei der Polizei beinhalten, meinst Du denn? Neben Sachbeschädigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung steht durch die Nägel in den Stiefeln auch versuchte gefährliche Körperverletzung im Raum. Ich sehe da keinen Grund, NICHT die Polizei einzuschalten. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 840327 | |||
Datum | 15.06.2018 12:24 | 3157 x gelesen | |||
Also für Baden-Württemberg denke ich hier an §14 FwG: (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 13 Abs. 3 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. Also gibt es noch den Weg des "Verweises" und eines Bußgeldes. Je nach "Intension" der Tat kann ich mir das schon vorstellen. Wobei man hier schon den Einzelfall genau betrachten muss. Kleine Anekdote: Ein Kamerad ist betrunken in den Einsatz gefahren und das als Maschinist. An der Einsatzstelle ist dies dann richtig aufgefallen, wohl auch der anwesenden Streife. Die haben das dem Einsatzleiter mitgeteilt. Dieser hat den Kameraden dann auswechseln lassen und ihn dann in den MTW setzen lassen. Die Polizei hat darauf hin keine weiteren Schritte folgen lassen, aber es gab intern dann schon noch weiteres dazu. Neben einer allgemeinen Belehrung zu Alkohol und Einsatzdienst kam dann für den Kameraden eine mehr Monatige "Einsatzpause". Hätte der Kommandant hier dann doch noch Anzeige erstatten sollen? War das oben genannte "Mobbing"? War es ein "Maischerz"? War es vielleicht ein "dummer Jungenstreich" der zu arg ausgeartet ist? Das alles in "" weil ich keine genaueren Hinweise habe. Und auch in "" weil ich das Verhalten nicht in Schutz nehmen will oder verharmlosen. Es kann aber schon mal vorkommen, dass aus einer Laune heraus das ein oder andere zu weit geht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Sascha | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 840328 | |||
Datum | 15.06.2018 13:40 | 3022 x gelesen | |||
Sicher gibt es da verschiedene Abstufungen der Geschichten. Was genau bedeutet "betrunken" in deinem Beispiel? Wenn es über 0,5 oder gar 1,1 ist, hätte schon die Polizei eine Anzeige erstatten müssen. Zum Ausgangssachverhalt: In meinen Augen ist das kein "ausgearteter" Dummerjungenstreich. Wenn mir ein "Kamerad" Nägel in die Stiefel kippen und der betreffende im Nachhinein ermittelt werden würde, würde ich da keinen Spaß verstehen und den in jedem Fall angezeigt wissen wollen. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 840329 | |||
Datum | 15.06.2018 15:27 | 3267 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha E.ob das dann gleich die Anzeige bei der Polizei ist, ist auch wieder ein anderes Thema. Die (rostigen) Nägel oder die Gabel in den Stiefeln sind eine versuchte (oder vollendete) gefährliche Körperverletzung, das ist ein Offizialdelikt und nicht mehr mit Geld- sondern mit Freiheitsstrafe bedroht. Da ist die Schwelle deutlich überschritten, das noch intern "regeln" zu wollen. So Jemand gehört vor den Strafrichter! Schade, dass es offensichtlich immer noch so ist, dass selbst schwere Straftaten von "Kameraden" gedeckt werden, nur um den eigenen Verein nicht in schlechtem Licht dastehen zu lassen... :-( | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 840586 | |||
Datum | 25.06.2018 16:19 | 2253 x gelesen | |||
Hier war der Kommandant aus der Sache raus, denn mit der Polizei war ein Strafverfolgungsbehörde vor Ort, die die Sache hätte weiterverfolgen können, bzw. dazu verpflichtet wäre, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben hätte. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 840587 | |||
Datum | 25.06.2018 16:32 | 1965 x gelesen | |||
"Aus der Sache raus" aber nur, was die Strafverfolgung betrifft. Interne Maßnahmen, wie Verbot des Fahrens von Einsatzfahrzeugen, Suspendierung etc. bleiben ja trotzdem im Verantwortungsbereich des Wehrführers/Kommandanten. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 840589 | |||
Datum | 25.06.2018 16:39 | 2421 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin M."Aus der Sache raus" aber nur, was die Strafverfolgung betrifft. Klar, nur darauf wollte ich mich beziehen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 843091 | |||
Datum | 28.09.2018 10:13 | 1579 x gelesen | |||
Update Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 843093 | |||
Datum | 28.09.2018 10:36 | 1459 x gelesen | |||
Der Artikel ist leider hinter einer Bezahlschranke... Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 843111 | |||
Datum | 28.09.2018 12:30 | 1423 x gelesen | |||
Moin, wenn aber über die FB-Seite des KBA geht funktioniert es zumindest bei mir. Habe den Artikel aber auch noch einmal als PDF hier. Kann man die irgendwie anfügen? Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 843125 | |||
Datum | 28.09.2018 21:47 | 935 x gelesen | |||
Nicht, wenn man über Google geht: Abendblatt via Google | |||||
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