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Thema | Datenschutz (DSGVO) , Feuerwehr + Whatsapp - war: Statusmeldungen über Whatapp :-() | 17 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839544 | |||
Datum | 21.05.2018 08:50 | 4552 x gelesen | |||
hallo Wer in der Feuerwehr Whatsapp benutzt, bewegt sich bald auf dünnem Eis. Schuld ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und die Funktionsweise des Messengers selbst. dazu: DSGVO: Warum Sie Whatsapp bald nicht mehr im Job benutzen dürfen Man kann diesbezüglich Job mit Feuerwehr gleichsetzen weil: Datenschutzrechtlich gesehen ist "Feuerwehr" != privat Ich denke wenn Whatsapp bei einer Feuerwehr genutzt wird verstösst das dann ab Samstag gegen die DSGVO MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839545 | |||
Datum | 21.05.2018 10:15 | 2558 x gelesen | |||
Ein Kunde schickt einem Handwerker ein Bild über Whatsapp, hat zwar in deren Nutzungsbedingungen vorher akzeptieren müssen dass das Bild dazu auch auf dem WA-Server gespeichert wird, hat damit aber (warum auch immer) nicht die Einwilligung erteilt dass das auch wirklich getan wird, und deshalb kriegt dann der Handwerker eine "Millionenstrafe", sagt also der Experte. OK, das ist echt doof. Andererseits müsste man dem Handwerker ja doch erstmal gratulieren, dass er im Jahr 25 Mio. Umsatz weltweit erzielt hat. Ich glaube zwar, das dürfte eher wenige betreffen, aber ich frage gleich mal die Handwerker in unserer Feuerwehr-Whatsapp-Gruppe. Falls dies also mein letzter Beitrag hier sein sollte, bin ich dann wahrscheinlich deshalb im geheimen EU-Kerker gelandet, wo sicher bald alle beisammen sitzen werden, die sich immer noch standhaft weigern in dieser DSGVO den ultimativen Untergang von einfach allem zu sehen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 839546 | |||
Datum | 21.05.2018 10:18 | 2253 x gelesen | |||
So wie ich das sehe betrifft das uns aber nur wenn wir "Kundendaten" auf dem Smartphone speichern die What's app dann abgreifen kann... Wo macht man als Feuerwehr sowas? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839547 | |||
Datum | 21.05.2018 10:32 | 2180 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel R. So wie ich das sehe betrifft das uns aber nur wenn wir "Kundendaten" auf dem Smartphone speichern die What's app dann abgreifen kann... Wo macht man als Feuerwehr sowas? "Kundendaten" sind hier die pers. Daten der Feuerwehr-Mitglieder Da Feuerwehr nicht privat ist gilt das DSGVO logischerweise auch im Bereich der Feuerwehr Da WhatsApp Kontaktdaten hochlädt sind dann alle Feuerwehrangehörige betroffen die WhatsApp nutzen und dabei pers. Daten anderer Feuerwehrangehöriger in ihrer Kontaktliste drin haben. Wenn man WhatsApp in einer privaten Freundesgruppe nutzt ist das kein Problem. Da greift die DSGVO nicht. Aber sobald die Feuerwehr ins Spiel kommt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839548 | |||
Datum | 21.05.2018 10:33 | 2427 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Andererseits müsste man dem Handwerker ja doch erstmal gratulieren, dass er im Jahr 25 Mio. Umsatz weltweit erzielt hat. Ich glaube zwar, das dürfte eher wenige betreffen, aber ich frage gleich mal die Handwerker in unserer Feuerwehr-Whatsapp-Gruppe. wie kommst du da auf die 25 Mio.? Die DSGVO kennt da keine Umsatzgrenze MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 839551 | |||
Datum | 21.05.2018 11:27 | 2234 x gelesen | |||
Wenn es so ist wie in dem Artikel beschrieben, ist nicht die eigentliche Verwendung von WhatsApp die illegale Handlung (Wenn Handwerker und Kunde sich drauf verständigen per WhatsApp Daten zu übertragen, dürfte das ja einvernehmlich stattfinden, und zudem verschlüsselt, also etwa gleichzusetzen mit der https://-Verwendung, die eben auch das Anwender-Einvernehmen aller auf der IP-Strecke passierten ISPs nicht erfordert, von daher: Wo kein Kläger ). Problem bei WhatsApp ist im Falle der DSGVO die Installation von WhatsApp auf dem Device. In dem Moment, wo man WhatsApp den Zugriff auf das eigene Adressbuch gewährt (Das kann man auch sein lassen, ich betreibe mein WhatsApp seit Anbeginn ohne Adressbuchzugriff, wohlgemerkt mit Einschränkungen, z.B. bei erster Kontaktaufnahme mit neuen Partnern), gibt man Namen und Telefonnummern und evtl. noch einiges mehr aller Preis, die im eigenen Adressbuch verzeichnet sind unabhängig davon ob diejenigen selber WhatsApp nutzen oder nicht für mich schon immer ein Datenschutztechnisches no go! Und ich muss sagen: Diese Praxis gehört unterbunden (wenngleich es eh zu spät sein dürfte. Ich vermute, WhatsApp ist bereits im Besitz aller Nummern-Namen-Kombinationen die z.Z. vergeben sind - auch meiner, denn irgendwer der WhatsApp verwendet, wird mich in seinen Kontakten führen) und somit ist die DSGVO in dem Punkt auch völlig in Ordnung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839552 | |||
Datum | 21.05.2018 11:54 | 2066 x gelesen | |||
Die DSGVO kennt Maximalwerte bei den Geldbußen. Zugegebenermaßen könnten es statt der 4% des Vorjahresumsatzes auch 10 bzw. 20 Mio sein, wenn das mehr ist wie die 2 bzw. 4%, aber auch die wird man dem Handwerker nicht aufbrummen können. Nach Art. 83 DSGVO sind ja nun doch noch ein paar Faktoren zu berücksichtigen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839553 | |||
Datum | 21.05.2018 12:17 | 2033 x gelesen | |||
In diesem Zusammenhang eine Frage an die Juristen hier im Forum: Wie sieht das eigentlich bei den WhatsApp-Accounts der Leitstellen aus? Sie werden ja hin und wieder zur Ortung von Einsatzstellen genutzt. Reicht hier die innerhalb des Messengers geäußerte Einwilligung zur Ortung aus, um auch der DSGVO genüge zu tun? Ich meine nicht, da die Einwilligung schriftlich mit Unterschrift und Ident-Verfahren zu erfolgen hat. Ist hier eine Ausnahmeregelung für Notfälle vorgesehen? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 839555 | |||
Datum | 21.05.2018 15:10 | 1959 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Sie werden ja hin und wieder zur Ortung von Einsatzstellen genutzt. Reicht hier die innerhalb des Messengers geäußerte Einwilligung zur Ortung aus, um auch der DSGVO genüge zu tun? hmm, praktischerweise könnte man argumentieren, dass ist notfalls wie mit der "Körperverletzung" bei einer zwingend notwendigen med. Behandlung - auch bei Bewusstlosigkeit (Spritze, Kanüle, Beatmung)... Man geht da ja vom Einverständnis (= mutmaßliche Einwilligung) aus, vgl. https://th-h.de/law/sandrd/einwilligung/ (Von den anderen Fragen in der Nutzung solcher Apps direkt in einem ELR-System wollen wir jetzt mal nicht reden...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839556 | |||
Datum | 21.05.2018 15:30 | 1767 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jörg E. J. Wie sieht das eigentlich bei den WhatsApp-Accounts der Leitstellen aus? ist recht einfach: ein Handy auf dem keine Kontakte gespeichert sind MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839557 | |||
Datum | 21.05.2018 15:51 | 1795 x gelesen | |||
Ergänzung: der datenschutzrechtliche Knackpunkt bei der Verwendung von Whatsapp liegt nicht bei der eigentlichen Kommunikation sondern an der Praxis das Whatsapp die Kontaktliste ausliest und in die USA überträgt. Dabei sind Daten von Personen betroffen die mit Whatsapp gar nichts zu tun haben. Dies geschieht dann auch ohne deren Einwilligung. Daher ist Whatsapp auch bisher in vielen Firmen verboten. Das geht sogar soweit das betroffene Personen gegenüber den Nutzern von Whatsapp einen Unterlassungsanspruch haben. Wenn also eine Feuerwehr Whatsapp nutzt wirds rechtlich sehr kritisch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 839561 | |||
Datum | 21.05.2018 18:35 | 1670 x gelesen | |||
Das war aber mit dem alten Datenschutzrecht schon kritisch | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 839562 | |||
Datum | 21.05.2018 20:36 | 1601 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Sie werden ja hin und wieder zur Ortung von Einsatzstellen genutzt. Reicht hier die innerhalb des Messengers geäußerte Einwilligung zur Ortung aus, um auch der DSGVO genüge zu tun? Hallo Jörg, bei den mir bekannten Fällen wird der Betroffene nicht von der Leitstelle geortet, sondern er sendet seine Standortdaten an das Leitstellen-Smartphone. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839571 | |||
Datum | 22.05.2018 06:36 | 1402 x gelesen | |||
Guten Morgen, genau so sollte es laufen. Und wie Jürgen M. schon geschrieben hat, geht es ja nicht um die Kommunikation als solche, sondern der Knackpunkt ist die Übertragung der Kontaktdaten. Dies erfolgt ja bei den Leitstellen nicht. Gruß | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839572 | |||
Datum | 22.05.2018 06:39 | 1263 x gelesen | |||
Moin Sebastian, natürlich kann man das ganze ignorieren und schauen, was passiert. Wie sagte ein RA bei einem Seminar vor einigen Wochen: Der Gesetzgeber macht Gesetzte heute so, dass man erst einmal die Rechtssprechung abwartet. Und ja, als Unternehmer habe ich mich etwas spät damit befasst, aber ich befasse mich damit. Und in einer Welt voller Bekloppten (Die leider immer mehr zunehmen) lasse ich es eben nicht auf mich zukommen. Unabhängig von einer möglichen Strafe, habe ich keine Lust auf den Ärger und die Rennerei. Geschrieben von Sebastian K. Ein Kunde schickt einem Handwerker ein Bild über Whatsapp, hat zwar in deren Nutzungsbedingungen vorher akzeptieren müssen dass das Bild dazu auch auf dem WA-Server gespeichert wird, hat damit aber (warum auch immer) nicht die Einwilligung erteilt dass das auch wirklich getan wird, und deshalb kriegt dann der Handwerker eine "Millionenstrafe", sagt also der Experte. Und wie schon geschrieben: Um das geht es gar nicht. Die Probleme sind viel früher da. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839573 | |||
Datum | 22.05.2018 07:39 | 1240 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Und ja, als Unternehmer habe ich mich etwas spät damit befasst, aber ich befasse mich damit. Und in einer Welt voller Bekloppten (Die leider immer mehr zunehmen) lasse ich es eben nicht auf mich zukommen.Wie hast du dich vorbereitet, welche Probleme erwartest du bereits gelöst zu haben? Und welche dieser Probleme waren wirklich neu, und nicht schon vorher durch Bundes-/Landesdatenschutzgesetz o.ä. auch schon existent, aber unbeobachtet? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839575 | |||
Datum | 22.05.2018 08:37 | 1287 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Und welche dieser Probleme waren wirklich neu, und nicht schon vorher durch Bundes-/Landesdatenschutzgesetz o.ä. auch schon existent, aber unbeobachtet? das Problem mit Whatsapp ist nicht neu. Aber ab Samstag haben die Aufsichtsbehörden und auch die Betroffenen mehr Möglichkeiten dagegen vorzugehen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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