News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839521 | |||
Datum | 20.05.2018 08:00 | 2007 x gelesen | |||
hallo, interessant: Das OLG lässt den Kläger (Versicherung des Rettungswagens) zu 80 % haften: ... Der Zeuge K. hätte nur mit Schrittgeschwindigkeit und nach Vergewisserung, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht beachten, bei Rotlicht in die Kreuzung einfahren dürfen. Stattdessen ist er mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h in die Kreuzung gefahren, ohne auf die Beklagten zu 2) nur ansatzweise zu achten. Die von ihm in Anspruch genommen Sonderrechte vermögen sein unverantwortliches und rücksichtslos Verhalten nicht zu rechtfertigen.... Zeuge K. = Fahrer des Rettungswagens Quelle: Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie? Das ist jetzt bis zum Oberlandesgericht gegangen. Details: ... Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 19.01.2015 gegen 8:55 Uhr in Hückelhoven im Bereich einer durch eine Lichtzeichensignalanlage geregelten Kreuzung ereignete. Dort quert die aus Süden kommende Hilfrather Straße die Jülicher Straße und setzt sich unter dem Namen Dinstühler Straße nach Norden fort. Quelle: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4510.htm MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839526 | |||
Datum | 20.05.2018 11:06 | 940 x gelesen | |||
Unabhängig vom Rechtsstreit stelle ich fest: Mit dieser Geschwindigkeit (40 km/h) fahre ich nicht in eine Kreuzung ein, wenn die Ampel "rot" ist und sich Querverkehr in der Kreuzung befindet! Ich muss immer mit panischen, nicht nachvollziehbaren Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmern rechnen!! Sie beschleunigen, wo man es nicht erwartet oder bleiben abrupt genau in meinem Fahrweg stehen. Also:"Mach langsam, es pressiert!". Ankommen ist wichtiger, als die paar Sekunden, die ich verliere, wenn ich auf Schrittgeschwindigkeit abbremse und die Situation dadurch auflösen kann!!! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839527 | |||
Datum | 20.05.2018 11:12 | 882 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jörg E. J. Unabhängig vom Rechtsstreit stelle ich fest: Mit dieser Geschwindigkeit (40 km/h) fahre ich nicht in eine Kreuzung ein, wenn die Ampel "rot" ist und sich Querverkehr in der Kreuzung befindet! gerade in diese Rechtsstreit wurde das auch so festgestellt und berücksichtigt. Daher hat ja der Betreiber des Rettungswagens bzw. dessen Versicherung die 80% aufs Auge gedrückt bekommen. Ich vermute das der Fahrer auch noch strafrechtlich bzw. ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Jan 8S., Calberlah / Niedersachsen | 839528 | |||
Datum | 20.05.2018 11:15 | 895 x gelesen | |||
Bestes Beilspiel hatte ich, ich stand mit Blaulicht und Martinshorn mitten auf der Kreuzung und wollte nach links abbiegen da kamen noch zwei Fahreuge von rechts die links abgebogen sind. Ich hatte mir nur gedacht gut das ich nicht gefahren bin und wirklich gewartet habe das alle warten. | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 839531 | |||
Datum | 20.05.2018 12:05 | 925 x gelesen | |||
Hab versucht dieses Juristengebrabbel zu verstehen..... Gelungen nur zum Teil..... 80% für den RTW 20% für den ichfahrnochschnellbeigelbrübermensch..... evtl. überhöhte Geschwindigkeit, aber aufgrund Haus, Hecke und Cabrio mit Stoffverdeck schlechte Wahrnehmbarkeit des RTW.... Und RTW zu schnell..... So in der absoluten Kürze.... Hab ich das richtig verstanden...? In Treue fest! | |||||
| |||||
Autor | Jost8 L.8, Ennigerloh / NRW | 839536 | |||
Datum | 20.05.2018 14:20 | 875 x gelesen | |||
Ja, bis auf Geschrieben von Markus G. ichfahrnochschnellbeigelbrüber Das ist nicht festgestellt worden. Die Ampel ist kurz vorher auf Gelb gesprungen. Für eine (ordnungswidrige) Gelbfahrt gibt es laut Gericht keinen Beleg. Laut Gutachten ist der PKW aber entweder zu schnell (60 km/h) gewesen oder aber die Fahrerin hat zu spät (+0,5 s) gebremst oder auch unzureichend gebremst. Gruß Jost Lemke | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 839537 | |||
Datum | 20.05.2018 15:52 | 909 x gelesen | |||
Ich glaub von allem etwas.... Die meisten haben in ihrem Leben sowieso noch nie eine richtige Vollbremsung gemacht und Reaktion ist ebenfalls für viele ein Fremdwort...... gruss markus In Treue fest! | |||||
| |||||
|