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ThemaZusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie?7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839521
Datum20.05.2018 08:002007 x gelesen
hallo,

interessant:

Das OLG lässt den Kläger (Versicherung des Rettungswagens) zu 80 % haften:

... Der Zeuge K. hätte nur mit Schrittgeschwindigkeit und nach Vergewisserung, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht beachten, bei Rotlicht in die Kreuzung einfahren dürfen. Stattdessen ist er mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h in die Kreuzung gefahren, ohne auf die Beklagten zu 2) nur ansatzweise zu achten. Die von ihm in Anspruch genommen Sonderrechte vermögen sein unverantwortliches und rücksichtslos Verhalten nicht zu rechtfertigen....

Zeuge K. = Fahrer des Rettungswagens

Quelle: Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz, oder: Wer haftet wie?

Das ist jetzt bis zum Oberlandesgericht gegangen.

Details:

... Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 19.01.2015 gegen 8:55 Uhr in Hückelhoven im Bereich einer durch eine Lichtzeichensignalanlage geregelten Kreuzung ereignete. Dort quert die aus Süden kommende Hilfrather Straße die Jülicher Straße und setzt sich unter dem Namen Dinstühler Straße nach Norden fort.

Die Beklagte zu 2) befuhr mit einem bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten Pkw B. M. die Jülicher Straße in östlicher Fahrtrichtung.

Aus Süden näherte sich auf der Hilfrather Straße der beim Kläger vollkaskoversicherte Rettungswagen M.-B. S., der vom Zeugen K. geführt wurde. Der Rettungswagen war zu einem Notfalleinsatz unterwegs und wollte die Kreuzung trotz Rotlicht überqueren.

Der PKW B. M. prallte im Kreuzungsbereich gegen die linke Seite des querenden Rettungswagens. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt.

Die Kosten für die Reparatur des Rettungswagens betrugen einschließlich Umsatzsteuer 17.901,72 Euro. Diese erstattete der Kläger seiner Versicherungsnehmerin abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro. Ferner erstattet er Abschleppkosten in Höhe von 359,24 Euro.
Die Beklagte zu 1) lehnte mit Schreiben vom 30.12.2015 eine Schadensregulierung ab.

Der Kläger hat behauptet, Blaulicht und Martinshorn seien durchgängig eingeschaltet gewesen. Der Zeuge K. habe, nachdem sämtliche übrigen Verkehrsteilnehmer die eingeschalteten Sondersignale des Rettungswagens wahrgenommen und auf ein Einfahren in den Kreuzungsbereich verzichtet hätten, darauf vertraut, dass auch die Beklagte zu 2) ihm freie Bahn verschaffen würde. Diese habe jedoch, als das für sie maßgebliche Lichtzeichen von Grün auf Gelb umgesprungen sei, beschleunigt und versucht, die Kreuzung unter Missachtung des Rettungswagen zu überqueren. Für den Zeugen K. sei dies nicht vorhersehbar gewesen, so dass er nicht mehr rechtzeitig hätte reagieren können. Trotz einer eingeleiteten Notbremsung habe er den Zusammenstoß nicht mehr verhindern können. ...


Quelle: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4510.htm

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW839526
Datum20.05.2018 11:06940 x gelesen
Unabhängig vom Rechtsstreit stelle ich fest: Mit dieser Geschwindigkeit (40 km/h) fahre ich nicht in eine Kreuzung ein, wenn die Ampel "rot" ist und sich Querverkehr in der Kreuzung befindet! Ich muss immer mit panischen, nicht nachvollziehbaren Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmern rechnen!! Sie beschleunigen, wo man es nicht erwartet oder bleiben abrupt genau in meinem Fahrweg stehen. Also:"Mach langsam, es pressiert!". Ankommen ist wichtiger, als die paar Sekunden, die ich verliere, wenn ich auf Schrittgeschwindigkeit abbremse und die Situation dadurch auflösen kann!!!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839527
Datum20.05.2018 11:12882 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jörg E. J.Unabhängig vom Rechtsstreit stelle ich fest: Mit dieser Geschwindigkeit (40 km/h) fahre ich nicht in eine Kreuzung ein, wenn die Ampel "rot" ist und sich Querverkehr in der Kreuzung befindet!
gerade in diese Rechtsstreit wurde das auch so festgestellt und berücksichtigt. Daher hat ja der Betreiber des Rettungswagens bzw. dessen Versicherung die 80% aufs Auge gedrückt bekommen.

Ich vermute das der Fahrer auch noch strafrechtlich bzw. ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJan 8S., Calberlah / Niedersachsen839528
Datum20.05.2018 11:15895 x gelesen
Bestes Beilspiel hatte ich, ich stand mit Blaulicht und Martinshorn mitten auf der Kreuzung und wollte nach links abbiegen da kamen noch zwei Fahreuge von rechts die links abgebogen sind.

Ich hatte mir nur gedacht gut das ich nicht gefahren bin und wirklich gewartet habe das alle warten.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern839531
Datum20.05.2018 12:05925 x gelesen
Hab versucht dieses Juristengebrabbel zu verstehen.....
Gelungen nur zum Teil.....
80% für den RTW
20% für den ichfahrnochschnellbeigelbrübermensch.....
evtl. überhöhte Geschwindigkeit, aber aufgrund Haus, Hecke und Cabrio mit Stoffverdeck schlechte Wahrnehmbarkeit
des RTW....
Und RTW zu schnell.....
So in der absoluten Kürze....

Hab ich das richtig verstanden...?

In Treue fest!

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AutorJost8 L.8, Ennigerloh / NRW839536
Datum20.05.2018 14:20875 x gelesen
Ja, bis auf
Geschrieben von Markus G.ichfahrnochschnellbeigelbrüber

Das ist nicht festgestellt worden. Die Ampel ist kurz vorher auf Gelb gesprungen. Für eine (ordnungswidrige) Gelbfahrt gibt es laut Gericht keinen Beleg.

Laut Gutachten ist der PKW aber entweder zu schnell (60 km/h) gewesen oder aber die Fahrerin hat zu spät (+0,5 s) gebremst oder auch unzureichend gebremst.

Gruß
Jost Lemke

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern839537
Datum20.05.2018 15:52909 x gelesen
Ich glaub von allem etwas....
Die meisten haben in ihrem Leben sowieso noch nie eine richtige Vollbremsung gemacht
und Reaktion ist ebenfalls für viele ein Fremdwort......

gruss markus

In Treue fest!

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 20.05.2018 08:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.05.2018 11:06 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 20.05.2018 11:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 20.05.2018 11:15 Jan 7S., Calberlah
 20.05.2018 12:05 Mark7us 7G., Kochel am See
 20.05.2018 14:20 Jost7 L.7, Ennigerloh
 20.05.2018 15:52 Mark7us 7G., Kochel am See
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