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ThemaPersonalgewinnungszuschlag?7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) Vom 20. Dezember 2016 -> §54 Personalgewinnungszuschlag
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838872
    Datum12.04.2018 14:433434 x gelesen
    hallo,

    gerade in einer Stellenanzeige einer BF gelesen:

    Jeder neu eingestellten Brandmeisterin / jedem neu eingestellten Brandmeister wird ein einmaliger Personalgewinnungszuschlag von 2500 gezahlt.
    Quelle: https://www.wilhelmshaven.de/Themen/16943-Brandmeisterinnen-/-Brandmeister.html

    Ist das jetzt eine "Kopfprämie"?

    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt so eine Zahlung?

    Ist der Wettbewerb zwischen den Berufsfeuerwehren um Personal so hart" das jetzt "Prämien" für einen Wechsel gezahlt werden?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838873
    Datum12.04.2018 15:271834 x gelesen
    Personalgewinnungszuschläge sehen die jeweiligen Besoldungsgesetze vor, in dem Fall § 54 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Im kommunalen Bereich kommt sowas bislang doch eher selten vor, aber manche haben schon immer damit gerechnet, dass dieses Instrument als Ablösesumme zwischen den Kommunen an Bedeutung gewinnt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg838874
    Datum12.04.2018 15:381739 x gelesen
    hallo,

    danke - jetzt bin ich ( und sicherlich viele Mitleser) schlauer

    Geschrieben von Sebastian K.Im kommunalen Bereich kommt sowas bislang doch eher selten vor
    ich hab davon jetzt auch zum ersten Mal in dem oben verlinkten Stellenangebot gelesen

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg838875
    Datum12.04.2018 15:441849 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    Ist das jetzt eine "Kopfprämie"?

    Kenne ich auch aus dem Bereich des Gesundheitswesen z.B. für Ärzte und Pflegepersonal.

    Ist der Wettbewerb zwischen den Berufsfeuerwehren um Personal so hart" das jetzt "Prämien" für einen Wechsel gezahlt werden?

    Was man so mitbekommt unter/zwischen BF, FF und WF mit HA-Personal schon.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern838877
    Datum12.04.2018 17:551662 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Ist das jetzt eine "Kopfprämie"?


    Wobei die freie Heilfürsorge wesentlich lukrativer ist, als die einmalig 2500.

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    AutorBern8d O8., Filderstadt / 838879
    Datum12.04.2018 20:051513 x gelesen
    >>>Wobei die freie Heilfürsorge wesentlich lukrativer ist<<<

    ....gegenüber Privat?! :-O

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838880
    Datum12.04.2018 20:411534 x gelesen
    Hatten die Niedersachsen da nicht sogar ein Wahlrecht? Würde mich mal interessieren, wie das genutzt wurde.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     12.04.2018 14:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.04.2018 15:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.04.2018 15:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.04.2018 15:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     12.04.2018 17:55 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.04.2018 20:05 Bern7d O7., Filderstadt
     12.04.2018 20:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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