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Thema | Görlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt | 46 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 838762 | |||
Datum | 06.04.2018 14:28 | 10343 x gelesen | |||
Servus, hab in der HNA das gefunden. Ähnlich geschrieben auch hier. finde das ganze schon merkwürdig... Ich habe mal gelernt: - kein Sonderrecht für Privat-PKW für Mitglieder des RD, da keine offiziellen Fahrzeuge des RD - Blaulicht nicht zwingend nötig (wird aber im Text so dargestellt) Zudem wundert mich die Argumentation der Behörde wegen nicht vorgelegener Gefahr (nachträglich) und dass sie eh davon ausgehen, dass der Bescheid bei einem Widerspruch zurückgenommen werden würde... beisst sich alles i-wie finde ich Viele Grüße Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838763 | |||
Datum | 06.04.2018 14:33 | 5825 x gelesen | |||
Pressemitteilung und Bürgerinformation der Stadt Görlitz zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Prejzek Geschrieben von ---PM der Stadt dazu--- Pressemitteilung und Bürgerinformation der Stadt Görlitz zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Prejzek mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 838765 | |||
Datum | 06.04.2018 14:45 | 5292 x gelesen | |||
Noch merkwürdiger: Der Arzt schließt wegen dem Bußgeldbescheid seine Praxis, so schreibt er es auf seiner Homepage: arztpraxis-prejzek.de Ich finde es gut, wenn die Bußgeldstelle in so einem Fall (auf seiner Homepage kein Hinweis auf eine Notarzt-Zulassung, kein Rettungsdienstfahrzeug) nicht selbständig über eine Niederschlagung und Verringerung der Regelbuße entscheiden will. Dem Arzt steht selbstverständlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung offen. Auch irritiert mich der ganze Einsatzablauf: Geschrieben von dem Betroffenen am 6. Januar 2018 hatte ich Bereitschaftsdienst. Ich wurde von einem Rettungsassistenten zu einem lebensbedrohlichen Notfall nachgefordert. Der diensthabende Notarzt befand sich zu dieser Zeit im Einsatz. Somit wurde ich gebeten, außerplanmäßig diesen Notarzteinsatz zu übernehmen. Da Eile geboten war und mutmaßlich Lebensgefahr für den Patienten bestand, war ich gezwungen schneller zu fahren und wurde vom hiesigen Ordnungsamt heimlich geblitzt. Trotz Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes, dass es sich um einen dringenden Einsatz handelte, wurde ich vom Ordnungsamt diesbezüglich bestraft. Nun soll ich 308 Euro bezahlen und obendrein noch für zwei Monate Fahrverbot erhalten, obwohl eine eindeutige Bestätigung des Einsatzes vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes dem Ordnungsamt vorliegt. Es handelt sich demnach wohl um einen "normalen" ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ich kenne es aus dem Rettungsdienst so, dass die Leitstelle für die Personalbeschaffung zuständig ist und nicht ein Rettungsassistent, der vor Ort ist. "Heimlich geblitzt" ist schon gemein, dass nicht 150 Meter vorher eine Ankündigung stand. Wie eindeutig diese Bestätigung des ÄLRD ist, wissen wir nicht, aber wie bereits geschrieben, der §35 StVO gilt nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, nicht für Mitarbeiter nach Landesrettungsdienstgesetz. Und der Status dieses konkreten Arztes ist für mich noch immer unklar, trotz seiner Einlassung. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 838766 | |||
Datum | 06.04.2018 14:52 | 5047 x gelesen | |||
Moin, was für ein Sp*****! Am schlimmsten finde ich folgenden Satz von seiner Homepage: Geschrieben von ---http://arztpraxis-prejzek.de/--- Vielleicht kennen Sie Herrn XXXXXX oder Frau XXXXX oder deren Angehörigen persönlich, dann teilen Sie ihnen Ihre Meinung mit.(Zensierung und Hervorhebung durch mich). Das hat für mich schon was von einer Drohung. Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838767 | |||
Datum | 06.04.2018 14:57 | 5145 x gelesen | |||
Geschrieben von ---PM--- Der Einsatz hatte die Priorität 4 (Einstufung 1 = sehr hoch bis 5 = sehr niedrig). Weiterhin wird ausweislich des Einsatzprotokolls der Rettungsleitstelle dargestellt, dass der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 838768 | |||
Datum | 06.04.2018 15:12 | 5511 x gelesen | |||
Selbst mit allen Voraussetzungen nach §35 und §38 der StVO sowie eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal halte ich 84km/h bei 30km/h erlaubt für deutlich zuviel. Das ist weit weg von jeglicher Verhältnismäßigkeit, zumindest aus meiner Sicht. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 838769 | |||
Datum | 06.04.2018 15:21 | 5025 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Selbst mit allen Voraussetzungen nach §35 und §38 der StVO sowie eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal halte ich 84km/h bei 30km/h erlaubt für deutlich zuviel. Und dann mit "Es bestand meiner Meinung nach Lebensgefahr" kommen, aber erst zwanzig Minuten nach dem Telefongespräch über den Hausbesuch losfahren. Und dann an einer Stelle geblitzt werden, die gerade mal knapp einen Kilometer von der Praxis entfernt liegt und auch mit normaler Geschwindigkeit innerhalb von etwa zwei Minuten zu erreichen ist. Da versucht einer seinen Hals irgendwie aus der Schlinge zu ziehen und mit der Drohung seine Praxis zu schliessen Druck aufzubauen. Ging halt (Gott sei Dank) nach hinten los. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 838771 | |||
Datum | 06.04.2018 15:37 | 5010 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja S.Das hat für mich schon was von einer Drohung. Ich hoffe auch mal das der Bürgermeister als Stadtoberhaupt bzw ein Staatsanwalt selbständig tätig wird. Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB) § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 838772 | |||
Datum | 06.04.2018 15:40 | 4984 x gelesen | |||
Ind em Fall ist es sehr einfach, kein Fahrzeug des Rettungsdienstes, also keine Sonderrechte. ---Hier Namen einfügen--- § 35 Sonderrechte Wo anderst wird der Rettungsdienst nicht erwähnt. Selbst wenn er Sonderrecht in Anspruch hätte nehmen dürfen, würde ich das bei der Überschreitung so durchziehen. Verstoss gegen Absatz 8. Der Rest ist einfach nur Erpressung bzw. Bedrohung. Immerhin zeigt eins der Fall, dass auch Notärtzte etc. nicht alles dürfen. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 838773 | |||
Datum | 06.04.2018 15:44 | 4854 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias H.Immerhin zeigt eins der Fall, dass auch Notärtzte etc. nicht alles dürfen. Und er ist noch nicht einmal Notarzt, zumindest findet sich auf seiner Homepage kein Hinweis darauf. Er ist normaler Hausarzt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838774 | |||
Datum | 06.04.2018 15:53 | 4884 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.Noch merkwürdiger:Es ist natürlich viel Mutmaßung dabei, aber ich bin mir sicher: wenn ein Arzt im zarten Alter von 34 Jahren seine Praxis schließt, stecken dahinter ganz andere Gründe. Das im Bußgeldbescheid ersichtliche Kennzeichen aus Tschechien passt auch im Übrigen dazu. Und sein "souveräner" Umgang mit einem normalen Verwaltungs-/Ordnungswidrigkeitsverfahren, statt einfachster Rechtsmittel gleich so auf die Tränendrüse zu drücken, auch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 838775 | |||
Datum | 06.04.2018 16:22 | 4975 x gelesen | |||
>> 84 << in der 30er Zone klingt jedenfalls erstmal nach weit jenseits von grenzwertig. dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 838777 | |||
Datum | 06.04.2018 19:33 | 4685 x gelesen | |||
Tja, selbst Götter in Weiß stolpern mal über ihre zu großen Füße, was mich irritiert ist die nicht existente Reflexion zum eigenen ....Unvermögen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 838779 | |||
Datum | 06.04.2018 21:00 | 4939 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas H.>> 84 << in der 30er Zone klingt jedenfalls erstmal nach weit jenseits von grenzwertig. Will jetzt losgelöst von der eigentlichen Diskussion kein großes Fass aufmachen, aber: im Artikel stand irgendwas von Höhe Klinikum. Nach Luftbildern ist das eine breite, schnurgerade und offenbar gut einsehbare Straße. 30 vielleicht auch wegen Lärmschutz? etc. Ich würde dies nie von der Differenz, sondern von der Situation abhängig machen. Wo 20 mehr schon zu viel sein können, sind woanders unter Umständen auch 50 "noch" im grünen Bereich. Und 84 km/h innerorts sind bei Einsatzfahrten der Pkw-Klasse mit Sicherheit nicht unüblich. Wie gesagt, alles losgelöst vom konkreten Fall. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 838790 | |||
Datum | 07.04.2018 16:39 | 4418 x gelesen | |||
Hat etwas länger gedauert https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/notarzt-widerspruch-bussgeldbescheid-goerlitz-100.html Geschrieben von MDR Er (Arzt) habe Wieler gegenüber nochmals betont, er sei davon ausgegangen, dass bei besagtem Einsatz Lebensgefahr bestanden hatte. "Wenn ich gewusst hätte, dass keine Lebensgefahr vorlag, wäre ich nicht so schnell gefahren", versichert Prejzek. Einspruch gegen den Bescheid hat Prezjek eigenen Angaben zufloge mittlerweile eingelegt. Entgegen seiner erhobenen Drohung, seine Praxis schließen zu wollen, will er in Görlitz bleiben und weiter als Haus- und Notarzt arbeiten. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 838793 | |||
Datum | 07.04.2018 17:28 | 4131 x gelesen | |||
Wie gesagt, wenn er davon aushing, dass Lebensgefahr bestanden hatte, wieso ist er dann erst knappe zwanzig Minuten nach der Anforderung des ÄBD losgefahren? Was ich auch erstaunlich finde, ist das Rumgereite auf der Bezeichnung "Notarzt". Jemand der für den Ärztlichen Notdienst fährt, ist noch lange nicht als Notarzt unterwegs. Das ist doch schon wieder "Beeinflussung durch Schlagwort"... Den Widerspruch bekommt er auf jeden Fall um die Ohren gehauen. Und das völlig gerechtfertigt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 838796 | |||
Datum | 07.04.2018 17:34 | 4253 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.das Rumgereite auf der Bezeichnung "Notarzt" Wird der Ärztliche Notdienst von der ILS alarmiert? Ich denke hier ist so einiges durcheinander gelaufen und das ....kann man jetzt nutzen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 838797 | |||
Datum | 07.04.2018 18:03 | 4365 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.
Nicht alarmiert, die ILS vermittelt aber die Gespräche an den ÄBD. Hier nachzulesen. Und ein RTW verlässt auch keine E-Stelle mit einem Notfallpatienten. Das war ein Einsatz wie er tagtäglich in D vorkommt. Notruf, Leitstelle schickt RTW, RTW kommt an, erkennt dass der Pat. nichts für die Klinik ist und nur einem Arzt vorgestellt werden sollte, klärt mit der Leitstelle ab ob eine NEF ohne Alarm zur E-Stelle verfügbar ist, Leitstelle sagt Nö, dann reicht dem RTW auch der Hausarzt oder der ÄBD. Da es sich um den 6.1. gehandelt hat (keine Ahnung ob das in Sachsen ein Feiertag ist) war entweder der HA deswegen nicht verfügbar oder er war einfach nicht da. Dann holt man sich den ÄBD. Klärt das mit der Leitstelle ab, die gegebenfalls auch dorthin verbindet, schildert den Fall und fordert den ÄBD an. Hier geschah die offizielle Anforderung über die Leitstelle. Dann ist da auch alles dokumentiert und mit Zeiten festgehalten. Da der RTW an der E-Stelle vier Minuten später die 1 gedrückt hat, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass die RTW-Besatzung den Fall so dramatisch an den ÄBD übermittelt hat. Der Hausarzt hat sich hinterher nur eine Story zurechtgelegt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 838800 | |||
Datum | 08.04.2018 06:56 | 4567 x gelesen | |||
>>>Wird der Ärztliche Notdienst von der ILS alarmiert?<<< Yep, zumindest bei uns läuft das alles über die ILS. Gruß Ossi | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 838819 | |||
Datum | 10.04.2018 09:43 | 3710 x gelesen | |||
Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!!!!!! Wieder so ein Fall der unnötig ist und von beiden Seiten als Beispiel für sinnlose Prinzipienreiterei erhoben wird. 1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten. 2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war - aber 54km/h zu schnell ist trotzdem zu viel 3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen 4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Oder gibt es im Hintergrund uns unbekannte Gründe, die vielleicht eine Praxisschließlung nahelegen, dafür aber einen medienwirksamen Grund noch suchen? 5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme: Auch dies sollten sich mal ansatzweise Gedanken über Sinn, Unsinn und Nutzen machen... Es sollte im Interesse der Stadt liegen dass im Notfall Ärzte bereit sind entsprechend tätig zu werden. Gerade vor dem Hintergrund der nicht geleisteten NA-Dienste. Und eine "Serviceorientierung" ist in mancher Stadtverwaltung ein Fremdwort. Und man muss als OB nicht immer pauschal jeden Bockmist verteidigen, den die eigene Verwaltung baut. Alle Beteiligten abwatschen, zusammenscheißen und vergattern eine konstruktive Lösung zu suchen. * seufz * ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 838820 | |||
Datum | 10.04.2018 10:20 | 3531 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen Nicht wirklich. Der Rettungsdienst hat einen Hausbesuche des ÄBD angefordert. Keinen Notarzt. Damit entfällt auch der Punkt: Geschrieben von Volker L. 2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten wa Es war offensichtlich weniger Eile geboten als für einen Klempner der zu einem undichten Eckventil gerufen wurde. Geschrieben von Volker L. 4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Der Arzt hat sich nachdem er einen Bock geschossen hat (was ja grundsätzlich verzeihbar sein sollte) öffentlich uneinsichtig gezeigt und eine Schmutzkampagne gegen die Mitarbeiter der Verwaltung und sogar ihre Angehörigen angezettelt. Kann man so einer Persönlichkeit wirklich noch das Vertrauen entgegen bringen, das für das Verhältnis Arzt zu Patient erforderlich ist? Ich meine nein, und deswegen ist es vielleicht besser, wenn er den Ort verlässt und woanders neu anfängt. Geschrieben von Volker L. 5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme Nach den Angriffen auf die Mitarbeiter und dem Versuch, hier einen virtuellen Mob zu mobilisieren um die rechtliche Ordnung auszuhebeln: Alternativlos. (natürlich unter der Annahme, dass die genannten Beweise auch tatsächlich vorliegen) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838822 | |||
Datum | 10.04.2018 12:07 | 3538 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten. dafür werden auch Polizisten im Einsatz abgewatscht. Immerhin rechnet der gesamte übrige Verkehr mit 30-45km/h Geschrieben von Volker L. 2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war Nein, denn er hatte Fachkundige Infos. er hat nach den berichten auch nicht danach gehandelt Geschrieben von Volker L. 4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt Ich halte es eher für, "jemand hat mit meinen Klötzchen gespielt" Geschrieben von Volker L. "Serviceorientierung" ist in mancher Stadtverwaltung ein Fremdwort. Hier war die Stadtverwaltung Serviceorientiert. Da wurde einem "Raser" die Grenze aufgezeigt Geschrieben von Volker L. Und man muss als OB nicht immer pauschal jeden Bockmist verteidigen, den die eigene Verwaltung baut. Welchen Bockmist? grundsätzlich: Kein Ereigniss und keine Sache ist es Wert, ein Unschuldiges Leben auf das Spiel zu setzen! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 838826 | |||
Datum | 10.04.2018 12:18 | 3501 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.3) Die Bescheiningung zur Alarmierung vom RD lag vor - dass sollte auch für sture Beamtenköpfe eigentlich reichen Nicht wirklich. Der Rettungsdienst hat einen Hausbesuche des ÄBD angefordert. Keinen Notarzt. Damit entfällt auch der Punkt: Geschrieben von Volker L. 2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten wa Es war offensichtlich weniger Eile geboten als für einen Klempner der zu einem undichten Eckventil gerufen wurde. Geschrieben von Volker L. 4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Der Arzt hat sich nachdem er einen Bock geschossen hat (was ja grundsätzlich verzeihbar sein sollte) öffentlich uneinsichtig gezeigt und eine Schmutzkampagne gegen die Mitarbeiter der Verwaltung und sogar ihre Angehörigen angezettelt. Kann man so einer Persönlichkeit wirklich noch das Vertrauen entgegen bringen, das für das Verhältnis Arzt zu Patient erforderlich ist? Ich meine nein, und deswegen ist es vielleicht besser, wenn er den Ort verlässt und woanders neu anfängt. Geschrieben von Volker L. 5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme Nach den Angriffen auf die Mitarbeiter und dem Versuch, hier einen virtuellen Mob zu mobilisieren um die rechtliche Ordnung auszuhebeln: Alternativlos. (natürlich unter der Annahme, dass die genannten Beweise auch tatsächlich vorliegen) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838829 | |||
Datum | 10.04.2018 13:22 | 3706 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.1) 84km/h in der 30iger Zone ist sicherlich zu viel des Guten. eindeutig Geschrieben von Volker L. 2) Vom Alarmierungsbild her konnte der Arzt sicherlich davon ausgehen, dass Eile geboten war - aber 54km/h zu schnell ist trotzdem zu viel Wenn er davon ausgegangen ist, warum wird er erst 20 Minuten nach der "Alarmierung" geblitzt ? Wenn der RTW nach dem Telefonat mit ihm eingerückt ist, welcher Notfall soll da vorliegen der einen solche Geschwindigkeitsübertretung rechtfertig ? Geschrieben von Volker L. 4) Die Reaktion des Arztes aus Protest die Praxis zu schließen halte ich für wenig zielführend und unüberlegt (mit Hinblick auf seine Existenz) und rücksichtslos den Patienten gegenüber. Oder gibt es im Hintergrund uns unbekannte Gründe, die vielleicht eine Praxisschließlung nahelegen, dafür aber einen medienwirksamen Grund noch suchen? Nach seiner Kampange gegen OA-Mitarbeiter vielleicht sinnvoll ;-) Zumindest sehe ich da eher Vertrauen zerstört als aufgebaut durch sein Verhalten.... Geschrieben von Volker L. 5) Stadtverwaltung mit Stellungnahme: Auch dies sollten sich mal ansatzweise Gedanken über Sinn, Unsinn und Nutzen machen... Es sollte im Interesse der Stadt liegen dass im Notfall Ärzte bereit sind entsprechend tätig zu werden. Für eine Kassenärztliche Leistung stehen nun mal keine Sonderrechte zu, die selbst wenn sie gegolten hätten deutlich überspannt wurden. Insofern wurde durch eine Behörde ein Rechtsverstoß geahndet. Jeder andere BOSler hätte genauso behandelt werden müssen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 838834 | |||
Datum | 10.04.2018 15:30 | 3192 x gelesen | |||
o.k. wenn nur ein Hausbesuch (!!!!) angefordert war - dann sieht der ganze Vorfall natürlich ganz anders aus ! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 838835 | |||
Datum | 10.04.2018 15:32 | 3128 x gelesen | |||
Durch die Zusatzinformation, das nun doch keien Eile im Sinne eiens Notarzteinsatzes geboten war sieht der ganze Vorgang nun natürlich ANDERS aus ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 838836 | |||
Datum | 10.04.2018 15:33 | 3281 x gelesen | |||
Klarer Fall. Es lag also doch kein Notarzteinsatz vor. Sondern NUR ein ärztlicher Hausbesuch. Damit hat sich die Ausgangslage gravierend geändert. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838837 | |||
Datum | 10.04.2018 15:40 | 3333 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker L.Damit hat sich die Ausgangslage gravierend geändert. Naja die Lage war eigentlich wenige Minuten nach dem Ersten Post klar ;-) 'Görlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt' von Michael R. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 838839 | |||
Datum | 10.04.2018 17:41 | 3146 x gelesen | |||
Auch da könnte ich mir, losggelöst vom aktuellen Fall, unter gewissen Umständen einen rechtfertigenden Notstand vorstellen. Kein Anspruch auf Sonderrechte heißt nicht automatisch Pech gehabt. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Raou8l K8., Wuppertal / NRW | 838841 | |||
Datum | 10.04.2018 18:18 | 3173 x gelesen | |||
Hallo, also ich verstehe diesen Abschnitt so das der RTW um 10:34 Uhr Status 4 gedrückt hat und der Arzt erst um 11:16 Uhr verständigt wurde! Nach dem Anfordern des Arztes um 11:16 Uhr wurde dieser um 11:18 Uhr geblitzt. Um 11:20 Uhr hat der RTW dann Status 1 gedrückt und ist nach der Übergabe an den Arzt eingerückt. Geschrieben von ---PM der Stadt dazu--- der alarmierte Rettungswagen um 10.34 Uhr am Einsatzort ankam und dann nach der Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete Das bedeutet das der Arzt innerhalb von 4 Minuten nach Anforderung duerch die ILS vor Ort war und den Pat. übernommen hat. Wenn man jetzt bedenkt das zwischen dem Zeitpunkt des blitzens und dem Einrücken des RTW 2 Minuten liegen und der Arzt in Höhe eines Krankenhauses geblitzt wurde ... nein lassen wir das lieber ... -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !- | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 838842 | |||
Datum | 10.04.2018 18:24 | 3221 x gelesen | |||
Geschrieben von Raoul K.Nach dem Anfordern des Arztes um 11:16 Uhr wurde dieser um 11:18 Uhr geblitzt. Nein, der AND wurde um 11:16 Uhr angefordert, der RTW ging um 11:20 Uhr in die "1" (...und ließ den Patienten somit alleine...) und um 11:38 machte es "blitz".... Mal davon abgesehen, RTW dürfte wohl kaum einen vital bedrohten Patienten alleine lassen.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Raou8l K8., Wuppertal / NRW | 838843 | |||
Datum | 10.04.2018 19:03 | 3053 x gelesen | |||
Stimmt ... -Dies ist lediglich meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF !- | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838844 | |||
Datum | 10.04.2018 19:09 | 2956 x gelesen | |||
Geschrieben von ---PM--- Benachrichtigung vom Herrn Dr. Prejzek um 11.16 Uhr um 11.20 Uhr seinen Einsatz beendete. Herr Dr. Prejzek wurde um 11.38 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Bedeutet: RTW war um 11:20 weg vom Patienten und um 11:38 gab es das Bild vom DOC. Wann der Doc beim Patienten eintraf ist nicht ersichtlich aus den Veröffentlichungen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 838849 | |||
Datum | 10.04.2018 20:31 | 2967 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Sven K. Auch da könnte ich mir, losggelöst vom aktuellen Fall, unter gewissen Umständen einen rechtfertigenden Notstand vorstellen. Auf dieses Konstrukt bin ich aber gespannt, wenn der Rettungsdienst den Einsatz abbricht? Da müsste ein Hausarzt schon per Ferndiagnose feststellen, dass der Rettungsdienst versagt hat?! Oder wie soll ich mir das vorstellen? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 838850 | |||
Datum | 10.04.2018 20:41 | 3287 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Auf dieses Konstrukt bin ich aber gespannt, wenn der Rettungsdienst den Einsatz abbricht? Da müsste ein Hausarzt schon per Ferndiagnose feststellen, dass der Rettungsdienst versagt hat?! Oder wie soll ich mir das vorstellen? Geschrieben von Thorsten H. Geschrieben von Sven K. Es ging mir allgemein um die Aussagen hier, dass man nur als Berechtigter für Sonderrechte die StVO umgehen kann/ darf. Losgelöst vom Fall. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 838852 | |||
Datum | 11.04.2018 03:49 | 3288 x gelesen | |||
Viel heisse Luft und Puff!... ist sie wieder kalt. Hauptsache die eigenen Fehler nicht öffentlich eingestehen Nachschlag: https://www.sz-online.de/nachrichten/der-ob-hat-sich-eingesetzt-dass-ich-nicht-schliesse-3913420.html | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838856 | |||
Datum | 11.04.2018 10:43 | 3122 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jörn V. Viel heisse Luft und Puff!... ist sie wieder kalt. dann hoffen wir das der Arzt nun was dazugelernt hat und beim nächsten "Einsatz" vorsichtiger fährt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 838864 | |||
Datum | 11.04.2018 23:08 | 2910 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Jürgen M. dann hoffen wir das der Arzt nun was dazugelernt hat und beim nächsten "Einsatz" vorsichtiger fährt. Ich fürchte nein. Er zeigt ja keine Einsicht in seinen Fehler. Und wenn ich mir die Kommentare so anschaue, hat er es ja geschafft, dass etliche "Bürger" auf seiner Seite sind, die sich wahrscheinlich darin bestätigt sehen, dass der böse Staat eh nur die Autofahrer ohne Rücksicht abzocken will... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 838865 | |||
Datum | 11.04.2018 23:36 | 2765 x gelesen | |||
Genau für diese Klientel gibt es Fahrverbote! Wenn er damit durchkommt können die die Geschwindigkeitskontrollen gleich eindampfen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838870 | |||
Datum | 12.04.2018 10:40 | 2778 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Genau für diese Klientel gibt es Fahrverbote! leider eines der wenigen Sanktionsmittel die auch wirken. Geldstrafen o.Ä. werden in manchen Personenkreise kalt lächelnd bezahlt :-) Die Diskussion hier und in den Medien trägt hoffentlich dazu bei das andere "Blaulichtfahrer" mal wieder über die Thematik nachdenken und sich bewusst werden das auch sie zur persönlichen Verantwortung gezogen werden wenn sie zu stark "über die Stränge" schlagen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 838951 | |||
Datum | 16.04.2018 11:32 | 2946 x gelesen | |||
Und der Ärger um die Notärzte und Bereitschaftsärzte in Görlitz geht weiter. VG Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 838953 | |||
Datum | 16.04.2018 12:24 | 2663 x gelesen | |||
Das ist nur wieder die ewige Diskussin um Sondersignal an privaten Fahrzeugen. Aus meiner Sicht ist es gut, dass Sondersignalanlagen an privaten Fahrzeugen nur in Ausnahmefällen gibt. Sonst hätten wir viel häufiger, wissentlich oder unwissentlich, einen Missbrauch derselben. Damit wären viel mehr Gerichte, viel häufiger mit dem Thema beschäftigt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 838954 | |||
Datum | 16.04.2018 12:50 | 2646 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Sondersignal an privaten Fahrzeugen Ich will mir nicht vorstellen wie schnell der mit Blauhorn durch die 30er Zone brettern würde. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 838959 | |||
Datum | 16.04.2018 20:30 | 2333 x gelesen | |||
Geschrieben von ---SZ--- Klaus Heckemann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, hält Blaulicht für Bereitschaftsärzte nicht für nötig. Mahnt aber: Natürlich gilt auch für Notärzte die StVO. Bei 20 km/h Überschreitung und mehr gibt es Ärger. Da würde aber auch schon jedes Fahrzeug mit Sondersignalen Ärger bekommen. Aha... oder doch nur wieder ein "Experte" zum Thema? MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838968 | |||
Datum | 17.04.2018 11:36 | 2156 x gelesen | |||
Bußgeldstreit in Görlitz mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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