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Thema | Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 838610 | |||
Datum | 29.03.2018 10:55 | 4337 x gelesen | |||
Neumünster, Schleswig-Holstein, 79.000 Einwohner: Trotz bestehender BF Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bei der FF. Und da macht man sich Gedanken über Strukturverbesserungen/Modernisierungen bei der FF??? Niemand wollte die Wehrführung übernehmen. Da die Berufsfeuerwehr den Brandschutz aber ohne die Freiwillige Feuerwehr Mitte nicht nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten kann, blieb letztlich nur die Auflösung und die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr. Holsteinischer Courier | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838611 | |||
Datum | 29.03.2018 11:26 | 2746 x gelesen | |||
hallo, hm Weil sich keine Wehrführung und kein neuer Vorstand gefunden hat, lag der Ratsversammlung gestern Abend ein Dringlichkeitsantrag zur Umwandlung der Freiwilligen Feuerwehr Mitte in eine Pflichtfeuerwehr vor. da geht es jetzt um Personalprobleme an sich sondern da wird wohl der Weg über die Pflichtfeuerwehr gewählt um eine Wehrführung einsetzen zu können. Interessante Lösung. aber: ...Hintergrund sind anhaltende Personalquerelen. Bereits seit Sommer vergangenen Jahres hatte es immer wieder Streit in der Mannschaft gegeben. Was passiert wenn Feuerwehrmann Florian Schlauch mit der neuen Wehrführung nicht einverstanden ist und dann ausstritt. Da die Berufsfeuerwehr den Brandschutz aber ohne die Freiwillige Feuerwehr Mitte nicht nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleisten kann, blieb letztlich nur die Auflösung und die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr. Ob da dann eine Verpflichtung zur Pflichtfeuerwehr rechtlich durchgeht bezweifle ich stark. Die Stadt hat ja eine Alternative: - Aufstockung der Berufsfeuerwehr Ich denke das ist für die Stadt eher zumutbar als die Verpflichtung von Bürgern zum Feuerwehrdienst. Das sieht in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr anders aus. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 838619 | |||
Datum | 29.03.2018 13:12 | 2430 x gelesen | |||
Und da Jürgen, du schreibst selbst das es in Gemeinden/Kommunen ohne BF anders ausschaut, sind wir wieder beim Thema " Leiter einer Feuerwehr " oder "Leiter der Gemeindefeuerwehr" - welche Qualifikation muss er haben. Du siehst es finden sich in großen Kommunen schon kaum geeignete Kandidaten bzw. lassen sich wählen, wie soll es da bei den kleinen Gemeinden in Zukunft aussehen, trotz ggf. Pflichtfeuerwehr? Wenn jemand keinen Bock auf so ein Amt hat, dann bringts m.E. auch nichts den per Erlass dann einzusetzen. Da gehört in den Feuerwehrgesetzen und Organisationsverordnungen wirklich die Trennung zwischen Verwaltungs- und Einsatzaufgaben dazu. MkG Lars | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 838621 | |||
Datum | 29.03.2018 13:32 | 2120 x gelesen | |||
§ 16 (1) Brandschutzgesetz Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Eine fehlende Wehrführung bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der abwehrende Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Wenn genügend Personal mit entsprechendem Qualifikation da ist und die Ausbildung weiterhin läuft, dann wäre die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr rechtlich fragwürdig. Jemand gegen seinen Willen zur Feuerwehr zu verpflichten ist schon gewagt, ihn dann auch noch gegen seinen Willen zur Wehrführer zu machen, mit allen Pflichten und Verantwortlichkeiten, halt ich für sehr ambitioniert. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 838622 | |||
Datum | 29.03.2018 13:35 | 2310 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas H. Eine fehlende Wehrführung bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass der abwehrende Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Wenn genügend Personal mit entsprechendem Qualifikation da ist und die Ausbildung weiterhin läuft, dann wäre die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr rechtlich fragwürdig. und das gerade vor dem Hintergrund einer Berufsfeuerwehr die notfalls Führungskräfte für die FF stellen kann rechtlich dünnes Eis auf das sich die Stadt da begibt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 838655 | |||
Datum | 30.03.2018 21:03 | 1861 x gelesen | |||
Ist es überhaupt rechtlich möglich in BF-Städten eine Plichtwehr einzurichten? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 838659 | |||
Datum | 30.03.2018 22:17 | 1704 x gelesen | |||
Ja, ist es nach Brandschutzgesetz SH: "§ 5 Arten der Feuerwehren [...] (3) Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können nebeneinander aufgestellt werden." und "§ 16 Pflichtfeuerwehr (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden. [...]" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 838661 | |||
Datum | 30.03.2018 22:55 | 1840 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ob da dann eine Verpflichtung zur Pflichtfeuerwehr rechtlich durchgeht bezweifle ich stark. Die Stadt hat ja eine Alternative: Auch in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr kann man mit (mehr) HA fehlende EA kompensieren. Das kostet dann Millionen, Jahr für Jahr. Aber das kostet es auch in einer Stadt mit Berufsfeuerwehr. Warum sollte es im einen Fall gehen und im anderen nicht? | |||||
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