News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Erwerb des Fahrerlaubnisklasse C / CE | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Klau8s-D8iet8er 8W., Ahrbergen / Niedersachsen | 838237 | |||
Datum | 13.03.2018 13:51 | 3374 x gelesen | |||
Guten Tag, eine Frage an die Runde: Wie wird das in euren Feuerwehren gehandhabt, wenn eure Kommune den Kameraden die Fahrerlaubnisklassen C und CE (teil-) finanzieren. Sind die teilnehmenden Kameradinnen und Kameraden zeitlich an die Ausbildung gebunden, soll heißen, ist vorgegeben, wann der Erwerb der Fahreraubnisklasse fertig sein soll? Jetzt schon einmal Danke für die Antworten. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 838238 | |||
Datum | 13.03.2018 14:10 | 2053 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir haben seit ca. zehn Jahren eine Vereinbarung mit der örtlichen Fahrschule. Diese bietet den Erwerb der Klasse C für Feuerwehrangehörige für 1.600 Euro an. Hat bis jetzt immer geklappt, mal 150 mehr mal 100 Euro weniger. Wir könnten von Seiten der Gemeinde bis zu zwei Teilnehmer pro Jahr anmelden. Alle Kosten werden übernommen. Der Feuerwehrangehörige soll sich für zehn Jahre Dienst verpflichten. Bis jetzt hat alles Gut geklappt. Der zusätzliche Erwerb des E-Scheins ist vom FA selber zu finanzieren. Zu deiner speziellen Frage: Wir geben das laufende Jahr als Soll vor. Hat bis jetzt auch immer geklappt. Gruß vom See Jürgen | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838240 | |||
Datum | 13.03.2018 14:48 | 2105 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus-Dieter W.Sind die teilnehmenden Kameradinnen und Kameraden zeitlich an die Ausbildung gebunden, soll heißen, ist vorgegeben, wann der Erwerb der Fahreraubnisklasse fertig sein soll?Nachdem es einzelne Kandidaten leider doch zu sehr schleifen ließen, geben wir mittlerweile "ca. 1 Jahr" vor. Ich finde das auch gut, da man sich ja durchaus überlegt wen man aus welchem Grund zu dieser Ausbildung schickt und auch wegen der Planungssicherheit aus finanzieller Sicht bei Kommune und Fahrschule. Das eine Jahr ist dabei einerseits schon recht hoch gegriffen, ist aber so eine faire Grenze und passt zu anderen Fristen, die es rund um den Führerscheinerwerb gibt. So ist der Führerscheinantrag z.B. ein Jahr gültig, und wenn innerhalb dessen die Theorieprüfung nicht abgeschlossen ist muss ein neuer Antrag gestellt werden, womit an der Stelle schon die ersten unnötigen Zusatzkosten entstehen würden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Udo 8G., Lennestadt / NRW | 838242 | |||
Datum | 13.03.2018 15:35 | 1828 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian K. Nachdem es einzelne Kandidaten leider doch zu sehr schleifen ließen, geben wir mittlerweile "ca. 1 Jahr" vor Und was passiert, wenn der Kandidat das in dem Jahr Ist der/die dann endgültig raus? Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 838243 | |||
Datum | 13.03.2018 15:49 | 1927 x gelesen | |||
Hallo, wir geben in einer von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung vor, dass der Bewerber den Führerschein innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung absolvieren soll. Als Sanktion steht im Raum, dass die Gemeinde eben nicht die Kosten übernimmt und der FA auf seinem Anteil sitzen bleibt. Den Ausbildungsvertrag schließt der FA rechtlich verbindlich mit der Fahrschule ab. Gruß Jürgen | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838247 | |||
Datum | 13.03.2018 20:29 | 1590 x gelesen | |||
Dann muss derjenige die bis dahin entstandenen Kosten übernehmen, gegebenenfalls anteilig, wobei man evtl. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung dann immer noch entsprechend berücksichtigen kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
|