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ThemaMuss ich um Entpflichtung bitten?4 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJea 8S., Kindsbach / 837964
Datum01.03.2018 17:514073 x gelesen
Hallo liebe Mitglieder ich würde gerne aus berufl. Gründen aus der FF austreten muss ich nun meinen Wehrführer um Entpflichtung bitten oder reicht es wenn ich ihm mitteile, das ich aus der Feuerwehr austrete?

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz837965
Datum01.03.2018 18:062969 x gelesen
Geschrieben von Jea S.Hallo liebe Mitglieder ich würde gerne aus berufl. Gründen aus der FF austreten muss ich nun meinen Wehrführer um Entpflichtung bitten oder reicht es wenn ich ihm mitteile, das ich aus der Feuerwehr austrete?
Kindsbach bei Landstuhl? Dann gilt für dich das LBKG RLP, das hierzu sagt:

Geschrieben von LBKG RLP
(5) Der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch des Ortsbürgermeisters und des Wehrführers, entpflichten; mit der Entpflichtung endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.

(6) Der Bürgermeister oder ein Beauftragter kann einen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Antrag insbesondere aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach § 13 Abs. 1 Satz 2 entbinden.

Die wäre die korrekte Methode. Bei vielen Feuerwehr-Angehörigen wird auf die Entpflichtung auch verzichtet, weil der Austretende im Allgemeinen kein großes Interesse mehr an solchen Formalismen hat und einfach nicht mehr kommt, sich bestenfalls bei seinem Wehrführer abmeldet.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz837966
Datum01.03.2018 18:202547 x gelesen
Hallo,

am geschicktesten wird es sein, wenn du mit deinem Wehrführer drüber sprichst. Bringt auf jeden Fall mehr, als sich hier 35 Aussagen darüber einzuholen, wie das bei allen möglichen anderen Wehren so gehandhabt wird.

Gruß,
Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 837969
Datum01.03.2018 20:032479 x gelesen
Hallo!

Für den Austritt aus einer Feuerwehr bzw. eine Entpflichtung gibt es eine Art Formblatt bei der Verwaltung. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde ein wenig anders formuliert sein.

Der Text des Formblattes bei und lautet ungefähr so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich (Name, Vorname) erkläre hiermit meinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr (Name der Feuerwehreinheit) zum (Datum) und bitte mich von meinen Pflichten als Feuerwehrangehöriger zu entbinden.
Ich bin seit (Datum) Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr.

Als Gründe meines Austritts führe ich an: (Gründe)


Das gibt man dem Wehrführer und der setzt sein Ok darunter und leitet es weiter. Dann kommt irgendwann Post von der Verwaltung und die Sache ist erledigt und sauber abgeschlossen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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 01.03.2018 17:51 Jea 7S., Kindsbach
 01.03.2018 18:06 Oliv7er 7S., Neidenbach
 01.03.2018 18:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.03.2018 20:03 Jako7b T7., Bischheim
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