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Thema | Neues LBKG RLP | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 834711 | |||
Datum | 02.11.2017 10:51 | 2133 x gelesen | |||
In der Presse ist mal wieder die Rede von einer Änderung des LBKG in RLP. Stimmt das so? Hat da jemand schon einen Entwurf gesehen? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834713 | |||
Datum | 02.11.2017 11:09 | 1582 x gelesen | |||
Die letzte Änderung kam im Juni, mit Angelegenheiten die den normalen Feuerwehrmann nicht betreffen (Regelungen zur externen Notfallplanung, tlw. für Anlagen die es in RLP gar nicht gibt, aber was solls) - oder die ihm praktisch nichts bringen (Gafferbußgelderhöhung). Was neueres/geplantes ist mir nicht bekannt. Falls es sowas gibt, und Interessenten hier mitlesen, ich hätte ne Idee um aus § 14 Abs. 2 Satz 4 mal was vernünftiges zu machen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 834714 | |||
Datum | 02.11.2017 11:17 | 1269 x gelesen | |||
was stört sich denn an dem Satz. Ich hätte da andere Sätze ins auge gefasst | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 834717 | |||
Datum | 02.11.2017 11:53 | 1266 x gelesen | |||
https://www.nina-klinkel.de/2017/10/23/an-der-gesetzesnovelle-mitwirken-landtagsabgeordnete-nina-klinkel-lud-zur-ersten-blaulicht-runde-f%C3%BCr-ehren%C3%A4mtler/ ist brand neu und von mir so interpretiert, das in Zukunft eine Änderung ansteht | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834718 | |||
Datum | 02.11.2017 12:01 | 1690 x gelesen | |||
Streiche: Setze: Die Wahl erfolgt in Einheiten bis zu 50 Wahlberechtigten per Akklamation. Ab 51 Wahlberechtigten erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Sofern sich in der Wahlversammlung mehr als die Hälfte der anwesenden Wahlberechtigten dafür ausspricht, darf auch diese Wahl per Akklamation erfolgen. Begründung: Analog § 40 GemO sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Wahlberechtigten entscheiden, auf die geheime Wahl zu verzichten. Dieses Wahlprozedere ist zum einen unnötig aufwendig, zum anderen wunderbar geeignet um Porzellan zu zerschlagen. Das notwendige, besondere Vertrauensverhältnis (manche nennen es Kameradschaft) innerhalb oftmals kleiner Einheiten wird hier nicht genügend berücksichtigt. Es gibt mittlerweile doch genug Erfahrungen quer durchs Land, wie diese Wahlen ablaufen, wenn insbesondere die kleineren Einheiten ihre Funktionsträger wählen. Praktisch gibt es nämlich nur zwei Fälle: 1. Das Wahlergebnis steht vorher fest, das Wahlverfahren wird pro forma durchgezogen, und selbst wenns dann am Ende ein, zwei Abweichler gibt läuft das i.d.R. problemlos. 2. Es finden regelrechte Kampfabstimmungen statt, Leute treten aus, die vielbeschworene Kameradschaft leidet, wunderbare Feindschaften beginnen. Gerade in kleinen Einheiten muss man einfach so miteinander klar kommen, dass man offen abstimmt wer Funktionsträger werden soll. Alles andere ist Mist, da hilft dann auch keine geheime Wahl. @Mitleser: Darf gerne geklaut werden. Dem LFV werd ich das mal zukommen lassen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834720 | |||
Datum | 02.11.2017 12:06 | 1289 x gelesen | |||
Diese Blaulichtrunden werden gerade einige veranstaltet, was da am Ende bei rum kommt (und wer daran teilnehmen kann), naja... Hinterher wird man es als Basisbeteiligung verkaufen. Dann wird wohl in den nächsten Monaten wieder vermehrt zu beobachten sein, wie Politik und Verbände in Sachen Einsatzgrundzeit wieder munter darüber streiten, ob 10 am Ende viel mehr ist wie 8+2, oder doch nur ein bisschen mehr ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834721 | |||
Datum | 02.11.2017 12:37 | 1428 x gelesen | |||
hallo, Wahlen bei denen es um Personen und Ämter geht und bei denen Feuerwehrangehörige wählen sollten meiner Ansicht nach immer geheim erfolgen. Unabhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten. Bei offenen Abstimmungen per Akklamation führt der Gruppenzwang dazu das sich nicht wenige Wahlbereichtigte frei entscheiden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834723 | |||
Datum | 02.11.2017 13:20 | 1457 x gelesen | |||
Eine geheime Wahl um ein Amt, um eine Person, berücksichtigt i.d.R. das es dahinter konkurrierende Gruppen/Interessen gibt. Innerhalb der Gruppe Feuerwehr(teileinheit) sind solche Konkurrenzgedanken aber zu vermeiden, wo es nur geht. Da ist eine Wahlentscheidung durch Gruppenzwang schon als Indiz anzusehen, dass die Gruppe funktioniert. Anders: Wenn in einer 18köpfigen Ortsfeuerwehr nicht ein erwachsener Mensch dem anderen offen sagen kann, dich wähle ich nicht, dann funktioniert diese Gruppe nicht. Dann hat man nicht nur bei dem Wahlanlass ein Problem, sondern eher dauerhaft. Ob bei meiner Formulierung die Grenze 50 Mitglieder passt, oder +/- x besser sein soll, da können sicher noch einige Stammtischrunden, Arbeitskreise und Doktorarbeiten drüber ins Land gehen. Aber diverse geheime Wahlen der letzten Jahre zeigen, dass bei Feuerwehrfunktionen das Wahlgeheimnis nicht hilft, Streitigkeiten zu vermeiden, sondern die Probleme damit nur übermalt und massiv gefördert werden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834725 | |||
Datum | 02.11.2017 13:51 | 1167 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Eine geheime Wahl um ein Amt, um eine Person, berücksichtigt i.d.R. das es dahinter konkurrierende Gruppen/Interessen gibt. Innerhalb der Gruppe Feuerwehr(teileinheit) sind solche Konkurrenzgedanken aber zu vermeiden, wo es nur geht. So was fördert Cliquenwirtschaft. Ich erwarte in einer Feuerwehr das es dort nach demokratischen Grundsätzen läuft. Wenn ein Wahlverfahren anfällig für undemokratische Entwicklungen ist dann muss man ein anderes Verfahren das diese Grundsätze besser einhält verwenden. Und das ist eine geheime Wahl. So sieht man es auch z.B. in Baden-Würtemberg: § 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr Quelle: Feuerwehrgesetz BaWü Ich bin froh das dies bei uns so geregelt ist. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834728 | |||
Datum | 02.11.2017 14:29 | 1628 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.So was fördert Cliquenwirtschaft.Dann hast du die Cliquen aber schon vor der Wahl. Und zwar so, dass sie sich über (in kleinen Einheiten) einfachste Entscheidungen (so ein Wahnsinnsamt ist ein Einheitsführerposten nun auch wieder nicht, vom Stellv. ganz zu schweigen) nicht im Vorfeld offen einigen können. Die geheime Wahl fördert diese Cliquenbildung dann nur noch, und insbesondere wenn es knapp ausgeht hast du hinterher i.d.R. viel mehr Probleme als vorher. Und nachts um drei fährst du mit diesen Cliquen, i.d.R. gut durchmischt, zum VU PKlemm oder robst im Innenangriff durch verrauchte Flure. Da soll dann ein besonderes Vertrauensverhältnis Grundlage der guten Arbeit sein, und wenns um irgendwelche Stellvertreterpöstchen geht soll der offene Umgang miteinander vermieden werden. In meinen Augen passt das nicht zusammen. Ich kenne keine Fälle, wo eine Wahl Streitereien in kleineren Einheiten hervorgerufen hat, die nicht vorher schon ordentlich schwelten. Fragt man die etwas älteren Semester, die vor 2005 schon offene Wahlen von Führungskräften in Feuerwehren erlebt haben (erst da kam die geheime Wahl ausdrücklich ins LBKG, vorher haben die Feuerwehrangehörigen nur zur Ernennung vorgeschlagen), war das Konfliktpotential damals geringer. Man musste sich eben vorher irgendwie aussprechen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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