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ThemaNeues LBKG RLP10 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • "An der Gesetzesnovelle mitwirken"
  • FW-Forum: Entwurf LBKG RLP 2015
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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP834711
    Datum02.11.2017 10:512133 x gelesen
    In der Presse ist mal wieder die Rede von einer Änderung des LBKG in RLP. Stimmt das so? Hat da jemand schon einen Entwurf gesehen?

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834713
    Datum02.11.2017 11:091582 x gelesen
    Die letzte Änderung kam im Juni, mit Angelegenheiten die den normalen Feuerwehrmann nicht betreffen (Regelungen zur externen Notfallplanung, tlw. für Anlagen die es in RLP gar nicht gibt, aber was solls) - oder die ihm praktisch nichts bringen (Gafferbußgelderhöhung). Was neueres/geplantes ist mir nicht bekannt.
    Falls es sowas gibt, und Interessenten hier mitlesen, ich hätte ne Idee um aus § 14 Abs. 2 Satz 4 mal was vernünftiges zu machen ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP834714
    Datum02.11.2017 11:171269 x gelesen
    was stört sich denn an dem Satz. Ich hätte da andere Sätze ins auge gefasst

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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP834717
    Datum02.11.2017 11:531266 x gelesen
    https://www.nina-klinkel.de/2017/10/23/an-der-gesetzesnovelle-mitwirken-landtagsabgeordnete-nina-klinkel-lud-zur-ersten-blaulicht-runde-f%C3%BCr-ehren%C3%A4mtler/

    ist brand neu und von mir so interpretiert, das in Zukunft eine Änderung ansteht

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834718
    Datum02.11.2017 12:011690 x gelesen
    Streiche: Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
    Setze: Die Wahl erfolgt in Einheiten bis zu 50 Wahlberechtigten per Akklamation. Ab 51 Wahlberechtigten erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Sofern sich in der Wahlversammlung mehr als die Hälfte der anwesenden Wahlberechtigten dafür ausspricht, darf auch diese Wahl per Akklamation erfolgen.

    Begründung: Analog § 40 GemO sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Wahlberechtigten entscheiden, auf die geheime Wahl zu verzichten. Dieses Wahlprozedere ist zum einen unnötig aufwendig, zum anderen wunderbar geeignet um Porzellan zu zerschlagen. Das notwendige, besondere Vertrauensverhältnis (manche nennen es Kameradschaft) innerhalb oftmals kleiner Einheiten wird hier nicht genügend berücksichtigt.
    Es gibt mittlerweile doch genug Erfahrungen quer durchs Land, wie diese Wahlen ablaufen, wenn insbesondere die kleineren Einheiten ihre Funktionsträger wählen. Praktisch gibt es nämlich nur zwei Fälle: 1. Das Wahlergebnis steht vorher fest, das Wahlverfahren wird pro forma durchgezogen, und selbst wenns dann am Ende ein, zwei Abweichler gibt läuft das i.d.R. problemlos. 2. Es finden regelrechte Kampfabstimmungen statt, Leute treten aus, die vielbeschworene Kameradschaft leidet, wunderbare Feindschaften beginnen.
    Gerade in kleinen Einheiten muss man einfach so miteinander klar kommen, dass man offen abstimmt wer Funktionsträger werden soll. Alles andere ist Mist, da hilft dann auch keine geheime Wahl.

    @Mitleser: Darf gerne geklaut werden. Dem LFV werd ich das mal zukommen lassen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834720
    Datum02.11.2017 12:061289 x gelesen
    Diese Blaulichtrunden werden gerade einige veranstaltet, was da am Ende bei rum kommt (und wer daran teilnehmen kann), naja... Hinterher wird man es als Basisbeteiligung verkaufen.

    Dann wird wohl in den nächsten Monaten wieder vermehrt zu beobachten sein, wie Politik und Verbände in Sachen Einsatzgrundzeit wieder munter darüber streiten, ob 10 am Ende viel mehr ist wie 8+2, oder doch nur ein bisschen mehr ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834721
    Datum02.11.2017 12:371428 x gelesen
    hallo,

    Wahlen bei denen es um Personen und Ämter geht und bei denen Feuerwehrangehörige wählen sollten meiner Ansicht nach immer geheim erfolgen. Unabhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten.

    Bei offenen Abstimmungen per Akklamation führt der Gruppenzwang dazu das sich nicht wenige Wahlbereichtigte frei entscheiden.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834723
    Datum02.11.2017 13:201457 x gelesen
    Eine geheime Wahl um ein Amt, um eine Person, berücksichtigt i.d.R. das es dahinter konkurrierende Gruppen/Interessen gibt. Innerhalb der Gruppe Feuerwehr(teileinheit) sind solche Konkurrenzgedanken aber zu vermeiden, wo es nur geht. Da ist eine Wahlentscheidung durch Gruppenzwang schon als Indiz anzusehen, dass die Gruppe funktioniert. Anders: Wenn in einer 18köpfigen Ortsfeuerwehr nicht ein erwachsener Mensch dem anderen offen sagen kann, dich wähle ich nicht, dann funktioniert diese Gruppe nicht. Dann hat man nicht nur bei dem Wahlanlass ein Problem, sondern eher dauerhaft.

    Ob bei meiner Formulierung die Grenze 50 Mitglieder passt, oder +/- x besser sein soll, da können sicher noch einige Stammtischrunden, Arbeitskreise und Doktorarbeiten drüber ins Land gehen. Aber diverse geheime Wahlen der letzten Jahre zeigen, dass bei Feuerwehrfunktionen das Wahlgeheimnis nicht hilft, Streitigkeiten zu vermeiden, sondern die Probleme damit nur übermalt und massiv gefördert werden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834725
    Datum02.11.2017 13:511167 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Eine geheime Wahl um ein Amt, um eine Person, berücksichtigt i.d.R. das es dahinter konkurrierende Gruppen/Interessen gibt. Innerhalb der Gruppe Feuerwehr(teileinheit) sind solche Konkurrenzgedanken aber zu vermeiden, wo es nur geht.
    So was fördert Cli­quen­wirt­schaft.

    Ich erwarte in einer Feuerwehr das es dort nach demokratischen Grundsätzen läuft. Wenn ein Wahlverfahren anfällig für undemokratische Entwicklungen ist dann muss man ein anderes Verfahren das diese Grundsätze besser einhält verwenden.

    Und das ist eine geheime Wahl.

    So sieht man es auch z.B. in Baden-Würtemberg:

    § 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr

    (1) Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten geleitet. Bei Gemeindefeuerwehren mit mehreren Einsatzabteilungen werden die einzelnen Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr von Abteilungskommandanten geleitet. Besteht eine Einsatzabteilung der Berufsfeuerwehr, ist deren Leiter der Feuerwehrkommandant.

    (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. ...

    Quelle: Feuerwehrgesetz BaWü

    Ich bin froh das dies bei uns so geregelt ist.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834728
    Datum02.11.2017 14:291628 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.So was fördert Cli­quen­wirt­schaft.Dann hast du die Cliquen aber schon vor der Wahl. Und zwar so, dass sie sich über (in kleinen Einheiten) einfachste Entscheidungen (so ein Wahnsinnsamt ist ein Einheitsführerposten nun auch wieder nicht, vom Stellv. ganz zu schweigen) nicht im Vorfeld offen einigen können. Die geheime Wahl fördert diese Cliquenbildung dann nur noch, und insbesondere wenn es knapp ausgeht hast du hinterher i.d.R. viel mehr Probleme als vorher.
    Und nachts um drei fährst du mit diesen Cliquen, i.d.R. gut durchmischt, zum VU PKlemm oder robst im Innenangriff durch verrauchte Flure. Da soll dann ein besonderes Vertrauensverhältnis Grundlage der guten Arbeit sein, und wenns um irgendwelche Stellvertreterpöstchen geht soll der offene Umgang miteinander vermieden werden. In meinen Augen passt das nicht zusammen.

    Ich kenne keine Fälle, wo eine Wahl Streitereien in kleineren Einheiten hervorgerufen hat, die nicht vorher schon ordentlich schwelten. Fragt man die etwas älteren Semester, die vor 2005 schon offene Wahlen von Führungskräften in Feuerwehren erlebt haben (erst da kam die geheime Wahl ausdrücklich ins LBKG, vorher haben die Feuerwehrangehörigen nur zur Ernennung vorgeschlagen), war das Konfliktpotential damals geringer. Man musste sich eben vorher irgendwie aussprechen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     02.11.2017 10:51 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 11:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 11:17 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 11:53 Jan 7R., Hahnheim
     02.11.2017 12:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 12:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.11.2017 13:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.11.2017 13:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.11.2017 14:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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