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Thema | Sprungpolster und die Berliner Feuerwehr | 13 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 834617 | |||
Datum | 28.10.2017 20:33 | 6331 x gelesen | |||
Guten Abend, auf Herstellerbeschreibungen etc. von Sprungpolstern liest man ja oft "Genügt den Anforderungen der Berliner Feuerwehr" oder ähnliches. Hat jemand nähere Infos, warum die Berliner Feuerwehr in diesem Thema mit Involviert ist? Selbst wenn es geschichtlich bedingt wäre, und mittlerweile durch die DIN beschrieben wird, taucht dieser Satz immer wieder in den Leistungsbeschreibungen auf. Ich hoffe, es kann mich mal jemand aufklären. LG | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 834618 | |||
Datum | 28.10.2017 21:07 | 4347 x gelesen | |||
Die Typ-Prüfungen von Feuerwehrgeräten ist dezentral bei versch. Ländern organisiert. Meist bei den Landesfeuerwehrschulen. Und Berlin kümmert sich um Sprungrettungsgeräte. Ich glaube Schläuche war NDS/Celle, Funk BaWü/Bruchsal usw. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 834619 | |||
Datum | 28.10.2017 21:54 | 4071 x gelesen | |||
Ah okay jetzt hat das einen Sinn. Vielen Dank! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834620 | |||
Datum | 29.10.2017 00:03 | 3776 x gelesen | |||
Wenn wir schon bei den Prospektaussagen der Hersteller sind, wie begründet sich denn wohl diese Aussage: "Diese Sprungkissen sind nicht für den Verkauf in den USA bestimmt."?! | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 834621 | |||
Datum | 29.10.2017 08:28 | 3466 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.wie begründet sich denn wohl diese Aussage: "Diese Sprungkissen sind nicht für den Verkauf in den USA bestimmt Hallo weil sich in den USA ganz bestimmt ein Anwalt findet der eine Millionenklage einreicht, wenn der durch den Sprungretter gerettete sich doch noch ein Bein auf selbigen bricht. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834622 | |||
Datum | 29.10.2017 09:11 | 3475 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Volker C. Und Berlin kümmert sich um Sprungrettungsgeräte. Siehe z.B.: -> Berliner Feuerwehr " Zentralen Service Fahrzeuge und Geräte " " die Prüfstelle für Sprungrettungsgeräten, [...] Gemäß einer Ländervereinbarung ist die Berliner Feuerwehr Prüf- und Zulassungsstelle für alle Sprungrettungsgeräte. Hierunter fallen Sprungtücher, Schüttelpolster* sowie Sprungpolster bis zu einer Nennrettungshöhe von 16 m. Darüber hinaus kann auf Antrag und in Anlehnung an die gültige Norm eine Prüfung von Sprunggeräten für größere Sprunghöhen durchgeführt werden.[...] " * Was sind denn Schüttelpolster genau ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834623 | |||
Datum | 29.10.2017 09:27 | 3302 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Was sind denn Schüttelpolster genau ? etwas geraten: Sprungpolster die nicht mit Pressluft aufgeblasen werden sondern deren Kammern durch Schütteln mit Luft gefüllt werden? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834624 | |||
Datum | 29.10.2017 09:33 | 3733 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. sondern deren Kammern durch Schütteln mit Luft gefüllt werden? Könnte sein, solch ein Teil hatte unsere FF vor Jahrzehnten ( 70/80-ziger ! ) auch noch. Daran hat man aber mehr rauf und runter gezogen als geschüttelt, oder der zu Rettende schüttelte den Kopf und deutete damit an nicht auf so was springen zu wollen ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 834634 | |||
Datum | 30.10.2017 08:20 | 2688 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von der Berliner Feuerwehr . Gemäß einer Ländervereinbarung ist die Berliner Feuerwehr Prüf- und Zulassungsstelle für alle Sprungrettungsgeräte. Die o.g. Ländervereinbarung gibt es bereits seit Ende 2005 aber nicht mehr, die Prüfstellen wurden geschlossen. Siehe: agbf/DFV " Wegfall der amtlichen Prüfstellen für Produkte des Feuerlöschwesens" " [...] Da die öffentlichen Prüfstellen somit in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zu privaten Unternehmen gestanden hätten, ohne dass dies rechtlich zwingend erforderlich ist, wurde deren Aufrechterhaltung als nicht mehr notwendig erachtet. In der Folge wurden nach 2005 alle amtlichen Prüfstellen in der Bundesrepublik Deutschland, bis auf die Prüfstelle für Schläuche an der Landesfeuerwehrschule im niedersächsischen Celle, aufgegeben und die bestehende Verwaltungsvereinbarung gekündigt. [...] " Die Berliner Feuerwehr kann ihre Gerätewerkstatt nennen wie sie will ( auch Prüfstelle), aber eine rechtliche Verbindlichkeit hat das nicht. Der Satz "Genügt den Anforderungen der Berliner Feuerwehr" dürfte somit eher als Werbeaussage zu verstehen sein, dass sich die Berliner Feuerwehr ein Sprungpolster angeschaut und dieses für gut befunden hat. Eine rechtliche Notwendigkeit neue Sprungpolster einer Prüfung durch die Berliner Feuerwehr unterziehen zu lassen ergibt sich allerdings daraus aber nicht mehr. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 834644 | |||
Datum | 30.10.2017 16:30 | 2104 x gelesen | |||
Super, danke für die sehr detaillierten Hintergrundinfos! LG | |||||
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Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 834730 | |||
Datum | 02.11.2017 16:05 | 2403 x gelesen | |||
Die sind schon länger in der Norm und als Mindestbeladung beim LF20 und HLF20 vorgesehen. (Quelle Lehrunterlage Feuerwehrfahrzeuge IdF NRW, im geschlossenen Mitgliederbereich zu finden. www.idf.nrw.de) Hier mal eine Anleitung von so einem STU8 (Sprungtuch mit Unterstützung) https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjMzuOhk6DXAhUCcBoKHc8JA40QFggoMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.gfd-katalog.com%2Fmaster%2Fmedia%2Fmedia%2F23%2F230901_ANLEITUNG.PDF&usg=AOvVaw3no_xo2M4uzveKA_TtdmeF Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 834735 | |||
Datum | 02.11.2017 21:57 | 1925 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jan P. Die sind schon länger in der Norm und als Mindestbeladung beim LF20 und HLF20 vorgesehen. (Quelle Lehrunterlage Feuerwehrfahrzeuge IdF NRW, im geschlossenen Mitgliederbereich zu finden. www.idf.nrw.de) Nicht mehr: https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen/wdc-beuth:din21:247084737 Mit dieser ersten Änderung DIN 14530-11/A1 zur Normausgabe November 2011 werden unter anderem das Sprungtuch mit Unterstützung STU gestrichen (Norm wurde zurückgezogen) und dafür das Sprungpolster SP 16 als Pflichtbeladung gelistet ... Beim HLF20 entsprechend. Grüße Daniel | |||||
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Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 834737 | |||
Datum | 03.11.2017 08:03 | 2115 x gelesen | |||
Danke für den Hinweis, dann ist die Beladeliste in der Lehrunterlage nicht mehr aktuell. Edit: Gilt die Norm nur wie da geschrieben für das LF20 oder auch mit für das HLF20? Ich gehe mal davon aus, da die Norm für das STU an sich zurückgezogen wurde? Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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