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Thema | So wird das nichts mit qualifizierten Quereinsteigern | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 834239 | |||
Datum | 10.10.2017 12:20 | 6284 x gelesen | |||
Hallo, da werden millionenschwere Werbekampagnen von Verbänden und mittlerweile auch vom Bundesinnenministerium gefahren und dann sowas hier: Arbeitgeber stellt sich quer... Da fällt es mir wirklich schwer die Contenance zu wahren!!! Zumal wir vor einiger Zeit selbst den Fall hatten, dass ein absolut fähiger Kamerad als KBM (By) designiert war, der Arbeitgeber (hier Bundeswehr) dieses Amt aber nicht als Ehrenamt anerkannte, sich der Kamerad beruflich schlechter gestellt hätte und er somit eben nicht KBM wurde. Hätte sich der Kamerad als Gemeinderat aufstellen und wählen lassen, gälte dies als Ehrenamt im Sinne seines Arbeitgebers. Verzweifelter Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834240 | |||
Datum | 10.10.2017 12:55 | 3723 x gelesen | |||
Das Gericht ist Arbeitgeber des Anwalts, dessen Traumjob die FF ist, in der er seit einem halben Jahr Mitglied ist, der Traumjob wird ihm aber verboten, und einen anderen Prüfungstermin bekommt man in Dresden nicht, und alle sind empört. Blöd-online ist schon ne geile Quelle. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 834242 | |||
Datum | 10.10.2017 13:09 | 3445 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Das Gericht ist Arbeitgeber des Anwalts ich denke eher nicht. Der Anwalt ist freiberuflich tätigt. Das Gericht setzt Verhandlungstermine fest. Die können aber auch verlegt werden. Oder auch nicht. Schauen wir mal in das Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG): § 61 Freistellung Ich denke die vom Gericht angesetzte Verhandlung ist für den Anwalt keine Arbeits- oder Dienstzeit im Sinne des SächsBRKG. Das Gericht ist da weder Arbeitgeber oder Dienstherr. Die Tätigkeit eines Anwalts bei einem Gerichtstermin wird von dem Brandschutzgesetz nicht abgedeckt. Da gibt es eine Regelunglücke. Wobei es da sicherlich auch Lösungen gibt die in diesem speziellen Fall die Kuh vom Eis holen kann: Terminsvertreter Da geht dann ein anderen Anwalt als Vertretung zum Gerichtstermin. Das wird regelmässig dann auch gemacht wenn in Gerichtstermin an einem weit entfernten Ort stattfindet. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 834244 | |||
Datum | 10.10.2017 13:13 | 3147 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ich denke eher nicht. Ich denke, Sebastian denkt das auch nicht... Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834245 | |||
Datum | 10.10.2017 13:13 | 3161 x gelesen | |||
Das denke ich auch. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 834249 | |||
Datum | 10.10.2017 14:29 | 3149 x gelesen | |||
Man kann über die Seriosität der Bild als Quelle vortrefflich streiten. Auch dass der Anwalt die Aktion eventuell zur Erhöhung seiner Reichweite nutzt (ich kannte den verlinkten Artikel des Anwalts nicht) mag sein. Mir selbst übrigens wäre eine derartige Publizierung meiner persönlichen Situation fremd. Aber dieses und das von mir genannte Beispiel lassen erahnen, dass solche Situationen bei den FFen wohl öfter vorkommen. Für mich bleibt festzuhalten, dass es mit Lippenbekenntnissen #starkfürdichstarkfürDeutschland einfach nicht getan ist. Die FF lebt davon, dass Berufsbilder aller Arten gemeinsam einen gemeinnützigen Dienst verrichten. Die FF ist keine Veranstaltung nur der Bauhofmitarbieter oder des örtlichen Schreiners. Die große Stärke der FF ist die Diversität der dort anzutreffenden Berufsbilder. Wenn nun der Staat als Arbeitgeber einem willigen Quereinsteiger Steine in den Weg legt, dann führt es alle Bemühungen zur Mitgliederwerbung ad absurdum und lässt mich als Selbständigen etwas an meinem Engagement zweifeln. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 834250 | |||
Datum | 10.10.2017 14:30 | 3079 x gelesen | |||
Über die rechtliche Seite kann ich mich nicht auslassen, aber vom Moralischen hätte das Gericht (hier als Landesbehörde) einen Weg suchen sollen. So hat man, nach meinem dafürhalten, dem zuständigen Ministerium ein nettes Ei ins Nest gelegt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834254 | |||
Datum | 10.10.2017 15:00 | 2666 x gelesen | |||
Geschrieben von Helge K.Aber dieses und das von mir genannte Beispiel lassen erahnen, dass solche Situationen bei den FFen wohl öfter vorkommen.Natürlich. Denn Feuerwehr ist nicht alles. Die meisten (alle?) Feuerwehrgesetze kennen bei den Freistellungsregelungen 1. Ausnahmen für ö.D./BOS-Beschäftigte, Justiz würde ich tlw. darunter fassen, und 2. keine Strafen für Arbeitgeber, die nicht freistellen. Und zwar ganz bewußt, weil eben Fälle denkbar sind, in denen die Nachteile für Arbeitgeber oder Staat größer sind als die zu erwartenden, wenn ein FM mal nicht an einem Einsatz/einer Ausbildung teilnimmt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 834262 | |||
Datum | 10.10.2017 16:07 | 2771 x gelesen | |||
In der Tat ist Feuerwehr nicht alles, aber Volker Clemens trifft es auf den Punkt. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834263 | |||
Datum | 10.10.2017 18:17 | 2794 x gelesen | |||
Eigentlich 'ne ziemlich einfache Sache: Der Anwalt steht mit dem Gericht in keinerlei Arbeits- oder Dienstverhältnis, also greifen die hier zitierten Regelungen auch nicht. So wie auch für mich gilt: Mein Arbeitgeber müsste akzeptieren, wenn ich wegen der Feuerwehr nicht zum Dienst erscheine, aber meine Kunden dürften dann ungestraft zum Mitbewerber gehen... Dass das Gericht den Termin nicht verschoben hat ist also wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu begrüßen. Dass allerdings die Feuerwehr Dresden keine andere Möglichkeit sieht als die TM-Prüfung ein Jahr später abzulegen ist ein Armutszeugnis. Immerhin wollen _die_ ja den betreffenden Anwalt als Einsatzkraft. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 834278 | |||
Datum | 11.10.2017 10:05 | 2133 x gelesen | |||
Mal abseits von BLÖD - hier die Stellungsnahme des Anwalts via FB. Was ich nicht verstehe, ist, warum sich das Gericht in die Urlaubsgestaltung des Anwalts einmischen kann - denn, wie er erwähnt, wäre ein "normaler" Urlaub (Ballermann ;-)) problemlos genehmigt worden. WIE der Anwalt seinen Urlaub gestaltet, bleibt ihm doch selbst überlassen! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 834287 | |||
Datum | 11.10.2017 11:37 | 1927 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Was ich nicht verstehe, ist, warum sich das Gericht in die Urlaubsgestaltung des Anwalts einmischen kannWeil es ansonsten ein probates Mittel wäre, um Gerichtsentscheidungen/termine nahezu beliebig zeitlich zu verzögern. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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