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ThemaSo wird das nichts mit qualifizierten Quereinsteigern12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • "Presseinfo" des Anwalts
  • Ein Artikel über den Anwalt
  •  
    AutorHelg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern834239
    Datum10.10.2017 12:206284 x gelesen
    Hallo,

    da werden millionenschwere Werbekampagnen von Verbänden und mittlerweile auch vom Bundesinnenministerium gefahren und dann sowas hier:

    Arbeitgeber stellt sich quer...

    Da fällt es mir wirklich schwer die Contenance zu wahren!!!

    Zumal wir vor einiger Zeit selbst den Fall hatten, dass ein absolut fähiger Kamerad als KBM (By) designiert war, der Arbeitgeber (hier Bundeswehr) dieses Amt aber nicht als Ehrenamt anerkannte, sich der Kamerad beruflich schlechter gestellt hätte und er somit eben nicht KBM wurde.
    Hätte sich der Kamerad als Gemeinderat aufstellen und wählen lassen, gälte dies als Ehrenamt im Sinne seines Arbeitgebers.

    Verzweifelter Gruß

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834240
    Datum10.10.2017 12:553723 x gelesen
    Das Gericht ist Arbeitgeber des Anwalts, dessen Traumjob die FF ist, in der er seit einem halben Jahr Mitglied ist, der Traumjob wird ihm aber verboten, und einen anderen Prüfungstermin bekommt man in Dresden nicht, und alle sind empört. Blöd-online ist schon ne geile Quelle.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg834242
    Datum10.10.2017 13:093445 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Das Gericht ist Arbeitgeber des Anwalts
    ich denke eher nicht. Der Anwalt ist freiberuflich tätigt. Das Gericht setzt Verhandlungstermine fest. Die können aber auch verlegt werden. Oder auch nicht.

    Schauen wir mal in das Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG):

    § 61 Freistellung

    ...

    (2) Den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfern im Katastrophenschutz dürfen aus dem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Insbesondere ist eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis sowie jede sonstige berufliche Benachteiligung aus Anlass ihrer Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutz unzulässig.

    (3) Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen. Ihre Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen haben sie dem Arbeitgeber oder Dienstherren rechtzeitig mitzuteilen.


    Ich denke die vom Gericht angesetzte Verhandlung ist für den Anwalt keine Arbeits- oder Dienstzeit im Sinne des SächsBRKG. Das Gericht ist da weder Arbeitgeber oder Dienstherr.

    Die Tätigkeit eines Anwalts bei einem Gerichtstermin wird von dem Brandschutzgesetz nicht abgedeckt. Da gibt es eine Regelunglücke.

    Wobei es da sicherlich auch Lösungen gibt die in diesem speziellen Fall die Kuh vom Eis holen kann: Terminsvertreter

    Da geht dann ein anderen Anwalt als Vertretung zum Gerichtstermin. Das wird regelmässig dann auch gemacht wenn in Gerichtstermin an einem weit entfernten Ort stattfindet.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH834244
    Datum10.10.2017 13:133147 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.ich denke eher nicht.

    Ich denke, Sebastian denkt das auch nicht...

    Gruß,
    Mitja

    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834245
    Datum10.10.2017 13:133161 x gelesen
    Das denke ich auch.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHelg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern834249
    Datum10.10.2017 14:293149 x gelesen
    Man kann über die Seriosität der Bild als Quelle vortrefflich streiten.

    Auch dass der Anwalt die Aktion eventuell zur Erhöhung seiner Reichweite nutzt (ich kannte den verlinkten Artikel des Anwalts nicht) mag sein. Mir selbst übrigens wäre eine derartige Publizierung meiner persönlichen Situation fremd.

    Aber dieses und das von mir genannte Beispiel lassen erahnen, dass solche Situationen bei den FFen wohl öfter vorkommen.

    Für mich bleibt festzuhalten, dass es mit Lippenbekenntnissen #starkfürdichstarkfürDeutschland einfach nicht getan ist. Die FF lebt davon, dass Berufsbilder aller Arten gemeinsam einen gemeinnützigen Dienst verrichten. Die FF ist keine Veranstaltung nur der Bauhofmitarbieter oder des örtlichen Schreiners. Die große Stärke der FF ist die Diversität der dort anzutreffenden Berufsbilder.

    Wenn nun der Staat als Arbeitgeber einem willigen Quereinsteiger Steine in den Weg legt, dann führt es alle Bemühungen zur Mitgliederwerbung ad absurdum und lässt mich als Selbständigen etwas an meinem Engagement zweifeln.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP834250
    Datum10.10.2017 14:303079 x gelesen
    Über die rechtliche Seite kann ich mich nicht auslassen, aber vom Moralischen hätte das Gericht (hier als Landesbehörde) einen Weg suchen sollen.
    So hat man, nach meinem dafürhalten, dem zuständigen Ministerium ein nettes Ei ins Nest gelegt.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834254
    Datum10.10.2017 15:002666 x gelesen
    Geschrieben von Helge K. Aber dieses und das von mir genannte Beispiel lassen erahnen, dass solche Situationen bei den FFen wohl öfter vorkommen.Natürlich. Denn Feuerwehr ist nicht alles. Die meisten (alle?) Feuerwehrgesetze kennen bei den Freistellungsregelungen
    1. Ausnahmen für ö.D./BOS-Beschäftigte, Justiz würde ich tlw. darunter fassen, und
    2. keine Strafen für Arbeitgeber, die nicht freistellen. Und zwar ganz bewußt, weil eben Fälle denkbar sind, in denen die Nachteile für Arbeitgeber oder Staat größer sind als die zu erwartenden, wenn ein FM mal nicht an einem Einsatz/einer Ausbildung teilnimmt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorHelg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern834262
    Datum10.10.2017 16:072771 x gelesen
    In der Tat ist Feuerwehr nicht alles, aber Volker Clemens trifft es auf den Punkt.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW834263
    Datum10.10.2017 18:17   2794 x gelesen
    Eigentlich 'ne ziemlich einfache Sache:

    Der Anwalt steht mit dem Gericht in keinerlei Arbeits- oder Dienstverhältnis, also greifen die hier zitierten Regelungen auch nicht.

    So wie auch für mich gilt: Mein Arbeitgeber müsste akzeptieren, wenn ich wegen der Feuerwehr nicht zum Dienst erscheine, aber meine Kunden dürften dann ungestraft zum Mitbewerber gehen...

    Dass das Gericht den Termin nicht verschoben hat ist also wohl rechtlich nicht zu beanstanden, wenn auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zu begrüßen.

    Dass allerdings die Feuerwehr Dresden keine andere Möglichkeit sieht als die TM-Prüfung ein Jahr später abzulegen ist ein Armutszeugnis. Immerhin wollen _die_ ja den betreffenden Anwalt als Einsatzkraft.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW834278
    Datum11.10.2017 10:052133 x gelesen
    Mal abseits von BLÖD - hier die Stellungsnahme des Anwalts via FB.
    Was ich nicht verstehe, ist, warum sich das Gericht in die Urlaubsgestaltung des Anwalts einmischen kann - denn, wie er erwähnt, wäre ein "normaler" Urlaub (Ballermann ;-)) problemlos genehmigt worden. WIE der Anwalt seinen Urlaub gestaltet, bleibt ihm doch selbst überlassen!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP834287
    Datum11.10.2017 11:371927 x gelesen
    Geschrieben von Jörg E. J.Was ich nicht verstehe, ist, warum sich das Gericht in die Urlaubsgestaltung des Anwalts einmischen kannWeil es ansonsten ein probates Mittel wäre, um Gerichtsentscheidungen/termine nahezu beliebig zeitlich zu verzögern.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     10.10.2017 12:20 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 12:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 13:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.10.2017 13:13 Mitj7a S7., Pinneberg
     10.10.2017 13:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 14:30 Volk7er 7C., Trier
     10.10.2017 14:29 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 15:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.10.2017 16:07 Helg7e K7., Sulzbach/Main
     10.10.2017 18:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.10.2017 10:05 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     11.10.2017 11:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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