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ThemaTLF ./. LF - war: Was ist mit den FAQ passiert?6 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • FW-Forum: Der wahre Grund für die Existenz von VRW und TLF 16/25 ;-)
  • FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25
  •  
    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz833531
    Datum07.09.2017 14:253812 x gelesen
    Hallo,

    gibt es hierzu was neues?

    Oder kann mir sonst jemand vielleicht helfen? Ich bin mir ziemlich sicher, das in den FAQ eine Abhandlung darüber war, warum ein TLF ein TLF und kein LF ist. Hat diesen Beitrag zufällig jemand?

    Keine Angst, ich begreife den Unterschied durchaus, es gibt allerdings Führungskräfte, für die ist das absolut nicht klar.

    Und um langwierige (und vermutlich leider sinnlose) Diskussionen zu vermeiden, wollte ich zum Einstieg in die Überzeugungsarbeit diese FAQ verwenden.

    Und mir wäre es halt wichtig, denjenigen zu überzeugen und nicht einfach per Order das vorzugeben.

    Gruss
    Ralf

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    Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg833532
    Datum07.09.2017 14:392826 x gelesen
    hallo

    die bei Wechsel des Redaktionssystems noch nicht mit umgestellt worden. Da muss ich noch was anpassen und die Inhalte übernehmen.

    ist das der gesuchte Eintrag:

    TLF 16/25 vs LF 16/12 - Vom Versuch einen aussterbenden Fahrzeugtyp am Leben zu erhalten

    1. Allgemeines

    Nachfolgend werden bewusst nur Fahrzeuge betrachtet, die den jeweiligen Normen entsprechen. Natürlich kann man jede Veränderung an einem Fahrzeug, jedes Hinzufügen und/oder Weglassen von Teilen der Beladung mit örtlichen Strukturen / Besonderheiten, historischen Entwicklungen ("war schon immer so", "hat sich bewährt" natürlich ohne Beweis,...) begründen. Letztlich hat dies aber keine vergleichbare Diskussionsbasis zur Folge.
    Im Sinne einer fairen Diskussion kann aber nur eine abstrakte und allgemeine Betrachtung erfolgen, die so allgemeingültig sein muss, dass sie als Lösungsansatz für eine möglichst große Zahl von Wehren gelten kann. Die geht eben nur, wenn man möglichst wenig einschränkende Prämissen und "Umweltbedingungen" mit in die Betrachtung einfließen lässt.
    Tun wir dies nicht und erarbeiten Nischenlösungen, die für den jeweiligen Zweck genau passen, dann muss uns klar sein, dass viele Nischenlösungen nebeneinander immer im Bereich der Suboptimierung arbeiten und so niemals zur Optimierung und damit zur effizientesten Lösung führen. Sprich: Wir machen massig Geld kaputt, von dem wir nicht unendlich viel haben.

    Ggf. muss ein Fahrzeug im ländlichen bayrischen Bergland andere Voraussetzungen erfüllen, als in einer Großstadt wie Hamburg (z.B. Geländegängigkeit, Motorleistung,...). Auf die grundsätzlichen Fahrzeugkonzepte als solches hat dies aber keinen Einfluss.


    2. Historisches

    Vor der Typenreduzierung 1990 sah die Normlandschaft der Feuerwehrfahrzeuge im Bereich der Löschfahrzeuge wie folgt aus. TSF, LF 8, LF 16, LF 16-TS, TLF 8/18, TLF 16/25, TLF 24/50 (und die Fahrzeuge mit Pulverkomponente TroTLF 16, und TroLF 750). Neben den Tanklöschfahrzeugen war das LF 16 das einzige wasserführende Löschfahrzeug.
    Das TLF 16/25 wurde damals als Kompromisslösung von Tankinhalt (kein Tank im LF 16-TS oder LF 8) und Besatzung (im Vergleich zur Truppbesatzung bei TLF 8/18 und TLF 24/50) gesehen.
    In den 60er und 70er Jahren, als die Verbreitung des TLF 16/25 in der Fläche einsetzte, waren dort nur das LF 16-TS (vornehmlich KatS) und das LF 8 weit verbreitet. TLF waren in den FF davor i.d.R. nur bei den größeren Stützpunktwehren vorhanden (z.B. auf Magirus Merkur aus den 50er und 60er Jahren).
    Mit den TLF 16/25 stand nun auch den Feuerwehren in der Fläche ein Fahrzeug mit Wassertank und Personal zur Verfügung.
    Hinzu kam, dass bei den Ersatzbeschaffungen nun auch die veränderten Gefahrenpotentiale und die gestiegenen Einwohnerzahlen vieler Gemeinden berücksichtigt werden mussten.


    3. Ziel der Typenreduzierung

    Im Mittelpunkt der Typenreduzierung stand das Ziel jede Wehr mit einem für ihre Verhältnisse schlagkräftigen "Erstangriffsfahrzeug" auszurüsten. Deshalb verfügen auch alle Löschfahrzeuge, also TSF-W, LF 8/6 und LF 16/12 (also alle mit Ausnahme des TSF) über einen Wassertank, z.B. für den Brandschutz bei VU, Kleinbrände auch abseits der Wasserversorgung etc. Ferner verfügen die LF über eine weitreichende Beladung zur Technischen Hilfeleistung. Dies soll allen Wehren ermöglichen, kleinere Lagen selbst zu bewältigen (ohne z.B. für einen Kleinbrand abseits der Wasserversorgung gleich den Stützpunkt mit dem LF 16/12 oder dem TLF alarmieren zu müssen) und bei größeren Lagen schlagkräftige Erstmaßnahmen durchzuführen bis weitere Kräfte herangeführt wurden.
    Diese "Erstangriffsfahrzeuge" sollen ergänzt werden durch weitere Fahrzeuge gleichen Typs oder durch Fahrzeuge für Sonderaufgaben. Beispielsweise DLK für die Menschenrettung, Hilfeleistung und Brandbekämpfung bei höheren Gebäuden, die RW für die erweiterten Maßnahmen bei der TH, die TLF zur Heranführung von Löschwasser im Pendelverkehr oder die SW (kommunal und KatSchutz) und LF 16-TS des KatSchutz für die Wasserförderung über längere Wegstrecken. Dazu ELW zur Leitung von Einsätzen und MTW für den Personaltransport. Ergänzt wird dies durch Sonderfahrzeuge wie Gerätewagen, WLF mit AB und Fahrzeuge für den Bereich Nachschub/ Logistik.

    Dieses Konzept ist in sich abgerundet und schlüssig.

    Da seinerseits die Streichung des TLF 16/25 aus der Norm geplant war, findet es darin eigentlich keinen Platz.
    Als Erstangriffsfahrzeug ist es mangels der normmäßig vorgesehenen Beladung und Personal nicht geeignet.
    Als Fahrzeug für den Wassertransport im Vergleich zum geländegängigen TLF 16/24Tr ist es entweder zu groß und zu unbeweglich im Gelände z.B. bei Wald-/ Flächenbränden, oder im Vergleich zum TLF 24/50 zu klein was Löschmittelmengen an Wasser und Schaum sowie den Werfer und die Pumpenleistung betrifft.
    Außerdem ist nicht einzusehen, dass für den Transport von Wasser an eine Einsatzstelle im Pendelverkehr eine Besatzung von 1/5 und damit eine ca. 50.000,- teure Gruppenkabine (meist verwenden die Hersteller für Staffel- und Gruppenfahrzeuge die selben Kabinen) verwendet wird, die noch dazu zu einem größeren und teureren Fahrgestell führt. Die Gesamtkosten NUR für die Erweiterung des TLF 16/24-Tr zum TLF 16/25 liegen damit je nach Fahrgestell und Aufbau bei ca. 60.000 - 100.000 DM!



    4. Wasservorrat 2500l vs. 1.200l bzw. 1.600l

    In der Statistik der Wibera (siehe auch de Vries, Dr. Holger: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum, Ecomed-Verlag, Landsberg, 2000, S. 21) wird deutlich, dass 85% aller Brände mit den 1200 l Löschwasservorrat eines LF 16/12 bekämpft werden können. Mit dem Löschwasservorrat eines TLF 16/25 von 2500 l können 89% der Brände bekämpft werden. (Bei den verbleibenden 11% reicht auch dieser Vorrat nicht aus.)
    Es bleibt also festzustellen, dass lediglich bei 4% der Brandeinsätze die Situation besteht, dass das Wasser im (normmäßig kleinsten) Tank des LF 16/12 nicht für die Brandbekämpfung ausreicht, der Tankinhalt des TLF 16/25 jedoch ausreichen würde.
    Diese 4% gelten aber lediglich dann uneingeschränkt, wenn vom LF 16/12 keine Möglichkeit besteht, eine Wasserversorgung aufzubauen. Sobald dies möglich ist, spielt der Inhalt des Tanks keine weitere Rolle mehr. Das LF 16/12 hat dann soviel Wasser wie es will.
    Geht man nun davon aus (was realistisch sein dürfte), dass nur ein geringer Teil der genannten 4% auf Brände entfallen, die fernab einer möglichen Wasserversorgung liegen, relativiert sich die Zahl noch weiter.
    Also eine Wahrscheinlichkeit von 1:25. Wobei zusätzlich noch die Bedingung zu berücksichtigen ist, dass keine Wasserversorgung z.B. aus Hydrant, Zisterne, offenes Gewässer,... vorhanden sein darf. Diese Wahrscheinlichkeit dürfte gegen Null gehen. Dann stellt sich noch die Frage, was die Folgen des Löschmittelmangels sind. Also um welches Einsatzspektrum es sich dabei handelt. Handelt es sich um eine Gartenhaus oder einen brennenden LKW? Totalschaden liegt hier meist sowieso vor.
    Moderne Löschtechnik wie Hohlstrahlrohre und Löschmittelzusätze wie z.B. Class-A Schaum, welche die Löschwirkung des Wassers noch erhöhen, sind in der genannten Statistik ebenfalls noch nicht berücksichtigt.

    Außerdem hat man beim LF 16/12 die Möglichkeit der fahrbaren Haspel(n) und des zusätzlichen Trupps, der die Wasserversorgung aufbauen kann. Bei einem Trupp im Innenangriff und einer permanenten Abgabe von 150l/min reicht der Löschwasservorrat von 1.200l abzüglich 200l für die Füllung von Pumpe und Schläuchen immer noch für fast sieben Minuten. Dies sollte für den Aufbau einer Wasserversorgung von einem Hydranten ausreichen. Zumal die Wasserabgabe im Gebäude regelmäßig erst nach dem Beginn des Aufbaus der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes beginnen kann, da der AT-Trupp zunächst noch seinen Anmarschweg zurücklegen muss.
    Hat man aber einen höheren Wasserverbrauch pro Minute (z.B. bei Einsatz eines B-Rohres), so handelt es sich i.d.R. um ein Schadensereignis bei dem auch ein Tankinhalt von 10.000l nicht ausreichen würde um das Feuer zu löschen.

    Fazit: Ein nennenswerter Vorteil für das TLF 16/25 durch den zusätzlichen Wasservorrat besteht also nicht.


    5. Normbeladung des TLF 16/25

    (Links zu Beladeplänen findet man in der Feuerwehr-Info-Datenbank auf www.feuerwehr.de)

    Im folgenden soll nun einmal das TLF 16/25 betrachtet werden, wie es in DIN 14530-20 beschrieben ist.
    Das TLF 16/25 dient nach der Definition der Norm "vornehmlich auf Grund seines Löschwasservorrats zur Durchführung eines Schnellangriffes und zur Versorgung der Einsatzstellen mit Löschwasser". Weder von Brandbekämpfung (im Sinne eines umfassenden Löschangriffes) noch von der Durchführung von Maßnahmen zur technischen Hilfeleistung wird hier gesprochen. Dies spiegelt sich auch in der Normbeladung wieder.

    Hier einige Auszüge:
    Druckschläuche B-20: 6 Stück
    Druckschläuche C-42: 7 Stück
    Verteiler B: 1 Stück

    Damit sind die Möglichkeiten und Maßnahmen bei der Brandbekämpfung stark eingeschränkt. Bei einem durchschnittlichen Mindestabstand der Hydranten von 120 m (bei gutem Wetter und wenn alles klappt), braucht man im Zweifelsfall mindestens 3 B Schläuche schon für die Strecke Hydrant - Fahrzeug (natürlich Rollschläuche zum von Hand auskegeln, nicht auf fahrbarer Haspel). Weiterhin noch 1-2 B-Schläuche für die Strecke zum Verteiler. Sobald nun unvorhergesehene Situationen auftreten (z.B. es wird der nächstgelegene Hydrant nicht gefunden, dieser ist nicht verwendbar, etc) wird es z.B. mit einem B-Rohr zur Riegelstellung schon mal eng.
    Denn auch das "Erstfahrzeug" muss in der Lage sein, seine eigene Wasserversorgung sicherzustellen und kann sich nicht ausschließlich auf seinen Tank und nachrückende Fahrzeuge verlassen.

    Für den Bereich technische Hilfeleistung ist außer Handwerkzeug nichts vorgesehen. Kein tragbarer Stromerzeuger (es sind ja auch keine elektrischen Verbraucher vorgesehen), kein Lichtmast, kein hydraulischer Rettungssatz (mit allem Zubehör incl. Unterbaumaterial), keine Kettensäge, kein Trennschleifer,...

    Für den Bereich Menschenrettung fehlt der Sprungretter ebenso wie die dreiteilige Schiebleiter.

    Alle diese Geräte und Materialien fehlen eigentlich bewusst, da die vorgesehene Normbeladung für das o.g. Aufgabenspektrum, also den Schnellangriff und die Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser, ausreicht.

    Diese Mängel wurde jedoch in der Vergangenheit, vor allem im Zeitraum vor der Typenreduzierung anders ausgelegt. Zu dieser Zeit waren auch die Alternativen zum TLF 16/25 nicht besonders vorteilhaft und damit die aus heutiger Sicht bedenkliche Entscheidung das TLF 16/25 zu einem Universalfahrzeug auszubauen wenigstens teilweise verständlich.
    Die Lösungsansätze waren (teilweise durch Länderregelungen auch so vorgesehen) vielfältig, liefen aber fast immer auf das gleiche Ziel hinaus:
    Die Beladung für den Bereich der technischen Hilfeleistung wurde ebenso zum "Standard" wie teilweise die dreiteilige Schiebleiter, weiteres Material für die TH, ein Stromerzeuger, ein Lichtmast,...
    Alles dies hat aber mit dem TLF 16/25 nach DIN 14530-20 nichts zu tun und kostet natürlich das gleiche (oder mehr) Geld wie an einem anderen Fahrzeug (z.B. LF 16/12).

    Im Rahmen der Typenreduzierung wurde diesen Erfahrungen Rechung getragen und die Fahrzeuge wie oben beschrieben an die heutigen Erfordernisse angepasst und besser aufeinander abgestimmt.
    Deshalb ist seit diesem Zeitpunkt das Verhalten, das TLF 16/25 weiterhin als Universal- oder Erstfahrzeug zu betrachten und entsprechend aufzurüsten, mehr als fragwürdig.

    Denn das LF 16/12 hat eigentlich alles was beim TLF 16/25 als Zuladung außerhalb der Norm erfolgt bereits serienmäßig.

    Dieser Trend bei den TLF 16/25 hin zu den Zuladungen außerhalb der Norm macht deutlich, dass auch die Anhänger des TLF 16/25 die Mängel dieses Fahrzeuges erkannt haben. Wobei man festhalten muss, dass diese "Mängel" erst bei falschen, also vom eigentlichen Zweck abweichenden Einsatz, nämlich als Erstangriffs- bzw. Universalfahrzeug, auftreten. Um diese Mängel bei der Verwendung als Erstangriffsfahrzeug auszugleichen wird dann zu den o.g. Ausgleichsmaßnahmen gegriffen.
    Das Ergebnis ist fast immer ein LF 16/12 mit größerem Tank und kleinerer Besatzung. Oft kann auch die 12t Grenze des TLF 16/25 nach Norm nicht eingehalten werden.
    Die angeblichen Vorteile des größeren Tanks wurden bereits durch die eingangs erwähnte Statistik wiederlegt.
    Bleibt also nur noch der Nachteil des fehlenden Personals. Zumal deshalb dann das zusätzlich verladene Gerät oft gar nicht sinnvoll eingesetzt werden kann.



    6. Besatzung 1/5 vs. 1/8

    Mit dem TLF 16/25 ist es immer nur möglich Personal in Stärke 1/5 an die Einsatzstelle zu bringen.
    Oft wird dies wegen eines Personalmangels (vor allem tagsüber) gerechtfertigt, da dann ein LF mit 1/8 ohnehin nicht besetzt werden kann. Hier werden jedoch Ursache und Wirkung vertauscht.
    Jedoch wird dann vergessen, dass das TLF immer nur 1/5 transportieren kann, also auch dann, wenn auseichend Personal zur Verfügung steht, z.B. nachts.
    Hingegen kann ein LF in der oben geschilderten Situation problemlos auch mit 1/5 ausrücken und kann (personell gesehen) die gleiche Arbeit vollbringen wie ein TLF 16/25. Jedoch hat das LF hierzu eine deutlich bessere Beladung zur Verfügung.
    Besonders "lustig" wird es dann, wenn sich dann in der i.d.R. verbauten Gruppenkabine im TLF 16/25 doch plötzlich wieder zusätzliche Sitzgelegenheiten finden. Werden diese nämlich nicht auch im Fahrzeugschein entsprechend eingetragen und vom TÜV abgenommen, ggf. das zGG entsprechend erhöht, erlischt die Betriebserlaubnis, Fahrer, "Aufsicht" (Wehrführer) und Beschaffer machen sich ggf. haft- oder gar strafbar.


    7. Ein Fahrzeug kann keinen Personalmangel ausgleichen

    Ein Fahrzeug auf der Tatsache des Personalmangels z.B. bei schlechter Tagesalarmstärke zu planen funktioniert niemals. Technik kann dafür sorgen, dass ein Weniger an Personal leichter und effizienter arbeiten kann. Sie kann jedoch keine fehlenden Einsatzkräfte ersetzen (z.B. Begründung für größeren Wassertank, da dann der Aufbau einer Wasserversorgung länger dauern kann oder gar entbehrlich ist).
    Das Personal, das nicht vorhanden ist um die Wasserversorgung aufzubauen (die trotzdem notwendig ist), fehlt auch bei anderen Aufgaben, wie z.B. dem Einsatz tragbarer Leitern oder als Reservetrupp.
    Mit dem Material des LF 16/12 kann eine Staffel aber immer noch deutlich effizienter arbeiten als mit einem TLF 16/25 (Norm). Als Beispiel: Aufbau einer Wasserversorgung mit der fahrbaren (1-Mann) Haspel.


    8. Die Kosten

    Oft wird der günstigere Preis des TLF 16/25 im Gegensatz zum LF 16/12 angeführt.

    Nun muss man einmal betrachten was man eigentlich möchte.
    Braucht man einen Wassertank, dann gibt es sogar noch eine günstigere Variante als das TLF 16/25. Nämlich das TLF 16/24-Tr. Dieses transportiert ebenso 2.400l Wasser in seinem Tank und hat eine FP mit einer Leistung von 1.600l/ min.
    Hinzu kommt, dass es im Gelände wesentlich beweglicher ist (geländegängig im Vergleich zum meist nur geländefähigen TLF 16/25), was in den meisten Lagen mit unzureichender Wasserversorgung (Wald-/ Flächenbrände, Brand landwirtschaftlicher Anwesen,...) sinnvoll ist. Die Beladung des TLF 16/24-Tr ist nicht wesentlich geringer als die des TLF 16/25. Es fehlen 2 B-20 sowie vor allem das "personenbezogene" Gerät wie 2 PA, 2 Leinenbeutel, etc. bedingt durch die Truppbesatzung, die aber für diesen Zweck (Schnellangriff und Wassertransport) völlig ausreichend ist.

    Will man aber ein Erstangriffsfahrzeug, so muss es nicht immer gleich ein LF 16/12 sein. Oftmals würde auch ein LF 8/6 ausreichen. Auch mit diesem Fahrzeug kann mit der bereits nach Norm vorgesehenen Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen z.B. für den Bereich TH ein ausreichender Erstangriff gefahren werden. Kleinere Lagen können damit vollkommen selbständig beherrscht werden.
    Wird zusätzlich ein größerer Löschwasservorrat benötigt, kann dieser wie oben beschrieben durch ein TLF 16/24-Tr sichergestellt werden.

    Wird jedoch auf Grund der Gefährdungsanalyse und des zu erwartenden Aufgabenspektrums sowie nach Bedarfsplänen ein LF 16/12 benötigt, so kann man nicht ein dafür völlig ungeeignetes TLF 16/25 beschaffen und versuchen dieses durch Zuladungen an das eigentlich benötigte Fahrzeug heranzuführen, was wie oben beschrieben niemals gelingen wird. Es wird immer ein Problem mit der Beladung, dem Personal oder der Gewichtsgrenze geben.
    Beschafft man dagegen ein "aufgeblasenes" TLF 16/25, so liegen die Kosten höher als bei einem vergleichbaren LF 16/12, weil das TLF 16/25 dann als Sonderkonstruktion läuft, während das LF 16/12 Serienbau ist.


    Selbstverständlich können nicht alle Wehren z.B. mit der Kombination aus LF 8/6 und TLF 16/24-Tr ausgestattet werden. Aber eine sinnvolle Verteilung der TLF16/24-Tr (wie auch der anderen Ergänzungs- und Sonderfahrzeuge z.B. RW, SW, LF 16-TS, DLK) in der Fläche und eine entsprechend großzügige Anpassung der Alarmpläne unter frühzeitiger Einbeziehung der Nachbarwehren kann dies problemlos ausgleichen.


    9. Die Berufsfeuerwehren

    Auch bei vielen Berufsfeuerwehren ist der Trend weg von Sonder-LF zurück zu Normfahrzeuge oder an Normfahrzeuge angelehnte Konzepte zu erkennen. Ob das Fahrzeug HLF 16, LHF 16 oder LF 16/12 heißt, ist dann egal.
    Man muss bei Berufsfeuerwehren jedoch beachten, dass in vielen Fällen deren Fahrzeuge alle Einsatzgebiete von der Ölspur und der Türöffnung, den Wasserschaden, den VU bis hin zum Zimmer- oder Industrieanlagenbrand abdecken müssen, da es vom Personal her nicht möglich ist, verschiedene Fahrzeuge dafür zu besetzen und auch Verstärkung nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung steht. Bei Freiwilligen Feuerwehren hingegen können für bestimmte Aufgaben z.B. KEF, SW, TLF 24/50, etc. besetzt werden, während einige diese Aufgabe bei vielen BF das LF mit erledigen muss.
    Aber auch hier gilt: Technik kann dass Personal bei seiner Aufgabe unterstützen, es aber nicht ersetzen.



    10. Schlussbetrachtung

    Es kann festgestellt werden, dass das TLF 16/25 nichts leisten kann, was andere Normfahrzeuge alleine oder in Kombination nicht auch mindestens gleichgut, meist sogar besser zu leisten im Stande sind.
    Ferner ist festzustellen, dass das TLF 16/25 nicht in das der Typenreduzierung zu Grunde liegende Fahrzeugkonzept eingefügt werden kann.

    Durch sinnvolle Beschaffung von den nach der Typenreduzierung außer dem TLF 16/25 vorgesehenen Fahrzeugen und die entsprechenden taktischen und organisatorischen Anpassungen (Alarmplan, überörtliche Hilfe, sinnvolle Verteilung von Ergänzungs-/ Sonderfahrzeuge) könnte bei der Betrachtung der Feuerwehr im Gesamten oder zumindest in größeren Gebieten (z.B. kreisweit) eine nicht unerhebliche Freisetzung finanzieller Mittel realisiert werden, ohne dass die Qualität der Versorgung der Bevölkerung oder die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren herabgesetzt werden würde.
    Da die Geldmenge, die für den Bereich der Feuerwehren zur Verfügung steht, in Zukunft nicht größer werden wird, könnten diese dann im Bereich der Fahrzeuge freiwerdenden Mittel in den Bereichen Struktur/ Organisation, Spezialgerät und vor allem im Bereich Ausbildung sinnvoll eingesetzt werden.

    Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der sich immer weiter annähernden Bauformen der Fahrzeuge ist darüber hinaus zu erwarten, daß es ohnehin zur Verschmelzung von TLF 16/25 und LF 16/12 zu einem einzigen Fahrzeugtyp kommen wird.

    Christian Fischer

    05.02.2006


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz833533
    Datum07.09.2017 14:422312 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    könnte durchaus sein, ich muss ihn mir heute Abend mal in Ruhe durchlesen.
    Das wäre ja schonmal ein Anfang.

    Eigentlich eine überflüssige Diskussion, aber naja....

    Danke dir.

    Gruss
    Ralf

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP833534
    Datum07.09.2017 15:042674 x gelesen
    Geschrieben von Ralf R.Ich bin mir ziemlich sicher, das in den FAQ eine Abhandlung darüber war, warum ein TLF ein TLF und kein LF ist. Hat diesen Beitrag zufällig jemand?
    Geht es bei deiner Überzeugungsarbeit denn auch um damalige Fahrzeugtypen (oder welcge aus den Folgejahren)? Denn heute ist mitunter ein LF gleichzeitig ein TLF, ohne irgendeine Norm zu verletzen. Stichwort Tankgröße...

    (Und versuch nicht, mich zu überzeugen. Ich halte TLF3000 mit Staffel in weiten Teilen unseres Landes weiterhin für einen Fahrzeugtyp, der gegenüber einer LF+TLF Lösung kostengünstiger und einsatztaktisch problemlos zu nutzen ist)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz833535
    Datum07.09.2017 15:292675 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Geht es bei deiner Überzeugungsarbeit denn auch um damalige Fahrzeugtypen (oder welcge aus den Folgejahren)? Denn heute ist mitunter ein LF gleichzeitig ein TLF, ohne irgendeine Norm zu verletzen. Stichwort Tankgröße...

    Nein, es geht um ein TLF mit Truppkabine....

    Gruss
    Ralf

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    AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP833580
    Datum08.09.2017 20:331937 x gelesen
    Das sehe ich ganz genau so!

    Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.

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    xxx

     13.03.2017 01:20 Ralf7 H.7, Drebkau Was ist mit den FAQ passiert?
     07.09.2017 14:25 Ralf7 R.7, Kirchen
     07.09.2017 14:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.09.2017 14:42 Ralf7 R.7, Kirchen
     07.09.2017 15:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.09.2017 15:29 Ralf7 R.7, Kirchen
     08.09.2017 20:33 Chri7sti7an 7W., Nentershausen
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