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Thema | Maschinist nur mit LKW Führerschein | 29 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 832972 | |||
Datum | 21.08.2017 10:45 | 6956 x gelesen | |||
Vor ein bis zwei Wochen unterhielt ich mich mit einem Kameraden aus einem anderen Landkreis. Er war Spätberufener und macht jetzt im Eiltempo alle Lehrgänge. Mich wundert nur, als er sagte, dass er den Maschinistenlehrgang erst Ende nächstes Jahr macht. Ich dachte zuerst an Überfüllung, aber er erzählte mir, dass bei Ihnen grundsätzlich nur Leute mit LKW Führerschein zum Maschinisten Lehrgang geschickt werden. Meine vorherige Wehr Unterscheid zwar zwischen 2er und 3er Maschinisten, aber war der Meinung, dass auch Maschinisten ohne LKW-Schein wichtig wären. Die aktuellen Wehr hat das Problem (noch) nicht, da das Fahrzeug auch mit dem alten 3er gefahren werden kann. Was sind Eure Erfahrungen? Maschinisten nur mit LKW-Führerschein? Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832974 | |||
Datum | 21.08.2017 11:07 | 4429 x gelesen | |||
Sinngemäß bei uns: Voraussetzung für den Besuch des Maschinisten-Lehrgangs ist die Abgeschlossene Grundausbildung und die Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug. Da wir aber in Stadt selbst ausbilden ist der Ansturm auf die Lehrgangsplätze nicht ganz so groß wie z.B. auf Kreisebene, ist es möglich den Lehrgang mit interessierten aufzufüllen. Wurde bei uns schon öfters praktiziert von GFs bzw. GF-Anwärter, die zwar keinen Führerschein haben, aber das Wissen sich aneignen wollen bzw. sollen. Nach dem Motto: Man kann nie zuviel Wissen haben Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Tobi8as 8F., Schwarzenbach a.Wald / Bayern | 832975 | |||
Datum | 21.08.2017 11:10 | 4325 x gelesen | |||
Macht durchaus Sinn auch Maschinisten zu haben die nicht zwingend das Fahrzeug/LKW fahren dürfen. Mein Beispiel das bei bei uns gerade auch aktuell ist, die Wasserversorgung lange wegstrecke. Hier brauche ich an den TS auch Maschinisten während ein anderer zB. die lange Strecke mit dem Fahrzeug auslegt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 832977 | |||
Datum | 21.08.2017 11:17 | 4125 x gelesen | |||
Guten Tag Die VwV-FW-Ausbildung BaWü schreibt für BaWü hierzu in der Anlage 1: " [...] 14 Maschinisten [...] Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse, die für das Führen der Löschfahrzeuge, für die sie als Maschinist vorgesehen sind, erforderlich ist. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832979 | |||
Datum | 21.08.2017 11:48 | 4211 x gelesen | |||
Richtig. Oder z.B. bei Unwetterlagen: TS an einer Stelle, Stomerzeuger/TP an anderer und Fahrzeug an dritter Stelle. Man kann also 3 Maschinisten gleichzeitig einsetzen und braucht aber nur einen Fahrer. Sinnvoll bei Fahrzeugen mit zusätzlicher PFPN. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832980 | |||
Datum | 21.08.2017 12:07 | 3858 x gelesen | |||
Die FwDV 2 nennt als Voraussetzung für die Teilnahme am Maschinistenlehrgang "die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse." Da das aber aus den schon genannten Gründen (Gerätebetrieb abseits des Fahrzeugs, teils parallel) wenig Sinn macht, hält man sich hier auch nicht an diese Vorgabe und lässt auch Leute auf den Lehrgang, die nicht alle Fahrzeuge des Standortes fahren dürfen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 832999 | |||
Datum | 22.08.2017 11:16 | 3209 x gelesen | |||
Bei uns wird es genau andersherum gehandhabt: Der bestandene Maschinistenlehrgang ist Voraussetzung, um über die Feuerwehr den Führerschein zu bekommen. Da man in NRW aber auch die komplette Ausbildung, also incl. Maschinist und ABC 1, braucht, um für den F 3 zugelassen zu werden, versuchen wir, möglichst viele Kameraden auf alle Lehrgänge zu schicken. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 833003 | |||
Datum | 22.08.2017 12:59 | 3121 x gelesen | |||
Das war auch einer der Gründe in meiner vorherigen Wehr. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 833004 | |||
Datum | 22.08.2017 13:01 | 2948 x gelesen | |||
Das mit dem ABC 1 gilt für ganz NRW oder nur für Deine Wehr? Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 833005 | |||
Datum | 22.08.2017 13:04 | 3084 x gelesen | |||
Der Jurist in mir sagt dazu, wer also nur als TS8 Maschinist vorgesehen ist, braucht also gar keine Fahrerlaubnis. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 833006 | |||
Datum | 22.08.2017 14:18 | 2804 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias K. Das mit dem ABC 1 gilt für ganz NRW oder nur für Deine Wehr Für ganz NRW, siehe hier Voraussetzungen für den Gruppenführerlehrang FF Gruss Kai | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 833007 | |||
Datum | 22.08.2017 15:09 | 2759 x gelesen | |||
Hallo, das gilt für ganz NRW. Allerdings sieht der aktuelle Lehrgangskatalog alternativ auch die absolvierten Module 13 der Truppführerfortbildung als Eingangsvoraussetzung zu. IdF NRW Die Lernzielkataloge zu den Modulen finden sich wohl in diesem Dokument: Lernzielkatalog (2005) F I - FIII NRW Gruß Stephan | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 833008 | |||
Datum | 22.08.2017 15:19 | 2825 x gelesen | |||
Hallo, funktioniert aber nur bei Löschkarren (mit TS8/8) Geschrieben von https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppe_(Feuerwehr) Maschinist die erste Aufgabe des Maschinisten ist die Ausrüstung an die Einsatzstelle zu bringen. MkG Helmut | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833009 | |||
Datum | 22.08.2017 15:57 | 2982 x gelesen | |||
Der Einwand greift nur, wenn man davon ausgeht, den Absolventen des Maschinisten-Lehrgangs auch tatsächlich als Maschinisten i.S.d. FwDV3 einsetzen zu wollen. Das klingt zwar erstmal naheliegend, ist aber weder von den Lernzielen der FwDV2 her noch aus praktischen Überlegungen zwingend. Gerade beim Einsatz der PFPN (fka TS) muss der Bedienende sicherlich zwingend ausgebildeter Maschinist i.S.d. FwDV2, nicht aber auch in der Maschinisten-Funktion gem. FwDV3 sein. Entsprechende Einsatzszenarien sind leicht denkbar, am einfachsten sicher für den SW (SB), bei dem der Maschinist (i.S.d. FwDV3) weiterhin Fahrer des Fahrzeugs bleibt, während ein anderer FM(SB) als Maschinist (i.S.d. FwDV2) die PFPN bedient. Insofern sehe ich kein Problem bei entsprechender örtlicher Auslegung der FwDV2-Voraussetzung "Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse". Ich würde eher noch einen anderen Punkt sehen: Auch wenn die FwDV2 nur die abgeschlossene TM-Ausbildung fordert (immerhin die komplette und nicht nur Teil 1!), so sollte mMn nicht gerade der jüngste und unerfahrenste Kamerad als Maschinist eingesetzt werden. Immerhin wird muss der Maschinist eigenverantwortlich Befehle und Aufträge seines GF umsetzen, und auch kleinere Probleme eigenständig lösen. Im Gegensatz zu den anderen TM-Funktionen innerhalb der Gruppe steht ihm dabei aber keine übergeordnete Kraft zur Seite, dafür ist das Ergebnis seiner Arbeit aber oft von besonderer Bedeutung für den Einsatzerfolg und die Sicherheit der vorgehenden Kräfte. Außerdem finde ich es immer sehr angenehm, wenn der Maschinist eine Art "ruhender Pol" innerhalb der Einsatzstelle ist... | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 833011 | |||
Datum | 22.08.2017 19:28 | 2614 x gelesen | |||
Hallo,Geschrieben von Henning K.Gerade beim Einsatz der PFPN (fka TS) muss der Bedienende sicherlich zwingend ausgebildeter Maschinist i.S.d. FwDV2, nicht aber auch in der Maschinisten-Funktion gem. FwDV3 sein. Einspruch Euer Ehren: Hierzu ist ein "Hilfsmaschinist" (Ausbildung in der Wehr) ausreichend. Ein "echter Maschinist" muß weit mehr können: - sichere Bedienung aller technischen Geräte auf "seinem" Fahrzeug - sichere Kontrolle der Einsatzbereitschaft aller technischen Geräte (ohne PA) - Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Gerät an de Einsatzstelle (Folgeeinsatz) soweit "technisch" möglich. Gerade bei "modernen Pumpen" sehe ich durchaus die Möglichkeit den Franz der schon lang nicht mehr da war nach kurzer Einweisung an eine PFPN zu stellen. (mehr als Ein/Aus zu Drücken und Ventil aufzumachen gibt's ja eh nicht mehr) MkG Helmut | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833012 | |||
Datum | 22.08.2017 22:11 | 2784 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut R.Hierzu ist ein "Hilfsmaschinist" (Ausbildung in der Wehr) ausreichend. Grundsätzlich spricht (abgesehen von der FwDV2) erstmal nicht viel dagegen, beliebige Themen Wehr-intern abweichend von den Lehrgängen zu schulen. Die UVV verlangt ja im Wesentlichen die fachliche Eignung. Die Lehrgänge nach FwDV2 sind dafür natürlich eine anerkannte, aber wohl nicht die einzige Umsetzungsmöglichkeit. Wenn man seinen eigenen Weg geht, sollte man den aber sauber dokumentieren, damit man die fachliche Eignung im Zweifelsfall auch nachweisen kann. Und man muss irgendwie den Überblick behalten, wen man jetzt gerade wofür (und wofür nicht) ausgebildet hatte. Geschrieben von Helmut R. Gerade bei "modernen Pumpen" sehe ich durchaus die Möglichkeit den Franz der schon lang nicht mehr da war nach kurzer Einweisung an eine PFPN zu stellen. (mehr als Ein/Aus zu Drücken und Ventil aufzumachen gibt's ja eh nicht mehr) Die Tätigkeit des Maschinisten wird in der Praxis häufig so gesehen: In bestimmten Situationen bestimmte Knöpfe und Hebel in einer bestimmten Reihenfolge betätigen. Das geht so lange gut, wie nichts Unvorhergesehenes passiert (und man die für die gerade vorliegende Situation vorgesehene Bedienfolge nicht vergessen hat). Ansonsten geht es schief. Deswegen bin ich auch weiterhin der Meinung, dass ein Maschinist verstehen sollte, was da passiert. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 833021 | |||
Datum | 23.08.2017 10:35 | 2507 x gelesen | |||
Aus diesem Link lese ich aber heraus, dass der MA nur als ersatz benötigt wird, wenn TF-Fobi Modul 1-3 nicht vollständig ist. Off-topic: Krass finde ich die Notwendigkeit, in NRW für den GF-Lehrgang zwingend atemschutztauglich sein zu müssen. Das Fachforum zum Thema Marine: www.Forum-Marinearchiv.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 833022 | |||
Datum | 23.08.2017 10:38 | 2550 x gelesen | |||
Jeder der Feuerwehrangehöriger sollte eine Maschinistenausbildung machen. Die Vorteile überwiegen einfach. Alleine die Antwort, warum bei einer TS8 ein "grosser" Führerschein verbrannt werden muss, sind mir einige Kdt in unserer Umgebung bis heute noch schuldig geblieben. Der abgessesene Betrieb von TS8, Stromerzeuger, Hydraulikgeräten usw. sowie das Bedienen und das vorschriftsmässige Benutzen von Kleingeräten wird hier i.d.R. erst verständlich. Z.B. Umgang mit Strom und den max. Verbrauchern wird in den Grundlehrgängrn meistens nicht anfesprochen ect.. Selbst passiert, dass keine PA'ler mehr da waren und die Nachalamierten noch nicht eingetroffen, hätte ich gehen können müssen. Es war leider kein anderer Maschinist, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zugegen. Eine entsprechende Ausbildung ist immer vom Vorteil und motiviert ungemein..... Gruss aus dem Urlaub Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833028 | |||
Datum | 23.08.2017 11:40 | 2339 x gelesen | |||
http://www.feuerwehr-hermeskeil.de/pages/fahrzeuge/wlf/ab-pumpen.php Für so einen AB (RLP-Model) z.b. braucht man schon mehr als einen Maschinisten, aber nur einen Fahrer. Geschrieben von Markus G. Eine entsprechende Ausbildung ist immer vom Vorteil und motiviert ungemein..... Warum sollte man einem Feuerwehrmann eine Tech. Ausbildung verweigern wenn dieser diese machen möchte ? Bei uns im Zug werden alle i.d.R. einmal im Jahr im Rahmen einer Stationsausbildung in TS und Stromerzeuger mit Zubehör eingewiesen. Wie gseagt: Zu viel zu Wissen schadet nur in der Mafia Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 833036 | |||
Datum | 23.08.2017 13:08 | 2255 x gelesen | |||
Hallo Matthias, in unserer Feuerwehr halten wir es so, dass prinzipiell für den Maschinistenkurs Leute mit FEK C oder CE bevorzugt werden, prinzipiell aber jeder, der den Kurs machen will, ihn auch machen darf. Bei uns findet der Kurs auf Landkreisebene statt, und so entstehen der Gemeinde außer den (recht geringen) Lehrgangsgebühren und zweimal Mittagessen keine weiteren Kosten (Lohnausfall oder so ist nicht, da abends und am Samstag). Hat auch ein bisschen was mit der Motivation der Mannschaft zu tun. Junge Kameraden empfinden es häufig als Belohnung, wenn sie auf einen Lehrgang gehen dürfen. Das halten wir übrigens mit allen Lehrgängen auf Landkreisebene so. Wer will, darf sie machen, natürlich soweit wir bei entsprechender Voranmeldung auch Plätze zugeteilt bekommen. Und soweit es intern keine anderen Prioritäten gibt (eben Führerschein oder Voraussetzung für ein bestimmtes Amt oder einen weiteren geplanten Lehrgang). Ausnahme Atemschutz, da entsprechende Tauglichkeit Voraussetzung ist. Weiters sehe ich es so. Wir haben ja mittlerweile auf jedem Fahrzeug motorbetriebene Geräte dabei. Stromerzeuger, Überdrucklüfter, evtl. Hydraulikaggregate mit Benzinmotor, die gute alte Tragkraftspritze, etc. Früher war es mal so angedacht, dass im Falle eines Falles z.B. auf dem alten LF8 oder LF16TS bei gleichzeitigem Einsatz der Pumpen der Melder der Maschinist für die TS8 hätte sein sollen und der Maschinist des Fahrzeugs wäre Maschinist der Vor- oder Einbaupumpe gewesen. Kann doch dann mal nicht schaden, wenn der Melder auch ausgebildeter Maschinist ist. Führerschein hin oder her. Analog hierzu sehe ich die heutigen motorbetriebenen Geräte, die ja auch mal im abgesetzten Betrieb benutzt werden. Was ist wenn wir mit dem Logistikfahrzeug entsprechendes Material (z.B. Schlauchmaterial und TS8 für die lange Schlauchstrecke) nachliefern. Brauche ich da keinen Maschinisten für die TS8?! Oder nehme ich nach Absetzen des Geräts das Logistikfahrzeug außer Betrieb, weil der Fahrer des Logistikfahrzeugs zugleich der TS8-Maschinist ist? Maschinisten werden im Zuge Ihrer Ausbildung auch hinsichtlich Rechte und Pflichten gemäß STVO beim Bewegen von Feuerwehrfahrzeugen geschult. Unabhängig davon ob Fahrzeug mit Pumpe oder nicht, schadet es dem Einsatzfahrer eines ELW oder MZF wenn er von Sonder- und Wegerecht schon mal was gehört hat? Im Falle eines Unfalles hat zumindest der Verantwortliche schon mal die Pflicht weg, dass er nachweisen muss, dass der Fahrer im Thema Sonderrechtsfahrten unterwiesen war. Mit Maschinistenkurs ist er das automatisch. Muss der Fahrer eines solchen Fahrzeuges nicht auch die Pflichten des Maschinisten nach FWDV hinsichtlich Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft wahrnehmen, wenn das Fahrzeug wieder eingerückt ist? Schadet doch nicht, wenn er auch schon mal was davon gehört hat. Wenn es wie bei uns, die Möglichkeit gibt, den Maschinistenlehrgang unter den eingangs genannten Bedingungen zu machen, dann sollte man soweit es geht auch die Angebote wahrnehmen, auch wenn nicht gleich jeder die große Kiste fahren darf. Ein wenig mehr an Ausbildung ist selten von Nachteil, Zuwenig dagegen sehr schnell. Und ich halte recht wenig von diesen "Schnellbleicheausbildungen", sprich man unterweist seine Jungs mal so schnell nebenbei in der Bedienung von diesem und jenem. mkg WErner | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 833039 | |||
Datum | 23.08.2017 14:11 | 2160 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Bei uns findet der Kurs auf Landkreisebene statt, und so entstehen der Gemeinde außer den (recht geringen) Lehrgangsgebühren und zweimal Mittagessen keine weiteren Kosten (Lohnausfall oder so ist nicht, da abends und am Samstag). Schichtarbeit? | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 833041 | |||
Datum | 23.08.2017 15:35 | 2010 x gelesen | |||
Hallo Steffen, Hat sich anscheinend bis dato immer/meist von den Teilnehmern mit den Arbeitgebern durch Urlaub oder Freischichten regeln lassen. Bis jetzt nicht nennenswert angefallen. mkg WErner | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833044 | |||
Datum | 23.08.2017 17:20 | 2184 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.nabhängig davon ob Fahrzeug mit Pumpe oder nicht, schadet es dem Einsatzfahrer eines ELW oder MZF wenn er von Sonder- und Wegerecht schon mal was gehört hat? Ein sehr gutes Argument. Hatte ich noch nie bedacht. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 833047 | |||
Datum | 23.08.2017 18:20 | 2103 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Hat sich anscheinend bis dato immer/meist von den Teilnehmern mit den Arbeitgebern durch Urlaub oder Freischichten regeln lassen. Das heißt aber, daß Verdienstausfall gezahlt werden würde wenn jemand den Lehrgang Abends oder am Wochenende besucht und normalerweise hätte arbeiten müssen? Ist ja eine durchaus interessante Frage, denn Urlaub bzw. Überstunden um für eine Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr Zeit zu haben, kann man wohl nicht als selbstverständlich bezeichnen guten Gewissens. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 833055 | |||
Datum | 24.08.2017 07:22 | 1886 x gelesen | |||
Hallo Steffen, wie gesagt, Problem gab´s meines Wissens bis jetzt noch nie. Gerade die "Youngsters" sind durchaus bereit mal "einen Urlaubstag" für die Feuerwehr zu opfern. Folglich werden wir einen Teufel tun, und von uns aus die Diskussion vom Zaun treten. Falls sich das Problem mal stellt, muss man sich natürlich damit befassen. Andererseits ist´s halt in anderen Landstrichen so, dass die Lehrgänge, die nicht zwingend zur Grundausbildung gehören, stärker kontingentiert sind. mkg Werner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833067 | |||
Datum | 24.08.2017 12:31 | 1826 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von werner n. in unserer Feuerwehr halten wir es so, dass prinzipiell für den Maschinistenkurs Leute mit FEK C oder CE bevorzugt werden, prinzipiell aber jeder, der den Kurs machen will, ihn auch machen darf. Scheint anderorts sogar Pflicht zu sein ?: -> KFV HN " Damit auch unter Adrenalin alles glattläuft " " [...] In Leingarten ist die Ausbildung zum Maschinisten seit Jahren Pflicht, erklärt Kommandant Rouven Leibbrand. 42 von 69 seiner Kameraden haben sie bereits absolviert und dazu 35-Stunden-Lehrgänge in Brackenheim, Lauffen, Schwaigern oder Eppingen besucht. [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 833081 | |||
Datum | 24.08.2017 16:03 | 2000 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Scheint anderorts sogar Pflicht zu sein ? Wenn ich zum ursprünglichen Thema zurückkomme, dann stellt sich für mich die Frage: Zahlt die Gemeinde dann auch den Führerschein C oder CE, oder benötigen die FA in Leingarten diesen nicht zwingend? | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 833092 | |||
Datum | 25.08.2017 07:56 | 1615 x gelesen | |||
Hallo Jörg, ich bin der Meinung man darf und soll die Maschinistenausbildung nicht nur am Führerschein Kl C oder CE festmachen. Wie ich vorher ja schon beschrieben habe, brauchts ja nicht nur für Löschfahrzeuge einen Maschinisten. Auch bei den anderen Feuerwehrfahrzeugen gibt es Aufgaben die in unten angeführten Katalog aufgeführt sind. Siehe hierzu ein Zitat aus einem Arbeitsblatt aus der Maschinistenausbildung (Staatl. FW-Schule Würzburg) mit den Aufgaben des Maschinisten. Allgemeine Aufgaben Fahrer des Fahrzeuges Regelmäßige Übungsfahrten Regelmäßige Kontrollen nach Checkliste Regelmäßige Inbetriebnahme von Feuerlöschkreiselpumpen und Sonderaggregaten Reinigung und Pflege des Fahrzeuges Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft Anwesenheit beim Technischen Prüfdienst Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse Da stehen aus meiner Sicht auch Dinge drauf, die sich nicht nur auf Löschfahrzeuge beziehen. Wann wird der Maschinist bei einem Löschfahrzeug überprüfen, ob die zulässige Gesamtmasse eingehalten ist? Bei einem Logistikfahrzeug fällt dies sehr wohl in seinen ureigensten Aufgabenbereich. Auch bei Mannschaftstransport- und/oder Einsatzleitfahrzeugen ist er der Fahrer des Fahrzeugs. und so weiter. Ausserdem heißt der Kurs bei uns in Bayern nicht nur "Maschinist für Löschfahrzeuge" sondern "Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge". Und ja, in unserer Gemeinde werden in unregelmäßigen Abständen von der Gemeinde Zuschüsse zum Führerschein Kl. C gegen Dienstverpfllichtung geleistet. Unregelmäßig deswegen, weil dies in Absprache mit der Führung nach Erfordernis und "Kandidatenanzahl" erfolgt, und deswegen nicht zwingend jedes Jahr erforderlich ist. Kann aber auch mal passieren, dass es 2 Jahre hintereinander erforderlich ist, und dann wird´s nach Vereinbarung auch gemacht. mkg WErner mkg WERner | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833106 | |||
Datum | 25.08.2017 18:23 | 1587 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von werner n. Und ja, in unserer Gemeinde werden in unregelmäßigen Abständen von der Gemeinde Zuschüsse zum Führerschein Kl. C gegen Dienstverpfllichtung geleistet. Das sollte die Gemeinde bez. Dienstverpflichtung etc. mal überdenken, siehe z.B.: -> FW-Forum " Kommune muss ehrenamtlichem Feuerwehrmann Führerschein bezahlen " " Ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern müssen von der Kommune übernommene Führerscheinkosten nicht zurückzahlen. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht solch einen Rückgriff auf die Freiwilligen Feuerwehrleute nicht vor, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am 26. Mai 2015 bekanntgegebenen Urteil vom 24. April 2014 " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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