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ThemaFührungshirachie Rettungsboote Einsatz21 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen832392
Datum01.08.2017 14:403724 x gelesen
Guten Tag,
wie sieht bei Euch in der Wehr die Führungshirachie im Einsatz/Übung aus? In der Regel rücken wir mit Einsatzleiter, Löschfahrzeug und MTF mit Rettungsboot aus. Die Gruppenführer der beiden Fahrzeuge sind dem EL unterstellt. Nun wird das Rettungsboot (3 Mann Besatzung) zu Wasser gelassen, wird es nun als eigenständiges Fahrzeug dem Einsatzleiter unterstellt oder ist es als Trupp dem GF des MTFs unterstellt?

Kennt vielleicht jemand etwas schriftliches zu dem Thema?

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern832393
Datum01.08.2017 15:112150 x gelesen
Nachdem der GF vom MTF (bei uns MZF) immer mit aufs Boot umsteigt, erübrigt sich die Frage für uns glücklicherweise. :)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832394
Datum01.08.2017 15:161909 x gelesen
Woher kommen denn die drei Mann auf dem RTB, und was machen die restlichen sechs dieser Gruppe dann für gewöhnlich? Davon sollte es abhängen, welcher Führungsaufbau Sinn macht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW832395
Datum01.08.2017 15:172081 x gelesen
Geschrieben von Jörn V. Nachdem der GF vom MTF (bei uns MZF) immer mit aufs Boot umsteigt, erübrigt sich die Frage für uns glücklicherweise. :) Aber nur wenn er der Bootsführer ist. Ich komme ja eher von der DLRG, aber Verantwortlich bleibt für alle Maßnahmen von dem Boot aus der Bootsführer.

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen832398
Datum01.08.2017 15:421771 x gelesen
Die 3 Mann auf dem Boot kommen vom MTF. Die restlichen 6 Mann des MTFs bleiben als Staffel beim MTF (vorausgesetzt) das Fahrzeug ist voll besetzt.

Da fällt mir noch ein, muss ein FA mit Gruppenführerqualifikaton auf dem Boot sein Bzw. Ist ein Rettungsboot als selbstständige Taktische Einheit zu sehen ? Wie zum Beispiel ein RW mit Truppbesatzung ?

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern832400
Datum01.08.2017 15:571928 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Aber nur wenn er der Bootsführer ist. Ich komme ja eher von der DLRG, aber Verantwortlich bleibt für alle Maßnahmen von dem Boot aus der Bootsführer.

Boot = Fahrzeug = GF schafft an, die Ausführung ob und wie bleibt beim "Maschinisten", ist auf dem Löschbus genauso und klappt bei uns hervorragend.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW832401
Datum01.08.2017 16:061913 x gelesen
Bis auf die kleine Tatsache, das der BF der gesamten Besatzung also auch dem GF gegenüber Weisungsbefugt ist. Ist sicherlich im echten Leben kein Problem, aber wie bekommt Ihr das ins Organigramm?

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern832404
Datum01.08.2017 17:551724 x gelesen
Geschrieben von Harald S. Bis auf die kleine Tatsache, das der BF der gesamten Besatzung also auch dem GF gegenüber Weisungsbefugt ist. Ist sicherlich im echten Leben kein Problem, aber wie bekommt Ihr das ins Organigramm?

Wer ist der BF und wofür brauche ich ein Organigramm? Ich komm vom bayerischen Provinzdorf, als Kommandant steh ich hier nach FwDV100 und BayFWG sowieso über allem! :D /Ironie aus

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen832405
Datum01.08.2017 18:311589 x gelesen
Mir geht es auch vor allem darum ob es Sinn macht das Rettungsboot dem GF vom MTF zu unterstellen oder direkt dem EL.

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg832406
Datum01.08.2017 18:411422 x gelesen
Wer führt die Aufgabe des Bootsführers aus? Und welche Qualifikation benötigt er. Denken wir mal an unsere Strasse Fahrzeuge haben wir die Unterscheidung zwischen Fahrzeuglenker und dem Führer. Der Lenker ist für die Sicherheit seiner Fahrgäste verantwortlich und hat dahin gehend eine "Weisungsbefugnis" ( im Sinne von: "Hinsetzen, anschnallen, Schnauze halten, wenn es net sein unbedingt sein muss"). Meinst du mit Bootsführer die Person, die die Verantwortung der Bootsmanöver trägt (vergleichbar mit einem Kapitän auf grossen Schiffen), dann kann das schon jemand unterschiedliches sein, wie der Bootssteuermann und der Einheitsführer, macht das allerdings unnötig kompliziert.

In meiner alten Wehr war es so, dass das RTB als eigenständige Einheit gesehen wird, egal woher das Personal kommt. Das bedeutet es gibt eine verantwortliche Führungskraft an Bord, die auch die entsprechende Qualifizierung zum Führen und Steuern des Bootes hat. So gibt es keine Kompetenzrabfeleien

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg832407
Datum01.08.2017 18:461573 x gelesen
Es kommt ja auch auf die Lage an. In vielen Fällen sind RTB Lagen ja erst mal "Bootslagen". Warum sollte da noch jemand dazwischen stehen?

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW832408
Datum01.08.2017 18:531511 x gelesen
Ich wollte damit darauf anspielen, das man mit der Trennung von Bootsführer und Gruppenführer in zwei Personen, plötzlich 2 Chefs an Bord hast. Der BF kann - wahrscheinlich - auch nicht aus seiner Verantwortung gelassen werden, wenn der GF auf seltsame Ideen kommt. Der Bootsführer bleibt für Boot, Besatzung und Handlungen Voll verantwortlich.
Da kommst du eigentlich nur raus, indem du Bootsführer und Gruppenführer in Personalunion bringst.

Nach den Wasserstraßenordnungen ist es ja so, das der Bootsführer derjenige ist, der das Boot führt und der Rudergänger, derjenige, der am Ruder sitzt. Damit ist in meinen Augen der Gruppenführer der Bootsführer und der ursprüngliche Bootsführer der Rudergänger. Damit sollte der Gruppenführer aber die Qualifikationen für das Führen von Booten besitzen (Längen, Sichtzeichen, Fahrordnungen usw.) Hat der das üblicherweise?


Das in Bayrische Provinzdörfern keine Organigramme gebraucht werden ist mir klar und wahrscheinlich gesünder;-)

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern832410
Datum01.08.2017 19:161431 x gelesen
Ich kenne eure lokalen Gegebenheiten nicht, wir betreuen nur ein Flüsschen auf ein paar Kilometern ohne Binnen- oder Berufsschifffahrt, bei uns ist das Boot standardmäßig eine eigene Einheit und damit im Regelfall mit Gruppenführer und Maschinist (Bootsführer) + Personal besetzt.

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern832411
Datum01.08.2017 19:191488 x gelesen
Geschrieben von Harald S. Ich wollte damit darauf anspielen, das man mit der Trennung von Bootsführer und Gruppenführer in zwei Personen, plötzlich 2 Chefs an Bord hast. Der BF kann - wahrscheinlich - auch nicht aus seiner Verantwortung gelassen werden, wenn der GF auf seltsame Ideen kommt. Der Bootsführer bleibt für Boot, Besatzung und Handlungen Voll verantwortlich.
Da kommst du eigentlich nur raus, indem du Bootsführer und Gruppenführer in Personalunion bringst.

Nach den Wasserstraßenordnungen ist es ja so, das der Bootsführer derjenige ist, der das Boot führt und der Rudergänger, derjenige, der am Ruder sitzt. Damit ist in meinen Augen der Gruppenführer der Bootsführer und der ursprüngliche Bootsführer der Rudergänger. Damit sollte der Gruppenführer aber die Qualifikationen für das Führen von Booten besitzen (Längen, Sichtzeichen, Fahrordnungen usw.) Hat der das üblicherweise?


Wir löst du das Problem im Alltag als GF auf deinem Löschgruppen-/Staffelfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr? Wer schafft da an, wer führt aus und wer hat die Verantwortung? Ist das was anderes wie auf dem Wasser? Ich denke nicht. :)

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen832415
Datum01.08.2017 21:381341 x gelesen
Also einen Bootsführer und einen Gruppenführer auf einem Boot zu haben finde ich auch unnötig. Der Bootsführer hat die Verantwortung auf dem Boot und sollte auch die Führungsfunktion auf dem Boot ausüben.

Mir ging es nur darum, wenn das Boot als selbständige taktische Einheit gesehen wird und dementsprechend direkt dem Einsatzleiter unterstellt ist muss der Bootsführer über eine GF Qualifikation verfügen. Dies würde sich auch spiegeln mit eingesetzten Truppfahrzeugen wie z.B. eine Drehleiter oder RW.

Wenn das Boot allerdings nur als ein Trupp gesehen wird was einem Gruppenführer unterstellt ist würde eine Truppführerqualifilafion ausreichen.

Was meint Ihr ?

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW832416
Datum01.08.2017 23:551271 x gelesen
Nicht so leicht vergleichbar:
1. fährt der Fahrer auf der Straße das Fahrzeug alleine. Der Rest ist Passagier. Diese betätigen weder Licht, noch Blinker und schauen in der Regel nicht für den Fahrer aus dem Fenster.
2. Ist der Bootsführer nach Binnenschffahrtsordnung der Führer des Wasserfahrzeuges und nicht zwingend der Fahrer Damit ist der GF eigentlich der Bootsführer und damit Patentpflichtige
3. Macht es gerade beim Arbeiten auf dem Wasser wenig Sinn, denjenigen, der um Bremswege, Schiffahrtszeichen usw. weiß ans Ruder zu stellen.

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen832425
Datum02.08.2017 11:00   1380 x gelesen
Geschrieben von Harald S.2. Ist der Bootsführer nach Binnenschffahrtsordnung der Führer des Wasserfahrzeuges und nicht zwingend der Fahrer Damit ist der GF eigentlich der Bootsführer und damit Patentpflichtige

Wünschenswert aber nicht zwingend (wie du ja auch schon andeutest). Gibt es nur einen an Bord, mit der entsprechenden Erlaubnis, ist klar wer Bootsführer ist. Bei mehreren ist der Bootsführer vorher zwingend klar zu bestimmen. Und wenn der GF nicht über die entsprechenden Berechtigungen verfügt, kann er auch nicht Bootsführer sein. Ist aus meiner Sicht aber auch kein Weltuntergang. Der GF gibt die Ziele vor und der Bootsführer setzt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten und Verantwortlichkeit um (kann auch durch Anweisung an den Rudergänger sein, wenn hier nicht sowieso Personalunion besteht). Wie eben auch z.B. beim Maschinisten üblich. Grundsätzlich habe ich aber das Gefühl, dass hier ein künstliches Problem besprochen wird, was durch die normale Kooperation in der Praxis eher selten bis nie eintritt.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken832449
Datum02.08.2017 19:241192 x gelesen
Für die Freunde der theoretischen Diskussion bliebe auch noch die Frage, welchen Sinn es macht, bei einer Bootslage in Gruppenstärke 'aufzumarschieren', wenn in das Boot nur 3 Leute passen ..

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AutorMatt8hia8s J8., Krumbach / 832451
Datum02.08.2017 20:401239 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Für die Freunde der theoretischen Diskussion bliebe auch noch die Frage, welchen Sinn es macht, bei einer Bootslage in Gruppenstärke 'aufzumarschieren', wenn in das Boot nur 3 Leute passen ..

- Beim slippen des Boots helfen
- Uferbereich vom Ufer aus absuchen
- Ggf. Uferbereich ausleuchten

Wir ziehen das RTB auch mit einem LF 16/12 und bisher hat sich eigentlich immer Arbeit für das restliche Personal gefunden. Selbst wenn nicht, was ist dann so schlimm daran? Bei einer BMA steht meistens auch der Großteil vom Löschzug dekorativ in der Gegend rum...

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern832489
Datum03.08.2017 20:141135 x gelesen
Geschrieben von Jörn V.
Ist das was anderes wie auf dem Wasser? Ich denke nicht. :)
Ja doch, ist es (eigentlich) schon. Auf dem Boot hat grundsätzlich der Bootsführer (also der Kamerad mit Lehrgang in Regensburg oder Würzburg) den sprichwörtlichen Hut auf... der kann gleichzeitig der GF des MZF sein, muss es aber nicht. Der GF kann da auf dem Boot zwar rein theoretisch Anweisungen geben, die Verantwortung für Boot und Mannschaft hat aber trotzdem der Bootsführer. Im Schadensfall hängt der allein schon auf haftungsrechtlicher Sicht drin, wegen seiner besonderen Sach- und Fachkunde.

Jetzt ist es in Bayern aber so, dass man - lassen wir die feuerwehrinternen und -externen Regelungen mal außer Acht - für das Führen eines (privaten!) Motorbootes grundsätzlich keinen Sportbootführerschein Binnen oder ein ähnliches Papier benötigt, wenn man sich außerhalb des Bodensees und der Bundesschifffahrtsstraßen bewegt. Daher könnte jeder x-beliebige Bürger sich eine Bootsgenehmigung (sagen wir für den Ammersee) besorgen, und wäre dann auf seinem Boot der Verantwortliche.

Bei den Feuerwehren greifen hier zu allerst natürlich die internen Vorgaben des Kommandanten, wer - vor allem im Einsatz - als Bootsführer eingesetzt wird. Für die Feuerwehr gibt es hierfür die speziellen Lehrgänge in Regensburg und Würzburg, auch die anderen Organisationen (DLRG, Wasserwacht, THW) haben ihre vorgeschriebene Ausbildung. Auf dem Lehrgang werden nicht nur die bootsführerspezifischen Grundlagen (Recht und Fahrtechnik - allerdings vor allem nach Binnenschifffahrtsverordnung) vermittelt, sondern auch feuerwehrspezifische Punkte (Ziehen von Ölsperren, Übersetzen Mannschaft zur Brandbekämpfung etc.).

Inwieweit hier der Kommandant einfach Personal ohne Bootsführerlehrgang als Bootsführer einsetzen kann entzieht sich ehrlich gesagt meiner Kenntnis, aber ich denke, dass er vor allem aus versicherungstechnischer Sicht einen guten Grund braucht, wenn er hierfür nicht ausgebildetes Personal einsetzt.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern832491
Datum03.08.2017 21:111057 x gelesen
Hallo,

Wir fahren in der Regel mit einer Staffel zum Boot, 4 MAnn steigen um, MAschinist und GF des Fahrzeuges bleiben an Land, der Rest steigt um. Die 4 Mann (bei Feuer 5 Mann) Bootsbesatzung sollten mindestens einen Bootsführer mit Patent und einen Gruppenführer enthalten.


Wir haben das für uns so geregelt:

Bootsführer = auf Feuerwehrdeutsch Maschinist = fährt und bedient das Boot, ist genauso für sein Fahrzeug und Mannschaft verantwortlich wie ein Maschinist an Land. Er benötigt bei uns das Bodensee-Schifferpatent A

Gruppenführer = führt einsatztaktisch = bedient den Funk, navigiert, führt die Mannschaft in einsatztaktischen Dingen

Es sollten beide auf dem Boot dabei sein.

Damit es keinen Stress gibt haben wir das auch sauber im Bootshandbuch geregelt, dieses Handbuch hat den Charakter einer Dienstanweisung:


Der Bootsführer ist für das Wasserfahrzeug, die Mannschaft und die nautische Führung verantwortlich. Der Bootsführer kann einen Rudergänger einsetzen, der die Befähigung zur Führung des Bootes ebenfalls besitzen muss. Auch in diesem Fall trägt der zuvor bestimmte Bootsführer die Gesamtverantwortung. Entscheidungen über den Einsatz technischer Einrichtungen trifft grundsätzlich der Gruppenführer, soweit an Bord, ansonsten das ranghöchste Besatzungsmitglied. Der Bootsführer hat gegen diese Entscheidung ein Vetorecht, sofern Gründe aus seinem Entscheidungsbereich entgegenstehen. Seemännische Entscheidungen trifft zu jeder Zeit ausschließlich der verantwortliche Bootsführer. Er ist gegenüber dem Gruppenführer und der Bootsmannschaft hinsichtlich seemännischen Fragen Weisungsbefugt.


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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 01.08.2017 14:40 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 01.08.2017 15:11 Jörn7 V.7, Grafrath
 01.08.2017 15:17 Hara7ld 7S., Köln
 01.08.2017 15:57 Jörn7 V.7, Grafrath
 01.08.2017 16:06 Hara7ld 7S., Köln
 01.08.2017 17:55 Jörn7 V.7, Grafrath
 01.08.2017 18:31 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 01.08.2017 18:46 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 01.08.2017 19:16 Jörn7 V.7, Grafrath
 01.08.2017 18:53 Hara7ld 7S., Köln
 01.08.2017 19:19 Jörn7 V.7, Grafrath
 01.08.2017 21:38 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 01.08.2017 23:55 Hara7ld 7S., Köln
 02.08.2017 11:00 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 02.08.2017 19:24 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 02.08.2017 20:40 Matt7hia7s J7., Krumbach
 03.08.2017 20:14 Mark7us 7R., Höhenrain
 01.08.2017 18:41 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 01.08.2017 15:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.08.2017 15:42 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 03.08.2017 21:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
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