Thema | Unfälle mit Rettungswagen Wenn rasende Retter zum Risiko werden | 6 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830671 |
Datum | 05.06.2017 21:12 | 4364 x gelesen |
hallo,
der Stern hat das Thema aufgegriffen:
Stern-Reporterin Kerstin Herrnkind wäre fast von einem Rettungswagen überfahren worden. Sie recherchiert und ist überrascht: Alle paar Tage kommt es auf Einsatzfahrten zu Unfällen. Doch die Justiz lässt Milde walten - selbst wenn ein Kind getötet wird.
http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/unfaelle-mit-rettungswagen--wenn-rasende-retter-zum-risiko-werden-7477906.html
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 830674 |
Datum | 05.06.2017 23:31 | 2390 x gelesen |
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre schon ein erster Schritt. Dazu am Besten noch eine Schulung in vorausschauendem Fahren.
Mich würde interessieren, wie die genannte "Befreiung der Sonderrechtsfahrer von den Regeln der StPO" genau aussieht. Ist damit gemeint, dass es allenfalls zur Erhebung eines Bußgeldes kommt - also einer Ordnungswidrigkeit - und nicht zur Verhandlung wg. fahrlässiger Tötung? Beitrag bewerten |
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 830678 |
Datum | 06.06.2017 02:40 | 2309 x gelesen |
Geschrieben von Jörg E. J.Mich würde interessieren, wie die genannte "Befreiung der Sonderrechtsfahrer von den Regeln der StPO" genau aussieht. Ich gehe fest davon aus, dass die "StVO" gemeint war. Von der StPO befreit zu sein, würde ja einen ziemlich umfassenden Freibrief in Sachen Strafverfolgung bedeuten ;o)
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 830680 |
Datum | 06.06.2017 07:27 | 2258 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian W.Ich gehe fest davon aus, dass die "StVO" gemeint war.
Ich auch, das passt auch vom Kontext her. Beitrag bewerten |
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 830693 |
Datum | 06.06.2017 12:55 | 1626 x gelesen |
Kommt nur mir die Anzahl von 73 tödlichen VU pro Jahr mit RTW-Beteiligung utopisch hoch vor? Diese Zahl würde ich eher für schwere VU mit Personenschaden in Betracht ziehen, tödliche VU eher um Faktor 10 kleiner.
Audiatur et altera pars.
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 830724 |
Datum | 07.06.2017 10:04 | 862 x gelesen |
Geschrieben von Adolf H.Kommt nur mir die Anzahl von 73 tödlichen VU pro Jahr mit RTW-Beteiligung utopisch hoch vor? Du scheinst Recht zu haben. Diese Auflistung im Stern-Panorama zeigt für 2016 65 VU mit RTW, nicht 73 tödliche VU - ob sie allerdings vollständig ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Von 01.01. bis 02.06.2017 sind es allerdings schon 47 Unfälle. Beitrag bewerten |
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