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ThemaFührungsfahrzeuge bei Freiwilligen Feuerwehren11 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • Z-Feu (BaWü)
  • FW-Forum: Förderung ELW 1 - war: Änderung der VwV Zuwendungen BaWü
  •  
    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg828245
    Datum10.03.2017 14:366426 x gelesen
    Hallo Zusammen
    zunächst ein Mal eine Bitte an die Admins ich bin mir mit der Rubrik für mein Thema nicht ganz sicher und würde Euch bitten es dementsprechend ggf. in eine andere Rubrik zu verschieben ... Danke und ggf Sorry

    Nun zum eigendlichen Thema
    Als Mitglied des Führungsteams unseres Landkreis ELW 2 bin ich öfters in Diskussionen rund um das Thema Führungsfahrzeuge beteiligt. Ich habe Google auch schon bemüht aber nicht so richtig was gefunden.
    Wovon hängen die Bezuschussung für Führungsfahrzeuge ab (BaWü)
    Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr. Inwieweit sind selbstgepimpte MTW / ELW 0,5 zulässig und sinnvoll.
    In der Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr ist zu lessen das sich mehrere Landkreise auch einen ELW 2 teilen können .... wird das irgendwo so praktiziert ? Dieser gesamte Themankomplex interessiert mich sehr da ich in den Diskussionen gerne auf "belastbare" Aussagen oder gar schriftliche Fixierungen zurückgreifen möchte

    Eine weitere Frage was passiert wenn der Digitalfunk kommt warden dann aus MTW/ELW 0,5 wieder Mannschaftskutscher da Sie nur ein Ditalfunkgerät bekommen werden ... ?

    Viele Fragen zu diesem Thema ich freue mich auf Eure Antworten und ggf. auch auf eine interessante und lehrreiche Diskussion.

    MkG. Rolf Zastrow

    _____________________________
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg828246
    Datum10.03.2017 16:093442 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Rolf Z.Wovon hängen die Bezuschussung für Führungsfahrzeuge ab (BaWü)
    VwV-Z-Feu

    Die VwV-Z-Feu wurde am 18.01.2011 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt auf Seite 94 bekannt gemacht. Sie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur VwV-Z-Feu 2011 finden Sie auf dieser Seite zum Download:

    Rund um die Z-Feu (BaWü)

    Dort ist u.A. festgelegt:

    4 Zuwendungsvoraussetzungen

    4.1 Die zuwendungsfähigen Maßnahmen müssen feuerwehrtechnisch notwendig und
    zweckmäßig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    entsprechen. Dabei sind die örtlichen feuerwehrtechnischen Risiken und neben der
    Ausstattung der jeweiligen Gemeindefeuerwehr auch die Ausstattung benachbarter
    Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.


    Wenn nun die Gemeinde Hintertupfingen die zwei TSF-Feuerwehren hat meint einen Antrag auf die Bezuschussung eines ELW 1 zustellen darf sie das schon tun.

    Die Frage ist dann aber ob es da dann auch einen Zuschussbescheid gibt.

    Der Kreisbrandmeister hat da ein gewichtiges Wort mitzureden. Wenn der der Meinung ist das für die Feuerwehr Hintertupfingen ein ELW 1 nicht notwendig ist dürfte dann kein Zuschuss vom Land kommen.

    Ein guter Korrekturmechanismus ist da die Tatsache das regelmässig mehr Anträge eingehen als die verfügbare Zuschüsse vom Land gezahlt werden. Da wird dann schon auf Kreisebene geschaut welche Fahrzeuge sinnvollerweise bezuschusst werden. Das Regierungspräsidium wird dann schon ein Auge drauf haben wem es das Geld dann gibt.

    Die Gemeinde Hintertupfingen hat dann aber immer noch die Möglichkeit einen ELW 1 ohne Zuschuss vom Land zu beschaffen. Wenn sie das unbedingt will ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828247
    Datum10.03.2017 16:183042 x gelesen
    Geschrieben von Rolf Z.Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr.
    Kommt auf die Größe an, von 0 Aufsteigend macht Sinn.

    Geschrieben von Rolf Z.Inwieweit sind selbstgepimpte MTW / ELW 0,5 zulässig und sinnvoll.
    Sinnvoll ist es wenn die eigenen Kräfte damit klar kommen.

    Geschrieben von Rolf Z.werden dann aus MTW/ELW 0,5 wieder Mannschaftskutscher da Sie nur ein Ditalfunkgerät bekommen werden ... ?
    Gibt es neuerdings eine Obergrenze was eine FW § einkaufen darf?

    Bsp.
    Eine FW mit gesamt LF+TSF könnten mit einem ELW 0,5 gut klar kommen, für die FW Köln dürfte ein 0,5er deutlich zu klein sein und kurzfristig einen Richter berechtigte Fragen abverlangen.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg828249
    Datum10.03.2017 16:592828 x gelesen
    kleiner Blick in die FwDV 100

    Führungsorganisation beim Einsatz eines Zuges ... Der Zugführerin oder dem Zugführer sollte ein Kommandowagen (KdoW) zur Verfügung stehen.

    Führungsorganisation beim Einsatz eines Verbandes ... Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte ein Einsatzleitwagen -ELW 1 oder ELW 2 zur Verfügung stehen.

    Irgendwo müssen ja Führungstrupp, Führungsstaffel oder Führungsgruppe sitzen.

    Wer planmäßig in der Stärke ausfährt oder an der Einsatzstelle zusammenkommt, sollte auch über die entsprechenden Fahrzeuge verfügen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP828251
    Datum10.03.2017 17:242872 x gelesen
    Geschrieben von Andreas H. Irgendwo müssen ja Führungstrupp, Führungsstaffel oder Führungsgruppe sitzen.
    Wer planmäßig in der Stärke ausfährt oder an der Einsatzstelle zusammenkommt, sollte auch über die entsprechenden Fahrzeuge verfügen.

    Jepp, und dazu müssten viele (zu viele) Wehren mal wieder anfangen, in den Größenordnungen Gruppe, Zug, Verband zu denken, und nicht Standort A, Standort B, Standort C. Dann die realistisch dazu erforderlichen Führungsfahrzeuge örtlich und überörtlich vorhalten und sinnvoll einsetzen... Aber ich fang grad an zu träumen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg828252
    Datum10.03.2017 17:243314 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    Die VwV-Z-Feu wurde am 18.01.2011 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt auf Seite 94 bekannt gemacht. Sie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

    und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Sie behält für 2017 noch ihre Gültigkeit, 2018 können aber andere Rahmenvoraussetzungen gelten.
    In der jetzt geltenden Fassung können in BaWü ELW 1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2 mit 21 500 EUR bezuschußt werden, allerdings nur für Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern oder Fahrzeuge mit einem zugehörigen Einsatzbereich, der grundsätzlich mindestens fünf Gemeinden umfasst.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg828254
    Datum10.03.2017 17:402918 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Rolf Z.

    Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr.


    In den " Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen " der LFS BaWü steht unter Ziff. 5 `Einsatz eines Zuges ´:

    [...]Geführt wird der Zug von einem Zugführer mit Unterstützung eines Führungstrupps. Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 ist es möglich, einen Zug bis zu einer Stärke von zwei Gruppen auch ohne Führungseinheit zu führen.
    Ist der Zug größer als zwei Gruppen, also um ein Sonderfahrzeug ergänzt, so benötigt man ein entsprechendes Führungsfahrzeug für den Zugführer und seinen Führungstrupp. Hierfür ist z.B. ein MTW oder ein KdoW geeignet.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg828261
    Datum11.03.2017 10:082321 x gelesen
    Hallo nochmal

    Geschrieben von Thomas M.Gibt es neuerdings eine Obergrenze was eine FW § einkaufen darf?

    es steht hier die Aussage im Raum das im Gegensatz zu bisher man zwar immer noch so viele Endgeräte kaufen kann wie man will (sich leisten kann), aber die Digitalgeräte funktionieren ja nur mit den Sicherheits-Karten und die seien streng limitiert. So bekommt man (angeblich) für einen "gepimpten" MTW eben nur eine Karte und nicht mehrere auch wenn da bisher 2 oder noch mehr 4 Meter Geräte eingebaut gewesen sind.

    Zur Z-Feu kann ich sagen das ich Sie jetzt gelesen habe und auch, so das für jemanden der Amtsdeutsch nicht besonders mag möglich ist, verstanden habe.
    Auch hier würde mich aber interessieren wo funktioniert das mit der Verwendung eines ELW 1s überörtlich also für mehrere Gemeindefeuerwehren. In der Regel tuen sich doch die angestammten Feuerwehrfürsten immer noch sehr schwer Sachen von "der bösen Nachbarwehr" bei sich zuzulassen.

    MkG. Rolf Zastrow

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW828270
    Datum11.03.2017 17:262065 x gelesen
    Geschrieben von Rolf Z. In der Regel tuen sich doch die angestammten Feuerwehrfürsten immer noch sehr schwer Sachen von "der bösen Nachbarwehr" bei sich zuzulassen.Ich dachte, im Rahmen der nachbarschaftlichen Unterstützung sei das langsam mal passé?!? Oder klappt die Zusammenarbeit nur, wenn in der einen Wache das WLF und in der anderen der AB-EL steht? ;-()

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW828283
    Datum12.03.2017 14:361847 x gelesen
    Geschrieben von Rolf Z.die Digitalgeräte funktionieren ja nur mit den Sicherheits-Karten und die seien streng limitiert.
    Das wäre mir neu, richtig ist jedoch das man erklären muß wo für (für wen) man die Karte braucht. Wer ein vernünftiges Konzept vorlegen kann sollte da keine Probleme bekommen.
    ...und ausserdem,
    Funkgeräte können auch mal kompl. verloren gehen, zb ins Wasser fallen oder oder , da sollte man auch auf Ersatzgerät(e) zugriff haben...natürlich mit Karte.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
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    frei n.Bmark

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    AutorKai 8H., Winterbach / Baden Württemberg861625
    Datum07.09.2020 13:571946 x gelesen
    In der aktuellen Fassung steht dies nicht mehr so drin in der Fußnote

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     10.03.2017 14:36 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
     10.03.2017 16:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.03.2017 17:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     07.09.2020 13:57 Kai 7H., Winterbach
     10.03.2017 16:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     11.03.2017 10:08 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
     11.03.2017 17:26 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     12.03.2017 14:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.03.2017 16:59 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
     10.03.2017 17:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.03.2017 17:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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