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Thema | Führungsfahrzeuge bei Freiwilligen Feuerwehren | 11 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 828245 | |||
Datum | 10.03.2017 14:36 | 6426 x gelesen | |||
Hallo Zusammen zunächst ein Mal eine Bitte an die Admins ich bin mir mit der Rubrik für mein Thema nicht ganz sicher und würde Euch bitten es dementsprechend ggf. in eine andere Rubrik zu verschieben ... Danke und ggf Sorry Nun zum eigendlichen Thema Als Mitglied des Führungsteams unseres Landkreis ELW 2 bin ich öfters in Diskussionen rund um das Thema Führungsfahrzeuge beteiligt. Ich habe Google auch schon bemüht aber nicht so richtig was gefunden. Wovon hängen die Bezuschussung für Führungsfahrzeuge ab (BaWü) Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr. Inwieweit sind selbstgepimpte MTW / ELW 0,5 zulässig und sinnvoll. In der Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr ist zu lessen das sich mehrere Landkreise auch einen ELW 2 teilen können .... wird das irgendwo so praktiziert ? Dieser gesamte Themankomplex interessiert mich sehr da ich in den Diskussionen gerne auf "belastbare" Aussagen oder gar schriftliche Fixierungen zurückgreifen möchte Eine weitere Frage was passiert wenn der Digitalfunk kommt warden dann aus MTW/ELW 0,5 wieder Mannschaftskutscher da Sie nur ein Ditalfunkgerät bekommen werden ... ? Viele Fragen zu diesem Thema ich freue mich auf Eure Antworten und ggf. auch auf eine interessante und lehrreiche Diskussion. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 828246 | |||
Datum | 10.03.2017 16:09 | 3442 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Rolf Z. Wovon hängen die Bezuschussung für Führungsfahrzeuge ab (BaWü) VwV-Z-Feu Die VwV-Z-Feu wurde am 18.01.2011 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt auf Seite 94 bekannt gemacht. Sie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Alle erforderlichen Dokumente zur VwV-Z-Feu 2011 finden Sie auf dieser Seite zum Download: Rund um die Z-Feu (BaWü) Dort ist u.A. festgelegt: 4 Zuwendungsvoraussetzungen Wenn nun die Gemeinde Hintertupfingen die zwei TSF-Feuerwehren hat meint einen Antrag auf die Bezuschussung eines ELW 1 zustellen darf sie das schon tun. Die Frage ist dann aber ob es da dann auch einen Zuschussbescheid gibt. Der Kreisbrandmeister hat da ein gewichtiges Wort mitzureden. Wenn der der Meinung ist das für die Feuerwehr Hintertupfingen ein ELW 1 nicht notwendig ist dürfte dann kein Zuschuss vom Land kommen. Ein guter Korrekturmechanismus ist da die Tatsache das regelmässig mehr Anträge eingehen als die verfügbare Zuschüsse vom Land gezahlt werden. Da wird dann schon auf Kreisebene geschaut welche Fahrzeuge sinnvollerweise bezuschusst werden. Das Regierungspräsidium wird dann schon ein Auge drauf haben wem es das Geld dann gibt. Die Gemeinde Hintertupfingen hat dann aber immer noch die Möglichkeit einen ELW 1 ohne Zuschuss vom Land zu beschaffen. Wenn sie das unbedingt will ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 828247 | |||
Datum | 10.03.2017 16:18 | 3042 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf Z.Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr. Kommt auf die Größe an, von 0 Aufsteigend macht Sinn. Geschrieben von Rolf Z. Inwieweit sind selbstgepimpte MTW / ELW 0,5 zulässig und sinnvoll. Sinnvoll ist es wenn die eigenen Kräfte damit klar kommen. Geschrieben von Rolf Z. werden dann aus MTW/ELW 0,5 wieder Mannschaftskutscher da Sie nur ein Ditalfunkgerät bekommen werden ... ? Gibt es neuerdings eine Obergrenze was eine FW § einkaufen darf? Bsp. Eine FW mit gesamt LF+TSF könnten mit einem ELW 0,5 gut klar kommen, für die FW Köln dürfte ein 0,5er deutlich zu klein sein und kurzfristig einen Richter berechtigte Fragen abverlangen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 828249 | |||
Datum | 10.03.2017 16:59 | 2828 x gelesen | |||
kleiner Blick in die FwDV 100Führungsorganisation beim Einsatz eines Zuges ... Der Zugführerin oder dem Zugführer sollte ein Kommandowagen (KdoW) zur Verfügung stehen. Führungsorganisation beim Einsatz eines Verbandes ... Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte ein Einsatzleitwagen -ELW 1 oder ELW 2 zur Verfügung stehen. Irgendwo müssen ja Führungstrupp, Führungsstaffel oder Führungsgruppe sitzen. Wer planmäßig in der Stärke ausfährt oder an der Einsatzstelle zusammenkommt, sollte auch über die entsprechenden Fahrzeuge verfügen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 828251 | |||
Datum | 10.03.2017 17:24 | 2872 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Irgendwo müssen ja Führungstrupp, Führungsstaffel oder Führungsgruppe sitzen. Jepp, und dazu müssten viele (zu viele) Wehren mal wieder anfangen, in den Größenordnungen Gruppe, Zug, Verband zu denken, und nicht Standort A, Standort B, Standort C. Dann die realistisch dazu erforderlichen Führungsfahrzeuge örtlich und überörtlich vorhalten und sinnvoll einsetzen... Aber ich fang grad an zu träumen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 828252 | |||
Datum | 10.03.2017 17:24 | 3314 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Die VwV-Z-Feu wurde am 18.01.2011 neu gefasst und im Gemeinsamen Amtsblatt auf Seite 94 bekannt gemacht. Sie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft. Sie behält für 2017 noch ihre Gültigkeit, 2018 können aber andere Rahmenvoraussetzungen gelten. In der jetzt geltenden Fassung können in BaWü ELW 1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2 mit 21 500 EUR bezuschußt werden, allerdings nur für Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern oder Fahrzeuge mit einem zugehörigen Einsatzbereich, der grundsätzlich mindestens fünf Gemeinden umfasst. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 828254 | |||
Datum | 10.03.2017 17:40 | 2918 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Rolf Z. Wieviel Führungsfahrzeug(e) braucht eine Feuerwehr. In den " Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen " der LFS BaWü steht unter Ziff. 5 `Einsatz eines Zuges ´: [...]Geführt wird der Zug von einem Zugführer mit Unterstützung eines Führungstrupps. Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 ist es möglich, einen Zug bis zu einer Stärke von zwei Gruppen auch ohne Führungseinheit zu führen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 828261 | |||
Datum | 11.03.2017 10:08 | 2321 x gelesen | |||
Hallo nochmal Geschrieben von Thomas M. Gibt es neuerdings eine Obergrenze was eine FW § einkaufen darf? es steht hier die Aussage im Raum das im Gegensatz zu bisher man zwar immer noch so viele Endgeräte kaufen kann wie man will (sich leisten kann), aber die Digitalgeräte funktionieren ja nur mit den Sicherheits-Karten und die seien streng limitiert. So bekommt man (angeblich) für einen "gepimpten" MTW eben nur eine Karte und nicht mehrere auch wenn da bisher 2 oder noch mehr 4 Meter Geräte eingebaut gewesen sind. Zur Z-Feu kann ich sagen das ich Sie jetzt gelesen habe und auch, so das für jemanden der Amtsdeutsch nicht besonders mag möglich ist, verstanden habe. Auch hier würde mich aber interessieren wo funktioniert das mit der Verwendung eines ELW 1s überörtlich also für mehrere Gemeindefeuerwehren. In der Regel tuen sich doch die angestammten Feuerwehrfürsten immer noch sehr schwer Sachen von "der bösen Nachbarwehr" bei sich zuzulassen. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 828270 | |||
Datum | 11.03.2017 17:26 | 2065 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf Z.In der Regel tuen sich doch die angestammten Feuerwehrfürsten immer noch sehr schwer Sachen von "der bösen Nachbarwehr" bei sich zuzulassen.Ich dachte, im Rahmen der nachbarschaftlichen Unterstützung sei das langsam mal passé?!? Oder klappt die Zusammenarbeit nur, wenn in der einen Wache das WLF und in der anderen der AB-EL steht? ;-() | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 828283 | |||
Datum | 12.03.2017 14:36 | 1847 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf Z.die Digitalgeräte funktionieren ja nur mit den Sicherheits-Karten und die seien streng limitiert. Das wäre mir neu, richtig ist jedoch das man erklären muß wo für (für wen) man die Karte braucht. Wer ein vernünftiges Konzept vorlegen kann sollte da keine Probleme bekommen. ...und ausserdem, Funkgeräte können auch mal kompl. verloren gehen, zb ins Wasser fallen oder oder , da sollte man auch auf Ersatzgerät(e) zugriff haben...natürlich mit Karte. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Kai 8H., Winterbach / Baden Württemberg | 861625 | |||
Datum | 07.09.2020 13:57 | 1946 x gelesen | |||
In der aktuellen Fassung steht dies nicht mehr so drin in der Fußnote | |||||
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